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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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E5/©. SS. SemmaBem, Cen. £21. September 1907. Jahrganse Derflandelsffärfner. Verantwortlicher Redakteurs Hermann Pilz, Leipzig-Oetzsch, Mittelstrasse 4. wy jl Fz e , ~.e -g 7 7y Für die Handelsberichte und HandelS’Zeitung jur den deutschen Gartenbau. df"öttoFThalacker,e Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig=Gohlis Leipzig-Qohiiä. Organ des „Gartenbau-Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post unter Na 3222« der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jabr: für Deutschland und Oesterreicb-Ungam Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark &—• Das Blatt erscheint wSchentlicb einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Hand eis gärtner“ 30 Ptg. für die füntgespaltene Petitzeiis. 1^—MES Das neue Jagdrecht in Preussen. Die neue preussische Jagdordnung vom 17. Juli 1907 bat auch für die Besitzer von Gärtnereien ein grosses Interesse, so dass wir hier einmal die Grundzüge derselben darstellen wollen. Jagdbare Tiere sind demnach: Elch-, Rot-, Dam-, Reh- und Schwarzwild, Hasen, Biber, Ottern, Dachse, Füchse, wilde Katzen und Edel marder. 2. Auer-, Birk- und Haselwild, Schnee-, Reb- und schottische Hühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben, Drosseln, Krammetsvgel, Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtelkönige, Kraniche, Adler, wilde Schwäne, wilde Gänse, wilde Enten, alle andren Sumpf- und Wasser vögel, mit Ausnahme der grauen Reiher, der Krähe, der Taucher, der Säger, der Kormorane und der Blessbühner. Das Jagdrecht steht jedem Eigentümer an sich auf seinem Grund und Boden zu, aber es darf nur ausgeübt werden auf Jagdbezirken und auf Grundflächen, die Eigen jagdbezirken angeschlossen oder gemeinschaftlichen Jagdbe- bezirken zugelegt sind. Sogenannte Eigen jagdbezirke können gebildet werden, wenn das Grundstück dauernd und vollständig gegen den Einlauf von Wild eingefriedigt ist. Wenn also ein Handelsgärtner oder Baumschulenbesitzer die ihm gehörigen Grundflächen mit einer Hecke oder einem Zaun umgibt, so schafft er sich einen Eigenjagdbe zirk, in dem er selbst die Jagd ausüben kann. Er kann in diesem Grundstücke das Wild ab- schiessen, also auch selbst durch Abschuss sich der Kaninchenplage erwehren. Ausserdem können Eigen jagdbezirke ohne Einfriedigung gebildet werden, wenn die Grundfläche wenig stens 75 Hektar ausmacht und nicht durch ein fremdes Grundstück in ihrem Zusammenhänge unterbrochen wird. Gewässer und Deiche, Wege, Kanäle und Eisenbahnen werden nicht als Unterbrechung angesehen. Wer einen Eigenjagdbezirk durch Einfrie digung sich geschaffen hat, darf in diesem Be zirk übrigens die Jagd aufF lug wild, wie wir es eben unter 2. aufgeführt haben, nur mit Ge nehmigung der Jage 1 Polizeibehörde ausüben. Das erlegte oder gefangene Flugwild muss, wenn es in benachbarten Jagdbezirken heimisch ist, an die Inhaber der letzteren gegen Zahlung von Schussgeld abgeliefert werden. Wenn ein Grundbesitzer auf die Bildung eines Eigerjagdbezirkes verzichtet, so werden die Grundflächen den gemeinschaftlichen J’gd. bezirken an geschlossen. Wenn ein Eigenjagd bezirk im Miteigentum von mehr als diei Per sonen steht, so darf die Ausübung der Jagd doch von nicht mehr als dreien der Miteigen tümer erfolgen. Die Eigentümer der Grundstücke eines ge meinschaftlichen Jagdbezirkes (Gemeinde - Guts- Bezirkes) bilden eine Jagdgenossenschaft, die kraft Gesetzes Rechtsfähigkeit besitzt. Jagd vorsteher ist der Vorsteher der Gemeinde. Die Nutzung der Jagd in einem ge meinschaftlichen Jagdbezirk erfolgt in der Regel durch Verpachtung, doch kann der Jagd vorsteher die Jagd mit Genehmigung des Kreis- ausschusses auch ganz ruhen cder durch höch stens drei angestellte Jäger ausüben lassen. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken, in denen Wildschäden vorkommen, darf die Jagd nicht ruhen, wenn ein Jagdgenosse dagegen Einspruch erhebt, der jeder Zeit zulässig und beim Jagd vorsteher anzubringen ist. Gegen den Be scheid kann innerhalb 2 Wochen Beschwerde beim Kreisausschuss, in Stadtkreisen beim Be zirksausschuss eingelegt werden. Die Verpachtung ist durch den Jagdvor- vorsteher durch schriftlichen Pachtvertrag vor- zunehmen. Die beabsichtigte Art der Verpach tung ist vorher in ortsüblicher Weise bekannt zu geben. Die Pachtbedingungen müssen 2 Wochen lang öffentlich ausliegen. Jeder Jagd genosse kann Einspuch dagegen erheben. Die Verpachtung soll in der Regel nicht an mehr als 3 Personen gemeinschaftlich erfolgen. Weiter verpachtungen bedürfen der Zustimmung des Verpächters. Die Pachtzeit soil in der Regel auf mindestens 6 und höchstens 12 Jahre fest gesetzt werden. Sollte an jemand verpachtet werden, der nicht Angehöriger des Deutschen Reiches ist, so ist die Genehmigung bei der Jagdaufsichtsbehörde einzuholeu. Gegen den ausgelegten Pachtvertrag kann ebenfalls von jedem Jagdgenossen Einspruch erhoben werden. Streitigkeiten werden im Verwaltungsstreitver fahren entschieden. Zuständig für die Ent scheidung ist in erster Iastanz der Kreisaus schuss, in Stadtkreisen der Bezirksausschuss. Der Vorsteher erhebt die Pachtgelder und setzt einen Verteilungsplan auf, gegen den binnen 2 Wochen Einspruch erfolgen kann. Gegen den Bescheid seitens des Jagdvorstehers auf den Einspruch kann dann wieder innerhalb 2 Wochen Klage beim Kreisausschuss, in Stadtkreisen beim Bezirksausschuss, eingereicht werden. Sowohl den Pächtern gemeinschaftlicher Jagdbezirke als auch den Inhabern von Eigen jagdbezirken ist die Anstellung von Jägern für ihre Reviere gestattet. Diejiger müssen gross jährig sein und dürfen sich nicht eines Jagd frevels schuldig gemacht, oder sonst gegen die Jagdgesetze so vergangen haben, dass ihnen der Jagdschein verweigert werden kann. Jeder, der die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein besitzen, den der Landrat, in Stadtkreisen die Ortspolizei behörde ausstellt. Ein solcher Jagdschein, der pro Jahr 15 Mk., pro Tag 3 Mk. kostet, ist nicht notwendig: 1. Zum Ausnehmen v. Kiebitz- u. Möveneiern. 2. Zu Treiber- und ähnlichen bei der Jagd ausübung geleisteten Hilfsdiensten. 3. Zur Ausübung der Jagd im Auftrag oder auf Ermächtigung der Jagdpolizeibehörde in den bereits erwähnten Fällen. Der Jagdschein muss versagt werden: 1. Personen, von denen eine unvorsichtige Führung des Schiessgewehres, oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu besorgen ist. 2. Personen, welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden oder unter polizeilicher Aufsicht stehen. 