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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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bauzwecken vorgenommen werden und dadurch die Möglichkeit geschaffen wird, Grundstücke zu Bauzwecken zu verwerten, hat der Staat dies als eine Art Gewerbebetrieb, Grund- oder Bodenhandel, angesehen, demgemäss unter dem Gesichtspunkte des Einkommens behandelt und so den Verkauf von Land der Besteuerung im Wege der jährlichen Einkommensteuer zugäng lich gemacht. Vielleicht würde der Staat auch noch weiter gegangen sein und in der Ergänzungs- oder Ver mögenssteuer gleichfalls eine Handhabe zur Heranziehung des gesteigerten Wertes von Grund und Boden in Fällen der gedachten Art gefunden haben, wenn nicht mehr oder weniger der Zufall bei Einführung der Grundsteuer dazu geführt hätte, dass man beim Grundbesitze nicht freie Schätzung vornehmen darf, sondern dass beim Grundbesitze die 4 Pfg. Grundsteuer auf die Einheit zugrunde zu legen sind. Wäre dies nicht, so würde voraussichtlich beim Staate der Erhebung von Grundwertsteuer kein Be denken entgegenstehen, und es ist noch nicht abzusehen, ob nicht demnächst ein Gesetzent wurf lediglich zu diesem Zwecke kommen wird. Das sind die äussersten Konsequenzen, welche man aus diesen Gedanken ziehen kann. Vorläufig kommt aber die Grundwertsteuer nur als eine Gemeindeanlage in Betracht. Hier fragt es sich zunächst, ob eine derartige Steuer den bestehenden Gesetzen gegenüber zulässig ist. Darüber kann ein Zweifel nicht mehr be stehen, nachdem das Oberverwaltungsgericht in mehreren Fällen seine Entscheidung dahin erteilt hat, dass nicht bloss die Reingewinn-, sondern auch die Wertzuwachssteuer, die Grund wertsteuer, durch Gesetz begründet sei, unter der Voraussetzung, dass man nach Vorschrift der Gemeindesteuerordnung sich an die Ver hältnismässigkeit halte und im übrigen den Grundsätzen der Billigkeit nicht widerspreche. Eine andere Frage ist die, ob, wennschon eine derartige Steuer zulässig ist, sie mit den Grundsätzen der Billigkeit und Gerechtigkeit in Einklang zu bringen ist, namentlich in der Form, in der sie zwar zurzeit erst in wenigen Gemeinden, aber doch immerhin jetzt bereits eingeführt ist. Der Gesichtspunkt, auf dem die in Rede stehende Steuer beruht, ist der, dass man den Reingewinn im gegebenen Falle unter die Steuer zu bringen sucht. Dieser Standpunkt kann an sich als ein gerechtfertigter und erwägenswerter anerkannt werden. Freilich ist aber auch dar auf hinzuweisen, dass, wenn man den Gesichts ¬ punkt der Besteuerung des Reingewinnes an wendet, es immerhin auffällig bleibt, dass man ihn auf den reinen Grundbesitz beschränkt. Der Grundbesitz, leicht fasslich wie er ist, bietet sich derartigen Erwägungen als sehr willkom menes Objekt dar, aber wenn einmal der Reingewinn als solches Objekt der Besteuerung betrachtet wird, müsste dies allgemein ge schehen und auch eine Besteuerung der Rein gewinne, die durch leichte Börsentransaktionen entstehen, in Erwägung gezogen werden. Man begründet den Reingewinn beim Verkaufe von Grund und Boden als ein gerechtes Objekt der Steuer, weil er mühelos von dem Betreffenden erworben wird und eigentlich das Ergebnis der Arbeit der Allgemeinheit, also Dritter sei. Das gilt aber auch für Börsenwerte, die ganz genau aus denselben Gründen steigen, und für die hohen Dividenden, die die Aktionäre als Renten beziehen. Dahin ist man aber noch nicht gekommen! Ein neuer Beweis, dass wenn es gilt den Grundbesitz zu fassen, man sehr viel mehr bereit ist, als dem mobilen Werte gegenüber. Wenn man zunächst also den Grundgedanken der Besteuerung anerkennt, muss auch mit grösserer Entschiedenheit als bisher darauf gedrängt werden, dass der gleiche