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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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würde, wenn sich die Gärtner etwas mehr um kommunal-politische Dinge kümmern würden und ihren Einfluss da geltend machten. Wir kommen auf die Agitation in dieser Angelegen heit in nächster Nummer noch zurück. Es muss etwas geschehen, ehe es zu spät ist. „Nichtkonvenierendes innerhalb 8 Tagen zurück.“ Bei Sendungen, welche zur Auswahl gemacht werden, aber auch bei festen Lieferungen findet sich oft die Klausel vor, dass der Empfänger der Ware dieselbe innerhalb einer Woche, inner halb acht Tagen, soll zurücksenden können, wenn sie ihm nicht „konveniert", wie wir nationalstolzen Deutschen sagen, d. h. wenn sie ihm aus irgend einem Grunde nicht passend erscheint, nicht seine Billigung findet. Der Empfänger soll danach nicht gebunden sein, die Ware zu behalten, und ist deshalb auch nicht verpflichtet, die Gründe anzugeben, wes halb ihm die Waren nicht „konvenieren", sondern er genügt durch die einfache Zurücksendung dessen, was er nicht behalten will, seiner Ver pflichtung gegenüber dem Lieferanten. Die er wähnte Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer ist im Handelsverkehr nichts Seltenes und es ist daher ganz interessant, einen Prozess zu verfolgen, in dem es sich um diese Klausel drehte. Eine Firma in Sprottau batte bei dem Reisenden eines Grossogeschäftes nach Proben eine Kollektion Waren bestellt und dabei die erwähnte Klausel vereinbart, auch in die Kom missionskopie aufnehmen lassen. Nun gefiel ihr einiges von der Ware tatsächlich nicht und sie machte daher von ihrem Rechte Gebrauch und teilte der Lieferantin mit, dass sie.ihr einen Teil der Waren, weil er ihr nicht konveniere, zur Verfügung stelle. Damit wollte sich aber die Firma nicht einverstanden erklären. Sie war der Meinung, dass aus der Klausel nicht folge, dass der Empfänger der Ware nun ohne weiteres nach seinem Belieben Waren nicht anzunehmen brauche, sondern dass ihr nach Handelsbrauch der Sinn innewohne, dass nur die nicht ord nungsgemäss gelieferten Waren als „nicht konvenierende" ermittelt werden dürften. Da die Empfängerin auf ihrem Standpunkt bestehen blieb, kam es zur Klage, in weicher sich die Klägerin zur Verteidigung ihres Standpunktes auf § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuches stützte, d. L. davon ausging, dass fest gekauft sei, und dass nur bei vorhandenen Mängeln, wo eine Gewährleistung des Verkäufers in Frage komme, eine Beanstandung bez. Abnahmeverweigerung stattfinden könne, nach den Grundsätzen der §§ 459 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Beklagte behauptete dagegen, dass sie die Waren ganz oder teilweise nach ihrem Belieben an fechten könne. Das Amtsgericht Sprottau und das Land gericht Glogau haben denn auch die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Der letztere Gerichts hof führt in den Gründen zu seinem Erkennt nis folgendes aus: Die Klausel „Nicht Kon- venierendes innerhalb 8 Tagen zurück“ könne nur so verstanden werden, dass alles, was nicht konveniere, zurückgesandt werden dürfe. Dass auch die Klägerin der Klausel diese Bedeutung beigemessen habe, gehe schon aus derAeusserung des Reisenden: „Hoffentlich schicken Sie mir hat man ja schon oft mit Recht bespöttelt. Ist man bei der Bepflanzung frei gelegener Gruppen in der Wahl der Sorten auf eine geringere Zahl bestgeeigneter angewiesen, so hat man für die Besetzung