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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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3 gleichfalls dieses Angebot von Hermann Tietz, Es wird dabei auch auf die Nachteile der in den Warenhäusern meist herrschenden Zug luft, des vielen Staubes und Schmutzes, der schädlichen Einwirkung der Gasglühlichtbeleuch tung und der Zentralheizung usw, hingewiesen. Interessant ist es ferner, dass in diesem Artikel angeführt wird, wie gerade in den Warenhäu sern durch Unkenntnis der Abteilungsvorsteher oder -Vorsteherinnen, welche die Waren aus zuzeichnen haben, geradezu unerhörte Preise für kränkliche und verkümmerte Pflanzen ge fordert werden. So hat Hermann Tietz bei spielsweise für eine 3 bis 4 m hohe, nicht einmal blühende Euphorbia splendens Mk. 20 verzeichnet — ein schönes und blühendes Exemplar würde in dieser Grösse höchstens Mk. 3—6 kosten. Diese Pflanze zu Mk. 20 ist aber mit Mk. 1 schon teuer bezahlt! Auch grössere Palmen sollen durchschnittlich teurer als in den Blumengeschäften sein, nur die Preise für ganz kleine Palmen und Blattpflanzen zur Weiterkultur, die kein Gärtner, kein Blumen geschäft überhaupt anbietet, decken sich, wie das ja häufig der Fall ist, mit dem ver hältnismässig aussergewöhnlich hohen Preise dieses Warenhauses. Hierin bieten sich jeden falls eine ganze Reihe von Angriffspunkten und es darf in Zukunft nie unterlassen werden, aufs nachdrücklichste darauf hinzuweisen, wie schlecht das Publikum fährt, wenn es seine Blüten- und Blattpflanzen aus den Waren häusern entnimmt. Zum Schluss möchten wir nicht unerwähnt lassen, dass dieses grosse, schöne Inserat der Firma Hermann Tietz-Berlin eine ganze Reihe von recht groben Fehlern enthält, die auf den Bildungsgrad des Verfassers dieser gärtnerischen Anzeigen, der nicht Fachmann sein kann, ein sonderbares Licht wirft. Ein so weltbekanntes Warenhaus sollte auch in dieser Hinsicht sich befleissigen, die in jedem gärtnerischen Katalog leicht aufzuschlagenden lateinischen Namen richtig wiederzugeben; auch das erfordert die Höflichkeit gegen das Publikum. Bezeichnungen wie: Coripta australis, Asperagus, Begonia la reine statt Begonia Gloire de Lorraine ver unzieren selbst eine derartige Warenhausanzeige. Wenn aber die Namen nicht einmal richtig geschrieben werden, wie soll es da möglich sein, in dem turbulenten Betrieb bei Hermann Tietz den Pflanzen diejenige Sorgfalt und Pflege angedeihen zu lassen — wir erinnern hier nur an das Giessen und den Standort für blühende Pflanzen — die diese, um gesund und frisch zu bleiben — selbst wenn sie nur vorübergehend in einem Warenhaus unter gebracht werden, beanspruchen. In allen diesen Punkten muss das kaufende Publikum darüber aufgeklärt werden, damit es die Ueberzeugung gewinnt, dass es am besten in einer unter fachmännischer Leitung stehenden Gärt nerei oder einem gärtnerischen Blumengeschäft bedient wird. Rundschau. Handel und Verkehr, — Feststellung der Hingehörigkeit über zähliger Güter. Der Vorstand der Königl. Eisenbahnverkehrsinspektion Erfurt hat in einer Zuschrift an die dortige Handelskammer darauf hingewiesen, dass die Feststellung der Hingehörigkeit überzähliger Güter sehr häufig deshalb auf Schwierigkeiten stösst, weil den Versandstellen durch die in den