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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No, II. Beilage zu „Der Handelsgärtner.“ Verlag von Beraher Thalacker, Lelpzig-Gohiis. Sonnabend, den 16. März 1907. Zur Gehilfenbewegung. Die Lohnbewegung der Gärtnergehilfen und Gartenarbeiter hat eine weitere Ausdehnung angenommen; es liegen uns hierüber folgende Berichte aus einer Reihe von grösseren Städten vor: — Die Lohnbewegung in den Münchner Gärtnereien hat, wie uns mitgeteilt wird, eine friedliche Lösung gefunden, da nach der am 9. März stattgefundenen Versammlung, zu welcher der Hauptvorstand des „Allgemeinen deutschen Gärtnervereins“ G. Schmidt geschickt hat, eine Einigung erzielt wurde. Der Gewerkschafts sekretär Jacobsen referierte äusser dem Ge nannten eingehend über die neue Arbeits ordnung und beide Redner empfahlen den Gehilfen ihre Forderungen zu ermässigen und vorläufig das Gebotene als Abschlagszahlung (!) anzunehmen. Auf die gefasste sehr lange Re solution wollen wir nicht näher eingehen, sondern teilen nachstehend die neuen Tarifabmachungen mit: Die Arbeitszeit beträgt für Landschafts gärtner 93/4 Stunden, von 6—6 bei 1 1/4 Stunden Mittagspause und je 1/2 Stunde Früh stücks- bezw. Vesperzeit. Am Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten wird am Tage vorher 4 Uhr nachmittags bei voller Auszahlung, die stets Sonnabends abends stattfindet, ge schlossen. Der Wochenlohn beträgt ohne Wohnung und ohne Verpflegung 18—25 Mk., als Stundenlohn sind 40—45 Pfennige bean tragt und bei Ueberstunden werden 20% Zu schlag bewilligt; auch auswärtige Arbeit soll entsprechend höher bezahlt werden. In den Handelsgärtnereien beträgt die Arbeitszeit vom April bis September 12, in den übrigen Monaten 11 Stunden, dabei findet Mittags 1 Stunde, zum Frühstück und Vesper je 1/2 Stunde Pause statt. Die Sonntagsarbeiten werden abteilungsweise ohne Aufschlag ver richtet, doch sind dabei nur die unbedingt notwendigen Arbeiten zu leisten, alle Ueber stunden sollen möglichst vermieden werden. In den Gemüsegärtnereien wurde nach langen Verhandlungen die 14 stündige Arbeits zeit festgesetzt, bei 1 Stunde Mittagspause und je 1/2 Stunde Frühstücks- und Vesperpause. Die Verlegung der Arbeitsstunden kann der Arbeitgeber beliebig vornehmen, je nachdem die Jahreszeit bez. die Arbeit es erfordert, auch hier ist die Sonntagszeit möglichst zu vermeiden und bei Wohnung, sowie voller Verpflegung beträgt der Wochenlohn 7—10 Mk., je nach Leistung. Die Versammlung der Gärtnermeister in München hatte am 8. März beschlossen, sich mit der Verlrauenskommission der Gehilfen nicht in nähere Verhandlungen einzulassen, da gegen aber dem Einigungskomifee mit diesen Bedingungen vorzulegen, die ja dann auch von den Vertretern der Gehilfenschaft infolge der sachlichen und bestimmten Leitung der Ver handlungen von Seiten des Einigungskomitees von den Arbeitnehmern angenommen worden sind, wodurch ein Streik vermieden ist. — Zur Lohnbewegung der Gärtnergehilfen von Hamburg-Altona-Wandsbek und der Umgebung. Die Angestellten in den Handels gärtnereien sind nunmehr auch in die Lohn bewegung eingetreten und batten Donnerstag, den 7. März eine grosse Versammlung ein berufen. Es wurden dabei zwei Fragen er örtert: Ist unsere wirtschaftliche Lage ver besserungsbedürftig? und: Welche Forderungen stellen wir an unsere Arbeitgeber? Der Referent wies darauf hin, dass die erste Frage mit , Ja“ zu beantworten sei, da der Lohn gegenüber der Arbeitsleistung in keinem Verhältnis stehe. Weiterhin wurde gegen das Kost- und Logis- wesen Front gemacht und der jetzt gezahlte Mindestlohn als unzureichend betrachtet. Die Vertrauensmänner der Gehilfenschaft hätten daher einen neuen Tarif aufgestellt, doch bezeichneten später die in die Debatte eintretenden Redner 23 Mark pro Woche und 11 stündige Arbeits zeit im Sommer als Mindestlohn viel zu niedrig, man verlangt vielmehr 25 Mark bei 10stündiger Arbeitszeit, sowohl im Sommer wie im Winter. Wenngleich verschiedene Redner empfahlen, bei dem Erreichbaren zu bleiben und die Forderungen nicht so hoch zu stellen, wurde schliesslich doch bei geheimer (?) Abstimmung mittels Stimmzettel mit grosser Mehrheit die 10 stündige Arbeitszeit im Sommer und Winter, doch bei einem Mindest ohn von 23 Mark pro Woche für alle in den Handelsgärtnereien An gestellten gefordert. — Die Landschaftsgärtner in Leipzig sind nunmehr in die beabsichtigte Lohnbewegung ein getreten und es wurde während einer kürzlich abgehaltenen Versammlung beschlossen, bei 10stündiger Arbeitszeit 45 Pfg. Mindestlohn zu verlangen, bei Ueberstunden und Sonntags arbeit soll aber ein Lohnzuschlag von 20 Pfg. und bei auswärtigen Arbeiten 1 Mark täglich sowie Fahrgeld, äusser dem Gehalt, bezahlt werden. Der Arbeitslohn beträgt gegenwärtig für Landschaftsgärtner 38—48 Pfg. pro Stunde, je nach Leistung. Zu erwähnen ist noch, dass in dieser Versammlung darüber geklagt wurde, dass die Arbeitgeber trotz der Einführung der neuen Zölle auf Gartenbauerzeugnisse die Ge hilfenlöhne nicht freiwillig erhöht hätten. — Die Landschaftsgärtner von Berlin und den umliegenden Orten hielten gemeinsam mit den Gartenarbeitern und Gartenfrauen vor wenigen Tagen eine gut besuchte Versammlung ab, bei welcher beschlossen wurde, die neuen Forderungen in diesem Frühjahr mit allen Mitteln, eventuell durch einen Streik, durch zuführen. Zunächst verlangen die Landschafts- gärtner statt der 10 stündigen die 9 Arbeitszeit und 60 Pfg. pro Stunde gegen 50 Pfg. bisher. Auch die Löhne für die Gartenarbeiter sollen von 40 Pfg. auf 50 Pfg. pro Stunde und die für Gartenfrauen auf 30 Pfg. erhöht werden, wobei die Dauer des neuen Tarifes nur auf ein Jahr, bis März 1908 festgesetzt' werden soll. — Wir halten die Forderungen, insbesondere die 9 stündige Ar beitszeit für übertrieben und in der Sommerszeit für nicht gerechtfertigt. — In Aachen und Umgegend sind ein grosser Teil der Gehilfen vom Zweigverein des „Nationalen deutschen Gartenverbandes“ or ganisiert und man hatte verschiedenfach in Versammlungen beschlossen, in der Weise vor zugehen, dass die Angestellten in Betrieben, die den aufgestellten Tarif nicht bewilligen, kündigen sollten. Es wird für den hiesigen Platz an Mindestlohn 85 Pfennige bis 1 Mark pro Stunde, selbst für Ausgelernte, verlangt, dass ist entschieden zu hoch gegriffen. In zwischen hat sich, wie bereits im „Handels gärtner“ gemeldet wurde, für den Regierungs bezirk Aachen ein „Verein selbständiger Han delsgärtner“ gebildet, der vor allem darauf hin ¬ streben wird, dass bei der Veranschlagung aller landschaftsgärtnerischen Ar beiten etc.höhereLöhne angesetzt