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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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zurückschneidet und im nächsten Frühjahre das Spritzen nach dem Erscheinen der Blätter wiederholt, dürfte der Weiterverbreitung erfolg reich vorgebeugt werden können. Die Schwefel leber, eine Verbindung von Kali und Schwefel (Fünffach-Schwefelkalium) ist in den meisten Drogenhandlungen käuflich und dabei verhältnismässig billig. Mit den zahlreichen, in den letzten Jahren empfohlenen pilztötenden Mitteln dürfte man nur in wenigen Fällen gleich befriedigende Erfolge aufzuweisen haben. Es ist im Interesse der deutschen Baumschulen zu hoffen, dass man die Frage der Bekämpfung dieser neuen „Gefahr“ bei uns in Deutschland in Ruhe prüft und sich nicht zu übereilten, verkehrsfeindlichen Verordnungen entschliesst. Solche würden die Handelsgärtnerei in ihrer Entwicklung nur hemmen, ohne den wenigen Züchtern, für die die Kultur des Stachelbeer strauches eine Erwerbsfrage ist, zu nützen. Handelsnachrichten. Die Samen-Ernte im Sommer und Herbst 1906. ii. 2. Sommer-Florblumen. Die frühreifenden Arten sind im Durchschnitt gut geerntet, wenn auch vieles, wie strichweise Viola tricolor maxitna, Myosotis, Reseda etc. bei dem wechselnden Wetter und den vorherrschenden kühlen Nächten sehr unter Befall zu leiden hatte. Vor Ein tritt der September-Regenperiode boten die später reifenden Sommergewachse sehr günstige Aussichten, doch ist das Resultat dann weit geringer ausgefallen. In vielen wichtigen Artikeln ist, wie die nachstehenden Berichte ergeben, nicht einmal eine mittlere Ernte erzielt worden. Wir möchten auch an dieser Stelle hervorheben, dass die in Erfurt und in Quedlinburg mit besonderer Sorgfalt angebauten, doch leider von den deutschen Gärtnern und dadurch auch von den Liebhabern noch viel zu wenig geschätzten Sommer gewächse in ungeheuren Mengen nach dem Auslande gehen. Die ersten Firmen dieser Branche sind stets bemüht, durch Verbesserungen, wie Gewinnung neuer Farbennuancen, grösserer Blumen, mehr oder weniger gefranster und abgerundeter Blütenbiätter, gefüllter oder halbgefüllter Varietäten etc. Fortschritte zu er zielen. Wir verweisen hierbei auf die Neuheiten- Liste, welche wir in den nächsten Nummern des ..Handelsgärtner“ zu veröffentlichen beabsichtigen. Wenn auch die grosse Zahl der Neuzüchtungen nicht immer etwas Brauchbares bietet, was eine dauernde Ein bürgerung gewährleistet, so sind doch anderenteils gerade im Inlande auf diesem Gebiete so bedeutende Erfolge zu verzeichnen, dass wir auch die Handelsgärtner noch mehr wie bisher darauf hinlenken und zu Versuchen anregen möchten. Ebensowenig wie der Gemüsegärtner nicht die verhältnismässig kleinen Ausgaben scheuen sollte, neue Arten zu probieren und das Gute dann in grossem Masstabe heranzuziehen, so kann der Handelsgärtner durch die Verwendung von Sommer gewächsen zu Topfpflanzen oder der Landschaftsgärtner durch die Benutzung der vielen und reichblühenden Arten für Gruppen viel zur Verbreitung beitragen. Dem Bindekünstler aber steht gleichfalls ein ganz vorzügliches Schnittmaterial, welches übrigens in dieser Branche jedes Jahr mehr geschätzt wird, zur Verfügung. Hierbei möchten wir den grossen Samen firmen empfehlen, auch ihrerseits dazu beizutragen, dass auf Ausstellungen, die im Sommer und im Herbst