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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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No. 29. Beilage zu „Der Handelsgrtner.“ Verlag von Berakar Thalagker, Leipzig-Goklis. Sonnabend, den 20. Juli 1907. Gartenbauverband für das Königreich Sachsen. Die Grundwertsteuer bei den Gartenbaubetrieben und der Landwirtschaft. eferat von Theodor Simmgen-Dresden-Strehlen der Sitzung des Ausschusses für Gartenbau bei mm Landeskulturrat für das Königreich Sachsen am 10. Juli 1907. Die Grundwertsteuer ist eine moderne Ge- eindesteuer. Sie ist entsprungen nicht nur m stets im Steigen begriffenen Geldbedürfnis er Gemeindeverwaltungen, sondern auch dem i weiten Kreisen bestehenden Wunsche, das nbebaute Land in höherem Masse als bisher iden Gemeindelasten heranzuziehen, und ferner ach in der Absicht, die Steigerungen der Grund- verte für die Gemeindekasseu nutzbar zu machen. Deshalb wird die Grundwerlsteuer wohl auch ehr in grösseren Städten und solchen Land- meinden, wo der Grundbesitz häufigerem esitzwechsel und vielfach damit zusammen- tagenden Wertsteigerungen unterworfen ist, inführung finden, als in kleineren Gemeinden, ä denen überhaupt keine oder nur ganz geringe ‘reissteigerungen eintreten, und infolgedessen ine Grundwertsteuer kein nennenswertes Er- ignis liefern würde. Bisher wurde in den Gemeinden, welche die rundwertsteuer eingeführt haben, die Gemeinde- indsteuer erhoben, die in allen übrigen Ge sinden noch besteht. Diese wird nach dem jährlichen Reinertrag wohl des bebauten wie auch des unbebauten indes berechnet. Sie ist sonach für un- ebautes, nur einen geringen Ertrag lieferndes and auch dann eine niedrige, wenn das Land hen hohen Wert besitzt, und steht deshalb zu sm Werte des besteuerten Landes in keinem ngemessenen Verhältnis. Ganz anders ist dies ei dem bebauten Grundbesitz, bei dem der einertrag eines Grundstückes im allgemeinen essen Werte entspricht. Durch Einführung i Grundsteuer nach dem gemeinen Werte ■ Grundwertsteuer — aber wird unbebautes id bebautes Land gleichmässig behandelt und steuert. Wenn nun auch anerkannt werden muss, iss mit Einführung der Orundwertsteuer be- sichtigt Ist, in der Besteuerung des Grund- sitzes nach dem Reinertrag bestehende Un- ichheiten und Ungerechtigkeiten zu beseitigen, . muss ebenso bestimmt zugegeben werden, iss sie neue Ungerechtigkeiten mit sich bringt, reil die zu Grund gelegte Voraussetzung durch- us nicht allenthalben zutreffend und richtig t Als Beispiel hierfür sei angeführt, dass tr geschätzte Wert eines unbebauten Grund- icks doch nur Schätzung und kein Vermögen t Er wird erst Vermögen, sobald der Be- zer den geschätzten Wert in bar bezahlt be- amt. Bis dahin vergeht aber oft nicht nur 1 sondern sogar mehrere Menschenleben, in m Verlauf durch irgendwelche Ereignisse t Grundwert sogar wieder fallen kann, eine hischädigung für vorher zu hoch gezahlte rundwertsteuer aber völlig ausgeschlossen ist. enn hiernach die Grundsteuer nach dem ge- einen Wert ihre Schwächen hat, so wird sie ir Härte und grossen Ungerechtigkeit, wenn mit ihr auch das unbebaute Land belegt wird, das der Gärtner und Landwirt besitzen und zur Ausübung ihres Berufes brauchen und selbst bewirtschaften. Die Grundwertsteuer hat ja das anerkennens werte Streben, die ungesunde Spekulation und die ungesunden Preistreibereien, denen immer ein harter Rückschlag folgen muss, zu unter