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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Titel
- Der Handelsgärtner
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schied besteht in dieser Beziehung zwischen den eingetragenen und nicht eingetragenen Firmen. Wir erhielten kürzlich folgendes Schreiben eines unserer Abonnenten: „Ich erhalte heute eine Zustellung vom hiesigen Amtsgericht, worin mir mitgeteilt wird, dass ich meine seit Jahren geführte Firma „Franz K., Inhaber Paul P.“, nicht mehr führen dürfte, da dieselbe nicht eingetragen wäre, und es wird mir bei einer Strafe von 10 Mark angedroht, diese Bezeichnung innerhalb drei Wochen von dem Firmenschild, Rechnungen, Inseraten etc. zu entfernen bezw. wegzulassen. Ist es nun zulässig, wenn ich die Firma einfach herumdrehe, also „Paul P., vormals Franz K.“ firmiere? Eine Eintragung der früheren Firma ist nämlich nicht mehr möglich, da mein Vorgänger dieselbe auch nicht hat eintragen lassen.“ Wir mussten ihm darauf den Bescheid geben, dass er eine Firma nur unter seinem Namen führen kann. Eine „Firma“ kennt nur das Handelsrecht, und nach § 17 des Handels gesetzbuches ist die Firma eines Kaufmanns der Name, „unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt“. Das ist bindende Vorschrift für die Neueintra gung einer Firma, wenn es keine Firma ist, die überhaupt nur eine vom Namen des In haber des Geschäftes losgelöste Beziehung hat. Ist aber eine „Firma“ nicht eingetragen, so hat sie als „Firma“ überhaupt keine rechtliche Bedeutung, und das Amtsgericht hatte voll kommen Recht, wenn es dem Handelsgärtner P. verbot, die Namensbezeichnung seines Vor gängers mit oder ohne Zusatz fortzuführen. Ein Betrieb, der nur im Gewerberegister ein getragen ist, steht nicht unter dem Firmenrecht des Handelsgesetzbuches, und es kann daher der Name des Verkäufers der Gärtnerei nicht beibebalten werden. Es kann aber auch, wenn der frühere Inhaber des Geschäftes nicht im Handelsregister eingetragen war, bei Neuein tragung der Firma durch den Erwerber nicht in einem Zusatz auf den früheren Inhaber des Geschäftes Bezug genommen werden. Mithin würde auch die Bezeichnung „Paul P., vormals Franz K.“ nicht eingetragen werden und daher auch nicht weiter geführt werden dürfen. Wer also eine Gärtnerei kauft, deren Inhaber nicht in das Handelsregister eingetragen ist, der muss sich von vornherein bescheiden, dass er nicht in der Lage ist, in seiner Geschäftsbezeichnung auf den Namen seines Vorgängers Bezug zu nehmen. Anders liegt es, wenn die Firma eingetragen war in das Handelsregister. Dann kann sie auch auf den Nachfolger übertragen werden. Nach § 22 des Handelsgesetzbuches darf der jenige, der ein bestehendes Handelsgeschäft unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, für das Geschäft die bisherige Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn der bisherige Geschäftsinhaber oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich willigen. Diese Befugnis kommt aber, daran ist festzuhalten, nur in Frage, wenn eine han delsgerichtlich eingetragene Firma vorliegt. Zu beachten ist dabei noch, dass derjenige, der eine solche Firma fortführt, auch nach § 25 des Handelsgesetzbuches für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers mithaftet, es sei denn, dass er eine gegenteilige Vereinbarung in das Handelsregister hätte eintragen lassen oder der Dritte sonst von dieser Vereinbarung Kenntnis erlangt hätte. Da wir aber gerade beim „Firmenrecht ‘ sind, soll auch einer anderen Zuschrift gedacht werden, die uns im Frühjahr dieses Jahres zu ging. Sie lautete: „Wie Ihnen erinnerlich sein wird, war ich bei einer Firma A. & B. Teilhaber. Durch ungehörige Handlungen und Rückstand der Geschäftseinlagen wurde ich gezwungen, das Verhältnis zu lösen und einigte mich mit meinem Kompagnon dahin, dass die Firma nach Auseinandersetzung gelöscht werden sollte. Nun hat aber mein Kompagnon einen Töpfergesellen, der meinen Namen führt, ge funden, mit diesem sich verbunden und nun unter der gleichen Firma die Gärtnerei wieder eröffnet. Der Töpfergeselle ist natürlich, nachdem die Firma eingetragen war, schleu nigst wieder ausgetreten. Ist es denn an- gängig, dass die Firma in dieser Weise wieder aufgenommen werden darf? Ich bin doch dadurch schwer geschädigt, da jeder denkt, dass ich der Firma noch angehöre. Das Publikum wird irregeführt und mir ist die Kundschaft gefährdet.