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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
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Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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Verhältnis des Obstbaumbestandes zur Einwohnerzahl im Staate, in den Pro vinzen und Regierungsbezirken für das Jahr 1900. Staat. Provinzen. Regierungs bezirke. rtsanwesende ' Bevölkerung n 1. Dezember | 1900 ! Auf je 1000 Einwohner entfielen Aepfel- Birn- Pflau men- u. Z wet- schen 1 Kirsch- Obst bäume erhaupt O ös Bäume A. Staat . . 34472509 780,27 355,27 1 085,49 401,01 2 622,04 B. Provinzen L I. Ostpreussen 1 996 626 441,79 282,54 354,59 747,79 1 826,71 II. Westpreuss, 1 563 658 392,81 255,03 869,37 570,39 2 087,60 III. Stadtkreis' Berlin . . 1 888 848 2,23 3,03 2,21 1,19 8,66 1 IV. Branden- bürg . . 3 108554 647,77 405,91 1 751,03 673,80 3 478,51 V. Pommern . 1 634 832 497,12 265,56 926,95 538,53 2 228,16 VI. Posen . . 1 887 275 496,49 387,78 1 065,76 593,45 2 543,48 VII. Schlesien . 4 668 857 594,03 387,12 1 138,76 424,82 2 544,73 VIII. Sachsen . 2 832 616 984,65 531,90 2 828,13 874,62 5 219,30 IX. Schleswig- Holstein . 1 387 968 766,89 297,94 449,81 223,49 1 738.13 X. Hannover. 2 590 939 1 465,78 424,87 1 506,49 296,16 3 693,30 XI. Westfalen 3 187 777 867,81 255,99 636,83 115,93 I 876,56 XI1. Hessen- Nassau. . 1 897 981 1 428,67 428,19 1 452 88 247,44 3 557,18 XIII. Rheinland 5 759 798 965,00 402,57 633,40 165,05 2 166,02 XVI. Hohen- zollem . . 66 780 2 591,42 I 118.54 1 304,96 209,49 5 215,41 C. Regie- rungsbezirke 1) Königsberg 1 ) 876 099 482,24 258,65 413,84 429,42 1 584,15 2) Gumbinnen 1 ) 600 901 528,42 309,78 314,61 1 390,62 2 543,43 3) Allenstein 2 ) 519 626 273,40 291,32 300,94 | 541,20 1 406,86 Königsberg”) 1 204 386 423,34 265,24 390,74 456,34 1 535,66 Gumbinnen) 792 240 469,84 308,84 299,63 1 190,86 2 269,17 4) Danzig . . 665 992 364,68 186,17 495,13 493,55 1 539,53 5) Marien- werder 897 666 413,68 306,12 1 147,02 627,40 2 494,22 6) Stadtkreis Berlin 1 888 848 2,23 3,03 2,21 1,19 8,66 7) Potsdam . . 1 929 304 581,77 347,45 1 196,83 714,36 2 840,41 S) Frankfurt . 1 179 250 755,74 501,56 2 657,74 607,43 4 522,47 9) Stettin . . 830 709 475,82 260,81'1 055,06 483,82 2 275,51 10) Köslin . . 587 783 517,96 276,54 905,85 613,65 2 314,00 11) Stralsund 216 340 522,30 254,00 492,35 544,49 1 813,14 12) Posen 1 198 252 530,48 415,69 1 156,08 601,59 2 703,84 13) Bromberg . 689 023 437,38 339,24 908.68 579,29 2 264,59 14) Breslau . . 1 697 719 607,87 426,92 1 419.60 552,07 3,006,46 15) Liegnitz . . 1 102 992 961,67 515,22 1 745,77 543.36 3 766,02 16) Oppeln . . 1 868 146 364,38 275,34 525,15 239.19 1 404.06 17) Magdeburg 1 176 372 940.19 471,45- 1 642,22 520,74 3 574.60 18) Merseburg . 1 189 825 968,77 612,98 4 076,69 1 273,36 6 931,80 19) Erfurt . . 466 419 1 137,28 477,51'2 634,13 750.00 4 998,92 20) Schleswig . 1 387 968 766,89. 297,94 449,81 223,49 1 738,13 21) Hannover . 647 908 1 160,72 362,10/1 096,78 85,50 2 705,10 22) Hildesheim. 526 758 1 569,64 382,8912 281,36 266,19 4 500,08 23) Lüneburg . 472 598 1 420,78 494,141 580,46 178,94 3 674,32 24) Stade. . . 375 017 2 235,00 723,33 2 691,89 847,64 6 497,86 25) Osnabrück . 328 600 1 532,19 275,47 361.18 182,03 2 350,87 26) Aurich . . 240 058 857.31 288,23 482,27 455,94 2 083,75 271 Münster . . 699 583 1 223,26 350,96 635,89 142,29 2 352,40 28) Minden . . 636 875 1 555,3 Ij 344,24 1 120,32 174,93 3 194,80 29) Arnsberg 1 851 319 496,98 189,75 470,85 85,67 1 243,25 30) Cassel . . 