der Balkonkästen hierbei vollkommen freie Hand. An sonnigen, warmen Häuserfronten, besonders wo die Blumen gegen heftigen Regen geschützt sind, gedeihen viele unserer prächtig sten Zonalpelargonien vorzüglich, die für Gruppen durchaus unverwendbar sind. So hatte ich die herrliche neuere „Winston Chur chill“, deren grosses weisses Auge von der dunkelmagenta Grundfärbung besonders schön absticht und die ausserdem durch grosse, edel gebaute Dolden imponiert, an einem sonnigen Balkon in wahren Prachtexemplaren. Wer also hier etwas Apartes wünscht, wird sicherlich nicht enttäuscht sein, wenn er sich an die richtige Adresse wendet. Wir haben in Deutsch land in den Firmen Georg Bornemann- Blankenburg, Daiker & Otto-Langenweddin gen, Gebr. Neubronner-Neuulm, Wilhelm Pfitzer-Stuttgart hervorragende, zum Teil aber produktive Spezialisten in Zonalpelargonien, deren beste Züchtungen uns zum Teil bekannt geworden sind. Bedenkt man, was ausserdem von französischen Firmen wie Lemoine- Gerbeaux, Rozain-Bruant und deren engli schen Konkurrenten Cannell, Pearson usw. geleistet worden ist, so bleibt es unverständlich, wie man sich in dem Masse, als es bisher geschehen, auf eine einzige Sorte festlegen konnte. Auch an guten Gruppensorten ist kein Mangel und es wäre ein Leichtes, ein Dutzend Sorten zu nennen, die der Meteor gleichwertig sind oder diese übertreffen. Beiläufig bemerkt, sind auch Henry Jacobi, Königin Olga etc. längst durch bessere ersetzt. Ich verweise im Uebrigen betreffs Pelargonium zonale auf meinen Artikel in No. 31 und 32 desjahrganges 1900. Äusser einigen Sorten aus dem Sortiment der nicht alles zurück“ hervor. Wolle man diese Aeusserung nur auf nicht ordnungsgemäss ge lieferte Ware beziehen, so müsse ja der Reisende als Verkäufer gleich mit der Tatsache gerechnet haben, dass unter Umständen das meiste nicht ordnungsgemäss ausfalle, und das sei doch nicht anzunehmen. Es komme häufig vor, dass der Käufer sich zunächst Muster vorlegen lasse, und danach Waren aussuche, die ihm zur Auswahl gesendet werden sollen, wobei er sich erst später entscheiden will, was er behält und was nicht. Er muss aber die Entscheidung natürlich innerhalb 8 Tagen treffen, andernfalls muss er alles behalten. Nicht „konvenierende“ Ware ist Ware, welche dem Empfänger aus irgend einem, nicht weiter in Betracht kommenden Grunde nicht gefällt. Wir hatten es hier mit dem Fall zu tun, wo die Sendung infolge Vereinbarung gemacht worden ist. Eine andre Frage ist die, ob in dem Falle, wo, ohne dass ein Wunsch ge- äussert wurde, eine Auswahlsendung mit jener Klausel gemacht wurde, auch die achttägige Frist eingehalten werden muss, oder ob der Empfänger die unverlangte Ware auch noch später zurücksenden kann. Diese Frage ist dahin zu beantworten, dass der Empfänger an die Frist nur dann gebunden ist, wenn in der Branche Auswahlsendungen mit solcher Klausel handelsüblich sind oder zwischen ihm und dem Lieferanten eine längere Geschäftsverbindung besteht, in welcher diese Bestimmung bislang gegolten hat. Ist das nicht der Fall, so kann der Empfänger auch nach Verstreichen der Frist noch die Ware zurückschicken. Aus den vielen an uns gerichteten Anfragen geht immer wieder hervor, wie oftmals auch in dem Gartenbau der Fall sich wiederholt, ob ein Teil zur Ver fügung gestellt werden kann, oder alles zurück geschickt werden muss. Die Fälle müssen dann genau nacbgeprüft werden, und sind häufig weit von einander abweichenden gesetzlichen Bestimmungen unterstellt. Der