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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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WO. 3- Sonnabend, den 2. E"ebruar 1907. TX- Jahrgang. Derjfande/sgärfner. Tormann phz7 Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. at"öttamhalakertfe LHpzig-Qetzsch, Mittelstrasse 4. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig - Gohlis Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jabr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark &.—■. Das Blatt erscheint -wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelspartner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeile. Eine Sterbekasse für deutsche Gärtner. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands wird vor einer schwerwiegenden Frage stehen. Es wird sich darum handeln, im Verband eine Sterbekasse zu errichten, auswelcherden Hinter bliebenen der Mitglieder ein Sterbegeld „aus den zur Verfügung stehenden Mitteln“ gezahlt werden soll. Vorstand und Ausschuss sind es selbst, die diesen Antrag bringen, der bereits die Ausschussitzung vom 21. und 22. September 1906 beschäftigt hat. Es kann nun auch keinem Zweifel unter liegen, dass Wohlfahrtseinrichtungen für die Mitglieder dem Verbände ein neues Zugmittel sein würden, und es ist schon verschiedene Male auf Hauptversammlungen darüber ge sprochen worden. Aber diese Wohlfahrts kassen, man sprach von Sterbekassen, Witwen- und Waisenkassen, Invalidenkassen, wurden doch immer wieder fallen gelassen, weil es am nervus rerum, an den notwendigen Geldmitteln fehlte. Heute ist man siegesbewusster. Es sind mehr Mittel da, und die Idee, die bis ins Jahr 1895 reicht, soll wieder aufgenommen und durchgeführt werden. Aber man ist sich heute bereits klar, dass man eine Sterbekasse aufversicherungstechnischer Grundlage mit den nötigen Reserven nicht be gründen kann, und dass es deshalb sich nur um eine sogenannte freie Kasse handeln wird, die der Kontrolle des Aufsichtsamtes für das private Versicherungswesen nicht untersteht. Das genannte Aufsichtsamt kümmert sich nämlich um die Kassen nicht, welche ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf eine be stimmte Unterstützung nicht einräumt, sondern die Unterstützung in das Belieben der Kassen verwaltung stellt. Es wird nun gesagt, dass in die Satzungen dieser Kasse demzufolge der Passus aufgenommen werden könnte: „Für den Fall des Todes des Mitgliedes erhalten die Witwe oder die Hinterbliebenen eine Unter stützung von ICO Mk., ein klagbarer Anspruch darauf wird aber hierdurch nicht begründet.“ Wir wollen aus eigener Erfahrung gleich hier darauf aufmerksam machen, dass dieser Wort laut nicht hinreichen würde, um die Kasse von der Aufsicht des Aufsichtsamtes für das private Versicherungswesen zu emancipieren. Es müsste vielmehr heissen: Die Unterstützung an die Hinterbliebenen erfolgt nach freiem Ermessen und es haben dieselben keinen Anspruch auf eine bestimmte Unterstützung. — Wird in den Satzungen eine bestimmte Unterstützung von 100 oder 200 Mk. überhaupt genannt, so wird daran, wie wir aus der Praxis wissen, das Auf sichtsamt Anstoss nehmen. Auch sonst müssen in dem Statut alle Ausdrücke vermieden werden, welche auf einen bestimmten Bezug hindeuten könnten. Würde man aber durch die Fassung des Statuts glücklich der Scylla des Aufsichtsamtes entkommen sein, so ist damit die Charybdis der Beschaffung von Mitteln noch nicht über wunden. Es ist gesagt worden, dass für die Zwecke der Kasse jährlich 3000 bis 4000 Mk. zur Verfügung stünden. Das ist zweifellos ein Betrag, der nach einer oberflächlichen Beurteilung der Sachlage jetzt zur Erfüllung der zu über nehmenden Verbindlichkeiten ausreichen würde. Der Prozentsatz der Sterbefälle im Verbände spricht dafür, dass diese Summe zulangen wird. Aber wird sie auch immer zur Ver fügung stehen, wird sie auch immer aus- reichen? Es können doch beim Verband Fälle eintreten, die pekuniäre Ansprüche an ihn stellen, welche die für Unterstützungszwecke verfügbare Summe verringern und vielleicht nur 1000 Mk. zur Verfügung