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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Preussen habe die Baumschulenbesitzer ge zwungen, sich zu einigen, um im Verkehr mit den Kammern mehr Nachdruck zu haben. Konkurrenzabsichten gegenüber dem Verbände seien nicht vorhanden. M. Ziegenbalg- Laubegast widersprach dem Vorbringen, dass der Verband in seiner Neugestaltung das alles nicht auch zu leisten vermöge und betonte, dass trotz aller Versicherungen doch immer eine Abzweigung vorliege. Nachdem noch verschiedene andere Redner, Carl Jockisch- Gransee, M. Schönfliess-Seehof zur Sache gesprochen hatten, wurde eine Resolution da hin angenommen: Der Vorstand bildet in den Landes und Provinzial verbänden Spezial- ausschüsse, um dadurch eine Zer splitterung zu vermeiden. Damit waren die Verhandlungen, die zwei Vormittage in Anspruch genommen hatten, er schöpft Von einer Veranstaltung von Ver gnügen war diesmal Abstand genommen worden. Die Bildung von Spezialausschüssen ist jeden falls der wichtigste Beschluss der ganzen Be ratungen. In unserm „Handelsgärtner" ist sie schon vor Jahren angeregt worden, wie den Lesern unseres Blattes bekannt sein dürfte. Der damalige Vorstand aber ignorierte alle solche Vorschläge mit vornehmer Souveränität und ahnte nicht, wie er dabei den Verband den Krebsgang laufen lehrte. Ob aber unsere auch heute noch oftmals im allgemeinen Interesse dem Verbände nahegelegten Vorschläge mehr Aufmerksamkeit finden werden, oder ob man uns auch jetzt noch nicht für berechtigt hält, in dieser Form unsere Ansicht auszusprechen — wir sind uns darüber wiederholt nicht recht klar geworden! An den beiden Verbandstagen fanden in den Nachmittagsstunden verschiedene Vorträge statt, die erfreulicherweise recht gut besucht waren. Es sprach Friedrich Schwabe-Eisenach über die Geflügelzucht, die Vogelschutzgesetze und Schutzbestrebungen und brachte dieses Thema in Verbindung mit dem Gartenbau. Einen sehr interessanten Vortrag hielt Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Wittmack-Berlin über die Fortschritte durch Pflanzenzüchtungen, beson ders soweit wissenschaftliche Grundsätze der Hybridation bei Vornahme von Kreuzungen praktisch in der Gärtnerei angewandt werden können. Am 2. Tage referierte Geh. Regierungs rat Prof. Dr. Aderhold über Pflanzenkrank heiten und Pflanzenschutz, wobei er sich über die Notwendigkeit einer Organisation, die über ganz Deutschland verbreitet ist und in den rechten Händen ruhen sollte, eingehend äusserte, ebenso in verständlicher Weise auf die ein fachen, in jedem gärtnerischen Betriebe durch zuführenden Schutzmassregeln hinwies. Der Generalsekretär Beckmann sprach sodann über die Stellung der Handelsgärtner zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Wir werden auf verschiedene seiner Aus führungen später in einem besonderen Artikel unter Anführung einer Reihe von Beispielen zurückkommen. — Damit schliessen wir unseren Bericht über die 23. Hauptversammlung des „Verbandes der Handelsgärtner Deutsch lands.“ — Wir werden ferner von Generalsekretär Beckmann im Auftrage der Verbandsleitung darauf aufmerksam gemacht, dass in unserem ersten Bericht sich eine Unrichtigkeit, die in zwischen auch von uns bemerkt wurde, ein ¬ geschlichen hat Es muss in diesem Artikel heissen: „Die günstige Finanzlage ist darauf zurückzuführen, dass, trotzdem der ermässigte Beitrag von 6 Mrk erhoben wurde, sich der Inseratenteil des Handelsblattes bei der regen Unterstützung von Seiten der Mitglieder sehr lukrativ gestaltete, ausserdem auch infolge sind des Beitritts zahlreicher neuer Mitglieder mehr Einnahmen zu verzeichnen.