stattfinden, noch mehr als bisher die ein jährigen Freilandblüten - Pflanzen Berücksichtigung auch in der Prämiierung finden. Astern. Das Ernteresultat ist der Blütezeit entsprechend. Die Frühsorten haben zum Teil durch den Juliregen gelitten und soweit dies nicht ge emisten Zwergsorten sind gering geerntet, während die halbhohen und die hohen, auch viel zum Schnitt geeignet, soweit sie unter dem Septemberregen zu leiden hatten, einen mittleren Ertrag brachten. Der günstige Oktober hat, soweit nicht die Köpfe ge schehen, einen ziemlich guten Ertrag aufzuweisen. Die stockt und gefault waren, etwas gut gemacht; durch gängig wird aber über die Keimkraft auch der besser ge ernteten Arten geklagt und Hohenzollem-, Straussen federn- und Riesen-Komet-Astern sind knapp vor handen, auch die wertvollen Victoria-^ Mignon- und Princess-Astern brachten nur eine halbe Ernte. Ferner weisen die für Töpfe beliebten Zwerg-Chrysanthe mum-, Zwergkönigin- und Triumph-Astern fast eine Missernte auf. Teilweise ist auch die geringere Ernte auf den Befall der Astern zurückzuführen, unter denen wiederum die Zwergsorten stark zu leiden hatten, so dass häufig die Beete stark gelichtet wurden. Levkojen. Die in Töpfen kultivierten Sorten brachten durchgängig einen guten Ertrag, wenn auch die Vorräte wie immer nicht allzugrosse sind. Die Preise haben für die Elitesorte eher etwas angezogen. Die im freien Lande kultivierten Levkojensorten haben ebenfalls häufig unter Befall sehr gelitten, wodurch auch die Samenkörner schlecht ausgebildet sind und geringere Keimkraft besitzen. Die frühblühenden so genannten Nizza-Levkojen kommen immer mehr in Aufnahme, ebenso die remontierenden Dresdner, in denen zum Teil eine besonders reiche Ernte gemeldet wurde. Lack. Wenngleich angenommen werden kann, dass der in Töpfen gezogene Samen durchgängig ein gutes Resultat aufweist, so ist dies im letzten Jahre nicht festzustellen, denn nur vereinzelt wurde gut geerntet, meist musste der Ertrag als gering bezeichnet werden; es zeigt sich dies auch imSteigenderPreise. Obgleich die Pflanzen mit Schoten gut besetzt waren, so hatten diese verhältnismässig wenig Körner. — Einfacher Goldlack brachte, da die Pflanzen eben falls zum Teil befallen waren, meist eine geringe Ernte, doch wird hierin viel in Holland gebaut und die dortigen Preise sind für den deutschen Markt von grossem Einfluss. Nelken, Topf-Chor, werden überhaupt im Verhältnis zu den Kulturen in sehr geringen Mengen geerntet und der Samen meist zur Gewinnung neuer Spielarten verwendet. Ausserdem findet auch in Süd europa für deutsche Firmen eine immer ausgedehntere Anzucht sogenannter gefüllter Landnelken statt, so dass die Samenzucht in Deutschland kaum lohnend ist. Das Ernteresultat muss als ein mässiges an gesehen werden, da wiederholt während der Blütezeit Niederschläge erfolgten. Auch Wiener Zwerg- Nelken sind durchschnittlich mässig geerntet, wäh rend die zum Herbstverkauf und zum Schnitt so be liebten Chabaud-Nelken nicht bei uns, sondern in Südeuropa gezogen werden. Zu erwähnen ist, dass die Preise kaum höher gestellt sind, da infolge der vorzüglichen Ernte des Vorjahres noch genügend Vorräte disponibel blieben. Viola tricolor maxima. Diese brachten eine so geringe Ernte und der Samen ist so knapp, wie das seit langen Jahren nicht der Fall war, zumal wenn man berücksichtigt, in wie ausgedehntem Masse