Gesichtspunkt auch beim mobilen Kapitale Geltung erhält. Wenn man im Prinzip eine derartige Steuer als berechtigt anerkennt, so ist doch ein Unter schied zu machen zwischen sogenannter Rein gewinnsteuer und Grundwertsteuer. Bei der Reingewinnsteuer liegen die Voraussetzungen einer derartigen Steuer durchaus nach allen Richtungen vor. Man ist in der Lage, ganz genau zu wissen, dass ein Reingewinn vor liegt, und auch in welchem Umfange. Die Frage ist nur die, ob man Recht tut — wie z. B. im Regulative von Mockau — eine derartige Besteuerung bloss auf unbebaute Grundstücke zu beschränken. Es ist nicht er sichtlich, weshalb man die Besteuerung nicht äusser auf unbebaute, auch auf bebaute Grund stücke ausdehnt. Es geschieht fast ebenso häufig, dass solche Grundstücke nach einer gewissen Zeit einen ausserordentlich viel höheren Wert erlangt haben als zuvor. Wes halb man bei derartigen Grundstücken nicht die gleiche Besteuerung anwendet, sondern nur bei unbebauten, die in der Regel in den Händen von Landwirten sich befinden, wird kaum jemand zu begreifen imstande sein, und eins der aller dringlichsten Erfordernisse wird das sein, dass ihre Beschränkung auf unbebaute Grundstücke wegfäll und auch die bebauten Grundstücke dieser Besteuerung mit unter worfen werden. Fragekasten für die Praxis. Frage: C. L. inG. Werden bei Koniferen Erfolge mit künstlicher Dünger erzielt und welches sind die wirksamsten Wie verhält sich Chili salpeter bei Koniferer Empfiehlt es sich, den Dünger im Herbst beit Pflanzen zu geben oder ist eine Kopfdüngung im lühjahr vorteilhafter? Antwort: Grossaige Erfolge hat man mit der künstlichen Düngung bi Koniferen und besonders mit der Chilisalpeter-Drgung in Belgien erzielt. Ein bekannter Araukarienzchter äusserte sich letzthin mir gegenüber: „Und whn der Zentner Chilisalpeter 200 Mk. kosten würde so würde ich ihn doch für meine Araukarien verenden!“ Glücklicherweise kostet der Chilisalpeterber nur 11 Mk. pro Zentner. Die Kaliphosphat-Düngug, die unbedingt angewandt werden muss, wenn di Wirkung des Chilisalpeters voll ausgenutzt werde soll, gibt man im Herbst bezw. Winter, indem mapro Ar 3,5 kg 18%iges Super phosphat und 4 kg 40°/ies Kalidüngesalz — beides ist vor dem Ausstreuen zu ischen — gleichmässig über die ganze Fläche ausseut. Ein Unterbringen ist nicht unbedingt nötig, a Regen und Schneewasser dieses recht gut besoien. Der Chilisalpeter wird nur im Frühjahr als Kojdüngung gestreut, und zwar 2 kg pro Ar Anfang Aril und eine gleich starke Gabe 4—5 Wochen spär. Chilisalpeter im Herbst zu verwenden ist ganz alsch, weil dieser, ohne im Winter von der Pflanz als Nahrung aufgenommen werden zu können, nutlos in den Untergrund ver sinken würde. Ebenfas ist es grundfalsch, den Dünger in das Pflanzlochu streuen, wie ich dieses hin und wieder beobachtet iabe, bei einer direkten Be rührung der Wurzelspitzn mit den ungelösten Salzen sind Schädigungen nich zu vermeiden, die oftmals das Eingehen des ganze Baumes zur Folge haben. Das Ende vom Liede st in solchem Falle dann, dass auf den Kunstdünge geschimpft wird, ohne dass man der Ursache auf da Grund gegangen ist. Han delt es sich nur um weige zu düngende Exemplare, wie z. B. Solitärpflanzenim Park, so kann man mit einer flüssigen Düngung geradezu erstaunliche Er folge erzielen. Man löstin 1000 Liter Wasser 3 kg Chilisalpeter und je 1 l Superphosphat und Kali düngesalz. Diese Düngesösung wird im Umkreis der Bäume mittelst Giesslöcbr 3 bis 4 Mal im Sommer verabreicht. B. Tenkner-Quedlinburg. Frage: H. K. in H. Wie überwintert man am besten Weiss-, Rot- un< Blumenkohlpflanzen, und wie schützt man diese vor Mäusefrass? Vorigen Winter hatte ich die Pflanen in kalten Kästen pikiert und Fenster darauf geigt; im Frühjahr, als