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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Pilz zu erhalten. Sie ist andererseits sehr vorsichtig anzuwenden, da sie das um die Gummiausschwitzung liegende lebende Gewebe sehr leicht zerstört. Müller-Thurgau taucht ein mehrfach zusammengelegtes Leinwandläppchen in die nach dem Verhältnisse 1 : 1 verdünnte Essigsäure, drückt den Lappen kräftig aus und befestigt ihn oben und unten über dem Gumm ohne weitere Bedeckung. Aderhold legt Wattebausche auf und bedeckt diese noch mit Sackleinen. Der hierdurch hervorgerufener intensiveren Wirkung der Essigsäure schreibt Müller-Thurgau die Misserfolge Aderholds zu Der Gummifluss des Pflaumen- und Apri kosenbaumes scheint durch dieselbe Mikrobe hervorgebracht zu werden. Aehnlich ist auch diejenige, welche die Krankheit bei dem Kirsch baum veranlasst, doch sind die Kulturen ver schieden, sowohl durch ihre weissliche Farbe und Opaleszenz, als auch durch ihre Struktur. Nach den Beobachtungen von Brczezinski ist Nectria ditissima, welchen Pilz man für den Erreger der Krebskrankheit der Obstbäume ansah, als ein Saprophyt zu be trachten, dessen Mycel weder das lebende Ge webe der Apfelbäume angreift, noch sich dar auf übertragen lässt, jedoch leicht die leblose Rinde, das durch Krebs getötete Gewebe und selbst die durch Fusicladium hervorgerufenen Flecken der Früchte befällt. Als wahre Ursache des Krebses sieht Verfasser Mikroben an, welche er stets in krebskrankem Gewebe vorfand und sucht durch Versuche festzustellen, wie die Krankheit sich in dem lebenden Gewebe ver breitet und ob sie ansteckend ist. In den be fallenen Zweigen sieht man von der Wunde ausgehend, dunkelgelbe, braune oder fast schwarze Stellen, welche in normales Holz bis zu einer Tiefe von 30 cm und mehr eindringen, nach aussen ihre Gegenwart hingegen durch nichts verraten. Aehnlich ist es mit der Rinde. Durch eingehende Versuche hat sich ergeben, dass der Krebs eine ansteckende Krankheit ist. Sie kann jahrelang latent sein, im Holz charak teristische Verletzungen verursachen, ohne Krebs wunden hervorzubringen, solange der Baum sich unter günstigen Vegetationsbedingungen befindet, sobald diese sich jedoch ändern, können die Wunden zu gleicher Zeit an verschiedenen Stellen hervorkommen. Die Wurzeln der Apfel- und Birnbäume zeigen niemals Krebswunden, doch sind sie bisweilen mit Knoten und Aus wüchsen versehen, deren Ursache bis jetzt noch unbekannt ist. Nach den Untersuchungen des vorhin genannten Verfassers werden sie durch ähnliche Mikroben hervorgerufen, wie der Krebs, auch ist ihr Verhalten bei Kulturen ähnlich. In den Vierlanden begegnet nach Reh der Bauer der Krebskrankheit, indem er reichlich Stalldung düngt, und es scheint dieses Ver fahren für jene Gegend nicht ungünstig zu sein. Direkte Bekämpfung hat wenig Erfolg. Am meisten befallen waren Bäume, welche in der der Nähe von Mist- und Abortgruben standen. Das von Australien ausgehende Verfahren, Zitronen, Aepfel, Birnen, Pflaumen und Pfirsiche mit Blausäuregas zu konservieren, wurde von Schmidt einer Nachprüfung unterzogen. Es ergab sich, dass viele Früchte fähig sind, grosse Mengen des Gases zu absorbieren, wel ches sich wahrscheinlich in Form eines Cyan hydrins an den Zucker anlagert. Grössere Mengen Blausäure töten mit Ausnahme der Pflaumen alle Früchte, verändern ihre Farbe und machen sie zum Verkaufe unbrauchbar. Da sich nun trotz starker Dosen Schimmel trotzdem entwickelt, die