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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 9.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19070000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19070000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 9.1907
-
- Ausgabe No. 1, 5. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 2, 12. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 3, 19. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 4, 26. Januar 1907 1
- Ausgabe No. 5, 2. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 6, 9. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 7, 16. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 8, 23. Februar 1907 1
- Ausgabe No. 9, 2. März 1907 1
- Ausgabe No. 10, 9. März 1907 1
- Ausgabe No. 11, 16. März 1907 1
- Ausgabe No. 12, 23. März 1907 1
- Ausgabe No. 13, 30. März 1907 1
- Ausgabe No. 14, 6. April 1907 1
- Ausgabe No. 15, 13. April 1907 1
- Ausgabe No. 16, 20. April 1907 1
- Ausgabe No. 17, 27. April 1907 1
- Ausgabe No. 18, 4. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 19, 11. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 20, 18. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 21, 25. Mai 1907 1
- Ausgabe No. 22, 1. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 23, 8. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 24, 15. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 25, 22. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 26, 29. Juni 1907 1
- Ausgabe No. 27, 6. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 28, 13. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 29, 20. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 30, 27. Juli 1907 1
- Ausgabe No. 31, 3. August 1907 1
- Ausgabe No. 32, 10. August 1907 1
- Ausgabe No. 33, 17. August 1907 1
- Ausgabe No. 34, 24. August 1907 1
- Ausgabe No. 35, 31. August 1907 1
- Ausgabe No. 36, 7. September 1907 1
- Ausgabe No. 37, 14. September 1907 1
- Ausgabe No. 38, 21. September 1907 1
- Ausgabe No. 39, 28. September 1907 1
- Ausgabe No. 40, 5. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 41, 12. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 42, 19. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 43, 26. Oktober 1907 1
- Ausgabe No. 44, 2. November 1907 1
- Ausgabe No. 45, 9. November 1907 1
- Ausgabe No. 46, 16. November 1907 1
- Ausgabe No. 47, 23. November 1907 1
- Ausgabe No. 48, 30. November 1907 1
- Ausgabe No. 49, 7. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 50, 14. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 51, 21. Dezember 1907 1
- Ausgabe No. 52, 28. Dezember 1907 1
- Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 3
-
Band
Band 9.1907
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- Der Handelsgärtner
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Jahrgang: No. 1902: Haben die Baumschulenbetriebe land wirtschaftlichen oder gewerblichen Charakter? 18 Welche Bestimmungen der Gewerbe ordnung erleiden in der Gärtnerei Anwendung? 7—10 Das preussische Kammergericht und die rechtliche Stellung der Gärtnerei 12 Immer wieder das Recht des Gärt ners 25, 26 Die rechtliche Stellung der Gärtnerei und der Erlass des Handelsministers Möller 5 1903: Die Agitation der Gehilfen für die Sonntagsruhe 29, 30 1904: Fangballspiel in der Gärtnerei . . 