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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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4 No. Versammlung in Kempten unter dem Vorsitz von Tölke - Nürnberg ab. D eser er- l5r‘erte in kurzen Worten die Notwendigkeit de- Gründung dieses Verbandes und empfahl ose Bildung zahlreicher Ortsgruppen auch für das Algäu. Als eine der wichtigsten Fragen bezeichnete der Referent die Zugehörigkeit der Gärtnerei zur Landwirtschaft oder zum Gewerbe und wies auf die neuerdings hervorgetretenen Bestrebungen, die Gärtnerei dem Gewerbe an zugliedern, hin. Weiter bemerkte der Vor sitzende auf eine Anfrage „Wie stellt sich der Handelsgärtner-Verband zu den Baumschulen- Besitzern?“, dass die schon früher bestandene Vereinigung Bayrischer Baumschulenbesitzer sich aufgelöst hätte und alle Mitglieder derselben dem Handelsgättner-Verband beigetreten wären. Der Schriftführer des Verbandes, Ortmann • Nürnberg erstattete dann Bericht über die bis herige Tätigkeit desselben, indem er zunächst dazu bemerkte, dass vieles versäumt worden und nachzuholen sei. Beispielsweise würden die Handelsgärtnereien Bayerns in keine deutsche Hagelversicherung aufgenommen; diebayrische staatliche Hagelversicherung lehne deren Auf nahme ab, die Privatversicherungs-Gesellschaften aber berechneten solche hohe Prämien, dass es für Gärtner ausgeschlossen sei, unter diesen Bedingungen zu versichern. Die bekannte „Deutsche Hagel-Versicherungs-Gestllschaft in Berlin“ sei bekanntlich in Bayern nicht zuge lassen, doch hoffe man, dass die neuerdings angestrebten Verhandlungen Erfolg hätten. Weiterhin ging Ortmann auf die Gehilfen frage über, betonte die Notwendigkeit der Ausbildung der Lehrlinge und die Rechts stellung der Gärtner; vor allem aber strebe der Verband an, einen engeren Zu sammenschluss aller Besitzer gärtnerischer Be triebe zu fördern. Dann wurde eine Orts gruppe mit dem Sitze in Kempten gebildet und als Obmann Heiler-Kempten, als Stell vertreter Klaiber-Memmingen gewählt Die erste Versammlung der neuen Ortsgruppe findet im Frühjahr in Lindau im Bodensee statt. Handelsnachrichten. Die allgemeine Geschäftslage. Die Berichtswoche stand unter der Feier von Kaisers Geburtstag, wobei vor allen Dingen die Reichshauptstadt und die grösseren Residenzstädte profitierten, allerdings ohne dass den Festlichkeiten zu viel Einfluss auf den Geschäftsgang beizumessen ist. Im grossen ganzen trat eine schwache Besserung hervor, nachdem die grosse Kälte nachgelassen hat und auch mehr blühende Pflanzen auf den Markt kamen. Andererseits fehlt es sehr an Sonne, wodurch eine Ueberfüllung des Marktes mit blühenden Pilanzen vermieden wird. Am stärksten scheint wie immer Dresden damit versehen zu sein, auch in Leipzig und Berlin genügte das Angebot, während in Nord- und Westdeutschland ein Mangel an erstklassigen Topfpflanzen hervortritt. Dazu kommt, dass Azaleen sich nicht nach Wunsch treiben lassen und auch Flieder viel Ausfall bringt, für Maiblumen standen die Preise durchgängig fest und ziemlich hoch. Das Angebot wurde nun vielseitiger, äusser dem Sorten reichtum in