bei gelindem Wetter die Katen aufgedeckt wurden, hatten die Mäuse fast illes aufgezehrt. Ist es empfehlenswert, die Käste nicht so dicht zu decken,' damit die Erde etwas gefiert? Wie wird man am besten die Mäuse los? Antwort: Kohlpflanzn, wenigstens solche von Rot- und Weisskohl ertraen ohne Schaden höhere Kältegrade; 5—6 Grad Reumur dürften selbst junge Blumenkohlpflanzen aushalen, aber bei längerem Ein wirken dieser Kälte erleien die Pflanzen einen so grossen Stillstand, dass im’rühjahr der grösste Teil in Samen schiesst. Aus diesem Grunde glücken Herbstaussaaten von Kohlarten und Auspflanzen ins Freie im Oktober-November nur in den günstigsten Gegenden Deutschlands, und auch dann nicht jeden Winter. Die Ueberwinterung in kalten Kästen ist daher das beste. Eine schwächere Decke, so dass die Erde etwas gefriert, schadet auf keinen Fall, ist sogar besser wie grosse Wärme, die nur Schimmel bildung begünstigt. Gegen die Mäuse kann man sich in der Weise helfen, dass man unter die Erde eine Lage Scherben, Schutt oder ein ähnliches Material bringt, so dass wenigstens von unten Mäuse nicht eindringen können. Andere Mittel zur Vertreibung von Mäusen und Ratten sind im „Handelsgärtner“ wiederholt veröffentlicht. Schliesslich sei bemerkt, dass die Widerstandsfähigkeit gegen Kälte bei den einzelnen Sorten verschieden ist. Die Pflanzen dürfen auch nicht zu gross sein; spätere Aussaaten kommen meist besser durch als zu früh vorgenommene Saaten. Konkursnachrichten. Bernburg. Ueber das Vermögen des Handels gärtners Emil Hummel in Bernburg, Gr. Wasser reihe 25, ist am 3. Dezember 1907 das Konkurs verfahren eröffnet. Verwalter: Kaufmann Wilhelm Oppermann in Bernburg. Offener Arrest mit Anzeige- und Anmeldefrist bis 5. Januar 1908. Erste Gläubigerversammlung am 21. Dezember 1907. All gemeiner Prüfungstermin am 18. Januar 1908. Blankenese. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsgärtners Paul August Kronau in Dockenhuden wird wegen einer den Kosten des Verfahrens nicht entsprechenden Konkursmasse hierdurch aufgehoben. Bromberg. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Bruno Görtz in Jägerhof ist zur Abnahme der Schlussrechnung des Verwalters etc. der Schlusstermin auf den 3. Ja nuar 1908, mittags 12 Uhr vor] dem' Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zimmer No. 12, bestimmt. Gebrauchsmuster. Cö In-Rhein. Georg PI eh we, Blumenthalstr. 9, unter 45 f 323838. Einen Baumstamm darstellender Hohlkörper aus beliebigem Material mit heraus nehmbarem Einsatzgefäss als Papiereinwurf für Parkanlagen u. dgl. Amern i. W. Rheinische Drath-Industrie Bäcker & Co., unter 45f 323842. Baumschutz gitter aus durch bandartige Blechreifen gehaltenen Längsstäben. Würzburg. Friedrich Peter, Randersackerer str. 56, unter 45 f 323850. Sturmluftholz für Früh beetfenster aus Hartholz. Bant bei Wilhelmshaven, Otto Mäkelburg unter 45f 323983. Schattengitter für Frühbeete und Gewächshäuser. Eingegangene Preisverzeichnisse. Nicola Welter, Trier-Pallien. Neuheitenliste für Rosen. Robert Hesse & Sohn, Rieder bei Quedlin burg. Engros-Verzeichnis über Gemüse- und Blumensamen. Vilmorin-Andrieux & Cie., Paris. Samen verzeichnis für Wiederverkäufer über Kalt- und Warmhauspflanzen, Palmen usw. Inserate kosten pro Zeile 30 Pfg., bei Wiederholungen Rabatt. REKLAMEN #4g44€€€4€€4 Beilagen kosten zwischen den Textseiten 1000 Stück bis 10 Gr. Gewicht 10 Mk. Schramms „Ealoria" Jie nachfolgenden Werke empfehlen wir gefälliger Beachtung und liefern diese bei vorheriger Einsendung des Betrages portofrei innerhalb Deutschlands, nach dem Auslande nur eingeschrieben als Drucksache und bei Vergütung der Portodifferenz. jes Sämtliche Bestellungen sind zu adressieren; Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. « Die Pilzkrankheiten gärtnerischer Kulturge wächse und ihre Bekämpfung von Dr. Arno Naumann. Gebunden 4,— Das Aetherverfahren beim Frühtreiben von Prof. W. Johannsen. 