“ Der Hausier= und Markt-Handel 'mit jObstbäumen. Es wird in letzter Zeit lebhaft Klage darüber geführt, dass die ansässigen Biumschulenbesitzer durch einen unlauteren Kleinhandel mit Obst bäumen schweren Schädigungen ausgesetzt sind. Einmal ist es der Hausierhandel, der dem ansässigen Gärtner die Kundschaft ent zieht, das andere Mal der Markthandel, der ebenfalls das kauflustige Publikum von den Gärtnereien abzieht. Kommen wir zunächst auf den Hausierhandel zu sprechen, so müssen wir in den Vordergrund unserer Betrachtungen den Satz stellen: Der Hausierhandel mit Obstbäumen ist überhaupt gesetzlich verboten! In § 56 No. 10 der Reichsgewerbeordnung heisst es ausdrücklich: Ausgeschlossen vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen sind Bäume aller Art, Sträucher, Schnitt-Wurzelreben, Futtermittel und Sämereien, mit Ausnahme von Gemüse- und Blumensamen. Wir haben bereits früher ausgeführt, dass diese letztere Ausnahme eine sehr bedauerliche Erscheinung ist. In Baumschulartikeln ist eine solche Ausnahme nicht gemacht. Hier ist der Handel mit Bäumen aller Art verboten. Wer also Obstbäume im Umherziehen feilbietet, kann nach § 148 (7 a) der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis 150 Mk. und im Unver- mögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft werden. Wie es aber in dem unlauteren Hausierhandel mit Gold- und Silberwaren und Uhren eine H ntertür gibt, die man sich geöffnet hat, so auch im Handel mit Bäumen aller Art Es ist nämlich nicht verboten, Muster und Proben mit sich zu führen und auf Grund dieser Bestellungen anzunehmen. Um dieses zu tun, bedarf man nur eines Wandergewerbescheines und die Sache ist gemacht. Es ist also nicht richtig, dass auch das Mitführen von Proben verboten wäre und dass nicht auf Grund dieser Proben B :ste'l ingen bei Kunden aufgesucht werden könnten. Tatsache aber ist, dass diese sogenannten Proben und Muster meist die Verkaufsware selbst darstellen und sofern sich nur j »mand geneigt zeigt, sie ab zunehmen, diese ohne Skrupel abgesetzt werden. Dadurch wird das Gesetz umgangen. Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Und noch eine andere Hintertür lässt man sich offen. Es ist kein Gewerbebetrieb im Umherziehen mehr, wenn der Hand er oder Hausierer von dem be treffenden Landwirt bestellt worden i>t, ihm Obstbäume vorzulegen. Nun sind diese Händler so schlau, ihre Kunden zu instruieren, dahin auszusagen, dass sie die Leute bestellt hätten, Obstbäume zum Ankauf vorzulegen. Will sich ein Gendarm in den Handel mengen, so wird ihm erwidert: „Ich habe den Mann bestellt“ und damit ist jedem Einschreiten gegen den selben trotz der offenbaren Gesetzesver letzung, die Brücke abgebrochen. Ja, es gibt sogar Behörden, welche das Aufsuchen von Bestellungen auf Obstbäume nach Katalogen und Proben für zulässig erklären, ohne dass der Betreffende im Besitz eines Wandergewerbe scheines ist. Es genügt ja eine einfache Legiti mationskarte, wenn die Bestellungen nur bei solchen Personen aufgesucht werden, in deren Geschäftsbetriebe Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Landwirte aber sind nach den Entscheidungen verschiedener Behörden (Bezirksamt Gerolzhofen, Bezirksamt Kitzingen) solche Personen, welche in ihrem „Geschäfts betrieb“ Obstbäume verwenden. Dass dies eine sehr gezwungene Auslegung ist, haben wir erst kürzlich einmal anlässlich einer an uns ge richteten Rechtsfrage erwähnt. Wir sehen aber, es besteht die Möglichkeit, das Gesetz zu um gehen, um einen schwunghaften Handel im Umherziehen mit Obstbäumen zu treiben, ob wohl das Gesetz diesen Handel verbietet und mit Strafe bedroht. Was ist hier zu tun ? Es hat sich das Bestreben gezeigt, dass im Gesetz bei den Waren, welche im § 56 vom Gewerbe betrieb im Umherziehen ausgenommen sind, auch das Mtführen von Mustern verboten werden soll. Damit wäre mit einem Male dem un lauteren Gebaren, unter der Bezeichnung von Mustern und Proben Verkaufsware mit sich zu führen, ein Riegel vorgeschoben. Das Auf suchen von Bestellungen überhaupt kann natür lich auch bei O ostbäumen nicht verboten werden, denn auch die