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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 26. Beilase ZU „Der Handelsgärtner.6 Varlag von Berakard Thalaeker, Lelpxig-Gohlis. Sennabend, den 29. Juni 1907. Ans der Zeit — für die Zeit. Lange hatte man schon davon gemunkelt, Jass wieder Ministerstühle wackelten und nach- Jem der Reichskanzler in Kiel beim Kaiser anen Besuch gemacht hatte, wurden als Frucht jieser Reise der Staatssekretär im Reichsami ;s Innern Graf von Posadowsky und der kultusminister Dr. von Studt verabschiedet. Tir haben hier nur des ersteren zu gedenken. Nehmt alles nur in allem ... er war ein ann! Die Sozialpolitik der letzten Zeit ver- akt ihre alleinige Führung dem „Grafen im ite“. Unerschrocken und tapfer ging er anes Weges. Mit wissenschaftlicher Gründ- thkeit fasste er jede Aufgabe an und immer rüfte er bei seinen Schöpfungen über den Kopf der Gegenwart hinweg die Wirkungen ir die Zukunft. Er hatte ein weitblickendes luge. Was wir Handelsgärtner im Reichsamt Jes Innern erreicht haben, wir haben es er- eicht, weil der Mann, der da an der Spitze and, für alle Erscheinungen des Lebens In- •esse hatte, jedem Berufe sein Wohlwollen senkte und für die Hebung des Standes jeder ■anche des Erwerbslebens eintrat So werden im auch die deutschen Gärtner, die seinen Rücktritt in das Privatleben tief bedauern, ein hrenvolles Andenken bewahren. lieber die Leutenot wird wieder in er Landwirtschaft geklagt. Dabei sind je Arbeitslöhne vielfach um die Hälfte ge- egen und die Auswanderungen nach Amerika v. sind wieder in der Zunahme begriffen, tgedrungen müssen fremde Arbeiter genommen erden, aber auch sie stehen nicht immer in fügender Anzahl zur Verfügung. Auch für tn feldmässig betriebenen Gartenbau ist die Jefahr des Leutemangels naheliegend. Ueber die wirtschaftliche Lage im all em einen wurden in letzter Zeit Unkenrufe tut. Es liegt jetzt eine Auslassung der Deutschen Bank vor, welche vielleicht das nichtige trifft. Wenn auch ein Nachlassen des tbhaften Geschäftsganges, heisst es darin, zu emerken ist, so ist doch zu berücksichtigen, iss das beginnende Nachlassen der hohen Wse verschiedener Rohmaterialien für den erbrauch und die weiterverarbeitende Industrie ar förderlich sein kann. Wir möchten davor amen, die Aktien guter Kohlen- und Eisen- erke unbegrenzt auf den Markt zu werfen, da n ein Sinken der wirtschaftlichen Lage in ge- ardrohender Weise nicht zu denken ist. Eine abermalige Verteuerung der Kohlen, die ohnehin schon stetig im Preise gestiegen shd, wird voraussichtlich durch die nächste ohnbewegung im Zwickauer Kohlenbezirke ervorgerufen werden. Wie verlautet, soll die eue Erhöhung der Preise bereits am 1. Juli intreten. Ueber die Preissteigerung selbst, die am allgemein zu werden pflegt, ist Näheres och nicht bekannt geworden, doch spricht an von 10 Mk. pro Doppelwagen. In Breslau ist die Wertzuwachssteuer, sen Erfrag auf eine Million veranschlagt rrde, von der Stadtbehörde beschlossen und vom Ministerium genehmigt worden. Sie ist soort in Kraft getreten. Haben dort die Gärtner was zur Wahrung ihrer Interessen getan? m Antwort wird gebeten! Die Streikbewegung in Deutschland n Jahre 1906 war grösser als im Vorjahre, as Jahr 1906 weist 3228 beendete Streiks auf, während