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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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landen 1540 dz und aus England 1061 dz. Unsere Ausfuhr war minimal und betrug 428 dz, davon gingen 172 dz nach Oesterreich- Ungarn, 123 dz nach der Schweiz. Meer rettich wurden 23 dz bei uns eingeführt und 3444 dz ausgeführt; davon kommen auf Gross- britannien 1525 dz, auf Oesterreich-Ungarn 1370 dz. Knoblauch, Sellerie, Petersilie etc., Position 33i, empfingen wir 16503 dz, davon aus den Niederlanden 13988 dz, ferner kleinere Mengen aus Oesterreich-Ungarn, Frank reich und Italien. Die Ausfuhr belief sich auf 2112 dz, davon kommen auf Oesterreich-Ungarn 1240 dz, auf die Schweiz 319 dz. Der Handel mit frischem Obst tritt, aus genommen Aepfel, noch weiter zurück; es sind von letzteren 24844 dz, zum Teil zu Mk. 2,—, zum Teil zu Mk. 3,20 und Mk. 5,— j verzollt, eingeführt. Auf die Vereinigten Staaten i von Amerika kommen 11914 dz, Frankreich ; lieferte 4790 dz, Italien 4096 dz, Oesterreich- l Ungarn 1425 dz, Belgien 1080 dz, die Schweiz 1077 dz etc. Unsere Ausfuhr belief sich auf 512 dz. — Birnen und Quitten empfingen wir 70 dz und verschickten 19 dz. Pfirsiche und Aprikosen erhielten wir 18 dz, wohl meist aus Belgien. Zwetschen weisen noch eine Ausfuhr von 90 dz nach Grossbritannien auf. Ferner wurden von uns 52 dz Mispeln nach den Niederlanden geschickt. Zum Schluss sind noch zu erwähnen Erdbeeren, wovon wir 6 dz empfingen, und Preiselbeeren, von welchen 507 dz zu uns geschickt wurden. — (Ganz bedeutend ist noch die Höhe der Einfuhr in Südfrüchten und Trauben, denn wir empfingen von letzteren 221 dz.— Bananen kamen zu uns, meist über Spanien, 2906 dz. — Apfelsinen 225392 dz, verzollt zu Mk. 3,25, davon ca. 2/3 aus Spanien, 1/3 aus Italien. — Zitronen erhielten wir, meist aus Italien, I 19196 dz. Ferner ist hier noch zu erwähnen, dass auch eine ganz beträchtliche Einfuhr an getrocknetem Obst, vor allem Aepfel und Zwetschen, im März erfolgt ist. Rundschau. Handel und Verkehr. — Die Ein- und Ausfuhr Serbiens 1906 weist gegenüber dem Vorjahre einen Rückgang auf. Die Ausfuhr erreichte rund 70 Millionen Dinars, obenan stehen Getreide und Pflaumen; gleichbedeutend hiermit ist der Export von Vieh. Das Deutsche Reich ist ver- hältnismässig an diesem Handel direkt nur schwach beteiligt. F — Zum Verkauf an Private zu Engrospreisen. Der Geschäftsgrundsatz, streng zwischen Engroshandel und Detailkund schaft zu unterscheiden, wird wohl von allen umsichtigen Fachleuten geteilt. „Thalackers Allgem. Samen- und Pflanzenofferte“ hat an ! diesem Prinzipe stets festgehalten und wird gewissenhaft darüber gewacht, das Blatt nur in Handelskreisen zu verbreiten. Erfreulicherweise ist uns auch eine grosse Anzahl geschäftlich erfolgreicher, in der Praxis ergrauter Handels- gärtner bekannt, die nicht nur unsere An schauung teilen, sondern auch sehr energisch für die Befolgung dieses Prinzips eintreten. Die Gegner dieser Richtung, sowohl die ' offenen, als auch die versteckten, mögen nun einmal ihre Augen nach Nordamerika wenden, dem Lande, wo man nach landläufiger Auf fassung geschäftlichen Idealismus am wenigsten vermutet. Die angesehene gärtnerische Handels zeitung „The