Überzähligkeits- meldungen anderer Stationen aufgeführte Be zeichnung des Gutes nach Marke, Nummer, Anzahl, Ort und Gewicht ein sicherer Anhalt nicht gegeben ist, falls das Versandmaterial die Sendung nicht enthält. Die Hingehörigkeit kann aber leicht und sicher festgestellt werden, wenn die Güter den Namen des Absenders tragen. In Berücksichtigung dieses Umstandes ist mit den Berliner Spediteuren vereinbart worden, die Güter durch diese mit einem roten ovalen Zettel von 15 zu 12 cm Grösse mit dem Aufdruck „Absender" unter Hinzufügung des Namens zu versehen. Dieses Verfahren hat sich bewährt, und soll möglichst ausgedehnt werden. Da auch die Versender natürlich an der sicheren und schnellen Feststellung der Hingehörigkeit derartiger Güter ein lebhaftes Interesse haben, so hegt in dieser Einrichtung ein gemeinsamer Vorteil für die Geschäftswelt und die Eisenbahnverwaltung. Es wird daher empfohlen, das Verfahren anzuwenden und die zum Versand kommenden Güter mit solchen Zetteln zu versehen. —• Postpaketadressen mit eingedrucktem Nachnahmezettel. Nach einer soeben er gangenen Verfügung des Reichspostamtes ist nichts dagegen zu erinnern, wenn Private ihren Vorrat an Postpaketadressen mit rot einge drucktem viereckigen Nachnahmezettel auf brauchen. Die Postanstalten sollen jedoch die Firmen veranlassen, dass bei einem Neudruck ein dreieckiger orangefarbener Nachnahme zettel eingedruckt wird. — Welche Preise erzielt ausländisches Mostobst? Nach einer amtlichen Zusammen stellung auf dem Mostobstmarkt des Nordbahn hofes zu Stuttgart sind für den Doppelwaggon Mitte Oktober folgende Preise erzielt worden: Für österreichisches Obst 1320— 1400 Mk.; italienisches Obst 1250 —1400 Mk.; belgisches Obst 1330 Mk.; ungarisches Obst 700 bis 1380Mk.; schweizerisches Obst 1150—1260 Mk.; spanisches Obst 960 Mk. — Die Einfuhr aus Italien, Belgien, Holland und Österreich-Ungarn ist auch jetzt noch bedeutend. Dagegen sind französische Äpfel ganz ausgeblieben; es ist nur in wenigen Departements eine gute Ernte zu verzeichnen und fand eine bedeutende Ein fuhr spanischer Mostäpfel statt. —- Die Begründung einer Handelskammer in Christiania ist gegenwärtig ins Auge ge fasst. Alle Handelsvereinigungen werden sich daran beteiligen. Die Kammer wird 40 Mit- glieder umfassen. Auch im Auslande kann diese Gründung nur mit Freuden begrüsst wer den. Wird doch durch sie eine Handelszen trale geschaffen, die für den internationalen Verkehr mit Norwegen von hohem Interesse sein kann. — Wahrung der Rechte deutscher Gläu biger in Rumänien. Der Präsident des Han delsgerichts in Bukarest hat für die im Be zirk dieses Gerichts vorkommenden Konkurse im Interesse der im Auslande wohnenden Gläubiger eine Reihe von Bestimmungen ge troffen, aus denen wir die folgenden heraus ziehen wollen: Die Konkurse werden durch Übersendung von Auszügen aus den Urteilen über die Konkurseröffnung zur Kenntnis des deutschen Konsulats in Bukarest gebracht. Desgleichen werden dem Konsulat Listen der beteiligten deutschen Gläubiger sowie Listen der zur Verteilung gelangenden Konkursquoten übersandt. Die Quoten können auf Wunsch durch Vermittelung des Konsulats zur Auszah lung gebracht werden, selbstredend unter Ab zug der konsularischen Überweisungsgebühr. Anmeldungen von Konkursforderungen werden angenommen, selbst wenn sie in