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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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Arbeitgeber und doch war nicht gegen ihn an zukämpfen. In § 850 der Zivilprozessordnung ist be stimmt, dass der Arbeits- und Dienstlohn nach den Bestimmungen des Lohnbeschlagnahme gesetzes vom 21. Juni 1869, § 1 und 2 der Pfändung nicht unterworfen ist, soweit er nicht die Höhe von 1500 Mk. jährlich überschreitet oder rückständig gelassen worden ist oder wegen Unterhaltsansprüchen von Familienglie dern oder Abgaben gepfändet werden soll. Und § 394 des Bürgerlichen Gesetzsbuches fügt hinzu: Soweit eine Forderung der Pfän dung nicht unterworfen ist, findet die Aufrechnung gegen die Forderung nicht statt. Daraus schien allerdings mit Sicherheit hervor zugehen, dass sich der Arbeitgeber in keinem Falle an den Lohn des Arbeitnehmers halten kann, sondern dessen gutem Willen überlassen ist, ob er den Anspruch seines Prinzipals be friedigen will oder nicht. Wenn die Lohn forderung, soweit nicht rückständiger Lohn in Frage kommt, nicht pfändbar ist, ist sie auch der Aufrechnung entzogen. Hat der Gärtner gehilfe aus grober Fahrlässigkeit seinem Arbeit geber zahlreiche Gewächshausfenster böswillig zerbrochen, Pflanzen ruiniert usw. und ist dem Prinzipal daraus eine Schadensersatzforderung erwachsen, so muss er am Lohntage nach der bisherigen Spruchpraxis doch den vollen Lohn ausgezahlt bekommen und der Prinzipal kann sehen, wie er seinem Schaden beikommt. Dass dies eine durchaus ungesunde Rechtslage sein musste, wird jedermann einsehen, der ein Ver ständnis für wirkliches Recht, das nicht am Buchstaben klebt, besitzt. Uns ist nun von einem Freund unseres Blattes aus Hof heim ein Urteil übermittelt worden, welches sich ebenfalls mit dieser wichtigen Frage beschäftigt und vom Gewerbe gericht Frankfurt-Main gefällt worden ist. Das Urteil nimmt darauf Bezug, dass nach der bisherigen Rechtsprechung auch des Gewerbe gerichts Frankfurt-Main verdienter Lohn vom Arbeitgeber nicht einbehalten werden darf; da nach § 1 und 2 des Lohnbeschlagnahmegesetzes in Verbindung mit § 394 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Aufrechnung des Lohnes un zulässig sei, und auch die Zurückbehaltung des Lohnes auf Grund des § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht stattfinde. Der für die Ent scheidung dieser Frage sehr wichtige § 273 hat folgenden Wortlaut: „Hat der Schuldner aus demselben recht liehen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurück behaltungsrecht). Dieser § sollte von vornherein ein Schutz mittel sein. Das Zurückbehaltungsrecht sollte als Sicherungsmittel zum Schutz desjenigen, der von seinem Gläubiger aus einem Rechts verhältnis auf Erfülluug belangt wird, obgleich ihm aus demselben Rechtsverhältnis ein fälliger Gegenanspruch zusteht. Treue und Glauben veroieten, dass jemand von seinem Gegner Er füllung einer Verpflichtung fordere, ohne die ihm selbst aus demselben Rechtsverhältnis ob liegende fällige Verpflichtung gleichzeitig (Zug um Zug) zu erfüllen. Aber man war sich nun darüber zweifelhaft, ob bei einer Lohnzurück haltung des Prinzipals dem Arbeitnehmer gegen über diese Vorschrift in Frage kommen könne und ob nicht vielmehr das, was das Gesetz hinsichtlich der Aufrechnung bestimme, auch für das sogenannte Zurückbehaltungsrecht An wendung finde. In