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No. 44. Sonnabend, den 2. November 1907, IX. Jahrgang. Derj/andelsgärfner. Verantwortlicher Redakteur; Hermann Pilz, Leipzig. Für die Handelsberichte und den fachlichen Teil verantwortlich: Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis. Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden, Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr; für Deutschland und Oesterreich-Ungam Mark 5.—; für das Ausland Mark 8,—-. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile, Zum Geschäftsverfahren landschaftsgärtnerischer Betriebe. i. Wie auf allen Gebieten des Erwerbslebens, so hat sich auf dem Gebiete der Gärtnerei in allen den verschiedenen Branchen eine fühlbare Konkurrenz geltend zu machen gewusst, die — leider muss das zugestanden werden — nicht immer mit den lautersten Mitteln arbeitet. Vor allem gilt das auch von der Landschaftsgärtnerei, ja von ihr sicher vielleicht mehr, wie von jedem anderen gärtnerischen Zweige. Was nennt sich nicht alles „Landschafts gärtner“, was führt nicht alles landschafts gärtnerische Arbeiten aus ? Da ist ein Arbeiter, der in der Landwirtschaft aufgewachsen ist und seines Vaters Gemüsegarten mit in Stand ge halten, nebenbei im Parke des Herrn Ritterguts besitzers Dienste geleistet hat! Er fühlt infolge dieser „Vorbildung“ das Zeug zum „Landschafts gärtner“ in sich und bewirbt sich um solche Arbeiten. Sein „Kollege“ ist ein früherer Erd arbeiter, der beim „Ausschachten" die Boden verhältnisse studiert hat, und ein dritter Kollege ist einmal Gartenarbeiter bei einem Handels gärtner gewesen und fühlt sich, nachdem er diese Stellung verlassen hat, als Landschafts gärtner. Man sage nur nicht, dass diese Bei spiele etwa tendenziös herausgehoben seien. Wir könnten noch besser dienen. Diese Fälle sind aus der Praxis genommen und stehen keineswegs vereinzelt da. Es annoncieren in der Frühjahrs zeit in den Lokalblättern eine Anzahl von „ Land- schaftsgärtnern“, die diesen Titel etwa mit dem gleichen Rechte führen, wie ein Lohnschreiber, der bei einem Rechtsanwalte in Diensten war und sich deshalb als „Rechtskonsulent“ auftut. Dass solche abnorme Zustände vorherrschen, weiss jedermann, und bislang sind wir machtlos im Kampfe gegen diese unlautere Konkurrenz gewesen. Denn das ist ja das Leidige bei der Sache, dass von diesen Pseudo-Landschaftern im Preise derartig geschleudert wird, dass man sich wirklich manchmal fragt, woher denn diese Leute eigentlich das Material nehmen, das sie ' verwenden ? Die beste Antwort können darauf die Züchter geben, die ganz genau wissen, dass hier leider । zu oft ein unehrliches Spiel getrieben wird. Der sogenannte „Landschaftsgärtner“ verwendet i die bestellten Pflanzen, aber er denkt nicht daran, sie zu bezahlen. Nehmen kann man ihm nichts, denn er ist in der glücklichen Lage, nichts zu besitzen, und so hat der Gross- kultivateur das Nachsehen. Er kann in einer klaren Nacht in den Mond gucken! Das hat die Geschäfte mit Landschaftsgärtnern leider so in Misskredit gebracht, dass uns unlängst ein bekannter Baumschulenbesitzer sagte: „Wenn ein mir unbekannter Landschaftsgärtner bestellt, so liefere ich nicht einmal unter Nachnahme, sondern nur gegen vorherige Kasse!" In dieser Hinsicht muss Wandel geschaffen werden, und er kann nur geschaffen werden, wenn sich die Landschaftsgärtner, welche diesem Beruf wirklich angehören, zusammenschliessen und geschlossen vorgehen. Damit ist jetzt ein guter Anfang gemacht. Es sind uns dieser Tage sogenannte „Leitsätze für das Ge schäftsverfahren landschaftsgärtne rischer Betriebe“ zugesandt worden, die ; vom „Verein deutscher Gartenkünstler“ heraus- ■ gegeben werden und die Aufmerksamkeit aller verdienen, welche der Landschaftsgärtnerei an gehören. Wenn diese Leitsätze allenthalben , beachtet werden, so wird die Stellung der ! Landschaftsgärtner eine gefestigtere und dadurch können auch die sozialen Misstände leichter überwunden werden. Was in den Leitsätzen ausgeführt wird, das ist in einem anderen Berufszweige schon längst