Florist Exchange“ hat folgende Neuerung eingeführt: Am Fusse jeder Seite, die ganz oder teilweise mit Inseraten gefüllt ist, bringt das Blatt jetzt regelmässig den Satz: „Prices advertised in these columns are for the trade only", d. h. „Die Preise in diesen Spalten sind nur für den Handel be stimmt“. Das Blatt sagt am Schlüsse seiner Begründung dieser Neuerung ungefähr wört lich: „Wir sehen keinen Grund, warum irgend welche Züchter gezwungen sein sollten, zu Engrospreisen Detailgeschäfte zu machen und unser Hinweis wird jedem eine materielle Stütze sein, wenn derartige Zumutungen ge stellt werden. Die strenge Befolgung des Satzes, wie er von nun an regelmässig auf den Seiten unseres Blattes erscheinen wird, kann dem Handel nur zum Segen gereichen!“ — Die auch im „Handelsgärtner“ erwähnte Zollbehandlung von Post paketen in Rumänien, wonach in Rumänien aus dem Ausland eingehende Postpakete im allgemeinen, von einzelnen besonders aufge führten Ausnahmefällen abgesehen, ohne Oeffnung lediglich nach den beigefügten Zollerklärungen des Absenders verzollt werden sollten, entspricht nicht den tatsächlichen Verhältnissen. Der Erlass einer Vorschrift im Sinne der gedachten Mit teilung, die den „Nachrichten für Handel und Industrie“ entnommen war, war wohl seitens der rumänischen Regierung in Erwägung ge zogen worden, ist aber nicht zur Ausführung gekommen. Die „Nachrichten für Handel und Industrie“ dementieren jetzt die Mitteilung, die von ihnen dem „Bukarester Tageblatt“ ent nommen war. — Oesterreichs Gemüse- und Obst handel mit Ungarn im Jahre 1906. In der Oesterreichisch Ungarischen Export- Revue ist eine Uebersicht über den Handel Oesterreichs und Ungarns mit einander gege ben, dem wir nur die nachstehenden Positionen über den Obst- und Gemüsehandel entnehmen wollen. Danach nahm der österreichische Markt aus Ungarn für 30 731000 Kronen Obst und Gemüse auf, während im Vorjahre 1905 sich der Wert nur auf 25402 000 Kronen belief. Andererseits lieferte Oesterreich nach Ungarn für 10868 000 Kronen Obst und Gemüse, im Vorjahre für 14 628 000 Kronen. Bedenkt man, welche gewaltige Mengen dieser Erzeugnisse Oesterreich nach Deutschland liefert, so kann man sich ein Bild von der ausgedehnten inten siven Produktion jenes Nachbarstaates auf diesem Gebiete machen. — Finlands Einfuhr in Gemüse- und Obsterzeugnissen im Jahre 1906. Der Aussenhandel Finlands hat im verflossenen Jahre eine günstige Entwicklung genommen. Frische und getrocknete Gemüse und Küchen gewächse wurden 2625 381 kg (1 727 300 kg im Vorjahre), Kartoffeln 7 011 362 kg (9126 823 kg 1905), Zwiebeln 2 298189 kg (1767 986 kg), eingeführt. Unter den zur Einfuhr gelangten Früchten stehen Aepfel obenan. Die Einfuhr betrug 3 780 595 kg (2133 032 kg im Vor jahre). Rechtspflege. — Zuführung von Gasen, Rauch, Russ und Geräuschen muss geduldet werden, wenn eine derart zur Einwirkung nach den örtlichen Verhältnissen der Grundstücke dieser Lage gewöhnlich ist. Das Reichs gericht hat dazu entschieden, dass dabei nur die gegenwärtigen Verhältnisse mass gebend sind, nicht aber auf frühere Verhält nisse zurückgegriffen werden kann. — Eine Neuregelung der Gebühren für Zeugen und Sachverständige haben die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin in einer Eingabe an den Reichskanzler in An regung gebracht. Es werden folgende Sätze vorgeschlagen: 1. Für die Entschädigung der Sachverständigen, die bisher in der Regel den Satz von 2 Mk. pro Stunde nicht überschreiten darf, soll allgemein die Vergütung, wie sie ausserhalb des gerichtlichen Verfahrens bei Leistung an einen Privaten erfolgen würde, als Masstab gelten. 