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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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Preis zurückgegangen ist. Weisse Lilien sind teuer, alle anderen Schnittblumen gibt es genügend. Die Kulturen stehen im grossen ganzen recht gut, sind aber infolge der ausserordentlich kühlen regnerischen Witterung noch weit zurück. Dresden, den 17. Juli. Die Geschäftslage ist ziemlich still bei vollständig genügendem Angebot in Bifitenpflanzen. Sehr viel sieht man jetzt Fuchsien und Hortensien, überhaupt alles, was die Saison jetzt bietet, nur Lilien fehlen. Erwähnenswert sind noch die ersten Daboecien. Das Blattpflanzengeschäft ist ebenfalls ohne irgend welche Bedeutung. Für die Binderei ist jetzt der Absatz von Sträussen und losen Blumen das einzige Geschäft, grössere Aufträge werden seltener erteilt. Wesentlich besser war die Trauer binderei beschäftigt. Der Schnittblumenmarkt ist nun mit Rosen und Nelken, die nun zu normalen Preisen zu haben sind, überfüllt, auch Kaktus-Dahlien und Gladiolen sieht man viel. Zur Entwicklung der Kul turen fehlt noch sehr viel Sonne, denn alles ist bei dem nasskalten trüben Wetter zurückgeblieben. Leipzig, den 18. Juli. Der Umsatz erreichte eine mittlere Höhe, Rosen, Hortensien, Pelargonien und Fuchsien wurden von blühenden Pflanzen reichlich angeboten, dagegen sah man weniger Nelken und Hydrangeen. Erwähnenswert sind ferner Haemanthus König Albert. Das Blattpflanzengeschäft ist ohne Be deutung, Palmen und Dracaenen werden weniger ver langt, dagegen werden Blattbegonien und Farne besser verkauft. Für die Festbinderei gab es wie immer in den Sommermonaten wenig zu tun. Äusser Rosen und Nelken finden die ersten Georginen Beachtung, ebenso schöne Stauden. Die Trauerbinderei hatte nur teilweise lohnende Beschäftigung, bei dem anhalten den Regen sind die Preise für Schnittblumen ziemlich hohe. Der Stand der Kulturen lässt zu wünschen übrig, denn wir hatten vorwiegend kühles regnerisches Wetter. Frankfurt-Main, den 17. Juli. Die Stille des Sommers macht sich immer mehr bemerkbar. Blü hende Topfpflanzen werden bedeutend mehr ange boten als Bedarf vorhanden ist, besonders ist jetzt der Markt mit Hortensien in allen Stärken überfüllt; auch Landnelken, Fuchsien, Geranien und alles was die Sommerzeit bietet, gibt es ausreichend. Weniger angeboten werden Crassula, Gloxinien, ebenso Lilium lancifolium. Der Bedarf in Blattpflanzen ist sehr gering, ausserdem sind die Vorräte von Phönix und Araukarien recht knapp. Die Binderei hat nur wenig zu tun, denn, nachdem die Schulen geschlossen sind, ist ganz Frankfurt ausgeflogen und erst nach Schluss der Ferien wird wieder ein lebhafterer Bedarf zu kon statieren sein. Die Aufträge für Trauerarrangements und Kränze gingen ebenfalls minimal ein. Rosen werden nicht zu viel angeboten, vor allem fehlt es an Kaiserin Auguste Viktoria 1 , Landnelken und Remon tantnelken sind in Massen zu mässigen Preisen zu haben. Die Kulturen stehen nun günstig, besonders Eriken und Cyclamen entwickelten sich recht zufrieden stellend. Die Witterung dagegen ist unbestän dig, vorübergehend trat Wärme ein, dann kühlte es sich nach heftigen Regenfällen wieder ab. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: C. T. in D. Habe April 1906 ein kleines Grundstück für 25000 Mk. gekauft, 5000 Mk. ange zahlt und 6000 Mk. Rest-Kaufgeld, 5 Jahre fest. Es standen vor dem Hause 12 Obstbäume: 2 Birnbäume, 3 Aepfelbäume und 7 diverse Pflaumenbäume, 1 Birn baum war fast tot (abgefault), 3 Aepfelbäume voller Blutläuse, andere Bäume waren sehr hoch, so dass fast kein Licht zu den Fenstern und ausserdem unter den Bäumen sich keine Pflanze entwickeln konnte. Ich habe die 12 Bäume herausgenommen. Hinter dem Hause stehen noch 12 Stück, welche auch alles viel zu viel beschatten; die Aeste wachsen fast zum Fenster herein, so dass ich auch gezwungen bin, einige herauszunehmen. Jetzt schreibt mir nun der betreffende Verkäufer, ich hätte das Grundstück ent wertet, da ich die Bäume herausgenommen hätte und ich solle das Restkaufgeld sofort oder spätestens in 4 Wochen auszahlen. Ich habe aber vor dem Hause eine Anlage von über 100 hochstämmigen und 100 niedrigen Rosen gemacht (ausserdem einen neuen Zaun u. a. m.), ich glaube doch, dass das mehr wert ist, als die alten Krüppel (der Ertrag der Bäume war keine 5 Mk.). Ausserdem hatte mir derselbe schon im Februar geschrieben, wenn ich das Geld (6000 Mk.) schaffen könnte, so wollte er mir etwas nachlassen; er wüsste ja, dass er es jetzt nicht zu fordern hätte. Die Bäume waren damals auch schon fast alle heraus, nun kommt er mittels eingeschriebenen Briefes mit dieser Forderung; ich habe gar nicht darauf geant wortet. Bitte, mir möglichst in dieser Nummer mit zuteilen, wie ich mich zu verhalten habe. Antwort: Von einer Entwertung des Grund stückes kann unter solchen Umständen gar keine Rede sein. Die Entfernung der für Ihre Kulturen überflüssigen und dieselben durch die Schattengebung schädigenden Bäume war notwendig und bedeutet, da sie an deren Stelle Rosenkulturen angelegt haben, eher eine Melioration dieses Grundstückes. Weisen Sie den Verkäufer mit seinem Ansinnen einfach zu rück; das Restkaufgeld ist erst nach Ablauf des 6. Jahres fällig. Frage 2: P. F. in W. Anbei sende Ihnen auf Ihren Wunsch in Nr. 21 im „Handelsgärtner“ ein Ortsstatut, betr. die hiesige Kanalisation. Die Haupt frage ist die, ob ich verpflichtet bin, die Kanalbe nutzungsgebühr von pro qm 4 Pfg. für meine Ge wächshäuser zu bezahlen, auch dann, wenn die Häuser nicht an den Kanal angeschlossen sind. Man hat nämlich durchblicken lassen, dass man mich mit dem Kanalanschluss nicht drängen wird, falls ich unbe anstandet die Benutzungsgebühr bezahle. Andernfalls will man mich zum Anschluss zwingen. Was soll ich nun machen? Antwort: Aus dem Statut ist nicht ersichtlich, ob ein Zwang auf alle Einwohner behufs Beitritt ein geführt werden soll. Doch ist das wohl anzunehmen. Sind Sie nun augeschlossen, so müssen Sie nach dem Statut auf jeden Fall die in § 4b vorgesehenen Ge bühren bezahlen, gleichviel, ob Sie von dem Anschluss Nutzen ziehen oder nicht. Auch sind die Gewächs häuser nicht ausgeschlossen, da nach dem Statut der Quadratmeter bebauter Fläche in Frage kommt und kein Unterschied hinsichtlich der Art der Bebauung gemacht ist. Frage: A. Sch.inM. 1. Nach beiliegendem Brief seitens des Rechtsbureaus des Bauernvereins in M. vom 1. Dezember 1906 musste ich leider auf die Klage der Rückauflassung der 2 Morgen Ackerland ver zichten, weil der Nachweis, dass die Käuferin den Irrtum meiner Ehefrau gekannt hat, nicht zu erbringen ist. Dagegen war ausdrücklich vor Zeugen vereinbart, dass nur Waldboden verkauft resp. abgemessen werden sollte und auch gleich an Ort und Stelle dem Land messer gesagt, dass von der Stelle ab — also Wald boden — so viel verkaufte Morgen abgemessen werden sollten und der Rest ferner mein Eigentum bleiben, also von der Parzelle ein Teil abgemessen werden sollte. Sei es nun durch Nachlässigkeit des Land messers oder durch Veranlassung der Käuferin, es wurde an der Stelle