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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben unc der Jagdberechtigte zum Abschuss aufgefordert und angehalten werden. Genügt das nicht, so ist dem Grundstücksbesitzer wieder selbst die Befugnis zum Fangen und Abschiessen zu erteilen. Schwarzwild daif nur in solchen Einfriedigungen gehalten werden, aus denen es unbefugt nicht ausbrechen kann. Der Jagd berechtigte haftet für den Schaden, den aus gebrochenes Schwarzwild anrichtet. Durch Klappern, aufgestellte Schreckbilder, sowie durch Zäune kann jeder das Wild von seinen Besitzungen abhalten, auch wenn er Jagdrecht nicht hat. Zur Abwehr des Rot-, Dam- und Schwarzwildes kann er sich auch kleiner und gemeiner Haus hunde bedienen. Die Jagdpolizeibehörde kann die Besitzer von Obst-, Gemüse-, Blumen- u. Baum schulplantagen ermächtigen, Vögel und Wild, welche in den genannten Anlagen Schaden anrichten, zu jeder Zeit mittelst Schiesswsffen zu erlegen, der Jagdberechtigte kann aber ver langen, dass ihm die erlegten Tiere, soweit sie seinem Jagdrecht unterliegen, gegen das übliche Schussgeld überlassen werden. Das sind die hauptsächlichsten Bestimmungen des neuen Jagdrechtes. Wer sich über die selben näher orientieren will, dem sei die kleine Ausgabe der Jagdordnung empfohlen, die bei L. Schwarz & Co. in Berlin, die auch durch Bernhard Thalacker gegen Einsendung von 1 Mk. zu beziehen ist. Wie werden Forderungen in Frankreich eingetrieben? Bei dem regen Exportgeschäft, auf welches Deutschland heutzutage angewiesen ist, wenn es wirtschaftlich in gesundem Zustand ver bleiben will, kann es nicht Wunder nehmen, dass die Frage, wie man Aussenstände im Aus lande eintreibt, eine brennende geworden ist. Wir haben schon früher einmal ein kurzes Resume gegeben, in dem gezeigt wurde, wie man auf Grund in Deutschland erwirkter Ur teile im Ausland im Vollstreckungswege vor gehen kann. Damit ist aber das Interesse an der Frage nur zu einem Teil erschöpft. Sie ist nicht beantwortet, soweit es sich um Forderungen handelt, die in Deutschland gar nicht eingeklagt werden können, sondern gleich vor dem ausländischen Gericht erledigt werden müssen. Das sind alle die Forderungen, be züglich welcher ein Gerichtsstand in Deutschland nicht vereinbart worden ist. Wir wollen in einigen kurzen Artikeln in zwangloser Folge zu Nutz und Frommen unserer Leser, die am Export geschäft beteiligt sind, hier kleine Uebersichten über die Rechtsverhältnisse in den verschiedenen Auslandsstaaten geben, um die Handelsgärtner vor schnellen, unüberlegten Schritten bei Ein reichung von Auslandsforderungen zu be wahren. Wir wollen dabei mit Frankreich beginnen. Welches Gericht ist in Frankreich für die Einklagung der Forderungen für ge lieferte Waren zuständig? Die Beitreibung kaufmännischer Schuld forderungen gehört in Frankreich ohne Aus nahme und ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor die Handelsgerichte. Das französische Handelsgesetzbuch gibt auch in Art 632 und 633 eine Uebersicht über die Handelsgeschäfte, welche zur Kompetenz des Handelsgerichts gehören. Wir brauchen jedoch nicht auf dieselbe einzugehen, da im grossen ganzen nur das darin enthalten ist, was in unserm deutschen Handelsgesetzbuch (§ 1) als „Handelsgeschäft“ charakterisiert wird. Aber das französische Handelsgericht hat eine