27 Wie verhält sich der Handelsgärtner, wenn er zu Beiträgen zur Hand werkskammer herangezogen wird? 21 1905: Die Rechtsfrage in der Gärtnerei 21,22 Ist ein Einkilopaket für die Gärtnerei, insbesondere die Samenbranche, wünschenswert? Bereits vor Jahren tauchte einmal die Idee auf, ein sogenanntes Warenpaket einzufübren, das als Mittelding zwischen den Warenproben- Sendungen und den Postpaketen dienen sollte. Mehrere Handelskammern haben sich damals mit der Frage beschäftigt, ohne dass es dabei zu einem befriedigenden Resultate gekommen wäre. Gegenwärtig ist die Idee vom „Verband reisender Kaufleute Deutschlands“ wieder auf gegriffen und in weitere Kreise getragen worden. Zum ersten Male hat sich jetzt auch die breite Oeffentlichkeit mit der Sache beschäftigt und wie wir hören, wird auch der deutsche Handelstag infolge eines Antrages der Handels kammer Plauen, sich mit der Sache befassen. Dem „Verband reisender Kaufleute“ ge bührt jedenfalls das Verdienst, der Agitation für eine solche Institution einen weiteren Spiel raum gegeben zu haben. Es gilt nunmehr, dem Herrn Staatssekretär des Reichspostamtes auch die Meinung der beteiligten geschäftlichen Kreise zu unterbreiten. An uns tritt die Frage heran: „Würde ein solches Paket der deutschen Gärtnerei, insbesondere der Samenbranche, Nutzen bringen?“ Be zweckt wird die Einführung eines solchen Paketes mit dem Frankobetrage von 30 Pfg., durch alle Zonen, ohne Begleitadresse. Ein grosser Teil der versandten Waren, die im einzelnen keinen hoben Handelswert besitzen, zum Versand als Warenproben aber unzu lässig sind, oder sich nicht dafür eignen, weil sie eine sorgfältige Verpackung erfordern, macht ein Mittelding zwischen Warenprobe und dem teuren Postpaket notwendig. Uebersteigt doch bei Versendung derartiger Waren über die erste Zone hinaus der zu zahlende Franko betrag sehr oft den Handelswert der Ware selbst Unter den ins Auge gefassten Waren, die im Warenpaket zu versenden wären, werden in der mehrerwähnten Eingabe auch Sämereien genannt Es wäre nun ganz interessant, wenn wir die Meinung der grossen Firmen dieser Branche über die Vorteile eines solchen Ein kilopaketes hören könnten und haben wir dieserhalb uns an einzelne um eine Auskunft über ihre Stellungnahme in dieser Frage ge wandt Einen grossen Vorteil werden an dem Einkilopaket auch diejenigen Handelszweige haben, welche ihre Waren den Käufern vor her bemustern. Während jetzt eine Waren probe nur bis 350 g zulässig ist, würde es in Zukunft möglich sein, die Güte der Ware dem Käufer durch grössere Muster vor Augen zu führen. Wir glauben auch nicht, dass post technische Schwierigkeiten etwa in Frage kommen könnten. Der Verband reisender Kauf leute sagt in dieser Beziehung: „Die Auf lieferung der Pakete könnte genau wie jetzt bei den Paketannahmen erfolgen. Die Ver mehrung des Frankos hätte in Freimarken auf dem Pakete möglichst durch eine einzige Marke ä 30 Pfg. zu geschehen. Ein Bekleben mit Aufgabenummem könnte unterbleiben. Das Gewicht wäre auf dem Paket niederzuschreiben. Eine Eintragung in Annahmebücher käme in Wegfall. Die Beförderung könnte mit jeder Post erfolgen, die Briefsendungen befördert, wie dies jetzt schon bei dringenden Paketen der Fall ist. Es würde dadurch eine erheb liche Beschleunigung in der Beförderung er zielt. Eine Erleichterung der Uebergabe an die Eisenbahnposten dürfte die Verpackung in Beuteln zusammen mit Drucksachen, Waren proben und sonstigen grossen Briefsendungen bieten. Bestellgeld dürfte für den Austrag des Einkilopaketes nicht erhoben werden, wie dies ja bei Warenproben bis zu 350 g und Druck sachen bis zu 1 kg auch nicht der Fall ist. Ein Ausfall in Einnahmen ist kaum zu be fürchten, da sich der Preis des Einkilopaketes mit der Gebür für grössere Warenproben und Drucksachen deckt. Durch die Einführung des Einkilopaketes ohne Begleitadresse würden der Postverwaltung auch im inneren Betriebe grosse Ersparnisse und Erleichterungen ent