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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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hierbei wurde der 1. Preis der Holster- sehen, der 2. Preis der Rieger’schen Spritze zuerkannt. Ueber die Frage, ob Vereine oder Genossenschaften den gemeinsamen Absatz von Frischobst in die Hand nehmen sollen, hielt Dr. Pietsch einen Vortrag und empfahl die Gründung von Genossenschaften. Gartenbau- Direktor Müller trat sodann für grössere Obstmärkte, nicht für kleinere Verkaufsstellen ein und auch die Landwirtschaftskammer er klärte sich bereit, zur Durchführung der Obst märkte Mittel zur Verfügung zu stellen. Weiter hin sprach Gartendirektor Müller noch über die Einführung einer geregelten Kernobstver packung und empfahl nur in Gewichtsmengen von 121/2 und 25 kg zu verpacken; dabei für die 1. Qualität Kisten, für die 2. Auswahl Körbe zu verwenden. Obstbaulehrer Schind ler referierte noch über Obstausstellungen; die Kosthallen sollen in Zukunft separat ge halten und Verlosungen bezw. Oost-Lott rien ganz vermieden werden. Vermischtes. — Die in Deutschland verbreitetsten Aepfel- und Birnensorten. Der Vorstand des Deutschen Pomologen-Vereins" hat kürz lich ein Verzeichnis der bei den deutschen Landes- und Bezirksvereinen hauptsächlich ver tretenen Aepfel und Birnen übersichtlich auf gestellt. Es sind dabei die 53 Aepfel- und 55 Birnensorten des Normalsortiments vom „Deutschen Pomologen-Verein berücksichtigt. An die Mitglieder geht nunmehr das Ersuchen, die aufgestellten Sortimente genau zu prüfen und Verbesserungen in Vorschlag zu bringen. Dem Vorstand des „Deutschen Pomologen- Vereins.“ sind ferner die Vorschläge auch wei terer Kreise, wohl auch der Besitzer von Handelsbaumschulen und deren gemachte Er- farungen erwünscht. Er warnt aber ausdrück lich davor, viele neuere Sorten in Vorschlag zu bringen, sondern rät eine Zahl der auf geführten Sorten, die für den Obstbau im Grossen und für den Obsthandil minderwertig sind, zu streichen. Die oben erwähnten Tabellrn können von allen, die zur Mitarbeit b reit sind, vom .Deutschen Pomologeu-Verein" bezogen werden. — Wir führen im Anschluss hieran die am meisten genannten Aepfel- und Birnen- Sorten auf, indem wir hinter dem Namen in Klammer angehen, wie oft diese Sorten von den in Frage kommenden 34 Bezirken genannt worden sind und kommen auf die angestrebte Vereinfachung der Sortimente demnächst noch mals zurück: Aepfel.— Qoldparmäne (31), Lands berger Rtte. (30), Baumanns Rtte. (27) Schöner von Boskoop (26), Charlamowski (25), Boiken- apfel (21), Gefl. Cardinal (21), Prinzencpfel (19), Roter Eiserapfel (19), Gravensteiner (19), Gr. Kasseler Rtte. (17), Ribston-Pepping (17), Danz. Kantapfel (15), Gr. Bohnapfel (15). — Birnen. Gute Luise von Avranches (28) Williams Christ birne (24), Diels Butterb. (21), Pastorenbirne (20), Gute Graue (19), Boses Flaschenb. (19), Köst liehe v. Charneu (18), Amanlis Bttb. (14), Rote Bergamotte (13), Napoleons Bttb. (13), Grauer Katzenkopf (13), Neue Poiteau (12), Blumen bachs Bttb. (12), Colomas Herbstbutterb. (12), Josephine v. Mecheln (12). selten bezeichnen könnte. Wenigstens ist, wenn ich mich so ausdrücken darf, die Verbreitung dieser schönen buntblättrigen Rebe in den Kulturen eine mehr sporadische, auf einzelne Gebiete beschränkte. Beispielsweise sieht man in Hamburger Blumengeschäften die bunt scheckigen Ranken dieses Schlingers ziemlich häufig in Blumenarrangements verwendet, während die Pflanze von vielen grossen Baum schulen nicht geführt wird. Ich habe den