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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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In der Organisation der Reblausbekämpfung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Ein teilung der für den Weinbau in Betracht kommenden Betriebe auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1904, in Weinbaubezirke er folgt ist. Weiterhin wird hierbei hervorgehoben, dass die Untersuchungen der Handels-Reb schulen in den betreffenden Staaten im Jahre 1905 zu der Auffindung von Rebläusen nicht geführt hat. Ferner wird bekannt gegeben, dass die Pflanzenuntersuchungen in Preussen bei den Zollämtern zu Hadersleben dem Oberlehrer Dr. Lindig, beim Hauptsteueramt zu Stettin dem Gartenbauinspektor Schulze als Sachverständigen übet tragen wurden. In S a ch s e n wurden als Sachverständige beim Nebenzollamt ReitzenhainOberförster Püschel, beim Haupt- Zollamt in Schandau Handelsgärtner Gustav Domann, bei den Nebenzollämtern Boden bach und Tetschen Professor Gross, 1905 neu ernannt. — Von der Regierung wurden im Kalenderjahre 1905 von den deutschen Bundesregierungen 1 361 297,55 Mark ausge- i geben, im ganzen sind somit innerhalb der 25 Jahre etwa fünfzehn und eine halbe Million Mark für diesen Zweck zur Verfügung gestellt worden. — Von der ständigen Kommission wur den im Herbst 1905 Vertreter nach der Schweiz geschickt, um den gegenwärtigen Stand der Reblausfrage dort zu studieren. — Die Zahl der Bestrafungen, welche wegen Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz vom 6. Juli 1904 erfolgen mussten, haben leider zugenommen, denn sie sind auf 25 im Jahre 1905 gestiegen, darunter befinden sich wiederum Baumschulen, welche gegen die gesetzlichen Bestimmungen den Ver trieb von Reben durchführten; vielfach sind Weinberge nicht umgegraben worden, Blind reben verschickt, oder Reben ohne vorausge gangene Desinfektion gepflanzt, häufig wurde äe Neuanpflanzung von Reben nicht ange- meldet. Zum Schlüsse wird noch darauf hin gewiesen, dass für die Pilanzeneinfuhr auch das niederländische Zollamt Hoek van Holland geöffnet ist. In Preussen wurden ferner für die Pro vinzen Schlesien und Posen, ebenso für die Provinz Sachsen besondere Verordnungen er lassen. Auch die für die Provinz Sachsen bisher gültigen Verordnungen vom 26. Oktober 1880 und 15. Juni 1901, welche das uneinge schränkte Versenden von Reben und Rebfeilen in Handels-Baumschulen und Handelsgärtne- reien unter bestimmten Voraussetzungen ge statteten, sind am 19. Februar 1906 aufgehoben. Gleichzeitig wurde die Anzucht von Reben zu Handelszwecken verboten, nur der Landwirt schaftsminister kann einer Ausnahme zustimmen. Ausserdem unterliegen sämtliche unzulässig an ¬ gelegte Rebpflanzungen der Vernichtung und es wird allen gärtnerischen Betrieben untersagt, bewurzelte Reben von anderwärts zu beziehen und weiter zu verkaufen. Auch der Marktverkauf von Wurzelreben und Biindreben ist untersagt. Die Verordnung verbietet fernerhin — was in gärtnerischen Kreisen viel zu wenig Beachtung findet — in dem Erlass vom 19. Februar 1906 den Anbau von amerikanischen Reben uud anderen Rebarten; doch ist auch hier der Oberpräsident befugt, Ausnahmen zuzulassen. Für die Rheinprovinz sind durch den Oberpräsidenten ganz bestimmte Anweisungen über die Pflichten der Vertrauensmänner und Sachverständigen bei der Reblausuntersuchung und Bekämpfung bekannt gegeben worden, doch interessieren uns die ausserordentlich weit gehenden und einer höchst peinlichen Be wachung und Kontrolle unterstehenden Bestim mungen weniger. Ein Passus in diesen Be stimmungen lautet, dass einem Zeitungsbericht erstatter keine Auskunft erteilt werden darf. — Sodann sind über die Arbeitseinsteilungen die Untersuchungen, die Kontrolle der Wein berge sowie bei Auffindung der