in Ordnung gebracht, wir nennen die Architekten und geprüften .Maurer- und Zimmermeister. ■ Sie haben in einer Tabelle, welche allgemein anerkannt ist, längst ihre Arbeiten bewertet und festgesetzt und das Publikum hat sich daran gewöhnt, nach diesen Sätzen Zahlungen zu leisten. Das wird auch bei den Normen der Fall werden, welche der Verein deutscher Gartenkünstler aufgestellt hat. Wir geben am Schlüsse unseres Artikels die Leitsätze zunächst im Wortlaute wieder und werden im nächsten Artikel spezieller auf die selben eingehen. Die Tendenz geht gleich zu Anfang daraufhin, die Arbeiten der Landschafts gärtnerei den soliden, guten Firmen, die sich mit Recht „Landschaftsgärtner“ nennen können, zu sichern und das Pfuschertum sowie die Schleuderei aus dem Arbeitskreise herauszu drängen. Es wird aber auch einem anderen Krebs schaden in der Landschaftsgärtnerei begegnet. Es ist bekannt, wie oft der Landschaftsgärtner nur dazu benutzt wird, um auf billige Weise in den Besitz eines Gartenplans zu kommen. Da heisst es ganz harmlos: „Ich hätte nicht übel Lust, meinen Garten umzugestalten oder zu erweitern oder einen neuen Garten an zulegen. Sie könnten mir einmal Ihre Ansicht darüber mitteilen.“ Der Landschaftsgärtner, in der Erwartung, ein Geschäft zu machen, sieht sich das Terrain an und entwirft einen Plan, den er einschickt. Nach einiger Zeit bekommt er den Plan mit dem Bemerken zurück, dass der Grundstücksbesitzer vorläufig von der Sache absehen wolle. Der betreffende Landschaftsgärtner hat umsonst gearbeitet, umsonst seine Zeit ver geudet. Und was geschieht dabei oft noch obendrein? Nach Jahr und Tag sieht er, wie Gartenarbeiier oben geschilderten Kalibers den Garten nach seinen Vorschlägen für einen Schundpreis einrichten. Dem Herrn Grund besitzer war es in erster Linie darauf ange kommen, sich auf billigste Weise in den Besitz eines Planes zu setzen und dann natürlich auch auf die billigste Art und Weise den Plan zu verwirklichen. Kleine mit Fleiss gemachte Ab änderungen wollen dabei nichts besagen. Nun sagt zwar das Bürgerliche Gesetzbuch, dass bei Dienstleistungen, für welche eine Entlohnung nicht versprochen worden ist, doch eine solche gezahlt werden muss, wenn der Natur dieser Dienstleistungen nach nicht erwartet werden kann, dass sie umsonst geleistet werden sollten. Das würde im allgemeinen auch auf die Arbeiten der Landschaftsgärtner Anwendung finden, aber unsere Leser wissen aus unseren Mitteilungen in Rechtsangelegenheiten an unsere Abonnenten, dass sich darüber sehr oft ein langwieriger Streit entspinnt, der für beide Teile unerquick lich ist. Es gilt, eine feste Gebührenordnung, wie bei den Architekten, durchzusetzen und die Rechtsverhältnisse der Landschaftsgärtnerei überhaupt so zu regeln, dass auch vor Gericht diese Festsetzungen als „Gewerbebrauch“, als „Usance" in der Landschaftsgärtnerei anerkannt werden. Oft sind hier die gewechselten Ge spräche und Korrespondenzen so unklar, dass der Richter auf Grund der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gar keine Vergütung zusprechen kann und der Besteller hat sich so vorsichtig und unverbindlich ausgedrückt, dass man eine Zahlungsverpflichtung aus den ge fallenen Aeusserungen nicht herleiten kann. Das ist aber sofort anders, wenn usance mässig eine Vergütung zu zahlen ist, wenn der jenige, der einen solchen Plan bei dem Land schaftsgärtner in Anregung bringt, weiss, dass solche Arbeiten nicht umsonst angefertigt werden. Auch hinsichtlich der Zahlungsweise, ein dunkler Punkt in unserem modernen Wirtschaftsleben, bringen die Leitsätze völlig gerechte Vorschläge, welche verdienen, allgemeine Anerkennung zu finden. Das gleiche ist der Fall, soweit das zu liefernde Material und die Pflanzenpflege in Frage kommt. Wir haben ja auch in dieser Frage schon mehr als ein Urteil im „Handels gärtner“ veröffentlicht, aus welchem hervorging, dass der Landschaftsgärtner gegen Ausbeutung und Verluste oft sehr erheblicher Art nicht geschützt ist. Wir wollen, wie gesagt, heute nicht auf Einzelheiten eingehen. Unsere Leser mögen sich zunächst mit den unten abgedruckten Vor schriften vertraut machen, die wir als einen grossen Fortschritt auf dem Gebiete der Land schaftsgärtnerei willkommen heissen. Kritik an ihnen zu üben, sei der nächsten Nummer des „Handelsgärtner" vorbehalten. * * * Leitsätze für das Geschäftsverfahren landschaftsgärtnerischer Betriebe. 