kein Stein gesetzt und nur nach dem Katasterauszug die Grösse ausgerechnet, an der entgegengesetzten Seite wurden Steine wohl ge setzt, aber nicht dem Ackerlande zu. Gegen Abend sagte der Landmesser, es ist alles in Ordnung, Steine könnten wir nachträglich selbst an bezeichneter Stelle einsetzen, und so habe ich in dem guten Glauben den Vertrag unterzeichnet, dass nur Wald boden verkauft ist. Später liess die Käuferin durch denselben Landmesser nochmals abmessen und Steine aufsetzen, wodurch ich zwei Morgen Ackerland, die sonst in meinem Eigentum verblieben wären, verlor. Da nun vereinbart war, dass nur Waldboden verkauft werden sollte, habe ich durch Herausgabe von zwei Morgen Ackerland Schaden an dem Mehrwert des Ackerlandes gegenüber dem Waldboden von ca. 300 Mk. erlitten. Ich frage an, ob ich den Schadenersatz jetzt noch geltend und auch den Landmesser regress pflichtig machen und ob ich den angemessenen Schadenersatzanspruch durch Zession an jemand ab treten kann? Welche Winke können Sie noch geben? Zeugen sind vorhanden! Wieviel Jahre Verjährungs frist ? Frage 2: Kann ich das Recht der Mitbenutzung der Jagd durch Zession an jemand abtreten, ohne erst Erlaubnis einzuholen? Betreffender Vertrags passus lautet: „Die Ankäuferin räumt dem Verkäufer Sch. das Recht der Mitbenutzung der Jagd auf dem infolge dieses Kaufes gebildeten selbständigen Jagd bezirke des K.schen Gutes ausdrücklichst ein. — Kann ich eigene Jagd auf einer Enklave von 45 Morgen, welche von den 300 Morgen des Jagdinhabers um schlossen ist, also ganz getrennt von dem verpach teten Gemeinde-Jagdbezirk liegt, erlangen, indem ich die 45 Morgen Enklave dem umschliessenden Jagd- inhaber zur Pacht anbiete, von diesem aber abgelehnt wird? Oder ist er verpflichtet, eine angemessene Pacht zu zahlen nach dem neuen preussischen Jagd gesetz, welches bald in Kraft treten soll? — Kann ich die Ankäuferin für entgangenen Wildschadenersatz regresspflichtig machen, indem diese offenbar unter Augen duldete oder zuliess, dass eine Schafherde, die bei ihr in Pferch stand, meine Waldflächen überzog, abhütete und eine Menge junge Tannen verbiss? Der beantragte Wildschadenersatz wurde abgewiesen unter dem Hinweis, dass die Schafherde darauf gehütet worden war. Die Ankäuferin hat sich im Kaufver trag verpflichtet nach folgendem Wortlaut: „Die An käuferin verpflichtet sich, soweit dies möglich ist, die Beaufsichtigung der im Eigentum des Verkäufers ver bliebenen Restgrundstücke von Flur No. 91 gegen Holzfrevel und Diebstahl zu übernehmen und vor kommende Fälle sofort zur Anzeige zu bringen.“ Dies ist offenbar absichtlich nicht erfolgt und somit haftet die Ankäuferin für den Schaden, ohne dass ich mich erst an den Schafbesitzer zu halten brauche, das wäre auch zu spät. Ist der Begriff Holzfrevel und Diebstahl auch für Schafverbiss an den jungen Tannen gültig? Kann ich auf Grund der Nachlässig keit der Käuferin von ihr jährlich eine Entschädigung für den bestellten Förster zur Beaufsichtigung der Grundstücke gerichtlich erstreiten? Antwort: 1. Gegen die Käuferin ist nichts zu machen, nachdem ihr das Ackerland aufgelassen wurde und ihr nicht nachzuweisen ist, dass sie den Irrtum, in welchem sich vielleicht der Landmesser befunden hat, gekannt und ausgenutzt hat. Sie würden sich also nur wegen Schadensersatz an den Land messer selbst halten können, wenn diesen ein Ver schulden trifft, weil er fahrlässiger Weise nicht nur Waldboden abgemessen hat. Verjährt ist der An spruch wegen Schadensersatz erst mit 3 Jahren. Antwort 2: Das Ihnen mit eingeräumte