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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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diese ihre Reklameinserate loslassen, fällt der Ab satz und sinken vor allem die Preise. Das gilt von den feinen Gemüsen, wie Spargel, Gurken, Blumenkohl, früher Salat, Bohnen, grüne Erbsen, Kohl usw,, aber einzelne Warenhäuser ver schleudern auch späte Gemüse in grossen Massen. Dazu kommt ein flotter Handel in Kartoffeln. Was Früchte anlaugt (von Süd früchten sehen wir ab), so sind alle feinen Tafelfrüchte, wie Ananas, Tafeläpfel und Birnen, Reineclauden, Weintrauben, Pfirsiche und Apri kosen, Kirschen, Erd- und Johannisbeeren teil weise zu Preisen vertreten, bei denen eigent lich kein anderer Händler bestehen kann. Nur das Schnittblumengeschäft hat man bislang unge schoren gelassen, weil hier kein gutes Geschäft zu machen ist, wenn man mit den Prinzipien des Warenhauses arbeiten will. Wohl aber tritt man in Trauerkränzen an manchen Plätzen mit dem Handelsgärtner in einen, den letzteren schädigenden Wettbewerb. Wir werden in nächster Nummer zeigen, wie die Warenhäuser an den einzelnen Plätzen mit unsern Erzeugnissen arbeiten. Verspätete Lieferungen in den gärtnerischen Betrieben. Es geht nichts über Pünktlichkeit im Ge- schäftsleben. Sie erspart manchen Verdruss, manchen Verlust und sie ist nicht nur, wie es im Sprichwort heisst, die Höflichkeit der Könige. Die Klagen über unpünktliche Lieferungen sind allgemein im lieben deutschen Vaterlande und auch darüber hinaus. Die Unpünktlichkeit ist ein internationales Uebel, dass der Franzose, der Engländer, der Italiener so gut kennt, wie der Russe und Japaner. Die verspäteten Waren lieferungen haben ja ihre ganz verschiedenen Ursachen. Nur die hauptsächliebsten seien hier aufgezählt: Ueberhäufung mit Aufträgen, welche eine prompte Expedierung unmöglich machen; Erschöpfung des Vorrates der verlangten Ware; plötzliche Zerstörung von Beständen durch Unwetter, Hagel, Wasserschaden usw.; Ver säumung der Lieferfrist bei der Bahn- oder Postbeförderung; Verschleppung der Sendungen bei der Beförderung. Schliesslich auch Bummelei im Betriebe, die freilich am wenigsten von alledem in Betracht kommen dürfte. Welche rechtlichen Folgen knüpfen sich nun an eine Verspätung der zu liefernden Waren? Wir wollen bei der Beantwortung dieser Frage in erster Linie Blumen- und Pflanzensendungen ins Auge fassen. Zunächst herrscht in gärtnerischen Kreisen, namentlich wenn es sich nicht um grosse, kaufmännisch organisierte Betriebe handelt, um Firmen, die sich streng an die handelsrecht lichen Vorschriften halten, eine sehr üble An gewohnheit, und das ist die: Auf eine Be stellung einfach nichts zu antworten! Das ist ein grosser Fehler, der sehr verhäng nisvolle Folgen haben kann. Eine Bestellung ist ein Antrag, eine Offerte zur Abnahme von Waren. Unter Anwesenden, auch solchen, die sich durch Fernsprecher in Verbindung setzen, kann ein Antrag nur sofort angenommen werden. Wenn das nicht ge schieht, ist kein Teil mehr gebunden. Der Besteller braucht die Pflanzen nicht abzunehmen, der Züchter braucht sie nicht zu liefern. Anders unter Abwesenden. Hier bestimmt § 147, Abs. 2 des Bürgerl. Gesetzbuches: „Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmässigen Umständen er warten darf.“ Die Antwort, ob man liefern will, darf also nicht verzögert werden. Wenn jemand bei einem Handelsgärtner Stecklinge bestellt und der letztere lässt nichts von sich hören, sendet aber nach vielleicht 14 Tagen die Ware ab, so braucht der Besteller dieselbe nicht mehr ab zunehmen, denn In dem Stillschweigen des Handelsgärtners liegt eine Ablehnung der Be stellung und der Besteller konnte sich ander weit decken. Diese rechtlichen Fragen will aber der Handelsgärtner gewöhnlich nicht gelten lassen, weil er sich selbst die Regel konstruiert: „Wer nicht absagt und dann die Ware schickt, der hat die Bestellung angenommen.