den meisten Fällen lehnte man das Zurückbehaltungsrecht ab, wie es auch das Gewerbegericht Frankfurt-Main bislang getan hat. Jetzt aber hat dieses Gericht seine Meinung geändert und dahin entschieden, dass der Arbeitgeber, falls er eine fällige Forderung aus dem Arbeitsverhältnis hat, den verdienten Lohn zurückhalten kann, eine Entscheidung, die übrigens auch durch ein Urteil des Reichs- gerichts begründet wird. Es liegt ja für beide Forderungen dasselbe rechtliche Verhältnis vor, nämlich das Dienstverhältnis, mithin muss auch § 273 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus schlaggebend sein. Hat also ein Gärtnergehilfe Schaden angerichtet, so kann ihm der Prinzipal den Lohn anteilich am nächsten Lohntag zurückbehalten, bis der Gehilfe den Schaden ersetzt hat. Hat der Handeisgärtner dem Ge hilfen einen Vorschuss geleistet, ein Darlehn gewährt, und der Gehilfe verlässt die Stellung, so kann der Handelsgärtner den Lohn in Höhe seiner Gegenforderung zurückhalten, bis er von dem Gehilfen ebenfalls befriedigt worden ist. Der Arbeitgeber ist also nicht mehr der Gnade und Barmherzigkeit des Gehilfen überlassen, sondern kann sich am Lohn desselben schadlos halten, wenn ihm aus dem Dienstverhältnis eine Gegen forderung zusteht. Damit kommen wir wieder auf einem gesunden Rechtsstandpunkt an, der die bisher gefällten Entscheidungen sich mit dem Gerechtigkeitsgefühl nicht vereinen liess. Der deutsche Gartenbau-Handel im März 1907. Die Entwicklung unseres auswärtigen Han dels hat zwar im März infolge der klimatischen Einwirkung nicht die erwartete Höhe erreicht, doch wird der April ohne Zweifel einen Aus gleich bieten. Es lässt sich wohl erst dann über unseren Frühjahrsversand gegenüber dem Vor jahr ein wirklich sicheres und massgebendes Bild entwerfen. Während beispielsweise bei der Einfuhr von frischen Blumen der Winterfrost in der Riviera einen aussergewöhnlichen Rück gang hervorgerufen hat, der sich überhaupt nicht völlig ausgleichen wird, macht sich bei Baumschulenartikeln auch bei Topfpflanzen unbedingt der Schutzzoll fühlbar und es ge winnt den Anschein, als wenn sich für die deutschen Produzenten weit grössere Vorteile erkennen lassen, als anfänglich zugestanden worden sind. Die von dem statistischen Amt veröffentlichte Tabelle gestattet leider nur einen ganz mässigen Einblick und weisen so grosse Lücken auf, dass es unserer Ansicht nach später dringend notwendig ist, es erscheinen im An schluss hieran über die verschiedenen Haupt zweige der Gärtnerei besondere Jahresberichte. Diesen müssten dann die ersten Firmen der betreffenden Branchen als Mitarbeiter zur Seite stehen und Ergänzungen bieten. Wir werden hierauf noch einmal bei Gelegenheit näher zurückkommen. Aus Italien und besonders Südfrankreich sind im März wesentlich grössere Mengen frische Blumen zu uns gekommen. Die Position 41a weist eine Einfuhr in Nelken, Orchideen, Rosen und Veilchen von 3624 dz auf, hiervon kommen auf Frankreich 2897 dz, auf Italien 714 dz; unsere Ausfuhr dagegen beträgt nur 21 dz und davon sind 16 dz nach Schweden gegangen. — Flieder und vorher nicht genannte andere frische Blumen etc. sind 1400 dz zu uns gekommen. Auch hier steht Frankreich mit 1217 dz an der Spitze, Italien folgt mit 124 dz, die Nieder lande beteiligten sich mit 35 dz. Unsere Aus fuhr hauptsächlich nach Oesterreich-Ungarn und Russland betrug 63 dz. — Frisches Bindegrün