Hyazinthen, Prunus, Amaryllis, Viburnum, Glycinen, Cytisus, Azalea moliis, kommen Epip‘ yllum, Clivien sowie die ersten Magnolien auf den Markt, während Eriken und Lorraine-Begonien nun sehr nachlassen. Tulpen erzielten gleichfalls bei vielfacher Verwendung gute Preise, zumal eine grosse Knapp heit an deutschen Schnittblumen hervortrat, wenn auch Flieder und Maiblumen etwas mehr angeboten wurden. Ferner kamen in grösseren Mengen'Narzissen zur Verwendung. Maiblumen und Flieder lassen einen Preisrückgang erwarten, da in der letzten Zeit ein starkes Angebot hervortrat. Das Blattpflanzen - Geschäft be schränkte sich in der Hauptsache auf Phoenix und Araukarien in den gangbaren Grössen. Der Umsatz ist bei der Vorliebe für Blutenpflanzen im Verhältnis nicht so gross. Die Festbinderei halte infolge Kaisers Geburtstag ebenfalls mehr zu tun; äusser Tafel dekorationen werden nun vielfach mit Frühlingsblumen bepflanzte Körbe und Jardinieren verlangt. Auch die Ball-Saison bringt nun lohnendere Aufträge, wenn auch die teuren Blumen das Geschäft nicht so lukrativ gestalten. Der Bedarf in Trauerbinderei befredigte nur teilweise, wie aus den nachfolgenden Berichten ersichtlich ist; der Umsatz bleibt den gewohnten Schwankungen unterworfen. Die Eingänge von den Riviera-Blumen sind immer noch mässig, denn die Kälte in der vergangenen Woche hat dort wiederum den Kulturen sehr geschadet. Die hohen Preise konnten sich bisher noch behaupten und nur unter Glas ge zogene Ware ist tadellos; es können hierbei besonders van Houtte ■ Rosen hervorgehoben werden. Nelken gibt es in erster Qualität wenig; auch Narzissen und Margueriten sind knapp und teuer, nur Veilchen kommen etwas mehr an; häufig hatten die Sendungen unter dem Frost zu leiden. Die Witterungsverbältnisse brachten abermals einen Umschlag; in ganz Deutsch land ist milder Frost bei meist reichlichem Schnee fall vorherrschend. Zweifellos dürfte wiederum ein Rückgang der Temperatur nach diesen Niederschlägen zu erwarten sein. Berlin, den 30. Januar. Das Angebot von Blüten pflanzen genügte und bot eine grössere Vielseitigkeit. Die Nachfrage ist lebhafter; besonders Hyazinthen und Tulpen sind viel verlangt. Flieder lässt sich nun besser treiben. Schniltblumen erzielten annehmbare Preise, besonders Maiblumen behaupteten die bis herigen Notierungen. Die hohen Preise der Schnitt blutnen dürften den grösseren Umsatz in Topfpflanzen hervorgerufen haben. Aus dem Süden trafen die Sendungen in mässigem Umfange, doch in vorzüglicher Qualität ein. Die Festbinderei hatte etwas mehr zu tun, während für die Trauerbinderei weniger lohnende Aufträge vorliegen. Bei reichlichem Schneefall ist das Wetter etwas milder, die Temperatur schwankt zwischen 1 Grad Kälte und 1—2 Grad Wärme, doch fehlt Sonne. Hamburg, den 30. Januar. Die allgemeine Ge schäftslage lässt noch zu wünschen übrig, wenn auch nach der Kälte eine Besserung eingetreten ist. Blühende Topfpflanzen könnten flotter abgehen, trotz der Viel seitigkeit ist keine rege Nachfrage. Araukarien sind in den gangbarsten Grössen knapp, auch kleinere Phoenix fehlen. Das Angebot von Flieder ist so ge stiegen, dass