ganz andere Machtvollkommenheit als das deutsche. Es entscheidet nämlich über Streitig keiten, deren Wertobjekt 1500 Fr. nicht über steigt, als erste und letzte Instanz. Gegen Ur teile in solchen Streitsachen gibt es keine Be rufung, ke'ne Beschwerde usw., jedes Rechts mittel ist dem unterliegenden Teile abge schnitten. Das ist ausserordentlich wichtig für deutsche Exporteure. Wird in einem solchen Prozess etwas versehen, so gibt es kein Mittel, den Fehler nachträglich wieder gut zu machen. Wird eine Widerklage erhoben und dadurch die Klagsumme überschritten, so ist auch dann die Berufung nur zulässig, wenn die Wider klage allein 1500 Fr. übersteigt. Wichtig ist ferner, was für die örtliche Zuständigkeit festgesetzt ist. Man kann am Wohnsitz des Beklagten, am Gericht des Zahlungsortes, der Lieferung der Ware und am Ort des Zustandekommens des Vertrages Klage einreichen. Der französische Kläger kann aber den ausländischen Beklagten immer vor ein französisches Gericht fordern. Ein Anwaltszwang existiert vor dem fran zösischen Handelsgericht nicht. Der deutsche Exporteur kann sich also auch durch einen Ge schäftsfreund in Frankreich vertreten lassen. Verhandelt wird sehr summarisch. Auf die Prozessformalitäten wird wenig Rücksicht ge nommen, sondern im gegebenen Falle nach der Praxis entschieden. Ist die Klage vor dem Plenum vorgetragen, sind die Einwendungen des Beklagten erhoben, die Beweise angetreten, so wird die Sache einem beauftragten Richter überwiesen, vor dem nun eingehend verhandelt und die Beweisaufnahme erledigt wird. Dann gibt der beauftragte Richter das Material an einen sogenannten „Arbitre", der nach Gehör der Parteien das Referat an das Plenum er stattet, welches gemäss diesem Bericht ent scheidet. Das Plenum kann einfache Sachen auch direkt dem Arbitre (Schiedsrichter) über weisen. Ein Beweis durch Eid wird vor dem französischen Handesgericht nicht geführt. Das selbe entscheidet nach freiem Ermessen. Wohl aber ist Zeugenbeweis zulässig, doch müssen die Zeugen, wie bei unserem Arrestverfahren, im Termine gleich zur Stelle sein, sonst wird auf sie keine Rücksicht genommen; dagegen können schriftliche Aussagen solcher Zeugen, welche nicht an Ort und Stelle erscheinen können, vorgelegt werden. Viel gegeben wird darauf aber auch nicht und die Hauptsache bleibt die geführte Korrespondenz, so dass jeder, der nach Frankreich exportiert, dafür sorgen muss, dass alle Abmachungen klar und deutlich aus den gewechselten Briefen hervorgehen. Nur dann ist man gesichert. Wo Berufung an gängig ist, muss dieselbe binnen 2 Monaten nach der Zustellung des Urteils dem Gegner zugestellt sein. Wohnt eine Partei in Deutsch land, so ist die Berufungsfrist auf 3 Monate ausgedehnt. Von besonderem Interesse ist es, dass das französische Handelsgericht ermächtigt ist, nach der Verurteilung dem Schuldner noch eine Zahlungsfrist oder Ratenzahlung zubilligen zu können, so dass es unter Umständen nach der Verurteilung noch gar nicht zu einer Voll ¬ streckung kommt. Dass die Schuldner den Antrag, ihnen Frist zu geben oder Raten zahlungen zu verstatten, namentlich dann stellen, wenn sie faul sind, leuchtet ein und es kommt der Kläger oft noch zu Schaden, obwohl er die Verurteilung rechtzeitig erwirkt hat. Das ist ein Uebelstand, ein noch grösserer aber ist es, dass jede Partei die Kosten