empfingen wir im März 1527 dz, davon 1281 dz aus Italien, 227 dz aus Oester reich-Ungarn ; unsere Ausfuhr erreichte 121 dz, als Empfänger werden Dänemark und die Schweiz angegeben. — Cykaswedel und Kränze daraus, sind 2 dz eingegangen und 17 dz verschickt GetrockneteBIumen-BIätter (darunter Kapblumen, Gräser, Palmen wedel etc.) empfingen wir 714 dz, davon 267 dz aus Nordamerika, 95 dz von Cuba, 54 dz aus Italien. Unsere Ausfuhr belief sich auf 267 dz, hierbei wird Grossbritannien mit 37 dz, Frank reich mit 31 dz genannt. Das Topfpflanzengeschäft nahm ebenfalls im März schon einen ganz beträcht- lieben Umfang an. Es wurden zunächst zollfrei: Palmen, indische Azaleen und Lorbeer bäume 3077 dz mit ganz geringer Ausnahme, ausschliesslich aus Belgien bei uns eingeführt. Unsere Ausfuhr belief sich auf 389 dz, die wiederum nach Oesterreich - Ungarn gingen. Topfpflanzen mit Ausnahme der erstgenannten wurden 221 dz eingeführt, darunter 174 dz aus Belgien und 25 dz aus den Niederlanden. Unsere Ausfuhr betrug 504 dz, davon sind 455 dz nach Oesterreich-Ungam gegangen. — Orchideen in ruhendem Zustande empfingen wir 21 dz, davon 18 dz über Belgien. — Blumen-Zwiebeln und -Knollen wiesen eine Einfuhr von 796 dz auf, davon 662 dz aus den Niederlanden. Unsere Ausfuhr er reichte noch 792 dz, davon gingen 213 dz nach Nordamerika, 47 dz nach Grossbritannien. In der Baumschulenbranche in teressieren uns zunächst Forstpflanzen. Wir haben hierbei mit einer zollfreien Einfuhr von 2104 dz, davon 1312 dz aus Belgien und 759 dz aus den Niederlanden, zu rechnen. Unsere Ausfuhr erreichte 2973 dz. Es gingen nach Oesterreich-Ungarn 1427 dz, nach Däne mark 651 dz. Auch bei Obst- und Allee bäumen fällt das Resultat zu unseren Gunsten aus. Wir haben davon 997 dz, aus den Nieder landen 607 dz und aus Belgien 65 dz, er halten. Unsere Ausfuhr richtete sich bei einem Gesamtbetrag von 1495 dz mit 1024 dz nach Oesterreich - Ungarn, mit 149 dz nach der Schweiz. Allee-, Park- und andere Zier- bäume wiesen eine Einfuhr von 1138 dz auf, davon sind 848 dz aus den Niederlanden, 215 dz aus Frankreich. Unsere Ausfuhr ist gering, sie beträgt nur 267 dz, davon kommen 124 dz auf Oesterreich-Ungarn, 26 dz auf Russland. — Viel günstiger gestaltet sich der Absatz mit Rosen für uns. Einer Einfuhr von 104 dz aus den Niederlanden und Frankreich stehen 577 dz Ausfuhr gegenüber, dabei kommen auf Oesterreich-Ungarn 175 dz, auf Frankreich 145 dz, andere Länder sind leider nicht an gegeben. — Koniferen, immergrüne Ge ¬ hölze, darunter Rhododendron, Kirsch lorbeer kamen zu uns 4662 dz, davon aus den Niederlanden 3778 dz, aus Belgien 820 dz. Die Ausfuhr ergab 264 dz, davon kommen auf Oesterreich-Ungarn 102 dz. Der Samenhandel hatte seinen Höhepunkt im März gleichfalls überschritten, wenn auch noch ganz bedeutende Mengen davon ein- und ausgeführt wurden. Gemüsesamen kamen im März 238 dz zu uns, davon 102 dz aus den Niederlanden und 71 dz aus Frankreich. Unsere Ausfuhr betrug 1616 dz, davon gingen 527 dz nach Russland, 376 dz nach Oesterreich-Ungarn, 96 dz nach Belgien, 53 dz nach Dänemark, 47 dz nach Frankreich, 44 dz nach der Schweiz, kleinere Mengen nach Grossbritannien, den Niederlanden und Nordamerika. — Blumen samen empfingen wir 31 dz und verschickten 120 dz, davon 10 dz nach Grossbritannien, 3 dz nach den Staaten von Amerika. Runkel rübensamen, verzollt zu Mk. 1,—, haben wir einer Einfuhr