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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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Fragekasten für Rechtssachen. Frage: H. W. in C. Ein Fabrikbesitzer kaufte eine Phoenixpalme für 9 Mk. vom Handelsgärtner Sch. Die Palme ist nach einigen Tagen schlecht geworden, nämlich die unteren Blätter sind sämtlich vertrocknet. Der Gärtner des Käufers untersuchte die Palme und fand, dass sie frisch verpflanzt und der alte Ballen ganz ausgetrocknet war. Der Verkäufer hätte doch beim Umpflanzen den alten Ballen tüchtig durchweichen müssen, bevor er sie umpflanzte. Der Käufer hatte sie regelrecht begossen. Ist der Lieferant der Pflanze verpflichtet, diese zu ersetzen? Antwort: Da der Mangel auf eine unzweck mässige Behandlung der Pflanze zurückzuführen ist, kann dieselbe zur Verfügung gestellt werden. Es kann auch Ersatz verlangt werden, wenn der Gärtner solchen zu leisten bereit ist, andernfalls kann nur Aufhebung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises beantragt werden. Der Verkäufer kann aber auch geltend machen, dass die Phoenix nicht genügend gegossen worden ist; ob mit Erfolg, das muss die Beweisaufnahme ergeben; jedenfalls ist auch dieser Punkt in Erwägung zu ziehen. Wir empfehlen, eine Einigung in solchen Fällen anzustreben. Frage: G. B. in M. Ich bin Obergärtner und Leiter der dem Herm Th. O. in J. gehörenden Baum schule. Am 22. 9. ds. Js. passierte mir ein sonder barer Fall. Nachmittags nahm mein Gehilfe sein 6 mm Tesching mit Mauserverschluss, fragte meine Frau ob sie alte Flaschen hätte, was diese ver neinte. Darauf gingen wir herunter zur Baumschule; unterwegs nahm ich das Ding in die Hand und will sehen, ob ich einen Spatz treffen kann. Das Gewehr war mit einer Kugel geladen. Als wir in der Baum schule uns eine grosse Eiche besahen, ob da ein Spatz drin wäre, sprang plötzlich hinter einem Busch der Sohn (Forsteleve) des Stadtförsters hervor, schrie Waffe weg! drei Schritte retour! Hände hoch! und hielt fortwährend einen entsicherten Revolver ent gegen. Anstandslos gehorchten wir. Die Taschen hat er uns noch durchsucht, den Tesching beschlag nahmt. Er sagte uns, wir hätten uns der Wilddieberei schuldig gemacht. Hierauf gingen wir nach Hause, wollten uns eben zum Kaffee setzen, da kam der Stadt förster mit Sohn und sagte: ich möchte Haussuchung halten. Bei dem reinen Gewissen und, weil ich mir keiner Schuld bewusst war, liess ich ihn alles durch stöbern. Er fand auch nichts verdächtiges. Wir wurden aufgeschrieben und er sagte uns, wir würden ohne Gefängnis nicht abkommen. NB. Die Baum- T « C eine Lappalie; jedenfalls brauchen Sie die Sache o Nur unter diesen Bedingungen wurde unsere c solange die prächtige Herbstwitterung anhält, dürfte cine wosontliche Rosserung kaum 711 orwarton sein F geschäft ist ebenfalls, soweit Phoenix in mittlerer 5 :o g co c 0 = □ E 9- • 6 C3 8 c 0) □ ( c l/E e co ,cn (0 Q 84: O ‘0D e 5 S 5 :0 0 Q e ‘90 blumenmaterial zur Verfügung, so dass tatsächlich auch bei einfachen Kränzen gut verdient wurde. Rosen gibt es in schöner Ware so reichlich wie selten um diese Jahreszeit, auch Chrysanthemum blühen zum Teil früher als sonst, nur Gladiolen und Nelken haben Ö C C Ö Ö c O « n b C 5 8 ö ö ö ö ö ‘OD 0 E Ö ö ö Ö 0 o 0 Ö ö S 0) S 8 0 e 5 c a • 0 v (V Ö N s öS a 9 ’S d 'S 2 83 Q U 0 8 $ 8 .2^ a • 2 c C ä 2 cd 3 .