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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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ausgeboten wurden, während in Ostdeutschland manche Firmen grössere Aufträge auf diesen Artikel nicht erledigen konnten. Mit unsern obigen Ausführungen hätten wir das Arbeitsgebiet einer solchen Vereinigung in der Hauptsache angedeutet, aber gewiss noch lange nicht erschöpft. Der Verein könnte bei Rechtsstreiten seiner Mitglieder vermittelnd auftreten und würde auch, einmal zu einer ge wissen Bedeutung gelangt, von den Gerichten sicher als Autorität anerkannt werden. Er könnte durch Stellung von tüchtigen Sachverständigen bei Prozessen manchem ungerechten Urteils spruch vorbeugen. Zeigt sich heute ein bis dahin unbekannter Schädling an einer unserer Kulturpflanzen, so werden gewöhnlich in der ersten Bestürzung verkehrsfeindliche Verord nungen geschaffen, wobei der Baumschul• besitzer in seinen Rechten einfach übergangen wird. Einen ähnlichen Fall haben wir gerade jetzt wieder zu verzeichnen, nachdem der amerikanische Mehltau des Stachelbeerstrauches als neues Schreckgespenst aufgetaucht ist. Um einige Beispiele aus der Vergangenheit zu nennen, sei nur an die polizeiliche Blutlaus kontrolle und das Verbot der Reben-Anzucht in den Weinbaugebieten erinnert. Ein Verband von Baumschulbesitzern würde in Verbindung mit dem „Verbände der Handelsgärtner Deutsch lands“ ein Gegengewicht bilden gegenüber den Bestrebungen der doch meist Laieninteressen dienenden Gartenbauvereine, die bisher leider allzu häufig für die Behörden als berufene Vertreter des Gartenbaues galten. Alles in allem genommen, liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit für eine Vereinigung, wie wir sie hier anstreben, auf wirtschaftlichem Gebiete. Dennoch könnten auch Tagesfragen rein kultu rellen Inhaltes in den Vereinsversammlungen erörtert werden, ganz nach Massgabe der ver fügbaren Zeit und Wünsche von seifen der Mitglieder. Ueber die Gestaltung des Vereins und seine Arbeitsweise ist hier wenig zu sagen. Die Vereinsgeschichte der letzten Jahrzehnte hat genugsam gezeigt, wie es gemacht und auch wie es nicht gemacht werden soll, so dass auf Grund dieser Erfahrungen sich wohl eine gesunde Arbeitsgrundlage für die zukünftige Vereinstätigkeit schaffen lässt. Einen besoldeten Geschäftsführer wird der Verein zunächst, viel leicht aber auch nur in der ersten Zeit, entbehren können, dagegen ist der kostspielige Apparat eines eigenen Vereinsorganes für einen solchen Verein ein unnötiger Luxus, da ihm die Mehr zahl der bestehenden Zeitschriften zur Ver fügung stände. Uebrigens würde ein Jahres bericht nach dem Vorbilde der „Dendrologischen Gesellschaft“ ein eigenes Vereinsorgan in bester Weise ersetzen. Viel käme darauf an, dass die Leitung der einzelnen Untergruppen eine umsichtige und anregende werde, denn von dem Hauptvorstande allein darf das Gedeihen eines grossen Vereines nicht abhängen. Auf jeden Fall aber, das möchten wir in den Vor dergrund stellen, darf der „Baumschulbesitzer- Verband“ zu dem „Verband der Handelsgärtner“ nicht in Gegensatz treten, sondern vielmehr durch stete Fühlung mit dessen Vorstand auf ein erspriessliches Zusammenwirken hinarbeiten, womit für die Gesamtvertre- tung des Gartenbaues eine neue, feste Stütze geschaffen würde! 50,— 80,— Pos. 100,— Pos. 66. Stecklinge und Topfpflanzen. 