stehen. Etwaige Bedenken aber wären, im Hinblick auf die grosse Bedeutung, welche ein solches neues Beförderungsmittel für den ge samten Handel haben würde, wohl leicht zu zerstreuen. Natürlich würden Vorkehrungen ge troffen werden müssen, dass dieses Einkilo paket auch als Wertpaket benutzt werden kann. Wir kommen auf die Angelegenheit später noch zurück. Rundschau. Handel und Verkehr. — Herabsetzung des Portos und Postverträge. Der deutsche Handelstag hat an den Reichskanzler ein Gesuch gerichtet, dass er dahin wirken möge, dass das Franko für Briefe im inneren deutschen Verkehr von 10 auf 8 und für Postkarten von 5 auf 4 Pfg. er mässigt werde. Ferner ersucht er, zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern, wie bereits mit Luxemburg, Verträge abzuschliessen, wonach für den Verkehr zwischen diesen Ländern nur die für den inneren Verkehr derselben be stehenden Frankosätze in Anwendung kommen sollen. Auch möchte das zwischen den Ländern des Weltpostvereins bestehende Franko auf die Stufe herabgesetzt werden, dass es mit dem in diesen Ländern zu erhebenden Franko für den inneren Verkehr übereinstimmt. — Erstattung von Bestellgeld. Bei einer unbestellbaren Sendung kann das voraus bezahlte Bestellgeld auf die für die Rückgabe der vom Absender zu erhebenden Gebühr in Anrechnung gebracht werden. Eine Erstattung des vorausbezahlten Bestellgeldes findet aber nicht statt, weder dann, wenn der Absender der unbestellbaren Sendung Abholer ist, noch wenn das vorausbezahlte Bestellgeld die am Absendungsorte übliche Gebühr übersteigt. — Kann die Bestellung von Post sendungen bis zu einer bestimmten Zeit nach einem bestimmten Lokal und nach Ablauf der angegebenen Zeit nach einem anderen Lokal verlangt werden? Es gehen häufig Postsendun gen ein, welche z. B. bis Sonnabend mittag nach dem Geschäfte und Sonnabend abend oder Sonntag nach der Wohnung bestellt werden sollen. Die Postverwaltung trägt derartigen Wünschen Rechnung, wenn es sich ohne Ge fährdung des Dienstbetriebes machen lässt, doch liegt eine Verpflichtung für die Postverwaltung, diesen Wünschen zu entsprechen nicht vor. Beschwerden über unregelmässige Zustellung von derartigen Sendungen sind daher zwecklos. — Viele Firmen, welche grössere Kataloge, Reklamesachen in der Ge wichtsgrenze von 100—250 g im Orts und Nachbarortsverkehr versenden, tun besser, diese Sachen nicht als Drucksache, sondern als Brief zu versenden. Denn, während bei Druck sachen in obiger Gewichtsgrenze im Orts- und Nachbarortsverkehr und im allgemeinen Verkehr kein Unterschied besteht und dieselben im Ge wicht von 100—250 g durchgängig mit 10 Pfg. frankiert werden müssen, kosten Briefe im Orts und Nachbarortsverkehr bis 250 g nur 5 Pfg. Dieser Umstand wird von vielen Firmen nicht beachtet. Bei Drucksachen unter 100 g ist die Versendung unter Kreuzband vorteilhafter. — Die österreichische Postver waltung plant die Einführung von Tele grammkarten zu 50 Heller (45 Pfg.) für Mitteilungen von nicht mehr als 10 Textworten. (Die österreichische Telegrammtaxe ist jetzt 2 Heller für jedes Wort, zum mindesten aber 60 Heller.) Bei Telegrammen mit mehr Worten kann die Karte auch verwendet werden, doch findet dann die ermässigte Gebühr keine An wendung. — Handel mit unserem südwest afrikanischen Schutzgebiet. Im Jahre 1905 hat dieses deutsche Kolonialgebiet an Küchengewächsen, einschliesslich Kartoffeln, 1084854 kg für 285346 Mark eingeführt, darunter 470139 kg für 109752 Mark aus Deutschland. Beim Obst (frisch oder gedörrt) belief sich die Einfuhr auf 174046 kg für 154195 Mark, aus Deutschland 48030 kg für 44 993 Mark. Weiter wurden Sämereien und Stecklinge 3265 kg für 6750 Mark, aus