auf 1905 nur 2403 fielen. Es wurden 16246 Betriebe gegen 14 480 im Vor jahre, mithin 1766 mehr davon betroffen. Unter ihnen wurden dabei 5068 (3665 im Vorjahre) vollständig zum Stillstand gebracht. Die Gesamtzahl der streikenden Personen be trug 272218 (408145), war also wesentlich geringer als 1905. Es feierten gezwungen 24433 Arbeiter (12015 im Vorjahre). Die Forderungen der Streikenden betrafen in 2343 (1558) Fällen Erhöhung des Arbeitslohnes, in 452 (328) Fällen Bezahlung der Ueberstunden. In 864 (482) Fällen gab das Verlangen nach Verkürzung der Arbeitszeit und in 512 (331) Fällen nach Wiederelnstellung entlassener Arbeiter Anlass zum Streik. Anerkennung des Arbeiter ausschusses war in 202 (170) Fällen und Ein führung, Aufrechterhaltung bezw. Abänderung von Lohntarifen in 355 (356) Fällen die Ur sache zum Streike. Vom Landesobstbauverein für das Königreich Sachsen sind seit Jahren schon in den verschiedensten Teilen des Landes Obst verwertungskurse für Frauen und Mädchen unter fachmännischer Leitung abgehalten worden. So haben im vorigen Jahre unter anderem 60 solcher Kurse stattgefunden, an denen ins gesamt 2015 Personen teilnahmen. Auch dieses Jahr werden wieder an 46 Orten solche Kurse abgehalten werden und dürfte es sich empfehlen, recht oft darauf hinzuweisen, auch dadurch wird der Obstbau indirekt gehoben. Der Kampf gegen die Kaninchen plage. Es ist bekannt, dass in der letzten Haupt versammlung des „Verbandes der Handelsgärtner Deutschlands“ auch der Kampf gegen die wilden Kaninchen Gegenstand der Beratungen war. Man bat sich dahin schlüssig gemacht, dass die Vertilgung der wilden Kaninchen durch ein Reichsgesetz geregelt werden müsste und hat den Verbandsvorstand beauftragt, bei den Behörden entsprechend in Eingaben vorstellig zu werden. Zu dieser Frage sendet uns nun ein Freund und Abonnent unseres Blattes einen Bescheid des Königl. Laudratsamtes des Kreises Lebusa ein, welches folgenden Wortlaut hat: „Da Sie Besitzer einer durch einen 1 m hohen Drahtzaun dauernd und vollständig eingefrie- digten Gärtnerei sind, so sind Sie nach § 2b des preussischen Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 zur eigenen Ausübung des Jagd rechtes, unter Einhaltung aller sonstigen Be stimmungen, auf diesem Grundstück befugt. Was speziell den Abschuss von wilden Kaninchen betrifft, so bestimmt der Erlass des Herrn Landwirtschaftsministers vom 14. Sep tember 1892, welcher auch für Sie als Gärtner in Frage kommt, folgendes: Da wilde Kaninchen nicht zu den jagdbaren Tieren gehören, ist ihre Erlegung mittelst Schusswaffen in ein- gefriedigten Gärten nicht von einer besonderen Erlaubnis der Aufsichtsbehörde abhängig. Die Genehmigung des Abschiessens hängt lediglich vom Jagdberechtigten ab. Da Sie nun auf Ihrem Gärtnereigrundstück selbst jagdberechtigt sind, bedürfen Sie zum Abschuss der wilden Kaninchen überhaupt keiner besonderen Genehmigung. Beim Ab schuss haben Sie jedoch streng darauf zu achten, dass Sie nicht gegen die Vorschriften der §§ 367, Nr. 8 und 368, Nr. 6 und 10 des Strafgesetz buches verstossen“. Durch diese Vorschriften ist das Schiessen in der Nähe von bewohnten oder von Men schen besuchten Gebäuden oder überhaupt in gefährlicher Nähe von Gebäuden untersagt und das Betroffenwerden in