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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 41. Sonnabend, den 12. Oktober 1907. IX. Jahrgang. Derj/andelsgärfner. v--arirmsn-iva- Handels ■ Zeitung für den deutschen Gartenbau. Euäuuzrüttpmuuma Hermann H1z, ö Otto Thalacker, Leipzig. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Der Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. mmm-immeM----ETmm--m-------m--xm-------aaas----an-mamam-m-a----momi--amemmemmmmmmmmmmmemmmmmommemmmmemmm Die Erweiterung der Sonntagsruhe. Die wirtschaftliche Entwickelung unserer modernen Zeit hat neben vielen Lichtseiten auch manche Schattenseiten im Gefolge gehabt. Niemand wird das leugnen wollen. Sie hat Familienbande gelockert, das Heimatsgefühl abgeschwächt, die Kinder und Frauen in die Fabriken gedrängt und das Haus vielfach ver ödet. Sie hat die Arbeitskraft oft ungebühr lich ausgenutzt und endlich auch den Sonntag mit Beschlag belegt. Im Grunde ist die ganze soziale Gesetzgebung, soweit sie sich auf den Arbeiterschutz bezieht, nur ein grosser Versuch, diese Schäden unserer Wirtschaftsordnung, die jeder objektiv denkende Mensch zugestehen muss, zu beseitigen, ohne die Grundlagen der Wirtschaftsordnung selbst anzutasten. In diesem Zusammenhänge hat ohne Zweifel auch der Kampf um den freien Sonntag seine national ökonomische Bedeutung. Das biblische Gebot, dass der Mensch sechs Tage arbeiten und am siebenten Tage feiern soll, gilt heute leider nur noch in einem beschränkten Umfang. Zahllose Menschen von heute wissen überhaupt kaum noch, was ein freier Sonntag bedeutet und welchen Wert er in geistiger und gesundheitlicher Beziehung für die ganze folgende Arbeitswoche hat. In erster Linie sind es viele Kleingewerbetreibende, die auch den Sonntag zum Arbeitstage machen müssen, wenn sie bei dem heutigen Konkurrenz kampf zwischen ihnen und dem Grossbetrieb bestehen wollen. Die Verkümmerung der Sonn tagsruhe trifft also keineswegs nur die An gestellten, die bekanntlich den Kampf für die selbe auf ihr Programm auch in der Gärtnerei gestellt haben. Das Deutsche Reich ist, gleich anderen Kulturstaaten, am Problem der Sonntagsruhe nicht gleichgültig vorübergegangen. Seit dem Jahre 1891 besteht das Gesetz über die Sonn tagsruhe, das sicherlich nach manchen Rich tungen hin sehr segensreich gewirkt und die gröbsten Missbräuche der Sonntagsarbeit be seitigt, bezw. gemildert hat. Aber zufrieden ist namentlich die grosse Masse der Arbeit nehmer mit diesem Gesetze nicht gewesen. Man hat es nur als einen Versuch bezeichnet, auf dem Gebiete Sonntagsruhe Ordnung zu schaffen. Man hat darauf hingewiesen, dass den unteren Verwaltungsbehörden viel zu viel Spielraum gegeben worden sei, das Gesetz zu durchlöchern. In der Tat, es ist heute schon ein eingehendes Studium nötig, um sich durch die reichsgesetzlichen und landesgesetzlichen Vorschriften, durch die Verordnungen der Ministerien, oberen und unteren Verwaltungs behörden, sowie durch die Bekanntmachungen und Regulative der Gemeinden hindurchzu arbeiten. Mancher, der nicht auf den Kopf gefallen ist, wird dabei ausrufen: „Mir wird von alledem so dumm, als ging mir ein Mühl rad im Kopfe herum! “ Nun hat kürzlich ein Kongress für die Sonntagsfeier in Frankfurt-Main statt gefunden, der die Frage der Sonntagsruhe nach ihren verschiedenen Richtungen hin gründlich erörtert hat und dessen Verhandlungen deshalb auch für uns von Interesse sind. Vor allem stellte sich dabei, wie berichtet wird, die Lage der Handelsangestellten als ver besserungsbedürftig heraus. Die Dinge liegen natürlich nicht überall gleich, aber man war der Meinung, dass die Sonntagsarbeiten im Handelsgewerbe, an deren völlige Beseitigung allerdings heute noch nicht zu denken sei, noch weit mehr eingeschränkt werden müssten. Neben den Handelsangestellten ergaben sich bei den tech nischen Arbeitnehmern und vor allem bei denen des Gastwirtsgewerbes ganz unhaltbare Zustände. Man verhehlte sich aber dabei nicht, dass gerade bei den Gastwirtsangestellten es sehr schwer sein werde, Abhilfe zu schaffen. Er- freulicher Weise liess die preussische Regierung