2. Auch bezüglich der Ent schädigung der Zeugen soll von der Feststel lung bestimmter Sätze Abstand genommen, jene vielmehr in jedem einzelnen Falle nach dem Erwerbsverlust bemessen werden. 3. Die Ent schädigung von Zeugen und Sachverständigen für den durch Abwesenheit vom Aufenthalts orte verursachten Aufwand soll nicht auf den Betrag von 5 Mk. beschränkt bleiben, sondern den Zeitumständen entsprechend erhöht werden. Das ist zweifellos ein gerechter Reformvorschlag. Wir haben im „Handelsgärtner“ schon wieder holt betont, dass gerade bei Handelsgärtnern die Zeugengebühr meist in gar keinem Ver hältnis zu dem Verlust steht, den sie in Wahr heit erleiden. Freilich wird die Feststellung auch oft zu Weiterungen führen, da ihr doch unter Umständen erst Erörterungen vorausgehen müssen. — Die Vereinbarung über den Er füllungsort durch Aufdruck auf Brief bogen beschäftigt, trotz der vielen ergangenen Entscheidungen, noch immer die Gerichte. In einem Falle, der vor dem Landgericht Düssel dorf zur Entscheidung stand, erblickte das Gericht in dem Umstande, dass der angegebene Vermerk „Erfüllungsort Düsseldorf“ in dem Bestätigungsschreiben deutlich aufgedruckt sei und der Beklagte demselben nicht widersprochen habe, eine vertragsmässige Vereinbarung darüber, dass Düsseldorf der „Erfüllungsort“ sei und wiess deshalb die Einrede der Unzuständigkeit zurück. Das Kölner Oberlandesgericht war aber hierbei andrer Ansicht. Es hat in seiner Entscheidung vom 28. März ausgefübrt: Es ist wichtig, dass die in einem Bestätigungsschreiben enthaltene Angabe eines Erfüllungsortes vor sätzlich für den Empfänger bindend ist, wenn er nicht widerspricht, das folgt aus der Bedeutung und dem Zwecke des Bestätigungsschreibens im Handelsverkehr. Demnach hätten die Parteien vereinbart: „Erfüllungsort für alle Lieferungen Düsseldorf“. Aus dieser Klausel geht aber nicht hervor, dass auch für die Zahlung des Beklagten Düsseldorf Erfüllungsort sei sollte. Der Vermerk kann ebensogut so aufgefasst werden, dass für die verkaufte Ware der Er füllungsort Düsseldorf sein sollte. Wollten die Parteien einen einheitlichen Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung bestreiten, so musste das besonders vereinbart werden, etwa in der Weise, dass der aufgedruckte Vermerk lautete: „Für beide Teile Erfüllungsort Düsseldorf“. Das hätte bindende Kraft ge habt. Wenn aber, wie hier die Klausel lautet; „Erfüllungsort für alle Lieferungen Düsseldorf“, so ist hierin ein einheitlicher Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Beklagten nicht be gründet. — Forderung von Zinsen. Die Frage, ob im Verkehr zwischen Kaufleuten ein Lieferant berechtigt ist, seinem Kunden vom Fälligkeits tage der Forderung an, z. B. nach Ablauf eines dreimonatlichen Zieles, Zinsen zu berechnen, ist an sich nach § 353 des Handelsgesetzb. zu bejahen und gilt also auch von eingetragenen gärtnerischen