ihres Anwaltes selbst tragen muss. Eine Erstattung der Kosten findet nicht statt. Nur in der Berufungsinstanz hat die unterliegende Partei die tarifmässigen Sätze des gegnerischen Avoues, nicht aber die des eigentlichen Advokaten, zu erstatten. Da es in Frankreich eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte nicht gibt, sind die Advokaten- honorare meist sehr hohe. Gerichtskosten in unserm Sinne gibt es nicht. Es sind aber alle Urkunden, sowie das Urteil einer nicht unerheb lichen Besteuerung unterworfen. (Enregistre- ment.) Nur einfache Korrespondenzen sind da von ausgenommen. Dadurch erhöht sich der Betrag der Gerichtskosten ganz erheblich und es ist ratsam, kleinere Beträge, welche z. B. 300 Fr. nicht übersteigen, überhaupt nicht ein zuklagen, da bei ihnen der eingeklagte Betrag leicht von den Kosten aufgezehrt werden würde. Ueber die Vollstreckung deutscher Urteile in Frankreich haben wir uns schon in dem ein gangs erwähnten Artikel des „Handelsgärtner ‘ früher ausgesprochen. Tüchtige französische Anwälte nachzuweisen, sind wir jederzeit gern bereit. Ein besonders empfehlenswerter deutscher Anwalt in Paris ist Dr. Schauer, der sich der deutschen Interessen erfolgreich annimmt. Die III. Jahresversammlung der Deutschen Dahlien-Gesellschaft in Mannheim. Die Versammlung war mässig besucht, da die ansässigen Handelsgärtner den Veran staltungen der „Deutschen Dahlien-Gesellschaft" nur geringes Interesse entgegenbrachten. Nach Begrüssung der erschienenen Mitglieder und Gäste durch den 1. Vorsitzenden G. Borne mann-Blankenburg berichtete der Geschäfts führer Curt Engelhardt-Leipzig-Eutritzsch über die diesjährige Mannheimer Dahlien- Ausstellung. Der Dahlien-Gesellschaft war ursprünglich der prachtvolle Nibelungensaal im Rosengarten der grossen städtischen Festhalle seitens der Leitung der dortigen Jnbiläums-Ausstellung zu gesagt worden. Leider wurde diese Zusage kurz vor Eröffnung der Dahlien-Ausstellung zurückgezogen und es musste nunmehr die Dahlienschau in der Wandelhalle des Nibelungen- saales stattfinden. Diese Halle erwies sich für die im grossen geplante Ausstellung recht un vorteilhaft, denn einesteils konnte nicht sämt liches an den Platz gebrachte Material der Aussteller untergebracht werden, andernteils liess die Beleuchtung zu wünschen übrig. Trotz dieser ungünstigen Verhältnisse kann die Mann- leimer Dahlienschau als vorzüglich gelungen bezeichnet werden. Die dekorative Anordnung wirkte sehr gefällig und sämtliche Aussteller iahen trotz der teilweise wenig günstigen Witterung nur vorzügliches Material aus gestellt. Zunächst wurde zur Besprechung der aus gestellten Neuheiten für 1908 sowie sonstiger bewährter Sorten, besonders aus dem letzten Jahrgange, übergegangen. H. Severin-Kremmen hat als zwei sehr beachtenswerte Neuheiten Pindar und Selma Langer ausgestellt. Seine vo jährigen Neuheiten Hedwig Severin und Königin Louise, namentlich letztere, eine fein- strahlige, zartresa Bindedahlie, haben sich als mit zu den besten des letzten Jahrganges ge hörig erwiesen. Bei Otto Mann-Leipzig- Eutritzsch fällt von den verschiedenen englischen Neuheiten für 1908 ganz besonders Lady Fair, eine sehr grosse, rahmfarbene, leicht rosa und gelb schattierte Blume mit feinen, gespaltenen Blumenblättern auf. Goos & Koenemann- Niederwalluf bringen als Neuheit für 1908 