890 142 1 648,86 432,35’ 1 928,86 349,64 4 359,71 31) Wiesbaden. 1 007 839 1 234,20 424,51 1 032,49 157,17 2 848,37 32) Koblenz . . 682 454 1 551,66 614,97-; 1 405,86 302.79 3 875,28 33) Düsseldorf . 2 599 806 565,26 286,82’ 314,67 129,00 1 295,75 34) Köln . . . 1 021 878 907,61 375,01 875,83 170,34 2 328,79 35) Trier . . . 840 696 1 749,46 655,10 799,20 196,15 3 399,91 36) Aachen . 614964 1 026,77 356,81 494,13 113,30 1 991,01 37) Sigmaringen 66 780 2 591,42 1 118,54 1 304,96 200,49 5 215,41 Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Garten- baus, soweit sie nicht zur Kategorie der Reben gehören, darf fortan auch über das Kgl. Preuss. Nebenzollamt Schwanenhals erfolgen, wäh rend die dem Hauptzollamt Kaldenkirchen bisher zustehende Befugnis zur Pflanzenabferti- gung fortfällt. Die Abfertigungsbefugnis der Zollabfertigungsstelle vom Bahnhof dortselbst bleibt unberührt. — Serbiens Obst-und Zwiebelhandel 1906. Die Ausfuhr in Zwiebeln, Knoblauch und anderem Lauch erreichte einen Wert von 106456 Dinar, gegen 132220 Dinars im Vor- & 1) Im Umfange der durch Allerhöchste Verord- ang vom 14. Oktober 1905 festgesetzten Landes einteilung. — 2) Durch Allerhöchste Verordnung vom 14. Oktober 1905 aus Teilen der Regierungsbezirke Königsberg und Gumbinnen gebildet. — 3) Im Um fange der Landeseinteilung zur Zeit der Zählung. (Stat. Korr.). jahre. Frisches Obst wurde exportiert für 1055 329 Dinar (1983 849 Dinar), gedörrtes aber, worunter die Pflaumen den Hauptanteil ausmachen, gar für 12 067 529 Dinar (8 556347 Dinar). Uebrigens macht die Kultur der Speise bohnen in Serbien auch grosse Fortschritte. Während der Export von reifen Bohnen 1905 sich nur auf 34 821 Dinar bewertete, wurden 1906 insgesamt für 249 829 Dinar ausgeführt. — Finland ist ein aufnahmefähiger Platz für Gemüse und Küchenge wächse aller Art. Im Jahre 1906 hat es an frischen und getrockneten Gemüsen und Küchengewächsen 2 625 381 kg, gegen 1 727 300 Kilogramm im Vorjahre eingeführt. Dazu kommen noch 2298189 kg Zwiebeln (1767986 Kilogramm). Auch für die Einfuhr von Aepfeln ist es lohnend. Sie betrug 1906 insgesamt 3 780 595 kg (2 133 032 kg). Da Finland jetzt ein freier Handelsplatz ist, der von den etwa dahin entsandten Vertretern keinerlei Gebühren erhebt, verlohnt es sich schon, den Handel da hin noch intensiver auszugestalten. — Die Handels- und Gewerbekam mer für Oberfranken hat den Wussch ge- äussert, dass auf dem Verordnungswege ein fester Termin zur Abnahme des Mostobstes — etwa auf Mitte September — regierungsseitig bestimmt werden möchte. — Die Ersatzfrage bei Postnach nahmen gehört zu den Gebieten des täglichen Verkehrs, auf denen auch in geschäftlichen Kreisen noch Unkenntnis der einschlägigen Ver hältnisse herrscht. Insbesondere ist man über die rechtlichen Grundlagen über die Garantie des Nachnahmeverfahrens oft nicht recht unter richtet. Wir wollen hier an der Hand einige Beispiele auf die Rechte der Auflieferer von Nachnahmesendungen und auf die Ersatzpflicht hinweisen, welche die Post bei Verlust einer solchen Sendung hat. Paket-Nachnahmesendungen. Wenn ein beispielsweise mit 50 Mark Nachnahme ab geschicktes Paket, welches ein Bruttogewicht von 5 Kilo hat, in Verlust gerät, leistet die Post nach § 9 des Postgesetzes nicht 50, son dern nur 30 Mark, d. h. 6 Mark pro Kilo Schadenersatz. Wenn auch der fakturierte Wert nachgewiesen werden kann, oder dieser durch die Nachnahme richtig angegeben wird, so ist das hierbei vollständig nebensächlich. Nachnahme-Briefe, einfache. Werden einfache Briefe mit 30 Mark Nachnahme auf gegeben und enthalten beispielsweise einen Wertgegenstand