Baumschulenbesitzer haben ja ihre Reisevertreter, welche die Kund schaft aufsuchen müssen. Aber der Verkehr würde dann doch in geordnete Bahnen gelenkt. Das Schädigende liegt in der Mitführung der angeblichen Muster, die in den meisten Fällen gleich au Ort und Stelle abgesetzt werden. Gegen solche Manipulationen, wie die wahr heitswidrig vorgeschützte Bestellung des Händlers, lässt sich natürlich nichts machen, obwohl darin eine Begünstigung des strafbaren Verhaltens liegt Wenden wir uns nun dem Markthandel mit Obstbäumen zu. Hier haben wir im Gegenteil zum Hausierhandel folgenden Satz an die Spitze zu stellen: Der Handel mit Obstbäumen auf Wochen- oder Krammärkten isterlaubt. In No. 5 des „Hndelsgärtner" hatten wir von einem Fall in Preussen berichtet, wo der Handelsgärtner F. Sch. in Köslin gegen den Hausierhandel eines bayrischen Händlers, der Räumungsware billigst losschlug und von Dorf zu Dorf zog, vorging, — leider ohne Erfolg. Das Schöffengericht sprach den Hausierer frei, weil er nur Wochen- und Krammärkte beziehe, und das kein Gewerbebetrieb imU nherziehen sei. Der betreffende Handelsgärtner wurde aber wieder bei der Regierung vorstellig und hat folgenden Bescheid erhalten: „Nach den angestellten Ermittelungen hat der Händler (folgt der Nam?) aus Effelterich in Oberfranken Hausierhandel mit Oostbäumen im Kreise Bublitz nicht betrieben, sondern nur den Wochenmarkt im Frühjahr und Herbst besucht, auf dem er seinen Stand hat. Allerdings ist der Hausierhandel mit Obstbäumen gemäss § 56 Nr. 10 der Reichs gewerbeordnung verbot m, aber der Verkauf von Obstbäumen auf Wochenmärkten ist zu lässig, da Obstbäume nach der Bestimmung des § 66 zu den Gegenständen des Wochen- marktverkehrs gehören. Ob Angeklagter die O bstbäum e selbst gezogen oder in and eren Obst baumschulen aufgekauft hat, ist unwesentlich, da § 66 „rohe Naturerzeugnisse“, zu denen die Obstbäume zweifellos gehören, ohne Be schränkung als Gegenstände des Wochen marktverkehrs bezeichnet. Unter diesen Um ständen bin ich zu meinem Bedauern nicht in der Lage, gegen den Betreffenden einzuschreiten. Ich habe jedoch die beteiligten Landräfe und Polizeiverwaltungen angewiesen, die Bevölkerung durch öffentliche Bekanntmachungen vor dem Ankauf minderwertiger Obst bäume zu warnen und jeden Fall des Hausierens mit Ob st bäumen zur Bestrafung zu bringen.“ • Graf Schwerin. Darin ist die Rechtslage klar gelegt. So lange nicht andere Vorschriften erlassen werden, ist gegen den Handel mit Obstbäumen auf Märkten nichts auszurichten. Nan haben wir aber vor kurzem im „Handelsgär’ner" einmal darauf hingewiesen, dass in den Kreisen der Interessenten des § 56, namentlich der Gold schmiede und Uhrmacher, eine Agitation dahin eröffnet worden ist, dass ausdrücklich im Ge setz bestimmt werden soll, dass die Artikel, welche vom Gewerbebetrieb im Umherziehen ausgenommen sind, auch vom Wochenmarkts- verkehr ausgeschlossen werden sollen. Die Goldschmiede und Uhrmacher haben Aussicht, damit durchzudringen. Esgalt also auch etwas im Interesse der Baumschulenbesitzer zu tun! Wir haben deshalb schon einmal den Verband der Handelsgärtner Deutschlands aufgefordert, sich dieser Agitation anzuschliessen, um die Baum schulenbesitzer von dieser drückenden Kon kurrenz zu befreien. Leider war unsere Anregung vergeblich. Man hat ihr nicht Folge gegeben. Wir wieder holen sie daher an di eser Stelle! Was von den Obstbäumen gilt, gilt auch von den Sämereien, einschliesslich Blumen- und Gemüse samen. Warum will man der Anregung keine Folge geben? Etwa weil sie von uns ausgeht? Nötigenfalls werden wir selbst uns direkt mit einer Eingabe an die Reichsbehörde wenden und dazu die Unterschriften von Baumschul besitzern sammeln. Es muss jedenfalls bald etwas nach dieser Richtung geschehen! Rundschau. Handel und Verkehr. — Postverkehr mit Rumänien. Seit 1. Februar ist in Rumänien der Eingangszoll