herrliche Halskrauseu-Dahlien. Als sehr empfehlenswerte Sorten des letzten Jahrganges haben sich u. a. erwiesen Posa (C. An sorge), pfirsichrosa, Chrysantheme (Max Deegen), frühblühend, rosa mit bronze, und Verschwendung (Goos & Koenemann), reich blühend, rot; von englischen Neuheiten White Lady, Th. Wilson, Nelly Hemsley, Manifesto, Star, Duchess oj Hamilton, Bruce, Mrs. Mac- millan, Nelson etc. Von den C. Ar sorgt’schen Züchtungen wird noch lobend die neue Zwerg dahlie Johann Mortensen sowie Stadtobergärtner Weiss erwähnt, ferner zwei niedrige, einfach blühende, vortrelfliche Riesendahlien: Kleopatra und Semiramis-, auch auf eine ältere vortreff liche Sorte, Frau Dr. Nebelihau wurde hin gewiesen. Von O. Bornemann verdienen die Sorten Herbstabend und Herbsttöne Beachtung. Besonders genannt und empfohlen werden noch die Pfitzer’schen riesenblumigen Donau, Mosel und Neckar. Bei der Besprechung von englischen Neu heiten ist man allgemein der Ansicht, dass die englischen Züchter zu einseitig auf die Form der Blumen züchten, eine natürliche Folge ihres Bewertungssystems, bei welchem nur die Blume berücksichtigt wird. Die „Deutsche Dahlien-Gesellschaft“ bewertet nach der ganzen Pflanze und es soll für den deutschen Züchtern neben guter Form und Farbe der Blume haupt sächlich langstieliges, reiches Blühen, frei über dem Laube, und aufrechte, schöne Haltung der Blumen als Ideal neuer Züchtungen gelten. Von den holländischen Paeonien-Dahlien werden als die besten erwähnt Geisha, Bertha von Suttner, Andrew Carnegie, P. W. Janssen, Schneewittchen und La Plante. Bei Besprechung der neuen holländischen Riesendablien empfiehlt Ortmann-Nürnberg, darauf hinzuarbeiten, möglichst edel geformte, saubere Blumen zu züchten; unten den jetzigen Riesendahlien seien zu viel minderwertige Sorten, deren Blumen eine unordentliche, wirre Anord nung zeigen. Koenemann-Niederwalluf be richtet über die bisherigen Ergebnisse der Kreu zungen von Edeldahlien mit Riesendahlien und von Edeldablien mit den französischen Hals krausendahlien. Die sogenannten Edel-Schmuck dahlien werden mit Recht als äusserst wertvolle Gartenausstattungspflanzen bezeichnet; besondere Empfehlung verdienen die Sorten Lawine, weiss, und Verschwendung, leuchtend rot. Schliesslich zollt man auch den neuesten Fortschritten in der Vervollkommnung der Liliput- oder Pompon dahlien sowie der französischen Dekorations dahlien Anerkennung, obgleich der Wert der Pompondahlien anscheinend etwas unterschätzt wird. Erwähnt wird noch, dass nicht jede Sorte In verändertem Klima, welches nicht dem des Zuchtortes entspricht, ihre guten Eigenschaften voll zur Geltung bringt Auch bedauert man, schon oft erwähnte violette Germania hat sich bekanntlich gut eingeführt und war in schönen Blumen vertreten; dann gefiel uns noch Lion Duval, eine grossblumige cremefarbige Gladiole, mit dichten Rispen und schöner purpurroter Augenzeichnung. Als scharlachrote Bindefarbe verdient auch noch Nezinscott als Ersatz für Brenchleyensis genannt zu werden. Prächtige Sträusse von Lilium lancifolium magnificum und verschiedene wertvolle Schnittstauden schlossen das Gesamtbild ab. Neben einer hübschen Kollektion riesenblumiger einfacher Dahlien sind hier zunächst von den englischen Neuheiten hervorzuheben: Gazelle, lebhaft lilarosa, die inneren Blumenblätter schmal weiss