Firmen, welche Kaufmannsqualität haben. Nach einem Gutachten der Handels kammer zu Weimar gilt dies jedoch nicht unein geschränkt. Wenn nähmlich in jahrelanger Geschäftsverbindung auf der einen Seite Waren ge liefert, auf der andren Seite Zahlungen geleistet sind, ohne dass der Lieferant in dieser Zeit durch Zu sendung eines halbjährlichen, zum wenigsten aber eines jährlichen Kontoauszuges mit Zinsen- berechnung mit seinem Anspruch hervorgetreten ist, so ist nach der Verkehrssitte in der Unter lassung ein Verzicht auf den Zinsenanspruch zn erblicken. Alsdann hat es bei dem durch die Mahnung erst entstehenden Anspruch auf Ver zugszinsen. (Gutachten der Handelskammer für das Grossherzogtum Sachsen vom 23. Dez. 1906, Mitteilungen 1907, Nr. 1.) Vereine und Versammlungen. — Der Verein selbständiger Han delsgärtner Badens hielt am 21. April in Mannheim seine diesjährige Hauptversamm lung ab und beschäftigte sich nach Erledigung der inneren Verbandsangelegenheiten mit der Neuwahl des Vorstandes, wobei die bisherigen Herren wiedergewählt wurden. Sodann referierte F. Liefold-Mannheim über die Ausstellung, wobei er ein Bild über die bisherige Entwick lung, sowie die sich bietenden Aussichten, gab. Ueber die Vorbereitung zu einem allgemeinen deutschen Gärtnertag, der im Herbst stattfinden soll, berichtete der Vorsitzende W. Prestinari. Es sind hierfür zwei Tage vorgesehen und äusser den eigentlichen Verhandlungen wurden die Besichtigung der städtischen Anlagen, eine Rheinfahrt etc., geplant. Recht geteilt waren die Ansichten darüber, ob die Gärtner für die Ortskrankenkasse oder für die Hamburger Gärtnerkrankenkasse sich zum Beitritt ent schliessen sollten. Wir haben in der letzten Nummer unseren Standpunkt dieser wichtigen Frage gegenüber genügend klargelegt und können auch konstatieren, dass in diesem Sinne von mehreren Rednern eingetreten wurde. Wir sind der Ansicht, dass selbst die kleinen Han- delsgärtuer noch mehr als bisher der Gärtner- kranksnkasse beitreten sollten. Der wichtigste Punkt der Tagesordnung war jedenfalls die Erörterung, warum bei der Organisation und bei den Wahlen zur Landwirtschaftskammer in Baden die Gärtnerei übergangen worden ist, trotzdem verschiedene Eingaben an das Grossherzogliche Ministerium des Innern ge richtet sind, auf welche nicht einmal eine Antwort erfolgte. Es wurde eine darauf Bezug nehmende Resolution angenommen, worin die Hauptversammlung den Standpunkt vertritt, dass die Gärtnerei zur Landwirtschaft gehört und mindestens zwei Vertreter in die Land wirtschaftskammer beanspruchen dürfe. Wir wollen wünschen, dass die badischen Gärtner einen Erfolg erzielen, können aber nicht unter lassen, darauf hinzuweisen, dass man dort bis her vielfach bestrebt war, die Gärtnerei dem Gewerbe anzugliedern. Sicher ist darin auch der Grund zu suchen, dass der Anschluss an die Landwirtschaftskammer nicht erfolgt ist. und Pflanzenversuchsstation und gilt als das grösste Institut dieser Art in Westindien. Ein kleinerer botanischer Garten befindet sich in Castleton und ist durch eine grosse Sammlung von Palmen hervorragend. — Der Papierverbrauch und die Papierfabrikation der Welt wird von i dem Mitarbeiter der „Revue scientifique" wie folgt angegeben. An der Spitze aller Kulturnationen stehen