“ Wir konnten darauf nur erwidern, dass in solchem Falle der Handelsgärtner gegen die neue Firma auf Grund von § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes einschreiten konnte, welcher lautet: „Wer im geschäftlichen Verkehr einen Namen, eine Firma oder die besondere Be zeichnung eines Erwerbsgeschäftes, eines ge werblichen Unternehmens .... in einer Weise benützt, welche darauf berechnet und geeignet ist, Verwechslungen mit dem Namen, der Firma oder der besonderen Bezeichnung hervorzurufen, deren sich ein anderer befugter Weise bedient, ist diesem zum Ersätze des Schadens verpflichtet. Auch kann der An spruch auf Unterlassung der missbräuchlichen Art der Benutzung geltend gemacht werden.“ Das trifft aber auch in dem Falle zu, wo durch eine nur vorgeschobene Person die Firma, die gelöscht war, zu Zwecken des Wettbewerbs wieder zum Aufleben gebracht wird. Ein ähn licher Fall kam ja in Leipzig vor, wo sich ein Pianofortefabrikant einen Tischlergesellen namens F. Blüthner suchte und unter der Firma F. Blüthner „Blüthner-Flügel“ in Handel brachte, die natürlich allgemein als von der Weltfirma Julius Blüthner herrührend gekauft wurden. Auch hier wurde eingeschritten. Mögen die Fälle auch verschieden liegen, im Grunde sind sie nach unserem Dafürhalten sich gleich und das Gesetz würde bei beiden zur Anwendung zu kommen haben. Die an uns gestellten Anfragen erschienen uns wichtig genug, hier einmal ausführlicher behandelt zu werden. Der französische Export von Kirschen und Erdbeeren. Die Bedeutung der französischen Obstein- : uhr nach Deutschland ist hinlänglich be kannt. Wir haben nicht nur in allem Treib- und Frühobst, sowie feinem Tafelobst mit einer nachdrücklichen Konkurrenz Frankreichs zu rechnen, sondern bei günstigen Obsternten werden auch im Spätherbst Tausende von Waggons Mostäpfel über die Grenze befördert. Während nun in Tafelobst die Franzosen in folge der günstigen klimatischen Verhältnisse uns weit überlegen sind, ist das französische Kelterobst durchgängig minderwertig und kann mit dem im Taunus oder am Bodensee bezw. in der Schweiz gewonnenen Wirtschaftsobst, wie das auch im verflossenen Herbst bei der Preis bewertung französischer Mostäpfel auf dem grossen Obstmarkt in Stuttgart hervortrat, nicht konkurrieren. Vor einigen Tagen ver öffentlichten die „Nachrichten für Handel und Industrie“ den nachstehenden Bericht über die französische Erdbeer- und Kirschenausfuhr nach dem Auslande: Die ersten im Freien gezogenen französischen Erdbeeren und Kirschen, die infolge des schlechten Wetters etwas zurückgeblieben waren, wurden etwa um den 20. Mai auf den deutschen und englischen Märkten feilgehalten. Die ersten Erdbeeren, die vonVaucluse kamen, wurden nach C ö 1 n sowie nach London und anderen englischen Städten geleitet. Während in Deutsch land die französischen Erdbeeren um diese Zeit gewöhnlich noch keiner Konkurrenz zu begegnen pflegen, sind in England die künst lich getriebenen einheimischen Erdbeeren seit langem auf dem Markt und trotz des hohen Preises, der sie nur einen begrenzten Kunden kreis finden lässt, machen sie der anlangenden französischen Ware eine gewisse Konkurrenz. Erst Mitte Juni pflegen Distrikte wie Corn wallis, Hampshire, Kent ihre ersten im Freien gezogenen Früchte, von denen die Marken Eat Sovereign, Paxton, British Queen die gesuchte sten sind, auf den Markt zu senden und als dann den Preis der französischen Ware zu drücken. An Kirschen kommen die ersten Sendungen aus dem Gebiet des Var, später aus ver schiedenen Bezirken des Rhonetals und der Garonne Die Sorten Peine Hortense, Napoleon, Ox