Jagdausrüstung auf fremdem Jagdgebiet ausserhalb der öffentlichen Wege mit Strafe bedroht. Daraus geht also hervor, dass jeder Han delsgärtner in Preussen innerhalb seiner ein- gefriedigten Gärtnerei die wilden Kaninchen selbst abschiessen darf, dafern dies nur möglich ist, ohne bewohnten Gebäuden dabei zu nahe zu kommen. Nur das Fangen in Schlingen ist verboten, denn § 15 des preussischen Wild schadengesetzes besagt: „Wilde Kaninchen unter liegen dem freien Tierfange, mit Ausnahme des Fangens durch Schlingen.“ Es ist also auch das Frettieren erlaubt, das meist von gutem Erfolge ist. Unser Abonnent aus M. teilt uns weiter mit, dass er von der ihm zustehenden Befugnis fortgesetzt Gebrauch gemacht, die Tiere ab geschossen hat und darauf der Plage Herr ge worden ist. Ohne neuere gesetzliche Mass regeln lässt sich also schon im preussischen Staate der Gefahr entgegentreten und es handelt sich nur darum, dass die Gärtner auch die ihnen zustehende Befugnis benutzen. Dass die Jagdpächter den Gärtner, der in dieser Weise sein Jagdrecht auf seinem Gartengrundstück ausübt, scheel ansehen, hat auch unser Gewährs mann erfahren müssen. Er hat sich aber, ge stützt auf seinen Schein, nicht irre machen lassen und durch Selbsthilfe sein Gartenland gereinigt, ohne irgend welcher behördlicher Hilfe zu bedürfen. Wenn im „Handelsblatt“ darauf hingewiesen wurde, dass die Lösung dieser Frage in naheliegender Zeit nicht ge lingen werde, so sind wir der Meinung, dass sie bundesstaatlich für Preussen eigentlich längst gelöst ist. Wenn im „Handelsblatt“ (Nr. 17) nur auf das Wildschadengesetz Bezug genommen wird, so ist das, wie wir sahen, nicht richtig, es gilt vielmehr, auf das Jagdpolizeigesetz und den Erlass des Landwirtschaftsministers die Handelsgärtner aufmerksam zu machen. Nach dem preussischen Wildschadengesetz, § 16 und 17, kann die Aufsichtsbehörde die Besitzer von Obst-, Gemüse-, Blumen- und Baumschulanlagen ermächtigen, Vögel und Wild, welche in den genannten Anlagen Schaden anrichten, zu jeder Zeit mittelst Schusswaffe zu erlegen. Der Jagdberechtigte kann verlangen, dass ihm die erlegten Tiere, soweit sie seinem Jagdrecht unterliegen, gegen das übliche Schuss geld überlassen werden. Die Ermächtigung vertritt die Stelle des Jagdscheins und darf Per sonen, welchen der Jagdschein versagt werden muss, nicht erteilt werden. Gegen die Anord nung oder Versagung obiger Massregel seitens der Aufsichtsbehörde (Landrat, Ortspolizeibe hörde) ist Beschwerde an den Bezirksausschuss und gegen dessen Entscheidung Beschwerde an den Minister des Innern und für Landwirt schaft, Domänen und Forsten zulässig. Das kommt aber, wie dargetan ist, nur für Gärtner und Baumschulenbesitzer in Frage, welche ihre Grundstücke nicht eingefriedigt und dadurch dasjagdreeht auch nicht selbst er worben haben. Wer sich also schützen will, der sorgt für eine Einfriedigung, wie sie in dem oben von uns wiedergegebenen Bescheid des Landratsamtes erwähnt ist. In § 23 des Jagdpolizeigesetzes ist dem Landratsamt die Befugnis erteilt, die Jagdpächter selbst während der Schonzeit zum Abschüsse von Wild anzuhalten, das den Grundstücken gefährlich wird. Schützt der Jagdpächter, dieser Aufforderung ungeachtet, die beschädigten Grundstücke nicht genügend, so kann der