binden, aber sie muss nur, wenn sie zur Ein führung gelangen soll, massvoll sein und das ernsthafte Bestreben erkennen lassen, gleich von vornherein jede Härte bei ihrer Anwendung auszuschliessen. Es ist aber als eine grosse Ungerechtigkeit und Härte zu bezeichnen, wenn man das Land, das zum Gartenbau und zur Landwirtschaft vom Eigentümer zur Ausübung seines Berufes be wirtschaftet wird, bei Einführung der Grund wertsteuer genau so behandeln will wie das Land, das nur der Spekulation dient, oder das jederzeit zur Bebauung verkaufbar ist. Denn es ist doch allgemein bekannt, und wird auch von jedem, der die Verhältnisse kennt, zugegeben werden müssen, dass der Gartenbau wie auch die Landwirtschaft nur einen kleinen Verdienst bringen. Auch deshalb muss man es als ein Unrecht bezeichnen, wenn man diesen Berufen noch eine besondere Steuer auferlegen will. Und eine besondere Steuer für unseren Beruf muss die Grundwerfsteuer genannt werden, weil der Gartenbautreibende und der Landwirt den Grund und Boden ebenso unbedingt zur Er zeugung ihrer Produkte brauchen, wie der Tischler das Holz, der Schlosser das Eisen usw. Man hat aber noch nicht gehört, dass auf die vorgenannten Rohprodukte eine besondere Steuer gelegt worden sei. Es ist auch ganz falsch, wenn, wie dies von mancher Seite geschieht, der Gärtner deshalb als Land-Spekulant bezeichnet wird, weil er in einer Stadt oder deren unmittelbarer Nähe Land für seine Kulturen kauft. Ja gerade hier muss sich der Gärtner niederlassen, weil ihm zur Absetzung seiner Produkte, um leidliche Preise zu erzielen, bessere Gelegenheit geboten ist. Auch selbst dann wird er eine Stadt oder deren Nähe aufsuchen, wenn er für Versand oder Export kultiviert, weil solche Gartenbauzentralen naturgemäss viel eher die auswärtigen Käufer herbeiziehen. Falsch ist es auch weiter, die wenigen Aus nahmen unter den Gärtnern, die, nachdem sie ihre Scholle 20—30 Jahre mit Mühe und Fleiss bearbeitet haben, durch irgend einen glücklichen Zufall ihr Grundstück mit entsprechendem Nutzen verkaufen konnten, als Beweis dafür anzuführen, dass der Gartenbau sehr lohnend sei. Denn diese wenigen Glücklichen sind und bleiben der überwiegend grossen Anzahl derer gegen über, denen solches nicht beschieden ist, eben nur Ausnahmen. Dagegen sprechen die Freunde der Grundwertsteuer von solchen Gärtnern, die sich trotz allen Fleisses nicht halten konnten, überhaupt nicht. Damit nun die Gärtner und Landwirte von Härten der Grundwertsteuer verschont bleiben, ist es unbedingt ihre Pflicht, die Augen offen zu halten und zur rechten Zeit ihren Stand punkt zu vertreten. Leider ist aber sehr oft zu beobachten, dass die Mehrzahl unserer Kollegen sich viel zu wenig um das öffentliche Leben kümmert und viel zu wenig auf Massnahmen achtet, die unserem ohnehin schon schweren Beruf grosse Nachteile bringen können. Es ist deshalb sehr empfehlenswert, dass gerade in grösseren Gemeindeverwaltungen ein Vertreter der Gärtner sich befindet, dessen Pflicht es sein muss, den angeführten und anderen Härten von vornherein wirksam entgegenzutreten. Es ist danach zu streben, dass bei Ein führung der Grundwertsteuer alle diejenigen von der Besteuerung nach dem gemeinen Werte freigelassen werden, die ihr Einkommen vor zugsweise aus der Bewirtschaftung des Grund und Bodens ziehen. Deshalb muss dafür ge sorgt werden, dass ein einzuführendes Grund- wertsteuergesetz etwa folgende Bestimmung enthält: „Bei Grundstücken, die an noch nicht fertiggestellten, bauplanmässigen Strassen liegen und von ihren Eigentümern im Haupt beruf zum Gartenbau oder zur Landwirtschaft benutzt werden, ist das 1712 fache des jähr lichen Pachtwertes zur Veranlagung heran zuziehen. Dabei darf aber wiederum, sobald eine Strasse bauplanmässig ausgebaut wird, nur das in die Baustellentiefe fallende Land höher bewertet werden.