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20.—25. Aug.: Steinobst- und Frühkernobst- Ausstellung. 27.—30. Aug.: Schnittblumen-Ausstellung. Er furt und Quedlinburg. 3.— 11. Septbr.: Internationale Herbst - Aus stellung. 6.—13. Septbr.: Dahlien-Ausstellung. (Schnitt- blumen.) 17.—20. Septbr.: internationale Bindekunst-Aus stellung. 17.—20. Septbr.: Schnittblumen - Ausstellung. Erfurt und Quedlinburg. 24. Septbr. bis 2. Okt.: Internationale Gemüse- Ausstellung. 8.—16. Okt.: Internationale Obst-Ausstellung, verbunden mit einer deutschen Ausstellung von Handelsobst und Baumschulware. 20.—23. Okt.: Orchideen-Ausstellung. 20.—23. Okt.: Chrysanthemum-Ausstellung u. Chrysanthemum - Bindekunst- Ausstellung. 20.—23. Okt.: Cyclamen-Schau mit besonderer Berücksichtigung der gefransten. Unsere Beziehungen zu Russland. Von dem Stande der Handelsvertrags-Ver handlungen zwischen Deutschland und Russ land hat man lange nichts mehr gehört. Sie sind vor Monaten unterbrochen worden und inzwischen ist der Krieg mit Japan Russlands nächste Sorge gewesen. Die Hauptdifferenz punkte, hinsichtlich deren eine Verständigung erfolgen muss, bilden die Getreidezölle und die Vieheinfuhr. Russland wird seinen neuen Zoll tarif mit Rücksichtslosigkeit zur Durchführung bringen, wenn ihm in dieser Beziehung keine Konzessionen gemacht werden, obwohl wir im Interesse der deutschen Landwirtschaft ein Her untergehen unter die Minimalzölle unseres Tarifes bedauern würden. Auf jeden Fall aber muss Russland beschwichtigt und ein für beide Teile nutzbringende Handelsvorlage hergestellt werden. Das in seinem ersten Jahrgang soeben er schiene, treffliche „Hilfsbuch für den deutsch russischen Handelsvertrag“ herausgegeben vom russischen Transport- und Speditionshaus M. Breslau & Co. in Berlin, ein unentbehrlicher Ratgeber für jeden Exporteur, gibt eine inte ressante Darstellung unserer Beziehungen zum nachbarlichen Zarenreiche. Daraus kann man sehen, wie verhängnisvoll es werden würde, wenn wir mit Russland zu keiner Verständigung gelangen würden. Wir wollen hier nur der Beziehungen gedenken, welche den Gartenbau handel betreffen. Es ist bekannt, dass Russland von uns landwirtschaftliche und gärtnerische Sämereien aller Art, Knollen, Blumenzwiebeln, Pflanzen, Baumschulartikel und auch Gemüse und Obst bezieht. Was nun gleich das Gemüse anlangt, so blieb es bislang zollfrei, während der neue Tarif einen Zoll von 0,30 Rubel pro Pud Roh gewicht vorsiehf. (I Pud ist etwas über 16 kg). Bei eingesalzenen und eingeweichten Gemüsen, die nach dem Vertragstarif zollfrei, nach dem allgemeinen Tarif sich mit 0,37 1/2 Rubel pro Pud zu verzollen sind, ist der Zollsatz auf 0,40 Rubel erhöht worden, bei getrocknetem von 0,60 Rubel auf 0,90 Rubel, während der Vertragstarif auch hier Zollfreiheit vorsah. Noch weit erheblicher wird der Aufschlag bei dem jetzt vertragsmässig zollfreien, nach dem allgemeinen Tarif mit 0,60 Rubel und ab 1900 mit 50 °/ 0 Zuschlag belegten feinen Gemüse, wie Artischocken, Spargel, Blumen- und Brüsseler Kohl, grünen Erbsen, grünen Bohnen, und Phaseoien, Salat, Spinat usw. in frischem oder getrocknetem Zustande. Hier sieht der neue Tarif, ebenso wie bei Melonen, eine Er höhung bis zu 1,50 Rubel pro Pud vor. Bei Früchten und Beeren, frisch, gesalzen, geweicht, ist der Satz des allgemeinen Tarifs, 1,80 Rubel pro Pud, stehengeblieben, wir ge nossen jedoch auf frische Früchte nach dem Vertragstarif eine Vergünstigung, indem wir nur 0,90 Rubel pro Pud erlegten. Ganz enorm ist die Erhöhung bei getrockneten Früchten und Beeren, hier betrug die Zollabgabe pro Pud 2,70 Rubel. Seit 1900 aber wurden 50 Proz. Zuschlag erhoben und auch der neue Tarif sieht wieder 