[].6,9 F.üA N v Q 0- h g E9e =4 #E 5 668 S 0 55 Zusage gegeben, denn wir hatten sonst weiter keinen Vorteil, als ziemlich die Hälfte mehr Steuern zu zahlen. Diesen Monat wurde nun eine neue Wasser leitung eingeweiht, aber ich erhielt keinen Anschluss mit der Ausrede : das Wasser drückt nicht bis zu Ihnen hinauf. Meine Frage ist nun die: Ist die Stadt verpflichtet, bez. kann ich darauf dringen, das Wasser bis zu mir hinzulegen? Auf ein vorjähriges Gesuch wurde uns 3 unterschriebenen Nachbarn, Ware und kleine Araukarien in Frage kommen, leb hafter, die anderen Artikel treten nicht so in den Vordergrund. Die Binderei hatte durch lose Blumen und kleine Sträusse eine mässige Tageseinnahme, doch sind lohnende Aufträge noch selten. Recht flott war durchschnittlich die Trauerbinderei be schäftigt, auch der Umsatz in billigen Kränzen dürfte allgemein befriedigt haben. Schnittblumen gibt es im Überfluss, besonders Dahlien, Rosen und Gladiolen, so dass die Preise recht niedrige sind. Trotz kühler Nächte blieb die Witterung heiter und trocken, in den Vormittagsstunden zeigte sich häufig starker Nebel. Dresden, den 3. Oktober. Der Umsatz konnte in der verflossenen Woche besser sein. Es gibt blühende Pflanzen genügend; reichlich kommen Cyclamen auf den Markt, auch Rocheen, Lilien, Kamellien, Bouvar dien etc. sieht man in schöner Ware. Blattpflanzen wurden auch mehr verlangt. In dem Vordergründe stehen Palmen und Araukarien. Die Festbinderei hatte durchschnittlich mässig zu tun, nur Sträusse und lose Blumen wurden befriedigend abgesetzt. Die Trauerbinderei war normal beschäftigt. Während es Rosen, Cactus-Dahlien und Veilchen in Massen gibt, haben die Preise in Gladiolen und Nelken an gezogen, reichlich kommen auch Maiblumen zur Ver wendung. Die Witterung ist andauernd schön. Leipzig, den 3. Oktober. Die allgemeine Ge schäftslage lässt sich dahin zusammenfassen, dass der Umsatz sich bedeutend gehoben hat, wenn auch das Angebot von Blütenpflanzen reichlich hervortrat und nur aparte grosse Sachen fehlten. Der Quartalwechsel brachte auch für Blattpflanzen einen besseren Um satz, da in diese Zeit auch die Einweihung grösserer Geschäftshäuser, die Verlegung von Geschäften usw. fällt. Die Festbinderei hatte dadurch auch zeitweise flott zu tun, auch Sträusse und lose Blumen gingen befriedigend. Für das Kranzgeschäft lagen gleich falls infolge grösserer Begräbnisse lohnende Aufträge vor, wenn man auch immer wieder in den Zeitungen liesst: Blumenschmuck auf Wunsch des Verstorbenen verbeten. Für Schnittblumen hielten sich die Preise auf mittlerer Höhe, das Angebot befriedigte voll ständig und es ist nur zu hoffen, dass noch längere Zeit die Nachtfröste ausbleiben, damit auch fernerhin deutsches Material ausreichend