Namen vorangestellt, unter dem die Pflanze in dem Kataloge der bekannten Firma L. Spaeth- Baumschulenweg bei Berlin angeboten wird. Das Handbuch der Laubholzbenennung gibt dem Namen Ampelopsis heterophylla elegans den Vorzug und führt als Synonyme die Namen Gissus elegans und Vitis Sieboldi auf. Der gehölzkundige Gärtner wird die Pflanze wegen ihrer Blattform stets als Vitis und nicht als Ampelopsis ansprechen, denn die Blätter weichen nur durch die geringere Grösse von Wein- blättern ab, sind aber durch die eigenartige Panaschierung in den verschiedensten Schattier ungen von Milchweis, Rosenrot und Bräunlich grün sehr zierend und wird diese Farbenzu sammenstellung durch die rotbraunen Zweige und Ranken noch gehoben. Was die Kultur- etfordernisse dieser holzartigen Schlingpflanze anbetrifft, so ist die Vermehrung wie bei allen Vitis- und Ampelopsis-Arten sehr leicht durch Steckholz zu bewirken. Sie gedeiht am besten im Halbschatten. Der Wuchs ist ein sehr mässiger und ist in dieser Be ziehung Vitis heterophylla vielmehr einer Cissus als einer Vitisart ähnlich. Für Bepflanzung von Balkonkästen ist daher die Pflanze wie geschaffen. Wir schliessen damit diese Artikel-Serie und werden bei Gelegenheit nochmals auf manche hier nicht angeführte, zur Herbstbepflanzung der Balkons geeigneten Blättergewächse und Blütenpflanzen zurückkommen. Handelsnachrichten. Handelskammer-Berichte. II. Berlin. Obst- und Südfrüchte. Die Sommerobsternte im Inlande, mit Ausnahme von Pflaumen und Strauch obst, wie Stachelbeeren und Johannisbeeren, fiel ge ringer als in guten Jahren aus; die Winterobsternte war ertragreich. Werder lieferte an Früh- und Spätobst nach Berlin 409 000 Tinen ä ca. 4 kg netto (gegen 365 000 Tinen im Jahre 1905), 13000 Tinen ä ca. 20 kg netto (gegen 14000 Tinen im Jahre 1905) und 7000 Scheffel ä ca. 25 kg netto (gegen 4000 Scheffel im Jahre 1905). Die Kirschenernte versprach sich gut zu ent wickeln, da die Bäume sehr viel Blüten ansetzten. Durch die anhaltende grosse Hitze im Frühjahr wur den aber starke Verheerungen angerichtet. Die spät reifenden Knupperkirschen gediehen im Gegensatz zu den anderen Sorten ausserordentlich gut und brachten die hohen Preise von 4 Mk. per Tine von ca. 4 kg netto. Während der Saison traten heftige Regengüsse ein, die Kirschen platzten infolgedessen und waren dann nicht mehr versandfähig. Italien und Frankreich haben etwa 200 Waggon (gegen 150 im Jahre 1905) Kirschen nach Berlin geliefert. Die inländische'Erdbeerenernte reichte nicht aus, um den Konsum zu decken, so dass aus Holland und Frankreich viel Ware bezogen wurde. Trotz des hohen Zolles von 10 Mk. per 100 kg erzielten die Früchte geringere Preise als die deutschen. Pflaumen wuchsen im Inlande so reichlich, dass die Früchte teilweise auf den Bäumen gelassen werden mussten, weil der Erlös nicht die Pflückerkosten deckte. Anhaltender Regen am Ende der Saison hat die Qualität der Ware sehr geschädigt. Böhmen und Serbien hatten eine grosse Ernte und da die Früchte aus diesen Ländern in der Regel grösser und süsser sind als die der inländischen, so war die Zufuhr sehr bedeutend. An gutem Sommerobst, wie Aprikosen, Pfirsichen, Reineclauden nnd Birnen erzeugt das Inland nicht annähernd eine dem Bedarf entpreebende Menge. Der Import kommt hauptsächlich aus Italien. Die Ab sender haben jedoch in diesem Jahre infolge der Ungleichmässigkeit der neuen Zollsätze für die ein zelnen Obstgattungen und infolge der damit im Zu sammenhang stehenden verlangsamten Zollabfertigung in Kufstein grosse Verluste erlitten. Als Tafeltrauben kam