von 739 dz, meist aus Frank reich und Oesterreich-Ungarn, eine Ausfuhr von 9576 dz gegenüber zu stellen; davon kommen 5514 dz auf Oesterreich-Ungarn, 444 dz auf Belgien. Zuckerrübensamen, ebenfalls ver zollt zu Mk. 1,—, empfingen wir 141 dz, unsere Ausfuhr dagegen erreichte 62955 dz, nach Oesterreich-Ungarn gingen 19 646 dz, Russland 15389 dz, Frankreich 11164 dz, Bel gien 5466 dz, den Niederlanden 4449 dz, Schweden 3789 dz, Amerika 1450 dz, Dänemark 570 dz, Spanien 228 dz. In der Abteilung Küchengewächse in teressieren uns zunächst Rotkohl und Weiss kohl. Die Einfuhr weist eine gewisse Stabilität auf, denn es sind 35 063 dz, verzollt zu 2,50 Mk., mit ganz unbedeutender Ausnahme aus den Niederlanden zu uns gekommen. Unsere Aus fuhr belief sich auf 5923 dz, davon gingen 4244 dz nach Oesterreich-Ungarn und kleinere Mengen nach der Schweiz und Frankreich. — Wirsing, Rosen- und Grünkohl weisen ebenfalls eine geringe Schwankung auf. Zu demselben Zollsatz, d. h. 2,50 Mk., empfingen wir mit wenig Ausnahme 18542 dz, wiederum sind fast nur die Niederlande beteiligt; ausge führt wurden von uns 496 dz und zwar 388 dz nach der Schweiz, ein geringeres Quantum nach Oesterreich - Ungarn. Auch die T o • maten, Spargel, Pilze etc., d. h. die Rubrik 33c, weist eine bedeutende Zunahme auf. Es sind 2547 dz unverzollt zu uns ge kommen, hierbei ist Spanien mit 1945 dz, Frankreich mit 475 dz beteiligt; unsere Aus fuhr betrug 291 dz, 161 dz gingen nach Russland, 61 dz nach Dänemark. — Einen ganz enormen Aufschwung zeigt uns die Rubrik Blumenkohl etc,, denn es sind zollfrei 41229 dz zu uns gekommen, hiervon lieferte Italien 30 552 dz, Frankreich 9050 dz und die Niederlande 961 dz. Unsere Ausfuhr betrug 1103 dz, davon kommen auf Oester reich-Ungarn 387 dz. — Zwiebeln weisen auch noch ansehnliche Zahlen auf. Einer Ein fuhr von 10281 dz, davon 5023 dz aus Oesterreich-Ungarn, 3063 dz aus Aegypten, steht eine Ausfuhr von 27 618 dz gegen über, davon kommen auf Grossbritannien 21117 dz, auf Russland 2940 dz und auf Dänemark 1171 dz. — Bohnen und Erbsen empfingen wir 83 dz fast nur aus Frankreich. — Spinat, Salat, Rhabarber etc. sind zollfrei 16703 dz eingeführt, davon aus Frankreich 9391 dz, aus Italien 4 444 dz, aus den Nieder ¬ länder Unser davon Ungar rettic 3444 britan 1370 etc., 1 davon kleine reich 2112 1240 Di genon sind Mk. 2 verzol von 4 liefert Ungar 1077 512 c wir 7 und meist eine i auf. nach < sind r wir 6 welche Ganz in Si empfir kamen Apfel davon Zitro 19196 dass £ getro Zwetse 1906 Rückg; 70 Mi und P Export hältnis schwac Engr streng schaff : umsicht Allgem, diesem gewisse Handel ist uni erfolgn gärtner schauu für die Die G offenen einmal dem L zierten Blumen mindestens dieselbe Beachtung als Lobelia Kathleen Mallard, die jetzt von allen Seiten verherrlicht wird. Aber auch die übrigen, kobeltblauen und weissen Sorten der L. ramosa- Gruppe sind mit ihrem höheren und gleich zeitig mehr lockerem Wuchs für den äusseren Rand der Fenster und Balkonkästen weit ge eigneter — namentlich für Fernwirkung — als „Kaiser Wilhelm" oder Crystal Palace compacta. Lobelia Richardsoni mit blauen Blumen und L. littoralis (syn. Pratia angulata) mit weissen Blüten sind dagegen ausgesprochene Hänge pflanzen von leichtem, überhängenden Wuchs und beide besonders reichblühend und hart. Lobelia Richardsoni, wovon L. Hamburgia eine Verbesserung sein soll, hat eine zierliche