heart (coeur de boeuf), Circassiennes, sind besonders in England beliebt, auf dessen Märkten man um diese Zeit nur Treibhausware findet. Erst Ende Juni, anfangs Juli findet man auf ihnen im Freien gezogene Kirschen aus Kent, von denen insbesondere Sorten wie Elton heart, Ambers und Napoleon geschätzt sind. — Das Pariser „L’Echo Agricole", dem die vorstehenden Ausführungen entnommen sind, hat seine Korrespondenten in London und Hull, den Hauptverteilungsplätzen für die französischen Früchte in England, um Aus kunft über die beste Verpackungsart für die genannten Früchte ersucht und folgende Ant wort erhalten: Für Erdbeeren empfiehlt sich, so berichtet der Londoner Korrespondent, nur eine Ver packungsart, ein leichter Rahmen, mit vier mit einem Henkel versehenen Einsätzen, von welch letzteren ein jeder 21/2 kg Früchte fasst. Die einzige für Kirschen empfehlenswerte Verpackung besteht in Halbkörben („sieves“ ge nannt), die 11 kg Früchte enthalten und in kleineren, 6 kg umfassenden Behältern („strikes") für besonders ausgesuchte Sendungen. Der Korrespondent aus Hull empfiehlt gleichfalls die vorgenannten Verpackungsarten und fügt derjenigen für Kirschen noch die in Kisten zu 10 kg hinzu. Er empfiehlt für Erd beeren die Versendung grosser, nicht zu reif gepflückter Früchte und für Kirschen die Sorten Bigarreau, Ox heart (coeur de boeuf) und Turkey heart (coeur de dindon). Rundschau. Handel und Verkehr. — Postkarten mit Rückantwort können auf der Reise im Ausland eine grosse Annehmlichkeit bilden, deswegen, weil die für die Antwort bestimmten, mit deutscher Frei marke versehenen Karten auch im Ausland überall benutzt werden können. Wen also eine Geschäftsreise ins Ausland führt, der tut gut, sich vor Antritt der Reise eine Anzahl Post karten mit Rückantwort zu kaufen, die für die Antwort bestimmte Karte abzutrennen und so einen überall benutzbaren Kartenvorrat mit auf die Reise zu nehmen, da mancher lästige Gang zum Postschalter dadurch erspart werden kann. In Bayern und Württemberg können auf diese Weise die Fünfpfennigkarten, im Auslande die Zehnpfennigkarten verwandt werden. — Die Höhe der Stempelsteuer für Fakturen und Spezifikationen in Russ land beträgt nach einem neuen Zirkular des Zolldepartements nicht 10, sondern 15 Kopeken. — Der häufig angewandte Vermerk „Eigenhändig“ in der Aufschrift der Post sendungen ist für die Postbehörde nur ver bindlich, soweit es sich um die Aushändigung von Werf- und Geldsendungen handelt. Der artig bezeichnete Sendungen dürfen nur an den Empfänger selbst, nicht aber an einen Bevoll mächtigten oder ein Familienmitglied ausge bändigt werden. Dagegen findet der auf ge wöhnlichen Brief- und Paketsendungen nieder geschriebene Vermerk „Eigenhändig“ keine Be rücksichtigung. — Ein neuer Weg zu Geschäfts verbindungen nach Italien. Die Handels kammer zu Florenz teilt durch Rundschreiben den deutschen Handelskammern mit, dass sie beabsichtigt, eine Sammlung von Preislisten, Prospekten und Katalogen von Fabrikanten und Kaufleuten aller Länder anzulegen. Der Zweck der Sammlung soll sein, die Vergleichung der Preise und das Aufsuchen von Produzenten, Importeuren und Verkäufern zu erleichtern, wobei sich die genannte Handelskammer aus drücklich verpflichtet, aus dem somit gewonne nen Material „Jedem, in Italien und im Aus lande, die Preise und Auskünfte, die ihn inter essieren, mitzuteilen“. Ausserdem sollen die eingehenden Kataloge usw. durch die italienische Presse bekannt gegeben werden. Die Floren tiner „bittet die Handelskammer aller Staaten, gefälligst die Fabrikanten und Kaufleute ihres Bezirkes zur möglichst baldigen und periodischen Einsendung ihrer Kataloge und Preislisten auf fordern zu wollen“. Dieser Bitte werden die deutschen Handelskammern gewiss gern nach kommen, jedoch lassen sie diese Aufforderungen vielleicht nur an die ihnen gerade bekannten Firmen ergehen, weshalb wir darauf hinweisen wollen, dass sich natürlich jede Firma auch ohne vorhergegangene Aufforderung an der Einsendung