die Ware zeitweise schwer unter zubringen war. Maiblumen dagegen sind knapp und behaupten die Preise; ausserdem werden viel weisse Tulpen verwendet. Südfranzösische Blumen treffen nur in kleinen Quantitäten ein und für gute Qualitäten wurden enorme Preise verlangt. Die Festbinderei hatte etwas besser zu tun, doch erreichte der Umsatz kaum die gewohnte Durchschnittshöhe; weit lohnendere Aufträge lagen für die Trauerbinderei vor, auch Kränze wurden mehr verlangt. Bei eingetretenem Tauwetter haben wir reichen Schneefall. Dresden, den 31. Januar. Blühende Topfpflanzen kommen genügend auf den Markt, reichlich Azaleen und Flieder. Ausserdem sind noch Cyclamen, Prunus und alle Zwiebelgewächse, hauptsächlich prima Hya zinthen hervorzuheben. Das Angebot in deutschen Schnittblumen genügte bisher kaum, erst in den letzten Tagen gibt es mehr Tulpen und Maiblumen. Aus der Riviera sind die Eingänge knapp, doch langt die angebotene Ware zu, manches kam noch erfroren an. Die Festbinderei hatte besser zu tun; auch einfarbig bepflanzte Körbe gehen gut. Nur zeitweise war die Trauerbinderei flott beschäftigt. Bei milderem Wetter ist gestern heftiger Schneefall eingetreten. Leipzig, den 30. Januar. Bei ausreichendem An gebot von Blütenpflanzen liess der Umsatz, zumal vielfach etwas höhere Preise verlangt wurden, zu wünschen übrig; überhaupt befriedigte die allgemene Geschäftslage durchaus nicht. Deutsche Schnitt blumen kamen nun mehr auf den Markt, vor allem Flieder und Maiblumen, so dass sich die Preise nur für erste Qualität halten konnten. Aus dem Süden trifft die Ware in kleinen Mengen, allerdings bei guter Qualität, ein, die Preise sind hoch. Die Binderei hatte weniger gut zu tun, auch über den Bedarf in Trauerarrangements und den Absalz in Kränzen wird geklagt. Die Witterung ist mehrfachen Schwankungen unterworfen gewesen, auf milde Tage folgten heftige Schneefälle bei geringer Kälte. Frankfurt-Main, den 31. Januar. Der hiesige Platz ist mit prima Topfpflanzen keineswegs genügend versehen, es fehlen sowohl Azaleen wie Flieder und Hyazinthen. Viel verlangt wurden ferner Farne, auch Pnoenix, die knapp sind. Von hiesigen Schniltblumen kamen Flieder und Maiblumen bei les en Notierungen in schöner Qualität zum Angebot, auch Narzissen und Tulpen sind hervorzubeben. Aus dem Süden trafen viele Sendungen erfroren ein, erst in den letzten Tagen sind Van /-/outte-Rosen und Veilchen besser. Die Festbinderei hatte zürnest recht gut zu tun, ebenso dürfte der Umsatz in Trauerarrangements und Kränzen im Durchschnitt befriedigt haben. Für die Läden ist kalte Witterung günstiger, da d'e Markt halle nicht besucht werden konnte. Inzwischen ist wieder mildes Wetter eingetreten, doch fehlt den Kulturen sehr die Sonne. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: E. H. in A. Ich habe eine 1. Binderin im Oktober vorigen Jahres angenommen, die das Geschäft selbständig zu leiten hat. Sie vernach lässigt offenbar ihre Pflichten, denn es sind Unregel mässigkeiten vorgekommen. Die Betreffende empfängt nach Geschäftsschluss im Laden Herrenbesuche und gibt dadurch zu grossen Aergeraissen Anlass. Bin ich berechtigt, den Schaden abzuziehen, oder kann ich sie überhaupt haftbar machen? Antwort: Wenn durch Fahrlässigkeit und Nachlässigkeit Ihnen Schaden verursacht wird, so hat die Binderin dafür aufzukommen; wenn sie grundsätzheh und nachweislich ihre Interessen ver- nachlässigt, zumal sie doch eine selbständige, bessere Stellung einnimmt, können sie dieselbe entlassen. Ein Grund zur sofortigen Entlassurg würde der sein, wenn durch Empfang von Herrenbesuchen auch das Renommee Ihrer Firma leidet und dadurch zu bedenklichen Aergernissen Anlass gegeben wird. Sie müssen aber in al'en diesen Fällen genügende Be- weise zur Hand haben. Frage: E. T. in C. Ich besitze seit 12 Jahren ein hier in C. gelegenes Grundstück. Der Streitpunkt ist mit meinem Nachbar dadurch entstanden, dass der selbe behauptet, ein zwischen uns beiden liegender Zwischenraum von 312 m von Giebel zu Giebel dürfe von mir nicht benutzt werden. An diesem Raum von 312 m hat mein Verkäufer bereits die alte Gerecht- samkeit von ca. 20 Jahren gehabt und diesen Fuhr- weg zum Auffahren nach meinem Hof benutzt. Die Enischädigung für das Auffahren nach meinem Hof wurde jahrnch mit 3 Mk. vergütet. Es wurde bei den Vorgängern eine mündliche Vereinbarung dahin getroffen. Der jetzige Besitzer war damit auch ein verstanden, da derselbe seine 3 Mk. jährlich an genommen hat, auch keine gegenteilige Aeusserung gefallen ist. Jetzt aber verlangt derselbe, dass ich diesen Weg nicht mehr benutzen soll, wodurch mir für meinen Betrieb ein erheblicher Nachteil entsteht. Von diesen 312 m gehört zu meinem Grundstück am Giebel ein Streifen von 2 Fuss, den ich zum Abfluss von R gen- und Schutzwasser benutze. Von diesen 312 m geht ein öffentlicher Fussteig von 1 m Breite zwischen diesen beiden Grundstücken hindurch. Der Nachbar setzte nun einen Zaun auf die Grenze, und glaubt hierzu ein Recht zu haben, doch kann ich dadurch in meinen Hof mit Fuhrwerk nicht gelangen. Meine Frage geht nun dahin, ob der Nachbar be rechtigt ist, diese Sperrung vorzunehmen. Der Nachbar benutzt trotzdem meinen Rinnst in zur Ablagerung von menschlichem Unrat und schmutziger Ab wässerung. Kann ich dagegen klagbar werden? Zu Frage 1 hatte ich schon Klagetermin, habe den Prozess aber nach §§9 17 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verloren. Kann hier irgend ein andrer § in Anwendung gebracht werden, so dass Aussicht ist, zu meinem Recht zu kommen? Antwort. Nach unserem Dafürhalten können Sie sich auf das getroffene Abkommen berufen, dem der neue Besitzer durch Annahme der üblichen Ver gütung beigetreten ist. Ausserdem wäre noch zu prüfen, ob etwa eine Grunddienstbarkeit erworben ist, welche die Benutzung des Weges einräumt. Sie hätten also eventuell wegen Besitzstörung klag-n müssen. Ob ein „Notweg“ in Frage kam, nach § 917 des Bürgerlichen Gesetzbuches, können wir, ohne das Grundstück gesehen zu haben, nicht entscheiden. Frage: K. D. in D. Von einem Handelsgärtner K. habe ich seit 1903/04 für gelieferte Waren noch 57,60 Mk. zu fordern gehabt. Da auf keine Art Geld zu haben war, er auch inzwischen pleite ist und den Offenbarungseid geleistet hatte, übernahm er eine Gutsgärtnerei in Pacht. Infolge wiederholter Mahnung erbot er sich, Waren für die alte Forderung zu geben, ich sollte nur kommen und mir etwas aussuchen. Ich fuhr hin und nahm 2 Ztr. Aepfel, 5 Völker Bienen, Geräte etc. für 170 Mk. Ich wollte den Betrag von 112,40 Mk. auszahlen, doch erkennt er nur 32,35 Mk. seiner Rechnung an, hat auch inzwischen die ganze Forderung an einen anderen cediert. 