Früchte also vor Fäulnis nicht geschützt werden und anderer seits bei der hohen Absorptionsfähigkeit, speziell der Pfirsiche, Gefahr für die menschliche Ge sundheit mit unterläuft, so eignet sich dieses australische Verfahren nicht zur Fruchtkonser vierung. Mit einer Reihe von verschiedenen Insektiziden stellte Smith in Neu-Braunschweig an Obst bäumen Versuche an, jedoch sind seine Angaben speziell für die dortigen Verhältnisse gedacht. Zur Verwendung kamen Bleiarseniat, ein Brei aus Zement und abgerahmter Milch, rohes und reines Petroleum, Fischölseife, Tabak und ein Gemisch aus Kalk, Schwefel, Salz und Wasser. Bleiarseniat erwies sich als harmlos bei der Behandlung aller Baumarten. Der Milchzement ¬ brei wurde mit Vorteil zur Bekämpfung des Pfirsichbohrers angewendet. Brennöl von 35° Reaumur tötete Pfirsiche und frühe Richmond- Kirsche, kann hirgegen gebraucht werden be Pflaumen im Februar, bei Keiffer-Birne und Crataegus im Dezember und bei Laurenzius- Birne im Winter. Walfischölseite wurde in vier verschiedenen Sorten benutzt. Nur bei Pfirsichen wirkte sie schädlich. Die Wirkung auf die Insekten war verschieden, manchmal vollkommen, in andern Fällen wurde nicht alles getötet. Im Sommer genügte 1 Pfd. Seife in 3 Gallonen Wasser gelöst zur Vertilgung der Läuse auf Apfel- und Birnbäumen. Eine Stärke von 1 Pfd. Seife auf 2 Gallonen Wasser ge nügt zur Vernichtung aller Schildlauslarven und junger Brut und ist am Anfang Oktober zu gebrauchen, doch genügt sie nicht für halb erwachsene Tiere. Ein 15 Gemisch aus reinem Petroleum wurde bei Apfel- unc Birnbäumen mit Vorteil benutzt, ebenso ein 20 prozentiges bei Apfel-, Bim- und Pflaumen- bäumen und ein 25 prozentiges bei Apfelbäumen. Ueberall wurden die Schildlauslarven getötet und äusser einer leichten Blattbeschädigung kein weiterer Schaden bemerkt. Unverdünntes Leuchtpetmleum wurde bei Pfirsichen im August, bei Apfelbäumen im Juni und August probiert. In jedem Falle, es geschah an trockenen Tagen, war der Erfolg günstig. Rohpetroleum in 10 bis 40prozentigen Mischungen wirkte bei Pfir sichen schädlich, war hingegen brauchbar bei Birn- und Apfelbäumen. Mit unverdünntem Rohpetroleum wurden Pfirsiche im April und Mai behandelt, ohne dass bedeutender Schaden entstand. Auch Birnen, welche mit Schonung des neuen Wachstums behandelt wurden, litten nicht. Birn- und Apfeibäume im August be spritzt trugen keinen Schaden davon. Im Sep tember ertrugen Birnen und Pfirsiche die Be handlung ohne Nachteil. Die Winterbehandlung mit Rohpetroleum, welche an verschiedenen Daten ausgeführt wurde, war bei allen Bäumen von gutem Erfolge begleitet. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: K. S. in W. Am 1. Juni vorigen Jahres stellte ich 1 Lehrling ein. Derselbe erhielt weder Kost noch Wohnung. Er kam des Morgens um 8 Uhr bis 1211 Uhr, Mittags 1/22—8 Uhr. Ich schloss nun einen Vertrag mit dem Lehrling und dessen Vater auf 2 aufeinanderfolgende Jahre; bei etwaiger Nichtinne haltung des Vertrages sollte der Vater eine Ent schädigung von rund 100 Mk. zahlen. Im Herbst meldete sich der Lehrling krank (es war meiner An sicht nach Drückerei). Ich verlangte, da man sich nicht mehr meldete, ein ärztliches Attest oder 100 Mk. Nun schrieb mir der Vater des Lehrlings, er hätte seinen Sohn vom Kreisarzt untersuchen lassen, und für krank erklärt, d. h. sein Sohn könne die Lehre nicht weiter fortsetzen, da es ihm sein Gesundheits zustand nicht gestatte. Ich könne mich darüber er