werden, dann wird es auch möglich sein, die Gehilfen bosser zu bezahlen. — Eine öffentliche Gärtnergehilfenversamm lung in Frankfurt-Main fand am 9. März für Gehilfen und Arbeiter statt. Der Saal war leider für die erschienenen 200—250 Personen viel zu klein, so dass ein grosser Teil stehen musste. Das Referat hatte wieder der Führer des „All gemeinen deutschen Gärtner-Vereins“ Kaiser übernommen und mehr Beifall konnte ihm für seine Ausführungen überhaupt nicht zu teil werden. Durch die gütige Erlaubnis des Vorsitzenden durfte ich der Versammlung beiwohnen, das heisst, nur wenn ich einen wahrheitsgetreuen Bericht lieferte. Ich habe mir bisher stets Mühe ge geben, dieses zu tun; wenn nun die zwei letzten Berichte, die der „Handelsgärtner“ ge bracht hat, in der Auffassung dieses Herrn nicht richtig waren, so kann ich wohl nicht dafür verantwortlich gemacht werden, weil ich zu den Sitzurgen nicht zugelassen wurde, also auch keinen Bericht abfassen konnte. Der Referent behauptet, die Antwort der Arbeitgeber sei derartig abgefasst, dass man es nur eine Verschleppungstaktik der Herren nennen könne. Dies will ich nicht widerlegen, weil ich un parteiisch bleiben will, wie ein Berichterstatter sein soll. Widerlegen muss ich jedoch die Ausführungen, die der Referent in Bezug auf eine Gärtnerei machte. Dort sei der Gendarm erschienen und hätte die Wohnung der in der Gärtnerei beschäftigten Polacken und Galizier als ungesund erklärt und der Prinzipal hätte die Leute ausquartieren müssen, auch seien von den 20 Mann stets 5—6 Mann krank. Letzteres trifft insofern teilweise zu, als zwei Mann Haut entzündungen hatten, die wohl von der un gewohnten Beschäftigung herrührten. Die erste Behauptung ist von A bis Z unwahr und wohl auch vom Referenten nur eingeflochten worden, um Stimmung zu machen. Der Gendarm ist von dem Prinzipal selbst gebeten worden, zu kommen, um einem Radaubruder unter den Ausländem preussische Anständigkeit beizubringen; von einer ungesunden Wohnung ist keine Spur. Eine weitere — vielleicht un bewusste — Unwahrheit ist dem Referent in sofern unterlaufen, als er behauptete, die Ver tragsstrafe, die sich die Arbeitgeber selbst auferlegten, stände nur auf dem Papier, es sei nur Formsache, da jeder Arbeitgeber wüsste, dass dieselbe nicht einklagbar sei. Der Referent hat hier vielleicht irrtümlich an den § 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches gedacht, aber er ist doch im grossen Irrtum, wenn er dieses wirk lich annimmt Vor einigen Tagen hat erst wiederdas Landgericht Hannover in II. Instanz ein Urteil dahin abgegeben, dass ein Schreiner meister K. in Hannover zu einer Vertrags strafe von 207 Mk. nebst 4 Proz. Zinsen ver urteilt wurde. Ich möchte das nur wahrheits gemäss berichten. Der Referent beklagte sich auch sehr darüber, dass Frankfurter Handels- gärtner absolut nichts bewilligen wollen und dass die Bewegung gar keine Erfolge erzielt. Ich glaube, dass dieses sehr viel an der Führung liegt. Der Vorgänger des jetzigen Leiters war mehr Diplomat und der jetzige ist mehr Drauf gänger. Auch wurde früher in den Ver sammlungen in jeder Beziehung der Anstand gewahrt. Wiederholt wurde damals darauf hingewiesen, dass sich die Kollegen immerhin, wenn auch die Wogen recht hoch gingen, als anständige Menschen betragen müssten und mancher