braun rote Belaubung und entwickelt Ranken bis zu 60 cm Länge; sie passt daher besser an die Aussenkante der Kästen; die niedliche weisse Lobelia littoralis wächst fast rasenartig und die niederliegenden Ranken bewurzeln sich leicht; in sonniger Lage setzt sie im Herbst rote Beeren an. Wegen ihrer zarteren Konstitution und des niedrigen Habitus eignet sie sich nur zur Bekleidung der Innenseiten der Kästen. Beide sind überaus leicht zu vermehren und sehr wetterhart; sie halten in Südeuropa im Freien aus. Linaria Cymbalaria. Eine einheimische, äusserst zierliche Frauenflachs-Art, die aller dings nicht zwischen Efeupelargonien oder Heliotrop gepflanzt werden darf, aber für be stimmte Zwecke doch ein willkommenes Mate rial darbietet. Sie eignet sich überhaupt weniger zur Bepflanzung von Kästen, als vielmehr zur Bekleidung der Balkonumfriedigungen selbst, wo man sie in schmalen Mauerspalten an siedeln kann, da sie so am ersten ihre natür lichen Wachstumsverhältnisse findet. Lysimachia Nammularia. Ebenfalls eine wildwachsende Pflanze, die aber mehr für feuchte, schattige Lagen passt, während Linaria Cymbalaria nur an recht luftigen, freien Stellen gut gedeiht. Die Pflanze ist eine echte Staude, mit schlanken, dicht beblätterten Trieben, rund lichen, glänzendgrünen Blättern und gelben Blumen. Sie vermehrt sich leicht durch Teilung und dürfte ebenso wie Glechoma als billig heran zuziehende Schattenpflanze von Werf sein. Die gelbblättrige Form hiervon ist mir nicht bekannt. Lonicera Caprifolium. Die Mehrzahl der Arten dieser holzigen Schlingpflanzen kann als zu starkwüchsig für den vorliegenden Zweck kaum in betracht kommen. Eine Ausnahme machen Lonicera sempervirens und L. japonica samt den diesen zwei Arten nahestehenden Bastarden und Varietäten. Hierzu gehört zunächst die büntlaubige Lonicera japonica aureo-reticulata, die vielleicht unter dem älteren, aber doch recht unpraktischen Namen Lonicera Caprifolium brachypoda aureo- reticulata bekannter ist, ferner die zwei schönen Bastarde L. fuchsioides und L. punicea, sowie L. sempervirens superba. Alle diese sind leicht aus holzartigen, aber auch aus krautartigen Stecklingen zu vermehren. Um eine gute Wirkung zu erzielen, müssen jedoch verpflanzte zweijährige Exemplare Verwendung finden. Die dunkelgrüne, lederartige Belaubung und die eigenartigen korallroten oder blutroten Blüten dolden dieser Geissblattarten bieten in Ver bindung mit Topfpflanzen aus den hier be sprochenen Gattungen eine willkommene Ab wechslung. Sie können allerdings nur an den Aussenfronten nicht zu kleiner Gebäude Ver wendung finden und lieben volle Sonne. Von der bunten Form kann ungefähr das gleiche gelten; diese Pflanze weicht überdies sowohl durch Eigenart der Blattzeichnung wie durch zierlichen Wuchs sehr vorteilhaft von anderen buntblättrigen Gewächsen ab und sollte schon deshalb öfter als bisher Berücksichtigung finden. Vermischtes» — Gärtnerisches über Jamaika. Ueber diese westindische Insel, die durch das Erdbeben von Kingston vor wenigen Monaten die all gemeine Aufmerksamkeit auf sich lenkte, bringt „The Florist Exchange“ einige Notizen von gärtnerischem Interesse. Den Namen „Edelstein der Antillen“ trägt die Insel nicht ohne Be rechtigung, denn die Schönheit der Tropen vegetation wird nur noch durch die Pflanzen welt auf Trinidad übertroffen. Eigentümlich ist das Fehlen grosser Waldbäume. Längs der Landstrassen