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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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3 die zur Eintragung der den Landbriefträgern mitzugebenden oder der bei den Posthilfsstellen niederzulegenden Postanweisungsbeträge, Wert sendungen, Pakete usw. dienen. Es ist er wünscht , dass die Absender immer die Ein tragungen in diese Annahmebücher eigen händig bewirken; geschieht dies nicht, so hat der Landbriefträger oder der Posthilfsstellen inhaber die Sendungen sogleich nach der An nahme einzeln in das Buch einzutragen. In letzterem Falle muss dem Absender auf Ver langen durch Vorlegung des Buches die Über- zeugung von der erfolgten Buchung gewährt werden. Die Anlage eines Seehafens in Brüssel ist neuerdings ins Auge gefasst worden, nach dem bekanntlich Brügge vor Jahresfrist durch einen schiffbaren Kanal mit dem etwa 8 Mei len entfernten Meere verbunden worden war. Auch für Gent ist ein späterer Anschluss durch einen Binnenkanal, auf welchem auch Schiffe verkehren können, geplant. Für uns ist das insofern für Interesse, als dadurch die grossen Kulturplätze für Topfpflanzen wiederum grosse Vorteile erlangen und unter günstigeren Ver hältnissen als bisher ihre Rohmaterialien be schaffen, überhaupt'produzieren können. Viele Pflanzensendungen können dann auch auf dem Seewege über Hamburg und Bremen zu bedeutend niedrigeren Frachtsätzen geliefert werden. — Für Deutschland ist leider das grosse Projekt eines Mittelland-Kanales, der sich über die ganze norddeutsche Tiefebene erstrecken könnte und weit hinein sich auch in die Industriegebiete erstrecken würde, in weite Ferne gerückt. Wir haben schon früher darauf hingewiesen, dass auch die Gärtnerei durch preiswerte Beschaffung der Rohmateria lien dieselben Vorteile haben würde, die unserer ausländische Konkurrenz in nicht zu ferner Zeit geboten werden. Verzollung von Preislisten in Kanada. In Kanada unterliegen Geschäftskataloge, Preislisten usw. einem Zolle von 15 Cents für das Pfund (engl.J. Bei Sendungen deutscher Herkunft wird ausserdem ein Zuschlag von 1 / 8 des Zollbetrages erhoben. Geschäftskata loge an Kaufleute sind zollfrei, sofern nur ein Stück an die betreffende Adresse versendet wird. Rechtspflege. — Welche Pflichten hat der durch einen Unfall Verletzte? Der § 254 des Bürgerl. Gesetzbuches schreibt vor, dass die Verpflich tung zum Ersätze des durch einen Unfall ent standenen Schadens seitens des Ersatzpflichtigen sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere auch davon abhängt, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teile mit verursacht worden ist. Dieser Grundsatz, so meint das Reichsgericht in einem interessanten Urteil, ist auch in Anwendung zu bringen, wenn der Unfallverletzte sich weigert, alles zur Wiedererlangung seiner Gesundheit Not wendige zu tun, also beispielsweise sich einem von der Berufsgenossenschaft dargebotenen, geeigneten Heilverfahren zu unterziehen. In einer derartigen Unterlassung kann sehr wohl ein mitwirkendes Verschulden nach § 254 des Bürgerl. Gesetzbuches gefunden werden, denn die Wiedererlangung völliger oder teil weiser Erwerbsfähigkeit hat notwendigerweise nach seinen Kräften beitragen. Ein Unfall verletzter, der sich ohne Grund der Heilung widersetzt oder sonst schuldhaft den Heilungs erfolg vereitelt, kann insoweit Entschädigung nicht beanspruchen. — Zurückbehaltungsrecht bei Lohn forderungen. Vielfach ist noch immer die Meinung vertreten, dass der Arbeitgeber, welcher gegen seinen Arbeitnehmer eine Forderung hat, kein Recht besitze, das Zurückbehaltungsrecht an dem Lohne geltend zu machen, den der Arbeiter von ihm zu fordern hat. Auch im „Handelsgärtner“ sind wir der Sache schon mehrfach näher getreten. Wie in anderen Entscheidungen der neueren Zeit, hat auch das Landgericht Halle jetzt dahin erkannt, dass dem Arbeitgeber dieses Recht gegenüber der Lohnforderung seines Arbeiters nicht entzogen werden