in dieser Höhe, so leistet die Post überhaupt keinen Schadenersatz, wenn der Brief in Verlust gerät, auch wenn der Schaden nachgewiesen wird. Nach § 6 des Postgesetzes leistet die Post für in Verlust geratene gewöhn liche Briefe keinen Ersatz. Es ist auch hierbei vollständig gleich, ob auf diesem Brief eine Nachnahme lastet oder nicht. Nachnahme-Briefe, eingeschrieben. Für einen eingeschriebenen Nachnahmebrief ist die Post nach § 10 des genannten Gesetzes verpflichtet, 42 Mark Entschädigung zu zahlen, auch hier kommt nicht in Betracht, wie hoch die Nachnahme angegeben ist Wenn hingegen aus einer solchen eingeschriebenen Briefsendung ein Teil des Inhalts verloren geht, so leistet die Post wiederum keinen Ersatz, weil nach dem Gesetz keine Garantie für Entschädigung über nommen wird. Sollte aber nur die Umhüllung ohne Inhalt der Sendung ankommen, so werden ebenfalls 42 Mark vergütet, weil der Verlust des Inhaltes mit dem Verlust der ganzen Sen dung als gleichbedeutend angesehen wird. Pakete, eingeschrieben. Wenn ein gänzlicher Verlust eintritt, so werden für der artige Einschreibe-Pakete 42 Mark, bei Be schädigungen; bei dem nachweislichen Fehlen eines Teiles des Inhaltes dagegen 6 Mark pro Kilo, d. i. der Satz für gewöhnliche Pakete, ver gütet. — Eine jede Nachnahmesendung schliesst somit niemals eine Wertversicherung gleich zeitig ein und wer sich vor Schaden schützen will, ist stets gezwungen, bei jeder Nachnahme sendung auch den Wert anzugeben. — Für die Anlagen des Stoffeler Friedhofes bei Düsseldorf haben die Stadt verordneten 250 000 Mark, bewilligt. Äusser einem daselbst geplanten Erholungspark, werden sämtliche Rabatten an den Hauptwegen mit Sträuchern, Koniferen und Blumenbeeten so bepflanzt, dass die Gräberreihen vollständig ver deckt sind. Es wird hier überhaupt, wie wir schon früher berichtet haben eine grossartige, moderne Friedhofsanlage für die Stadt Düssel dorf geschaffen. — Vom dänischen Obst- und Ge müsemarkt. An Kartoffeln wurden aus Deutschland 13 285 Tonnen eingeführt, nach Deutschland 7798 Tonnen ausgeführt. Spargel importierte man aus Deutschland 437 107 Pfund, Blumenkohl 439 516 Pfund, während man da von nur 16800 Pfund nach Deutschland ab gab, Speisezwiebeln 3 739 299 Pfund und andere Gartengewächse 499 745 Pfund. In dieser Position überwiegt allerdings die dänische Ausfuhr in das deutsche Gebiet, denn sie be trug 5 625 466 Pfund. Beim Obsthandel über wiegt auch der deutsche Absatz nach Däne mark. Pflaumen und Kirschen führten wir 354 745 Pfund aus, während nur Dänemark 228 146 Pfund lieferte. Andere frische Früchte aller Art, ohne Aepfel und Birnen, exportierten wir dahin 838 873 Pfund und nahmen aus Dänemark auf 1815 803 Pfund. Aepfel und Birnen werden schwach gehandelt. Wir lieferten 8373 Tonnen und empfingen 339 Tonnen. (Eine Tonne Kartoffeln = 212 Pfund, 1 Tonne Aepfel und Birnen = 162 P/und.) Weisskohl ist viel nach Russland und Finland aus Däne mark gegangen. Bemerkenswert ist unser Zwiebelhandel, der eine wesentliche Steigerung erfahren hat. Rechtspflege. — Die Haftpflicht von Arbeitsnach weisen spielte eine Rolle in einem Prozess vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Der Hanseatische Gerichtshof hat dabei die sonder bare Stellung eingenommen, dass ein von Arbeitgebern für einen grossen Bezirk einge richteter Arbeitsnachweis sich schadenersatz pflichtig machen kann, wenn er einem Arbeitnehmer ohne genügende Gründe keine Arbeit nachweist. Ein Anstellungs monopol, das sich auf einen grösseren Bezirk und auf eine grössere Zahl in demselben be findlicher Betriebe