Obstbaum-Bestand und sein Verhältnis zur Einwohnerzahl in Preussen 1900. Dem Reichsanzeiger und Kgl. preus. Staats anzeiger entnehmen wir den nachfolgenden Auf satz, der aus dem Material über die Obstbaum zählung von 1900 zusammengestellt ist und leider sehr spät, erst nach sieben Jahren, an die Oeffentlichkeit gelangte. Wir möchten hierbei vorausschicken, dass ein wirklicher Nutzen aus diesen umfangreichen statistischen Erhebungen erst dann erzielt werden kann, wenn auch von anderen Ländern derartige Aufstellungen vor handen sind, die dann einen Vergleich ermög lichen. Der Reichsanzeiger schreibt: In einem früheren Aufsatze vom 26. Januar d. J. im „Reichs- und Staats-Anzeiger“ war untersucht worden, wie sich die vier verschie denen Obstbaumgattungen ihrer Zahl nach zu einander verhalten. Daraus ging nicht hervor, welchen Umfang der Obstbau in den einzelnen Landesteilen des preussischen Staates besitzt. Um darin einen Einblick zu erhalten, bedarf es der Umrechnung der durch die Obstbaum- zählung vom 1. Dezember 1900 ermittelten absoluten Zahlen entweder auf die Einwohner zahl oder auf die Fläche der zu vergleichenden Teile des Staatsgebietes. Die erstere Berechnung Firma Daiker & Otto habe ich seitdem wenig Besseres kennen gelernt und einige der dort empfohlenen Sorten beginnen erst jetzt sich einzuführen. Petunia. Unter den sogenannten Sommer blumen ist dies die für Zwecke der Balkonaus schmückung wertvollste Gattung. Es kommt aber auch in diesem Falle darauf an, unter der grossen Zahl von Varietäten das Geeignete zu treffen. Die grossblumigen, einfachen, gefransten und gefüllten Sorten wirken bei all ihrer Schön heit, in der Ferne gesehen, bei weitem nicht so gefällig wie die kleinblumigen, in den Kata logen einfach als Petunia hybrida bezeichneten Varietäten. Diese blühen weit reicher und an haltender, machen in der Anzucht und Behand lung geringere Ansprüche und decken infolge des niederliegenden, verzweigten Habitus weit besser. Allerdings ist aus dieser Gruppe die neuere Klasse der Petunia hybrida compacta auszuscheiden, wovon am bekanntesten die Sorte Petunia hybrida compacta Schneeball sein dürfte. Diese können wegen ihres breiten und starken Wuchses nur für die Mittelreihe sehr breiter Kästen in Frage kommen. Ebenso sind die schönen neuen Sorten Adonis, Erfordia und Brillant wohl gute Einfassungspflanzen, wachsen indes zu geschlossen und regelmässig, sodass sie nur als Einfassungspflanze zur Geltung kommen. Dagegen sind die schon älteren, ja zum Teil sehr alten Sorten Belle Etoile, Howards Star, Carmen Sylva und Countess of Ellesmere (syn. Qloire de Segrez) für den vorliegenden Zweck wie geschaffen. Sie können sowohl an den Aussenkanten, wie an der Innenfront An wendung finden. Auch „General Dodds“ und „venosa“ gehören in die gleiche Klasse. Diese kleinblumigen Petunien erfordern bei der Aus saat geringere Sorgfalt, ja hohe Wärme ist ihnen viel eher schädlich als nützlich und erhält man bei späterer Aussaat in kalten, luftigen soll der heutigen Untersuchung zu Grunde ge legt werden. Nach der am Schluss folgenden Tabelle ent fallen durchschnittlich 2622,04 Obstbäume auf 1000 Einwohner. Ueber diesem Durchschnitt steht vor allem die Provinz Sachsen mit 5219,30 Obstbäumen auf 1000 Einwohner. In dieser Provinz über ragen allein schon die Pflaumen- und Zwetschen bäume mit 2828,13 auf 1000 Einwohner den für den gesamten Obstbaumbestand berechneten Staatsdurchschnitt Ganz besonders obstbaum reich ist hier der Regierungsbezirk