“ Der Jurist freilich entscheidet im gegenteiligen Sinne. Allerdings muss nicht in allen Fällen auf eine Bestellung erst deren Annahme erklärt werden, sondern es kann einfach die Ware gesandt werden. Die Sendung der Ware gilt dann als Annahme der Bestellung. Darüber spricht sich § 151 des Bürgerl. Gesetzbuches in folgender Weise aus: „Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages zustande, ohne dass die An nahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Er klärung nach der Verkehrssitte nicht zu er warten ist oder der Antragende auf sie ver zichtet bat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu ent nehmenden Willen des Antragenden.“ Nun kann wohl unbedenklich gesagt werden, dass es Verkehrssitte im gärtnerischen Handel ist, dass man eine Erklärung nicht erwartet, aber die Ware! Und kommen wir auf den Hauptfehler, der immer gemacht wird! Soll der Vertrag ohne besondere Erklärung zustande kommen, so muss die Ware sofort, wie es wenigstens im ordnungsmässigen Geschäftsver kehr möglich ist, an den Besteller abgesandt werden. Geschieht dies nicht und die Ware wird etwa nach ein bis zwei Wochen, ohne dass vorher eine Erklärung erfolgte, dem Be steller zugesandt, so kann er ohne weiteres die Sendung zurückweisen. Die Annahmeverwei gerung wegen verspäteter Lieferung hat in diesem Falle ihre Berechtigung. Der Besteller darf nicht im Ungewissen darüber vom Lie feranten gehalten werden, ob er überhaupt Ware von ihm erhält oder nicht. Nun kann es aber auch vorkommen, dass der Besteller gleich eine Frist gesetzt hat Er schreibt: „Ich bestelle hiermit bis zum 20. Mai 10000 Korn Cyclamen-Samen, zum Preise von 120 Mk.“ Der Lieferant erwidert nichts, aber der Samen trifft auch am 20. Mai noch nicht ein. Der Besteller kauft anderwärts. Am 25. Mai kommt der Samen an und es wird die Annahme verweigert. Die Verweigerung ist berechtigt denn § 148 des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt: „Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen." Und noch ein dritter Fall der Uerspätung ist hier von Interesse. Hatten wir bislang Fälle betrachtet, wo der Vertrag überhaupt noch nicht zustande gekommen war, so möge jetzt ein anderer Fall Berücksichtigung finden, in welchem der Vertrag schon perfekt gewesen ist, aber die Lieferung unpünktlich erfolgte. Nehmen wir an, der Handelsgärtner hat geschrieben, dass er den Samen bis zum 20. Mai liefern werde. Der Vertrag ist zustande gekommen. Am 20. Mai trifft die Ware nicht ein. Da kann der Besteller nicht ohne weiteres zurücktreten, denn § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schreibt in diesem Falle vor: „Ist bei einem gegenseitigen Vertrage der eine Teil mit der ihm obliegenden Leistung im Verzüge, so kann ihm der andere Teil zur Bewirkung der Leistung eine angemessene Frist mit der Er klärung setzen, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablaufe der Frist ablehne. Nach dem Ablaufe der Frist ist er berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder an dem Vertrage zurückzutreten, wenn die Leistung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.