4,05 Rubel pro Pud vor. Die seit 1900 erhobenen Zuschläge von 50 Proz. sind übrigens auch bei Nüssen jeder Art zum Gesetz erhoben worden. Frische und getrock nete Pilze, die bisher zollfrei waren, sollen 0,85 Rubel pro Pud zahlen, bei Trüffeln, Champignons und allen anderen Pilzen in Essig, Oel und Salzlake, Trüffeln frisch und getrock net, ist ebenfalls der Zuschlag von 50 Proz. bestehen geblieben, so dass ein Zollsatz von 16,20 Rubel pro Pud herauskommt. Noch bedeutsamer aber wird der Unterschied, wenn wir den Pflanzen- und Samenhandel ins Auge fassen. Die Zollfreiheit ist allent halben hier aufgegeben. Für abgeschnittene Blumen und Blätter, frisch oder getrocknet, auch gefärbt, Blüten, Blätter und andere Pflanzenteile in Form von Sträussen, Kränzen usw. sollen für das Pfund Rohgewicht 0,25 Rubel Zoll gzahlt werden. Das russische Pfund ist der vierzigste Teil eines Pud. Der Zoll wird also für etwas über 215 kg gezahlt. Das ist eine Besteuerung, die unseren Handel über die russische Grenze stark gefährden würde. Bei Zwiebeln, Wurzeln und Wurzelstöcken von Blumen und Zierpflanzen ist für das Pud Roh gewicht ein Zoll von 1,50 Rubel festgesetzt. Lebende Pflanzen, die bislang nach dem Vertragstarif frei waren, zahlten nach dem all gemeinen für das Pud Rohgewicht 0,75 Rubel, wozu seit 1900 noch 10 Proz. Zuschlag kamen. Nunmehr soll der Satz von 0,85 Rubel der ge ordnete werden. Der Samenhandel hatte bis her ebenfalls Zollbelastungen nicht zu ver zeichnen. Auch der allgemeine Tarif sah solche nicht vor. Jetzt werden sie mit 0,25 Rubel für das Pud Rohgewicht belegt. Nur nebenbei wollen wir erwähnen, dass auch die künstlichen Blumen, die bisher Zoll freiheit genossen haben, jetzt einem Zoll unter worfen werden und zwar ist auf sie der hohe Zoll von 12 Rubel pro Pfund gelegt. So sehen wir in unserem Gartenbauhandel in allen seinen Zweigen noch Zollbelastungen vor uns, wenn es nicht gelingt einen Friedens-Pakt mit unseren östlichen Nachbarn zu schliessen. Das ist es, wonach wir sehnsüchtig blicken. Wir haben im verflossenen Jahre nach Russland 677 dz Blumen und Bindegrün, 9712 dz le bende Gewächse, 1115 dz Obst und 28852 dz Sämereien, abgesehen von den landwirtschaft lichen, ausgeführt. Diesen Export müssen wir uns wahren! Der deutsche Gartenbauhan del ist sowieso bedroht genug. Eine Schmä lerung seiner Exportmassen könnte im höch sten Grade gefährlich für ihn werden. Hoffen wir darum, dass es gelingt, mit Russland zu Einern Handelsverträge zu gelangen, der auch unseren Interessen gerecht wird. Rundschau. Handel und Verkehr. — Ausfuhr von frischen Früchten aus Argentinien nach Grossbritannien. In Argentinien ist eine Gesellschaft von Land wirten zur Ausfuhr von frischen Früchten,Aepfeln, Pfirsichen, Weintrauben u. s. w. nach England gegründet worden. Die Probesendungen haben ein gutes Resultat ergeben. Zu Zwecken des Versandes, der in grossem Masstabe betrieben werden soll, ist mit der Royal Mail ein Ab kommen getroffen, wonach dieselbe Dampfer mit Kühlkammern für je 20 t Früchte zur Ver fügung stellt. Ende 1903 soll der Export be ginnen, in den auch Frucht- und Gemüsekon serven, in erster Linie Spargel und Tomaten, einbezogen werden sollen. Die Mitteilung ist für und in Deutschland nicht unwichtig, denn wir haben in letzter Zeit in England in Früchten einen guten Absatz gehabt, in Konserven aber uns den Markt in jedem Jahre mehr erobert. Darin kann durch den argentinischen Massen export schliesslich eine Wendung zum Bösen eintreten, denn die Aufnahmefähigkeit des Marktes wird durch solche Ueberschwemmung für uns gemindert. — Bei der Ausfuhr von Topfrosen nach den Vereinigten Staaten von Ame rika sind Ableger von Topfrosen, die