stellen? Wie dann, wenn etwa 20°/0 Sterbefälle im Jahre bei einem Ausbruch von schlimmen Epidemien vorkommen? Sollen die Witwen dieses Jahres weniger erhalten als die, welche ihre Männer in Jahren verloren haben, wo die zur Ver fügung stehende Summe eine höhere war? Das würde eine grosse Ungerechtigkeit sein und nur böses Blut machen. Es muss also trotz der Klausel vom mangelnden Rechts anspruch, für eine ordnungsmässige Grundlage der Kasse gesorgt werden und es darf die Unterstützung nicht aus dem grossen Verbands portemonnaie erfolgen, sondern aus einer eignen Geldtasche der Kasse. Es muss ein Kranken kassenfonds vorhanden sein, der durch einen bestimmten Teil des Mitgliedsbeitrages, des Einkommens aus dem Inseratenblatte usw., sowie durch Stiftungen und freiwillige Zuwendungen fort und fort zu stärken wäre, so dass auch den Hinterbliebenen aller Mitglieder wirklich die „Aussicht“ eröffnet ist, dass ihnen einmal die Unterstützung zufliessen wird. Wenn den Hinterbliebenen aus der grossen Verbandskasse je nach den zu Gebote stehenden Mitteln die Unterstützung zufliessen soll, so hat die Sache doch eine verzweifelte Aehnlichkeit mit einer Almosenverteilung, gegen welche sich die Be teiligten ohne weiteres sträuben würden. Denn das ist doch wohl klar: Die Klausel, dass niemand einen Rechtsanspruch hat, wird nur pro forma aufgenommen, um der Aufsicht des Aufsichtsamtes für das private Versicherungs- wesen zu entgehen. In Wahrheit soll doch offenbar in jedem einzelnen Falle den Hinter lassenen des Mitgliedes die Unterstützung in der bestimmten Höhe von 100 Mk. zufliessen. Es wird ja nicht versäumt werden, mit dieser Kasseneinrichtung Propaganda zu machen und es wird so mancher gerade im festen Vertrauen darauf, dass seiner Witwe die 100 Mk. nach seinem Tode zustehen, die Mitgliedschaft er werben. Es müssen daher trotz der Klausel Kautelen dafür gegeben sein, dass die Mittel immer zur rechten Stunde bereilliegen. Wenn der Generalsekretär Beckmann in der Aus schussitzung erklärte: „Ein Rechtsanspruch auf die Unterstützung existiert hier nicht, wenn also nichts mehr da ist, so können die Hinter bliebenen der Mitglieder nichts mehr bekommen. Der Vorstand wird nach Möglichkeit den Mit gliedern die Unterstützung gewähren, wenn wir aber nicht mehr können, so kann kein Mitglied die Unterstützung verlangen“, so müssen wir dagegen erklären, dass mit einer solchen Maxime ein sehr gewagtes Spiel begonnen wird. Sich auf die Klausel in der Praxis zu stützen, das wird immer einen Sturm der Ent rüstung hervorrufen und in jedem einzelnen Falle das Vertrauen der Mitglieder erschüttern, das Ansehen des Verbandes schädigen. Wir könnten da mit Beispielen aus anderen Ver bänden dienen, die eine praktische Erfahrung hinter sich haben. Also es darf keine Kasse ohne eine selbständige, feste Basis eingerichtet werden. Das „Umlageverfahren“ ist ja bei solchen Sterbekassen auch ein beliebtes System. Aber ganz abgesehen davon, dass das Aufsichtsamt für das private Versicherungswesen diesem Prinzip nicht geneigt ist, weil dabei die letzten schlecht wegkommen, wenn sich der Mitglieder bestand reduziert, so ist doch vor allem dieses Verfahren nur für kleine Mitgliederkreise, vielleicht für die Ortsgruppen, nicht aber für den ganzen Verband geeignet. Man wird also schon dazu schreiten müssen, einen festen Sterbekassen-Fonds innerhalb des Verbandes zu schaffen und diesen im Laufe der Jahre aus zubauen. Das ist die einzige Einrichtung, die auf einer soliden Basis ruht. Alles andere müssen wir, so sehr wir auch den guten Willen hier anerkennen, doch für ein unzuläng liches, der Willkür preisgegebenes Unternehmen ansehen. Die Versammlung der Baumschulen-Besitzer in Berlin am 19. Januar. Im Anschluss an die am 6. Januar d. J. in Köln stattgefundene Versammlung der West- und Süddeutschen Baumschulenbesitzer hat nun auch am 19. Januar in Berlin im Nürnberger Hof eine vertrauliche Besprechung der Baum schulenbesitzer stattgefunden, bei der fast sämtliche grössten und bedeutendsten Baumschulen Nord- Ost- und Mitteldeutschlands vertreten waren. Die