die Vereinigten Staaten von Amerika, denn es kommen dort jährlich 38,6 Pfund auf den Kopf der Bevölkerung pro Jahr, an zweiter Stelle wird England mit 34,3 Pfund und an dritter Stelle Deutschland mit 29,98 Pfund angegeben. Frankreich ver braucht 20,5 Pfund, Oesterreich 19 Pfund, Italien 15,4 Pfund. In der Produktion stehen gleichfalls die Vereinigten Staaten mit 639 734 t an der Spitze. Deutschland folgt dann und fabriziert jährlich 393 683 t, England 246051 t, Frankreich 196942 t, Oesterreich 147 706 t und Italien 123 026 t. Der Verfasser nimmt ferner an, dass Deutschland 51 000 t jährlich exportiert und hier die erste Stelle einnimmt. England musste trotz seiner bedeutenden Pro duktion 147706 t Papier vom Auslande beziehen. — Zur Ausschmückung Berliner Plätze. An der bevorstehenden Umgestaltung des Oranienplatzes sind Gartenkünstler und Architekten gemeinsam bemüht gewesen, ein einheitliches Bild zu schaffen. Professor B. Schmitz, der Erbauer der Oranienbrücke, hat den Vorschlag gemacht, eine Anzahl Bäume vollständig zu entfernen und grössere Rasen flächen zu schaffen, damit die gewaltigen monumentalen Kandelaber, welche an den Brückenköpfen angebracht sind, frei hervor treten und der Eindruck nicht durch Bäume beeinträchtigt wird. — Beim Bau des Virchow- Krankenhauses ist ebenso verfahren, indem die Gartenanlagen so gestaltet sind, dass sie den schönen Eindruck der gesamten Gebäude- Anlage zur vollen Wirkung kommen lassen. — Wir möchten hierzu allerdings bemerken, dass aüch häufig von Seiten der Architekten sehr rück sichtslos den Ansichten und Plänen der Garten künstler entgegengetreten und dadurch eine Missgestaltung der gärtnerischen Anlagen herbei geführt wird. — Amerikanische Nelken sind zur Zeit das Lieblingsthema der Gartenbauzeit schriften aller Länder, so dass man schon von einem „amerikanischen Nelkenfieber“ sprechen könnte. Gleich nachdem die amerikanische Nelkengesellschaft im Januar ihren 16. Kongress in Toronto (Kanada) abgehalten hatte, wid meten die grossen amerikanischen Handels zeitungen „The Florist Exchange“ und „Ameri can Florist“ der divine flower, d. i. der gött lichen Blume, eine Reihe von zum Teil sehr interessanten Abhandlungen, wobei auch dem Fortschritt in der Kultur der amerikanischen Sorten in anderen Ländern gedacht wurde. Gleichzeitig und im Anschluss hieran be schäftigten sich deutsche, englische, dänische, belgische und französische Fachblätter ein gehend mit der Frage, wobei verschiedene Sensationsnachrichten über die Massenanpflan zungen amerikanischer Nelken, die von deutschen Handelsgärtnern gemacht sind oder gemacht sein sollten, eine grosse Rolle spielten. Wenn gleich die ganze Propaganda für diese neueren Nelken amerikanischen oder anglo-amerikanischen Ursprungs durch einen oft allzu „amerikanischen Anstrich“ die Absicht der Reklame verrät, enthalten einige dieser Nelken-Artikel doch recht vernünftige und unparteiische Aeusserungen, wobei auch die Fehler dieser Wundersorten und ihr Verhalten unter minder günstigen Verhält nissen unter die Lupe genommen werden, so dass wir demnächst in einem zusammenfassen den Artikel auf die Frage zurückkommen. — Vorschriften für Geheim-Dünge- mittel in Grossbritannien. Jeder, der zum Gebrauch als Bodendüngemittel, so