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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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NO. 16. Sonnabend, den 16. April 1904. VI. Jahrgang. DerJiandelsgärfner. • Hermann piz Kandels-Zeitung für den deutschen Gartenbau. Leipzig, Südstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Leipzig-Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich=Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelspartner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Die Aenderung des preuss. Gewerbesteuer-Gesetzes und die Interessen der Gärtnerei. Wir haben uns bislang in Sachen der Ge werbesteuer in Preussen darauf beschränkt, kurze Mitteilungen über die Besteuerung gärt nerischer Betriebe zu geben, da uns ein näheres Eingehen auf die Materie zwecklos erschien, so lange das preussische Gewerbesteuergesetz in seiner jetzigen Gestaltung unantastbar war und die Spruchpraxis sich dahin aussprach, dass eben auch die Gärtnerei zur Gewerbesteuer heranzuziehen sei. Dagegen nützten alle Ein gaben, alle Proteste, alle Weigerungen, die Steuer zu zahlen, nichts und wohl in fast allen Fällen, wo der Gärtner die Angelegenheit im Verwaltungsgerichtsverfahren verfolgte, ist er unterlegen. Auch die Verbandstage hat ja die Frage der Gewerbesteuer wiederholt beschäftigt. Gegenwärtig aber ist die Frage doch aktueller geworden. Im preussischen Abgeordnetenhause haben die Abgeordneten Funk und Oeser von der freisinnigen Volkspartei den Antrag gestellt, die Staatsregierung zu ersuchen, als bald einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Gewerbesteuergesetzes vom 14. Juni 1891 vor zulegen. Dabei handelt es sich freilich um etwas ganz anderes, als die Frage, ob auch Gärtnereien unter das Gesetz fallen. Es sollen vielmehr durch denselben, unter progressiver Gestaltung der Steuer, die beiden unteren Steuerklassen erleichtert und bei Berechnung des Betriebs- und Anlagekapitals die Abzugs fähigkeit der Kapitalschulden gewährleistet werden. Aber wenn einmal an die Reform dieses Gesetzes gegangen wird, so wird auch die Gelegenheit gegeben sein, die Frage zur Lösung zu bringen, welche die Handelsgärtner in Preussen seit langen Jahren beschäftigt. Die letzte Hauptversammlung des Verbandes in Dortmund beschloss ja, in einer Eingabe auf Grund des gesammelten Materials bei der Re gierung und dem Abgeordnetenhause vorstellig zu werden. Diese Eingabe würde zu rechter Zeit kommen, wenn eine Aenderung des preuss ischen Gewerbesteuergesetzes zur Beratung stände. Bei der Behandlung der uns interes sierenden Angelegenheit sind vier Fragen zu stellen. Welche Betriebe sind zweifellos der Gewerbesteuerpflicht unterworfen? Welche Be triebe müssen von der Gewerbesteuer gesetz ¬ licher Weise freibleiben? Bei welchen Betrieben ist die Steuerpflicht zweifelhaft? Wie sind in den letzteren Fällen die Zweifel zu beheben? Bekanntlich ist auch in Preussen die Frage, wann die Gärtnerei zum Gewerbe, wann zur Landwirtschaft gehört, eine äusserst strittige und die Entscheidungen fallen bald so, bald so aus. Eine Einheitlichkeit der Rechtsprechung ist leider auch durch den Möllerschen Erlass, dessen Einfluss anfänglich weit überschätzt wurde, nicht erzielt worden. Wir begegneten dem Erlass von Anfang an mit skeptischen Gedanken und haben Recht behalten. Es wird heute noch eine heitere „Vermanschung“ ge trieben ! Wenn nun aber auch die gärtnerische Urproduktion zur Landwirtschaft gehört, der Gärtner, der nur seine eignen Erzeugnisse ver kauft, im Gegensatz zum handeltreibenden Gärtner nicht unter der Gewerbeordnung stehen soll, so wird doch andererseits in rührender Inkonsequenz auch den produzierenden Gärtnern meist die Gewerbesteuer auferlegt. In unserem „Fragekasten für Rechtsangelegenheiten“ haben wir wiederholt Fälle zu erörtern gehabt, wo gerade Gärtner, deren Betrieb zweifellos als ein landwirtschaftlicher anzusehen war, der Ge werbesteuerpflicht