112,40 Mark habe ich nun an denselben abgesandt und meine Forderung von 57,60 Mk. in Abzug gebracht. Er klagt nun um den Rest von 25 Mk. Frage 2: Bei dieser Gelegenheit des Bienenkaufs bot K. noch einen Stoss Mistbeetfenster, ca. 40 Stück ä 3 Mk. sowie ca. 500 Pelargonien ä 10 Pfg. und und den Dung und Mistbeeterde aus den abgeernte ten Mistbeeten ein Waggon für 90 Mk., ich sagte, da müsste man sich erst erkundigen, was ein Waggon Dung wiegt und was die Fracht kostet in der Gärtnerei. Habe kein Interesse weiter daran gehabt, auch nicht den Dung untersucht auf Güte, kein Fenster g prüft, nichts, weil ich nicht kaufen wollte. Jetzt klagt derselbe auf Abnahme der Gegenstände, die an Stelle besichtigt sein sollen. Ich stelle dem geg nüber, dass nach meiner Auffassung solche Rück sprache nicht als bindender Kauf anzusehen ist. Ich habe wohl 4 bis 5 mal um Zusendung der Aepfel und Birnen gebeten und nichts vom Dung oder Fenster, es vielmehr so bingestellt, als ob ich dann vielleicht noch mehr abkaufen werde. Bin ich in diesem Falle zur Abnahme der Gegenstände ver pflichtet? Soll ich d n Eid leisten, dass ich nicht fest gekauft bähe oder sind diese Besprechungen schon als Kauf anzusehen? Antwort: 1. Wenn die Forderung auch abge treten ist, so können Sie trotzdem kompensieren. Der Erwerber muss die Einreden gegen sich gelten lassen, die Sie gegen den abtretenden Gläubiger ge habt hätten. Sie beantragen also Klagabweisung. 2. Hier liegen nur unverbindliche Vorbesprechungen vor und Sie sind nicht verpflichtet, abzunehmen. Schon die Aeusserung, „da müsse man sich erst er kundigen, was ein Waggon Dung wiegt usw.“, lässt darauf schliessen, dass eben ein fester Abschluss noch nicht vorlag. Verweigern Sie die Zahlung und lassen Sie es auf die Klage ankommen. Fragekasten für die Praxis. Frage: W. K. in C. Ist verrrottete Lohe zur Kalttreiberei der Erde beigemischt verwendbar oder für die Pilanzen schädlich ? Antwort: Was der Herr Fragesteller hier unter „Kalttreiberei“ meint, ist nicht recht verständ lich. Es soll entweder heissen: Lohe von der Kalt- treiberei herstammend, oder aber es soll ausgedrückt werden, dass die verrottete Lohe der Erde, die zur Kalttreiberei verwendet werden soll, beabsichtigt ist, beizumischen. Ich kann diese Verwendung der ver rotteten Lohe keineswegs empfehl n, da bei dem heutigen Gerbverfahren oftmals chemische Mittel zur Anwendung kommen, die pflanzenschädigend wirken können. Dem Herrn Fragesteller fehlt es höchst wahrscheinlich an einer lockeren Erde. Ich empfehle zu diesem Zweck die vorhandene Erde mit To fmull und Sand zu mischen und die Lohe auf den Acker zu bringen und unterzugraben. Hier wirkt sie vor züglich lockernd, ohne dass Feldfrüchte den Schädi