Deutsch land 2186 kg für 6152 Mark eingeführt. Bei lebenden Pflanzen betrug die Einfuhr 1977 kg (2036 Mark), aus Deutschland 1652 kg (1393 Mark). Die Ausfuhr betrug bei lebenden Pflanzen 64 kg (33 Mark), nach Deutschland 14 kg (13 Mark). — Desinfektion eingeführter Kar toffeln auf Kreta. Nach einer an die Zoll ämter von Canea-Candia und Rethymno ein gegangenen Verfügung sollen alle von Europa nach Kreta eingeführten Kartoffeln künftig, um die Einschleppung der Reblaus zu verhindern, bei ihrer Ankunft desinfiziert werden. Diese Massnahme soll selbst dann Anwendung finden, wenn eine amtliche Bescheinigung darüber vorgelegt wird, dass in dem Herkunftslande die Reblaus nicht vorkommt. — Die Frachtermässigung für Torf streu und Torfmull, welche vom 1. Mai für die preussischen und hessischen Bahnen eintritt, wird auch den Gärtnern zugute kommen da man bekanntlich der Verwendung von Torf immer mehr Aufmerksamkeit zuwendet. Auch die oldenburgischen Staatsbahnen werden sich sicher anschliessen. Die Frachtermässigung be trägt für den Doppelwaggon von 10000 kg gegenüber den bisher bestehenden Sätzen bei einer Entfernung bis zu 100 km 5 Mk., bis zu 150 km 11 Mk., bis zu 200 km 17 Mk., bis zu 300 km 25 Mk. und bis zu 500 km und darüber 29 Mk. Rechtspflege. — Ein Unfall durch Blitzschlag ist nach einer Entscheidung des Reichsversicherungs amtes, nachdem die Berufsgenossenschaft und das Schiedsgericht die Haftpflicht abgelehnt hatte, als ein Betriebsunfall anzusehen. Der betreffende Arbeiter war auf freiem Gemüseland von einem Blitzschläge getötet worden. Die Entscheidung hebt hervor, dass der Verunglückte durch seinen Standpunkt auf freiem Felde, den er doch infolge seiner Betriebsbeschäftigung eingenommen hatte, in einem gewissen Um kreise den höchsten Punkt des Geländes bildete. Nach den wissenschaftlichen Erfahrungen über die Bildung der Blitzbahnen ist anzunehmen, dass der Arbeiter während des Gewitters der Blitzgefahr in erhöhter Weise ausgesetzt war. Auch die neuesten wissenschaftlichen Beob achtungen bestätigen, dass die Blitzbahn sich immer dahin richtet, wo ein besonderer Gegen stand sie anzieht, also nicht dem Zufall unter worfen ist. — Wahrheitswidrige Zeugnisse. Ein Angestellter hatte sich in seiner Stellung mehr fache kleine Unehrlichkeiten zu schulden kommen lassen, die ihm aber verziehen wurden. Als er abging, schrieb ihm der Prinzipal in das Zeugnis, dass er ein fleissiger, strebsamer und treuer Mitarbeiter gewesen sei. In seiner nächsten Stelle unterschlug derselbe 2500 Mk. und sein Prinzipal wandte sich nunmehr wegen Schadenersatz an den früheren Arbeit geber, da von dem Angestellten natürlich nichts zu holen war. Der Beklagte ist auch in allen Instanzen zur Zahlung der 2500 Mk. verurteilt worden, auch das Reichsgericht hat daran nichts geändert Es führt aus, dass das Zeugnis dazu bestimmt sei, bei neuen Be werbungen als Ausweis zu dienen. Wenn nun der Prinzipal bewusstermassen unwahre Angaben mache, so mache er sich einer ab sichtlichen Täuschung oder des Versuches einer solchen denen gegenüber schuldig, welchen der Angestellte später das Zeugnis vorlege. Vereine und Versammlungen. — Der Landeskulturrat im König reich Sachsen hat am 23. und 24. April eine öffentliche Gesamtsitzung (45.) abgehalten, an welcher auch der Gartenbau-Ausschuss das erste Mal teilnahm und dessen Beschlüsse be stätigt wurden; als Vorsitzender des Gartenbau- Ausschusses ist Rudolf Seidel, Grüngräbchen nunmehr ordentliches Mitglied des Landes kulturrates. Die Wahlen zum Ausschüsse für Gartenbau sind für gültig erklärt, desgleichen hat der Landeskulturrat dem Anträge des Gartenbau-Ausschusses, den Beitragssatz