Landrat dem Grundbesitzer selbst die Genehmigung erteilen, dass auch diese Grundstücke übertretende Wild auf jede er laubte Weise zu fangen, namentlich auch mit Anwendung des Schiessgewehres zu töten. Das Nämliche gilt rücksichilich der Besitzer solcher Grundstücke, auf welchen sich die Kaninchen bis zu einer, der Feld- und Gartenkultur schäd lichen Menge vermehren, in betreff dieser Tier- gattung. Auch dadurch ist ein gewisser Schutz gewährleistet, wenn nicht die Behörde selbst in der Anwendung des Gesetzes sehr zurück haltend wirkt. Es ist daher das Beste, wo es möglich ist, sich so zu helfen, wie unser Freund, der die wilden Kaninchen los ist. Kultur. — Die Osmunda-Arten. Unter den Freilandfarnen nehmen die Arten der Gattung Osmunda, was Schönheit, imposanten Wuchs und dekorativen Wert anbetrifft, unbedingt eine bevorzugte Stellung ein. Sie sind so recht ge eignet zu wirkungsvoller Ansiedlung an Teich- und Bachrändern, an Wasserfällen usw., über haupt an Orten, wo von Natur aus grösserer Feuchtigkeit dauernd vorhanden ist, da sie selbige sehr lieben. Nicht einzeln, sondern zu kleineren und grösseren Trupps vereint, sollte man sie stets pflanzen, wo sie namentlich zur Zeit der Sporenreife, die bei den Osmundaceen bekanntlich zum Teil an besonderen Spross formationen, die mit den Blütenständen der Phanerogamen verglichen werden können, — was von seifen der Engländer und Amerikaner zu der Bezeichnung Flowering Ferns geführt hat — zur Ausbildung gelangen, vorzüglich wirken. Muss man einer an der richtigen Stelle befindlichen und mit Geschick gepflanzten Gruppe unseres heimischen Königfarns, Os- munda regalis schon Anerkennung zollen, so wird das in noch weit höherem Masse bei der prächtigen, asiatisch-amerikanischen O. cinna- momea der Fall sein, deren zimmetbraune Sporanglenträger zur Reife schon von fern leuchten und sicher das Auge jedes Natur freundes aufs angenehmste überraschen. Alle Osmunda-Arten lieben feuchten torfigen Boden und gedeihen sowohl bei halbschattiger wie sonniger Lage, doch darf in letzterem Falle niemals übersehen werden, dass das Erdreich stets einen Feuchtigkeitsgehalt haben muss, der den Lebensbedingungen des natürlichen Stand orts entspricht. Für die Freilandkultur kommen hauptsächlich drei Arten in Betracht: O. regalis, O. cinnamomea und O. Claytoniana. Die erst genannte ist der einzige Vertreter der Gattung in unserer einheimischen Flora, wo man sie schon zu den seltener vorkommenden Arten rechnen muss. Die Standorte des Königs- farns sind vor allem feuchte, schattige Stellen in Wäldern, sowie Moore. Die fortschreitende Kultur setzt der Verbreitung dieser Pflanze vielerorts Schranken, da ihr die Existenz bedingungen genommen werden. Auch durch die gewissenlose Ausrottung von seifen mancher Händler ist der frühere Besitzstand dieses Farns sehr zurückgegangen. Osmunda regalis L. ent- Vermischtes. Kiel ne Mitteilungen. — Die Erweiterung des Frankfurter Haupt- tiedhofes erfordert zur Ausführung der gärt- neischen Anlagen 155 000 Mark. — Der Direk- trder Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisenheim, Prof. Dr. Wort- nann, erhielt das Prädikat „Geheimer Re- ierungsrat". —Der Magistrat Halle-Saale be- bsichtigt die Anlage eines grösseren städtischen htparkes zwischen Diemitz und Büsch- orf.