kundigen. Ein Attest wurde mir jedoch bis heute noch nicht vorgelegt. Was soll ich hier tun? Ist der Lehrling verpflichtet, mir ein Attest vorzulegen ? Kann ich gegen ihn und seinen Vater mit Erfolg klagen? Beide haben den Vertrag unterschrieben. Antwort: Wenden Sie sich an den betreffenden Kreisarzt unter Bezugnahme auf die Angaben des Vaters. Lässt der Gesundheitszustand des Lehrlings tatsächlich nach ärzilichem Ausspruch eine Fort setzung der gärtnerischen Lehre nicht zu, so liegt ein wichtiger Grund zur Lösung des Lehrverhältnisses vor und Sie können nicht auf Schadenersatz dringen. Frage: Fr. H. in B.: Kann ich die Eltern von zwei Knaben für den Schaden gerichtlich belangen, den mir selbige gemacht haben? Ich hatte neuere Sorten Erdbeeren gepflanzt. Die Knaben sind in meiner Abwesenheit über den Zaun geklettert und haben die Pflanzen ausgerissen. Beide sind 12 Jahr alt. Sollten die Eltern für den Schaden nicht haftbar sein, so würde ich doch nur bei et waiger Schadenersatzklage noch Geld hinterherwerfen. Würden die Eltern die Kosten zu tragen haben, wenn ich die Jungen anzeige? Antwort: Die Eltern haften mit ihrem Ver mögen nicht für Schaden, den ihre Kinder angerichtet haben, es sei denn, dass sie ein Verschulden trifft, weil sie die Kinder nicht beaufsichtigt, nicht zurück gehalten haben usw. Das liegt aber in diesem Falle nicht vor. Zur Anzeige können Sie die Sache ja bringen. Es erwachsen Ihnen auch Kosten daraus nicht. Frage: W. in K.: Wenn man auf ein gepach tetes gärtnerisches oder landwirtschaftliches Terrain etwas pflanzt, wird dann im Falle einer Subhastation das sämtliche, sich im Boden befindende Pflanzen material Eigentum der Masse, oder ist der Pächter berechtigt, solche Pflanzen nach Eröffnung des Kon kurses des Besitzers und der Subhastation des Grund stückes noch aus dem Boden heraus zu nehmen? Antwort: Das Recht des Fruchtgenusses wird dem Pächter durch die Beschlagnahme nicht ge nommen. Er kann also die Pflanzen noch vom Boden trennen und verwerten. Frage: X. S. in S.: Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, wie hoch eine Weissdornhecke, die mein Nachbar ganz an der Grenze stehen hat, gehalten werden muss? Selbige ist nahezu drei Meter hoch. Antwort: Nein. Aber in Bayern muss die Hecke 50 cm abstehen. Das können Sie erzwingen, wenn die Hecke Sie schädigt. Frage: P. 5. in S. Bin seit zwei Jahren Pächter einer Gemüsegärtnerei. Die Puhnpe gab schon bei Uebernahme der Pachtung wenig Wasser und geht sehr schwer. Doch reichte das Wasser zum not wendigsten Giessen sowie zur Verwendung im Haus halt aus. Im Laufe der Pachtzeit (im März des vor igen Jahres) liess ich mir auf Kosten des Ver pächters einen Anschluss an die städtische Wasser leitung herstellen, um bei trockener Zeit das Wasser aus der Leitung zu Hilfe zu nehmen und habe auch das Leitungswasser aus derselben aus meiner Tasche bezahlt Jetzt gibt die Pumpe nun gar kein Wasser mehr, auch ist nach fachmännischer Untersuchung vorläufig nicht daran zu denken, dass sich der Wasser stand wieder steigern könnte. Ich bin daher jetzt auf die Leitung angewiesen. Meine Frage geht nun dahin, ob ich verpflichtet bin, noch weiter die Kosten des Leitungswassers selbst zu bezahlen, ohne Wasser ist doch nichts lebensfähig, und der Verpächter hat doch in erster Linie für Wasser für die Gärtnerei zu sorgen. Kontraktlich habe ich darüber keine Ver- pf ichtung. Auch wurde nur mündlich vereinbart, da ;s ich das Wasser aus der Leitung