lautet ein englisches Gesetz, das am 1. Januar 1907 in Kraft getreten ist, einen Artikel verkauft, welcher im vereinigten Königreich einer künst lichen Bearbeitung unterworfen oder vom Aus lande eingeführt ist, hat dem Verkäufer ein Faktum zu übergeben, worin der Name des Artikels und der etwaige Gehalt an Stickstoff, löslichen Phosphaten, unlöslichen Phosphaten und Kali in Prozenten angegeben ist. Dieses Faktum soll als Gewähr des Verkäufers dafür dienen, dass der wirkliche Prozentgehalt der genannten Stoffe von dem in der Faktura ange gebenen nicht über die zugelassenen Irrtums grenzen hinaus abweicht. Die weiteren Be stimmungen des Gesetzes enthalten Schutz vorschriften bezüglich der Futterstoffe. Auch hier muss angegeben werden, aus was für Stoffen das Mittel hergestellt ist. — Zur Pflege der Naturdenkmäler ist neuerdings in Preussen von der Regierung ein Erlass bekannt geworden. Es sollen seltene Gehölze und ebenso alte Bäume, soweit das ohne grosse Opfer möglich ist, erhalten werden. Auch krautartige Pflanzen, Stauden und Zwiebel gewächse sind, wenn sie einzeln oder an be sonderen Stellen in Gemeinschaft vorkommen, möglichst zu schützen, so dass sie bei Aus rodungen im Walde nicht der Vernichtung anheim fallen. Pflanzenkrankheiten. — Zur Bekämpfung der Wühlmaus und Feldmaus empfiehlt E. Hotter die Anwendung von Barytpillen; er hält dagegen den Löfflerschen Mäusetyphusbazillus für nicht geeignet. Zur Herstellung der Pillen empfiehlt er 25 g kohlensaures Baryt, 100 g Maismehl, 50 g Weizenmehl und etwa 80 g Wasser. I Man kann aus dieser Masse etwa 600 Pillen anfertigen. Es genügt eine Dosis von 40 mg zur Vernichtung eines Tieres vollständig. — Als Mittel zur Verhütung der Kartoffelkrankheit werden in „Le Jardin“ folgende Massnahmen empfohlen: 1. Krankes Kartoffelkraut vor der Ernte abzumähen und zu verbrennen. 2. Ueberwinterung der Knollen in Räumen, wo die Temperatur 6° R. nur ausnahmsweise erreicht, durchschnittlich aber 2—4 0 R. beträgt. 3. Schwefeln der Saat kartoffeln vor dem Auslegen. — Der Mangel an Stickstoff bei Mohren und anderen Wurzelgewächsen ist leicht daran zu erkennen, wenn die Blätter eine hellgrüne oder gelbe Färbung annehmen. Es sollte dann diesem Mangel au Nahrung durch eine Kopfdüngung von Chilisalpeter, der innerhalb weniger Tage eine Veränderung her vorruft und das Wachstum sehr fördert, vor genommen werden. — Die Lebensfähigkeit der Sclero tinia an Kohlarten. Diese gefährliche Krankheit, die so grossen Schaden an allen Kohlarten anrichtet, ist nach einem Bericht von G. G. Hedgcock sehr lange fortpflan zungsfähig. Nach den angestellten Ver suchen haben trocken aufbewahrte Sklerotien noch nach einem Jahr ein Mycelium geliefert, aus denen sich in etwa zwei Wochen neue Sklerotien bildeten. Es geht hieraus hervor, mit welcher Gründlichkeit alle diese Gewebe krankheiten behandelt und vernichtet werden müssen. Tritt die Krankheit in den Ueber- winterungsräumen von Gemüse auf, so sollte nicht nur die Erde paraus vollständig in 30 cm Höhe entfernt werden, sondern auch die ver wendeten Deckbretter müssen gründlich ge reinigt und möglichst mit Kalkmilch gestrichen werden, damit alle noch vorhandenen Brut stätten vernichtet werden.
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