eingefasst; Clincher, mit grossgeformten Blumen, zart rosa- lila, innen weiss abgetönt; Mrs. W. H. Paby, die auf festen Stielen sitzenden Blumen sind elfenbeinweiss; Australian bringt grosse purpur violette, auf kräftigen Stielen sitzende Blumen; Pink Perfection zeigt eine gute Haltung, die Tönung der Blüten ist kräftig lilarosa. Eine aparte Farbe, mehr orangechamois bietet uns die Princess Mary, Caradoc ist dagegen mehr leuchtend chromgelb. Unter den englischen neueren Sorten ist noch zu empfehlen Mrs. Macmillan, bei den fliederfarbigen Blumen tritt die silberweisse Mitte recht angenehm hervor. Auf Königin Louise kommen wir bei den Severinschen Züchtungen noch zurück, die Blumen fielen auch hier auf. Manijesto ist eine englische vorjährige Neuheit, die ebenfalls Beachtung verdient; die Blumen sind reinweiss. Stern ist leuchtend goldgelb und Schwan eine vorzügliche immer wieder empfehlenswerte rein weisse Varietät. Die im Wuchs sehr niedrige Chrysantheme verdient, da sie gut über dem Laub blüht, die Blumen sind aussen chamois rosa, innen mehr dunkel chamois, ebenso Be achtung, wie die bekannte Havel. Die Firma Otto Mann hatte im mittleren Teil der er wähnten Rasenflächen als Abschluss der dahinter liegenden Kaisergruppe in den deutschen Farben schwarz, weiss, rot ein riesiges W. II, über welches sich die in anderen Farben gehaltene Kaiserkrone mit lichtorangefarbigem Bande wölbte, ansprechend ausgeführt. Von der Firma Nonne 8z Hoepker- Ahrensburg war die gegenüberliegende Seite äusser mit Dahlien, durch umfangreiche Stauden sortimente geschmückt. Von den Dahlien sind hauptsächlich zu nennen als eine Eigenzüchtung Kielia. Als Sport der bekannten Britannia zeigt diese ein feines violett carminrosa und besitzt alle guten Eigenschaften der Stammform, vor allem ist sie durchaus konstant; Thusnelda ist für Bindezwecke sehr geschätzt, die Blumen werden gross und sind mehr fleischfarbig, innen in chamois übergehend. Die Zwergdahlie Marianne hat sich sehr gut für Gruppen be währt und ist ausserordentlich reichblühend; auch Grosshenogin Elisabeth bringt grosse mennigrote Blumen hervor, die aber leider an der Pflanze nicht recht vorstehen. Dann sind noch in dieser Sammlung zu nennen: Lizzie Hammond, zart orange; die spitzstrahlige Ibis, orangerot, sehr grossblumig; Caradoc, leuchtend gelb; Duchess of Hamilton, das helle Schwefelgelb wird in leicht rosa abgetönt. Von neueren Sorten nennen wir hier noch Charters Mather, eine zitronengelb gefärbte Dahlie, nach aussen bronze abgetönt. Manches Interessante bot auch das Pompon - Sortiment, wir nennen hier nur die dunkelbraunrote Little Mary, ferner Goldhähnchen, dunkelgelb; Agathe, hell schwefelgelb,- Hermann Zindel, orangescharlach; Lilian, hellgelb. Unter den Stauden dieser Firma fiel uns zunächst der neue grossblumige Lupinuspolyphyllusroseuszui-, ferner die einfachen Pyrethrum-Sorten, die dicht rosa gefüllte Brombeere Pubus bellidiflorusJI. pl, auch die frühblühende Aster Flossy, mit den grossen weissen Blumen verdient immer empfohlen zu werden. Delphinium King oj Delphinium ent wickelt ausserordentlich grosse Dolden und remontiert ebenso vorzüglich. Phlox dec. coe- rulea eignet sich vortrefflich für Gruppen; dann ist noch die prächtige Harpalium rigidum Li gen mit den halbgefüllten riesigen Blumen zu nennen. Auch die von Nonne 8z