Merseburg, in dem 6931,80 Obstbäume auf 1000 Ein wohner kamen. In diesem Bezirk haben in absoluten Zablen allein sieben Kreise je über eine halbe Million Obstbäume, von den übrigen keiner unter 200 000, mehrere aber über 400 000; er erscheint demnach deutlich als ein besonders gesegnetes Obstland des Staates. Die beiden anderen Bezirke der Provinz gehören ebenfalls zu den obstbaumreichsten Preussens; denn in Er furt entfielen 4998,92, in Magdeburg 3574,60 Obstbäume auf 1000 Einwohner. Das Ueber- gewicht Merseburgs wird dadurch aber beson ders bedeutsam, dass dieser Bezirk von den dreien der am stärksten bevölkerte, ja überhaupt einer der volkreichsten Preussens ist. Der Art nach überwiegen in Merseburg, wie auch in Erfurt und Magdeburg, weitaus die Pflaumen- und Zwetschenbäume. Wenn man von dem nicht recht mit anderen Provinzen vergleichbaren Hohenzollern absieht, folgt an zweiter Stelle Hannover mit 3693,30 Obstbäumen auf 1000 Einwohner. Dies er scheint zunächst auffällig, da es in der ganzen Provinz nur vereinzelte Kreise mit mehr als 200 000, allerdings auch einen mit über 1 Million Obstbäumen gibt, dagegen mehrere, die weniger als 50000 haben. Die Erklärung dafür liegt darin, dass die Provinz bei bedeutender Fläche nur dünn bevölkert ist. Unter den hannover schen Regierungsbezirken ist Stade durch den hohen Anteilsatz bemerkenswert, der auf die Einwohnerzahl entfällt und mit 6497,86 Obst bäumen auf 1000 Einwohner fast den von Merseburg erreicht. Dabei ist aber zu beachten, dass der letztere Bezirk mehr als dreimal soviel Einwohner zählt. Dieser mehr rechnungsmässige Grund bewirkt die hervorragende Stellung Stades aber keineswegs allein; vielmehr ist sie auch tatsächlich dadurch begründet, dass der Bezirk zwei ausserordentlich obstreiche Kreise umfasst, nämlich Kehdingen mit 245454 und Jork mit 1066392 Bäumen. EinUnterschied gegenüber Merseburg liegt auch darin, dass in Stade die Apfelbäume wesentlich stärker vertreten sind. Es gibt äusser Sigmaringen keinen preussischen Regierungsbezirk, in dem gleichviel Apfelbäume auf 1000 Einwohner ent fallen wie in .Stade. An Hannover schliesst sich Hessen- Nassau mit 3557,18 Obstbäumen auf 1000 Ein wohner; im Regierungsbezirk Kassel sind es deren 4359,71, in Wiesbaden 2848,37. Der Unterschied wird in der Hauptsache darauf be ruhen, dass es in Kassel 6 Kreise mit über 200 000 Obstbäumen, darunter zwei mit mehr als 300 000, in Wiesbaden aber nur fünf Kreise mit über 200000 und keinen, der 300 000 erreicht, gibt; doch kommt auch die höhere Bevölkerungsziffer Wiesbadens in Betracht. Es folgt die Provinz Brandenburg mit 3478,51 Obstbäumen auf 1000 Einwohner. Kästen gewöhnlich die brauchbarsten Pflanzen. Phalangium lineare fol. var. Diese schöne buntblättrige Kalthauspflanze kann bei einiger Abhärtung ebenso wie Asparagus Sprengen auf halbschattig gelegenen Balkons zum Be pflanzen grösserer Kästen benutzt werden. Der überhängende, Dracaenaartige Wuchs mit den graziös nach allen Seiten ausladenden Ranken, die wieder junge Pflänzchen tragen, wird in jedes Arrangement passen und in Verbindung mit dem weissbunten Blattwerk lebhafte Farben mildern. Pilogyne suavis. Unter der grossen Zahl von Curcurbitaceen, die als Schlingpflanzen des freien Landes Verwendung finden, ist Pilogyne suaris, die neuerdings auch Melothria punctata genannt wird, wohl die zierlichste. Vielen dieser gurkenartigen oder kürbisähnlichen Schlingern haftet etwas Grobes, Plumpes in der äusseren Erscheinung an, wozu sich bei manchen