gungen so ausgesetzt sind, wie gärtnerische Kulturen. Berthold Trenkner, Quedlinburg. Frage: W. C. in W. Ist Raabarber zum Massenanbau zu empfehlen und diese Kultur wirklich rentabel? Ich habe den besten Boden, d. h. sandigen, durchlässigen, doch etwas feuchten Lehm dazu. Zu nächst möchte ich einen Morgen anbauen und dazu Queen. Victoria verwenden. Was nimmt man für Pflanzen oder Sämlinge? Erstere sind doch zweifel los zu teuer. Ich bemerke ferner noch, dass eine Grosstadt von einer halben Million Einwohner in einer Stunde zu erreichen ist und als Absatzgebiet in Betracht kommt. Antwort: Die Rhabarberkultur ist, voraus gesetzt, dass eine gute Sorte verwendet wird, immerhin noch recht lohnend. Derartige, wohl mehr in der Phantasie gewonnene Erträge, natürlich wie vor einigen Jahren in einer besonders von Laien gärtnern viel gelesenen Fachzeitschrift aufgestellt wurden, sind freilich nicht zu erzielen. Der ange gebene Boden eignet sich sehr gut zu dieser Kultur. Die Sorte Queen. Victoria ist, wenn „echt“ bis heute immer noch die einträglichste für Grosskultur. Ich schreibe echt mit fetter Schrift, denn dadurch, dass sehr viele Sämlinge dieser Sorte zur An pflanzung gelangt sind, die zur Teilung benutzt werden, siad die guten konstanten Eigenschaften dieser Sorte sehr zurück gegangen. Soll die Anlage rentabel werden, so empfehle ich dem Herrn Frage steller nur geteilte Pflanzen, die aus einer ganz zuverlässigen Quelle stammen, zur Anpflanzung zu benutzen. Es ist empfehlenswerter, einen viertel Morgen mit echten geteilten Pflanzen anzubauen, als wie einen ganzen Morgen mit zweifelhaften Säm lingen. Der Ertrag ist im ersteren Fall ohne Frage ein höherer. Unter äusserst günstigen Verhältnissen und unter Verwendung einer besonders starken Düngung und allerintensivster Pflege, erzielte ich von der echten Queen Victoria im zweiten Jahre der An pflanzung von einem Ar 305 kg Rhabarber. Diese Ernte wurde zum Durchschnittspreis von 15 Mark pro 100 kg verkauft, was einem Geldertrag von 45,75 Mark pro Ar entspricht. Auf den Morgen be rechnet, würde sich dieser Ertrag auf 25X45,75 gleich 1143,75 Mark stellen. Ich bezweifele aber sehr, ob dieser Ertrag bei morgenweisem Anbau der gleiche sein würde, da doch ein Ar viel intensiver bearbeitet werden kann und auch wegen der ge ringeren Erntemenge der Absatz zu höheren Preisen möglich ist. Bei Rentabilitäts-Berechnungen für grössere Flächen darf, wenn man sich vor späteren Enttäuschungen schützen will, nur ein Durchschnitts preis von 10 Mark pro 100 kg zu Grunde gelegt werden. Berthold Trenkner, Quedlinburg. Konkurse. Ueber das Vermögen des Inhabers der Firma S. Heintz, Spezialgeschäft für gärtnerische Anlagen, Simon Heintz in Darmstadt, ist am 16. Januar das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Gerichtsvollzieher i. P. Reibstein, Anmeldefrist bis 7. Februar, erste Gläubiger-Versammlung den 15. Fe bruar, zugleich Prüfungstermin. Ueber das Vermögen von 1. August Stillger und 2. Georg Stillger, Handelsgärtner in Zahlbach, ist am 26. Januar das Konkursverfahren eröffnet worden. Konk.