inländische Ware im Handel gar nicht in Betracht, in erster Reihe versorgte Italien den Markt, es hat etwa 300 Waggon (gegen 400 im Jahre 1905) nach Berlin geliefert. Ferner haben Ungarn und die Türkei, sowie Frankreich (etwa 100 Waggon) Tafeltrauben zu mässigen Preisen ein geführt In Winterobst, Aepfel und Birnen hatte Deutsch land eine gute Ernte, trotzdem ist aus Böhmen be deutend mehr als im Vorjahre eingeführt worden. Italien, Tirol, die Schweiz und Frankreich beteiligten sich ebenfalls an der Versorgung Berlins mit besseren Aepfeln und Birnen. Amerika hat in der letzten Saison etwa 100000 Fass Aepfel geliefert. Die Im porteure haben von diesem Bezüge einen verhältnis mässig geringen Nutzen gehabt, denn die Packung war oft keine reelle und die Verpackungsmethode (Fässer ä ca. 11/4 Ztr. Inhalt ohne jedes Einschlage material) ist höchst unrationell. Frankfurt-Main. Obst und Gemüse. Der Handel in frischem Obst war lebhaft und wurde auch dadurch begünstigt, dass in den Monaten September bis Ende November unverpacktes frisches Obst zollfrei eingeführt werden konnte. Als Bezugsland, namentlich für frische Aepfel kam vorwiegend die Schweiz in Frage, wo die Ernte recht gut ausgefallen war. Als Bezugsquelle für Blumenkohl kam Frankreich in erhöhtem Masse in Betracht, während die Einfuhr aus Italien eine entsprechende Abnahme zu verzeichnen hatte. Der Grund dürfte darin zu suchen sein, dass von den französischen Produzenten grosse Anstrengungen ge macht werden, die Produktion qualitativ zu heben, während andererseits die Konsumenten den höheren Preis für die bessere Ware ohne erhebliche Schwierig keiten bewilligten. In neuen Kartoffeln malteser und italienischer Herkunft hielt sich der Konsum auf nor maler Höhe. Ziemlich lebhaft war in den Herbst monaten das Geschäft in Maronen, die ausschliesslich von Italien bezogen wurden. Konserven. Der Geschäftsgang im Konserven handel war befriedigend und der Umsatz höher wie im vorigen Jahre, was teilweise eine Erklärung darin findet, dass besonders in den ersten Monaten des Jahres eine stärkere Nachfrage nach den Artikeln herrschte, für die im März ein höherer Zoll eintrat. Konservierte Gemüse und Früchte waren lebhaft be gehrt, so dass viele Fabriken mit den gangbarsten Sorten schon Ende des Jahres gänzlich geräumt hatten. Literatur. Deutschlands Obstsorten, herausgegeben von Gartendirektor Müll er-Diemitz, Baumschulen besitzer Grau- Körbelitz und Garteninspektor Bissmann-Gotha. Verlag von Eckstein & Stähle, Kgl. Hofkunst-Anstalt, Stuttgart. — Das soeben erschienene siebente Heft, als erste Lieferung für 1907 enthält die Abbildung und Be schreibung von vier Apfelsorten: Weisser Winter- Calvill, Oelber Edelapfel, Ananas-Reinette, Boiken-Apfel. Äusser Farbentafeln von diesen Sorten sind weitere Abbildungen, die auch den Charakter des Baumes im Winter in Schwarzdruck wiedergeben, enthalten. Nur vom Boikenapfel wird die farbige Beilage nach geliefert, da sich die Herstellung verzögert hat. Wir benutzen diese Gelegenheit gern, wiederum auf dieses empfehlenswerte Werk hinzuweisen und die An schaffung desselben bestens zu empfehlen. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: J. B. in M. Ich bitte, mir umgehend mitzuteilen, ob die Gärtnerei gesetzlich zum Gewerbe gezählt wird. Diese Frage möchte ich gern be antwortet haben, da ich einen Lehrling eingestellt habe, welchen ich nicht gerne zur gewerblichen Fort- bildungsschule schicken möchte. Antwort: Diese Frage ist nicht einheitlich ent schieden. Da Sie selbst Ihren Betrieb als „Samen- und Pflanzenhandlung“ mit bezeichnen, wird man wohl denselben als „gewerblichen“ ansehen und Sie den Vorschriften über die Fortbildungsschule unter stellen. Frage: M. S. in M. Ich lebe in Bayern mitten in einer Waldkolonie. Mein Besitz ist seit 6 Jahren umzäunt. Ich hatte nie Hasenschaden. Dieses Jahr ist mir infolge des langen Winters und des hohen Schnees ein beträchtlicher Schaden durch Hasenfrass erwachsen. Die Hasen sind nachweisslich mit Hilfe einer ausnahmsweise hoben Schneewehe über den Zaun, der 1,30 m hoch ist, gesprungen, an einer Stelle haben dieselben den Zaun unterminiert. Die Hasen konnten, nachdem das Loch verweht war, nicht mehr hinaus, was man erst nach Wochen ent deckte. Auch der Jäger des Pächters wurde um Ab hilfe gebeten, was dieser unterliess und sagte: „Heuer ist es überall so!“ Bin ich Schadenersatz zu ver langen berechtigt, wenn die Gemeinde den Pächter zum Schadenersatz vertraglich verpflichtet hat, oder nicht? Antwort: Da unseres Wissens in Bayern eine Vergütung für Hasenschäden eingeführt ist, muss er auch in diesem Falle gewährt werden, gleichviel, ob Abkommen zwischen der Gemeinde und dem Jagd pächter getroffen w orden sind. Das Gesetz ist aus schlaggebend. Dass die Hasen durch die Schneewehe in Ihren Bestand kommen konnten, wäre vielleicht als höhere Gewalt anzusehen und es käme darauf an, was für einen solchen Fall das Landesgesetz vorsieht. Frage: P. J. F. in W. Hier wird am Orte eine Kanalisation durchgeführt, woran laut Ortsstatut, sämt liche Gebäude anzuschliessen sind. Ich sammle das Regenwasser von meinen Gewächshäusern in Bassins und gebrauche das Wasser zum Giessen. Mein Kanali sationsprojekt für mein Wohnhaus ist vom hiesigen Bauamt zurückgewiesen worden und ich wurde auf gefordert, in den Plan auch meine Gewächshäuser einzubeziehen. Ich soll nämlich an jedem Bassin Kanalanschluss machen, für den Überlauf, falls bei vielem Regen die Bassins vollaufen würden. Es sind 3 grosse Bassins vorhanden, an verschiedenen Enden der Gewächshäuser und mir würden diese Kanalan- schlösse jedenfalls teuer zu stehen kommen. Ausser dem hätte ich alsdann auch die jährlichen Kanalge- bühren zu bezahlen, die nach dem qm bebauter Fläche berechnet werden und in Anbetracht der Grösse meiner Gewächshäuser nicht unerheblich sein würden. Irgend welchen Nutzen habe ich von der Kanalisation nicht, da die Bassins selten voll laufen und die Gewächshäuser mitten im Garten liegen, wo das eventuell überlaufende Wasser Platz genug hat. Bin ich nun verpflichtet, den Kanalanschluss herzustellen und die jährlichen Kanalgebühren zu bezahlen? Wie wird das in anderen grösseren Städten gehandhabt, wo Kanalisation be steht ? Antwort: Nach unserem Dafürhalten sind Sie verpflichtet, sich der Kanalisation mit ihrem Wohnhaus anzuschliessen, nicht aber auch mit jedem Ihrer Gewächs häuser, wodurch zweifellos fürSie bedeutende Unkosten entstehen würden. Ehe wir jedoch eine bestimmte Antwort in der Angelegenheit erteilen können, ist es unbedingt notwendig, zunächst einmal das Ortsstatut einzusehen. Vielleicht können Sie uns dasselbe leih weise übersenden. Frage: C. W. in B. Wie hat man sich zu ver halten, bei Erhalten minderwertiger Ware? Auspacken muss man doch die Ware, sonst kann man sie nicht beurteilen. Der Spediteur muss beim Abholen von der Bahn die Nachnahme dafür sofort bezahlen. Ich schreibe sofort nach Ansehen der Ware an den Absender und beantrage Herabsetzung des Preises, oder Nach richt, dass ich die Ware zurückschicken soll. Beantrage zugleich beim Spediteur, dass ich die Annahme der Ware verweigere, der das Nötige