diese beliebte Florblume in Deutschland angebaut wird. Die Preise haben für grossblumige Sorten im verflossenen Sommer und auch in den jetzt erschie nenen Katalogen einen Aufschlag bis zum doppelten Preis erfahren, soweit manche Firmen nicht vorzogen, kleinere Portionen zu liefern, um die alten Preise bestehen zu lassen. Einzelne späte Anpflanzungen, die den Sommer hindurch aushielten, wurden durch die September regen gleichfalls vernichtet. Es kann durchschnittlich angenommen werden, dass die Vorräte vollständig aufgebraucht sind. Myosotis. Wenn diese auch gleichfalls durch Befall gelitten haben, so ist doch sehr viel ange baut und auch gut durch den Winter gekommen, dabei die Ernte durchschnittlich mittelmässig aus gefallen. Die Preise haben sich in der bisherigen Höhe gehalten mit Ausnahme von M. Victoria, welches in solchen Massen gezogen, dass der Samen billiger ist. Petunien. In Töpfen gezogene, besonders die grossblumigen Sorten, haben mittelmässig bis gut an gesetzt, so dass das Resultat den durchschnittlichen Ertrag anderer Jahre erreicht haben wird. Die im freien Lande kultivierten Sorten brachten mittlere Ernten. Die Pflanzen sind zwar bei der feuchten Witterung üppig gewachsen, doch fehlte der Samen ansatz fast gänzlich; die Preise sind die bisherigen. Lathyrus odoratus. Die vielen Regenfälle haben gleichfalls den zuerst sehr günstigen Stand der Samenfelder stark beeinflusst, so dass, trotzdem die Pflanzen überall blühten, der Ansatz nur gering war. Von vielen Seiten wird eine totale Missernte gemeldet und die Preise sind wesentlich gestiegen. Reseda. Die in Töpfen vorkultivierten Sorten haben ein mittleres bis gutes Resultat ergeben, während die Freilandsorten anfänglich sehr gut standen, dann aber unter den Septemberniederschlägen meistens zu leiden hatten und nur eine mittlere, zum Teil sehr geringe Ernte erzielten, so dass die Preise bedeutend angezogen haben. Tropaeolum. Durchgängig wurde ein guter, nur zum Teil mittlerer Ertrag erzielt. Da ferner eine rege Nachfrage hervortrat, konnten akzeptable Preise auch im Grosshandel erzielt werden. Zinnien. Diese brachten trotz der Regenfälle im September bei der dann eingetretenen günstigen Herbstwitterung eine schwache Mittelernte, doch wird der Anbau leider in Deutschland immer mehr eingeschränkt, und das Ausland, welches unter günstigen klimatischen Verhältnissen kultiviert, diktiert die Preise. Tagetes. Die Erecta-Sorten ergaben nur einen mässigen Ertrag und die Feuchtigkeit hielt sich zu lange in den grossen gefüllten Blumen, so dass diese meist faulten. Verbenen. Trotz des vielen Regens konnte noch eine ziemlich gute Ernte festgestellt werden; zum Teil erreichte diese nur ein mittleres Resultat. Malven. Diese hatten sehr bei der wechselnden Witterung unter Meltau und dem sogenannten Malven pilz zu leiden, so dass die Pflanzen vielfach ohne Blätter da standen und wenig Samen geerntet werden konnte. Godetien, die man in Deutschland leider noch zu wenig beachtet, obgleich die Pflanzen bei ihrer Schönheit für Töpfe und für Gruppen überall ver wendet werden sollten, ergaben meist einen schwachen, dagegen in Gegenden mit weniger reichen Nieder schlägen einen ziemlich guten Ertrag. Sommergewächse, diverse: Campanula Dianthus chinensis, Heddewigi, Salpiglossis etc. ergaben mittlere Ernten, während viele andere, Sachen wie Lobelien, Statice, Nicotiana, Nemophila, Mimulus durchschnittlich gut geerntet sind. — Centaurea, Antirrhinum, Portulak und andere im Sommer reifende Arten brachten da gegen eine recht geringe Ernte. 