für Postpakete auf Grund der Angaben in den Zollinhaltserklärungen berechnet, sofern vom Absender oder vom Empfänger nicht etwa die zollamtliche Oeffnung der Sendungen und deren Verzollung nach dem Befund verlangt wird. In d: Zollinhaltserklärungen muss von dem genannten Zeitpunkt ab angegeben sein: Die Gattung der einzelnen in jeder Sendung enthaltenen Waren, unter Zugrundelegung der Bezeichnungen des rumänischen Zolltarifs und der Wert und das Reingewicht jeder Waren gattung. Fehlen diese Angaben oder wird ihre Richtigkeit bezweifelt, so werden die Sendungen zollamtlich geöffnet. Das geschieht auch bei Sendungen, welche beschädigt ankommen. Bei absichtlich unrichtiger Ausfertigung der Zoll inhaltserklärungen unterliegt der Empfänger der Bestrafung nach den rumänischen Zollgesetzen. das Beste zum Versand zu bringen. Ein Kenn zeichen für die Anzahl der hiesigen Lehrlinge ist der Ausspruch des Direktors der Fort bildungsschule, welcher klagt, dass er nicht imstande sei, eine Klasse speziell für Zöglinge des Gartenbaues zu errichten. Um ein möglichst genaues Resultat anzugeben, ist bei allen Firmen Erfurts Umfrage gehalten worden und als Resultat festgestellt, dass wohl in E furt über 250 Gehilfen arbeiten, aber sämtliche Geschäfte zusammen gegenwärtig nicht mehr als 10 Lehrlinge ausbilden. Damit ist wohl die grundlose Behauptung des Gartendirektors Stemmler am allerzutreffendsten widerlegt. Allamanda und Dipladenia, Zwei empfehlenswerte Pflanzengattungen. Diese beiden Namen sind gewiss der Mehr zahl der Leser unbekannt, denn ihre Träger, beides Pflanzen meist schlingenden Charakters aus dem wärmeren Mittel- und Südamerika, haben bisher nicht recht Eingang bei uns finden können und sind selbst in privaten Pflanzensammlungen selten geblieben. Wohl nur in England trifft man Allamanda und Dipladenia häufiger in guter Kultur; von den Handelsgärtnereien des Kontinents sind es wohl nur wenige deutsche und belgische Sortiments gärtnereien, die sie in ihren Katalogen zu hohen Preisen anbieten. Die Behandlung und Vermehrung beider Gattungen wird allgemein für besonders schwierig gehalten. Dass diese Annahme min destens sehr übertrieben ist, beweist der Um stand, dass sogar die nüchtern denkenden Amerikaner diesen schönen Schlingpflanzen Beachtung schenken und ihnen einen gewissen Handelswert beimessen. Bei der Kultur dieser Gewächse vorkommende Misserfolge dürften oft darauf zurückzuführen sein, dass die meisten Arten von Allamanda nur im freien Grunde stehend reichlich blühen, während man die D pladenien gewöhnlich dauernd zu warm und zu schattig kultiviert, ohne ihnen die unbedingt erforderliche Ruhezeit zu gewähren. Von einer Schwierigkeit der Kultur kann unseres Erachtens höchstens bei den letztge nannten die Rede sein, aber wer z. B. Garde nien zu kultivieren versteht, wird auch mit den Dipladenien fertig werden. Wenn man um ein weiteres Beispiel anzuführen, in einigen Geschäften neuerdings die Kultur der schönen, doch nicht gerade leicht heranzuziehenden Franciscea-Arten mit Erfolg wieder aufgenommen hat, dürfte wohl auch ein Versuch mit den oben genannten Allamanda und Dipladenia die Mühe lohnen. Ein ungenannter Verfasser empfiehlt in „The Florist Exchange“ als beste Allamanda für Topfkultur und zu Dekorationszwecken die aufrechtwachsende Allamanda Williamsi, wäh rend er für die Gewinnung von Schnittblumen und zum Auspflanzen in Häusern der hoch wachsenden A. cathartica den Vorzug gibt. Fast alle Arten haben hellgelbe oder orange gelbe, zu Trauben vereinigte Blüten von wachs artiger Beschaffenheit, nur A. violacea hat purpurrosenrote, erst im Oktober erscheinende Blüten, während die Blütezeit der übrigen Arten in die letzten Sommermonate fällt. Belaubung und Blütenbau verraten vielfach die Verwandt schaft mit dem allbekannten Oleander, der ja auch wie Allamanda zu den Apocynaceen ge hört Die