Reblausherde und über die Vernichtung derselben besondere Massregeln vorgesebrieben. — Weniger detailierte Verordnungen sind für die Provinz Hessen- Nassau, ferner im Königreich Bayern, für Mittel- und Unterfranken erlassen. Die nächsten Anlagen beschäftigen sich eingehend mit den Ausführungsbestimmungen für das Grossherzogtum Hessen und andere Bundes staaten. Die Denkschrift gibt ferner über die Aus breitung der Reblausherde in den verschiedenen Weinbaugebieten Nachricht und beschäftigt sich zunächst mit Preussen. — In der Rhein provinz sind 1905 wiederum 31 Reblausherde aufgefunden worden, die zur Vernichtung von 111/2 ha mit 144 356 Rebstöcken geführt haben. Im Jahre 1906 kamen ferner bis Ende Oktober 23 Reblausherde zur Anmeldung, doch wird über den Umfang der Massnahmen, die zur Ver nichtung der betreffenden Weinberge getroffen sind, nichts näheres mitgeteilt. — In der Provinz Hessen-Nassau sind umfangreiche Versuche mit 10 % tiger Kresollösung und Schwefelkohlen stoff angestellt worden. Die Stöcke habt n zwar wieder ausgeschlagen aber Rebläuse sind nicht vorgefunden worden. Ausserdem wurden grössere Distrikte zur Bebauung von Garten gewächsen mit Ausschluss der Rebe freige geben. Aufgefunden wurden 1905 8 neue Reblausherde mit 17 187 Rebstöcken, die auf einer Fläche von ca. 11/2 ha vernichtet wurden. Auch im Jahre 1906 wurden 10 Reblausherde mit 1117 verseuchten Stöcken bemerkt. Im Königreich Bayern hat die Untersuchung früherer Reblausherde ergeben, dass sich nirgends lebende • Insekten auffinden liessen. Neu ent deckt sind im Jahre 1905 9 Reblausherde, und es wurden insgesamm 1145 812 Stöcke auf einer ca 23 ha grossen Fläche vernichtet; 1906 ka mt n bis zum Juli 2 neue Herde zur Anmel dung. Aus dem Königreich Sachsen wird mit geteilt, dass bei der Untersuchung früherer Reblausherde in Niederlössnitz undNaun- dorf noch lebende Insekten aufgefunden wurden, es musste deshalb eine nochmalige Infektion vorgenommen werden, und erst ein Jahr später sind diese Flächen zum Anbau von Gewächsen mit Ausnahme der Rebe freigegeben worden. Im Berichtsjahre wurden 127 neue, meist kleinere Reblausherde vorgefunden, die 8436 verseuchte Reben enthielten. Im Jahre 1906 sind bis zum Abschluss der Angaben 9 neue Herde mit 118 Stöcken aufgegeben worden. Nach dem Bericht aus Württemberg hat dort die Revision der früheren Reblausherde ein günstiges Resultat ergeben, es wurden nirgends Rebläuse vorgefunden und die unter suchten Rebwurzeln waren vollständig abge storben. Dagegen kamen 1905 51 neue Reb- lausherde mit 17 541 befallenen Stöcken auf einer Fläche von etwa 18/4 ha zur Anmel dung. Vernichtet wurden im ganzen 181015 Rebstöcke auf einer Fläche von 22 ha. Im Sommer 1906 wurde die Reblaus in zwei Ge markungen festgestellt. Das Grosskerzogtum Hessen konnte auch eine Reihe von in früheren Jahren verseuchten Grundstücken zum Anbau von Gewächsen, die nicht zur Kategorie der Reben gehören, frei geben. In dem Berichtsjahre 1905 wurde ein neuer Herd entdeckt und 38/4 ha dem Ver nichtungsverfahren unterworfen. Die Reichsgebiete Elsass-Lothringen haben unter der Reblausverseuchung noch am meisten zu leiden, es sind im Jahre 1905 in 24 Gemarkungen 178 neue Reblausherde festgestellt und im ganzen 157 309 Stöcke auf 145 ha Gesamtfläche vernichtet. Die grösste Verbreitung, d. h. ca. 8/4 der Gesamtfläche fällt wiederum auf das Ober-Elsass. Ueber die Resultate des letzten Jahre 1906 liegen noch keine Ergeb nisse vor. Die Beobachtungen und Versuche über das biologische Verhalten der Reblaus sind in den verschiedenen Stationen weiter verfolgt worden. In der Nähe von Metz wurde im Herbst 1905 unter ungünstigen Witterungsverhältnissen das In sekt beobachtet. In einem Versuchsweinberge der Provinz Sachsen bei Naumburg sind im Mai 1905 Beobachtungen angestellt; dort begannen bei sehr