3. Topfpflanzen. Der Bericht lässt sich dahin zusammenfassen, dass die Ernteresultate durchgängig als zufriedenstellend bezeichnet werden können. Da die Kulturen fast ausschliesslich unter Glas stehen oder soweit sie im Freien aufgestellt sind, durch Stellagen und Frühbeet fenster geschützt werden, sind auch die Ergebnisse dementspreehend sichere. Ausserdem wird bekannt lich bei den wichtigen Arten, wie Primeln, Cyclamen, Gloxinien, Begonien etc. eine künsiliche Be fruchtung, um einen reichen Samenumsatz zu erzielen, vorgenommen. Dennoch können andauernde un günstige Witterungsverhältnisse mässige oder auch Fehlernten ergeben, doch muss in dieser Hinsicht konstatiert werden, dass das Jahr 1906 für die oben erwähnten Artikel sowie auch für Cinerarien, Calceolarien, Semperflorens - Begonien zur Samengewinnung vorteilhaft gewesen ist, so dass auch die Preise keinen wesentlichen Schwankungen unterworfen sind. Fragekasten für Rechtssachen. Frage F. W. in D. Die hiesige Stadtgemeinde trennt mir auf zwei Grenzseiten von meinem Grund stücke zur Strassenanlage Gelände ab. Das in Frage stehende Land dient mir zu gärtnerischen Kultur zwecken und wird durch die Abtrennung soweit reduziert, dass es mir nicht mehr ausreicht. Ausser dem habe ich vor 2 Jahren grössere Neubauten von Treibhäusern errichtet, welche, wenn die Strassenzüge ausgebaut sind, vom November bis März oder April des Sonnenlichtes entbehren müssen. Die Treib häuser habe ich mit einem Kostenaufwand von 18000 Mark gebaut. Der ganze Platz, worauf jetzt die Frühbeete stehen, hat dann ebenfalls keine Sonne mehr. Mein ganzer Betrieb wird dadurch um so mehr gefährdet, weil ich seit Jahren Pflanzenversand be treibe und die Hauptversandzeit in die Monate Februar bis April und Mai fällt. Es gingen grosse Summen für Inseratenkosten drauf, bis ich einen Kundenkreis erworben hatte, der das Geschäft soweit rentabel macht, dass ich meinen Lebensunterhalt damit bestreiten kann. Das ganze Anwesen ist ge- meinderätlich auf 51000 Mark geschätzt. Die Stadt- gemeinde hat mir nun angeboten, das abzutretende Land zum Tagespreis von 8 Mark pro Quadratmeter zu vergüten. Ich dagegen stellte der Gemeinde an heim , mir die ganze Gärtnerei zum Preise von 80000 Mark abzukaufen inkl. Wohnhaus, da mein Betrieb so gestört wird, dass ich diesen nicht mehr weiter führen kann, und das Wohnhaus, wenn ich anderwärts eine Gärtnerei anlege, für mich keinen entsprechenden Wert mehr hat. Muss ich mir nun gefallen lassen, dass mir die Gemeinde bloss das ab zutretende Land bezahlt oder habe ich im Expro priationswege resp. Klagewege Aussicht auf erfolg reiche Durchsetzung meines Antrages? Für den Kleinbetrieb einer Gärtnerei im gewöhnlichen Sinne wird ja mein Grundstück vielleicht noch brauchbar sein, nicht mehr aber zu dem Zweck einer Versand gärtnerei, wie ich sie jetzt habe. Antwort: Wenn durch die Abtrennung des Grundstücksteiles das Ihnen verbleibende Grundstück für gärtnerische Zwecke unbrauchbar wird, so muss Ihnen das ganze Grundstück abgenommen werden. Andernfalls muss Ihnen aber bei der Ent- schädigung doch auch insoweit Schadenersatz geleistet werden, als Ihnen der Betrieb in dem verbleibenden Teil erschwert und beeinträchtigt