Vermehrung aus Stecklingen gelingt ohne Schwierigkeit, wenn diese in kleine Töpfe gesteckt und bei 18—20° R. Bodenwärme zur Bewurzelung gebracht werden. Die Allamanda als Warmhauspflanzen zu bezeichnen, wie dies vielfach geschieht, halfen wir für nicht sehr korrekt. Zu ihrer Ueberwinterung genügt ein temperiertes Haus von 8—10° R und während der Vegetationszeit sind neben gleichmässiger Feuchtigkeit Luft und Sonne die Haupt- faktoren, wenngleich Glasschutz dauernd nötig ist. Kleinere Pflanzen in Töpfen werden nach Bedarf öfter verpflanzt und am besten in tiefen Kästen kultiviert. Im Winter wird vorsichtig gegossen und nach Beendigung der Ruhezeit kürzt man die vorjährigen Triebe auf die untersten kräftigen Augen ein. Die Dipladenien gehören nicht nur botanisch derselben Familie wie die Allamanda an, son dern haben auch in kultureller Beziehung manches Gemeinsame. Allerdings ist das Wärraebedürfnis ein grösseres und die Ein leitung der Ruhezeit sowie die Bewässerung während der Wintermonate erfordert noch grössere Aufmerksamkeit. Das Zurückschneiden hat vor Beginn des Wachstums zu erfolgen, da sonst die Schnittflächen stark bluten. Wäh rend des Wachstums wird durch häufiges Spritzen für feuchte Luft gesorgt und während des stärksten Triebes eine Tagestemperatur von 18—22° R. gehalten; stets aber, namentlich gegen Abschluss des Triebes, sollte durch Lüften während der warmen Sommernächte, sowie durch möglichst reichlichen Zutritt der Sonne auf Abhärtung der Pflanzen hingearbeitet werden. Die Wollaus, dieser lästige Feind der Warmhauskulturen, tritt nicht nur infolge zu geringer Luftfeuchtigkeit auf, wie meist ange nommen wird, sondern besonders dann, wenn die Pflanzen durch fortdauernde Kultur in feuchten, dunklen Warmhäusern, bei unge nügendem Luftwechsel verweichlicht sind. Mangelnder Zutritt von Licht und Sonne und als Folge davon ungenügendes Ausreifen des Holzes ist eine der Ursachen, die bei vielen sogenannten Warmhauspflanzen dieser Kategorie Misserfolge in der Kultur herbeizuführen und spärliches Blühm und Ueberhandnehmen von Ungeziefer sind fast immer eine Folge dieser verfehlten Behandlung. Entgegengesetzt den Allamanda-Arten blühen die Dipladenien auch bei ausschliesslicher Topfkultur nicht nur recht gut, sondern bedingen diese Kulturmethode geradezu, da ihr Wurzel vermögen ein geringeres ist. Aus diesem Grunde sagt ihnen auch eine Erdmischung von vorwiegend lockerer durch lässiger Beschaffenheit mehr zu, während die Allamanda am besten in einer nahrhaften lehm haltigen Risen-Erde gedeihen. D.e D.pladenia- Arten, die hier in Frage kommen, sind sämtlich ausgesprochene Schling pflanzen mit glatter, glänzender Belaubung; die ziemlich grossen, trichterförmigen Blüten, die bei einzelnen Arten 10—12 cm Durchmesser erreichen, sind zu lockeren Trauben vereinigt und entwickeln sich gewöhnlich aus den Seiten trieben der jüngsten, noch krautartigen Schosse. Die Färbung ist meist rosenrot, seltener lachs farben oder gelblich, einzelne Arten, wie D. boliviensis, haben weisse Blüten. Zu den kulturwürdigsten Arten und Varietäten gehören D. amabilis, D. boliviensis, D. profusa, D. splen- dens, D. acumlnata u. s. w.; die Zahl der Gartenformen und Blendlinge zwischen den echten botanischen Arten ist übrigens schon recht beträchtlich. Die Blütezeit fällt in die letzten Sommermonate; unter guten Verhält nissen kann man selbst Samen ernten und zur Vermehrung benutzen; es ist vorgekommen, dass die Sämlinge bereits nach einem Jahre Blüten brachten. Im übrigen wird die Ver mehrung aus Stecklingen wie bei den Allamanda vorgenommen und macht nicht mehr Schwierig keiten wie bei anderen holzartigen Gewächsen dieser Kategorie, z. B. Stephanotis. Alle Arten finden zur Ausschmückung grosser Warmhäuser Verwendung, wo man die Ranken an den Dachsparren entlang zieht oder
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