durch den Geh. Oberregierungsrat im Handels ministerium, von Meyer, erklären, dass der Erlass eines allgemeinen Gesetzes über die Sonntagsruhe unmittelbar bevor stehe. Vor allem wolle man den unteren Verwaltungsbehörden die Verordnungsfreiheit nehmen, die ihnen nach dem heutigen Stand der Gesetzgebung gewährt ist. Die Sonntags ruhe soll mehr von oben herab geregelt werden. Das würde dann allerdings eine grössere Gleich mässigkeit in die Anordnungen bringen und damit könnte uns nur gedient sein. Zugleich freilich ist durch diese Reglementierung für die Gesamtheit ein gemässigteres Tempo bedingt. An die Durchführung völliger Sonntagsruhe im Handelsgewerbe oder gar nach amerikanischem Muster im Gastwirtsgewerbe kann nach den Untersuchungen des Kongresses gar nicht ge dacht werden. Die Einführung eines starren englischen Sonntags würde, wie sich der Kon gress nicht verhehlen konnte, in Deutschland zu schweren Schädigungen führen. Aber ein Fortschritt auf dem Gebiete der Sonntagsruhe sei notwendig und zu erwarten. Man hat einen Appell an die beteiligten Kreise gerichtet, sich rechtzeitig zu rühren, da mit das neue Gesetz einen sozialen Fortschritt bedeute. In der Gärtnerei die völlige Sonntagsruhe durchzuführen, hat man auch für eine Unmöglichkeit erkannt, aber auch hier gemeint, dass Reformen geschaffen werden können. Wie liegen denn im Gartenbau die Verhältnisse? Es gibt in unserem Berufe eine grosse Zahl von Arbeiten, welche keinen Auf schub dulden und deshalb nicht unter den Be griff der Sonntagsruhe fallen können. Das haben wir mit der Landwirtschaft gemein. Wir sind nicht in der Lage, am Sonntag den Be trieb wie eine Fabrik zu schliessen, und selbst in den Fabriken sind ja einzelne Betriebsbeamte für den Sonntag notwendig, um den Betrieb im Gange zu erhalten. Dass die Frage der gärtnerischen Sonntagsruhe in der Gewerbe ordnung von Reichs und Rechts wegen mit geregelt wird, dagegen haben wir keineswegs etwas einzuwenden. Herrscht doch gegen wärtig auch in dieser Frage in der Gärtnerei, wie in mancher andern, eine Unsicherheit und Unklarheit, die zu Ungerechtigkeiten und Härten führen. Aber es muss dann, wie schon oft betont worden ist, auch der Besonderheit der Gärtnerei und ihrer Betriebsarbeiten ausreichend Rechnung getragen werden. Was z. B. im Betriebe als „unaufschiebbare Arbeit“ an zusehen ist, darüber gehen die Meinungen der Gerichte sehr weit auseinander und die landes gesetzlichen Verordnungen zur Heilighaltung der Sonn- und Feiertage geben den Behörden viel fach die Handhabe, auch solche Arbeiten unter Strafe zu stellen, die wir als Fachleute tat sächlich für unaufschiebbar halten müssen. So war ein Gärtner in München wegen Störung der Sonntagsfeier angeklagt worden, weil er am Himmelfahrtstage in seinem von Spaziergängern sichtbaren Gemüsegarten Erde umgegraben hatte. Er erhob gegen das ihn ereilende Strafmandat von 3 Mk. Einspruch und machte geltend, dass er Salatpflanzen aus den Kästen in den Garten ausgepflanzt habe, was sofort noch habe vorgenommen werden müssen, da sonst die Salatpflanzen ausgewachsen wären. Das Schöffengericht und Landgericht München sprachen ihn auch frei, da das Aus- pflanzen von Salatpflanzen als eine dringende Arbeit im Sinne der Verordnung vom 21. Mai 1899 über die Sonn- und Festtagsfeier anzuerkennen sei. In einem anderen Falle wurde wieder das Abschneiden von Schnitt blumen an einem Sonntage für keine unauf schiebbare Arbeit erklärt, obwohl auch hier — der Fall spielte vor den Leipziger Gerichten — geltend gemacht worden war, dass die Schnittblumen unverkäuflich geworden wären, wenn man sie noch länger im freien Lande belassen hätte. Wie gesagt, es herrscht darin keine einheitliche Rechtsprechung. Einig ist man sich darüber, dass das Begiessen, Decken der Pflanzen, das Anbinden derselben bei einem plötzlich sich erhebenden Sturm usw. als dringende, unaufschiebbare Arbeiten anzusehen sind, aber damit ist die Reihe derselben in keiner Weise erschöpft. Diese unaufschiebbaren Arbeiten sind in der Gärtnerei eben so zahlreich, dass eine allgemeine Sonntagsruhe bei ihr ebenso wenig möglich ist, wie im