ausländischer (deutscher) Sprache abgefasst sind. Während früher die Termine oft auf einen Zeitpunkt anberaumt wurden, der so kurz auf den Tag der Konkurseröffnung folgte, dass kaum Zeit übrig blieb, die ein Brief von Deutschland nach Rumänien braucht, so ist jetzt angeordnet wor den, dass die Termine für Anmeldung und Prüfung der Konkursforderungen möglichst weit hinausgeschoben werden. Bei dieser Gelegen heit sei noch daran erinnert, dass die in Rumä nien, Galizien, der Bukowina, Serbien, Bulgarien und Finnland eröffneten Konkurse, soweit sie Gläubigern in Deutschland Interesse bieten, im deutschen Reichsanzeiger bekannt gegeben werden. Rechtspflege. — Ist die Versäumung eines gericht lichen Termins wegen Zug Verspätung ein ausreichender Entschuldigungsgrund? Die Frage ist namentlich für Handelsgärtner von Interesse, die ihren Betrieb abseits vom Ge richtsort haben. Das Kölner Oberlandesge richt hat folgendes entschieden: Bei dem geregelten Eisenbahnverkehr, wie er heute be steht, kann im allgemeinen darauf gerechnet werden, dass die Züge fahrplanmässig eintreffen. Man handelt nicht fahrlässig, wenn man sich auf das rechtzeitige Eintreffen eines Zuges ver lässt. Hat der Zug Verspätung und ein Termin wird deshalb versäumt, so kann eine Wieder einsetzung in den vorigen Stand gefordert werden. — Mängelrügen immer rechtzeitig! Ein Grosshändler hatte Waren bestellt, die in Teil- sendungen ankamen, und zwar am 16. Januar, 8. März und 16. März. Am 28. März bean standete Empfänger die Ware, weil sich bei der Untersuchung ergeben habe, dass sie nicht gut verkäuflich sei und der Bestellung nicht entspreche. Er werde daher einen bestimmten Prozentsatz vom Preise abziehen. Der Liefe rant klagte aber auf den vollen Kaufpreis und erzielte auch die Verurteilung des Beklagten. Der Beklagte, so entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, kann sich nicht darauf berufen, dass er die Ware habe erst durch einen Sach verständigen prüfen lassen müssen. Besitzt ein Besteller nicht die nötige Sachkunde selbst, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Sach verständige die Ware unverzüglich nach der Ab lieferung untersucht. Nur dann ist er hierzu nicht verpflichtet, wenn überhaupt eine sach verständige Untersuchung der Ware nach den Bedürfnissen des Verkehrs objektiv nicht als erforderlich zu erachten ist. Vereine und Versammlungen. — Kongress der amerikanischen Pomo- logen - Gesellschaft. Ende September hielt die „Amerikanische Pomologen - Gesellschaft" ihre dreizehnte Hauptversammlung gelegentlich der grossen Jamestown-Ausstellung ab. Diese Versammlung wird in zweijährigen Zwischen räumen abgehalten. Die Verhandlungen der „Gesellschaft für Gartenbau - Wissenschaft“ schlossen sich an diesen Kongress an. Aus den Vorträgen und den daran anschliessenden Erörterungen ist folgendes hervorzuheben. In Kanada hat man mit Erfolg versucht, Apfel sorten zu züchten, die hart genug sind, dem dortigen rauhen Winterklima im Norden des Landes zu widerstehen, indem man Pirus baccata mit zur Kreuzung benutzte. Bei dieser Gelegenheit wurde behauptet, dass bei Kreuzungs ergebnissen der Einfluss der männlichen pollen tragenden Pflanze sich weit mehr bemerkbar macht, als der der weiblichen samentragenden Pflanze, welche Ansicht indes auf Widerspruch stiess. Der Apfel ist