junge Mann, der sich selbst gerne hörte, musste damals eine Rüge einstecken, wenn er zu weit ging. Das habe ich in der letzten Versammlung leider ganz vermisst. Im übrigen verlief die Versammlung recht ruhig und wurde beschlossen, den Arbeitgebern am Montag die Forderungen einzureichen, die Nichtbewilligung als Kündigung anzusehen und am Sonnabend, den 16. März die Arbeit niederzulegen. Indessen haben bereits gegen 50 Gehilfen die Arbeit niedergelegt, weitere Kündigungen stehen für Sonnabend bevor. A. Ball-Frankfurt-Main. — Die Gärtnergehilfen der Reichsstadt Bremen sind von dem Ortsverein des „Allgemei nen deutschen Gärtner-Vereins“ veranlasst worden, den Arbeitgebern einen Tarif zu unterbreiten, und haben zum 3. d. M. eine Antwort verlangt. Die „Vereinigung Bremer Handelsgärtner“ hat zwar abgelehnt, mit der gewerkschaftlichen Gehilfenvereinigung in Verhandlung zu treten, jedoch für Dienstag, den 5. März eine Ver sammlung aller in den Bremer Betrieben be schäftigten Gehilfen und Gartenarbeiter ein berufen, damit diese eine Kommission von 9 Mitgliedern wählten, mit denen dann die Ar beitgeber zu verhandeln bereit waren. Was vorauszusehen war, ist dann auch eingetreten: der „Allgemeine deutsche Gärtner-Verein“ nahm das Angebot an und man wählte in die Kom mission nur Verbandsmilglieder. Die Versamm lung verlief sehr stürmisch, da der Vorsitzende der „Vereinigung Bremer Handelsgärtner“ als Einberufer die Leitung für sich beanspruchte, die Vertreter des „Allgemeinen Deutschen Gärtnervereins“ dagegen unverständlicherweise die Wahl des Bureaus für die Anwesenden in Anspruch nahmen und dadurch ein langes Hinausschieben der Verhandlungen herbeiführten. Von seifen der Prinzipalität ist unzweifelhaft ein grosser Fehler gemacht worden, dass man überhaupt die Versammlung in dieser Form einberief, denn die Bremer Gehilfen haben während der ganzen Verhandlung bewiesen, dass sie für ein derartiges Entgegenkommen nicht reif genug sind, sie wissen überhaupt nicht recht, was sie wollen. Die Forderungen der Gehilfen waren die bekannten: Abschaffung des Kost- und Logiswesens, 45 Pfg. Stunden lohn für Gehilfen in der Landschafts gärtnerei, Ueberstunden und Sonntagsdienst 60 Pfg. Gartenarbeiter, die weniger als 3 Jahre im Berufe tätig sind, erhalten 40 Pfg. Ausserdem werden bei Arbeiten auss:r- halb des Stadtgebietes 2 Mk. pro Tag be zahlt. In der Handelsgärtnerei wurden 22,50 Mk. Wochenlohn verlangt und dabei 10% Aufschlag für solche, die diesen Lohn bereits haben. Bei gemischten Betrieben werden 25 Mk. Minimallohn pro Woche gefordert und in allen Betrieben soll an den Fest- und Feiertagen 1 Stunde früher geschlossen werden. Nach einer gemeinschafilichen Beratung hat die „Vereinigung Bremer Handelsgärtner“ folgende vorläufigen, noch einer Bestätigung bedürfenden Verein barungen getroffen: 1. Landschaftsgärtnerei: für Gehilfen, welche selbständig arbeiten, 42 Pfg. Stundenlohn, vom 1. April 1908 an 45 Pfg.; für Gartenarbeiter, die eingearbeitet sind, 38 Pfg., vom 1. April 1908 an 40 Pfg. Sonntagsarbeit wird extra bezahlt. 