dürfe. Zugunsten der Anerkennung des Zurückbehaltungsrechtes spreche schon die Erwägung, dass der lohnberechtigte Arbeit nehmer, der selbst seine Verpflichtungen aus dem Dienstvertrage gegenüber seinem Dienst- herm schuldhafterweise nicht erfüllt, wider Treue und Glauben handeln würde, wenn er, ohne zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bereit zu sein, die Erfüllung des Vertrages durch Auszahlung des Lohnes verlangen wollte. Einem solchen gegen alle Grundsätze der Billig- ' keit verstossenden Rechte des Arbeitnehmers habe das Gesetz doch offenbar die Anerkennung | versagen wollen und deshalb das Zurück- I haltungsrecht bei Lohnforderungen nicht aus geschlossen, denn die Versagung dieses Rechtes würde zu einer Entrechtung des Arbeitgebers führen. Ausdehnung eines bereits vor Jahren erteilten Zeugnisses. Ein Angestellter hatte beim Austritt aus dem Geschäft ein Zeugnis verlangt und erhalten. Nach Jahresfrist trat er an den Prinzipal mit dem Ersuchen heran, das Zeugnis „etwas wärmer“ zu halten, was ; ihm jedoch abgelehnt wurde. Er schwieg da- mals. Nach 11 Jahren verlangte er, dass das | Zeugnis, welches sich nur mit seinen Leistungen : beschäftigte, auch auf seine Führung ausgedehnt ; werde. Er erhob Klage beim Kaufmannsgericht i Ludwigshafen, das jedoch die Klage abwies, j weil die Lösung des Vertragsverhältnisses zu ! weit zurückliege. Nach dem Handelsgesetzbuch ! solle die Angelegenheit des Zeugnisses „bei Beendigung des Dienstverhältnisses geregelt werden, nicht aber könnten solche Ansprüche ■ noch nach 10 Jahren erhoben werden. Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde vom Landgericht Frankenthal zurückgewiesen. — Zur Frage des Ueberbauens über die | Nachbargrenze. Zwischen zwei verschiedenen I Eigentümern gehörigen Häusern hatte stets ein ! Zwischenraum von 30 cm. bestanden. Der eine der beiden Nachbarn riss nun sein Ge- | bäude nieder, errichtete an dessen Stelle einen I Neubau und benutzte dabei, unter Ueberbauung s des früheren Zwischenraumes die in diesen ' Raum einspringenden Fundamentsteine des ' Nachbarhauses. Der Nachbar erhob einige Jahre ! später Klage unter der Behauptung, dass er dieser Art der Bebauung sofort, aber vergeb lich widersprochen habe. Sein Haus habe jetzt durch die Bebauung Risse erlitten. In ! erster Instanz wurde die Klage abgewiesen, in zweiter wurde der Beklagte verurteilt, bis zur Beseitigung des Ueberbaues die Ueberbaurente eine Minderung des zu ersetzenden Schadens zu zahlen. Das Reichsgericht hat dagegen das zur Folge und hierzu muss der Beschädigte Urteil wieder aufgehoben. Nach dem Gutachten des vernommenen Sachverständigen gibt es keine venor und Wallace Howard, die Traube Tem- andere Möglichkeit zur Beseitigung der einge-plier, die Erdbeere Mad. Mesle. Eine Anzahl tretenen Uebelstände als eine gleichzeitige Nie- neuerer Sorten, darunter die Birnen Virginie derlegung beider Giebelwände und ihre ge- Baltet, Souvenir de Jules Guindon, Praesident trennte Wiederaufrichtung unter Einhaltung der Deviolaine, Mad. Ernest Baltet etc. soll Grenze, Weiterhin kann es aber überhaupt noch näher geprüft werden, ehe man über nicht als richtig anerkannt werden, dass eine deren Aufnahme in das Sortiment beschliesst. her- stattfindenden Veranstaltungen mehr als sonst zu. Eine Ausstellung, die auch von Deutschland aus beschickt werden wird, ist die Ausstellung der sehr rührigen dänischen Chrysanthemum-Gesellschaft in Kopenhagen, die vom 13.—17. November stattfindet. Auch in Odense in Dänemark wird vom 22. bis 24. November eine Chrysanthemum- und Obst ausstellung abgehalten. — In England finden allein in der ersten Hälfte des November in etwa 30 Städten Ausstellungen statt, wobei das Chrysanthemum die Hauptrolle spielt und die meist 2 Tage dauern. —- In der Schweiz wird vom 8. —12. November in Genf und in den gleichen Tagen auch in Zürich eine Chrysan themum-Schau veranstaltet. — In Frankreich sind ebenfalls in 10—12 grösseren Städten Ausstellungen geplant, die in der Hauptsache dem Chrysanthemum gewidmet sind, Grössere Bedeutung haben die in Toulouse, wo gleich zeitig die französische Chrysanthemum-Gesell schaft tagt, vom 5. 