zur Verfügung steht. Die Witterungsverhältnisse sind günstig, wenn auch der inzwischen eingetretene Regen einen Temperatur rückgang erwarten lässt. nach unserer Ansicht nicht ernst zu nehmen. Frage K. in B. Habe hier voriges Jahr eine Gärtnerei gekauft, 7 Minuten von der Stadt entfernt, habe aber kein gutes aushaltendes Wasser. Vor 5 Jahren wurde der Teil wo ich wohne von der in Frage stehenden Stadt eingemeindet unduns Bewohnern Lorraine-Begonien und Nelken, Erica gracilis gibt es nun auch reichlich, nur Rosen und Lilien sind knapp, ferner sind sehr schöne Flieder, sogenannte Eis flieder, und Maiblumen hervorzuheben. Der Umsatz von Palmen und Blattpflanzen ist andauernd ohne besondere Bedeutung. In der Binderei wird im allgemeinen ebenfalls geklagt, wenn auch etwas mehr “ - ? 8 a o. co ® o ® ME 5 = =E6 5 Trauerbinderei vor. Bei dem grossen Angebot von Schnittblumen haben sich die bisherigen Sommer preise gehalten, obgleich strichweise derFrost manchen Schaden verursacht hat. Wir haben andauernd sonniges und warmes, so richtiges Sommerwetter, infolgedessen machten auch die Pflanzen gute Fort schritte und die Kulturen stehen günstig. Hamburg, den 3. Oktober. Die Geschäftslage hat sich in den letzten Tagen wenig geändert, und o ö “ ö 0 Eingegangene Preisverzeichnisse. F. W. Moore Limited, Rawdon, via Leeds, Special Autumn, Illustrated Orchids. H. Jungclaussen, Frankfurt-Oder, über Baum schul-Artikel, Stauden, Rosen etc. Soupert & Notting, Luxemburg, über Rosen- Kulturen. Georg Arends, Ronsdorf-Rhld., über Stauden- und Schnittblumen-Kulturen. B. Müllerklein, Karlstadt - Main, über Baum- schulen-Kulturen. Haage & Schmidt, Erfurt, über Sämereien. J. Lenz & Dr. V. Bendik, Budweis (Böhmen), über Obstbaumformen, Sträucher, Koniferen, Rosen etc. Vilmorin-Andrieux & Cie., Paris, über Gla diolen, Begonien, Erdbeeren etc. Paul Zeune, Cursdorf-Schkeuditz, über Obstbäume etc. c o N • • «« O » - p jg 85 schule ist 20 Morgen gross, mit 1 m Maschendraht, hierüber noch drei Reihen Stacheldraht, so dass der Zaun ringsum 13/4 m hoch ist. Ich bitte über obigen Fall Auskunft. Antwort: Wenn die Baumschule eingefriedigt ist, so hat Ihr Arbeitgeber doch einen Eigenjagdbe- ä 4 QFk Behörde müssen wir vorstellig werden, wenn auf unser zweites Gesuch, betr. des Wegebaues keine Beschleunigung eintritt? Bei nassem Wetter ist der Weg unpassierbar. Versprochen wurde uns bei der Einverleibung, die Strasse würde in Kürze in Ordnung gebracht, aber bereits sind 5 Jahre ver gangen und noch ist nichts getan worden. Kann ich verlangen, das mir die Steuer für einen Wachhund erlassen wird, da ich allein wohne, und die Schutz mannschaft bis hierher nicht kommt? Kann ich andernfalls beantragen, das auch hier Sicherheits dienst getan wird ? Antwort: Wenn die Beschaffung des Wassers bei der Einverleibung zur Bedingung gemacht wurde, so können Sie auf Grund dieser Abmachungen auch den Anschluss an die Wasseranlagen finden. War das verweigert, so hätten Sie sich beschwerdeführend an die Kreishauptmannschaft zu wenden, am besten werden Sie mit