2. Handelsgärtnereien: Die Gehilfen erhalten in gemischten Betrieben Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Am 12. März verstarb der Handels- gärtner Karl Julius Knöfel, Mitinhaber der bekannten Firma Gebrüder Knöfel in Strehlen bei Dresden. — Zur 43. Wanderversammlung der bayerischen Landwirte findet in Bamberg eine grosse Ausstellung statt, an welcher sich auch die Baumschulenbranche und die Gemüse gärtnerei beteiligen werden. — Eine Obst- und Gemüse - Ausstellung findet in Segeberg (Holstein) im Herbst dieses Jahres statt. — Der Gärtnerverein der Stadt und Provinz Hannover beschloss, bei Obergärtner Kohlmann einen Arbeitsnachweis einzurichten. — Strafen für Fortbildungsschüler. Da die gegen säumige und ungehorsame Fort bildungsschüler verhängten Strafen nicht die erhoffte Wirkung haben, hat der preussische Minister für Handel und Gewerbe angeordnet, dass fernerhin nur noch Arrest verhängt werden soll. Die festgesetzte Strafe soll in einem eigens dazu bestimmten Raume unter Aufsicht des Schuldieners und Kontrolle eines Lehrers und zwar an den freien Sonntag-Nachmittagen verbüsst werden. Das ist den „Herrn Jungens“ gesund und wird hoffentlich etwas fruchten. — Den Gartenbaukursen für Frauen und Mädchen, welche von der „Kaiserlichen Gartenbaugesellschaft“ zu Wien ins Leben ge rufen worden sind, wird daselbst lebhaftes In teresse entgegengebracht. Der erste Kursus wurde am 14. März eröffnet und dauert 8 Wochen. Der Unterricht wird teils in den Räumen der Gartenbau-Gesellschaft, teils in den fürstlich Schwarzenbergschen Gartenanlagen und Glashäusern erteilt. — Die Grundwertsteuer im preus sischen Abgeordnetenhause. Ein Antrag der Abgeordneten von Pappenheim und Herold war im preussischen Abgeordneten- hause zum Etat des Finanzministeriums, be treffend die Grundwertsteuer, eingereicht worden. Die Regierung sollte dahin wirken, dass bei Einführung einer Wertsteuer von Grund und Boden in den Gemeinden für Grundstücke, welche dauernd land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, nur der Ertragswert zu Grunde gelegt wird. Wurde dieser Antrag angenommen, so war den Wünschen der Gärtner damit Rechnung getragen. Und der Antrag ist zu unserer Freude mit grosser Majorität ange nommen worden, wenn auch die Abänderung beliebt hat, dass nur in der Regel der Ertrags wert zu Grunde zu legen ist Das ist ein wichtiger Vorgang für die preussischen Handelsgärtner. — Die neue Friedhofsordnung in Hannover und das Vorgehen der Handels gärtner gegen deren Einführung ist, wie uns mit geteilt wird, im grossen und ganzen zu Gunsten der Gärtner entschieden worden, nachdem der Vorsitzende des Gärtner-Vereins der Stadt Hannover und Umgegend, M. Ramstetter, nach einer Unterredung an massgebender Stelle schon früher berichten konnte, dass Aussicht vorhanden wäre, dass man die berechtigten Wünsche der Gärtner berücksichtigen wolle. In der Sitzung der städtischen Kollegien vom 11. ds. Mts. wurde beschlossen, die Bepflanzung und Pflege der Gräber auf dem Stöckener Friedhöfe auch in Zukunft den Gärtnern zu gestatten, nur der landschaftlich gehaltene Teil des neuen Friedhofes wird von der Friedhofs- Verwaltung in Stand gehalten. Ferner ist den Verwandten in auf- und absteigender Linie die Pflege der Begräbnisplätze ihrer Angehörigen gestattet, andere Personen müssen in jedem einzelnen Falle die Erlaubnis des Magistrates einholen. Die hannoverschen Berufsgärtner verdankten dieses günstige Resultat in erster Linie dem energischen Einschreiten’ ihres Vor sitzenden M. Ramstetter, der unermüdlich tätig war, die