wird. Sie werden also dann im Expropriationsverfahren besser fahren, als wenn Ihnen die Gemeinde nur für das ab zutretende Slück den gemeinen Wert ersetzen will. Frage: H. K. in Sch. Ich beauftragte diesen Sommer einen hiesigen Bauunternehmer, mir nach Skizze Zeichnung und Kostenanschlag anzufertigen zur Aufführung eines Wohnhaus-Neubaues. Vor Aus führung desselben schrieb ich den Kostenanschlag ab und liess einem anderen Bauunternehmer, mit dem ich auch in geschäftlicher Verbindung stehe, diesen ausfüllen, mit dem Bemerken, wer der billigste ist, bekommt die Arbeit (Objekt 22000 Mk.). Letzterer war nun 700 Mk. billiger, ich übergab aber ersterem die Arbeit, da ersterer etwas nachgab und ich im andern Falle 500 Mk. für Zeichnung und Berechnung zu zahlen hatte, darauf sandte mir der zweite Unter nehmer nun eine Rechnung in Höhe von 36 Mk., ich zahlte aber bis heute nicht; nun sucht derselbe auf andere Weise zu seinem Gelde zu kommen, indem er mir Arbeiten und Lieferungen aufgibt. Meine Frage geht nun dahin: bin ich verpflichtet, zu zahlen? oder kann ich im andern Falle meine Forderungen mit Erfolg einklagen? Antwort: Sie sind verpflichtet, auch dem zweiten Bauunternehmer eine Vergütung für seinen Anschlag, Zeichnungen usw. zu gewähren. Das ist üblich und auch von selten der Gerichte wiederholt anerkannt. Es existiert dafür eine besondere Taxe des Architektenverbandes. Frage: M. H. in St. Sie waren so freundlich und sandten mir auf meine Anfrage beiliegende Ant wort, wofür ich Ihnen noch herzlich Dank sage. Die Auflassung ist noch nicht erfolgt, ich war beute beim Konkursverwalter und wollte das Sparbuch haben, damit ich meine Zinsen abheben kann. Derselbe sagt, dieselben gehörten der Konkursmasse und nicht mir. Er sagte ferner, das Grundstück, um das es sich handelt, wäre der Gemeinschuldner Eigentümer gewesen, und keine Auflassung hätte stattgefunden, weil der Schuldner nichts bezahle. Ich bitte Sie nochmals, mir Bescheid zu geben, ev. brieflich, wie ich mich zu verhalten habe gegen die Konkursmasse. Im Januar soll die Auflassung stattfinden, liess mir der Konkursverwalter sagen. Sollte ich wirklich die Zinsen nicht bekommen, kann ich dann nicht Ent schädigung verlangen, weil ich das Land nicht für gärtnerische Zwecke ausnützen konnte, da es mir noch nicht eigentümlich zusteht? Antwort: Wir bleiben bei unsrer Ansicht stehen, dass die Zinsen an den 4000 Mk., welche Sie nur hinterlegt haben, Ihnen verbleiben. Sie brauchen ja nicht eher zu zahlen, als bis Ihnen das Grund stück ordnungsgemäss aufgelassen ist. Es ist das Beste, Sie ziehen in dieser verwickelten Sache einen Anwalt zu Rate, mit dem Sie die Sache mündlich besprechen können. Dieser mag dann zunächst wegen der Zinsen vorstellig werden. hR Frage: J. D. in H. Ich bezog auf mehr auf dringliches Zureden (da schon vorher ganz unzu frieden über eine Sendung war) von einem gewissen D. in B., Bindereibedarfsartikel, wurde aber wieder so bedient, dass ich den grössten Teil zur Verfügung stellte. Nachdem ich darauf keine Antwort erhielt, sandte ich alles retour, was auch angenommen wurde. Ich nahm mir nun vor, diesen Herrn mit der Zahlung solange hinzuziehen, bis er selbst wiederkommt, damit ich ihm einmal gründlich meine Meinung sagen konnte. Nun schrieb er schon einige Postkarten so auffallend, dass ich schon da öffentlich blamiert bin und heute kam dieser Herr