noch ein scharfer aufdringlicher Geruch der Blätter gesellt. Wieder andere wachsen zu un bändig und kann davon nur zur Bekleidung grosser Wandflächen Gebrauch gemacht werden. Pilogyne suavis dagegen, bei der sowohl Form und Grösse der Belaubung, wie der ganze Wachstumscharakter sich auf das anmutigste präsentieren und deren Blätter einen nicht auf dringlichen, würzigen Duft verbreiten, ist unter das wertvollste Material für vornehme Garten- ausstattung zu rechen. Wie bei Lathyrus und Rhodochiton ist aber eine Stütze durch ausge spannte Drähte oder Fäden notwendig. Für ganz zierliche Festons gibt es nichts geeigneteres und empfehle ich diese Schlingpflanze daher nicht zur Untermischung zwischen andere, hier empfohlene Gewächse, sondern zur Garnierung der Balkonbrüstungen, Verandasäulen usw.; namentlich wenn nur eine diskrete, wenig Platz einnehmende Begrünung gewünscht wird. Die Pflanze hat einen knolligen, im Winter ein Dass diese Provinz, in der nur drei Kreise (Prenzlau, Templin und Arnswalde) je weniger als 200 000, dafür aber zwei (Ost havelland und Lebus) mehr als 400000, zwei (Teltow und Niederbarnim) mehr als eine halbe Million und einer (Zauch- Bel zig) sogar mehr als eine Million Obstbäume besitzen, erst an vierter Stelle erscheint, mag auffallen. Es liegt zum Teil an der hohen Bevölkerungszahl der Provinz, die aber ander seits durch die gleichfalls grosse Fläche ausge glichen wird. Von den beiden Bezirken hat Potsdam 2840,41 und Frankfurt 4522,47 Obstbäume auf 1000 Einwohner, obwohl die obstreichsten Kreise in Potsdam liegen; hier gibt nun zweifellos die Bevölkerungszahl, die in Potsdam um rund 750 000 grösser als in Frankfurt ist, für die Rangordnung den Aus schlag. Damit sind die Provinzen genannt, deren Obstbaumbestand in Beziehung zur Einwohner zahl den Staatsdurchschnitt übersteigt. Wer die Verhältnisse näher kennt, den wird es vielleicht wundernehmen, dass die Rheinprovinz und Schlesien nicht darunter sind. Der Grund hier für liegt einmal in der sehr starken Bevölkerung dieser beiden Provinzen, die im Rheinlande obendrein noch auf einer vergleichsweise kleinen Fläche, die also weniger Platz für Obstbaum pflanzungen bietet als viele andere Landesteile, lebt. Schlesien hat allerdings auch einen be deutenden Flächeninhalt; es ist bekanntlich die grösste Provinz Preussens; an Raum fehlt es der Obstkultur hier also weit weniger als in der Rheinprovinz. Dieser Grund ist es aber nicht allein, der die beiden Provinzen unter den Staatsdurchschnitt herabdrückt. Beide haben vielmehr auch eine nicht geringe Zahl von Kreisen aufzuweisen, deren Obstbaumbestand nur niedrig ist. Bei Betrachtung der Regierungs bezirke tritt dies schon deutlich zu Tage. Während nämlich die Bezirke Liegnitz und Breslau den Staats durchschnitt des Obstbaum- Standes im Verhältnis zur Bevölkerung erheb lich übersteigen, bleibt Oppeln weit dahinter zurück. Im Rheinlande ist es ähnlich: Koblenz und Trier überragen den Staatsdurchschnitt; die drei anderen Bezirke bleiben darunter; je doch spricht hier diesehr ungleiche Bevölkerungs zahl beträchtlicher mit als in den schlesischen Bezirken. In dem Ausgeführten trat mehrfach der starke Einfluss der mehr oder minder grossen Einwohnerzahl der einzelnen Landesteile zu Tage. So wenig die rechnungsmässige Bedeu tung dieses Einflusses bei Vergleichung des Umfanges des Obstbaues in den verschiedenen Provinzen und Regierungsbezirken äusser acht gelassen werden darf, so hat dennoch gerade im Obstbau die Umrechnung