Rechte der dortigen Handels gärtner, die mit dieser Regelung wohl zufrieden sein dürften, wahrzunehmen. — Die Anlage einer Bezirksobst baumschule zu Schierstein wird von dem Regierungsbezirk Wiesbaden aus beabsichtigt, und es ist für dirsen Zweck bereits ein Ge lände an der Dotzheimerstrasse in Vorschlag gebracht. Nach unserem Dafürhalten gibt es in der dortigen Gegend so leistungsfähige Handelsbaumschulen, dass derartige Anlagen überflüssig sein dürften. — Städtische Prämien zur Aus zeichnung von Fenster- und Balkon dekorationen. Die österreichische Reichs hauptstadt Wien hat für diese Zwecke 2000 Kronen, die Hauptstadt des Königreich Böhmens, Prag 1000 Kronen bewilligt und gleichzeitig ist von der städtischen Verwaltung letzterer, die Ausschmückung einzelner, der Stadt Prag gehörigen Gebäude in Vorschlag gebracht worden. — Es i«t uns nicht bekannt, dass von deutschen Grosstädten ähnliche namhafte Summen für diese Zwecke zur Verfügung gestellt worden sind. — Der Aufschwung des Obstbaues in Grossbritannien ist nach einem kürzlich erschienenen Bericht des englischen Ackerbau amtes ganz unverkennbar. Es werden mit Erfolg Anstrengungen gemacht, um den heimischen Markt mit inländischem Obst zu versorgen. Das Areal, welches für die Obstkultur bestimmt ist, hat eine bedeutende Steigerung des Um fanges aufzuweisen und auch die Qualität des in England gezogenen Obstes wird mit grosser Sorgfalt immer mehr verbessert, so dass das ausländische Obst nur noch wenig Beachtung findet. Die Erhebungen der Regierung können sich unmöglich auf sämtliche Privatgärten, die vielfach zum eigenen Gebrauch die Früchte heranziehen, ausdehnen, immerhin beweist die aufgestellte Statistik, dass zweifellos beachtens werte Fortschritte zu verzeichnen sind. — Wie man verdienstvolle Gärtner ehrt. Der bekannte Pomologe A. Baumann in Geisenheim hat nach einer mehr als 25 jährigen, erfolgreichen Tätigkeit als Beamter und Lehrer der Königl. Lehranstalt für Obst- und Weinbau — das Allgemeine Ehren zeichen erhalten. Er ist also genau so abge funden worden wie der Anstaltsschreiner, der Laboratoriumsdiener, ein Gartenarbeiter oder ein Königl. Kaminfeger. Ein Mann, der Tausende von Schülern und Kursisten, Baumwärtern usw. in die Praxis des Obst- und Weinbaues ein geführt, ein Mann, der auf Hunderten von Aus stellungen als Preisrichter oder Pomologe zur Sichtung und Bestimmung der Obstsorten bei getragen , der durch zahlreiche Aufsätze auf dem Gebiete des Obstbaues Belehrung und Anleitung gegeben hat, muss sich nach mehr als 25 jähriger Tätigkeit, wie der Hausdiener, mit dem „Allgemeinen Ehrenzeichen“ dekorieren lassen Für ihn ist also die allerniedrigste Auszeichnung gut genug. Wir schätzen denn doch die gärtnerische Kunst und Wissenschaft höher ein als die eines Schreiners, Polizei dieners, Kofferträgers usw. und können nur annehmen, dass hier ein Versehen vorliegt, und dass diejenigen, welche für Baumann das Allgemeine Ehrenzeichen in Vorschlag gebracht haben, von irgendwelcher Seite schlecht be raten gewesen sein müssen. — Eine Expedition zur Erforschung der Flora des französischen Sudan, bestehend aus den zwei Botanikern Chevalier und Cai Ile, sowie dem nötigen Hilfspersonal ist vom französischen Unterrichtsministerium ausgerüstet.
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