selbst. Es kam zu der beabsichtigten Auseinandersetzung, worauf er mit Staatsanwalt drohte und dann äusserte, dass er mit meinen Kollegen schon diese Angelegenheit be sprochen und diese geäussert hätten, dass ich zahlen könnte, nur nicht wollte, was zutrifft. Nun aber, darf dieser Herr mich öffentlich bei Kollegen, die mir, weil ich ein Anfänger und eben auch mein Geschäft mache, sowieso nicht grün sind und dieses auf alle mögliche Weise ausschlachten, in Misskredit bringen und mir dadurch grossen Schaden zufügen. Kann ich gegen diesen Herrn klagbar vorgehen? Noch lieber wäre mir, wenn ich andere Kollegen, denen es gerade so gehen könnte, öffentlich in Ihrer gesch. Zeitung vor dieser Firma warnen könnte. Antwort: Es muss vor allem festgestellt werden, welche Aeusserungen der Reisende der Firma getan hat. Diese müssen Sie erst feststellen. Stellt sich heraus, dass sie beleidigender Natur sind, so können Sie dann wegen Beleidigung, bezw. übler Nachrede (§ 185/186 d. Strafgesetzb.), Privatklage er heben. Teilen Sie uns zunächst mit, wie die Aeusser ungen, die zu den Kollegen getan worden sind, ge lautet haben. 553 0- Frage: J. R. in W. Ich erhielt von einem Gärtner, welcher zur Uebung beim Militär in der Ab lieferungszeit war, 20000 Apfelwildlinge, per Tausend zu 9 Mk. von 7/12 mm stark. Abends beim Dunkel werden geliefert durch den Arbeitsmann, sagte der selbe aber sofort, dass die Pflanzen unbedeckt in der Sonne gelegen hätten, weil schon alle grünen Blätter trocken waren, und dieses soll mehrere Tage gewesen sein, trotzdem wir immer Sonnenschein und trockene Luft hatten. Da sein Herr beim Militär war, nahm ich ihm (dem Fuhrmann) die Pflanzen unter der Be dingung ab, falls die Pflanzen nicht lebensfähig wären, ich dieselben zurücksenden würde. Ich liess nun noch in Gegenwart des Kutschers die Pflanzen gut ein schlagen bis auf ca. 1000 Stück, welche ich in den Keller packte. Wie diese nun begossen waren, stellte sich heraus, dass die Wurzelfäule eintrat, also hatte ich Pflanzen mit vertrockneten Wurzeln erhalten. Ich habe nun bei dem Frost gewartet, wie sich die Ein geschlagenen machen würden und sehe nun bei meiner Durchsicht, dass alles eins ist, ich also keinen Gebrauch davon machen kann. Die Pflanzen hatte ich von dem Herrn vor seiner Uebungszeit gekauft, er ist also beim Herausnehmen und Abliefern nicht in seinem Geschäft anwesend gewesen. Er will mir weder Entschädigung geben noch die Pflanzen zurücknehmen, und sagt mit seinem Kutscher, ich hätte die Ware sofort zurückgeben sollen, jetzt wäre die Zeit abgelaufen. Ich konnte aber doch früher bei den eingefrorenen Pflanzen nicht sehen, wie diese aussahen, in dem frostfreien Keller wusste ich es wohl, denke aber doch nicht, dass der Mann sich hiermit heraushelfen will. Ersuche Sie hierdurch höflichst, mir gütigst berichten zu wollen, auf welche Art und Weise ich zu meinem Rechte komme. Antwort: Sie haben uns nicht mitgeschrieben, wann Sie die Wildlinge erhalten haben und wann Sie den Mangel rügten. Eher können wir keine Auskunft geben. In 6 Monaten ist nämlich der Mängeleinwand verjährt. Frage: W. St. in W. 1. Ein Mitvertrag be ginnt mit dem ersten Oktober usw. und endigt nach vorausgegangener, beiden Teilen jederzeit freistehender einjähriger Aufkündigung. Der Mietzins wird praenumerando bezahlt. Ist nun der erste Oktober Aufkündigungstag oder jeder andere