den anderen Benachteiligten zu sammen persönlich beim Kreishauptmann vorstellig. Dort haben Sie auch Ihr Anliegen bezüglich des Wegbaues anzubringen. Für die Steuer für den Wachhund kommt das dortige Regulativ in Frage. Im allgemeinen ist ein Wachhund frei oder zahlt nur eine ganz geringfügige Steuer. W. in D. Frage: Mein Neffe, 26 Jahre alt, Dampferbesitzer, verunglückte im März d. J. durch Ertrinken in der Spree, nachdem er erst 6 Wochen verheiratet war. Er hinterlässt also die junge Frau, seine Mutter, welche Witwe ist und noch 4 Ge schwister, ein Leibeserbe ist nicht da, auch nicht zu erwarten. Wer und zu weichen Teilen erbt nun? Die junge Frau hat kein Vermögen eingebracht, da gegen hat mein Neffe 6000 Mk. für den Dampfer, welcher einen Wert von 17 500 Mk. hat, angezahlt. Die Mutter und Geschwister des Erblassers wollten bald nach dessen Tode den Dampfer verkaufen, die Frau lässt jedoch den Dampfer durch fremde Leute weiterfahren, und steckt sämtlichen Erlös davon in die eigene Tasche, sie könnte ja auf diese Weise den Dampfer fahren lassen, bis er wertlos ist, und die anderen gingen dann leer aus. Ebenfalls weigert sie sich die Sachen des Verstorbenen herauszugeben. Was ist da zu machen? Antwort. In dem vorliegenden Falle erbt die Frau die Hälfte, während die andere Hälfte an die Mutter zu 1/4 und an die Geschwister zu 1/4 fällt. Die Witwe muss ein Nachlassverzeichnis aufsetzen. Die Wirtschaft gehört ihr als „Voraus“. Beantragen Sie gerichtliche Regulierung beim Amtsgericht, wenn es zu keiner Einigung kommt. Frage: B. in Sch. Die hiesige Löffelfabrik be absichtigt neben meiner Gärtnerei eine Verzinnerei einzurichten. Da dieselbe der Grösse der Fabrik entsprechend ziemlich bedeutend werden soll, so fürchte ich, durch die ausströmenden Gase und Dämpfe der Verzinnerei bedeutenden Schaden zu erleiden. Da die Genehmigung der Anlage ohne Zweifel stattfinden wird, wenn die Anlieger nicht Widerspruch dagegen erheben, so möchte ich Sie höflichst bitten, mir im „Handelsgärtner“ einige Fragen zu beantworten: 1. Gibt es vielleicht Gerichtsent- scheidungen in ähnlichen Fällen, auf die man sich berufen kann ? 2. Mir ist gesagt worden, dass die sich entwickelnden Fettdämpfe der Zinnerei bei feuchter Witterung zur Erde fallen, etwas Fett zu rücklassen und dadurch das Wachstum der Pflanzen hindern, Hat man hierin [schon Erfahrungen ge sammelt? 3. Könnten Sie mir noch einige Gründe, welche gegen die Anlage der Verzinnerei sprechen, mitteilen ? Antwort: Verzinnungsanstalten bedürfen nach § 16 der Gew.-Ordnung der besonderen Genehmigung. Sie haben also ihre Einwendungen ordnungsgemäss (binnen 14 Tagen) vorzulegen. Stützen Sie sich auf die Entwicklung von Fettdämpfen, weiter auf die schädigenden Abwässer und die unvenneidlichen Dünste, welche den Kulturen schädlich sind. Näheres finden Sie in dem Buche „Wie verfolgt der Gärtner sein Recht?