erst durch mehrfaches Umpflanzen in Töpfen sich zu Stöcken entwickeln, nach § 252 des Tarifes mit 21/2 Cent pro Stück zu verzollen. — Der Aussenhandel Japans im Jahre 1903. Der Wert der Gesamteinfuhr nach Japan belief sich im Jahre 1903 auf 317 135 518 Yen, gegen 271 731 259 Yen im vorhergehenden Jahre. Der Wert der Ausfuhr betrug 289502 443 Yen gegen 258303 065 Yen im Jahre 1902. Davon entfallen auf die Ein fuhr von Bohnen, Erbsen und anderen Hülsen früchten 7 993 413 Yen gegen 5 786 707 Yen im Vorjahre. Tabakblätter wurden für 1 077 180 Yen (956 817 Yen im Jahre 1902) eingeführt. In welchem Masse Deutschland an der Ein- und Ausfuhr der die Gärtnerei interessierenden Po sitionen beteiligt ist, lässt sich heute noch nicht feststellen. Rechtspflege. — Lieferung franko X. Wenn in einem Kaufverträge Lieferung franko eines bestimmten Ortes, z. B. „Lieferung franko Erfurt“ ausge macht wird, so hat das nach einem Gutachten der Handelskammer zu Hanau nicht die Bedeu tung, dass der Käufer das gekaufte Gut un bedingt nur nach Erfurt, bezw. seinem Wohnort überführen muss. Vielmehr bleibt ihm trotz dem noch volle Freiheit, die Ware stets nach Erfurt wie andershin zu dirigieren, ohne dass er dabei des Rechtes auf Zahlung, bez. Erstat tung desjenigen Frachtbetrages verlustig gehen würde, der durch eine Verfrachtung des Gutes bis nach Erfurt entstehen würde. Dagegen ist der Verkäufer nicht gehalten, etwa einen höheren Frachtsatz zu vergüten, wenn der Käufer das Gut nach einer Station verfrachtet, für welche ein höherer Frachtsatz zu vergüten ist, als für die vereinbarte. Handelsbräuche im Kartoffel handel. Für die Verladung von Esskartoffeln (Dabersche Magnum bonum u. s. w.) im April und Mai besteht nach der Handelskammer in Bromberg nicht der oft behauptete Handels brauch, dass die Kartoffeln mit Körben in den Waggon getragen werden. Das muss vielmehr besonders vereinbart werden. Sonst werden sie nur mit Holzschaufeln aus dem Wagen in die Waggons geschaufelt, wodurch sie allerdings bei wärmerem Wetter im Frühjahr und Sommer leicht schwarzfleckig werden, was bei Esskar toffeln im Handel als ein wesentlicher Mangel anzusehen ist. — Ein Schädenprozess wegen Zer störung von Pflanzen wurde von der Firma Metz’sche Baumschule und Samenkulturen in Steglitz gegen den Magistrat geführt. Die Firma hatte sich vor 2 Jahren an das nach Osdorf führende Druckrohr der Kanalisation anschliessen lassen und bis vor ungefähr 10 Jahren auch Rieselwasser gegen Bezahlung entnommen. Dann wurden die von dem städtischen Druckrohr nach der Anschlussleitung führenden Schieber geschlossen. Beim Bau der Berlin-Schöneberger „Prachtstrasse“ kam nun der Privatschieber ziemlich tief unter die Strasse zu liegen, so dass er unzugänglich wurde. Als die Firma später ihre Röhrenleitung ent fernen wollte, strömte aus dem Ausflussrohr plötzlich so viel Wasser, dass die Arbeiter bei nahe ertrunken wären und ein grosser Teil der jungen Pflanzen vollständig zerstört wurde. Der städtische Obergärtner berechnete den Schaden auf 1332 Mark. Der städtische Schie ber war in 8 Jahren keinmal nachgesehen worden. Nachdem das Landgericht I Berlin die Stadtgemeinde verurteilt hatte, kam es vor dem Kammergericht zu einem Vergleich, nach wel chem dieselbe 700 Mk. zahlt und die Kosten in Höhe von 420 Mark trägt. — Mehrlieferung bei Bestellung von Stroh. Die Handelskammer zu Frankfurt a. M. stellte fest, dass ein Handelsbrauch, wonach bei Bestellung von 200 Zentner Stroh die Bestellung nicht wörtlich zu nehmen sei, sondern unter dem bestellten Quantum ein voller Eisenbahn- Waggon selbst bis zum Gewicht von 285,60 Zentnern als bestellt gelten können, nicht in Frage komme. Nur ein geringes