Tag? Frage 2: Auspächter verpachtet einen Teil seines Feldgrundstücks No. 500 des hiesigen Flur buchs, wie selbiger gegenwärtig abgegrenzt und ein- gefriedigt ist. Pächter verspricht, das Pachtgrund stück, auf dem er Gärtnerei anzulegen und zu be treiben beabsichtigt, in gutem Zustande zu erhalten. Pächter bekennt, das Pachtgrundstück im guten Zu stande vom Verpächter übergeben erhalten und von demselben übernommen zu haben und verspricht, das selbe in gleich gutem Zustande bei Auflösung oder Aufhebung des Pachtverhältnisses an Verpächter zurückzugeben. Wer hat die Reparaturen der Ein- friedigung zu tragen? Frage 3: Wem gehören die seit langen Jahren gesammelten Laub-, Mistbeet- und Kompost-Erd haufen? Antwort 1: In diesem Falle muss der Vertrag am 30. September gekündigt werden, da ein ganzes Jahr vorausliegen muss. Antwort 2: Bei dieser Abmachung hat der Pächter auch die Umfriedigung in stand zu halten und bei Schadhaftigkeit zu reparieren. Antwort 3: Die Laub-, Mistbeet- und Kom post-Erdvorräte sind, soweit sie zur Weiterbewirt- Schaltung der Gärtnerei notwendig sind, zurück zu lassen, den mehr vorhandenen Vorrat kann der Pächter mit fortnehmen. Die Frage ist sehr streitiger Natur. Frage A. in H. Ein Gärtner in Görlitz schuldet mir ca. 1000 Mk. Er hatte div. Wechsel gegeben, welche sämtlich in Protest gegangen sind. Auf meine Anfragen, welche Sicherheit der Betreffende leisten will, ist keine Antwort zu bekommen. Ich möchte nun der Kosten wegen Wechselkiage vermeiden. Die be treffende Firma ist gerichtlich eingetragen. Bin ich berechtigt, auf Grund der Protesturkunden den Kon kurs dieser Firma zu beantragen und kann ich flies persönlich in Görlitz beim Handelsrichter unter Vor legung der Proteste tun, oder kann dies auch schrift lich beantragt werden. Antwort: Sie können noch nicht den Nach weis erbringen, dass die Firma ihre Zahlungen ein gestellt bat. Das geht aus den Protesten allein nicht hervor. Die Firma kann ja behaupten, dass sie Grund habe, diese Wechsel nicht einzulösen. Auf jeden Fall kommt aber durch den Antrag Klarheit in die Sache; Sie können denselben schriftlich beim Kon kursgericht einreichen. Fragekasten für die Praxis. Frage R. D. in Sch. Welches sind die halt barsten Rotkraut-, Weisskraut- und Wirsingsorten für den Winterbedarf? Antwort: Die haltbarste Wintersorte von Weiss kohl ist der Amager dänische Winter-, in den Ver einigten Staaten als Danish Ballhead verhältnismässig verbreiteter als in Deutschland. Es gibt davon jetzt in Dänemark auch eine niedrige Form, die niedriger als der gewöhnliche Amager, aber doch hochstrunkiger als das bekannte Braunschweiger Kraut ist. Ich ziehe dieses niedrige Amager-Kraut der Stammart noch vor, da es kürzere Zeit zur Entwickelung braucht und etwas grossköpfiger, dabei aber ebenso fest ist als jenes. Allerdings ist Amager nicht so zart wie die besten Frühsorten. Eine Wirsing- oder eine Rot krautsorte von gleicher Haltbarkeit wie das Amager- kraut ist mir nicht bekannt; die haltbarsten Wirsing sorten sind De Vertus und Chou Marcelin, beide be sitzen aber nicht das schöne marktfähige Aeussere der frühen, hellgrünen, feingekrausten Sorten. Gute halt bare Rotkrautsorten sind Hamburger (Vierländer) mit ovalem, trübschwarzrotem Kopf, Zittauer Riesen und Ulmer spätes. Wie sich das in diesem Jahre ein- gefühlte Dänische Delikatess-Rotkraut, welches dem Ulmer