die Hauptfrucht in Kanada, es gibt bereits 300 Apfelsorten kanadischen Ursprungs. Die beste Sorte unter diesen ist Fameuse und demnächst Mac Intosh; auch einen kanadischen Gravensteiner hat man darunter. Von anderen Früchten sei nur die Stachelbeere Red Jacket genannt, die nun auch in Europa verbreitet wird. Bei Bekämpfung des Frucht schimmels, Monilia fructigena, erwies sich bei Pfirsichen folgendes Mittel als erfolgreich: 10 Pfd. Schwefel, 15 Pfd. gelöschter Kalk zu 200 1 Wasser als Spritzmittel. Bei Elberta- Pfirsich erhielt man auf diese Weise 90% ge sunder Früchte. Bei zeitiger Anwendung dieses Mittels erwies sich das Mittel auch wirksam gegen Fusicladium und Bitterfäule. Es wurde noch hervorgehoben, dass dieses das einzige Mittel gegen Schorf und Fruchtschimmel sei, welches die Blätter nicht verbrenne. Bei der Unterdrückung des Krebses an Birnen (Pear Blight), der besonders an der Küste des Stillen Ozeans verheerend auftritt und dort die aus gedehnten Kulturen der Williams’ Christbirne zu zerstören droht, war bisher das energische fortgesetzte Ausschneiden der Krebsstellen das einzige erfolgreiche Verfahren. Es ist allerdings schwierig, Arbeiter zu finden, die den Krebs in seinem Anfangsstadium zu erkennen ver mögen. Das Ausschneiden muss im Herbst geschehen; die Schneidewerkzeuge werden nach der Benutzung mit Sublimat desinfiziert. — Eine sehr reichhaltige Tagesordnung hatte der Amerikanische Gartenbau - Kon gress der Jamestown - Ausstellung, der in Norfolk (Virginien) Ende September abgehalten wurde. Vortragsthemata wirtschaftlichen und technischen Inhalts wechselten mit solchen rein fachwissenschaftlichen Charakters. Bodenkunde, Pflanzenkrankheiten, Züchtung und Vermehrung von Gartenblumen, lokale Einflüsse im Garten bau, Gemüsebau für Handelszwecke, Schnitt blumen, Waldbäume, Vereinsarbeit und Or ganisation etc. bildeten Gegenstand der Ver- handlungen. In dem Vortrage über „Insekten- feinde" wurde ausgeführt, dass von den etwa 40000 Insekten, deren Vorkommen in den Ver einigten Staaten nachgewiesen sei, allerdings nur ungefähr 1200 als schädlich zu betrachten seien. Bei der Bekämpfung der Schädlinge spielen heute die folgenden Faktoren eine Rolle: Gifte wie das Pariser oder Schwein furter Grün, verschiedene ätzende und laugen artige Spritzmittel, besonders gegen die Insekten mit saugenden Mundwerkzeugen, giftige Gase, Nutzbarmachung von auf Insekten lebenden Parasiten und der anderen tierischen Feinde der Schädlinge, kulturelle Vorbeugungsmittel, mechanische Vertilgung und schliesslich gesetz geberische Massnahmen zur Verhütung der Aus breitung der Schädlinge. Zu den kulturellen Vorbeugungsmitteln gehören wieder Frucht- । wechsel, Herbstbodenbearbeitung, Schnittan- ' Wendung widerstandsfähiger Unterlagen usw. : Auf einzelne der obengenannten Themata wird an anderer Stelle näher eingegangen werden. der gefüllten Mitte, sind grösser und vollkom mener, und die über 30 cm langen, festen Blütenstiele sind ebenfalls geeignet, die Sorte The Bride als eine willkommene Neuheit unten den zum Schnitt brauchbaren Annuellen erscheinen zu lassen. Ob die als weiss-bunte Sorte angepriesene chinesische Primel „Princess May“ nicht nur eine verkappte Neuheit fran zösischen Ursprungs ist, bleibt abzuwarten; eine neue Färbung stellt Primula chinensis Orange