-Verw. Rechtsanwalt Dr. Haberling-Mainz, An meldefrist bis 5. März. Prüfung der angemeldeten Forderungen bis 20. März. Ueber das Vermögen der Gärtnereibesitzerin Frau Clara Meyrick geb. Vierth in Tilsit ist am 25. Januar das Konkursverfahren eröffnet worden. Konk.-Verw. vereid. Holzmesser Kurt Gronwald, An meldefrist bis 27. Februar, offener Arrest und An- zrigefrist bis 14. Februar, erste Gläubiger-Versamm lung 22. Februar vormittags 10 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin 8. März vormittags 10 Uhr. Konkurs-Nachrichten. Nachdem der Zwangsvergleich in dem Vergleichs termin vom 18. Oktober 1906 rechtskräftig geworden ist, ist das Konkursverfahren über das Vermögen des Blumengeschäfts-Inhabers Hermann Alfred Friede mann-Chemnitz aufgehoben. Handelsregister. Leipzig. Bei der Firma Waveren & Kruijff- Leipzig, Zweigniederlassung, ist auf Blatt 9629 ver- m rkt worden: Prokura des Paul Richard Obst ist erloschen; Prokura ist erteilt dem Kaufmann Jean Mu ekel-Leipzig. Patent-Anmeldungen. Pet. Jos. Paggen-Aachen meldete unter Klasse 45 f. P. 17 963 einen Blumenkasten mit Oeffnungen in den seitlichen Wandungen an. Neue Firmen. Hg Weber, Bannwarths Nachf., Samen handlung, Freiburg i. Baden. Carl Ayrenschmalz, Handelsgärtner, Dorfen (Ober-Bayern) Fr. Priep, Friedhofsgärtner, Waren (Mecklen- bürg). H. Schmidt, Handelsgärfner, Arnswalde in Mark. Alfred Wörlitz, Landschafts- u. Gemüsegärtner, Cottbus, Hauptstr. 22. Gustav Handreka, Samenhandlung, Cottbus, Marienstrasse 3. C. Röhl, Handelsgärtner, Rhinow (Mark). Alfr. Bonin jun., Handelsgärtner, Wannsee, Kirchhofstrasse 1. Otto Krüger, Handelsgärtner, Zossen. J Bode, Handelsgärtner, Wilhelmsburg (Elbe), Hamburger Chaussee 123. Wilhelm Weiss, Blumenhandlung, Biebrich, Mainzerstrasse 12. Philipp Keim, Handelsgärtner, Bruchköbel (Hessen-Nassau). Joh. Salheiser, Landschaftsgärtner, Fach bach, Post Nievernerhütte (Hessen-Nassau). J. E. Schwartz, Samenhandlung, Inhaber Willy Schulz, Cassel, Frankfurter Strasse 24. Otto Paul, Handelsgärtner, Binz auf Rügen. Carl Neske, Handelsgärtner, Hohensalza, Heiligengeiststrasse 82. Gottlieb Gast,Handelsgärtner, Hoch-Stüblau (Westpreussen). August Hellraeth, Handelsgärtner, Homberg (Rhein), Auguststrasse 83. Wilhelm Meyer, Landschaftsgärtner, Langer wehe, Kreis Düren (Rheinland). H. Hendricks, Baumschulen, Qualburg, Post Cleve (Niederrhein). Fr. Droste, Handelsgärtner, Cun rau (Provinz Sachs n). Fr. Weidling, Samenhandlung, Halle (Saale), Talamistrasse 3. Reinhold Schuster, Handelsgärtnerei u. Baum schule, Mertendorf, Bezirk Halle (Saale). Chr. F. Ehlers. Rosenschule, Collhorst, Post Kiel. Friedrich Franke, Baumschulen, Halsten bek (Holstein). Joach. Tantau, Baumschule, Uetersen (Hol stein). W. Möllers, Handels- u. Landschaftsgärtnerei, Lenhausen i. Westfalen. Emil Tradier, Handels- u. Landschaftsgärtner, Dresden-N., Marienhofstrasse 19. Emi 1 Dube, Handelsgärtner, Leubnitz-Neu ost ra, Dresdenerstrasse 19. Bruno Luft, Handelsgärtner, Hänichen, Post Lützschena. Georg Lindemann, Handelsgärtner, Strehla a. Elbe (Sachsen). Franz Tuma, Handelsgärtner, Otterwisch (Sachsen). August Kloth, Handelsgärtner, Zschernitzsch Post Schmölln (Sachsen-Altenburg). Paul