Handels- und Gast wirtsgewerbe. Geklärt muss auch die Frage werden, ob Gärtnereien an die Vorschriften für offene Verkaufsstellen in Bezug auf die Sonntagsruhe gebunden sind. Man braucht hier nur an den Fall Klingsporn in Chemnitz zu denken. Gegen Kl. war ein Strafbefehl erlassen, weil er am 25. Juni nachmittags von 2-6 Uhr Blumen verkauft hatte, obwohl um diese Zeit ein solcher Gewerbebetrieb nach § 41a der Gewerbeordnung in offenen Ver kaufsstellen nicht stattfinden durfte. Das Schöffengericht sprach Kl., der Einspruch er hoben hatte, frei, weil das Gartenland, aus welchem der Verkauf stattfand, nicht als „offene Verkaufsstelle“ im Sinne des Gesetzes ange sehen werden könne. Zum Begriff derselben gehöre, dass es sich um einen ausschliesslich oder doch in erster Linie zu Verkaufszwecken bestimmten abgeschlossenen Rarnn handle. Als solcher könne aber das freie Gartenland nicht angesehen werden. Das Urteil ist ganz gewiss ein haltbares, aber man hat auch schon gegen teilig entschieden, so dass sich nicht behaupten lässt, dass das, was das Chemnitzer Gericht entschieden hat, als feststehende Spruchpraxis zu gelten hat. Im grossen ganzen sind die Sonntags- Die Herbstfärbung unserer Parkbäume. i. Die Gehölzflora unserer Park- und Garten anlagen kennt zwei Schmuck- und Glanz perioden. Die erste beginnt mit dem Zeit punkt, wo Mutter Erde sich wieder anschickt, sich in ein neues grünes Gewand zu kleiden, von frischem Blätter zu treiben und Blüten zu entfalten. Dieser Entwicklungsabschnitt erreicht etwa nach Mitte Mai seinen Höhepunkt. Im Herbst, wenn die Vegetation nahe dem Ende ihres Kreislaufes angelangt ist, tritt mit dem Beginn der herbstlichen Laubverfärbung die Baum- und Strauchwelt in die zweite Schmuckperiode ein, die zwar von der je weiligen Witterung, der Temperatur und an deren Einflüssen sehr abhängig ist, nichtsdesto weniger aber bei günstigen Verhältnissen eben so schöne und farbenfrohe Bilder auslöst, wie die Frühjahrs- und Sommerszeit, weshalb sie wohlverdient, einmal ausführlicher behandelt zu werden. Wenn auch unsere heimischen Wälder und Fluren nicht im entferntesten die Mannig faltigkeit der Flora Nordamerikas und Ost asiens aufweisen, so entbehren doch auch sie im Herbst keineswegs der Farbenschönheit, die auf der Verfärbung des Laubes beruht, wie sich jeder leicht selbst überzeugen kann, vor herrschend sind allerdings nur gelbe, gelbrote und gelbbraune Tönungen und nur selten trifft man rein rote Färbungen an. Berühmt und von fast allen Reisenden beschrieben ist die herbst liche Farbenpracht, der „Indianersommer" der Waldungen Kanadas und der Vereinigten Staaten, welche Zeit Farbeneffekte hervor zaubert, von der man sich hier nur schwer einen Begriff machen kann. Schritt für Schritt tritt die Färbung ein und dauert für jeden Baum und Strauch eine bestimmte Zeit. Von Mitte September an färbt sich der amerika nische Wald in den mannigfaltigsten Tinten, den Reigen eröffnet der Rotahorn mit seinem Feuerrot, sowie der Wilde Wein und die ver schiedenen Sumach-Arten in ihren noch dunk leren Nuancen, es folgt der Zuckerahorn mit seinen Goldfarben, die Eichen in ihren roten, gelben, braunen und violetten Tönen, dazu das grosse Heer der verschiedensten Baum- und Straucharten. Ahorn und Eichen sind es in erster Linie, sodann auch Crataegus, Birken, Eschen und Ulmen, die dem amerikanischen Walde zum Herbst die eigenartige Schönheit verleihen, durch die er so berühmt ist. Von Ostasien, jenem grossen Ländergebiet, das noch unermessliche Schätze für unsere Anlagen birgt, sind zwar so begeisterte Schilderungen über die Herbstpracht der dortigen dendro- logischen Flora nicht bekannt, aber es wäre ein Irrtum daraus zu schliessen, dass z. B. der japanische Laubwald im Herbst aller landschaft lichen Reize entbehre. Im Gegenteil, der ja panische Wald besitzt vor dem amerikanischen den Vorzug einer grösseren Mannigfaltigkeit in den Laubfärbungen. Fallen die amerika nischen Gehölze im Herbst mehr durch ein heitliche Farbenpracht auf, feiert dort die Massenwirkung Triumphe, so präsentieren sich die Baumkronen und Sträucher Japans in allen Tönen von