erstrecke, meint der Gerichts hof, begründe mit Rücksicht auf die Tragweite einer Anstellungsablehnung nach dem Erforder nis guter Sitte für denjenigen, in dessen Hände die Entscheidung gelegt sei, die unabweisliche Pflicht sorgfältiger Prüfung. Der einzelne Arbeitgeber möge Arbeitsuchende nach Be lieben zurückweisen. Ein Arbeitsnachweis aber missbrauche seine wirtschaftliche Macht und mache sich eines Verstosses gegen die guten Sitten schuldig, wenn er einen Arbeitsuchenden ohne genügende Gründe abweise. Leider sagt der Gerichtshof in diesem bedenklichen Urteil nicht, was er als solche „genügende Gründe“ angesehen wissen will, und ob er den Schutz auch auf „notorische Aufwiegler“ erstreckt, die unter den Arbeitgebern als Friedensstörer be kannt sind! Die mag man nur ruhig abweisen. Die Entscheidung gilt natürlich auch für die Stellennachweise der Arbeitnehmer, die etwa einen ihnen nicht konvenierenden Arbeitgeber boykottieren wollten. — Der Prinzipal kann von dem kontraktbrüchigen Gehilfen nur den wirklich entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Die Verkäuferin in einem Blumen geschäft erklärte dem Inhaber, dass ihre Mutter erkrankt sei und sie deshalb einige Tage fort bleiben müsse. Sie kam aber überhaupt nicht wieder. Der Besitzer war deshalb gezwungen, selbst in den Laden zu gehen und musste seine eignen Arbeiten liegen lassen. Er behauptete, dadurch 80 Mk. Schaden gehabt zu haben und zahlte den Gehalt nicht aus. Das Kaufmanns gericht Hamburg hat ihn jedoch zur Zahlung verurteilt und seinen Schadenersatzanspruch nicht gutgeheissen. Ein Geschäftsinhaber könne von dem kontraktbrüchigen Gehilfen nur Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden verlangen. Der Prinzipal habe, wenn er sich nur bemüht hätte, wohl einen Ersatz für die Angestellte finden können. — Kann ein Vater gezwungen werden, seinen Sohn als „Einjährig-Freiwilligen“ dienen zu lassen, wenn er das Zeugnis besitzt? Diese Frage ist vom Oberlandes gericht Hamburg zu gunsten des Sohnes entschieden worden. Der Vater hat dem Kinde nach § 1610, Abs. 1 des bürgerl. Gesetzbuches „standesgemässen Unterhalt“ zu gewähren. Da zu gehört nach Ansicht des Gerichtes bei einem Sohne, der bessere Schulbildung genossen und eine Fachschule besucht hat, auf welcher er das Einjährigen-Zeugnis erwarb, auch das Dienen als Einjährig - Freiwilliger. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vater nach seiner Vermögens lage dazu im stände ist, Das Gericht sprach dem Sohn für das Dienstjahr 1800 Mk. zu. Vereine und Versammlungen. — Der Verband der Obst- und Gartenbauvereine für die Landwirtschafts kammer Halle hielt am 16. Mai eine Vertreter- Versammlung unter dem Vorsitz des Oeko- nomierates Garcke-Zeitz ab, der auch der Präsident der Landwirtschaftskammer von Busse- Zschortau beiwohnte. Dem Bericht des Obst baulehrer Schindler ist zu entnehmen, dass gegenwärtig dem Verband 154 preussische Vereine mit zusammen 9386 Mitgliedern und 19 anhaitische Vereine mit 1277 Mitgliedern angehören. Gleichzeitig wurde in dem Be richt auf die erfolgreiche Tätigkeit von drei Vereinen in Magdeburg, Mülhausen i. Thür, und Grötzschen aufmerksam gemacht. Die Beteiligungan der Mannheimer internationalen Obst-Ausstellung musste ebenso, wie der An trag um weitere Anlage von Musterobstgärten abgelehnt werden, da nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen. Der Verband will von den Ministerien in Preussen und Anhalt eine Unterstützung von zehntausend Mark für dieses Jahr erbitten. Als erfolgreich hat sich ferner das Wettbewerb-Ausschreiben zur Erlangung einer