“ Wenn ich hier empfehle, den Wert eines Grundstücks nach dem 17 1/2 fachen Pacht werte anzunehmen, so muss ich noch hinzufügen, dass anderwärts angestellte Berechnungen er geben haben, dass bei bebauten Grundstücken das 17 12 fache ihres Mietwertes den besten Masstab für die Wertermittelung darstellt und etwaigen Ueberschätzungen vorbeugt. Diese Berechnungsart für das Kulturland der Gärtner und Landwirte angewendet, würde etwa den Wert ermitteln, mit welchem der Gärtner und der Landwirt zur Grundwertsteuer herangezogen werden können. Wo dies aber nicht zu erreichen Ist, muss auf alle Fälle versucht und erstrebt werden, dass zur Grundwertsteuer nur die Hälfte des geschätzten Wertes veranlagt wird. Obgleich ich zugeben muss, dass die letztgenannte Er mässigung für unseren Beruf immer noch eine Härte in sich schliesst, wird man sie aber doch dort zu erreichen versuchen müssen, wo sonst jede anderweitige Vergünstigung ausgeschlos sen ist. Der Schwerpunkt der Grundwertsteuer liegt aber in der Höhe des Steuersatzes und ganz besonders in der Höhe der Schätzungen. Der Steuersatz darf keinesfalls höher als 1 Mk. für das Tausend des geschätzten Wertes sein und könnte etwa mit je 4/10 vom Tausend als Gemeinde- und Schulgrundsteuer und mit 2 /io vom Tausend als Kirchengrundsteuer er hoben werden. Weiter ist dringend zu empfehlen, dass bei Besetzung der Grundwertsteuer-Ausschüsse nur Leute berücksichtigt werden, die die Verhält nisse genau kennen und die nur wirkliche und keine eingebildeten Werte schätzen. Es ist dafür zu sorgen, dass möglichst in jedem Aus schuss ein Gärtner sitzt. Nach alledem muss ich zum Schlüsse nur noch betonen, dass die Grundwertsteuer nicht so hoch sein darf, dass sie für unseren Beruf ruinös wirkt; denn nach meiner Meinung ist vom volkswirtschaftlichen und vom national ökonomischen Standpunkt aus ein selbständiger Gärtner, der auf eigenem Grund und Boden arbeitet — und sei es auch der kleinste — mehr wert, als ein Pächter. Handelsnachrichten. Die allgemeine Geschäftslage. In der Berichtswoche sind wiederum so zahl reiche Niederschläge erfolgt, dass im mittleren und östlichen Deutschland vielfach Hochwasser eingetreten ist. Die dadurch ausserdem hervorgerufenen niedrigen Temperaturen fördern den Stand unserer gärtnerischen Kulturen keineswegs; im Gegenteil, alles ist zurückge blieben und es ist auch zur Entwicklung der holz artigen Blutenpflanzen dringend notwendig, dass die sommerliche Wärme so bald als möglich eintritt. Für die Gemüsekulturen ist die andauernd kühle und feuchte Witterung auch nicht so förderlich, wie man das allgemein annimmt, denn durch den häufigen Temperaturwechsel stellen sich häufig Krankheiten und Ungeziefer ein, ausserdem haben Blumenkohl und Bohnen sehr gelitten, ganz abgesehen davon, dass vieles aussergewöhnlich spät auf den Markt kommt. Für die Samenkulturen wirkt die nasse Witterung auch höchst nachteilig, denn die Blüte und der Ansatz werden dadurch bei vielen Sommerge wächsen sehr verzögert. Nur die Baumschulenbranche