günstigem Wetter die Reb läuse der Wintergeneration 1905 Mitte Mai Eier zu legen, so dass die erste Brut Ende Mai beobachtet wurde. In der Umgebung von Metz wurden weiterhin im Heibst 1906 die Nymphen und alle überhaupt unterirdischen Entwicklungsformen des Spätherbstes beobachtet. Äusser den biologischen Studien wurden noch eine Reihe von Versuchen über die Wirkung bei Anwendung von Desinfektionsmitteln auf geführt. — Wir kommen auf die weiteren Massnahmen zur Bekämpfung des Insektes, so wie die Verbreitung der Reblaus im Auslande in einem zweiten Artikel zurück. Kultur. — Die besten Eremurus-Hybriden. Obgleich die prächtigen Eremurus-Arten an gesichts der unsicheren Ueberwinterung und des bis auf weiteres ziemlich hohen Preises für blühbare Knollen auf eine grössere Verbreitung vorläufig nicht rechnen können, sollten diese eigenartigen Staudengewächse auch den Handels gärtnern nicht unbekannt bleiben. Für eine Pflanze von dieser aparten Schönheit werden sich in unserer heutigen, prosaischen Zeit noch Liebhaber finden, die einige Mark mehr auszu geben sich nicht scheuen. Obwohl die echten Arten sämtlich schön sind, werden sie doch durch die ziemlich zahlreichen Hybriden, wovon einige schon über ein Jahrzehnt im Handel sind, durch die eigenartige Schönheit der Färbung und auf fallende Gesamtwirkung der mächtigen Blüten- schäfte übertreffen. Der Name Schweif- Affodill bezieht sich auf die schlanken, bei einigen Arten über zwei Meter hohen Blüten schäfte, die eine im Verhältnis zur Länge schmale, aber durch die dichtstehenden Einzelblüten voll garnierte Traube bilden. Die Farbe ist meist ein blasses Rosenrot oder bräunliches Weiss, nur Eremurus Bungeihat ausgesprochen schwefel gelbe Blüten. Nach S. Mottet in „Revue horticole" sind die bemerkenswertesten Hybriden die folgenden, wovon die Mehrzahl in den Handelsgärtnereien von Haage & Schmidt- Erfurt und C, G. van Tubergen-Haarlem in Kultur ist. In diesen Geschäften hatten wir auch mehrfach Gelegenheit, ältere Exemplare dieser Hybriden wie der Stammarten in voller Blüte zu beobachten. — Die schönste dieser Mischlingsformen ist Eremurus Elwesü, mit rosenroten Blumen und bis zu 3 m hohen Blütenschäften. Sie entstammt einer Kreuzung zwischen dem reinweissen E. himalaicus mit dem rosenroten E. robustus. Aus einer Kreuzung derselben Arten wurde die von Van Tubergen gezogene Hybride E. him. rob. gewonnen. Die Farbe der Blumen ist auch hier weisslich-rosa, bei einzelnen Sämlingen aber fast weiss. Ere murus Elwesü soll sich sehr empfänglich bei weiteren Kreuzungsversuchen mit E. himalaicus gezeigt haben und vereinigen einige dieser Sämlinge die weisse Blütenfärbung des E. hima laicus mit dem kräftigen Wuchs von Eremurus Elwesii. Zahlreicher sind die von Eremurus Bungei, gelb, und dem verwandten Eremurus Olgae, rosa, abgeleiteten Mischlinge. Unter diesen ist E. Warei, mit kupferfarbigen Blumen, englischen Ursprungs. Seltener und an Schön heit den bisher genannten nachstehend ist E. Shelford, mit gelblich-braunen Blumen. Ere murus isabellinus, von Vilmorin-Andrieux- Paris gezogen und verbreitet, entwickelt 1,50 bis 2 m hohe Blütenschäfte mit ziemlich grossen, ins Aprikosenfarbene spielenden kupferig-rosen- roten Blumen. Diese Form hat den Habitus und die Blattform des Eremurus Bungei be wahrt, die Schäfte sind aber kräftiger und die Einzelblüten fast so gross wie bei E. Olgae. Bemerkt sei noch, dass auch in der Blütezeit dieser verschiedenen Arten und Varietäten Unter schiede bestehen. Die Abkömmlinge von Ere murus himalaicus und robustus, besonders E. Elwesii, blühen am frühesten, bereits in der ersten Hälfte des Juni, während die E. Bungei und E. Olgae nahestehenden Arten um etwa zwei Wochen später ihre Blüten entfalten. Be merkenswert für die ziemlich seltene Art Ere murus Olgae ist die längere Blütendauer