spätes ähnelt und dem man die gleiche Halt barkeit wie dem Amager-Weisskraut nachrühmt, be währen wird, bleibt abzuwarten, Jedenfalls sind alle mir bekannt gewordenen Gemüsesorten dänischen Ursprungs vorzüglich! R. S. Frage F. W. in E. Unterliegt Vitis odoratissima den Bestimmungen des Reblausgesetzes? Antwort: Alle echten Vitis-Arten mit grossen nicht geteilten Blättern und grobholzigen Ranken (ausgenommen also Ampelopsis) unterliegen dem Reb lausgesetze — wenigstens liegen verschiedene Präce- denzfälle vor, in welchen in diesem Sinne entschieden wurde. Da im Gesetz die Arten nicht namentlich aufgeführt sind, hängt natürlich sehr viel von dem persönlichen Ermessen des betreffenden Reblaus- Sachverständigen ab. Frage: A. K. in Ch. Welches ist das beste Myosotis für Töpfe, grossblumig und dabei früh blühend, abgesehen von Myosotis oblongatä perfecta und Myosotis dissiiiflora? Antwort: Sehr verbreitet sind jetzt die Formen von Myosotis palustris, von denen „Nixenauge" und „Qraf Waldersee“ die wertvollsten sind; der Haupt- flor dieser Klasse fällt aber in den Sommer und Herbst, und da diese Sorten ziemlich hoch werden, sind es eher Schnittsorten als Topfpflanzen. Da gegen blühen Sorten, die von Myosotis alpestris und M. dissitiflora abstammen, schon im Frühjahr und durfte unter diesen ,,Liebesstem‘, „Victoria“ und „Distinction“ für Topfkultur am meisten in Betracht kommen. Victoria, eine alte, in jedem Samenkatalog verzeichnete Sorte, bildet schöne, niedrige Topf pflanzen, Distinction blüht am frühesten, Liebesstem ist besonders grossblumig. Die Sorten ,f:lisa Fon- robert“ und „Triumph“ gehören auch zu den Früh jahrsblühern, werden aber höher und sind daher für den hierbei in Frage kommenden Zweck weniger brauchbar. Ein gegangene Preisverzeichnisse. H. Grau, Baumschulen, Körbelitz, Bez. Magdeburg, über Obstbäume, Beerensträucher, Rosen, Kar toffeln etc. Franz Anton Haage, Samenhandlung, Kunst- und Handelsgärtn erei, Erfurt, Hauptkatalog über Gemüse- und Blumensämereien, Knollen etc. Georg Hr. Fuhrmann, Samenbau- und Samengross handlung, Rheydt, Engros-Preisverzeichnis über Gemüse-, Landwirtschaftliche- und Blumensamen. W. Neumann, Baumschulen undSaatkartoffelkulturen, Leutersdorf, O.-L., Preisliste über Baumschulen artikel und Saatkartoffeln. Adolph Demmler, Handelsgärtnerei, Samenhandlung etc., Berlin SO. 26, Dresdnerstrasse 17, Preis verzeichnis über Gemüse- und Blumensämereien, Ziergräser, Stauden etc. Weigelt & Co., Handelsgärtnerei u. Samenhandlung, Erfurt, Hauptverzeichnis über Pflanzen und Samen. J. Döppleb, Samenkulturen, Kunst- und Handels gärtnerei, Erfurt, Hauptverzeichnis über Gemüse-, Blumen, Teppich- und Gruppensämereien, Stauden etc. Crozy Fils, Handelsgärtnerei, Hyres (Var), Frank reich, Katalog über grossblumige Canna, Palmen, diverse Warm- und Kalthauspflanzen. C- M. Otto, Fabrik Harzgerode, Engros-Preisliste über künstliche Blumen, Biälter und Pflanzen, präparierte Palmen, Markartbouquets. Wilhelm Lippert, Erfurt, Hauptpreisliste über Gemüse- und Blumensamen, Beerensträucher etc. Jacob Zopes, Fischenich und Köln (Rhein), Haupt preisverzeichnis über Gemüse- und Blumensamen, Gärtnereibedarfsartikel etc. F. Schacht, Braunschweig, Broschüre über Obstbaum- Karbolineum sowie über die Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen an Obstbäumen.
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