“ • - 0 & 3 di - 6 ■ s 2 es c - 2 e 5 ö <« ö #== © Q • *üi: -Q‘7 00 2 25= 85 im Preise angezogen. Das Wetter ist inzwischen um- „ geschlagen und es lässt sich noch nicht voraussehen, 1 zirk. Wir sind also der Meinung, dass von einem ob wieder Trockenheit, die besonders für die Samen- ; Jagdfrevel nicht die Rede sein kann, da Sie nach Züchter sehr erwünscht ist, eintreten wird. j Ihren Angaben ein fremdes Jagdgebiet gar nicht be- Berlin, den 3. Oktober. Wenn auch eine treten haben. Der Herr Forsteleve und sein Herr 5 g 0^ E u ° 5 5 tä - W 8 K % s g 5 N d 5E 5 P e 9 c H O 'S .2 < 5 2 « • Aufträge eingehen, so befriedigte doch infolge des | versprochen, sie sollen gute Strasse, Gas und Wasser regen Strassenhandels der Absatz von losen Blumen ; erhalten, d. h. letzteres, wenn die Leitung eingerichtet keineswegs; lohnendere Bestellungen lagen für die 1 sei. ” ,2c « g jj t s . F ö « 2 P6.Q Besserung eingetreten ist, so befriedigte doch die | Vater scheinen etwas allzu diensteifrig verfahren zu Geschäftslage, wie das stets zur Haupt-Umzugszeit ' sein. In Frage könnte höchstens § 368, No. 10 der Fall ist, keineswegs. Das ganze Herbstgeschäft ; kommen, insofern Sie ohne Genehmigung des Jagd hat die Höhe früherer Jahre nicht erreicht. Blühende : berechtigten, das wäre Ihr Prinzipal, auf dessen Jagd- Pflanzen werden jetzt in prachtvollen Exemplaren ! gebiet zur Jagd ausgerüstet getroffen worden sind, reichlich angeboten. Hervorzuheben sind immer j Das wäre eine Übertretung, die mit geringer Geld- wieder grossblumige Chrysanthemum, Cyclamen, ' strafe zu ahnden sein wird. Die ganze Sache ist 3 E E ~ L 0 14 0 o • o 5 0 • s 23, 6 4 c 3.0- #N 8 • 5 3 . ■“ • Ö e5 .E S M ° 5 « N N H s E 9 6.8.5 E 6= $ ÖJ • C „ r 0 E c S.0 Se- 2 5 5 6 39 5 O 8 5 N solange die prächtige Herbstwitterung anhält, dürfte welche hier wohnen, überhaupt keine Antwort zuteil, eine wesentliche Besserung kaum zu erwarten sein. J und will dasselbe diesmal mit anbringen. Von meinen Erica gracilis und Chrysanthemum Grunerwald stehen ’ Nachbarn besitzt jeder eine Wirtschaft mit 15—20 von blühenden Pflanzen im Vordergrund, sind aber [ Stück Vieh, und der eine hat auch kein aushalten schwer abzusetzen, da das Angebot reichlich ist. I des Wasser. Wir sind also 2 Unterschriften zu Cyclamen halten in vollblühenden Pflanzen einen , dieser Eingabe. Der andere Nachbar unterschreibt guten Preis; Lorraine-Begonien verkaufen sich im insofern mit, da ihm das Vorhandensein eines sichern einzelnen ganz gut, ausserdem sieht man schon ab । Wassers, eher in die Lage versetzt, seine dann und zu Chrysanthemum Ada Owen. Das Blattpflanzen- | günstigen Bauplätze zu verkaufen. Bei welcher 1 • 1 1 11 CO CO 00 ■ 1 o , 1 F i ! । 1 11 j I : 1 ' 1 | 1 P 1 1 i 1 I 11 112 i 51 1 21298 598 | 11 j ! i 111 | 1 j : 1 1 1 h 1 1i 1I 1 12393 | 315 1 15886 j 4513 | 1 1 i I 12179 : 1 01 1 1 — 1 246 1 I -- 1 1 _ 589 29374 ! 20134 | 315 327 I 1 1 1' 1 j j 1 LI Ji (1 700 1 234 3 - 11 i 1 1 6351 i 443 | 28571 ! 4648 | _ 6224 22 [ i 1 1 1 1 i 1 i 1 । 1 1 i 1 1 | Jl! 1 1 ——i 1 — 1439 | 1 j 8 — 290 4555 CO L C co 00 1 I 149462 3339 11 2836 714 1 1 1 11404 1 ! 1 5 1 : 2185 — 1 1 ; 11 l | 251892 23841 r 1 917473 | 153151 |
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