rot, gelb, orange und violett etc. Wie kommt nun die Herbstfärbung eigent lich zustande? Dass es sich dabei um einen physiologisch-chemischen Vorgang handelt, steht äusser Zweifel, doch darüber, wie sich der ganze Prozess abwickelt, herrscht keineswegs durchweg Klarheit. Es besteht vielfach die Ansicht, dass vor allem Herbstfröste ausschlag gebend für eine schöne Herbstfärbung sein sollen. Es soll nicht abgestritten werden, dass 1 möglichst niedrige Temperatur, jedoch über dem Nullpunkt, günstig auf eine intensive Verfärbung des Laubes einwirkt, Temperaturen unter Null üben dagegen einen direkt verderblichen Ein fluss aus. Das bestätigt auch Professor H. Mayr in München auf Grund mehrjähriger in den nordamerikanischen wie japanischen Wäldern gemachter Beobachtungen. Der Beginn der Herbstfärbung setzt ein mit der Rückwanderung der Nährsalze aus den Blättern in die Knospen und Triebe, dabei geht das Blattgrün zugrunde und in dem Blatte kommen jene Farbstoffe zur Ausbildung, die die Herbstfärbung hervor rufen. Die jeweilige Witterung und alles, was damit in Verbindung gebracht werden kann, übt einen grossen Einfluss auf die Ausbildung des Kolorits aus. Ganz besonders aber ist be ginnender Wassermangel von wesentlicher Wir kung auf die Färbung, derselbe begünstigt ganz besonders eine intensive Rotfärbung, wie wir sie z. B. bei Ahorn, Eichen, Crataegus, Rhus und anderen Gehölzen bewundern. Bestimmend für eine gut ausgeprägte Herbstfärbung ist der vorausgegangene Sommer, besonders eine längere Trockenperiode während desselben, sodann ein kühler, sturmfreier und trockener Herbst. Auf Grund dieser Bedingungen ist denn auch auf eine schöne Herbstfärbung in diesem Jahre nicht zu rechnen, denn wir haben einen ganz ab normen Sommer hinter uns, der sich nicht nur durch niedrige Temperaturen, als ganz besonders auch durch ausserordentlich reiche, durch Wochen anhaltende Niederschläge auszeichnete. Wohl hat sich die Witterung gegen Ausgang des Sommers zum Teil erheblich gebessert, immer hin kann der Herbst das niemals nachholen, was der Sommer verdorben hat. Man kann dem nun wieder entgegenhalten, dass es eine Anzahl Gehölze gibt , die jahraus, jahrein und un bekümmert um Feuchtigkeits- und Temperatur verhältnisse ihr herbstliches Farbenkleid zur Schau tragen, wenn auch der Grad der Inten sität der Färbung Unterschiede erkennen lässt. Es scheint, als ob die Sträucher den genannten Einflüssen gegenüber lange nicht in dem Masse unterliegen, wie die Baumarten, von denen einige, z. B. die Eichen, von Witterung und Temperatur sehr abhängig sind. Aber nicht nur Wetter und Temperatur machen ihre Ein flüsse geltend, sondern auch Bodenverhältnisse spielen eine Rolle. Auf trocknem, magerem Sandboden, in südlichen Lagen werden wir stets das Laub in leuchtenderen Tönen prangen sehen, als auf frischem, kräftigem, die Feuch tigkeit lange haltenden Erdreich. Zu guterletzt ist der Organismus der Pflanze selbst von wesentlichstem Einfluss auf die Ausbildung und den Grad des Kolorits. Exemplare, die frisch gepflanzt sind, zeichnen sich durch besonders lebhafte Laubverfärbung aus, wie sie bei solchen länger am Standort stehenden Bäumen derselben Art selbst unter den günstigsten Verhältnissen niemals wieder in dieser vollendeten Schönheit auftritt. Eine weitere Tatsache ist es, dass die Sättigung der Blattfarben nach Norden zu nimmt, nach Süden hin aber schwächer wird. Auch ist die Art der Färbung wie ihr Eintritt bei den einzelnen Bäumen innerhalb derselben Art oftmals sehr verschieden. Man findet da oft in voller Farbenpracht stehende Exemplare gemischt mit solchen, die nur schwach sich verfärbt haben oder bei denen die Färbung ganz unterblieben ist, deren Laub fleckig und missfarbig zur Erde fällt. Diese seltsamen Er scheinungen mögen wohl zum Teil im Organis mus der Pflanze selbst zu suchen sein. Hier können nur weitere systematische Beobachtungen und experimentelle Versuche Klärung bringen, wie wir ja über den ganzen Prozess der Herbst färbung keineswegs schon genügend unter richtet sind. Dank dem so reichhaltigen Material an
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