1. Gartenkünstlerische (landschaftsgärtnerische) Arbeiten, zu denen auch die Anordnung und Ausführung von Pflanzungen zu rechnen sind, sollten nur an solche Geschäfte ver geben werden, welche selbst Gartenanlagen ausfülren und durch den Ruf und das An sehen ihrer Firma Gewähr für eine ordnungs- und sachgemässe Ausführung bieten. 2. Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen usw. unter liegen der durch die Gebührenordnung für die Arbeiten des Gartenkünstlers vor geschriebenen Bewertung, falls nicht eine besondere Abmachung vor Erteilung des Auftrages getroffen ist. 3. Alle Zeichnungen, Entwürfe, Skizzen usw. (§ 2) bleiben das geistige Eigentum des Verfassers. Sie dürfen von einem Dritten weder ausgeführt noch sonstwie benutzt werden. Das Recht hierzu muss besonders erworben werden. 4. Vor Beginn der Arbeit ist auf Grund eines Kostenüberschlages die Höhe der Aus- Die internationale Obstausstellung zu Mannheim. II. Die Veranstaltung internationaler Obst ausstellungen in Deutschland ist vielfach an- gefeindet worden, und es’ lassen sich auch mancherlei Gründe anführen, auf die wir selbst schon hingewiesen haben, und die früher auch schon in Mannheim hervorgehoben worden sind. Wir halten es aber nicht für richtig, wenn man eine grosse Schädigung der heimischen Produzenten in dem Heranziehen der Ausländer sieht. Das Jahr 1907 beweist wiederum, dass wir häufig mit Fehlernten zu rechnen haben, und das Ausland dann unbe dingt brauchen. Ein Rückgang der Anpflanzung ist aber kaum zu erwarten, denn unser Konsum ist sehr steigerungsfähig, wenn wir unsern Obst handel besser organisieren, um eine höhere Verwertung zu erzielen. Auf der anderen Seite muss auch wieder anerkannt werden, und hierüber ist in Mannheim der Beweis geführt worden, dass wir durch die Beteiligung des Auslandes viel gelernt haben. — Welche Gegen sätze sind zwischen Hamburg, Düsseldorf und Mannheim! Der Obsthandel und die Verwertung der Früchte ist in Deutschland heute eine ganz andere als 1897 in Hamburg und 1904 in Düsseldorf. Gerade die vortrefflichen Leistungen des Auslandes in Düsseldorf von Seiten Oesterreich-Ungarns, Frankreichs, Belgiens usw, haben uns aufgerüttelt und einen gewaltigen Anstoss gegeben , unser ganzes deutsches Ausstellungssystem von Grund auf umzugestalten. Gegenüber der früheren Kleinig keitskrämerei hat sich jetzt eine grosszügige vortreffliche Organisation der einzelnen Obstbau- | gebiete hervorgetan. Eine strenge Sortierung i der Qualitäten, sowie die Bestrebung, eine ein- f heitliche Verpackung durchzusetzen — darin i waren auch Tirol und Steiermark 1904 unsere | Lehrmeister. Wie mussten die Leistungen der | deutschen Obstzüchter damals gegenüber dem I Ausland zurücktreten, und welche offenkundigen ? Fortschritte haben wir in Mannheim zu ver- I zeichnen. Die Pfalz und Hessen, Preussen und ■ Baden suchten sich gegenseitig zu überbieten durch grossartig ausgeführte Kollektivaus- stellungen. Die beteiligten ausländischen Staaten, wie Frankreich, die Schweiz, Holland, Oester reich-Ungarn und Russland konnten ihre Leist ungen seit der Düsseldorfer Ausstellung kaum überbieten. Am glänzendsten trat wiederum Frankreich hervor, es imponierte durch die Grösse und Schönheit der Früchte in Mann heim genau so wie in Düsseldorf, und bot eine Paradeausstellung ersten Ranges.’ Wir beginnen unsere Wanderung bei den höchst vorteilhaft sich präsentierenden Pro dukten des internationalen Obstbaues im grossen Nibelungensaale. Hier überragt die Rheinpfalz, besonders der Bezirk Frankenthal, mit seiner Massenausstellung auf dem Podium des Saales alles übrige. Grosse Mengen Canada-Renetten füllen den mittleren Teil des imposant wirkenden Arrangements. Daneben liegen frei ausgebreitet andere wichtige Sorten des Anbaugebietes, wie Winter - Goldparmäne, Matapfel, verschiedene Renetten, Pastorenbirne, Diels Butterbirne usw. Ein aus nur wenig Sorten bestehendes Normal sortiment von Aepfeln und Birnen hat auch hier, wie das in neuerer Zeit überall hervor tritt, die vielen sonst angebauten Sorten, wo runter sich leider manche gute befanden, ver drängt. Photographisch wurden ferner hervor ragende einzelne Bäume und ganze Anlagen zur Gewinnung von Handelsobst veranschaulicht. Daneben und darüber stehen hoch aufgetürmt Hunderte von fertiggepackten Einheitskisten und Körben. Aber sie sind für die Besucher un erreichbar, denn niemand kann die bis 4 Meter hinaufreichenden gewaltigen Pyramiden besteigen und eine Beurteilung der Früchte ist somit nahezu ausgeschlossen. Hier ist aber grosszügig und ohne Rücksicht auf die Kosten gearbeitet worden, man erfasst sofort, worauf es ankommt, aber einzelne Details sind aus den Massen kaum herauszufinden. Dieser Darstellung über den Gesamtobstbau des betreffenden Aus stellungsgebietes, die auch in den Massen und der Wirkung unübertroffen ist, fällt der höchste Preis, die goldene Medaille, zu. Neben den Leistungen Frankenthals sind noch in dieser Abteilung mit grossen Sammlungen schöner Früchte, die zum Teil noch in den üblichen Ortspackungen eingeschickt wurden, die Bezirks vereine Speyer, Pirmasens, Grünstadt und Ludwigshafen anzuführen. Die Landwirtschaftskammer für das Gross herzogtum Hessen gibt ebenfalls einen vor trefflichen Gesamtüberblick der Ausdehnung des Obstbaues im Nibelungensaale. Auch hier sind weder Mühe noch Kosten gespart worden, um durch eine gemeinsame Beschickung die hohe Entwicklung des heimischen Obstbaues zu zeigen. In sachgemässer Weise wird das schöne kernige, oberhessische, sowie das prächtig gefärbte rheinhessische Obst in sorgfältig sor tierter Ware vorgeführt. Wenn sich ein Kisten aufbau, wie das auch hier der Fall ist, auf Ausstellungen notwendig macht, so wird dieser selten dekorativ wirken, denn bei dem be schränkten Raume sind immer Schwierigkeiten zu überwinden. Die grossen schräggestellten gepackten Kistenflächen nehmen sich nun einmal nicht gut aus. Es musste aber nach Vorschrift ausgestellt werden, doch die richtige qualitative Beurteilung der Früchte ist in solchen Fällen kaum möglich. An dieser Kollektivausstellung hatten sich zahlreiche hessische Fachvereine beteiligt. Wir möchten besonders die vorzüg lichen Leistungen der Obstbauvereine des Kreises Oppenheim und Worms hervorheben. Auch der Obst- und Gartenbauverein Niederolm, Gaualgesheim und Klein-Winterheim boten vortreffliches. Sowohl die Landwirt schaftskammer, wie auch die beteiligten Aus steller erhielten eine Reihe von höchsten Aus zeichnungen , darunter die preussische und badische Staatsmedaille. Wenn auch Preussen und Baden ihr bestes Können in der deutschen Handelsobst- Ausstellung bewiesen haben, so fanden wir doch auch in der internationalen Ausstellung von dieser Seite manches Gute. Wir wollen hier nur das Normal-Sortiment des „Märkischen Obstbauvereins“, der seinen Sitz in Berlin hat, hervorheben. Die vollkommenen Früchte fielen ebenso vorteilhaft auf, wie das bei dem Normal-Sortiment des Grossherzogtums Baden der Fall ist. Das letztere war von den Kreis verbänden in etwa 80 Körben originell ver packt, aufgestellt und wurde mit dem ersten Preise ausgezeichnet. Das badische Land ist auch sonst stark vertreten und manche Vereine repräsentierten ganz vortrefflich die hohe Ent wicklung des heimischen Obstbaues. Wir nennen hierbei die Ortsgruppe Emmendingen, den Obstbauverein Oosgau, der in hübsch dekorierten Kistchen seine Zwetschen- und Pflaumensorlimente ausstellte; das Markgräfler Obst aus dem Kreise Lörrach, den Obst bauverein des Main- und Tauber-Gaues und andere, die sämtlich hohe Auszeichnungen davontrugen. Sehr schönes Obst bringt Württemberg aus der Bodenseegegend, und die einzelnen Vereine überbieten sich in ihren Leistungen in bezug auf Sortenwahl, geschickte Packung und Aufbau. Wir haben in unseren vorjährigen