für die Einheit auf 1,6 Pfennige festzusetzen, zugestimmt Die Geschäftsordnung für den Ausschuss für Gartenbau ist als § 16b in die des Landes kulturrates aufgenommen und genehmigt worden. füllten Blumen zeigt eine sehr ansprechende, ins Lachsfarbene spielende Nuance; auch die pfeilförmigen, behaarten Blätter sind recht zier lich. Wie diese anmutige Convolvulacee zu dem Namen „Bärenwinde“ kommt, ist nicht recht ersichtlich; jedenfalls ist sie grösserer Ver breitung wert. Die Knollen sind in allen grösseren Samenhandlungen käuflich und ver mehren sich ziemlich schnell, so dass man die Pflanze durch Rhizomteilung leicht vervielfälti gen kann. Die Ranken bedürfen keiner Stütze; die Pflanze lässt sich sowohl an der Innenseite der Balkonkästen, wie in Verbindung mit anderen Pflanzen von mässigem Wuchs an der Aussen seite verwenden. Campanula. Es ist vielleicht nicht allge mein bekannt, dass die schnell beliebt gewordene Campanula Mayi an geschützten, nicht allzu sonnigen Stellen im Freien Verwendung finden kann. Unter solchen Verhältnissen ist C. Mayi eine Balkonpflanze ersten Ranges, die allerdings mit Rücksicht auf ihren nur mässigen Wuchs nicht mit starken Schlingern in Verbindung gebracht werden darf. Die zarten, hellporzellan blauen Blumen erscheinen während des ganzen Sommers, auch gelingt die Vermehrung leicht durch Abtrennung bereits mit einigen Wurzeln versehener Stengelteile oder Teilung des Wurzelstockes. Die Pflanzen sind im Winter gegen Nässe empfindlich. Von gleicher Kultur und Verwendung ist die sehr ähnliche Campa nula fragilis. Wenn beide Arten auch nicht der brennenden Sonne ausgesetzt werden sollten, so sind sie doch sehr lichtbedürftig und auch im Sommer gegen übermässige Nässe emp findlich. Für den hier in Frage kommenden Zweck ist noch eine andere Glockenblumenart, Campanula garganica, besonders deren schöne Varietät hirsuta in noch höherem Masse ge eignet. Der Wuchs ist ebenfalls niederliegend, halb kriechend und die schalenförmigen Blüten sind purpurblau; die Pflanze ist aber von kräftigerer Konstitution als C. Mayi und besser für das Freie geeignet. Die besonders schöne Form C. garganica hirsuta finde ich nur bei Haage & Schmidt-Erfurt angeboten; die Stammart C. garganica ist in deutschen Kata logen häufiger und auch aus Samen zu ver mehren. Für sonnige, freie Lagen könnte schliesslich noch die dunkelgrün belaubte, äusserst reichblühende und zierliche, dunkel blaue Campanula Portenschlagiana in Betracht kommen, die ich bereits in Nr. 12 des Jahr gangs 1902 beschrieben habe. Sie ist eine echte Felsenpflanze, wächst ziemlich schnell, darf aber nicht durch andere Schlingpflanzen von robusterem Typus unterdrückt werden. Auch C. Portenschlagiana lässt sich leicht aus Samen vermehren und ist wie C. garganica eine winterharte Staude. Cardiospermum hirsutum und C. halicacabum sind zwei mehr interessante als schöne Schlinger, die im Wuchs wie in der Belaubung eine ent fernte Aehnlichkeit mit einigen Cucurbitaceen haben, jedoch nicht zu dieser Familie, sondern den Sapindaceen, die namentlich in den Tropen durch charakteristische Lianen gut entwickelt sind, angehören. Auf die grünlich-weissen, unscheinbaren Blumen folgen in reicher Zahl die eigentümlichen Früchte, deren schwarze Samen bei C. halicacabum mit einem herzför migen, weissen Fleck gezeichnet sind. Diese Arten schlingen nicht übermässig hoch, doch zu einer befriedigenden Entwicklung bedürfen sie einer Stütze. Die Aussaat kann noch im Mai ohne Anwendung von Bodenwärme er folgen. Cobaea scandens. Diese allgemein beliebte, äusserst starkwachsende Schlingpflanze ist unter den eigentlichen Klimmern eine der wenigen, die auch dann noch gut gedejht, wenn ihre Ranken der Stütze entbehren. Anzucht in Töpfen und Aussaat bereits Anfang März bei gelinder Bodenwärme ist zu empfehlen. Sobald die Pflänzchen das erste Wachstumsstadium überschritten haben, entwickeln sie, auch ohne besondere Pflege, bald eine grössere Blätter masse, die Blüten erscheinen aber in reicherer Zahl erst nach einigen Monaten. Immerhin dürften aber Anfang Mai gesäte Pflanzen bis Ende August noch genügend erstarken und können bei so später Saat auch noch bei be schränkteren Raumverhältnissen Verwendung finden, bei älteren Pflanzen ist aber für ge nügenden Entwicklungsspielraum Sorge zu tragen. Die Pflanzzeit ist wohl so bekannt, dass sie keiner weiteren Beschreibung bedarf. Volle Sonne ist, wenn genügend bewässert werden kann, vorzuziehen, doch gedeiht Cobaea auch im Halbschatten noch leidlich, wenn die Lage nicht zu eingeschlossen ist. Convolvulus mauritanicus ist, wenn auch keine Prachtpflanze, so doch für Liebhaber von Seltenheiten zu empfehlen, denn diese als Kalt hauspflanze zu betrachtende Winde lässt sich leicht aus Samen und Stecklingen vermehren und stellt keine besonderen Kulturansprüche. Ueberdies gedeiht die Pflanze ebenso gut hängend wie kletternd. Die glockenförmigen Blumen sind violettblau. Um gut garnierte Pflanzen zu erziehen, wäre die Aussaat aller dings schon im März vorzunehmen; mit Steck lingspflanzen kommt man schneller zum Ziele. Die Pflanze gedeiht halbschattig noch gut. Dianthus. Von dieser Gattung muss die Tiroler Qebirgs-Hängenelke Erwähnung finden, da sonst unser Artikel unvollständig sein würde. In sonniger, freier Lage bildet diese Nelke mit ihren leuchtend roten Blumen einen reizenden, lange währenden Balkonschmuck. Eccremocarpus scaber (Syn. Calampelis scaber). Von dieser schönen Schlingpflanze, die in ihren Kulturansprüchen und im Wachs tumscharakter vieles mit Cobaea scandens ge mein hat, gibt es jetzt auch eine Varietät mit hellgelben und eine solche mit karminroten Blumen, während die Stammform saft orange rote Blumen in lockeren Trauben entwickelt Die gefiederte, lebhaft grüne Belaubung ist nicht unschön, den Hauptschmuck dieser Pflanze bilden aber doch die an älteren Pflanzen it reicher Menge erscheinenden Blumen, und da selbst Sämlinge von Märzaussaat erst spät im Sommer ihre Blumen entwickeln, empfiehlt es sich nicht, die Pflanze jetzt noch in Vermehrung zu nehmen. Den besten Erfolg erzielt man mit Februarstecklingen von angetriebenen alten Pflanzen, die im Herbst eingetopft und kalt überwintert wurden. Wie Cobaea sind Eccremo carpus nur für grössere Gebäude zu gebrauchen, wo sie sich ausbreiten können. Eine Stütze ist für den Anfang zu empfehlen, aber später gedeiht die Pflanze auch ohne diese, und der Flor ist gerade an den langen, frei herab hängenden Ranken ein besonders reicher. In allen Fällen ist eine möglichst sonnige, warme Lage zu wählen. Evonymus radicans fol. variegatis. Die weissbunte Form dieses krieehenden Pfaffen hütchens ist eine der für die Landschafts gärtnerei wertvollsten Gewächse, da die Pflanze winterbart ist und in schattigen Lagen sehr gut gedeiht. Allerdings ist der Wuchs etwas lang sam, aber in Verbindung mit Efeu und Vinca lässt sich mit dieser Pflanze, wenn man wenigstens zweijährige Stecklingspflanzen ver wendet, eine vornehm wirkende Bepflanzung zusammenstellen, besonders wenn einige harte Farne, wie z. B. Cyrtomium falcatum mit Ver wendung finden. Fuchsia. Nächst den Efeupelargonien, deren Verwendung sich meist zu häufig wiederholte, gibt es wohl keine andere Pflanze, die für Balkon schmuck im gleichen Masse geeignet wäre wie die
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