profitiert zunächst unter der feuchten, kühlen Witterung, wenn auch hier ein günstiger Herbst notwendig ist, um die für viele Arten notwendige Ausreifung des Holzes herbeizuführen. — Der Markt war mit blühen den Topfpflanzen nicht allzu reichlich versehen, auch die Auswahl ist gegenwärtig nicht gross. In den meisten Städten genügte jedoch das Angebot voll ständig, wenn auch eine grössere Abwechslung durch feinere Blutenpflanzen erwünscht ist. Das Blattpflanzen geschäft trat noch mehr als sonst zurück, nur die wenigen Artikel der Sommermonate, wie Farne, Coleus, Blattbegonien, kommen hierbei in Frage. Palmen werden nur vereinzelt zu besonderen Ge legenheiten verlangt. Für die Binderei ist nunmehr die stille Zeit herbeigekommen. Lose Blumen, kleine Handsträusse und einfache Tischdekorationen bilden die bescheidene Einnahme. Das Kranzgeschäft hat sich besser entwickelt, wenn auch nicht gerade grössere Arrangements verlangt werden, so ist doch immerhin ein Absatz zu verzeichnen. Unter dem un günstigen Einfluss der regnerischen Witterung wird der Markt nicht so reichlich mit Schnittblumen ver sorgt. Die ersten Dahlien und Gladiolen finden Be achtung und werden gern verwendet. Rosen erzielen im Durchschnitt angemessene Preise und ebenso Nelken, die ja wegen ihrer grossen Farbenpracht und Vielseitigkeit geschätzt sind. Auch Stauden und alle Sommergewächse bieten ein vortreffliches, preiswertes Bindematerial, so dass, wie immer um diese Jahres zeit, ein Mangel nur zeitweise in erstklassiger Ware hervortritt. Berlin, den 17. Juli. Im Zentrum der Stadt ist es nun ebenso still, wie in den Aussenbezirken, wie das in der Ferienzeit immer der Fall ist. Das Angebot von blühenden Topfpflanzen ist nicht allzu gross; man sieht viel Rosen, besonders Monatsrosen, ebenso Nelken, Hortensien und Fuchsien, doch kommen Pelargonien, auch Heliotrop, Nelken, Begonien, Glo xinien, Lilien etc. weniger auf den Markt. Die Nach frage ist der Jahreszeit entsprechend auch nicht sehr gross, so dass die Vorräte vollständig genügen. Für die Festbinderei lagen keine besonderen Anlässe vor, lose Blumen und kleine Handsträusse sind die einzigen Artikel, die jetzt verlangt werden. Die Trauerbinderei hatte zeitweise besser zu tun. Rosen sind teuer, Nelken und andere Sommerblumen gibt es dagegen viel, und selbst gute Ware ist billig. Die Kulturen haben zum Teil recht unter der Nässe gelitten, doch ist der Stand im allgemeinen nicht ungünstig. Die letzte Woche brachte auch einige heisse Tage, heute ist es wieder unfreundlich und regnerisch. Hamburg, den 17. Juli. Der Umsatz beschränkt sich wie immer in der Sommerszeit auf das Not wendigste. Da blühende Pflanzen jetzt weniger ver langt werden, so ist auch das Angebot nur mässig. In schöner Ware sieht man hochstämmige Fuchsien, auch Rosen sowie Pelargonien, Heliotrop etc. Hor tensien gibt es nicht zu viel, ebenso Hydrangea pani- culata. Dagegen kommen Gloxinien nun mehr auf den Markt. Blattpflanzen werden fast nicht gekauft, höchstens, dass vereinzelte Palmen abgehen. Die Festbinderei hatte mässig zu tun, nur Sträusse aller Art werden immer viel verlangt, etwas besser war die Trauerbinderei beschäftigt; vor allen Dingen gingen Kränze in einfacher Ausführung gut ab. Rosen halten noch einen verhältnismässig guten Preis. Im Vorder grund stehen nun Nelken, die in sehr schöner Ware und in Massen auf den Markt kommen, so dass der Vermischtes. Klei ne Mitteilungen. — Zum Hofgartendirektor in Oldenburg iandesobstgärtner Immel ernannt worden.