7. Nov., in Orleans vom 9. - 15. November, in Lyon vom 6. 10. No vember, in Epinal vom 9. —11. November und in Paris vom 8. —17. November, haben. — Einen breiten Raum nahmen die Er fahrungen mit der Anwendung von Schutz- säckchen bei Früchten ein. Sehr viel hängt dabei von der Beschaffenheit des verwendeten Papieres ab. Farbige Papiere sind überhaupt zu verwerfen. Dünnes, etwas durchsichtiges Papier ergab stets das beste Resultat, Es ist ferner erwiesen, dass Obst und Trauben, die mit Schutzsäckchen versehen waren, einen höheren Gehalt an Zucker zeigten. Das Aro ma scheint indes ungünstig beeinflusst zu werden, sehr herbe Früchte verlieren aber auch etwas von ihrem herben Geschmack. Ueber den Einfluss des Verfahrens auf die Färbung der Früchte widersprechen sich die Erfahrungen noch. — Die Frage der Alters schwäche einzelner Obstsorten wurde ein gehend behandelt. Als Sorten, die entschieden altersschwach sind, wurden der Weisse Win ter-Kalvill und die Winterdechantsbime genannt. Für letztere bietet die neuere Birne Notaire Lepin einen guten Ersatz. Bei der Besprechung neuerer Obstsorten wurden die folgenden als genügend wertvoll anerkannt, um in das Normal-Sortiment der Gesellschaft aufgenommen zu werden: Him beere Superlativ, Knorpelkirsche Kurzstielige, (sy nonym: Court Picou Lyonnais), Pflaume Czar, Frühe Reineclaude, die Pfirsiche Artur Chevreau, Opoix, Susquehannah, die Birne Naghin, der Apfel Winter-Pananen-A., die Walnuss Treyve. Dagegen wurden die folgenden Sorten ge strichen, da sie sich nicht bewährt haben: Odense (Dänemark). Chrysanthemum- und Obst-Ausstellung am 22. 24. November 1907. Gent. Internationale Gartenbau - Ausstellung vom 25. April bis 3. Mai 1908. Hannover. Niedersächsische Landes - Aus- Allerdings sollen schwächere Lösungen, die nicht i nicht statt, daher wendet sich das Interesse mehr als 1% Kupfer enthalten und des Abends ' der Chrysanthemum-Züchter naturgemäss den angewendet werden, keine schädlichen Folgen ; im Auslande s Ueberbaurente seine Erledigung gefunden hat1 den Kon gressteilnehmern eine Fahrtermässigung kann keine Rede sein. Die Geldrente wirdvon 50°/ gewähren. Unter den von der Ge- lediglich dafür gewährt, dass der Nachbar den , sellschaft bis jetzt geleisteten Arbeiten ist das Ueberbau duldet und der Ueberbauende ist Werk „Le Repertoire des couleurs" her gemäss § 912 des Bürgerl. Gesetzbuchs von vorzuheben. Darin sind auf einer entsprechen- einer weiteren Schadenersatzleistung insoweit den Anzahl von Farbentafeln 1460 verschiedene entbunden, als fahrlässig die Grenze über- Farbentöne dargestellt, die als Grundlage bei schritten worden ist; für schuldhafte Eingriffe der Beschreibung von Sorten dienen sollen, in sonstige Rechte des Nachbarn hat er dagegen Die Farben sind nicht nur mit französischer aufzukommen. Aus diesen Gründen war die Farbenbezeichnung versehen, sondern das Buch Sache behufs nochmaliger Prüfung in die Vor-igibt diese auch noch in vier Fremdsprachen, instanz zurückzuverweisen. sowie Hinweise auf das Vorkommen der be- Vereine und Versammlungen. treffenden Nuance, in der Natur. In Frankreich ° haben bereits die Züchter neuer Rosen die -, Kongress in Angers. Bezeichnungen dieses „Repertoire des Cou- Aus den Verhandlungen des Kongresses der leurs" angenommen. französischen pomologischen Gesellschaft ist hält ihren diesjährigen Kongress in Toulouse setzen Davon, dass der Anspruch des Klägers vom 5 .