25,— 15,— Pos. 4 50 Pos. Pos. 20,— Pos. pro dz Dinar 10,— frei Vorteile durch Vertrag hat auf dem Gebiete des Gartenbauhandels Serbien gegenüber unr die Türkei erlangt. — Für das Einsätzen von zur Aus fuhr bestimmten Küchengewächsen und Nüssen hat Holland, um den Export auch in diesen Waren zu erleichtern, eine Ak zisenfreiheit für das zu verwendende Salz ein geführt. Jetzt ist die betreffende Verordnung 5,— 3 — 1,— 100,— 20,— 12,50 10,— 12,— zwecken, in Knospen aufgeblühte, Blätter und Zweige mit Blüten und Früchten, Kränze, frisch . . . getrocknet, gefärbt oder sonst zu gerichtet 65. Palmwedel und Palmblätter, zugeschnitten oder nicht, Seemoos, Gräser, Zweige zu Binde- oder Zierzwecken und für Kränze, auch für fertige Kränze, alle diese Waren auch getrocknet, gefärbt und weiter zugerichtet 1. Blumen in gewöhnlichen Töpfen und Kübeln 2. Sfräucher, Bäumchen, Stauden in besonderen Kübeln oder sonst wie verpackt, Stecklinge und son stige lebende Pflanzen zum Ver pflanzen, mit oder ohne Erdballen 3. Blumenbulben und Blumen knollen 4. Weinreben und 5. Pfropfreiser 7. Hülsenfrüchte und Gemüse, frisch. 1. Weiss- und Wirsing kohl, Kohlrabi, Blumenkohl, grüne Bohnen, Erbsen, Gurken, Kopf- und anderer Salat, Wasser- und Zuckermelonen, Kürbisse, Radies chen, Spargel, Spinat, Tomaten, Paprika, Sellerie usw 2. Zwiebeln, Knoblauch und son stiger Lauch 3. Kartoffeln 10. Pilze Trüffeln andere 11. Frische Tafeltrauben in Kisten bis 5 kg pro dz 25 Dinar, über 5 kg 12. Frisches Obst: Walnüsse, Aepfel, Birnen, Quitten, Aprikosen, Weichsein, Kirschen, Pfirsichen, Pflaumen aller Art und Mispeln in Umschliessungen bis 5 kg (Tafelobst) in Umschliessungen über 5 kg . unverpackt Pos. 34. Blumen zu Zier-und Binde- RUIldSChaU. Handel und Verkehr. — Desinfektion von eingeführten Kartoffeln in Kreta. Alle über die Zoll ämter Canna, Candia und Rathymo von Europa nach Kreta eingeführten Kartoffeln sollen von jetzt ab, um die Einschleppung der Reblaus zu verhüten, desinfiziert werden und zwar selbst dann, wenn eine amtliche Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass in dem Herkunftslande die Reblaus nicht vorkommt. — Der neue serbische Zollentwurf sieht folgende Zölle vor: (1 Dinar = 81 Pfg.). dahin abgeändert worden, dass diese Akzisen ¬ freiheit schon eintreten soll, wenn diese Er zeugnisse in Mengen von mindestens 200 kg nach dem Ausland versandt werden. — Postanweisungsformulare aus Privatdruckereien werden immer noch häufig von Firmen zu Geldeinzahlungen bei der Post benutzt. Nach einer Bestimmung des Reichspostamtes ist dies aber nicht mehr statt haft. Bei Versendung von Geldbeträgen sind vielmehr nur noch die von der Reichsdruckerei hergestellten Formulare zu benutzen, die auf der Rückseite unten rechts den Vermerk „Ge druckt in der Reichsdruckerei“ tragen. Formu lare, auf denen dieser Vermerk fehlt, können an den Postschaltern zurückgewiesen werden. — Unfallmeldegespräche. Die Reichs telegraphen-Verwaltung befasst sich nicht nur mit der Beförderung von Unfallmeldetelegram men, sondern übermittelt auch Unfallmelde- Gespräche. Solche Gespräche können auch ausserhalb der Dienststunden gewechselt werden, sofern die Betriebs- und örtlichen Verhältnisse die Herstellung der Verbindungen ermöglichen. Die Benutzung einer öffentlichen Sprechstelle zu Unfallmeldegesprächen ist während der Nacht nur Personen gestattet, die dem Verwalter der Stelle bekannt sind. Sie kann ausgeschlossen werden, wenn der Apparat im Schlafzimmer untergebracht oder die Verwaltung der öffent lichen Sprechstelle einer weiblichen Person übertragen ist. Solche Empfänger von Unfall meldungen, die keinen Fernsprechanschluss haben, werden, sofern es die örtlichen Verhält nisse gestatten, zur öffentlichen Sprechstelle herangerufen. Für Unfallgespräche während der Nachtzeit werden erhoben: a) im Orts- und Nachbarortsverkehr 20 Pfg., b) im Vorortsver kehr für jede Verbindung von nicht mehr als 3 Minuten Dauer 20 Pfg., c) im übrigen Ver kehr die im § 7 der Fernsprechgebühren- Ordnung angegebenen Sätze für Ferngespräche. Als Nachtzeit gelten im Orts-, Nachbarorts-, Vororts- und Bezirksverkehr, soweit nicht für einzelne Orte etwas anderes bestimmt ist, die Stunden von 9 Uhr abends bis 7 Uhr vor mittags und im Fernverkehr die Stunden von 9 Uhr abends bis 8 Uhr