beteiligen kann, die Florentiner Kammer bemerkt noch ganz besonders, dass die Sammlung, um wirklich praktisch zu sein, sehrreichhaltig sein und keine bedeutende Lücken enthalten müsste. Zunächst ist jedenfalls der gute Wille der Florentiner Handelskammer anzuerkennen, denn wenn der Plan einigermassen Anklang findet, kann, abgesehen von der nötig werdenden Auskunftserteilung, lediglich das zu einer Ueber- sicht erforderliche Registrieren und Rubrizieren der Waren und Preise sehr leicht zu ein» Riesenarbeit auswachsen. Ob den Einsenden ein gi im vc nicht, Auger Ruf c dass c Hektar gar ii auch von F in die noch i auch dass diesen genüg (Italiei im J Hane 35401 eingef im W Obst, auf 1 Aus I se-as i Spanit wurde Leb. P Zwiebe Knobla Grüne Kartoff Andere gewä Gem Tafeltr Frische (ohne Der Re Pflanzi und Jr Sendu Gemi „Köln« des: A Landw Deutsc sprech muss Preuss wenig wirtsch selben i die Pro und Fr mässige handlet ihren E noch 2 nachba zug ge Hollarn fast unf früh an sen, D Dieses ii von Hc hiervon eine Reihe von Sorten folgen und be merken, dass verschiedene wertvolle Tulpen arten bereits unter den oben beschriebenen, für den Schnitt gleichfalls empfohlenen Sorten enthalten sind. Hier erwähnen wir noch: Elegans alba, eine weisse Sorte von schöner Form mit rotem Rand, Fairy Queen, helio tropfarben, gelb gerandet; von wahrhaft herrlicher Färbung ist Dainty maid, dunkel- und hellviolett mit weissen Federn, der An pflanzung dieser schönen Tulpe in Massen zwecks Blumengewinnung, steht der zur Zeit leider noch sehr hohe Preis der Zwiebeln entgegen. EHermitte entwickelt dunkelrote, gelb geflammte Blumen, während man an Globosa grandi/lora die Grösse der Blumen, die sich im leuchtendsten Karmoisinrot zeigen, bewundern muss. Jnglescomb pink, rosalila farben, The Lizard, ein Sport von Fairy Queen, deren Blumen eine herrliche Farbenmischung in Heliotrop, karmoisin und weiss darstellen, sind gleichfalls empfehlenswerte Sorten für Bindezwecke. Blumen von gelblicher Färbung, doch rosa getönt, zeigt Primrose, und in The Nigger besitzen wir eine Varietät, die, wie der Name andeutet, eine besonders dunkle Färbung aufweist, nämlich dunkelkarmoisinrot auf schwarzrotem Grund. Nicht zu vergessen sind Viridiflora, eine eigentümliche Sorte mit grünen Blumen und gelb gerandeten Blättern, sowie die weisse Vitellina. Von Darwin- Tulpen zeigte Fritz Hufeid äusser den schon oben erwähnten, gleichfalls ein schönes Sorti ment in prächtigen, wohlausgebildeten Blumen. Clara Butt ist eine hochedle Sorte, deren Blumen prächtig leuchtendrosa sind, ihr an Schönheit gleich, doch in der Färbung viel dunkler ist Farn- combe Sander zu nennen, ebenso zeigen Bismarck, L’Engiart, La Nigrette, Reverend d’Ombrain, Philippe de Comminet in ihren Blumen eine dunkle Farbentönung. Edme ist bläulichrot, Gryphus und Lord Herford dunkelviolett, während bei Rate Greeneway eine prächtige lilarosa Färbung zur Geltung kommt. Nauticas steht der schon erwähnten Edm^ ziemlich nahe und Queen of the Violets entwickelt Blumen von einer in der Färbung dunkleren Nuance als Kate Greeneway. Die in vorstehendem Ausstellungsbericht ge nannten Sorten repräsentieren das Beste was wir In spätblühenden und Darwin-Tulpen für Gartenausschmückung, Spättreiberei und Blumen schnitt besitzen. Sache des Handelsgärtners ist es nun, sich der Kultur dieser prächtigen, farbenschönen Frübjahrsblüher nach Möglichkeit anzunehmen, zumal die Ausgaben für die An schaffung der meisten von uns genannten Sorten — mit Ausnahme von Dainty maid und La tulipe noire — keine übermässig hohen sind und der kulturelle wie materielle Erfolg, das sind wir überzeugt, nicht ausbleiben wird. Eine Prüfung von Obstbaumspritzen. Bei dem im Provinz-Obstgarten zu Diemitz von der Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen veranstalteten Spritzen - Wettbewerb zeigte es sich, dass wir neben einzelnen, recht gut arbeitenden Obstbaumspritzen auch noch recht minderwertiges Material besitzen, dass daher die vergleichende Vorführung von praktischem Werte ist. Die Anforderungen, welche an gute, leistungs fähige Spritzen gestellt werden müssen, sind folgende: 1. Die Verteilung der Flüssigkeit muss eine sehr feine und gleichmässige sein. In dieser Beziehung konnte den meisten eingelieferten Mundstücken ein gutes Zeugnis ausgestellt werden. Als die besten gingen die Hold er sehen und Rüger sehen Fabrikate aus dem Wettstreite hervor. Die VerteilungderDrescher- schen Spritzen genügte aber auch vollständig. 