“ Würde also in unserem Falle der Handels gärtner geschrieben haben: „Wenn nunmehr der Samen nicht bis zum 23. Mai eintrifft, nehme ich denselben nicht mehr an und werde mich anderweit decken, Sie aber für den Schaden, der mir erwächst, haftbar machen“, und die Ware traf erst am 25. Mai ein, so konnte er mit Fug und Recht die Sendung zurückweisen. Hätte er dagegen diese Nach frist nicht gestellt und nicht ausdrücklich erklärt, dass er nach dem Ablauf die Ware nicht mehr abnehme, so würde er sie auch noch später als am 25. Mai haben abnehmen müssen. Er würde dann aber auch berechtigt gewesen sein, noch die Erfüllung des Vertrages zu fordern, wenn etwa der Lieferant erklärte, nicht mehr liefern zu wollen. Leider wird im gärtnerischen Handel die so genannte „Nachfrist“ viel zu wenig beachtet. Man glaubt im Rechte zu sein, wenn mau ver spätete Pflanzensendungeu einfach zurückweist. Das ist ein Irrtum, der zu Unannehmlichkeiten führen kann, wie wir das wiederholt feststellen konnten. Wir hielten es deshalb für an gebracht, hier einmal auf die Rechtslage hin zuweisen, in die bei verspäteten Lieferungen beide Teile, Besteller und Lieferant, kommen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Bestimmungen über die Einfuhr von Geschäftskatalogen und Preislisten in Kanada. Unter Aufhebung der früheren Bestimmungen hat die Regierung in Kanada einen Zollnacblass für wirkliche Geschäftskataloge und Preislisten zugelassen, wenn diese nicht etwa dazu bestimmt sind, den Verkauf von Waren durch eine Person in Kanada anzuzeigen und sofern sie nach Kanada in einzelnen an Kauf leute daselbst adressierten Exemplaren und zwar nur in einem Exemplar an jeden Kaufmann für seinen eigenen Gebrauch, aber nicht zur Verbreitung gesandt werden. — Die Obsternte in Südrussland verspricht nach den eingegangenen Nachrichten eine äusserst reiche zu werten, soweit Wein, Aepfel, Birnen, Pflaumen und Nüsse in Frage kommen, während Pfirsiche und Aprikosen durch den strengen Winter sehr gelitten haben. Es wird beabsichtigt, von der Krim aus, wo ¬ selbst die grössten Obstbaubezirke sich befinden, einen umfangreichen Export nach den russischen Hauptstädten, vor allem St. Petersburg in die Wege zu leiten. Jedenfalls wird man auf das Entgegenkommen der russischen Regierung durch Frachtermässigung rechnen können. — Der deutsche Gartenbauhandel mit dem Ausland weist im ersten halben Jahr, vom 1. Januar bis 30. Juni 1907 nach den Monatsheften des Kaiserlich Statistischen Amtes folgende Zahlen in der Ein- und Aus fuhr auf (die Werte sind auf Tausend Mark abgerundet): Einfuhr Ausfuhr a) Blumen und Pflanzen: N N Lebende Blumen 3953000 63000 Bindegrün 564000 36000 Getrocknete Blumen, Blät ¬ ter, Gräser etc 412000 338000 Topfpflanzen 965000 275000 Orchideen 78000 3000 Blumen - Zwiebeln und Knollen 259000 306000 Forstpflanzen 114000 56000 Obstbäume und Sträucher 122000 149000 Allee-, Park-, Zierbäume und Sträucher etc. . . . 106000 170000 Rosenstämme u.-Sträucher 32000 206000 Koniferenundimmergrüne Pflanzen 428000 63000 b) Sämereien: Gemüsesamen 292000 489000 Blumensamen 46000 445000 Runkelrübensamen .... 105000 1437000 Zucker rübensamen .... 90000 11522000 c) Frisches Gemüse: Rotkohl, Weisskohl . . . . 89 6 000 107 000 Wirsing-, Rosenkohl etc. 503000 16000 Spargel, Tomaten 414000 121000 Blumenkohl etc 2012000 98000 Zwiebeln 1251000 578000 Bohnen, Erbsen 615000 6000 Gurken, Salat etc 4096000 423000 Meerrettich 2000 459000 Kohlrabi, Sellerie 614000 134000 Kartoffeln .3909000 2025000 d) Frisches Obst: Aepfel 951000 69000 Birnen, Quitten 33000 19000 Aprikosen, Pfirsiche . . . 66000 — Kirschen 1 148000 40000 Erdbeeren 177000 3000 Anderes Beerenobst . . . 267000 16000 Vereine und Versammlungen. — Hauptversammlung des Oberhess. Obstbauvereines in Butzbach. Der am 28. Juli im „Hessischen Hof“ stattfindenden Versammlung ging, wie üblich, eine Beratung der Vereinsbaumwärter Oberhessens voraus, die von ca. 70 geprüften Baumwärtern besucht war. Um 10 Uhr vormittags eröffnete der Präsident, Graf Oriola-Büdesheim diese Verhandlungen. Obstbautechniker Wiesner referierte über ameri kanische und andere ausländische obstbauliche Absonderlichkeiten; Obstbautechniker Koch über die angestrebte einheitliche deutsche Obst verpackung im Sinne des Pomologen-Vereines. Die Referate wurden lebhaft diskutiert und am Schluss