deshalb besorgt. Den zweiten Tag erfolgt Antw ort an mich, eine nichtssagende Karte, die Ware wäre gut. Von dem Spediteur erhielt ich einen groben Brief, er verlange sofort die Auszahlung der Nachnahme, ich hätte die Sendung angenommen. Ich zahle, um dem Spediteur keine Schwierigkeiten zu machen, den Betrag nebst Perto. Absender schickt Beschwerde an die Bahn, warum sie so einen unfähigen Spediteur anstelle und der Spediteur bekommt als Mass regelung diese Beschwerde mit amtlichem Vermerk zugestellt. Was habe ich nun versehen? Was hat der Spediteur versehen ? Ich möchte mich nur schützen für andere Fälle und bitte recht sehr um rechts gültigen Bescheid. Auf der Bahn erhielt ich denselben nicht. Antwort: Natürlich müssen Sie die Ware an nehmen, den Spediteur bezahlen, dann aber die Ware prüfen und etwaige Mängel sofort anzeigen. Es ist aus Ihrem Schreiben nicht zu ersehen, ob das letztere in der gehörigen Form geschehen ist; denn allgemeine Redensarten zählen dabei nichts. Ist es ordnungsge mäss geschehen, so haben Sie Ihre Verpflichtungen erfüllt und verlangen den Betrag nebst den Fracht- und Spediteurkosten zurück, während sie die Pflanzen zur Verfügung stellen. Frage: R. L. in M. Ich habe eine Gärtnerei auf 10 Jahre laut Kontrakt vom 1. November 1897 bis 1. November 1907 gepachtet, bei einer halbjährlichen Kündigung. Da in letzter Zeit ein frischer Eigentümer die Gärtnerei besitzt und mir fürs weitere den Preis erhöhen wollte, aber keine Einigung zu Stande kam, auch beiderseits nicht gekündigt wurde, ob ich noch ein Jahr für den alten Preis zu wohnen habe, oder noch gekündigt werden kann. Wie hat die gesetzliche Kündigung zu erfolgen? Auch habe ich ein Stück Land auf jährlich gepachtet, welches mir auch nicht gekündigt worden ist, der Besitzer hat aber einen Teil davon benutzt mit meiner Einwilligung. Kann ich dafür Entschädigung verlangen? Wie hat die Kündigung dafür zu erfolgen? Antwort: Die Kündigung kann immer nur ein halbes Jahr vor Ablauf des Pachtjahres erfolgen, wenn etwas anderes im Pachtvertrag nicht ausgemacht ist. In Ihrem Falle hätte also die Kündigung bis Ende April erfolgen müssen. Jetzt kann sie erst wieder für das Pacbtjahr 1908 ausgesprochen werden und bis dahin bleiben die alten Pachtbedingungen bestehen.— Wenn von dem einen Stück Pachtland der Verpächter Ihnen durch eigne Benutzung einen Teil entzieht und dies nicht bei Eingehung des Pachtverhältnisses gleich mit in Rücksicht gezogen wurde, können Sie auch verlangen, dass ein Teil vom Pachtzins abgeht. Frage: G. F. in O. Möchten Sie die Freundlich keit haben und beiliegende Schriftstücke durchsehen. Wie sie daraus ersehen, soll ich 27,72 M Zuschlag zu den Beiträgen der Landwirtschaftlichen Berufs genossenschaft entrichten. Zwecks besserer Orien tierung habe ich mir erlaubt, Steuerzettel u. s. w. bei zufügen. Ich betreibe auf einem 7 Morgen grossen Grundstück (Eigentum) Schnittblumenkultur, habe kein Ladengeschäft und betreibe nur etwas Land- sebaftsgärtnerei nebenbei. Kann ich von der Land wirtschaftlichen Berufsgenossenschaft heran gezogen werden und gleichfalls zur Entrichtung der Gewerbesteuer? Antwort: Nach den uns gesandten Unterlagen ist die Berechnung an sich richtig. Da Sie Blumen kulturen und nicht nur Blumenhandel haben, ist auch Ihre Heranziehung zur Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft einwandfrei. Zur Gewerbesteuer werden aber in Preussen auch die Gärtner herange zogen, obwohl darüber die widersprechendsten Ent scheidungen im Laufe der Zeit gefällt worden sind. Nach unserm Dafürhalten können sie