King dar; die matt lachsrosenroten Blumen zeigen hier einen orangegelben Schimmer. Das vor einigen Jahren angebotene neue fran zösische Pensee Mad. Perret hat in Deutsch land eine absprechende Beurteilung gefunden; ob daher das in die gleiche Klasse zählende Pensee Lucienne eine bessere Aufnahme findet, ist fraglich. Die gelbbraunen und bronzegelben Schattierungen sollen hierbei vorherrschen. — Gemüseneuheiten englischen Ur sprungs für 1908. Die Zahl neuer Gemüse sorten ist, wie meist in den letzten Jahren im Verhältnis zu den Blumensamen-Neuheiten ge ring, dennoch bei gewissen Gattungen wie den Erbsen, Gurken und Melonen, mehr als ge nügend. S. B. Dicks, der Obergärtner eines der grössten Londoner Samengeschäfte be richtet darüber in „The Flor. Exchange" wie folgt: Unter den neuen Erbsen nimmt Lax- tonian, eine Züchtung der bekannten Firma Laxton Brothers, das Hauptinteresse in An spruch. Laxtonian ist eine Markerbse von 45 cm Höhe, die die Gradus (Ideal) noch an Frühreife übertreffen soll. Das Korn ist grün, eine Ranke bringt 8—9 Schoten mit 9 —10 Sa men in der Schote und besonders wird die Grösse und Füllung der Schote gelobt. Eine neue grünsamige Pahlerbse, einen Konkurrenten der Vorbote, nur noch früher (14 Tage?!) brin gen Cooper, Taber & Co. unter dem Namen Velocity in den Handel. Auch Barr & Sons dürfen nicht fehlen, sie bieten Mars als Neu heit an, die der Sutton'sehen Peerless Marrow bis auf die Farbe ähneln soll. Dicks be merkt ironisch, dass Carter und Sutton, die beiden Matadore des englischen Samen handels, bis jetzt über ihre Neuheiten sich aus schweigen, aber wohl noch früh genug mit etwas Neuem an die Öffentlichkeit treten wer den, so dass der Samenhändler nicht mit dem zufrieden sein kann, was er bereits besitzt. Die Rote Beete Witham Fireball soll der Ägyp tischen an Frühe gleichkommen, aber länger zart bleiben wie diese. Diese Neuheit stammt von Cooper, Taber & Co., ebenso wie ein neues rundes Radies Sparkler, scharlachrot mit grosser weisser Spitze, was jetzt bei den Radies mode ist. Die Mette'sche, in Deutschland bereits bekannte Spinatsorte Triumph, die zur Viktoria-Klasse, mit grossen, dunkelgrünen, den Boden deckenden Blättern gehört, wird durch genannte Firma jetzt in England eingeführt. Die zahlreichen, englischen Tomaten-Neuheiten sind für Deutschand ohne Jnteresse. Von den Gurken und Melonen-Treibsorten sagt Dicks, dass der Neuheitenstrom hier „ewig fliesse“, wie der Bach in dem bekannten Tennyson- sehen Gedicht. Vermischtes. — Der Protest an den Magistrat zu Hannover, welcher von Seiten des „Gärtner Vereins der Stadt und Provinz Hannover" am 21. Oktober eingereicht worden ist, liegt uns vor. Es wird darin zunächst der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, dass bei der Neubesetzung des städtischen Gartendirektots im Interesse der gesamten dort ansässigen Handels- und Landschaftsgärtner Privatpraxis nicht ge stattet wird. Als 1890 der verstorbene Stadt gärtner Trip in seinem Anstellungsvertrage die Erlaubnis erhalten habe, die Privatpraxis auszuüben, da habe wohl niemand geahnt, in welchem ausgedehnten Masse dieser Passus durchgeführt wurde. Weiterhin wird gesagt, dass im letzten Jahrzehnt in Hannover und dessen weiterer Umgebung keine grössere Privat gartenanlage anders, als durch den städtischen Gartendirektor