Versammlung war im Namen des „Ver eins Pommerscher Baumschulenbesitzer“ von E. Schümann - Stralsund einberufen und wurde von diesem geleitet. Nach erfolgter Begrüssung führte E. Schümann aus, dass diese Zusammenkunft in Uebereinstimmung mit den Vorschlägen von Müller - Langsur dazu dienen solle, dass die grossen Firmen Nord-, Ost- und Mitteldeutschlands Stellung zu der Frage nehmen könnten, ob eine Vereinigung sämtl eher Baumschulen Deutsch lands wünschenswert und möglich sei. Auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens schlössen sich die Interessenten zur Vertretung ihrer Interessen zu Verbänden zusammen, und es sei gerade für die Baumschulenbesitzer ein solcher Verband erforderlich, da sie nicht nur mit Privatleuten, sondern auch viel mit Behörden, den Landwirtschaftskammern etc zu tun hätten. Deshalb läge es im Interesse der Baumschulen besitzer, sich zu vereinigen, um den an sie herantretenden Anforderungen gegenüber ge meinsam Stellung zu nehmen. Man müsse vor allen Dingen gemeinsame Vorschriften aus arbeiten über Sortengarantie, Qualitäten etc., üute Rosenneuheiten der letzten Jahre, mit besonderer Berücksicht igung der Teehybriden. Von R. Stavenhagen-Rellingen. Der sehr interessante Artikel in Nr. 1 von „Der Handelsgärtner" von O. Jacobs in Weiten- dorf gibt mir Veranlassung, als Ergänzung dazu eine Anzahl neuerer Sorten zu nennen, die in den Kulturen der hiesigen Gegend bereits Eingang gefunden haben und die ich hier sowie namentlich in Elmshorn bei den Rosen züchtern W. Cordes und H. Engelbrecht z. T. schon in grösseren Mengen in Blüte sah. Ein Teil der von O. Jacobs empfohlenen Neuheiten ist hier überhaupt noch nicht ge prüft, der grössere Teil ist aber schon in Ver mehrung genommen und wird der nächste Sommer Gelegenheit geben, sich ein Urteil über deren Handelswert zu bilden. Die hiesigen Züchter haben damit zu rechnen, dass ein nicht geringer Teil ihrer Abnehmer im Norden sehr konservativ veranlagt ist und von dort aus noch immer Sorten in grossen Posten begehrt werden, die bei uns fast auf gegeben sind, z. B. Lady Mary Fitzwilliam, Souvenir d’un ami etc Andrerseits konnte man gerade in dieser Saison beobachten, dass bei der unheimlich angewachsenen Produktion und dem Mitbewerb vieler Nichtgärtner die Preise für die Hauptschnittsorten auf ein Niveau sinken, wo die Rentabilität der Kultur aufhörf, während „neuere“ Sorten, die sich bereits hier und da als über den Durchschnitt erhaben zeigten,noch immer einen recht annehmbaren Preis erzielen. Es ist also die Aufgabe der grösseren Züchter, der Nachfrage nach guten Neuheiten gegenüber stets vorbereitet zu sein und es wird derjenige aus seinen Kulturen den grössten Gewinn ziehen, der sich am besten über die । Fortschritte auf dem laufenden erhält. Freilich ist dabei eine gewisse Vorsicht geboten bei den Neuheiten, die ihr Renommee mehr der Reklame als ihren bewährten Eigenschaften ver danken. Solche Sorten greifen gleich zu viele Züchter auf und vermehren davon fieberhaf ; dies gilt z. B. jetzt für die neuen roten Tee hybriden Liberty, Etoile de France u. s. w. Erweist es sich dann in der Praxis, dass die Reklame eine berechtigte ist, so kann für der artige Neuheiten trotz intensivster Vermehrung eine Ueberproduktion so leicht nicht eintreten; ein Beispiel hierfür bietet Mad. Norbert Le- vavasseur, die auch noch in dieser Saison bei guten Preisen sehr gefragt blieb und gegen Schluss des Versandes sicher knapp werden dürfte. Es hat eben jede Neuheit ihr Schicksal und manche gute Sorte erringt sich erst nach langen Jahren die Wertschätzung und Ver breitung, die eine andere, an und für sich nicht bessere Rose schon kurze Zeit nach ihrer Ein führung behauptet. Man vergleiche einmal, um wie viel schneller Belle Siebrecht gegenüber Mad. Abel Chatenay unter Züchtern und Lieb habern bekannt wurde, so hat man hierfür ein treffendes Beispiel. Mit Rücksicht auf diese Verhältnisse ist auch der Begriff „neu“ ein relativer und ziehe ich daher in den nachfolgenden Betrachtungen mit unter auch noch Sorten aus älteren Jahrgängen zum Vergleich und zur