vormittags. Für Un fallmeldegespräche in den Dienstpausen während des Tages werden die gewöhnlichen Gesprächs gebühren (ohne Zuschlag) erhoben. Für das Herbeirufen nach der öffentlichen Sprechstelle wird, soweit es sich überhaupt ermöglichen lässt, eine Gebühr von 25 Pfg erhoben. — Die Einfuhr von Handelsware in Postpaketen nach Argentinien ist nach einem Dekret des Präsidenten der Republik fortan wieder gestattet. Rechtspflege. — Beim Kauf eines Geschäfts über nahm der Käufer das Personal mit. Dem Lehrling zahlte er jedoch die 20 Mark, die dieser monatlich bezogen hatte, nicht weiter, während das übrige Personal seinen Lohn wie bisher bekam. Der Lehrling forderte ebenfalls seinen Lohn. Der Käufer des Geschäftes wandte aber ein, dass bei einem Lehrling von „Lohn“ keine Rede sei. Die 20 Mark seien eine freiwillige Zuwendung des früheren In habers gewesen, von der er nichts gewusst habe. Eine Vereinbarung über Lohn sei zwi schen ihm und dem Lehrling nicht getroffen worden. Das Kaufmannsgericht Hannover hat diese Anschauung nicht geteilt, sondern den Prinzipal zu 425 Mark — so hoch war die Summe aufgelaufen — verurteilt. Das ge samte Personal, so meinte das Kaufmannsgericht, auch der Lehrling, habe annehmen dürfen, dass das Dienstverhältnis unter den alten Bestim mungen weiterlaufe. Habe der Käufer des Ge schäftes Aenderungen treffen wollen, so habe er dies nach vorheriger Erkundigung, dem Personal zu erkennen geben müssen. Da das nicht geschehen sei, sei er verpflichtet gewesen, dem Lehrling seine 20 Mark weiter zu geben. Vereine und Versammlungen. — Die süddeutschen Handels gärtner-Verbände hielten Dienstag den 8. Januar in Mannheim eine Zusammenkunft ab, um gemeinsam zu beraten. Hieran schloss sich dann nachmittags eine Konferenz mit dem ersten Vorsitzenden des „Verbandes der Handels gärtner Deutschlands“, H. Kohlmannslehner- Britz-Berlin und dem Vorsitzenden des hessischen Landesverbandes, F. Becker-Wiesbaden an. Es wurde hierbei beschlossen, gemeinsam einen Gärtnertag in Mannheim im Herbst 1907 abzu halten, der von sämtlichen Vorsitzenden der süddeutschen Verbände, sowie dem „Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ einberufen und geleitet werden soll. Man einigte sich ferner darüber, dass Wilh. Prestinari-Wieblingen als erster, H. Kohlmannslehner-Britz als zweiter Vorsitzender diesen deutschen Gärtnertag leiten sollen. Zu der vormittags anberaumten Ver sammlung der süddeutschen Verbände, welche von Wilh. Prestinari-Wieblingen eröffnet wurde, und bei der Louis Rappenecker- Freiburg-Breisgau den Vorsitz führte, sprach ersterer über die gemeinsamen Interessen der süddeutschen Landesverbände. Der Referent wies auf die Gründung und Organisation der süddeutschen Vereinigungen als Landesverbände hin, sprach sich darüber aus, dass letztere keines wegs abgeneigt wären, einer gemeinsamen Arbeit mit dem „Verband der Handelsgärtner Deutsch lands“ entgegenzutreten, kam auf den Gärtner tag in Heidelberg 1903 zurück und schlug schliesslich vor, dass im Jahre einmal aus den süddeutschen Verbänden je drei Mitglieder gewählt werden möchten, welche mit den Ver tretern des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ gemeinsam die wichtigen Berufs fragen durchberaten sollen. Von allenSeiten wurden diese Vorschläge sympathisch aufgenommen, insbesondere trat Carl Faiss-Feuerbach bei Stuttgart und Conrad Tölke-Nürnberg dafür ein, und es wurde zum Schluss eine Kommission von drei süddeutschen Handelsgärtnern gewählt, welche diese Vorschläge prüfen sollen und hier- Wilh. Prestinari-Wieblingen, C. Faiss-Feuer bach und Ph. Hartmann-Bensheim ernannt. Weiterhin erläuterte Fr. Heger-Heidelberg das Programm für den deutschen Gärtnertag und machte Vorschläge, auf welche wir später, so bald alles endgültig festgestellt ist, zurückkommen werden. — „Der Verband der Handelsgärtner