3. Personen, welche wegen Vergehens gegen Forstbeamte oder unbefugtem Jgen mit mindestens 3 Monaten Gefängnis, oder wegen Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei wiederholt bestraft sind. Ausserdem kann der Jagdschein versagt werden (muss aber nicht): 1. Personen, welche in den letzten 5 Jahren wegen Diebstahl, Unterschlagung oder Hehlerei auch nur einmal, oder wegen Widerstandes oder unberechtigtem Jagen, wie oben, mit weniger als 3 Monaten Gefängnis bestraft sind, sowie 2. Personen, welche in den letzten 5 Jahren wegen eines Forstdiebstahls, wegen eines Jagdvergehens, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen Uebertretung einer jagdpolizeilichen Vorschrift oder wegen unbefugten Schiessens bestraft sind. Auf die Schiessvorschriften, welche in § 39—50 enthalten sind, können wir hier nicht näher eingehen, wohl aber müssen wir uns mit dem Wildschadenersatz und den Wildschadenverhütuugs-Vor schritten beschäftigen. Der Wildschaden wird nach § 51 auch nur bei Schwarz-, Rot-, Elch-, Dam-, Rehwild oder Fasanen ersetzt Die Jagdordnung hält sich ganz an § 835 des Bürgetl. Gesetzb. für Hasen- und Kaninchen-Schaden ist also ein Ersatz nicht vorgesehen. Ersatzpflichtig sind in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirke die Grundbesitzer des Jagdbezirkes, nach Verhältnis der Grösse der beteiligten Fläche. Sofern Bodenerzeugnisse, deren voller Wert sich erst zur Zeit der Ernte bemessen lässt, vor diesem Z-itpunkt beschädigt werden, so ist der Schaden In demjenigen Umfange zu erstatten, in welchem er sich zur Zeit der Ernte darstellt Der An spruch ist bei der Ortspolizeibehörde binnen 3 Tagen nach erlangter Kenntnis vom Eintritt des Schadens schriftlich oder zu Protokoll an zumelden. Es wird dann behufs Einigung und Abschätzung ein Termin an Ort und Stelle festgesetzt. Der Jagdpächter ist zu diesem Termin zu laden. Jeder Beteiligte hat auch das Recht, im Termin zu beantragen, dass die Schätzung des Schadens erst in einem zweiten, kurz vor der Ernte abzuhaltendem Termin er folgen soll. Diesem Anträge muss stattgegeben werden. Zunächst wird ein Vorbescheid er lassen, gegen den innerhalb von 2 Wochen Klage bei dem Kreisausschuss, in Stadtkreisen bei dem Bezirksausschuss, erhoben werden kann. Um erheblichen Wildschaden zu verhüten, kann die Jagdpolizeibehörde auf Antrag der geschädigten Grundstücksbesitzer den Jagd- Pachter zum Abschuss auch während der Schonzeit aulfordern. Tut er dies nicht, so kann den Besitzern der Grundstücke das Recht eingeräumt werd:, die auf dieselben über tretenden Tiere zu fangen oder zu töten. Das nämliche gilt rücksicbtlich der Besitzer solcher Grundstücke, auf welchen sich die Kaninchen bis zu einer der Feld- und Gartenkultur schäd lichen Menge vermehrt nnd angesiedelt haben. Das gefangene oder erlegte Wild muss aber dem J -gdpäcbter gegen das übliche Schussgeld übe lassen werden. Ist während des Kalender jahres wiederholt durch Rot-, Elch- oder Dam wild Schaden verursacht, so muss auch auf Antrag des Ersatzpflichtigen oder Jgdberech- tigten die Schonzeit der schädlichen Wildgattung Die Dahlien=Ausstellung zu Bremen. In den Tagen vom 14. bis 18. September fand im Anschluss an die Jubiläums-Ausstellung in Bremen eine Dahlienschau statt Auch hier hatte die „Deutsche Dahlien-Gesellscbaft" ihre Unterstützung zugesichert, wenngleich die Veran staltung von zwei derartigen Unternehmen, die in so kurzer Zeit aufeinander folgen, sicher den Beteiligten viel Arbeit und Mühe aufoürden. Entgegen dem ungünstigen Ausstellungslokal in