2. Das Mundstück muss bei eintretender Ver stopfung ohne grosse Mühe gebrauchsfähig gemacht werden können; das ist am bequemsten bei dem Nadelmundstück der Holderschen Spritzen der Fall. 3. Das Material, welches zur Herstellung der Spritze und ihrer einzelnen Teile verwendet wird, muss dauerhaft sein und den Angriffen der verschiedenen Spritzflüssigkeiten Widerstand leisten. Kupfer- und Messingbehälter sind in dieser Hinsicht wohl als das Beste zu bezeichnen. Die Drescher sehen Spritzen sind aus ver bleitem Blech gearbeitet. 4. Die Handhabung der Pumpe muss be quem sein. Das Ideal in dieser Beziehung ist die selbsttätige Spritze, bei welcher durch auf gepumpte Luft die Flüssigkeit entweicht und beide Hände für die Führung des Schlauches frei bleiben. Die einzige derartig konstruierte Spritze war von Holder eingesandt. Aber auch bei der Metzinger Rebenspritze (Holder) und bei der Rüger sehen Spritze war die Handhabung der Pumpe leicht, während bei der Drescher sehen Spritze der Bedienungs mann bald ermüdet. Bei der Rüger sehen Spritze war die Pumpe ausserhalb des Flüssig keitsbehälters angebracht, das bedeutet sicherlich einen Vorteil. 5. Die Schläuche müssen die zur Anwen dung kommenden Spritzmittel durchlassen, ohne davon bald angegriffen zu werden. Von den eingesandten Schläuchen erfüllte nur der Hol der sehe Schlauch diese Bedingungen. 6. Um hohe Baumkronen mit der Spritz flüssigkeit überbrausen zu können, darf das beigegebene, meist 4 m lange Verteilungsrohr nicht zu schwerfällig gebaut sein, wie dies bei der Rüger sehen Spritze der Fall war, weil sonst zur Bedienung eine zweite Person nötig wird. Hier kommt wieder der Vorteil der selbsttätigen Spritze In Betracht. 7. Je sparsamer der Verbrauch an Flüssig keit, um so geringer die Unkosten, und schliess lich kommt 8. die Preisangemessenheit der Spritze in Betracht, wobei man nicht nach dem einmaligen Anschaffungswert allein urteilen darf, sondern alle vorstehenden Punkte, namentlich Haltbar keit, Bedienung etc. berücksichtigen muss. Die fahrbaren Spritzen haben nur für ebenes Terrain Bedeutung, ihre Fortbewegung in lockerem Erdreich und auf schiefem Gelände ist meist zu beschwerlich. In dieser Beziehung stehen die Holder sehen Spritzen unerreicht da. Das Spritzen gegen Feinde und Krankheiten ist als eine unentbehrliche Kulturarbeit anzu sehen und sollte von den Obstzüchtern und in den Baumschulen regelmässig in gleicher Weise zur Anwendung gelangen, wie das heute schon in einem geordneten Weinbergsbetriebe geschieht. Es bleibt nur zu wünschen, dass unsere Versuchsstationen in Verbindung mit den Praktikern in etwas schnellerem Tempo Mittel ausfindig machen, die das immer grösser werdende Heer von Obstbaumschädigern aus dem Tier- und Pflanzenreiche vernichten, ohne dass die Bäume darunter zu Grunde gehen. Im Karbolineum und den verschiedenen Prä paraten, die heute den Reklamemarkt beherr schen und in leichtsinniger Weise als Universal mittel gegen alle Schädiger bezeichnet werden, besitzen wir dieses Mittel nicht. Welch ge waltigen Schaden die unzeitige und oftmals unsinnige Anwendung dieser Fabrikate unseren Obstkulturen zufügt, werden uns die nächsten Jahre zeigen. Zeh. rung bemüht herrsch führen, werden 1000 O Klassen die Hc wird iE Unterrit kämpfui sowie ( landwir hat du Vortrag ist hier sonders Gegend erzielen fand d wegen trächtlic dass es sondern Hälfte v Material Musterp sind üb sinn wc ebenso bereit sl eines F Pflanzur mehr oc angepas: 1 werksc mals in
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