—7. November. Bemerkenswert ist, auf Schadenersatz, durch .die ihm zugesprochene dass die französischen Eisenbahngesellschaften Wegnahme des Giebels des Beklagten nur dann Der nächstjährige Kongress der Gesellschaft verlangt werden dürfte, wenn sie das einzige wird in Besancon abgehalten werden. Mittel wäre, die eingetretenen Schäden zu be-1 _ Die französische Chrysanthemum- seitigen. Wenn der Beklagte schuldhaft den Gesellschaft, die über 800 Mitglieder zählt, Schaden gestiftet hat,, so hat er diesen zu er ¬ folgendes auch für deutsche Verhältnisse von Ausstellungen. Interesse. — Die Anwendung von Kupfer ¬ mitteln bei Pfirsichen ist nur vor dem Aus- — Chrysanthemum - Ausstellungen im trieb der Blätter zu empfehlen, da sonst immer Auslande. In diesem Jahre findet eine grös- ein Abfallen der Blätter zu befürchten ist. sere Chrysanthemum-Ausstellung in Deutschland Herzkirsche Ramon Oliva, Pflaume Anna Spaeth, Stellung, Gartenbau - Dauerausstellung im Pfirsich Lady Ingold, die Birnen Admiral Ger- Sommer 1908. vais, Dechantsbirne Mme. Cornuau, Minister Bamberg. Landwirtschaftliche Ausstellung im Viger, Professeur Bazin, die Aepfel Lord Gros-, Sommer 1908. Gabsheim,dieWe s s el'scheGartenbauverwaltung Poppelsdorf-Bonn, Obergärtner Wagner sind hervorzuheben. Ferner möchten wir hier das mit den ersten Preisen ausgezeichnete Quitten-Sortiment von R. Zorn-Hofheim (Taunus) nicht vergessen. Die lehrreichste pomologische Sammlung brachte, wie das nicht anders zu erwarten war, das Pomologische Institut Reutlingen, d. h. Oekonomierat Friedrich Lucas, in übersicht licher Klassifizierung und in Musterexemplaren. Eine ähnliche, ebenfalls recht umfangreiche pomologische Sammlung ferner die landwirt schaftliche Schule Augustenburg. Die Beteiligung am Wettbewerb von Einzel sorten trat wiederum recht zahlreich hervor. Die Nummern sind stets gut besetzt, da ja hier jedermann Gelegenheit gegeben ist, für eine beschränkte Zahl hervorragender Früchte einen Preis zu erringen. Aber auch die Ver gleiche zwischen den einzelnen Züchtern sind recht interessant. Es ist hier ein Kampf zwischen den französischen und deutschen Obstzüchtern ent brannt. Der bekannte tüchtige-Tafelobstzüchter Schmit z-Hübsch-Merten, der ausgedehnte Musteranlagen besitzt, konkurrierte neben der Wesselschen Gartenverwaltung-Poppels dorf-Bonn erfolgreich mit der Socit regio nale-Montreux. So errangen z. B. bei den ausgestellten Weisser Winter-Kalvill und Kanada- Renette die französische Konkurrentin den 1. Preis, die Wesselsche Gartenverwal tung den 2. Preis; bei Goldparmäne die Wesselsche Gartenverwaltung den 1. Preis und Schmitz-Hübsch den 2.Preis; bei Schöner von Boskoop den 1. Preis Schmitz-Hübsch; bei Ananas-Renette die Wesselsche Garten verwaltung den 1. Preis, während die Mon treux-Gesellschaft in den Birnensorten Passe Crassane, Hardenponts Winter-Butterbirne den 1. Preis erhielt. Nicht leicht übersehen werden können die Fruits Ensaches et non Ensaches der Societe regionale Montreux. Jede der ausgestellten Früchte kann als ideal schön bezeichnet wer den. Dieses Verfahren, welches jedenfalls für den Feinobstbau eine Zukunft hat, wird sicher mehr Nachahmung finden als Lichtbilder auf den Obstfrüchten hervorzubringen. Der Unter schied der ausgestellten in Säckchen gezogenen und im Freien sich ausgebildeten Früchte ist so augenfällig, dass diese Methode, derartige Schaufrüchte zu erzielen, sicher auch in Deutsch land mehr angewendet werden sollte. Wunderbar fein und duftig sind die Weissen Winter-Kal vill, Kanada ■ Renette u. a. Fast blütenweiss oder goldgelb, wie unter Glas gezogen, er scheinen auch Blumenbachs Butterbirne, Lebruns Butterbirne, Herzogin d'Angouleme, Diels Butter birne, Triomphe de Jodoigne und diese liegen friedlich neben den rauhschaligen und fleckigen Genossen, die an der freien Luft gezogen wor den sind. Von deutscher Seite war ähnlich schönes Kernobst in Papierbeuteln gezogen unter andern von der Wesselschen Garten; verwaltung-Bonn (Obergärtner Wagner) und Carl Mauk-Heilbronn ausgestellt. — In den Konkurrenznummern über verpacktes Obst, welches mit der Bahn nachweislich min destens 200 km und mit der Post 400 km zurückgelegt hat, ist die Beteiligung nicht gross. Den ersten Preis erringen hier die Kreisverbände des Grossherzogtums Baden. — Von Interesse sind ferner