auf die Bevölke rungszahl ihren erheblichen Wert für die Er kenntnis seiner wirtschaftlichen Bedeutung und ist damit sachlich gerechtfertigt; denn es fehlt bekanntlich an einem zweckmässig organisierten Obsthandel, der für die gleichmässige Vertei lung des an einer bestimmten Stelle geernteten Obstes Sorge tragen könnte. Infolgedessen wird ein sehr bedeutender Teil der Obsternte an Ort und Stelle verbraucht. Die hier durchgeführte Berechnung gibt daher, wenn auch nur in all gemeinen Umrissen, ein Bild von der grösseren oder geringeren Obstversorgur gsmöglichkeit der Bevölkerung eines bestimmten Landesteils, m. a. W. von der Bedeutung des Obstbaues für den örtlichen Verbrauch. ziehenden Wurzelstock und wird kühl über wintert. Stecklinge wachsen ohne Schwierig keit. Wie alle Curcurbitaceen liebt auch Pilogyne suavis von Anfang an viel Luft, Licht und Sonne, sowie eine nahrhafte aber lockere, sandige Erde. Rhodochiton volubile. Gleichwie Pilogyne und Lathyrus ist auch Rhodochiton keine Hänge pflanze. Da aber die Schönheit der Blumen in ihrer seltenen Farbenzusammenstellung von Blasslila und Schwarzpurpur als besonders eigenartig und apart gelten muss, sollte diese Pflanze für gleiche Verwendungsarten, wie bei Pilogyne angegeben, Berücksichtigung finden. Man befrachtet Rhodochiton gewöhnlich als eine für das Freie weniger geeignete Pflanze des temperierten Hauses; in nach Osten oder Westen gelegenen, geschützten Lagen gedeiht die Pflanze jedoch vorzüglich und die Belau bung zeigt eine gesündere, kräftigere Tönung als bei dauernder Kultur unter Glas. Die Ver mehrung aus Samen und Anzucht in Töpfen ist die gleiche wie bei Cobaea scandens. Solanum. Die artenreiche Gattung Sola num schliesst auch einige schlingende Arten ein, die nur vereinzelt bekannt sind, obwohl sie durchaus keine grossen Ansprüche in kul tureller Beziehung stellen. Die wertvollste dieser schlingenden Nachtschattenarten ist Solanum jasminoides. Die Blattform erinnert etwa Solanum Capsicastrum, nur ist der ganze Bau der Pflanze kräftiger und der Wuchs ausgesprochen blattrankend, etwa wie bei Bou gainvillea. Die Form der Blumen, welche in lockeren Trauben stehen, bringt auf den ersten Blick die Zugehörigkeit zur Gattung Solanum zum Ausdruck. Die Blumenkrone ist weiss mit bläulichem Schimmer, die hervortretenden Staubfäden mit dem Pistill sind wie bei allen Sola numarten gelb. Diese ist die härteste Art, sie dürfte in den wärmsten Teilen Südwestdeutsch- Verhä Einwe vinzei Sta Provir Regien bezii A. Staa B. Prov I. Ostp II. Wes III. Stac Ber IV. Bra bur V. Pon VI. Pos VII. Sch VIII. Sac IX. Sch Hol X. Har XL We XII. Hes Nas XIII. Rhe XVI. Hol zoll C. Re rungsb 1) Köni 2) Gum 3) Allen Köni Gum 4) Danz 5) Marit 6) Stadl 7) Potsc 8) Franl 9) Stetti 10) Kösli: 11) Strait 12) Posei 13) Brom 14) Bresl 15) Liegt 16) Oppe 17) Mage 18) Mers 19) Erfur 20) Schic 21) Hann 22) Hilde 23) Lüne 24) Stadt 25) Osna 26) Auric 27) Müns 28) Mind 29) Arnsl 30) Cass 31) Wies 32) Kobl 33) Düss 34) Köln 35) Trier 36) Aach 37) Sigm sonst baus, gehört Neben rend c bisher gung f Zollabf bleibt 1906. und al 106 45 1) nung v einteilul 14. Okt Königsb fange d lands dauern num W Mitte Wintei noides. artigen Flor b unter < allerdit ihrer grosse Die Bi längert den O Siv pflanze Sinne folia i Seiten zung Schme ganzen Blattac schon blaugri schöne oder d lieh in gonien Kontra erforde lingen und b für eir wo dii Dennoi empfin wüchse einigen Aufnah
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