unterworfen worden waren. Das preussische Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni 1891 sagt in § 4, Absatz 1: „Der Besteuerung unterliegen nicht: die Land- und Forstwirtschaft, der Obst- und Weinbau, der Gartenbau, — mit Ausnahme der Kunst- und Handelsgärtnerei — einschliesslich des Absatzes der selbstgewonnenen Erzeugnisse in rohem Zustande oder auch nur im Bereich dieses Erwerbszweiges (des Gartenbaues) liegen den Bearbeitung. In den Ausführungsanweis ungen zum Gesetz wird dann hervorgehoben, dass das Gesetz davon abgesehen habe zu definieren, was „Gartenbau“ und was „Kunst- und Handelsgärtnerei“ sei. Ob der eine oder der andere Eingriff, und damit die Steuerpflicht oder Steuerfreiheit, vorliege, sei lediglich quaestio facti, d. h. von Fall zu Fall nach den Um ständen zu entscheiden. Man hat sich also um die Schwierigkeit, zu definieren, was eigent lich „Kunst- und Handelsgärtnerei“ ist, leichten Herzens herumgedrückt und auf diese Weise die Steuerbehörden ohne die notwendige Direk tive gelassen. Das hat denn auch dazu ge führt, dass dieselben „Quodlibet“ tanzen. Nun hat allerdings das preussische Oberverwaltungs ¬ gericht in einer bekannten Entscheidung vom 6. Dezember 1894 sich darüber ausgesprochen, was als Gartenbau im engeren Sinne und was als gewerbliche Gärtnerei gelten soll, aber auch diese Entscheidung, auf die wir gleich noch zu sprechen kommen, hat keine Einheit in der Rechtsprechung gebracht. Sie ist nicht zu einer allgemein gültigen Form geworden. Das Oberverwaltungsgericht sagt in seiner Entscheidung, dass nicht jeder, der sich „Kunst- und Handelsgärtner“ nenne, deshalb schon steuerpflichtig sei. Diese Bezeichnung sei kein feststehender Begriff. Indessen solle doch, wenn sich ein Gärtner so bezeichne, daraus ein An erkenntnis der Voraussetzungen der Steuerpflicht für den betreffenden Betrieb entnommen werden, so dass ihm, dem Gärtner, nur die Darlegung des Gegenteils im Rechtsmittelwege überlassen werden könne. Unter dem zusammenfassenden Ausdruck „Kunst- und Handelsgärtnerei“ verstehe man regelmässig einen einheitlichen Betrieb. Ein Handelsgärtner, der nur eigene Erzeug nisse verkaufe, bleibe steuerfrei, ebenso ein Kunstgärtner, der nur in einem fremden Garten baubetriebe tätig sei. Zur richtigen Erfassung der Merkmale der „Kunst- und Handelsgärtnerei“ müssten die Verhältnisse des Gartenbaues in seiner heutigen Entwicklung und Ausbildung berücksichtigt werden. Als solche hätten insbesondere zu gelten: Technische Vorbildung des Betriebs inhabers oder seiner Gehilfen, namentlich in Verbindung mit der Zahl der nicht technischen Arbeitskräfte; künstliche Anlagen von nicht nur untergeordneter Bedeutung, z. B. eine unge wöhnlich grosse Anzahl von Frühbeeten, grössere Gewächshäuser und Treibhausanlagen, grössere maschinelle Vorrichtungen, sowie schliesslich kaufmännische Betriebsformen, offene Läden u. s. w. Dabei sei nicht ausgeschlossen, dass unter Umständen schon ein einziges Merk mal für sich, wenn es wegen seiner besonders hervorragenden Bedeutung mit ausreichender Sicherheit auf einen Kunstbetrieb schliessen lässt, für die Zuteilung des Betriebes zur „Kunst- und Handelsgärtnerei“ den Ausschlag gebe. Auf Grund dieser Definition sind nun die absonderlichsten Urteile im Laufe der Zeit er gangen. Betriebe von vier Morgen Grösse mit einem Gehilfen und 20 Reihen Mistbeeten von je 36 Fuss Länge sind als nicht zur „Kunst- und Handelsgärtnerei“ gehörig betrachtet worden. Ebenso eine von einem Landwirt unterhaltene Maiblumenzucht im freien Lande zur Gewinnung von Treibkeimen nicht, trotz des Umfanges von 1 1/2 ha. Dagegen wurden als steuerpflichtig angesehen Baumschulenbetriebe, welche mit zwei Ober gärtnern, Gärtnergehilfen und Gärtnerleuten ge führt wurden, Betriebe zur Obstbaum- und Rosenzucht u. s. w., weil hier eine „eigen artige“ Kenntnis der Lebens- und Wachstums bedingungen der Kulturen beansprucht werde, ja sogar Sorten- und Preisverzeichnisse