zwei Eisenbahnwaggons der badischen und hessisch-preussischen Staats bahnen, die zeigen sollen, auf welche Weise der Obstversand im grossen durchgeführt werden kann. Der badische Wagen, der auf Anregung des „Badischen Obstbauvereins“ ge baut wurde, ist mit reichlichen Lüftungsein richtungen versehen. Diese fehlen bei dem Wagen der Eisenbahndirektion Mainz un begreiflicherweise vollständig, dagegen können die Wagen geheizt werden, die in den letzteren angebrachten Gestelle aber sind unserer Ueber- zeugung nach noch recht unpraktisch und kaum verwendbar, zumal wenn ein Händler in kurzer Zeit 200 Ztr. verladen will. Die äussere Zelthalle am Rosengarten bil dete noch eine besondere Abteilung für sich; hier sollen neben einer schönen Obstsammlung aus Württemberg und Baden die aus gewählten reichhaltigen Kollektionen von Tafel obst der Hofgärtnerei zu Darmstadt hervor gehoben werden. Ausserdem waren dort alle Geräte für Obstbaumpflege, Nistkästen, Pack material, Obstschränke, Obstgestelle unter gebracht; auch Spritzen und Desinfektions apparate können auf ihre Brauchbarkeit hin geprüft werden. Die umständlichen Verpackungs geräte, d. h. der Aufbau aller möglichen Kästen und Kastenformen Düsseldorfer Angedenkens fehlte ganz —, nur eine einzige rheinländische Firma beteiligte sich mit sauber gearbeiteten, sogenannten rheinischen Lattenkisten zum Obst versand. Das äussere Bild der internationalen Aus stellung lässt sich bei einer oberflächlichen Beurteilung als recht eindrucksvoll und günstig bezeichnen, doch sonst entsprechen die Lei stungen nicht immer diesem Eindruck, wie wir das schon mehrfach angedeutet haben. Die Besucher werden aber ebenso wie die Aus steller manche nützliche Lehre mitnehmen. Es bleibt zu hoffen, dass auf der nächsten Aus stellung nicht mehr Bismarckapfel und Gloria mundi unter den besten Sorten der Tafel zu finden sind, auch bei den Konkurrenznummern der Delikatessfrüchte Schöne Angeviene neben der Winter-Dechantsbirne liegen. Zum Schlüsse möchten wir nicht übergehen, dass wir beim Durchwandern das-unangenehme 1 Gefühl leider nicht los werden konnten, dass der Ausländer seine Früchte noch viel sorg fältiger und liebevoller behandelt, zumal soweit die Verpackung in Frage kommt, als der Deutsche. Namentlich unsere Kistenverpackung ist noch viel zu schwerfällig, nicht ansprechend genug. Man stopft so viel Papierwolle, Watte, Holzwolle und andere Sachen zwischen die Früchte, als ob das Verpackungsmaterial die Hauptsache und die versteckten Früchte Neben sache wären. Also es gibt auch hier unennüd- lich zu reformieren, zu verbessern, das hat Mannheim wiederum bewiesen, Pflanzenkrankheiten und Schädlinge. — Ein Schädling des Flieders ist die sogenannte Fliedermotte (Gracilaria syringella). Dieses Insekt ist auch in diesem Jahre in der Umgebung von Berlin auffallend stark auf getreten und hat häufig fast alle Blätter der Pflanzen befallen. Letztere welken dann leicht und man findet zwischen den Blatthäuten in den Epidermis-Schichten Gänge, in denen sich 3 mm lange Räupchen aufhalten. Die Eier werden gewöhnlich Anfang Mai abgelegt und die jungen Raupen verlassen nach der Häutung die Gänge, rollen das erste Blatt mit wenigen Fäden zusammen, und spinnen sich ein. Nach der dritten Häutung erst verlassen sie diese Schutzhülle und wählen ein neues Blatt. Nach 14 tägigem Aufenthalt gehen die Raupen dann in die Erde. Der kleine, zier liche Falter erscheint dann Anfang August. Die zweite Generation, welche im Spätsommer und im Herbst auftritt, richtet grosse Verheerungen an und bewirkt häufig einen frühzeitigen Laubabfall, worunter der Knospenansatz und die Ent wickelung der Blätter bei Treibflieder leidet. In den zusammengerollten Blättern sollten sorg fältig die Räupchen zerdrückt werden, auch das wiederholte Bespritzen der Blätter vor Beginn der Herbstflugzeit im August und Sep tember mit Kupferkalk hält die Schädlinge fern.
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