gegen über den anderen Arten. Am seltensten im Handel ist die von Correvon gewonnene Hybride Eremurus Michelianus. Hier verraten die primelgelben, kupferig nuancierten Blüten deutlich die Abstammung von E. Bungei und E. Warei. — Von den hier aufgeführten Arten und deren Abkömmlingen sind heute E. hima laicus und E. robustus im Handel am leich testen erhältlich und im Preise am billigsten. Auch E. Elwesii ist schon billiger geworden, während Eremurus Warei und auch die Art E. Olgae noch im Preise am höchsten stehen. Immerhin wird man aber für blühstarke Knollen der billigsten Sorte noch einige Mark anwenden müssen. Was die Kultur betrifft, so ist vor allem für eine kräftige, lehmhaltige, jedoch Vermischtes. Klei ne Mitteilungen. — Der „Leipziger Gärlner-Verein" hält in ■ diesem Jahr Mittwoch, den 21. und Donnerstag, den 22. August seine Herbst-Pflanzenmesse wiederum im Palmengarten (Kuhturm-Restaurant) ab. — Der Verein für Obstbau und Bienen zucht zu Augsburg beging Ende Mai sein I 25jähriges Gründungsfest in festlicher Weise. — Der verstorbene Rentier Zöllner vermachte seiner Vaterstadt Cottbus 90 000 Mark zur Verschönerung der Promenadenanlagen und zum Bau einer Lese- und Voriragshalle. — Die Verpflanzung einer Taxus baccata von ausserordentlichem Umfang und etwa 12 m Höhe fand kürzlich in Frankfurt- Main statt. Die Arbeit forderte mehrere Tage Zeit, denn es handelte sich um die Beförderung der ausserordentlichen Gewichtslast von ca. 900 Zentnern. Der Baum wurde während der Nachtzeit über die Strassenbahngeleise in der Schillerstrasse mit einer Lokomobile befördert und am folgenden Tage an seinen Bestimmungs- irt gepflanzt — Der deutsche Pomologen-Verein bereitet durch eine Rundfrage bei seinen Mit gliedern an die zuständigen Behörden zwei Petitionen vor. I. Zum Zweck einer schärferen Handhabung der auf den Schutz des Obst baues gerichteten Bestimmungen des Reichs strafgesetzbuches und des preussischen Feld- und Forstpolizeigesetzes. II. Zum Zweck einer schonenderen Behandlung der Obst- und Traubensendungen seitens der Post und Eisen bahn. — Es wird von dem Vorstand um Uebermittlung von Beweismaterial, welches direkt an die Geschäftstelle nach Eisenach zu senden ist, gebeten. — Die einheitliche Packung von Obst soll bekanntlich in ganz Deutschland I immer mehr durchgeführt werden; es sollen deshalb überall Obstverpackungskurse einge führt und praktische Methoden erläutert werden. Neuerdings hat der „Deutsche Pomologen- Verein“, den unter 247 426 eingetragenen Musterschutz für einen Flacheisen - Bügelver schluss für Obstkisten als Eigentum erworben und zur freien Benutzung für jeden Inter- essenten zur Verfügung gestellt. Jeder Obst züchter, und alle Vereine dürfen somit diesen Bügelverschluss herstellen lassen, d. h. eine be liebige Kistenfabrik oder Schlosserei mit der Anfertigung beauftragen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bisher ausschliesslich Rich. Aug. Jahn - Meuselbach, Thüringen brauch bare und preiswerte Kisten mit diesem Ver schluss lieferte. — Ueber die 200jährige Geburts feier Linnes im Reichstagsgebäude wird uns noch nachträglich milgeteilt, dass nach einer kurzen Begrüssung vom Direktor des „Vereins zur Beförderung des Gar enbaues“, Walter Swoboda, der Generalsekretär Siegfried Braun die Festrede hielt. Er feierte Lini e als Men schen und Gelehrten und hob dabei seinen Ordnungssinn, sein vortreffliches Gedächtnis, seinen scharfen Blick und seine sichere Hand als Grundzüge seines Wesens hervor. Auf der breiten Treppe hatte die Firma J. C. Schmidt prachtvolle Hortensiengruppen aufgestellt, ferner waren in der Wandelhalle eine prichtvolle Orchi deen - Sammlung von Otto Beyrodt-Marien felde von mehr als 200 Pilanzen aufgestellt und andere Blutenpflanzen untergebracht. — Eine neue Massregel gegen faule Zahler bat