heraus geben würden. Auch Betriebe, in denen Palmen gezogen, Kränze, Pflanzen und Blumen das ganze Jahr hindurch feilgeboten werden, sollen der Steuerpflicht unterliegen. Ebenso Betriebe mit Treibhäusern, in denen auch zur Winters zeit, Rosen, Flieder u. s. w. zur Blüte gebracht werden. Man sieht aus diesen Entscheidungen sofort, dass eine sichere Direktive eben nicht vorliegt. Wenn das Oberverwaltungsgericht einesteils zugibt, dass ein Handels gärtner steuerfrei sein soll, wenn er nur selbstgewonnene oder selbst aus Rohmaterialien gezogene Pflanzen verkauft, so darf es in solchem Falle diesen selben Handelsgärtner nicht für steuerpflichtig erklären, wenn er sich nach einem der obigen Merkmale zugleich als Kunstgärtner charak terisiert, denn bei der heutigen Lage des Garten baues wird jeder Handelsgärtner in gewissem Sinne auch Kunstgärtner sein. Ist doch der Landwirt heute auch bei intensivem Betriebe schon längst über die Sphäre des einfachen Landmanns hinausgerückt und „Künstler“ ge worden. Wir sehen denn auch, dass die Unter schiede, welche gemacht werden, ganz will kürlicher Natur sind, und bald eine Gartenbau kunst angenommen wird, bald nicht, ohne dass man hierfür Gründe vorbringen könnte, die dem Berufsgärtner stichhaltig erscheinen müssten. Das beweist z. B. schon das planlose, sich widersprechende Vorgehen in Sachen der Mai blumenkultur. Und sagt denn nicht das Ober verwaltungsgericht in seiner eignen Entscheidung, dass „Kunst- und Handelsgärtnerei“ einen ein heitlichen Betrieb bilde ? Die ganze Entscheidung hat sich als ein Irrlicht herausgestellt, das auf ganz falsche Färten geführt hat. Dass die Zahl und Grösse der Gewächshäuser oder Mistbeete mit ausschlaggebend sein soll, ist das Unver- Des Vaters Vermächtnis. Aus dem Leben einer Gärtnerstochter. Erzählung von A. Burg. (15. Fortsetzung). Nachdruck untersagt. Diese kleine Episode wühlte in Dietrichs Innerm einen Sturm auf. Wenn ihm dieser Mann so ohne weiteres seine Tochter zur Frau geben wollte, samt seiner schönen Gärtnerei, sollte er da nicht auch Margaretens wert sein? Und sollte es ihm nicht gelingen, ihre Liebe zu erwerben? War es nicht vielleicht dumm gewesen von ihm, das Feld zu räumen, noch ehe er gekämpft, so einfach von vornherein auf den Kampf preis zu verzichten? Allnächtlich quälten ihn nun diese Fragen und brachten ihn um den wohlverdienten Schlaf. Tagsüber aber hatte er keine Zeit, sich eine Antwort darauf zu suchen. Es sollte im April in Gent eine der grossen, weltberühmten Blumen ausstellungen stattfinden, und es galt seit Monaten darauf hin zu arbeiten, dass die Firma bei dieser Gelegenheit wie immer Ehre einlegen konnte. Und Dietrich setzte seine ganze Kraft zu diesem Zwecke ein. Seine einzige Freude war, wenn ein Brief von seinem Vater eintraf. Hungrigen Blickes durchflog er dann die Zeilen, um nach dem geliebten Namen zu suchen. Und der alte Welser unterliess es auch nie, eine kleine Nachricht über Fräulein Margarete oder gar einen freundlichen Gruss von ihr anzufügen. Aber nachdem er diese Briefe gelesen, war Dietrich gewöhnlich noch trauriger als vorher, denn sie ent hielten ja so gar keinen Funken von Hoffnung für ihn. Da hiess es, dass das Fräulein nach wie vor überall mit tätig sei; dass das Geschäft gut gehe; dass man ihn, Dietrich, allerdings manchmal vermisse; aber nur bei der Arbeit, — sonst nicht. Und wenn sie ihn grüssen liess, so tat sie es wohl nur aus Freundlichkeit gegen den alten Welser. So sog Dietrichs Schmerz aus jeder Kleinigkeit neue Nahrung und immer klarer wurde es ihm, dass er Margarete nie vergessen, dass er nie wieder ein glücklicher Mensch sein würde. XXL Trotzdem in der Gärtnerei Winternitz keine eigentliche „tote Zeit“ eintrat, wollte der Winter Margarete in diesem Jahr recht lange erscheinen. Eine gewisse Ungeduld begann über sie zu kommen. Sie hatte das unbestimmte Gefühl, die Zeit vorwärtsdrängen zu müssen, und wenn sie sich dann manch mal plötzlich fragte, warum das und um welches Zieles willen, so schrak sie zusammen, als ertappe sie sich auf unrechtem Wege und wusste sich keine Antwort. Ja, was erwartete sie von der Zukunft? Lag ihr Leben nicht klar und einfach vor ihr, ein Tag an den andern ge reiht, gleichmässig ausgefüllt mit ihrer Pflichterfüllung und einer kurzen Erholung? Und doch war es ihr oft, als warte etwas auf sie, etwas Neues, Schönes. Margarete war ehrlich gegen andere und ehrlich gegen sich selbst, und sie gab sich Mühe, ihr Herz zu ergründen und mit sich selbst ins reine zu kommen. Aber nun erfuhr sie, dass ihr sonst so willensstarkes Herz doch ein seltsames Ding war, wie das Herz jedes jungen Mädchens, eines, das Verstecken spielte mit seiner eigenen Besitzerin. Wenn das Tagewerk vollbracht war und keine Ansprüche mehr an die junge Prinzipalin gestellt wurden, hielt sie ernst liche Zwiesprache mit sich. Aber ihre scheue, keusche Seele verhüllte sich vor ihr. Sie suchte sich oft einzureden, wie gut es sei, dass jeder neue Tag neue Arbeit brachte, und doch ertappte sie sich beim Nahen des Frühlings, als die letzten Schneereste schmolzen und die weiche melancholische Lenzstimmung sich zu verbreiten begann, hie und da auf dem Wunsche, sich hinzusetzen, die Hände in den Schoss zu legen und untätig vor sich hinzuträumen. Freilich gestattete ihr selbstloser Sinn niemals, lange ihre Aufmerksamkeit auf sich selbst zu konzentrieren und so ent ging ihr nicht, dass die Haltung des alten Welser gebückt, seine Bewegungen schlaffer, der Ausdruck seines Gesichtes sorgenvoller wurde. Der März brachte schönes, mildes Wetter, die Arbeiten im Freien mehrten sich. Dabei fanden aber auch in der Stadt immer noch fast allwöchentlich kleine Festlichkeiten statt, zu denen die Gärtnerei Winternitz Dekoration und Tafel schmuck zu liefern hatte. Es traf sich, dass gerade für solche Gelegenheiten sich unter den Gehilfen keiner fand, der so viel Geschmack und Schönheitssinn besas, wie Dietrich und Margarete bekam es manchmal zu hören, dass die Auftrag geber selbst die geschickte Hand des vorjährigen ersten Ge hilfen vermissten. Als Margarete eines Tages, da die belebenden Strahlen der Märzsonne die Luft schon recht angenehm durchwärmten, durch den Garten schritt, sich an den reizenden Rasenbeeten voll lieblicher Primula rosea, Crocus und Veilchen erfreuend, sah sie drüben in der Abteilung der Nadelhölzer ihren Ober gärtner stehen. Er beaufsichtigte das Ausheben der zum Versand bestimmten Koniferen. Margarete hörte seine Stimme, die so ruhig und doch so sicher klang, so jeden Widerspruch von vornherein abschneidend. Freudige Dankbarkeit gegen den alten Mann, der selbstlos all seine beste Kraft in den Dienst ihres Hauses gestellt, wallte in ihr auf. Zugleich ein Gefühl warmer, kindlicher Verehrung. Mit freundlichem Gruss trat sie zu Welser und den ar beitenden Gehilfen. Aber als der erstere ihr sein Gesicht zuwandte, ging ihr ein Stich durchs Herz. War das noch der kraftvolle, wetterharte Mann, der die langen Jahre ihr treuer Berater und Helfer gewesen? Nein, es war eine Aenderung mit ihm vorgegangen. Margarete las auf den durchfurchten, jetzt von greller Lenzsonne mitleidlos beleuch teten Zügen ihres alten Freundes den heimlich nagenden Kummer. Margarete hatte eine Frage auf den Lippen. Aber sie unterdrückte sie der anwesenden Gehilfen wegen. „Machen Sie, bitte, mit mir einen Rundgang, Herr Welser?“ fragte sie, „ich hätte verschiedenes mit Ihnen zu besprechen.“ Welser war bereit und sie wandelten zusammen durch die gepflegten Wege, wie sie es schon so oft getan. Heute wollte Margarete eine unerklärliche Wehmut beschleichen. Sie konnte das, was sie beschäftigte, nicht länger verbergen. „Ich glaube, Sie strengen sich zu sehr an, lieber Herr Welser, mir scheint, Sie sehen etwas angegriffen aus?“ Welser nahm den Hut ab und strich sich mit der Hand durch das ergrauende Haar.
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