ausgeführt worden sei und die meisten hiesigen Landschaftsgärtner in ein Abhängigkeitsverhältniss zu diesem geraten sei en, das als unwürdig bezeichnet werden könne. Es müsse daher das berechtigte Verlangen ausgesprochen werden, dem zukünftigen städti schen Gartendirektor keine Privatpraxis zu gestatten; dessen Arbeitskraft sei ohnedies durch die heutige Ausdehnung der Gartenanlagen von der Verwaltung vollständig in Anspruch ge nommen. Die gesamte Gärtnerschaft würde es aufs tiefste beklagen, wenn ein städtischer Beamter auch in Zukunft Amt und Titel als Aushängeschild für seine Privatunternehmen be nutzen dürfe. Wenn ausserdem ein angestell ter Beamter den drei- oder mehrfachen Be trag seines Gehaltes aus seinen Privatunter- nehmen bezöge, der in diesem Falle auch seine eigne Tätigkeit in hohem Grade bean spruchte, so könne er nur einen kleinen Teil seiner Arbeitskraft der Stadt widmen. Weiterhin wird auf die Verhältnisse anderer Städte hin gewiesen und gesagt, bisher hätte nur Hannover eine Ausnahme gebildet. Als Beispiele werden hierbei die Städte Leipzig, Frankfurt-Main, Stettin, Magdeburg, Düsseldorf, Köln, Halle-Saale, Wiesbaden usw. hingestellt. Der Senat und die Bürgerschaft von Bremen hätten dem dortigen Garten-Inspektor nicht nur jede Privattätigkeit untersagt, sondern dieser sei auch verpflichtet, seinen ganzen Bedarf an Pflanzen, Bäumen etc. in Bremer Handelsgärt nereien zu decken. Ausserdem finde dort städ- ' tischerseits eineAnzuchtvonPflanzennichtstatt; es sei das ein Beweis, welche Fürsorge der Senat und die Bürgerschaft von Bremen den steuer zahlenden Gärtnern entgegenbrächten. In energischer Weise wird zum Schluss nochmals gegen die bisherigen Verhältnisse Protest er hoben und gesagt: Wir haben das feste Ver trauen zum Magistrat und Bürgervorsteher- Kollegium , dass ein solcher geradezu im- würdiger Zustand nicht beibehalten wird, durch den der gewiss schwere Beruf der Gärtner von einer so ungleich im Vorteil arbeitenden Kon kurrenz, wie sie ein in hohem Amte stehender gärtnerischer Beamter darstellt, dem sein Amt alle Vorbedingungen für eine erfolgreiche Kon kurrenz bietet und dem der grosse Apparat der städtischen Gartenverwaltung für seine Privatarbeiten jederzeit zur Verfügung steht, enorm geschädigt wird. — Obstbau-Erträge der Landstrassen des Bezirkes Hildesheim. Wenngleich die Apfelernte gegenüber dem Durchschnitt in ihren Erträgen zurückgeblieben ist, so hat es doch grosse Mengen Birnen gegeben. Die Gesamt einnahme des obigen Bezirkes beziffert sich in diesem Herbst auf 120 643 Mk. Obenan steht der Kreis Marienburg mit 35948 Mk., dann folgt der Landkreis Hildesheim mit 14712 Mk., während die Kreise Gronau und Alfeld kleinere Einnahmen zu verzeichnen haben. Das Obst war durchgängig in der Qualität gut geraten, und es wurden bei den öffentlichen Verkäufen sehr hohe Preise bezahlt. — Steuern und wieder neue Steuern. In Marienburg, Westpreusen, haben die Stadtverordneten eine Filial-Steuer genehmigt. Nach dieser soll für jede in einer Filiale be schäftigte Person der Betrag von 20 Mk. er hoben werden. Doch darf die Steuer 20/0 des durch die Zweigniederlassung erzielten Reingewinnes nicht übersteigen. — Die heutige Zeit treibt sonderbare Blüten, um Geld herauszuschlagen!
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