Rösch, Handelsgärtner, Reutlingen. Firmen-Aenderungen. Gebrüder Sachse, Handelsgärtner, Lahr in Baden, eröffneten daselbst Bismarckstrasse ein Blumengeschäft. Eduard Güth übernahm die Hindeisgärtnerei des verstorbenen Gärtners Heinrich Merkel in Oettingen (Bayern). Anna Schmidt in Döbern (Brandenburg) übernahm das Blumengeschäft von Oskar Schramm. Walther Neumann übernahm die Handels gärtnerei von Fr. Schün in Barth (Pommern). Otto Paul übernahm käuflich die Handels gärtnerei von Wilhelm Sasse in Naugard (Pommern). Adolf Hoffmann verlegte sein Geschäft in Posen W. von Hedwigstrasse 7 nach Kaiser-Wilhelm str ässe 1. C. Krause, Handelsgärtner in Wittstock, Kreis Tuchei gab seine Gärtnerei daselbst auf und gründete in Dirschau, Wiesenstrasse 11 unter der Firma Gebr. Krause eine neue Handelsgärtnerei. Ludwig Figlarz übernahm dis Handelsgärtnerei von W. Janicki in Samfer (Posen). A. Gülzon, Handelsgärtner in Dellbrück (Rheinland), eröffnete in B e r g. - G 1 a d b a c h ein Blumengeschäft. E. Multhaupt übernahm das Blumengeschäft von Alwin Sell in Elberfeld, Turmhofstrasse 17. Adolf Heinen, verlegte seine Gärtnerei von Krefeld nach München-Gladbach, Rönneterweg. Peter Dörrenbach in Xanten übergab seine Gärtnerei seinen beiden Söhnen Peter und Julius, welche das Geschäft unter der Firma Gebrüder Dörrenbach weiter führen. E. Weisswange in Torgau verlegte seine B’umenbandlung von Breilestrasse nach Spital strasse 15. R. Milisch, Blumen- u. Pf anzenhandlung in Plauen (Vogtland) verlegte sein Geschäftslokal von Pausaerstrasse nach Lützowstrasse 1, Ecke Bahnhofstrasse. Die Blumenbandlung von Selma Liebig in Zittau (Sachsen), Dresdenerstrasse 2 ging käuflich in den Besitz des Landschaffsgärtners A. Priebs über. Hugo Weinecke verlegte seine Gärtnerei von Langenhain nach Gross-Tabarz. Erloschene Firmen. Heinrich Lange, Pulsnitz i. Sa. Bernhard W ulff, Blumenhandlung, Karlsruhe, Karl-Friedrich Strasse 6. Adam Rauhtäschlein, Handelsgärtner, Asch bach (Bayern). Th. Speck Wwe., Samenhandlung, Cassel, Frankfurter Strasse 24. G. Strohmayer, Handelsgärtnerei, Waldau, Bezirk Cassel. Alfred Frenzel, Samenhandlung, Görlitz, Elisabethstrasse 7. Arthur Heppner, Handelsgärtnerei, Elstra in Sachsen, verzog nach Brandenburg (Havel). Th. Schwerdtmann, Handelsgärtner, Bücke burg. Berichtigung. Henriette W. Dohmen, Bedarfs - Artikel für Blumengeschäfte und Binderei, Münster in Westfalen (in Nr. 2 von „Der Handelsgärtner“, Seite 7, war irrtümlich „Blumenhandlung" angegeben). Eingegangene Preisverzeichnisse. E. Neubert, Wandsbek b. Hamburg, Frühjahrsliste über Farne, Warm- und Kalthauspflanzen etc. Robert Hesse & Sohn, Rieder bei Quedlinburg Katalog über Gemüse- und Blumensamen, Blumen zwiebeln und Knollen etc. Jacques Rolland, Nimes (Gard), Frankreich, Engros Preisverzeichnis über Gemüse-, Blumen- unl Futtersamen, Bäume und Sträucher etc. „I I in L Höt 2% I 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. A sind gliedi eine lieh ’ G. I un c 1907, öffent angeg teilun diese gefüh Zücht Fäller ander genor Fällen einfül Ferne die 1 hand! 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