sieht man viel Brotfruchtbäume (Artocarpus incisa), der aber nicht einheimisch ist. Häufiger sind die Mangopflaumen (Mangir fera tndica), Erythrina umbrosa, die hier Immortellenbaum genannt wird, Cedrela odorata, Poinciana, Spathodea etc. An vielen Stellen findet man enorme Bambus, deren Holz aber der leichten Vergänglichkeit wegen keine An wendung findet. Die Gärten im Privatbesitz sind meist nicht besonders gepflegt und machen zum Teil einen verwilderten Eindruck. Eine öffentliche Anlage, der Paradegarten in Kingston besitzt schattige Spaziergänge, man vermisst aber den Luxus der Stadtgärten nordamerikanischer Städte, dagegen sind die „Kings house gardens“, die den Wohnsitz des Gouverneurs umgeben, bemerkenswert. Ein Exemplar von Pothos argyraea mit den prächtigen gelbbunten Blättern in Grösse eines Rhabarberblattes klimmt hier bis zu 17 m Höhe in den Baumkronen. Auch eine Allee von Ficus Benjamina bestrickt durch ihre Schönheit; alle Ficus-Arten gedeihen am besten in voller Sonne, und sogar Ficus repens, den man in den nordischen Ländern gewöhnlich in schattigen Warmhäusern findet, befindet sich hier, der vollen Tropensonne ausgesetzt, sehr wohl. „Hope gardens“, fünf englische Meilen von Kingston ist zugleich Botanischer Garten Honourabie F. Bouverie, Katharine Tracy, Prima Donna und Royal Robe. In scharlach nenne ich: King Edward VII, Mars und Salopian; in weiss: Blanche Burpee, Mont Blanc, Sadie Burpee. Ausserdem wären noch als schöne Farbenblumen zu empfehlen: Honourabie Mrs. E. Kenyon (hellgelb), Dorothy Tennart (hellila), Gorgeous (orange), Othello (braun) und Black Knight (dunkelbraun). Für die Innenausschmük- kung können auch die niedrigen Lathyrus Cupido- Sorten zur Verwendung gelangen, die aller dings an Grösse und Schönheit der Blumen den eben genannten, neueren grossblumigen Sorten bedeutend nachstehen. Lathyrus sind bekanntlich in allen guten Samengeschäften in schönen Farben zu haben. Lobelia. Schon vor Jahrzehnten fanden die niedrig bleibenden Sorten der Lobelia Erinus ausgedehnte Verwendung für ähnliche dekora tive Zwecke, als sie vorliegender Artikel be handelt. Dennoch ist es befremdlich, dass man sich fast ausschliesslich auf Lobelia Erinus beschränkte, da verschiedene andere, weit passendere Arten für diesen Zweck zur Ver fügung standen. Die Sorten, die man benutzte, gehörten nicht etwa der älteren Rasse von Lobelia Erinus an, die durch schlanke, halb liegende Zweige und lockeren Wuchs für die Verwendung als Balkonpflanze recht geeignet erscheint, sondern fast ausschliesslich der neueren Rasse der L. Erinus compacta. Da gegen wurden Lobelia ramosa, L. Richardsoni und L. littoralis vollständig vernachlässigt. Die letztere ist in Handelsgärtnereien wohl über haupt kaum zu finden, wenn man von dem reichhaltigen Pflanzensortiment der Firma Haage & Schmidt in Erfurt absieht. Die alte Lobelia ramosa tenuior wird erst jetzt, sogar als Neuheit bezeichnet, häufiger ange boten. Zweifellos verdient sie mit ihren tief blauen, durch ein grosses weisses Auge ge und P grösste kleinert Castle von Pa Papie dem M folgt Kulturn von At 38,6 P pro Jah 34,3 Pf mit 29, braucht Italien gleichfa an der fabrizier Frankre und Ita ferner i exportie Englanc duktion Plätze des Or Architek einheitlie B. Schi hat den vollstänc flächen monumt Brücken treten u beeinträc Kranken Gartenar
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