praktischen Obstbaumspritze erwiesen; lands sogar unter Decke den Winter über dauern. Die zweite empfehlenswerte Art, Sola num Wendlandi, hat blasslila Blumen mit gelber Mitte und ist starkwüchsiger, aber auch im Winter wärmebedürftiger als Solanum jasmi- wides. Beide Arten wachsen leicht aus kraut- rtigen, halbverholzten Stecklingen und der nor beginnt bereits an jüngeren, einige Monate unter Glas vorkultivierten Pflanzen. Sie lieben allerdings volle Sonne und benötigen Platz zu ihrer Entwicklung und können daher nur in grösseren Balkonkästen Verwendung finden. Die Blütezeit fällt in den Spätsommer und ver längert sich bei milder Herbstwitterung bis in den Oktober. Swainsonia. Obwohl weder eine Schling pflanze noch eine Hängepflanze im eigentlichen Sinne des Wortes, kann Swainsonia coronillae- folia alba infolge ihres graziösen, nach allen Seiten ausladenden Wuchses zur Balkonbepflan- zung warm empfohlen werden. Die weissen Schmetterlingsblüten erscheinen während des ganzen Sommers in lockeren Trauben aus den Blattachseln der oberen Zweigpartien, aber auch schon ohne Blüten ist die Pflanze mit ihren baugrünen, elegant gefiederten Blättern eine schöne Erscheinung. Zwischen grossblättrigen oder dunkelbelaubten Gewächsen und nament lich in Verbindung mit scharlachroten Pelar gonien wird Swainsonia stets einen gefälligen Kontrast hervorrufen. Wie alle Neuholländer erfordert die Vermehrung aus krautartigen Steck lingen eine gewisse Sorgfalt der Behandlung und bei der Kultur der Pflanze selbst ist stets für einen luftigen, hellen Standort zu sorgen, wo die Sonne so viel als möglich Zutritt hat. Dennoch gehört Swainsonia keineswegs zu jenen empfindlichen, schwer zu kultivierenden Ge wächsen und hat ja auch als Schnittblume in einigen Handelsgärtnereien Westdeutschlands Aufnahme gefunden. Da die Triebe bis zu 1 m Länge erreichen, kann auch diese Pflanze nur dort Verwendung finden, wo sie Raum zu ihrer Entwicklung hat. Thunbergia. Thunbergla alata gehört zu jenen nicht hochschlingenden, einjährigen Ge wächsen, aie wegen ihrer geringen räumlichen Ausdehnung für engere Verhältnisse und auch für die Innenseite der Balkonkästen geeignet sind. Allerdings ist die Pflanze wärmebedürf tiger als Lathyrus und Tropaeolum und ist Vorkultur in Töpfen bei gelinder Bodenwärme nicht zu umgehen. Ebenso gedeiht diese Schlingpflanze nur an windgeschützten, sonnigen Plätzen. Allzufrühe Aussaat ist aber durchaus nicht notwendig und wird man selbst bei Aus saat Ende Mai bis zum Spätsommer vollblühende Pflanzen erziehen können. Die Stammform von Thunbergia alata hat nankinggelbe, mit einem kreisrunden, schwarzen Fleck gezierte Blüten; es gibt davon etwa ein halbes Dutzend Varietäten mit weisslichen, orangegelben und auch mit einfarbigen Blüten, in denen die schwarze Mitte fehlt. Letzteres ist bei Thun bergia alata Fryeri der Fall. Tradescantia. In halbschattigen, geschützten Lagen im Freien gedeiht sowohl die grün blättrige T. viridis wie auch selbst die silber bunte 7. zebrina ganz vorzüglich und über wuchert bei regelmässiger Bewässerung in kurzer Zeit grosse Flächen. Ich finde, dass diese all bekannte Pflanze im Freien mindestens ebenso gut gedeiht wie im Gewächshause oder Zimmer und es muss daher befremden, dass Tradescan- tien bei Ausschmückung der Balkons nicht häufiger berücksichtigt werden, umso mehr, als die Auswahl für schattige und halbschattige Lagen keine allzu reiche ist. Bedenkt man ausserdem die leichte und schnelle Anzucht der Tradescantien, so lässt sich denselben ein brauchbareres und billigeres Material wirklich nicht an die Seite