eine Innung in Köln, und zwar die des ehrsamen Schneidergewerbes getroffen. Sie wird von jetzt ab von amtswegen perio disch die ausgeklagten Forderungen ihrer Mit glieder in den in Frage kommenden Lokal blättern veröffentlichen und ausbieten. Die betreffenden Mitglieder verkaufen dem Vorstand ihre ausgeklagten Forderungen und dieser ver anlasst auf seine Gefahr das weitere. — Eine naturwissenschaftliche Aus stellung in Nordhausen, die zwar einen lokalen Charakter trug, aber mit grosser Um sicht und Sachverständnis vorbereitet war, möchten wir nicht unerwähnt lassen. Zweifel los wirken derartige öffentliche Ausstellungen, von Männern der Wissenschaft und Laien ins Leben gerufen, besonders auf die Jugend er zieherisch und anregend ein. Wir möchten hierbei nur den Wunsch aussprechen, dass dann stets auch der heimische Gartenbau neben der Botanik entsprechend vertreten ist. Auch die Ausstellung in Nordhausen enthält eine grössere Sammlung ausländischer Kulturpflanzen, Wasserpflanzen sowie fleischfressende Pflanzen, die letzteren wurden der Aquarium-Ausstellung angegliedert. Ebenso waren Herbarien und die Pflanzenwelt unter Berücksichtigung der Boden formationen des Harzes und Nord-Thüringens sowie Nutzpflanzen zur Gummigewinnung, 100 verschiedene Sorten Rohtabake usw. ver treten. Wir halten es von grossem Nutzen, auch zur Förderung aller Zweige des Garten baues, wenn derartige allgemein gehaltene natur- wissenschaftliche Ausstellungen in den grösseren und mittleren Städten regelmässig stattfinden und vor allem von Seiten der Schulen besucht und die einzelnen Abteilungen dann für die Jugend verständlich erklärt werden. — Ausdünnen der Früchte beiForm- bäumen. Ueber diese Frage schreibt Chasset in der „Pomologie franaise", dass bei Birnen immer die mittleren Knospen eines Blüten standes unterdrückt werden sollten, da bei dieser Fruchtgaitung die Randblüten sich am schön sten entwickeln. Bei Sorten von mittlerer Fruchtbarkeit entfernt man an jedem Frucht zweige alle Früchte bis auf ein bis zwei, bei besonders fruchtbaren Sorten kann man dre Früchte belassen. Bei Aepfeln ist das Ver hältnis umgekehrt. Hier sollen möglichst die Randknospen entfernt und die Mittel- knospen jedes Blütenstandes begünstigt werden, da diese sich schneller ausbilden. Bei sehr grossfrüchtigen, weniger tragbaren Sorten, wie Peasgoods Goldreinette, Weisser Winterkalvill, Alexander etc., ist an jedem Fruchtzweige nur eine Frucht zu belassen, dagegen können Sorten wie Klarapfel, Eisapfel vom Croncels, Charla- mowsky etc. recht gut 2—3 Früchte an einem Fruchtzweige ernähren. Bei Pfirsichen wählt man 2—3 der am günstigsten sitzenden Früchte, besonders solcher, zu denen Licht und Sonne ungehindert Zutritt haben. Bei Spalierbäumen vermeide man Früchte zu wählen, die zwischen dem Lattenwerk oder der Mauer zugekehrt sitzen, bei freistehenden Bäumen sind die in den äusseren Teilen des Baumgerüstes ent wickelten Früchte möglichst zu begünstigen. — Zum Verbot des Anbaues der Ziertabakarten in Frankreich. Zufolge des vor einiger Zeit erlassenen Verbotes der Direktion der Französischen Staats-Tabaksmanu- faktur, welches sich auch gegen den Anbau der Ziertabakarten richtete, hat Philippe de Vilmorin eine Denkschrift ausgearbeitet, worin er durch genaue chemische Analysen nachweist, dass eine Anzahl Nicotiana - Arten überhaupt keine Spur von Nikotin enthalten. Auf Grund dieser Denkschrift will man versuchen mit Hilfe der Französischen Ackerbaugesellschaft eine Aenderung der Gesetzgebung herbeizu führen. Es handelt sich um folgende Arten: Nicotiana affinis, Forgetiana, noctiflora, acu- minata, longiflora, suaveolens, plumbaginaeflora, vincaeflora, glauca, Langsdorffi und paniculata. Diese enthalten überhaupt kein Nikotin oder weniger als 1/2°/0:
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