also nichts gegen die Veranlagung ausrichten. Wir wissen das schon aus anderen ähnlichen Fällen. Frage: A. K. in O. Vor einigen Tagen wurde mir die beigefügte Klage zugestellt. Der besagte Hund hat eine dem Kläger gehörige Wildente, oder wie dieser sich ausdrückt, Hochflugente aus einem Graben im offenen Felde geholt und sie bis an mein Gartengrundstück geschleppt, von wo aus dann das Tier in den offenen Fluss gelaufen ist. Der Kläger hat mir nichts gesagt, ich habe auch nichts davon gesehen, dagegen erhalte ich am andern Tage durch einen Rechtsanwalt ein Schreiben zugestellt, wonach ich 7 M Schadenersatz und 2,60 Kosten bezahlen soll. Diesen Brief hat mein Sohn genommen, ist zu dem Kläger gegangen und hat mit letzterem sich in etwas derber Weise über dessen Handlungsweise aus gesprochen. Die Folge davon Ist, dass mir der Rechtsanwalt die eingefügte Klagezuschrift zustellen lässt, worin nun 14 M Schadenersatz verlangt werden. Meine Frage geht nun dahin, ob ich, oder der Be sitzer des Hundes (dieser gehörte garnicht mir) für den Schaden aufkommen muss. 1. hat der Hund die Ente aus dem offenen Feldgraben geholt; 2. hätte mir doch der Kläger auch die Ente überlassen müssen, wenn er einen so hohen Schadenersatz fordert; ausserdem ist 3. meiner Meinung nach die Ente höchstens 3 M wert. Die Ente läuft mit dem übrigen Geflügel wieder umher, und wenn ich auch wirklich haftbar bin, so kann doch der Kläger keine 14 4 verfangen, zumal er nicht einmal den Nachweis führen kann, ob diese Ente wirklich gebrütet haben würde. Ich will deshalb beantragen, dass die Klage kostenpflichtig abgewiesen wird, zumal ich mir irgend einer strafbaren Handlung nicht bewusst bin. Antwort: Beantragen Sie im Termin, dass die Klage kostenpflichtig abgewiesen wird und bestreiten Sie, dass Sie Eigentümer und Halter des Hundes sind. Wem der Hund gehört, brauchen Sie nicht zu sagen, im übrigen lässt sich gegen die Klage nichts einwenden. Der Kläger verlangt nicht Schadenersatz für die Ente, sondern für den durch das ausfallende Brüten ihm entgangenen Gewinn. Wenn Sachverständige sein Vorbringen in dieser Beziehung bestätigen, muss der Eigentümer des Hundes zahlen, brütet aber die Ente noch nachträglich, so fällt auch der Anspruch auf Zahlung fort. Fragekasten für Kulturelles. Frage: O. H. in O. Woran mag es liegen, dass Flieder (Charles X.) mit Ballen getrieben ganz blass blüht und eine fahle, kaum zu verwendende Farbe hat? Antwort 1: Weil der Flieder durch das Ab stecken der wichtigsten Faserwurzeln nicht genügend Ersatzstoffe, die er zum Treiben benötigt, aufnehmen kann. Wenngleich der Flieder die Knospen am vor jährigen Holz entwickelt, braucht dieses Holz resp. die Pflanze beim Treiben doch Ersatzstoffe. Ebenso wie viele Zwiebeln, trotzdem die Blüte resp. Knospe darin entwickelt ist, dennoch gute Bewurzelung be nötigen, um gute Treibresultate zu geben. Selbst verständlich können auch bei bester Bewurzelung — durch andere Umstände verursacht — schlechte Re sultate erzielt werden. Die Blumen des getriebenen Marly-Flieder, welcher fast ausschliesslich mit Ballen getrieben wird, sind auch nicht natürlich. Merk würdigerweise stellt man an diese Blumen keine so hohen Anforderungen, sondern begnügt sich mit dem blasser, kränklich aussehenden Material. Dass dieses Blütenmaterial dennoch besser ist, als das von in der selben Weise getriebenen Charles X. liegt daran, dass der Marly stets in grösseren älteren Pflanzen getrieben wird (jüngere Pflanzen setzen wenig oder gar nicht Knospen an), welche weniger Ersatzstoffe benötigen als junge