Jagd recht ist nicht übertragbar. Das neue preussische Jagdpolizeigesetz ist uns nicht bekannt. Der Schaden, der Ihnen durch die Schafherde entstanden ist, ist kein Wildschaden. Wohl aber ist die Käuferin nach unserem Dafürhalten verpflichtet, den Schaden zu er setzen, da sie die Herde, die bei ihr in Pferch stand, ohne Aufsicht gelassen hat. Handelsregister. Darmstadt. In unser Handelsregister wurde heute eingetragen: Die Firma Grossgärtnerei Henkel, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Darmstadt. Gegenstand des Unternehmens ist: Kunst- und Handelsgärtnerei, Landschaftsgärtnerei und Dekoration mit Gartenunterhaltung, Versand von Blumen und Gewächsen nach aussen. Geschäftsführer sind: Friedrich Henkel, Gartenarchitekt, Darmstadt; Jacob Wilhelm Krause, Kaufmann, Darmstadt. Jeder der beiden Geschäftsführer ist berechtigt, die Gesell schaft selbständig zu vertreten. Berlin. In das Handelsregister ist eingetragen worden: (Firma Carl Reinsch, Dresden, mit Zweigniederlassung Berlin): Offene Handelsgesell schaft. Der Ingenieur Max Wilhelm Heinrich Wimmer, Dresden, ist in das Geschäft als per sönlich haltender Gesellschafter eingetreten. Sangerhausen. In unser Handelsregister ist die Firma Gustav Weber in Sangerhausen und als Inhaber derselben der Kunst- und Handelsgärtner Gustav Weber daselbst eingetragen worden. Konkurs-Nachrichten. Bühl (Baden). Ueber das Vermögen des Gärt ners Karl Kolb in Steinbach und dessen Ehefrau Rosine geb. Eberle, daselbst, wurde am 28. Juni 1907 das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver walter: Rechtsagent Christ in Bühl. Anmeldefrist bis zum 22. Juli 1907. Erste Gläubigerversammlung und zugleich Prüfungstermin: Dienstag den 30. Juli 1907. Offener Arrest und Anzeigefrist bis zum 22. Juli 1907. Hamburg. Ueber das Nachlassvermögen des am 10. Juni 1907 in Ohlsdorf verstorbenen Handels gärtners Rudolph Andreas Friedrich Schlich ting, zuletzt zu Hamburg, Ohlsdorferstr. 513, ist der Konkurs eröffnet. Verwalter: Buchhalter Aug. Löhmann, Heuberg 10,11. Offener Arrest und An zeigefrist bis 30. Juli d. J. Anmeldefrist bis zum 9. August d. J. Erste Gläubigerversammlung den 31. Juli d. J. Allgemeiner Prüfungstermin den 21. August d. J. Bromberg. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Handelsgärtners Hugo Stössel in Bleichfelde ist zur Prüfung der nachträglich an gemeldeten Forderungen der Termin auf den 13. Juli 1907 vor dem königlichen Amtsgerichte in Brom berg anberaumt. Dresden. Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Gärtnereibesitzers Friedrich Heinrich Paul Ruschpier, hier, Lockwitzerstr. 37, ist ein gestellt worden. Rathenow. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Fritz Lange, hier, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlusstermins hierdurch aufgehoben. Osterode (Ostpr.). Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gärtnereibesitzers Gottlieb Kleeberg aus Osterode (Ostpr.) ist durch Aus schüttung der Masse beendet. Bromberg. In dem Konkursverfanren über das Vermögen des Handelsgärtners Hugo Stössel in Bleichfelde ist zur Prüfung der nachträglich an gemeldeten Forderungen Termin auf den 13. Juli 1907 mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Bromberg anberaumt. Patent-Erteilungen. Gross-Lichterfelde. Dr. Hermann Mehner, Margarethenstrasse 7, unter 45f 188917. Verfahre: zur Bodenheizung, bei dem warme Luft durch in den Boden verlegte Röhren geleitet wird. Gebrauchsmaster. Dresden-Niedersedlitz. Höntsch & Co. unter 45 f. 310999. Vorrichtung zum Heben und Senken von Stellagen in Gewächshäusern. Karlsruhe. Josef Bayer, Kriegstr. 