2. erweiterte Auflage. Brosch 1,50 Illustriertes Handbuch der Laubholzkunde von Camillo Karl Schneider. I. Band 20,— Die Anwendung der Perspektive im gärtneri ¬ schen Planzeichnen von Garteninsp. F. Glindemann 3,50 Dendrologische Winterstudien von Camillo Karl Schneider 7,50 Vorlagen zum Zeichnen von Gartenplänen von Oekonomierat Lucas. 3. Auflage, geb 3,— Thalackers Adressbuch für den deutschen Gartenbau 1908. Geb 2,50 Thalackers Kalender für den deutsch. Garten ¬ bau 1908. Geb 1,— Wie verfolgt der Gärtner sein Recht? von H. Pilz. Brosch. A 2,—, geb. 2,50 Geschäftskorrespondenz für Gärtner von Max Jubisch 1,80 Gärtnerische Betriebslehre von A. Bode. Geb. 2,50 Handbuch des Privatgärtners von Steinemann und Steffen. Geb Hettlers Verzeichnis sämtlicher Postorte in Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Geb. 3,— Eisenbahnhandbuch zum Gebrauch für das Publikum von Jul. Schwarzkopf 4,50 Eisenbahn- und Verkehrs-Taschen-Atlas von Deutschland von Koch & Opitz. Geb 4,— Post-Hand-Buch für die Geschäftswelt, für den gesamten Inland- und Auslandsver kehr von H. Mettler 2,— Neue Preussische Jagdordnung v. 17. Juli 1907. Amtliche Fassung 1,— Illustriertes Gartenbau-Lexikon, 3. Auflage, in Halbleder gebunden 23,— Kulturpraxis der Kalt- und Warmhauspflanzen von W. Allendorf. II. Auflage. Gebunden Viimorins Blumengärtnerei von A. Siebert und A. Voss. 2 Bände 56,— Christ-Lucas Gartenbuch für Bürger und Land ¬ mann. 15. Aufl. Von Oekonomierat Fr. Lucas. Eleg geb. 4,— Schmidlins Gartenbuch. 4. Auflage 10,— Die Winterblumen von H. Gaerdt. Geb . 10,— Meyers immerwähr. Gartenkalender. 3. Aufl. Geb. 2,50 Praktisches Taschenbuch für Gartenfreunde. Von Max Hesdörffer. Geb 2,50 Hampels Gartenbuch für Jedermann. Heraus ¬ gegeben von F. Kunert. Geb 6,— Gartenkulturen, die Geld einbringen. Von Jo hannes Böttner. Geb Die Schnittorchideen von Otto Schnurbusch 0,80 Ueber Orchideen von F. Boyle 8,— Die Kultur der schönblühenden Orchideen für Blumenschnitt und Dekoration von F. Ledien . 1,20 Die Merbst- und Winterbehandlung laubten Bäumen und Sträuchern ist das Ungeziefer am leichtesten zu Iq ist ganz sicher. Die Stamme. Aeste und Baumkronen Marke A, der man im Winter bis 90% Wasser zusetzt, be- Ke H, —51 ai 1M V-u-eI MIO v strichen oder bespritzt zu werden. Schachts Obstbaumkarbolineum Marke A (3 100 kg Ges. geschützt. vertilgen. Der Erfol brauchen nur mit I vernichtet alle Insekten, Schild- und Blutläuse, heilt Krebs. 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F.Rood&Sohn, Samenzüchter und-Händler, Bovenkarspel (Enkhuizen) (Holland) teilen hierdurch mit, dass ihr (8 Hauptkatalog an die bekannten Adressen ab geschickt worden ist und Interes senten , die denselben noch nicht empfingen, jederzeit kostenfrei zu Diensten steht. Der heutigen Auflage liegen folgende Beilagen bei: Louis van Houtte Pre A.-G., Gent, über Knollenbegonien etc., Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis, über Adressbuch und Kalender und empfehlenswerte Gartenbau- Bücher, sowie der Teilauflage von Süd deutschland, Hessen-Nassau und Provinz Hessen die Beilage von C. A. Vogel, Frankfurt-Main, über blühende Pflanzen, worauf wir ganz besonders auf merksam machen. Die Redaktion von „Der Handelsgärtner. B lumenkohl-Samen, „Wiboltt’s allerfrühester dänischer Zwerg- Schneeball No. 34“ ist der früheste von allen Blumenkohlsorten und eignet sich ebenso gut zum Treiben als für das freie Land. Die Köpfe sind grosse, wunderschöne, schneeweisse und von der feinsten Qualität. 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