Pflanzen. Grössere ältere Charles X. liefern als Ballenpflanzen getrieben auch bessere Blumen als kleine junge gewöhnliche Handelspflanzen von Charles X. Aus Flieder (Charles X), welcher in Töpfe kultiviert resp. eingewurzelt ist, und beim Treiben schlechte (faule) Wurzeln bat, liefert ebenso schlechte Blumen wie Ballen-Flieder dieser Sorte. Die schönsten Blumen liefert der Flieder — ganz gleich, welche Sorte — welcher die Knospen bei der Kultur in Töpfen oder in Kübeln entwickelt hat. V. de Coere. Antwort 2: Eine gute Farbe und langgestreckte Dolden erzielt man nur von Topfflieder, wenn er gut durch wurzelt ist. Ist Flieder (Charles X.) im Topf schlecht durchwurzeit, so ist er stets Wass und klein blumig. Mit Baden zu treiben habe ich auch stets schlechte Resultate gehabt. Die besten Resultate habe ich jetzt mit ausgepflanztem Charles X. gehabt, welcher überbaut und geheizt wurde, selbst im Juni 1906 da zwischen gepflanzte Pflanzen sind jetzt noch durch ihre schlechte Farbe und kurzen, plumpen Dolden zu erkennen. Also Charles X. darf auch im freien Grunde nicht gestört werden, wenn man die natürliche Farbe und gut gestreckte Dolden erzielen will. Antwort 3: Seit 10 Jahren arbeite ich an der Lösung dieses Problems. Bis j tzt hat es noch niemand gelöst und alle sicheren Beantwortungen dieser Frage sind nichts als Vermutungen. Sieber ist: Am Treiben selbst liegt es nicht. Auch an der Unterlage liegt es nicht. Alte Pflanzen färben sic! besser als junge, letztere werden meist grau. Auch auf Sandboden zeigt Charles X. eine bessere Farbe beim Treiben als der in fettem Lehmboden kultivierte. Es kann nur an der Vorkultur der Pflanzen liegen, doch sind meine Versuche in dieser Richtung noch nicht abgeschlossen und deshalb auch nicht sicher. Firmen- Aenderungen. Frau Auguste Koos übernahm käuflich das Blumengeschäft von Fritz Gissingin Berlin N., Exerzierstrasse la. Carl Brix verzog von C o 11 b u s und liess siel in Luckau (Lausitz) wieder als Handelsgärtner nieder Robert Kasch übernahm die Gärtnerei von Reinhard Krüger in Zabelsdorf-Stettin. Max Scholz erwarb das Blumengeschäft in der Goldbergerstrasse von Oskar Otto, Handelsgärtner in Liegnitz. Oskar Grossmann, Landschaftsgärtner in Leip- zig-Lindenau verzog nach Leipzig-Gohlis, Möckernsche Strasse 22, Gartengebäude. R. Mi lisch hat das Blumen-, Pflanzen- und Binde geschäft von Paul Lorenz in Zwickau unter der Firma „Paul Lorenz Nachf. R. Milisch“ über nommen. August Brietzke, Landscbaftsgärtner, Bar men, Oberlichtenplatzstrasse 318 verlegte seinen Wohnsitz nach Witten a. d. Ruhr, Wideystrasse 54. H. Grothe, Handelsgärtner in Emsdetten in Westfalen verlegte seine Gärtnerei nach Alfhausen in Hannover. C. Findeisen übernahm die von Walter Bräunlich vormals Reischle& Findeisen in Grossbothen in Sachsen betriebene Handels gärtnerei. Leiter derselben ist Obergärtner Curt Gliemann. Das Blumengeschäft der Firma Gebr. Rentsch in Dresden, Wilsdrufferstr. 44, ging in den Besitz der Firma Kirbach & Co. über, welche dasselbe in bisheriger Weise unter der Firma Kirbach & Co., Gebr. Rentsch Nachfolger, Blumenversand, Dresden-A., Wilsdrufferstr. 44, weiterführen wird. Die Handels- und Landschaftsgärtnerei der Firma Gebr. Rentsch in Dresden-Striesen bleibt bestehen. Erloschene Firmen. Richard Beyer, Handelsgärtner, Freienwalde a. Oder. Otto von Binsbergen, Landschaftsgärtner, Hagen i. Westfalen. H. Wolters & Sohn, Handelsgärtnerei, Altona- Ottensen, Bornkampsweg 137. Alfred Büttner, Handelsgärtner, Pausitz- Riesa. (Konkurs).
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