Deutschlands“ gibt bekannt, dass die dies jährige Hauptversammlung am 15. und 16. Fe bruar in Berlin stattfindet. Anträge dafür mussten nebst einer Begründung bereits bis zum 18. Januar eingereicht sein und werden nur im letzteren Falle mit der Begründung im Handelsblatte veröffentlicht. — Die Konservenfabrikanten und Gemüseproduzenten haben kürzlich auf einer Versammlung, der auch Vertreter der Handelskammer, Gastwirte usw. beiwohnten, lässt man hier die Sortenwahl mehr oder we niger dem Zufall. Dennoch sei betont, dass der Unterschied zwischen den einzelnen Sorten sich nicht nur auf Farbe und Bau der Blumen, sondern auch auf deren Wohlgeruch und Halt barkeit erstreckt; überdies bedingen die früher oder später eintretende Blütezeit, sowie die ver schiedene Höhe und Reichblütigkeit der Pflanzen nicht unwesentliche Sortenabweichungen. Bei den uns nicht bekannten Sorten folgen wir in der Beschreibung der elegant ausgestatteten und äusserst reichhaltigen Spezialliste über Paeonien der Firma Goos & Koenemann- Niederwalluf. Von weissen und hell farbigen Sorten seien genannt: Festiva maxitna, fast reinweiss, frühblhend und sehr wohl riechend, eine der edelsten Sorten, Madame Crousse, schneeweiss, lichtgrün durchschim mernd; Schalenform, sehr grossblumig, Mad. Coste, locker gefüllt, rahmweiss, mit zartrosa Schimmer, Mad. de Verneville, elfenbeinweiss mit fleischfarbenem Schimmer; Ballform, niedrig wachsend und frühblühend, La Tulipe, gross blumig, locker gebaut, Petalen z. T. karmin ge rändert; mit Rosenduft, hochwachsend, Duchesse de Nemours, weiss, (es gibt auch eine rosen rote Sorte gleichen Namens!) Diese sechs Sotten werden von fast allen Beantwortern der Frage lobend genannt und zählen sicher unter die besten dieser Farbengruppe. In diese Ab teilung wäre auch noch Duke of Wellington einzuordnen, die ausgesprochen schwefelgelbe Blumenmitte und weisse Randpetalen zeigt und sich durch Reichblütigkeit und guten Duft aus- zeichnet. Unter den hell rosenroten und fleischfarbigen Tönungen sind die folgenden besonders zu empfehlen. Auch die verschie denen Nuancen von lila, pfirsichblütenfarben und andere dem Rosa nahe verwandten Schat tierungen rechnen hierher, jeanne d’Arc, gross, locker gefüllt, pfirsichblütenfarben, mit gelblicher i Mitte; herrliche, ganz eigenartige Färbung, De- licatissima, sehr gute alte Sorte, zart fleisch farben, mit Rosenduft,, Madame Breon, pfirsich- blüten, mit Rosenduft, früh und reichblühend, Reine des F/ancais, rosalila, mit rahmfarbiger Mitte, sehr reich und frühblühend, Philomele, lilarosa, mit dunklerer Mitte, Mad. Jules Elie, silbrig lila; enorm grosse, locker gebaute Blume. In diese Farbenklassegehört auch die im Namen leicht zu verwechselnde Monsieur Jules Eliel Queen Victoria, fleischfarbig lila. Gute Sorten in kräftigen Rosatönen sind: Edulis superba, grossblumig, reichblühend, frischrosa, in lachs farben übergehend, Mad. Geissler, kräftig lila rosa, locker gebaut, Lady Leonora Bramwell, sehr grossblumig, gut gefüllt, mit Rosenduft; eine der besten, Charles Binder, leuchtend karmin, mit Rosenduft. Mad. Lemoine, Aussen blätter tiefrosa, Mitte silbrigrosa mit chamois. Eine weniger wichtige Rolle als Bindefarbe spielt das Purpurrot und Karmesinrot, doch sind diese im Sortimente nicht ganz zu entbehren. Zu den besten und bewährtesten Sorten in dunklen Farben zählen Delachei, dunkelkarmesin, Francois Ortegat, tief weinrot, mit Rosenduft, sehr grossblumig, Louis van Houtte, spätblühend, wohlriechend, Rubra triumphans, purpurrot, frühblühend. In einem früheren Jahrgange von „Der Handelsgärtner“ haben wir die Staudenpaeonien bereits in einem Sonderartikel bahandelt und auch auf den Wert der einfachblühenden Paeonien hin gewiesen; das oben mitgeteilte Sortiment bildet eine willkommene Ergänzung unserer damaligen Ausführungen. — Aesculus parviflora