— '»Vogtländische Gärtnerverein“ zu Plauen chsen) hat beschlossen, Ende Oktober in den umen des Innungshauses eine grosse Garten- u- Ausstellung zu veranstalten. — Die fran- ösische Regierung hat der Jubiläums-Ausstel- ng zu Mannheim als Preise zwei kostbare Por- llanvasen als Ehrenpreis zur Verfügung gestellt — Die nasskalte Witterung in Eng- nd hat auf die in grossem Umfange betrie- neu Tomatenkulturen sowohl im westlichen il des Festlandes als auch auf den Kanal- sein grossen Schaden verursacht, so dass i einem bedeutenden Ausfall, der mit 10000 Zentner angenommen wird, zu rechnen l Dagegen treffen grosse Massen Tomaten 1 den Kanarischen Inseln ein und erzielen te Preise, zumal die Früchte sehr schön I. Andere Jahre fanden die Kanarischen raten in England weniger Beachtung. — Bei der Behandlung gewaltsam ischädigter Reichsmünzen durch die ost- und Telegraphenanstalten wurde mit Recht als Härte empfunden, wenn die- Iben bislang ohne Ausnahme seitens der Be iten durch Zerschlagen oder Einschneiden r den Umlauf unbrauchbar gemacht und dann dickgegeben wurden. Nach einer soeben er ogenen Verfügung des Reichpostamtes sind itan nicht erheblich beschädigte Münzen zum tnnwerte anzunehmen, aber nicht wieder aus- geben. - Zum Obstverkauf auf den Bahn- fen. Die Eisenbahndirektion zu Frankfurt- ain hat gestattet, dass seit dem 15. Juli zwei tkaufsstellen für frisches Obst auf dem Quer- »ron des grossen Personen - Bahnhofes er richtet worden sind. Auch wir bezweifeln nicht, dass diese Einrichtung sich vortrefflich be währen wird, zumal wenn das Obst preiswert ist. Wir hatten erst kürzlich Gelegenheit zu beobachten, dass Ende Juni im Hauptbahnhof zu Darmstadt für ein kleines Tellerchen Kirschen, es mochte etwa 1/5 Pfd. sein, 50 Pfennige ver langt wurden, während der Marktpreis für das Pfund prima Kirschen 25 Pfg. betrug. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass bei so fabelhaft hohen Preisen der Obstkonsum, auch im In teresse unseres heimischen Obstbaues auf den Bahnhöfen gehoben wird. — Für einen Waggon Mostäpfel bat ein Gastwirt in Sindlingen seine regelmässige Fracht bezahlt. Da erhielt er Anfang dieses Jahres den Bescheid, er müsse 19 Mk. 3 Pfg. Fracht nachzahlen. Am 25. Februar folgte die zweite Verfügung, im Februar 13 Mk. 3 Pfg. nachzuzahlen. Am 30. April kam die dritte Nachricht, er habe nichts nachzuzahlen, sondern erhalte noch 1 Mk. 83 Pfg. heraus. Der Em pfänger wartete nun auf sein Guthaben. Wer beschreibt aber sein Erstaunen, als plötzlich der Gerichtsvollzieher kommt und wegen „19 Mk. 3 Pfg." pfänden will. Nun wurde natürlich kräftig reklamiert und da kam wieder eine Nachricht, dass der Empfänger nicht 1 Mk. 83 Pfg., sondern 7 Mk. 93 Pfg. heraus bekomme, wovon aber 2 Mk. 50 Pfg. Gerichts kosten für die Pfändung abgingen. Damit ist natürlich der Empfänger nicht einverstanden und braucht es auch nicht, denn er hat die Kosten nicht verschuldet, so dass sich vielleicht noch ein neuer Prozess um die Fracht für die Mostäpfel entspinnt. So geschehen im Jahre des Heils 1907 in Sindlingen! Man sollte die Geschichte kaum für glaublich halten. Aber die „Rheinische Volkszeitung“ gibt sie ganz ernsthaft wieder und sie ist auch bis jetzt un widersprochen geblieben. Pflanzenkrankheiten und Schädlinge, — Vertilgung von Ratten. Das ameri kanische Ackerbauministerium hat einen Bericht