Empfehlung heran, die streng genommen nicht mehr als Neuheiten zu betrachten sind. So möchte ich, bevor ich mit den Tee- hybriden desjahrganges 1900 beginne, zunächst zwei ältere Sorten nennen, die meines Er achtens heute noch nicht genügend gewürdigt werden, nämlich die beiden Teehybriden Souvenir du President Carnot und Papa Lambert. Souvenir du President Carnot ist eine fran zösische Züchtung aus der Milte der neunziger Jahre und entstammt derselben Zuchtstätte wie Mad. C. Test out, Mad. Abel Chatenay und viele andere unserer besten neueren Rosen. Es ist tatsächlich eine für alle Zwecke brauchbare Rose, die durch Widerstandsfähigkeit und Blüten reichtum als Gruppenrose ebenso befried gen wird, wie zufolge der schönen Knospenform und der kräftigen, aufrechten Stiele als Kasten- und Schnittrose. In Farbe und Form der Blume kommt sie der Souvenir de la Malmaison sehr nahe, erinnert aber auch an Lady Mary Fitzwilliam, von der sie stammt. Unter Glas ist die Rose sowohl als Knospe wie halboffen von grossartiger Schönheit; dabei verdient auch die Grösse und gute Füllung der Blume hervor gehoben zu werden. Die Belaubung ist matt glänzend und sehr widerstandsfähig. Papa Lambert, eine deutsche Züchtung aus dem Jahre 1899, zeigt in ihrer ganzen Er scheinung viel Anklänge an manche Remontant rosen, wie beispielsweise Captain Christy, ihr Hauptwert liegt in der bewährten Treibfähigkeit und dem stark ausgeprägten Centifolienduft. Sie wird bereits als Treibtose nach dem Norden gut gefragt und sollte auch in Deutschland mehr Beachtung finden; da sie kurztriebig ist und gedrungen wächst, würde sie eine gute Topfrose abgeben; als späte Kastenrose ist Papa Lambert weniger geeignet, da sie als solche in Stiel und Knospenform nicht genügt. Die Blume ist von ausgesprochener Schalen form, sehr gross und dicht gefüllt, die Färbung ist ein kräftiges, reines Rosenrot mit dunklerer Mitte. Unter den Teehybriden des Jahrganges 1900 möchte ich neben der nun allgemein bekannten Liberty besonders auf folgende Sorten aufmerksam machen: Bessie Brown, Johanna Sebus und Mad. Ravary. Von diesen drei ist besonders die letztere als schöne, kräftig-gelbe Schnittrose wertvoll. Bessie Brown besticht durch das zarte Rahmweiss (Kaiserin-Farbe) und die breitgebauten, grossen Blumen; unter Glas ist sie stets vollkommen, im Freien aber etwas empfindlich. Ich möchte sie hier besonders als Treib- und Kastenrose empfehlen. Bei Johanna Sebus liegt die Sache umgekehrt; die kräftig-lachsrosenrote, kupfrig-abgetönte Blume ist in Form und Farbe als Schnittrose nicht edel genug; dagegen machen sie der kräftige, halb rankende Wuchs und die Widerstandsfähigkeit des Strauches zu einer guten Gartenrose für höhere Gruppen. Madame Ravary besitzt alle guten Eigenschaften der Teehybriden und verdient zweifellos unter den nicht zu zahl reichen, guten, gelben Schnittrosen der älteren Jahrgänge einen ersten Platz; die Blumen öffnen sich im Freien ohne Schwierigkeit und zeigen eine hell-aprikosenfarbige Tönung, die namentlich bei halboffenen Blumen sehr schön wirkt. Amateur Teyssier, desselben Jahrganges, wurde als verbesserte Souvenir de Mad. Eugene Verdier in den Handel gegeben, scheint aber als Schnittrose keinen Wert zu haben und ver schwindet schon wieder aus den Katalogen. Das Jahr 1901 brachte manche gute Tee- hybride. Den Wert der Farbenkönigin hat bereits O. Jacobs hervorgehoben. Ich finde den Namen sehr treffend gewählt Für ebenso wertvoll halte ich Franz Deegen; sie ist zwar keine gelbe Kaiserin, steht aber unten den vielen, als .olche angebotenen Neuheiten zweifel los obenan. Franz Deegen ist auch als Frei landschnittrose sehr brauchbar und wird von den skandinavischen Ländern bereits als Treib rose verlangt, da ihre leichte Treibfähigkeit er wiesen ist. Als Schnittrose ist sie besonders deshalb wertvoll, weil die Blume sich meist einzeln auf sehr festen Stielen entwickelt. Das Gelb könnte zwar etwas reiner sein und lässt sich eher als ein nach Bronze getöntes Rahm gelb wie als Goldgelb beschreiben, dagegen
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