— Eine Gartenbau-Ausstellung in Lübeck, ranstaltet von dem dortigen Gartenbau-Verein id dem Verein der Gemüsegärtner, findet da- ibst vom 20. bis 22. September im Kolosseum att. Die Ausstellung schliesst alle Gebiete tr Gärtnerei ein. — Keine städtische Friedhofskon- urrenz. Die städtischen Kollegien zu Ein- tck, Hannover, haben den Beschluss gefasst, al dem neuen Zentral-Friedhof einen Gärtner tht anzustellen, um den dort ansässigen Handelsgärtnern keine Konkurrenz zu machen. Es ist das jedenfalls ein anerkennenswerter Be- thluss, denn es ist eine geradezu unbegreifliche ücksichtslosigkeit gegenüber steuerzahlenden Inwohnern, wenn — wie das leider in vielen rosstädten der Fall ist — als fette Pfründen riedhofsgärtnereien eingerichtet und die Be izer von Gräbern geradezu gezwungen werden, lesen Friedhofsgärtnern die Grabpflege zu bertragen. — Der Bürgerpark zu Geestemünde zum Teil im Mai dieses Jahres dem öffent- chen Verkehr übergeben worden. Es sind a verflossenen Herbst und Winter 40 Morgen ngelegt und bei einem Kostenaufwande von 10000 Mark für Rigolen des Bodens, Erdbe- Regungen, Weganlagen und die Schaffung eines kesverausgabt worden. Weitere 48 Morgen sollen * im kommenden Jahre bei nochmals 73000 Mk. Kosten angeschlossen werden. — Es hatte sich vor wenigen Jahren in Geestemünde ein „Wald- verein“ gebildet, der das Ziel verfolgte, an der Südgrenze der Stadt einen Bürgerpark nach Bremer Muster zu schaffen. Zur Verwirklichung dieses, für eine Mittelstadt so grossartigen Planes hat der dortige Magistrat 125000 Mk. bewilligt, während die Gestemünder Bank 50000 Mark zu 2 °/ 0 leihweise hergab und ca. 25 000 Mk. von Geestemünder Einwohnern zur Verfügung gestellt wurden. Es standen somit dem „Waldverein“ reichlich 200000 Mark zur Verfügung und es konnte somit die Ge samtanlage nach Wunsch ausgeführt werden. — Das Mulchen der Obstbäume wird in Amerika vielfach mit ausserordentlich günstigem Erfolg durchgesetzt. Die übrigens auch bei uns nicht gerade unbekannte Methode besteht darin, dass das Gras jährlich mehrere Male gemäht und auf die frisch umgegrabenen grosse Baumscheiben gelegt wird. Es verfault dann und bildet eine Humusschicht, die später untergegraben wird. Wenn aber in der Tages presse häufig hierbei gesagt wird, dass diese Methode einfach und dabei billig sei, so mag das bei amerikanischen Verhältnissen wohl zu treffend sein. In den europäischen Kultur ländern aber, wo Gras und Heu wertvolle Handelsartikel sind, kann man derartige kost spielige Methoden, den Bäumen Nährstoffe zuzuführen, nicht anwenden. Ausserdem ist dieses Mulchen nicht bei allen Bodenarten empfehlenswert und hat auch grosse Nachteile. Zunächst müssen diese verfaulenden Grasteile stark mit Kalk vermengt sein, sonst bilden sich Herde von Ungeziefer aller Art. Ausserdem ist ein sehr flaches Pflanzen der Obstbäume notwendig, da mit der Zeit beträchtliche Mengen Humus an die Bäume herangebracht werden und ausserdem sind die schneereichen, gleich ¬ mässigen amerikanischen Winter notwendig, da mit dieser Humus zersetzt wird und nicht als Spreu in der Luft herumfliegt, sodass der eigent liche Wert der Düngung zum grössten Teile verloren geht. Wir würden es überhaupt für viel zweckmässiger halten, die oberste