Mannheim stand in Bremen eine gut be leuchtete geräumige Halle zur Verfügung, in der sich die Dahlien- undStauden-Sortimente vortreff- lieh aufstellen liessen. Dennoch hat der Besuch der Bremer Ausstellung nicht die Erwartung erfüllt, die man in einer Stadt, woselbst der Garten bau hoch entwickelt ist, wohl hegen durfte. Der Besuch entsprach keineswegs den aufge wandten Mühen, überhaupt dieser recht gelun genen, in solcher Uebersichtlichkeit gebotenen II. Dahlien-Ausstellung. Das vornehme Bremer Publikum hat wenig Interesse für die Jubiläums- Ausstellung als sol; he gezeigt. Ob das nicht schliesslich doch mit darauf zurückzuführen ist, dass man im Frühjahr am Eröffnungstage die Ausstellung auch in ihren äusseren Teilen nicht fertig gestellt hatte? Wir haben schon früher einmal auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass eine monatelang andauernde Pflanzenausstellung von Beginn an ein vornehmes und interessan tes Bild bieten muss, dass sie fortwährend, wenn auch im kleinen Raum, neue Anziehungspunkte enthalten soll und dadurch vor allem in der ersten Zeit dazu beiträgt, dass recht viele Dauer karten, deren Preis mässig gestellt werden sollte, gelöst werden. Sehr viel mag auch die fortgesetzte un günstige Witterung dazu beigetragen haben, dass die Jubiläums- Asstellung so schwach be sucht wurde; jedenfalls aber ist es nicht ge ¬ lungen das Bremer sonst Blumen liebende Publikum auf die neuen Errungenschaften in Stauden und Sommergewächsen und deren An wendung hinzulenken, wie das zweifellos die Absicht des „Bremer Gartenbau-Vereins“ bezw. der Beteiligten gewesen ist. Hier hätte sich eine vortreffliche Gelegenheit geboten, die Vorgärten oder Balkonschmückungen in einer etwas anderen Form, auch unter Anwendung von neueren Pflanzen gerade auf dieser Ausstellung vorzu führen. Wir bezweifeln nicht, dass ein Preis ausschreiben in dieser Hinsicht Erfolg gehabt hätte. Sicher wäre für die vielen Hausbesitzer dadurch ein Anziehungspunkt entstanden, zumal durch solche kleine intime Ausstellungen auch die Lokalpresse ständig in Anspruch genommen werden könnte, wodurch wiederum nur der Sache selbst genützt wird. Ohne in das Ex treme zu kommen, was stets ungeheure Aus gaben, die niemals im Verhältnis zu den Ein nahmen stehen können, erfordert, sied wir doch mit der Leitung der „Dresdener Iater- nationalen Ausstellung“ völlig der Ansicht, dass etwas Aussergewöhnliches, Interessantes, Neues stets geboten werden muss, um das überall ausstellungsmüde Publikum anzuregen. Wir nöchten hierbei keinesfalls, dass unsere Aus Stellungen den Jahrmarktsstil von Düsseldorf und Mannheim verfolgen; schon Hamburg hat zur Zeit bewiesen, dass es noch ganz an dere Mittel und Wege gibt, eine Gartenbau- Dauer- Ausstellung in dem Rahmen der ver schiedenen Zweige des Gartenbaues festzuhalten. Wir vermissten In Bremen ausserdem Obst bäume und Sträucher, ebenso Beerenobst und Gemüse, denn alles das wird auf das Publikum — wenn in richtiger Welse vorgeführt — stets einen guten Eindruck hervorrufen. Auch die so dankbar blühenden Sommergewächse sollten gerade auf solchen Ausstellungen immer wieder gezeigt werden, damit sie nicht ganz und gar in Vergessenheit kommen. Man berücksichtige hierbei nur, in welcher Vielseitigkeit Levkojen, Reseda, Latbyrus, Delphinium, Balsaminen, Tro- pieolum, Zinnien, Diauthus etc. vorgeführt wer den können. Wir wissen auch nicht, ob