im Notfälle benutzen würde, also im Sommer bei grosser Trocken heit und auch bezahlen müsse. Antwort: Wenn Ihnen die Gärtnerei mit Be nutzung des Brunnens verpachtet und dabei aus gemacht wurde, dass Sie nur in den wasserarmen Sommermonaten die Leitung zu Hilfe nehmen, dann aber den Wasserkonsum selbst bezahlen sollen, so muss der Verpächter, wenn jetzt der Brunnen ganz versagt, diesen vertiefen, oder Ihnen eine Entschädigung geben, soweit der Wasserkonsum sich für Sie aus der Leitung erhöht. Frage: E. B. in R. Haben Gemüsepflanzen, Topfpflanzen, Stauden und Knollen Frachtvergünstig ung, d. h. gehen diese als Eilgut zum Frachtgutsatz, oder welche Pflanzen sind es, welche Vorzugstarife haben? Antwort: Die Ausnahme gilt für alle Baum schulartikel, d. h. Bäume, Sträucher, Rosen, Koniferen, ebenso holzartige Topfpflanzen mit Erdballen, wie Rhododendron, Azaleen, Aucuba, Flieder, doch ohne Töpfe und Kübel. Frage: W. S. i. W. Im Jahre 1899 erhielt ich von einem Liebhaber den Auftrag, seine Pflanzen, Phoenix, Latanien etc. zu überwintern. Als Ver gütung vereinbarten wir 40 Pfg. pro Stück vom 1. Oktober bis 1. April. Der Betrag wurde dann auch im Laufe des folgenden Sommers bezahlt. Für die Überwinterung im nächsten Jahre erhielt ich kein Geld, da der betreffende Liebhaber verzog. Im Jahre 1902 kam derselbe und bot mir sämtliche Pflanzen für 20 Mk. an. Ich ging jedoch darauf nicht ein, sondern versprach, die Pflanzen auf seine Rechnung zu verkaufen. Im Sommer 1902, sowie im folgenden Jahre schickte ich für Pflege der Pflanzen eine Rechnung. Ich erhielt jedoch keine Antwort und teilte hierauf dem Herrn mit, dass ich das Geld per Postauftrag einziehen würde. Sodann erhielt ich die Antwort, dass ich die Pflanzen für 20 Mk. gekauft und ich deshalb keine Berechtigung zu meiner Forderung hätte. Ich forderte nun den Liebhaber auf, die Pflanzen von anderen Kollegen auf ihren Wert taxieren zu lassen und teilte ihm zugleich mit, dass ich für jeden Tag, den die Pflanzen noch länger in meinem Geschäft verbleiben würden, 10 Pfg. pro Stück in Rechnung setze. Darauf kam der Besitzer der Pflanzen selbst in mein Geschäft und behauptete wiederholt, dass ich die Pflanzen gekauft hätte. Hierauf verklagte ich ihn auf Bezahlung des in Rechnung stehenden Betrages für Pflege der Pflanzen vom 1. Oktober 1901 bis 1. Oktober 1903. Kann ich den Betrag 10 Pfg. pro Pflanze voll und ganz einklagen und auf Erfolg rechnen? Antwort: Wenn Sie die Pflanzen 1902 ge kauft hätten, so würden Sie für die Zeit vom Oktober 1902 bis April 1903 und von Oktober 1903 bis April 1904 keine Vergütung mehr beanspruchen können, wohl aber noch den Betrag von 1. Oktober 1901 bis April 1902, da dieser vor den angeblichen Kauf fällt. Haben Sie nicht fest gekauft, sondern nur erklärt, dass Sie für Rechnung des Besitzers verkaufen wollten, so können Sie den Betrag für alle in Frage kommenden Jahre einziehen. Der Gegner muss beweisen, dass Sie gekauft haben. Wenn Zeugen nicht vorhanden sind, muss er Ihnen den Eid zuschieben. Fragekasten für Kulturelles. Frage: C. B. in M. 1. Gibt es ein Mittel gegen die rote Spinne, meine Veilchen hatten im vorigen Jahre stark darunter zu leiden? Antwort: Ein direktes Bekämpfungsmittel gegen die rote Spinne haben wir nur in Wasser, da alle anderen bisher erprobten Geheim- und sonstigen Mittel entweder nicht imstande waren, die rote Spinne unschädlich zu machen, oder zur gleichen Zeit sowohl die behandelten Pflanzen als auch die Spinne zu Grunde richteten. Dem eventuellen Auf treten der Spinne muss vor allen Dingen durch zweckentsprechendes, sorgfältiges Lüften, Giessen und Feuchthalten der Luft, Wege etc. vorgebeugt werden. Ist die Spinne einmal da, so ist ihrer nicht mehr so leicht Herr zu werden. Entweder müssen dann sämtliche Pflanzen gewaschen, was sich z. B. bei Veilchen nicht durchführen lässt, oder aber mit frischem Wasser von allen Seiten tüchtig abgespritzt werden. 