veröffentlicht, worin die wirksamsten Mittel zu sammengestellt sind, die man zur Bekämpfung von Ratten an wendet. Es wird zunächst kohlensaurer Baryt als billiges Mittel empfohlen, welches auch in Deutschland schon bei Vertilgung der Feldmäuse Anwendung ge funden hat. Dieses chemische Präparat besitzt den Vorzug, dass ihm weder ein ausgeprägter Geschmack noch ein auffälliger Geruch eigen ist. In den kleinen Gaben, in denen es gegen Ratten und Mäuse wirksam ist, schadet es grösseren Tieren nicht. Das Mittel wirkt lang sam, aber sicher und bietet den Vorteil, dass die Tiere ausserhalb ihrer Schlupfwinkel ver enden, da sie diese, nach Wasser suchend, ver lassen. Es lässt sich daher auch in bewohnten Räumen anwenden. Der kohlensaure Baryt wird angewendet, indem man vier Teile Mehl mit einem Teil Baiyt vermischt oder indem man gewöhnliches Hafermehl zu einem Achtel der Menge mit Wasser zu einem zähen Teige anrübrt. Schliesslich kann man es auch auf Butterbrot streichen. Hilft das Mittel nicht gleich beim ersten Male gründlich, wechselt man den Köder. — Strychnin ist ein sehr wirksames Mittel, aber abgesehen von seiner Gefährlichkeit für Menschen und grössere Tiere ist es in der Nähe bewohnter Räume kaum an wendbar, weil die Tiere, die davon fressen, in ihren Gängen krepieren und durch Verwesung die Umgebung verpesten. Die Anwendung von Arsenik als Rattengift ist ebenso bekannt wie die Phosphorpillen und ähnliche Präparate. Diese beiden Mittel sind aber nicht so vorteil haft wie der Baryt. Um Rattengift in Hühner ställen anwenden zu können, empfiehlt der Bericht folgendes Verfahren: Mau benutzt zwei Holzkisten verschiedener, doch annähernd gleicher Grösse und Form. Beide werden an den Seiten mit Löchern versehen, die gross genug sind, um den Ratten das Hindurchschlüpfen zu ge statten. Der Köder kommt auf den Boden der grösseren Kiste ungefähr in die Mitte derselben. Die kleinere Kiste wird so darüber gestülpt, dass jede Spur des Mittels verdeckt ist. Dann können die Ratten an das Gift gelangen, nicht aber das Geflügel. Von den vielen verschiedenen Fallen werden besonders die sogenannten „Guillotine-Fallen“ als praktisch genannt. Diese sind den Käfigfallen vorzuziehen. Sie bestehen aus einem starken Drahtbügel, der durch Spiralfederspannung in seiner Lage er halten und durch einen mit dem Köder ver sehenen Drücker ausgelöst wird. Ganz aus Metall gefertigte Fallen sind stets denen, die teilweise aus Holzteilen bestehen, vorzuziehen, da sich am Metall nicht so leicht übelriechende Stoffe ansetzen können. — Schliesslich wird noch das Räuchern der Gänge mit Schwefel kohlenstoff empfohlen, namentlich, wenn es sich darum handelt, in den Gärten Ratten oder Mäuse zu vernichten. Zu diesem Behuf werden mit Schwefelkohlenstoff getränkte Werg- oder Watte pfropfen in die Gänge gestopft und diese mit Erde geschlossen. Die in den Gängen befind lichen Tiere müssen dann unfehlbar ersticken. — Als natürliche Feinde der Ratten werden äusser Füchsen und Wieseln besonders grössere Eulen und Habichte genannt. Diese richten im Verhältnis zu den durch Nagetiere verursach ten Verlusten immerhin nur wenig Schaden an und sollten daher mehr geschont werden, da sie allen Nagern eifrig nachstellen. — Zu letzt wird darauf hingewiesen, dass man beim Bau der Wirtschaftsgebäude durch Anwendung von Zement die Ratten und Mäuse am nach drücklichsten fernhält.
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