Uebergewicht bis höchstens 10 Prozent sei zulässig. — Wenn ein Prinzipal nur Jung gesellen beschäftigen will, so ist das seine Sache. Das Frankfurter Landgericht hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, in welchem drei Angestellte, welche sich verlobten, entlassen wurden. Sie gingen zur Konkurrenz über, und der Prinzipal verklagte sie deswegen auf Zahlung der Konventionalstrafe, da sie in ihrem Vertrag ein Konkurrenzverbot eingegangen waren. Das Landgericht Frankfurt a. M. hat denn auch darin, dass die betreffenden Personen sich ver lobten und damit gegen den Willen des Prin zipals handelten, der nur unverheiratete Ange stellte beschäftigen wollte, einen erheblichen Grund zur Lösung des Dienstverhältnisses er blickt und die Angestellten wegen Uebertretung des Konkurrenzverbotes zur Zahlung von 2000Mk. verurteilt. Das erscheint uns als ein seltsames Urteil, das im Widerspruch mit denen steht, die wir kürzlich veröffentlichten. Nach unserem Dafürhalten ist ein solches Gebot der Ehelosig keit in einem Vertrage nichtig, weil es den ■guten Sitten widerstreitet. blonden dichten Haare glänzten, von Sonnenstrahlen über- huscht. Mit einemmal war es Margarete, als sehe sie neben diesem Bilde verkörperter Jugend und Kraft einen Schatten gehen, eine schlanke geschmeidige Gestalt mit feinen Kleidern und gepflegten Händen, die nicht hineinpasste in den Rahmen ihres Gartens; und der Schatten zerfloss wie der Nebel vor der Abendsonne, Dietrichs Gestalt aber schien zu wachsen und es war, als umgebe ihn eine Gloriole, die Gloriole physischer Kraft und unverkünstelter Natürlichkeit. Margarete drückte die Hand aufs Herz und über ihr ernstes Antlitz glitt der Widerschein des Abendrotes. In diesem Moment hob Dietrich den Kopf; sie sah in sein finsteres, trotzig entschlossenes Gesicht und blitzähnlich durchzuckte sie die Ueberzeugung: auch dieser verlangte eine Entscheidung. Langsam schloss sie die Tür auf. Nach einigen Minuten stand Dietrich ihr gegenüber. Fast wollte ihn seine mühsame errungene Fassung ver lassen, als er sie vor sich sah in ihrer ernsten Schönheit, die ihm heut von einer besonderen Weise umflossen zu sein schien. „Haben Sie mir etwas zu sagen, Herr Welser?“ fragte Margarete freundlich. Er drehte den Hut in den Händen. „Allerdings, Fräulein Margarete — ich wollte Sie — um mich kurz zu fassen — um meine Entlassung bitten.“ Sie fuhr zusammen und stiess einen leisen Ruf der Ueber- raschung aus. (Fortsetzung folgt.) Der Blumenexport aus Südfrankreich im Jahre 1903. Ueber den Blumenexport aus der Umgebung von Nizza gibt das k. k. österr.-ungar. Konsularamt einen ausführlichen Bericht, nach welchem alljährlich 3 bis 4 Mill. (Dutzend oder Kilo? Die Red.) Blumen im Werte von 12 bis 16 Mill. Fres, aus dieser Gegend exportiert werden. Ausserdem bildet die Ver arbeitung der Blumen für die Zwecke der Parfümerie-Industrie einen der ertragreichsten lokalen Gewerbezweige. Infolge des aussergewöhnlichen regenlosen Winters 1902/3 und der über mässigen Niederschläge im darauffolgenden Frühjahr wurde die Schnittblumenernte auf ein verhältnismässig bescheidenes Mass herabgedrückt, jedoch muss dieselbe hinsichtlich der Qualität als zufriedenstellend bezeichnet werden, während da gegen die Quantität infolge dieser elementaren Schädigungen zu wünschen übrig liess. Fast alle Kulturen haben im ver flossenen Jahre wieder eine weitere Ausdehnung erfahren und diese nehmen von Jahr zu Jahr einen grösseren Umfang an. Das Hauptinteresse konzentriert sich immer noch auf die Kultur der Orangeblüte und zwar im Hinblick auf das Neroliöl, das sie enthält. Die Preise für Orangenblüten sind in der letzten Zeit ganz bedeutend gefallen, welcher Umstand