noch Berufsfragen und Fragen über Sortenanbau nach geschehener Felderzusammen legung erörtert. Allgemein bedauert wurden die geringen Aussichten auf eine gute Apfel ernte. — Am Nachmittage 3 Uhr begannen dann die Hauptverhandlungen im Beisein des braucht er jedoch nicht viel Feuchtigkeit. Was seine Erscheinung betrifft, so ist Ceterach offi- cinarum so gut charakterisiert, dass er mit einem anderen Farn gar nicht zu verwechseln ist. Aus der mit schwarzen Spreuhaaren bedeckten Grundachse entspringen die dichtrasigen, fiederteiligen Blätter, die bis zu 20 cm Länge erreichen. Die Stiele sind am Grunde meist schwarzbraun, unterwärts mit schwarzen, da zwischen mehr oder weniger dicht mit anfangs silberglänzenden, zuletzt hellbraunen Spreuhaaren besetzt. Die Blätter selbst sind von lederiger Textur, oberseits graugrün nnd glanzlos, unter seits dicht mit dachziegelartig sich deckenden Spreubaaren bekleidet. Man sieht also, dass dieser Farn infolge seiner derben Blattkonsistenz und der starken, schuppenartigen Bekleidung vorzüglich befähigt ist, den Einwirkungen von Sonne und Trockenheit zu widerstehen; wäre der Farn ein Bewohner schattiger Plätze, so machten sich derartige Schutzeinrichtungen völlig überflüssig. Was die systematische Stel lung von Ceterach officinarum anbelangt, so wird diese Gattung von vielen Farnforschern mit Asplenum vereinigt und führt den Namen Asplenum Ceterach L. Wie man sich dazu auch immer stellen möge, jedenfalls verdient dieser Farn, gleichviel, unter welchem Namen man ihn kultiviert, in jedes Freilandfarn-Sorti ment aufgenommen zu werden. Veränderungen unterliegt der Milzfarn sehr wenig, es sind zwar einige Spielarten bekannt, doch haben sie keine grosse Bedeutung. Ceterach officinarum findet sich äusser in Mitteleuropa noch in einem grossen Teile des Mittelmeergebietes, sowie im Kaukasus, Mittelasien und im Hima laya vor. — Magnolia hypoleuca, die schon häufig im „Handelsgärtner“ erwähnt wurde, soll sich nach Mitteilung von J. Meehan in „The Flor. Exch.“ nicht nur aus Samen, sondern auch durch Ableger und Veredlung vermehren lassen. Der Samen muss sofort stratifizlert werden, da er nicht mehr keimt, wenn er einmal einge trocknet ist. Von den bekannteren Arten hat Magnolia tripetala die meiste Aehnlichkeit mit M. hypoleuca, besonders im Wuchs, aber auch in ihrem Verhalten in kultureller Beziehung, aber M. hypoleuca ist entschieden die schönere von beide». Ihre Blätter sind von festerer, derberer Konsistenz und unterscheiden sich ausserdem durch die rötlichen Adern. Ein weiterer Vorzug der M. hypoleuca gegenüber der M. tripetala ist der weniger aufdringliche Geruch, den die Blüten ausströmen und der bei M. tripetala ein sehr scharfer, unangenehmer ist. Die Blüten erscheinen bei beiden Arten, nachdem die Blätter bereits ausgebildet sind, etwa Anfang bis Mitte Juni. Uebrigens ist die Vermehrung durch Ableger bei den Magnolien eine sehr langwierige und dauert es gewöhnlich zwei Jahre, bevor die Ableger sich genügend bewurzeln. Die Vermehrung aus Samen ist daher unter allen Umständen vorzuziehen. Durch Vermittlung der „Deutschen Dendrologischen Gesellschaft ‘ ist auch von M. hypoleuca in letzter Zeit guter Samen importiert worden. — Wert und Unterschiede der ver schiedenen Catalpa-Arten. Die beson deren Eigenschaften und Artunterschiede der verschiedenen in den Gärten vorkommenden Catalpa-Arten sind selbst vielen Fachleuten nicht genau bekannt. Ca^alpa speciosa Warder, die in den nördlichen Staaten der Union, besonders in Ohio vorkommf, ist die härteste Art. Sie wird auch von allen Catalpaarten am höchsten und bildet im Vaterlande etwa 12 Meter hohe Bäume. In Blatt und Blüte ist C. speciosa nicht wesentlich von der nahestehenden C. bignonioides verschieden, sie blüht aber um einen Monat früher und die