165, unter 45 f. 311411. Vorrichtung zum Lüften von Mist beeten. Erfurt. Gustav Frixel, Webergasse 23, unter 45 f. 311430. Obstpflücker mit in die Fortsetzung sowie quer zur Pflückerkrone einstellbarem und fest legbarem Stiel. Hilbersdorf bei Freiberg (Sachsen). N. Clare: unter 45f 311501. Blumen- und Efeukästen mit durth Schablonen aufgebrachten Mustern. Oberkaufungen. Herkuleswerke, Kor sett- und Spiralfeder-Fabriken, G. m. b. H. unter 45f 311 730. Obstpflücker mit Ring aus eine: Schraubenfeder. Bremen. Ernst Kiep, Fedelhöven 87a, unter 45f 312099. Konischer Kübel für Kokospalmen. Neue Firmen. Georg Schütz, Handels- und Stadtgärtnet Blumenau, St. Catharina, Brasilien. Wilhelm Richter, Landschafts-und Friedhofs gärtner, Detmold, Caristr. 9. Fritz Stephan, Handelsgärtner, Beiersdot (Ober-Lausitz). Hans Kurt Kleindienst, Landschaftsgärtne Dresden-Striesen, Glasewaldtstr. 51 p. Marie Cortes, Blumenhdlg., Lengenfell (Vogtl.), Poststrasse. Lina Weiss, Blumenhandlung, Frankenth (Pfalz). Sylvester Hatzmann, Handelsgärh Fürstenzell (Bayern). Josef Hofmann, Handelsgärtner, Fürt Auf der Schwand 22. Georg Laber, Handelsgärtner, Riera ! München. Georg Wolf, Handelsgärtner, Ober-Inge! heim (Hessen). Emma Lange, Blumenhandlung, BerlinNO. 35 Christburgerstr. 37. W. Reul, Blumenhandlung, Berlin N. 4 Chausseestr. 93. J. Zamel, Blumenhandlung, Berlin SO. 3 Köpenickerstr. 153. Duwe & Giesen, Blumenhandlung, Cha: lottenburg, Kurfürstendamm 45. A. Pahl, Handelsgärtner, Hale nsee - Berli: Westfälische Strasse 72. Carl Schültzky, Landschaftsgärtner, Schönt berg-Berlin, Gustav Müllerstr. 8. Fritz Jahn, Landschaftsgärtner, Nienbur a. d. Weser. Fritz Fischer, Handelsgärtner, Weend (Hannover). Walter Müller, Handelsgärtner, Elberfeli Uellendahl 30. Albert Schneider, Grafschafter Blumenha Moers, Kloster- und Hangstrassen-Ecke. Wilhelm Ackermann, Landschaftsgärtn Nordhausen, Neumarkt 5. Firmen-Aenderungen. Josef Fehr, Handelsgärtner, Freiburg i. B verlegte sein Geschäft von Zähringerstrasse 14 nac Stechertweg 5. Klimann & Büsing in Hamburg, Wexstras verlegten ihre Blumenhandlung nach Hamburg 3 Kaiser Wilhelmstrasse 41. Fr. Carl Puttfarken, Schnittblumen-Expo: Hamburg, verlegte sein Geschäft von Bergedorie Strasse nach Schultzweg 35. H. Göres verlegte seine Gärtnerei von Sprent lingen, Kr. Offenbach nach Hattersheira: Hessen Nassau. August Teude übernahm käuflich die Handel- gärtnerei von Gebr. Teude in Schwerin (Med lenburg-Schwerin). Max Bergmann in Stralsund verlegte se Blumengeschäft von Ossenreyerstrasse 13 nach 35. Albert Samson sen., Inh. Hermann Harlin in Crefeld, verlegte seine Gärtnerei von Leyentha strasse 101 nach Mörserstrasse, Ecke Dahlerdyk. Bernhard Spiecker verlegte seinen Wohnsilz von Magdeburg, Alter Markt 11 nach seiner Gärt- nerei in Cracau b. Magdeburg. Josef Cholowa verlegte seine Gärtnerei vot Lonschnik nach Kujan (Oberschlesien). Paul Ebock, Handelsgärtner, verzog v Borna bei Chemnitz und liess sich in Stauchil i. Sa. als Handelsgärtner nieder. mmiummmnnmnanmmmmrrmmsmrnnemnsnmmrmanmmerememmenrmenmeamamemmnnmmmemnannunrermarmnnmrmrmnmmemnzrmezmzermmennnrerrrmemznmrmemmexenmnzmmznnzmnmrmnommmnenserremmrmemermmnmrnznnmemenmmmrrrmmemermmnmmmnnmemmrznemnmrnnmmmmenmmnrmnmnerrmnmrrmmrmmnmmermmecmrmmnmmmmrmm Iazorste koaton pro Zalle 30 Hg„ A-assssesssamsas • 13 W I A NK 13 RJ Bellagea kosten swiscken den Textueitu kd Wiedorholungun Rabatt “-88888895489 FL "h LefIVÄ L1‘ •* 1000 täck dis 10. 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