Erd schicht der Baumscheibe darüber zu decken; es lässt sich sicher damit noch ein günstigerer Erfolg erzielen. Ob aber, wie die „Landwirt schaftliche Versuchsstation Ohio“ behauptet, die Fruchtbarkeit, sowie die Grösse und das Aussehen der Früchte so bedeutend verbessert wird, dass der Verlust der Heuernte dreifach wieder ausgeglichen ist, das möchten wir sehr bezweifeln. Ueberhaupt muss immer wieder her vorgehoben werden, dass wir in Deutschland mit anderen Verhältnissen zu rechnen haben und dass man auch derartige amerikanische Mitteilungen mit Vorsicht zu lesen hat. Es sind uns schon zu oft solche amerikanische Erfolge vorerzählt worden, die in das Reich der Fabeln gehörten. Nur die Naivität der Deutschen Tagespresse macht es den ameri kanischen Reportern leicht, derartige sensatio nelle Mitteilungen unterzubringen. — Abgeschnittene Blumen lange frisch zu erhalten. Für Schnittblumen züchter ist es ebenso wichtig wie für Blumen händler, dass die Blumen sich lange Zeit frisch erhalten. Es kann bei guter Behandlung und vor allem, wenn die Blüten im richtigen Sta dium geschnitten sind, manches erreicht wer den. Am meisten bewährt hat sich bisher salpetersaures Natron, etwa 5 g auf 1 Liter Wasser, ausserdem empfiehlt es sich noch, täg lich alle verwelkten Teile, Blätter usw. zu ent fernen und das Wasser regelmässig zu erneuern, ebenso dafür zu sorgen, dass nicht zu viel Blumen usw. dicht zusammengedrängt in einem Gefäss stehen. In kühlen Räumen sollen sich auch sonst leicht welkende Blumen auf diese I Weise recht gut 10—12 Tage vollständig frisch erhalten. Wir empfehlen, Versuche mit diesem einfachen Konservierungsmittel anzustellen. — Die Anlage von Dachgärten in Berlin bildet das Thema eines Vortrages von Geheimrat Prof. Dr. Zuntz, der am verflosse nen Sonntag gelegentlich einer Zusammenkunft von Sportleuten, Hausbesitzern und sonstigen Interessenten gehalten wurde. Prof. Dr. Zuntz wies auf die Notwendigkeit hin, dem Dach garten, so wie dieser längst in Amerika üblich sei, einige Aufmerksamkeit entgegenzubringen. Da man in den Strassen der Grosstadt nicht mehrsich ergehen könne und die flachen Dächer meist unbenutzt bleiben, könnten mit Aufwendung verhältnismässig geringer Kosten dort Erholungs stätten geschaffen werden. Der Häuserbau würde allerdings, da es sich um eine ziemlich starke Belastung handle, etwas teuer werden, doch würden die Techniker schon Mittel und Wege finden, um die allgemeine Anwendung von Dachgärten durchzuführen. Der Vor tragende hoffte, dass auf recht vielen Gebäuden, diese im gesundheitlichen Interesse notwendige Reform bald verwirklicht werden möchte. — Grüne Zweige werden präpariert, indem man die harten ausgereiften Asparagus-, Farnwedel etc. in Glyzerin, dem zwei Teile Wasser zugesetzt sind, taucht und diese darin liegen lässt. Nachdem die Flüssigkeit abge tropft ist, werden die Zweige an der Luft ge trocknet. Die natürliche Farbe wird dadurch erhalten und die Zweige können auf Monate, eventuell ein Jahr und länger im verwendbaren Zustand erhalten bleiber. Es ist aber uner lässlich, dass die Zweige gut in Seidenpapier verpackt und verschlossen aufbewahrt werden, um sie vor Ungeziefer, sowie Staub und Schmutz zu schützen.
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