Blätter sind geruchlos, während die Belaubung der C. bignonioides einen nicht gerade angenehmen Geruch, ähnlich den Blättern mancher Juglans- und Rhus-Arten besitzt. Beide Arten sind schöne Strassenbäume, Caialpa speciosa ist aber auch im Vaterlande Nord amerika weit mehr geschätzt. Diese Art ist selbst noch in den nördlichsten Staaten winter hart, bildet schönere Bäume und ist auch als Forst- und Nutzholz weit wertvoller als die verwandten Arten. Catalpa bignonioides Walter, die in den Südostsfaaten der Union beheimatet ist, bildet kleinere weniger ansehnliche Bäume, blüht später, etwa im Juli, ist aber sonst in der Blüte auffälliger, wenn auch der bereits erwähnte üble Geruch der Blätter keine angenehme Eigen schaft ist Die niedrig bleibende chinesische Art, C. Bungei, C. A. Meyer und die aus Japan stammende, nur etwa 6 Meter hoch werdende Catalpa Kfimpferi Sieb. & Zucc., sind beide wohl weniger empfindlich als Catalpa bigno nioides, aber doch weniger hart als C. speciosa. Beide besitzen, wie C. bignonioides, eine unan genehm riechende Belaubung. Catalpa K.aem- pferi, die als synonym mit C. ovata G. Don, gilt, ist durch schöne grosse Belaubung und kräftigen Wnchs ausgezeichnet und ist nächst C. speciosa die für deutsche Verhältnisse wert vollste Art. Die gelblichen, violett punktierten Blumen erscheinen etwas nach C. bignonioides im Juli, oft vereinzelt auch noch im August. C. Bungei ist in der Blüte ähnlich, aber schwach wüchsig und wird nur etwa 3 Meter hoch. Die in den Parks und Baumschulen sehr ver breiteten gelbblättrigen und dunkellaubigcn Formen gehören als Varietäten zu Catalpa bignonioides, die in den Katalogen meist noch als C. syringaefolia geführt wird. Es gibt aber auch eine Form von Catalpa Kpempferi, die schwärzlich purpur austreibt und als wertvolles Zwerggehölz zu empfehlen ist. — Die strauchartigen Potentilla gehören mit zu den dankbarsten Blütensträuchern, die im Vordergrund der Gehölzgruppen ihre leuchtenden weissen und gelben Blüten in ununterbrochener Folge vom Mai bis In den Herbst entwickeln. Die bekannteste Art ist P. fruticosa L., ein äusserst dankbarer Blüher, der seinen goldgelben Flor vom Mai bis in den September zur Schau trägt, die niedriger bleibende Varietät humilis Regel, die höchstens 50 cm hoch wird und sich als ein fein- und dichtzweigiger Busch darstellt, im übrigen, namentlich in Bezug auf ihre Blüte sich nicht sehr von der Stammform entfernt, kommt selten zur Anpflanzung, obwohl sie sich besonders zur Schmückung von Felspartien eignen dürfte. P. micrandra Koehne mit dunkelgelben Blüten unterscheidet sich von P. fruticosa ein mal durch den bedeutend niedrigeren, in die Breite gehenden Wuchs und dann durch die auffallend kleinen Staubblätter. Die Heimat dieser Art ist wahrscheinlich Japan, die Blüte zeit tritt im Juli ein. Durch reinweisse Blüten sind P. dahurica Nestl. und Salessowi Steph, ausgezeichnet. Erstere, die im Wuchs nicht grösser wird als die erwähnte niedrige Varietät von P. fruticosa, ist ein zwergiger, dicht kurz verzwe’gter, manchmal etwas niedergestreckter, meistens jedoch aufrechter Strauch mit in der Jugend behaarten Zweigen. Die ganzrandigen Fiederblättchen sind oben lebhaft grün und selten behaart, auf der Unterseite bläulich oder weisslich grün. Die im Mai und Juni sich einstellenden Blüten sind weiss, oberseits hin und wieder mit gelblichem Schein. Transbai kalien ist die Heimat dieser in der Kultur noch seltenen Art, wo sie hauptsächlich steinige Bergabhänge bewohnt. Gleichfalls noch rar ist die mittelasiatische P. Salessowi Steph., die in den Grössenverhältnissen der P. fruticosa gleichkommt und einen rundlichen Busch bildet, dessen dicke Zweige mit dunkelbrauner, späterhin abfasernder Rinde bedeckt sind. Die
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