haupt sächlich auf die allzu grosse Ueberproduktion zurückzuführen ist. Bemerkenswert ist dabei, dass die Orangenzucht sich succesive von der Küste zurückzieht. Letztere hat noch vor einigen Jahren 4/5 aller Orangen der Gegend produziert, während sich heute der Küstenstrich fast ausschliesslich der Kultur von Schnittblumen widmet, die Zucht der Orangen der mittleren Landzone zwischen Küste und Gebirge über lassend. Die Rosenernte, welche einige Zeit durch die April fröste arg geschädigt erschien, hat schliesslich ein unerwartet gutes Ergebnis geliefert, demzufolge ist der Preis, welcher im Jahre 1900 Fres. 1,10 pro kg, im Jahre 1901 und 1903 Fres. 0,85 betrug, im vergangenen Jahre auf Fres. 0,65 zu rückgegangen, wobei die Kultur immer noch für rentabel gilt. Die Kultur der Iris florentina, aus deren Wurzel ein Öl gewonnen wird (ca. 2 kg Öl aus 1000 kg Wurzeln), dessen Geruch jenem des Veilchens sehr ähnlich ist, weshalb dasselbe bei der Fabrikation von Veilchenparfüm zur Ver wendung kommt, hat eine ungeahnte Ausdehnung erfahren. Der Preis der Irisblüten ist daher ganz bedeutend zurück gegangen. Im Jahre 1882 wurden für 100 kg Iriswurzeln 128 Fres, bezahlt und infolge Spekulation stieg der Preis im Jahre 1892 bis zu 510 Fres., während derselbe im Jahre 1902 auf 40—50 Fres, zurückging. Dieser Preisrückgang ist eine Folge der in der Kultur dieser Pflanzen eingetretenen Über produktion. Die Ernte in Parmaveilchen ist besser ausgefallen. als man anfänglich angenommen hatte. Diese Veilchen werden nicht nur in Massen zu Schnittblumenzwecken, sondern auch für die Fabrikation von Parfüm verwendet. Die Preise waren letztes Jahr etwas höher. Dieselben betrugen Fres. 2,75 für das Kilogramm statt Fres. 2,— im Vorjahre. Die Kultur des Jasmin scheint im Aufblühen begriffen zu sein und trotz der wachsenden Ausdehnung der Pflanzungen wird diese Blume immer gesuchter. Die Ernte in Tuberosen war im vergangen Jahre nicht übermässig gross, etwas besser dagegen in Reseda. Neben der Rose bildet die Nelke den wichtigsten Artikel des Handels in Schnittblumen. Die Zufuhren für Paris betrugen darin 6 Millionen Dutzend Blumen, die einen Wert von 2 300000 Fres, repräsentieren. Die wichtigsten und schönsten Kulturen befinden sich bekanntermassen in der Umgebung von Nizza, Antibes und Cannes. Die Nelkenkrankheit hat auch im letzten Jahre wieder bedeutenden Schaden angerichtet, trotzdem war man mit dem Ergebnis der ganzen Ernte im allgemeinen zufrieden. Nach diesem Bericht werden die Pariser Blumenmärkte mit mehr als der Hälfte mit den im Süden Frankreichs ge züchteten Blumen versehen, indem von der Gesamtwertmenge von 10 Millionen Fres, über 5 Millionen auf Rechnung des Südens kamen. Es entfallen dabei auf die wichtigsten Blumen gattungen folgende Beträge: 1150000 Fres, für 2 Millionen Dutzend Rosen, 2 300000 Fres, für 6 Millionen Dutzend Nelken, 500 000 Fres, für 6 Millionen Dutzend Veilchenbuketts und 300000 Fres, für Mimosen etc. Um zum Schluss noch ein Bild über die Bedeutung des südfranzösischen Gemüse- und Früchte-Exports zu geben, entnehmen wir dem Berichte folgende Angaben: Es wurden in Tafeltrauben ausgeführt: nach Frankreich 610000 kg, Italien 7 170 700 kg, nach Spanien 1183300 kg, Von anderen Trauben wurden ausgeführt: nach Frankreichs 6 335 300 kg, nach Spanien 4 620400 kg. Der Export in frischem Gemüse betrug: nach Frankreich 3 831900 kg, nach Italien 12 800800 kg, nach den Niederlanden 91433 100 kg. Kirschen wurden exportiert: nach Frankreich 335 100 kg, Italien 2 284 600 kg, nach den Niederlanden 567 200 kg. In diversen Früchten wurden ausgeführt: nach Frankreich 1476900 kg, Italien 1630 500 kg, nach Oesterreich-Ungarn 2 469 900 kg.