Hoepker, Ahrensburg im Freien ausgepflanzten Dahlien standen in vollem Flor, wenn schon hierbei eine etwas weitere Pflanzung angebracht ge wesen wäre. Wir erwähnten hiervon die schon genannte grossblumige hellorange Ibis, das sehr niedrige Edelweiss, auch Wunderkind blühte sehr reich und Kielia zeigte ihre vorzügliche Verwendung für Gruppen, während von den Pomponsorten Dainty und Little Mary enorm blühten, dabei standen die Blumen hoch über dem Laube. Die schöne Aufstellung von C. Ansorge Flottbek haben wir bereits erwähnt und möchten hierbei zunächst zwei von dieser Firma einge führte Neuheiten hervorheben. Hier bekundete vor allem die Ausstellung der Blumen die Brauchbarkeit der Sorten zum Schnitt. Es ist für den Kenner etwas anderes, wenn grosse Sträusse mit auf straffen Stielen sitzenden Blumen gezeigt werden. Frl. Anna Seyderhelm blühte enorm reich und zeigt mittelgrosse terrakotta- farbige Blüten, die sich vor allem abgeschnitten vorzüglich halten; Ansorge's Weisse ist elfenbein farbig, sehr feinstrahlig und steht auf festem stei fen Stiel. Die Blumen dieser Sorte entwickeln sich in Mittel Deutschland nicht immer so schön. Es wäre nur wünschenswert, dass eine reinweisse Sorte mit denselben guten Eigenschaften, wie sie die ausgestellten Blumen aufwiesen, daraus her vorginge, sie würde sicher grossen Anklang finden. Dann gefielen uns noch in der kleinen gewählten Ausstellung von An sorge Graf Fritz Schwerin, leuchtend chromgelb, sowie Posa, eine Neuheit von 1907, von reiner zart rosa Färbung, die als frühzeitig und dankbarblühende Sorte äusserst wertvoll sein soll. Puck, ebenfalls vom Aussteller in den Handel gegeben, von leuchtend scharlach orangefarbenem Kolorit kann diese Zwergsorte für Gruppen nicht genug empfohlen werden. Von demselben ist ferner ein gutes Sortiment einfachblühender Dahlien zu nen nen ; von den kleinblumigen Sorten erwähnen wir Sonnenglut, orangescharlach mit abgerundeten Petalen; Seidenfalter hell lila, innen dunkler. Autumnus, chamois und Feuerfalter, leuchtend scharlach. Unter den grossblumigen Sorten verdient Beachtung Donau reinweiss, Cleopatra goldgelb, Frau Walli Lauter zart lila, nach aussen fast weiss. Theodor Körner, Scharlach mit dunkelgelben Spitzen, ferner PuhmvonBaarn, zart lilarosa, sowie Emil Hösch leuchtend pur purscharlach. Eine recht gute Kollektion abgeschnittener Dahlienblumen brachten ferner Pape 8z Berg mann-Quedlinburg. Es befanden sich darunter viele Sorten eigener Züchtung, als Neuheit führen wir zunächst Polarstern, eine elfenbein weisse Dahlie, mit feinen, nadelförmigen Blumenblättern, gut über dem Laube blühend, an. Mehr flache Blumen und breite Petalen, ähnlich der bekannten Sorte Havel, hat die Sorte Marianne, während die Farbe mehr bern steingelb ist. Aristokrat ist eine sehr reich blühende Dekorations-Dahlie, während Kaffern- prinz wohl eine der dunkelsten Sorten in Schwarzbraun und breiten Petalen vorstellt. Dann ist noch Purpurstern, die gleichfalls mittel grosse, auf straffen Stielen stehende Blumen hervorbringt, die dunkelblutrot blühende Me dusa sowie die prächtige Thuringia, die eben falls gute Blumen hervorbringt, zu nennen. Als vorzügliche Blüher und empfehlenswerte Sorten sind ferner noch Sylphide und Aristid Gürtler mit grossen, dichtgefüllten, orange-
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