stellen. Ob auch die seit einigen Jahren empfohlene und schon ziemlich verbreitete, der Tradescantia ähnliche Callisia repens sich in derselben Weise für das Freie eignet, entzieht sich meiner Beurteilung. Ein Versuch mit der genannten Art erscheint der Mühe wert und dürfte über diese Frage schnell Auf schluss bringen. Tropaeolum. Auch über diese allbekannte Gattung braucht man nicht viel Worte zu ver lieren, da ihre Verwendung eine allgemeine ist. Dass die Sorten der Tropaeolum-Lobbianum- Klasse für Balkonausschmückung den höher rankenden Sorten aus der Klasse der T.majus vorzuziehen sind, dürfte ebenfalls genügend bekannt sein. Die T.-Lobbianum-Sorfen sind aber auch in anderer Hinsicht den Varietäten von T. majus überlegen, indem sie reicher und früher blühen und sich darunter besonders schöne, neue Färbungen befinden. Besonders möchte ich auf die, dunkellaubigen, unter dem Namen „Mad. Günther“ geführten Sorten auf merksam machen. Andere neuere Varietäten von hervorragendem Werte sind die rein gold gelbe ^aureum“, die lachsrote „Regina“ und die rubinrote „Rudolf Virchow“. Von älteren Sorten sind,, Brillant“, „Kronprinz von Preussen“ und „Lucifer“ der schönen Färbung wegen hervorzuheben. Schliesslich möchte ich noch auf die eigenartige Schönheit von Tropaeolum canariense (T. peregrinum) aufmerksam machen. Der Verwendung dieser Art sind allerdings gewisse Grenzen gezogen, da sie noch höher als T. majus rankt und sich auch anfangs etwas langsam entwickelt und deshalb später in Blüte tritt als 7. Lobbianum. Dennoch ist die Wir kung eines von 7. canariense berankten Ob jektes unvergleichlich schön und in seiner Eigenart durch nichts zu ersetzen. Die zwar kleinen, aber äusserst zierlichen, gefransten, kanariengelben Blüten erscheinen in reichster Fülle und werden durch die nicht minder zierliche, dreiteilige Belaubung noch besonders gehoben. Verbena. Von den Verbenen gilt das bei Pelargonium peltatum und Heliotrop gesagte. Man hat bei der Vervollkommnung dieser Gattung in der Mehrzahl der Fälle auf Er zielung einer gedrungen wachsenden Rasse Rücksicht genommen. Die schöne, vor einigen Jahren eingeführte „Miss Ellen Wümott“ zeigt einen ausgesprochen aufrechten Wuchs und kann daher als Balkonpflanze ebensowenig in Frage kommen wie die in den Samenkatalogen angebotene neuere Klasse der Verbena hybrida compacta. Für Zwecke der Balkonbepflanzung wird man daher am besten tun, sich an die älteren Sorten zu halfen, unter denen äusser der beliebten scharlachroten „Defiance“ be sonders die Auriculaeflora-Klasse zu empfehlen ist. Ich finde zwischen der Auriculaeflora- Klasse und den „Mammuth-Verbenen“, wenig stens was Grösse der Blumen anbetrifft, keinen nennenswerten Unterschied. Bekanntlich keimt der feine Samen der Verbenen ziemlich lang sam und unsicher und sollte daher die Aus saat von Verbenen stets getrennt von anderen schnell keimenden Arten vorgenommen werden. Auch hohe Bodenwärme ist schädlich. Vinca. Immergrün. Sowohl die bunt blättrige Form von Vinca major wie die be kannte grünblättrige Vinca minor sind ausge- gezeichnete Hänge- und Ampelpflanzen. Vinca minor kommt insbesondere für sehr schattige Lagen in Betracht, während Vinca major fol. variegatis sowohl in voller Sonne wie in etwas schattigen Lagen gut gedeiht. Die Vermehrung kann sowohl durch Teilung wie durch Ab nahme bewurzelter Ausläufer, nach Art der Erdbeeren, vorgenommen werden. Vitis heterophyUa elegans. Ich komme hier zum Schluss zu einer Pflanze, deren Benennung sehr schwankend ist und die man beinahe als
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