2. Ist die Tomatenkultur und Glas lohnend und welches sind die besten Sorten? Antwort: Der erste Teil Ihrer Frage lässt sich nicht so ohne weiteres bejahen, sondern die lohnende Kultur von Tomaten unter Glas hängt von den näheren örtlichen Verhältnissen ab, Einrichtung der Häuser, Möglichkeit des Absatzes und Versandes etc. In England gehört die Tomatenkultur, die dort fast ausschliesslich in eigens dazu erbauten Häusern be trieben wird, zu den gewinnbringendsten gärtnerischen Kulturzweigen. Obwohl nun eine Rentabilität auch in Deutschland nicht ausgeschlossen ist, so wird man das aber doch nicht von allen Gegenden sagen können. Jedenfalls kommt dabei auch die nötige Erfahrung und möglichst einfache Einrichtungen in Betracht. Empfehlenswerte Sorten sind folgende: Cornet improved, Stirling Castle, Rochford’s und Kay’s Tomate, Holmes Supreme, Kardinal, Königin der Frühen. Konkurse. Ueber das Vermögen des Gärtnereibesitzers Otto Palm in Zerbst, Breitestein No. 10 wurde am 10. März 1904 das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Gustav Bachmann in Zerbst, Brüder strasse No. 11 ist zum Konkursverwalter ernannt, erste Gläubigerversammlung steht am 7. April d. Js., vorm. 9 Uhr an, Konkursforderungen sind bis zum 9. April d. Js. beim Gericht anzumelden. Prüfungs termin ist auf den 19. April d. Js., vorm. 9 Uhr an beraumt Offener Arrest ist erlassen. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Restaurateurs und Gärtnereibesitzers Andreas Fi n gas zu Berlin chen ist zur Abnahme der Schlussrechnung des Verwalters zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlussfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlusstermin auf den 3. April 1904, vormittags 10 Uhr, vor dem König lichen Amtsgericht hierselbst, Zimmer No. 8 bestimmt. — Es soll ausserdem über den Antrag des Verwalters auf Einstellung des Verfehrens wegen Mangels an Masse Beschluss gefasst werden. Handelsregister. In das Handelsregister B. Nr. 33 M.-Gladbach, ist eingetragen die Gesellschaft m. b. H. „Brüsseler Frühobst- und Traubenanlagen, G.m. b. H.“ zu Pesch, Bürgermeisterei Corschenbroich. Der Gesell schaftsvertrag ist am 10. Februar 1904 festgestellt. Die Gesellschaft wird aufgelöst durch den Tod eines Gesellschafters sowie durch sechsmonatige, nicht vor dem 1. Januar 1914 und nur zu Schluss eines Ge schäftsjahres jedem Gesellschafter gestaltete Kündigung. In das Handelsregister auf Blatt 10479 ist einge tragen worden die offene Handelsgesellschaft Hoyer & Klemm mit dem Sitze in Dresden. Gesell schafter sind der Baumschulenbesitzer Friedrich Her mann Hoyer in Dresden und der Guts- und Ziegelei besitzer Ernst Bruno Klemm in Dresden. Die Gesell schaft hat am 1. April 1894 begonnen. (Angegebener Geschäftszweig: Betrieb einer Rosen- und Baumschule.) In das Handelsregister, Harburg, Elbe, A. Nr. 3 ist bei der Firma „Braunschweiger Patent-Keim apparat-Fabrik Louis Schönjahn zu Braun schweig“ eingetragen: Die Zweigniederlassung in Harburg ist aufgehoben. In das Handelsregister, