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Nun drängt und dringt es mit mächtiger Gewalt aus dem Boden, nun quillt und schwillt es überall in Feld und Wald. Die Sonne sendet ihre erweckenden und erwärmenden Strahlen vom klaren, blauen Himmel hernieder, die Vögel stimmen ihre Lieder von neuem an, die Kinder jubeln und jauchzen in lustigem Spiel auf Strassen und Plätzen, und die Alten, erfrischt von der reinen, fruchtbaren Osterluft lächeln einander zu: »Frühling! Frühling muss es sein!“ Mit dem neuen Leben ein neues Streben. Nicht nur in Wald und Feld, nein, auch im Herzen der Menschen. Gross sind die Auf gaben, welche noch zu lösen sind, möge sie uns echter Lenzgeist erfüllen helfen! Die Arbeit der Zukunft wird noch immer einen sozialpolitischen Charakter tragen. In einer Schrift hat Prof. Lahs, wohl im Auftrage des Reichsversicherungsamtes, für die Welt ausstellung in St. Louis ein Urteil über die bisherigen Ergebnisse und die Zukunft der deutschen Arbeiterversicherung ge fällt und dabei zugleich einen Ueberblick über die Entwicklung dieser wichtigsten Aufgabe unsrer neuen Gesetzgebung gegeben. Er zeigt, wie im Auslande unsere Arbeiterversicherung mehr und mehr Anhänger gewinnt, wie man sich allmählich davon überzeugt, dass die sozialen Kulturaufgaben, welche in der deutschen Arbeiterversicherung erfüllt werden, weder durch einen Ausbau der freien Selbsthilfe, noch durch eine verbesserte Haftpflichtgesetzgebung, auch nicht durch die freiwillige Versicherung gelöst werden können. Prof. Lahs weist dann darauf hin, dass man keineswegs daran denke, die Versicherungen für abgeschlossen zu halten. Vielmehr wolle man sie noch ausbauen und neue Zweige derselben schaffen. Da stehe in erster Linie die Witwen- und Waisenver sicherung, die bereits durch das Zolltarifge setz vom 25. Dezember 1902 angebahnt wurde. Weiter wird man der Lösung der schwierigen, aber keineswegs unlöslichen Aufgabe der Ver einfachung und Verschmelzung der drei Zweige der Arbeiterversicherung mit einander näher treten müssen, um so den inneren Zusammen hang, der zwischen allen Teilen der Arbeiter versicherung besteht, noch mehr als das gegen wärtig der Fall ist, zum Ausdruck zu bringen. Schliesslich wartet auch noch das schwierigste Problem einer Lösung: die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit! Wenn Prof. Lahs von einem Ausbau der schon bestehenden Ver sicherungen sprach, so fällt hierunter auch die Agitation für die Einführung der Pensions- versicherung der Privatangestellten, welche rüstig vorwärtsschreitet. Aus allen diesen Bestrebungen ersieht man, wie wenig es gerechtfertigt ist, wenn in ge wissen Kreisen noch der Anschein erweckt werden soll, als sei Deutschland in sozialpoli tischer Beziehung rückständig. Nirgends ist für den Arbeitnehmer auf Kosten des Arbeit gebers so gesorgt, wie in deutschen Landen. Trotzdem wird die Unzufriedenheit geschürt, die nur zur Verschlechterung der Lage beiträgt. Was hat denn der grosse Crimmitschauer Streik, an dem 7800 Personen beteiligt waren, den Arbeitnehmern genützt? Nichts. Aber die Kosten? Nach einer einstweiligen Abrech ¬ nung kostet der verlorene Textilarbeiterkampf 1064 956 Mk. 17 Pf. Dabei haben die Streik unterstützungen ihr Ende noch nicht erreicht, da gegen 300 Personen noch beschäftigungs los und unterstützungsbedürftig sind. Dies ist wieder einmal ein warnendes Beispiel! Unsere beiden Gehilfenverbände suchen mit aller Anstrengung sich den Rang abzulaufen. Albrecht macht den commis voyageur des „Allgemeinen“. Ob seine Abschlüsse die Reise spesen verlohnen, erscheint fraglich. Wer zwischen den Zeilen seiner eignen mit Rosa- Tinte geschriebenen Berichte lesen kann, der merkt, dass der Gewerkschaftsapostel in Han nover, Bonn, Köln, Remscheid, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Dortmund schlechte Geschäfte gemacht hat. Er scheint aber auch nicht recht bei der Sache zu sein, sonst hätte er nicht Zeit für solche faule Kalauer übrig, wie er sie über den „Handelsgärtner“ in Nr. 14 seines Blattes leistet. Er fängt wirklich an, „Makulatur zu reden“. Einen Gesetzentwurf betreffend den Kon traktbruch landwirtschaftlicher Arbeiter und Arbeitgeber wird dem preussischen Land tag noch in dieser Session zugehen. Man wird dabei schärfere Massregeln gegen die Arbeit geber einfügen, die zum Kontraktbruch verleiten, kontraktbrüchige Arbeiter anstellen usw. Auch die Vermittler sollen in Strafe genommen wer den, wenn sie für kontraktbrüchige Arbeiter Stellungen besorgen, obwohl ihnen der Kon traktbruch bekannt ist. Wir machten darauf bereits in Nr. 11 des „Handelsgärtner“ auf merksam. Wie jetzt verlautet, soll die Frage im Sinne der Gewerbeordnung ihre Lösung finden, wo ja die §§ 124 b ff. einen Schutz für den Arbeitgeber gewährleisten. Die bis jetzt laut gewordenen Stimmen äussern sich alle für einen solchen Gesetzentwurf, da gerade bei landwirtschaftlichen Arbeiten der Kontraktbruch ganz erheblichen Schaden nach sich ziehen kann, dem so leicht nicht wieder beizukom men ist. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Reblaus. Dem Reichstag ist noch vor dem Osterfest der von uns wiederholt erwähnte Gesetz- entwurf zur Bekämpfung der Reblaus zugegangen, wenngleich hierüber wenig bisher an die Oeffentlichkeit gelangt ist. Aus diesem Grunde müssen wir uns auch zunächst auf die jenigen Mitteilungen verlassen, welche durch die Tagespresse gehen und wir übermitteln unsern Lesern den Bericht der „Frankfurter Zeitung“, die in dieser Angelegenheit am besten orientiert zu sein scheint. Das Gesetz wird damit begründet, dass es notwendig sei, ein heitliche Massnahmen zur Unterdrückung der Verbreitung der Reblaus und somit ein Reichsgesetz zu schaffen. Sodann soll sich dieser Gesetzentwurf ganz speziell mit dem Handel von Reben befassen, wobei auf diese Gelegenheit der Verbreitung des Insektes hingewiesen wird. Der dritte Teil beantragt eine strenge Bestrafung bei der Umgehung des bereits existierenden Verbotes, sowie Unter lassung derartiger Vorschriften, welche zur[Be- kämpfung der Reblaus dienen. Ganz besonders ist hierbei den Betreffenden angedroht, dass sie bei eigenem Verschulden im Fall der Ein schleppung der Reblaus keine Entschädigung bei Vernichtung der Rebanlagen zu gewärtigen haben. Aus der bisherigen Veröffentlichung lässt sich ferner nicht ersehen, inwieweit die Baumschulenbetriebe, überhaupt die Gärtnerei durch dieses Ergänzungsgesetz zu leiden hat, bezw. der gärtnerische Handel getroffen wird. Wir hoffen, unsern Lesern in Kürze den Ent wurf wörtlich mitteilen zu können; die „Frank furter Zeitung“, der wir die Verantwortung über das Mitgeteilte überlassen müssen, schreibt: In der Begründung zum Gesetzentwurf über die Bekämpfung der Reblaus wird darauf hinge wiesen, dass es in einzelnen Fällen gelungen ist, die Verseuchung durch die Reblaus rasch zu umfassen und völlig zu unterdrücken. Anderwärts ist ein solcher durchgreifender Erfolg nicht erzielt, die Seuche aber doch so weit eingeschränkt und zurückgehalten worden, dass die Erhaltung des Weinbaues mit ein heimischen Reben für absehbare Zeit als ge sichert gelten kann. In dem sächsisch- thüringischenWeinbaugebietist freilich auch das nicht mehr erreicht und der Kampf gegen die Reblaus seit einigen Jahren darauf beschränkt worden, die Fortschritte der Seuche zu beobachten und einigermassen zu verlang samen, um den Uebergang zum Weinbau auf reblausfesten (amerikanischen) Unterlagen ohne allzu starke wirtschaftliche Erschütterung der Winzerkreise einzuleiten. In ähnlicher, wenn nicht schlimmerer Lage befindet sich der Weinbau in Teilen von Lothringen, besonders in der Umgebung von Metz, wo die elsass-lothringische Landesverwaltung den Kampf gegen die unaufhaltsam fortschreitenden Reb lausverheerungen seit Jahresfrist völlig auf gegeben hat. Die Begründung bezeichnet es als Sache des Reichs, dafür zu sorgen, einerseits, dass es den Landesregierungen nicht an Handhaben für die Bekämpfung der Reblaus und den Schutz der noch unversehrten Weingelände vor Ein schleppung fehle, und andererseits, dass die den einheitlichen Interessen des deutschen Weinbaues entsprechende Einheitlichkeit und Energie der einzelstaatlichen Massnahmen ge währleistet bleibe. Diesen Anforderungen ge nüge das Gesetz, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, vom 3. Juli 1883 nicht mehr in allen Stücken. In erster Linie fehle es an einer ausreichenden reichs rechtlichen Unterlage für vorbeugende Mass regeln, welche deshalb seither der Hauptsache nach auf landesgesetzliche Bestimmungen ge stützt werden mussten. Aus juristisch - tech nischen und mehr noch aus wirtschaftspolitischen Gründen empfehle es sich auch hier, einheit liches Recht zu schaffen, namentlich für die Ueberwachung und Beschränkung des Ver kehrs mit solchen Pflanzen, Pflanzenteilen und Gegenständen, welche zu Trägern einer Reblaus infektion werden können. Solche Massregeln seien unbedingt notwendig, da die Erfahrung gelehrt hat, dass eine weit grössere Gefahr als in der natürlichen Ausbreitung der Reblaus in deren Verschleppung durch unachtsame, wenn nicht böswilligen Handlungen liege. Besonders gefährlich sei der Handel mit Reben. Hier werden die Uebertretungsstrafen für ungenügend gehalten. Der Gesetzentwurf schlägt vor, vor sätzliche und fahrlässige Verletzungen der zur Bekämpfung der Reblaus erlassenen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen mit Ausnahme der als Uebertretung strafbaren Verletzung der Anzeigepflicht (§§ 4 und 12) als Vergehen zu ahnden. Endlich sucht der Entwurf auch dadurch, dass im Falle von Zu widerhandlungen die Entschädigung für vernichtete oder beschädigte Reben aus öffent lichen Mitteln in weitem Umfange versagt wird, in den Beteiligten das Bewusstsein von der mit jeder Verfehlung gegen das Gesetz oder die behördlichen Anordnungen verbundenen Gefahr zu schärfen. Das Gesetz soll am 1. April 1905 in Kraft treten. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Vom 25. September bis 2. Oktober findet eine mittelschweizerische Gartenbauaus stellung in Langenthal statt. — Die Stadt verordneten zu Barmen bewilligten zur Ein richtung eines Obstmarktes einen städtischen Zuschuss von Mk. 300. — Die Gründung einer Obst-Ge nossenschaft in Überlingen ist be schlossen, und die Anteile scheinen hierzu nahe untergebracht. Die neue Genossenschaft bezweckt vor allen Dingen eine Zentralisation des dortigen Obsthandels, sowie eine bessere Verwertung des Fallobstes in die Wege zu leiten. — Die Grossherzogi. Hessische Direk tion der Wein- und Obstbauschule ver sendet Reklame-Zirkulare, in denen sie Inserate auf die von ihr herausgegebene Fachschrift für Wein-, Obst- und Gartenbau sammelt. Für diese geschäftliche Manipulation wird nun die Porto freiheit fürstlicher Verwaltungen in Anspruch genommen und das ist ein Missbrauch, gegen den entschieden protestiert werden muss. Da zu ist doch wohl die Portofreiheit nicht zum Privilegium für fürstliche Verwaltungen erhoben worden, dass sie rein geschäftliche Angelegen heiten auf diese billige Weise erledigen. — Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in Sachsen. Nach dem Bericht pro 1902 waren 181051 Betriebe gegen 181 349 im Vorjahre vorhanden. Die Veränderung liegt in der Ueberweisung einiger Betriebe an gewerbliche Berufsgenossenschaften. Darunter waren 2 820 Gärtnereibetriebe, 2 420 Kunst- und Handelsgärtnereien, 110 Ritterguts- und 290 Privatgärtnereien mit zusammen 770 568 Beitragseinheiten. — Reform des Zahlungswesens. Der deutsche und polnische Gärtnerverein in Posen hat beschlossen, bei einer Konventionalstrafe von 5—25 Mk. nur gegen sofortige Barzahlung zu verkaufen, um die vielfachen pekuniären Ver luste zu vermeiden. Auch zahlreiche Nicht mitglieder sollen sich angeschlossen haben. — Zedernkultur in Columbien. In Columbien kommen nach „Daily Consular Re ports“ in Washington verschiedene Zedernarten in grossen Beständen, besonders im oberen Stromgebiet des Atrato und Sinu — von wo aus das Holz bequem stromabwärts geflösst werden kann — und ausserdem in dem zwischen Rio Hacha und der venezolanischen Grenze sich hinziehenden Küstenstrich vor. In letzter Gegend gedeiht hauptsächlich die wohlriechende Zeder, die in der Bleistiftfabrikation eine Hauptver wendung findet. Die Zedernkultur nimmt einen wesentlichen Bestandteil der columbischen Forst wirtschaft ein und spielt im Ausfuhrhandel mit Hölzern eine Hauptrolle. Unsere Spargelschädlinge. Die Biologische Abteilung des Kaiserlichen Gesundheitsamtes gibt eine von Regierungsrat Dr. G. Rörig und Dr. Krüger, im Verlage von Paul Parey, Berlin, erscheinende Tafel*) mit bunter Darstellung der verschiedenen Spargelschädlinge und begleitendem Text her aus. Die einzelnen Zeichnungen sind mit grösster Sorgfalt ausgeführt und lassen deutlich die durch den Spargelrost verursachten Krank heitserscheinungen erkennen; die verschiedenen Insekten wie Spargelfiiege, Spargelkäferchen etc. ' sind ebenfalls in natürlichster Weise dargestellt, so dass wir jedem Interessenten die An schaffung dieses wertvollen Blattes empfehlen können. Den Text lassen wir hier im Wort laut folgen. Der Spargelrost (Puccinia Asparagi) wird hervorgerufen durch einen Pilz, welcher die oberirdischen Teile der Spargelpflanzen vor zeitig zum Absterben bringt. Der Rost ist kenntlich an den rötlich braunen, staubartigen Häufchen der Sommer oder Uredosporen des Pilzes und den später auftretenden, schwarzen, etwas erhabenen, krustenartigen Massen der Winter- oder Te- leutosporen. Erstere entwickeln sich an der Oberfläche der Pflanzen aus den zwischen den ’ Zellen derselben wachsenden farblosen Pilzfäden als mikroskopisch kleine, runde einzellige rot braune Sporen, letztere entstehen aus demselben Pilzmycel als zweizeilige, keulenförmige, mit dicker dunkelbrauner Wand umgebene Sporen, die mit farblosem Stiel fest mit der Nähr pflanze verwachsen sind. Die rotbraunen Häufchen treten bald nach *) Unaufgezogen Einzelpreis SO Pf., 100 Exem plare für 45 Mk. dem Erscheinen der Spargeltriebe auf; sie sind ein oder mehrere Millimeter gross und stehen einzeln oder in Gruppen zusammen. Die be fallenen Pflanzen verlieren immer mehr ihre normale Farbe und sehen schliesslich ganz gelb aus, wodurch sie sich schon aus der Ferne von den gesunden Pflanzen abheben. All mählich färben sich diese rotbraunen Häufchen immer dunkler, und schliesslich sind nur noch die schwarzen aus den Wintersporen bestehen den Krusten allein übrig. Die Wintersporen keimen erst im nächsten Frühjahr; sie sind also die Ueberträger der Krankheit von einem Jahr ins andere, während die leicht verstäubbaren rötlichbraunen Sporen die Verbreitung des Rostes während des Sommers vermitteln. Bekämpfung: Die gröberen mit Rost häufchen besetzten Spargelkrautteile sind nach dem Vergilben je eher je besser abzuschneiden und in der Anlage selbst zu verbrennen, die zarteren schon abgefallenen Partien durch Be decken mit Boden (Umgraben) unschädlich zu machen, soweit sie nicht ebenfalls zusammen gerecht und verbrannt werden können. Die Spargelfliege (Platyparea poecilop- tera) ist eine 6—8 mm lange dunkelbraun ge färbte Bohrfliege mit einem breiten braunen Zickzackbande auf den Flügeln und 4 etwas helleren Querlinien auf dem Hinterleib, welcher beim Weibchen in eine vorstreckbare Lege röhre endigt, beim Männchen dagegen am Ende abgerundet ist. Die gelblichen Larven sind 8—10 mm lang, besitzen schwarze, deutlich erkennbare Fresswerkzeuge und am letzten, fast senkrecht abgestutzten Hinterleibs ende eine schwarzbraune Platte, auf der sich unterhalb der beiden Atemlöcher 2 hakenförmig gebogene Fortsätze erheben. Die Tönnchen puppe ist etwa 8 mm lang, zuerst hell gelb ¬ braun, später dunkler, auf dem Rücken etwas mehr gewölbt wie auf der Bauchseite. Lebensweise: Die Fliege erscheint vom Frühjahr ab bis Mitte Juni und legt entweder hinter die Schuppen der eben den Boden durch brechenden Spargelköpfe oder in die Nähe der Hochblätter bei den schon entwickelten Sten geln ihre Eier, aus denen nach wenigen Tagen die Larven entschlüpfen. Diese bohren sich alsbald in den Trieb hinein und fressen einen nach unten im allgemeinen in der Längsachse verlaufenden Gang. Werden die Eier an den Spargelkopf abgelegt, so krümmt sich der be fallene Stengelteil gewöhnlich nach der Seite, im anderen Falle ist das Vorhandensein der Larven kaum wahrnehmbar. (Manchmal, aber nicht immer, zeigen die befallenen Stengel eine etwas bläuliche Färbung.) Der kranke Trieb wird vorzeitig gelb und verfault schliesslich in seinem unterirdischen Teil, oder auch schon da, wo er den Erdboden verliess. Die Ver puppung der aus den zeitig abgelegten Eiern hervorgegangenen Larven erfolgt im Juni, der später erschienenen in den folgenden Monaten. Im August ist sie ziemlich allgemein beendet. Die Puppen ruhen in dem unterirdischen Stengelteil. Bekämpfung: Während des Sommers sind die gekrümmten Stengel mit dem Spargelmesser auszustechen und zu verbrennen, im Herbst nach dem Abmähen des Krautes, sind alle Stengelteile, welche auf der Schnittfläche die Gänge der Fliegenlarven enthalten, gleichfalls möglichst tief auszustechen und zu ver brennen. Bei kleinen, leicht zu übersehenden Anlagen kann man im Frühjahr mit gutem Er folge weisse, oben abgerundete, mit einem dünnflüssigen Leim bestrichene Stäbchen in den Boden stecken, auf welchen sich die Fliegen fangen. Das zwölfmal punktierte Spargel käferchen (Crioceris duodecimpunctata) ist etwa 6 mm lang, gelbbraun mit 12 mehr oder weniger deutlich vorhandenen schwarzen Flecken auf den Flügeldecken. Die Beine sind schwarz bis auf die Mitte der Schenkel und Schienen, welche gleichfalls gelbbraune Fär bung haben. Das Spargelhähnchen (Crioceris aspa ragi) ist ebenso gross wie das vorige; die am Rande rotgelben, in der Mitte glänzend blau schwarzen Flügeldecken zeigen je 3 weissgelbe Flecke, der Rückenschild ist rotgelb, in der Mitte oft etwas dunkler. Die Eier beider Arten sind bräunlich, von länglicher Gestalt, und werden einzeln oder zu mehreren beisammen an den feinen Trieben abgelegt. Die aus ihnen hervorgehenden Larven erwachsen etwa 8 mm lang, sind graugrün bis auf Kopf, Beine und Luftlöcher, welche schwarzgefärbt sind. Verpuppung in der Erde. Beide Käfer treten gewöhnlich in zwei Generationen im Jahre auf und können, da Käfer und Larven an den Blättern fressen, grossen Schaden anrichten. Bekämpfung: Da sich die Käfer bei Er schütterungen gleich auf den Boden herab fallen lassen, kann man sie auf untergehaltenen Schirmen auffangen und sammeln; ein Ver fahren, das beim ersten Auftreten der Käfer zu beginnen und während der Lebensdauer der ersten Generation möglichst oft zu wieder holen ist.