in Bremen innerhalb eines kleinen Raumes, ähnlich wie das in Mannheim erfolgreich durchge führt worden ist, Sonderausstellungen z. B. in Erdbeeren, Frühobst, Frühgemüse, Nelken etc. veranstaltet worden sind. Wir meinen, ohne grosse Kosten wäre es auch dort möglich ge wesen, jeden Monat zwei Sonderausstellungen in dieser Form zu veranstalten. Der Besuch wäre dadurch schliesslich doch ein besserer gewesen. Wir möchten diese Anregung immer wieder geben, um andere Gartenbau-Vereine, die Dauer-Ausstellungen veranstalten, vor ähn lichen Misserfolgen zu bewahren. In Bremen haben wir diesmal den besten Eindruck von der Dauer-Ausstellung im Freien mitgenommen. Die Rosen- und Sauden- Gruppen standen im vollen Flor, die Dahlien blühten so überreich, wie wir das noch bei keiner Ausstellung vorgefunden haben, und die Pelargonien, Fucnsin, Salvien, Begonien etc. waren ebenso voller Blüten. Dazu kommt noch das ansprechende von hohen Bäumen eingerahmte Terrain, wodurch ähnlich wie in Darmstadt, ein ganz vortrefflicher Abschluss erzielt wurde. Für d e Dahiienschau waren in d r schon früher beschriebenen, gut beleuchteten Aus stellungshalle an den Wänden entlang in Meter- höhe Tische angebracht und auf diese die Dahlien meist in der bekannten Weise, d. h. einzeln, die Blumen in kleiien Gläsern auf- gestellt. Verschiedene Firmen zeigten auch langstielige Blumen in Straussform; wir kommen bei den verschiedenen Einzelausstellern noch darauf zurück und glauben, dass diese Form der Aufstellung noch mehr beachtet werden sollte. Notwendig Ist es aber, dass hierbei nicht zu viel Laub au den Stengeln bleibt, denn dadurch welken die Blumen leicht und andererseits werden die letzteren auch le cht verdeckt, so dass man vor lauter Blättern, zumal bei etagenförmiger Aufstellung, keinen rechten Ueberblick gewinnt. Hier ist vor allem Carl Ansorge - Flottbek als bahnbrechend hervorzuheben; er brachte möglichst langstielige Blumen ohne Laub in hohen Standgläsern und in 10 und 12 Exemplaren vereinigt. Wir können diese Methode des Ausstellens nur zur Nach ahmung empfehlen. Die drei immerhin recht grossen Mittel flächen der Halle waren mit Rasen belegt und man hatte dort Dahlien in feuchtem Sand teppichartig zur Ausschmückung benutzt. Da hierzu das vorhandene Blumenmaterial verwendet werden musste, so trat etn bedenkliches Durch einander der Farben hervor, wodurch der ge samte Eindruck leider sehr herabgemindert worden ist. Hier hätte sicher eine genaue Symmetrie wesentlich günstiger gewirkt; denn es gehört eine gewisse Farbenharmonie und Stimmung dazu und man sollte hierbei immer wieder bedenken, dass Farben auseinander gehen und ineinander fliessen, d. h. wieder Zu sammenwirken müssen, sowie das auch in den Farbengärten, soweit sie von Gärtnern angelegt worden sind, wiederholt recht schön gezeigt worden ist. Auch Dahlien in Töpfen waren in etwas schwachen, aber doch blühend n Exem plaren, rechts und links vom Et gange und in der Mitte der Rasenflächen aufgestellt, wodurch ebenfalls der gesamte Eindruck gewonnen hat. Von den Ausstellern ist zunächst die Firma Oto M a n n - Leipzig - Eutritzsch zu nennen, die das gsste Sortiment in Edel- Dahlien und auch umfangreiche Gladiolen- und Stauden-Sortimente brachte. Von Gladiolen ist als vorzügliche Bindefarbe die riesenblumige, zart lila - rosa Amerika anzuführen, auch die
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