Walt. Diese aus dem südöstlichen Nordamerika stammende Strauch förmige Art ist ein schätzbarer Einzel strauch, der sowohl durch schöne Belaubung wie seinen in den Hochsommer fallenden Flor die häufigste Anpflanzung verdient. Das wie bei allen Arten dieser Gattung handförmig ge lappte Blatt ist 5—7 (eilig, die einzelnen Teile sind elliptisch oder länglich eiförmig, fast sitzend, fein gesägt, unterseits weichhaarig, auf der Ober seite tief dunkelgrün. Die reinweissen, 4- bis 5 petaligen Blüten stehen in sehr langen Rispen und gereichen dem Strauch zur höchsten Zierde. Der Strauch bedarf infolge seines ausgebreiteten, starkverästelten, zum Teil niederliegenden Wuchses viel Platz zur Entwicklung und gleicht darin mancher Hartriegelarten, im übrigen wächst Aesc. parviflora bis zu 3 m Höhe heran. Frei auf dem Rasen, einzeln oder zu mehreren, bildet diese Rosskastanien-Art einen der wertvollsten Solitärsträucher, den wir besitzen, der nament lich zur Blütezeit von prächtiger Wirkung ist. — Clematis-Davidiana-Hybriden. Die Kreuzung zweier Clematis-Arten mit später Blüte zeit, nämlich der C. Davidiana und der C. stans, hat sehr gute Resultate gezeitigt, es wurde eine Rasse gezogen, die einmal durchaus winter hart ist und zum anderen als Blütenpflanze auch einen grossen Wert für die Ausschmückung unserer Gärten besitzen dürfte. Die Pflanzen bilden Büsche von 75 cm bis 1 m Höhe und bringen eine Fülle von Blumen hervor, die in allen Abstufungen von blau und lila variieren. Der Flor währt von Mitte August bis Ende September, fällt also in eine Zeit, wo die Haupt blütezeit der meisten Stauden vorüber ist und namentlich blaublühende Arten sehr selten sind. Sämtliche im folgenden angeführte Sorten sind Züchtungen der bestens bekannten Firma V. Lemoine et Fils in Nancy. In Azur haben wir eine Hybride, deren Wuchs die Höhe von 1 m nicht überschreitet und die in ihrem Aeusseren und in ihrer Reichblütigkeit lebhaft an C. stans erinnert. Die pyramidal sich gestaltenden Blütenrispen heben sich frei über die Belaubung, die Blüten in Hyazinthen form sind gut geöffnet, die Farbe hellblau mit weisser Mitte, wozu die zahlreichen, creme farbenen Staubgefässe einen wirkungsvollen Gegensatz abgeben. Colombine ist ein Busch von 1 m Höhe, auch bei dieser Züchtung er heben sich die Blütenstände über das Blattwerk, die grossen, durch eine sehr lange Röhre aus gezeichneten Blumen sind von penseevioletter Farbe. Bei Crepuscule (Dämmerung) erreichen die Blütenrispen bis 1,10 m Länge und sind besetzt mit einer Fülle graublauer Blüten; Cypris zeichnet sich durch sehr grosse Blumen aus, deren Farbe ein klares, türkisch Blau ist; Fraicheur wird nur wenig über 1/2 m hoch und wächst ausserordentlich buschig, die grossen Blumen stehen frei über der Belaubung, sind bläulich-weiss oder blass-lila; Gerbe fleurie be sitzt grosse, schön porzellanblau gefärbte Blumen; hybrida bildet gedrungene Büsche, aus der Achsel eines jeden Blattes brechen in grosser Zahl kleine blassblaue Blumen hervor; ein prächtiges, himmelblaufarbenes Kolorit zeigen die Blüten der Sorte Iris, während diejenigen von Profusion (Ueberfluss) ein sehr blasses Graublau aufweisen. Pflanzenkrankheiten. — Zur Vernichtung der Wühlmäuse wird eine Vergiftung mit Arsenik in der Weise empfohlen, dass man Möhren, ohne sie mit der Hand direkt zu berühren, in der Mitte durchschneidet und eine Messerspitze voll Ar senik auf die glatten Teile bringt. Nachdem man die beiden Teile mit kleinen Holzstäbchen wieda zi simmengebracht hat, werden die Möh ren in die Gänge der Wühlmäuse gelegt und diese leicht mit Erde bedeckt. Nach ein oder zwei Tagen sind gewöhnlich die Möhren ver schwunden und auch die Wühlmäuse vernichtet, was man am sichersten dadurch konstatieren kann, dass sie ihre Tätigkeit eingestellt haben.
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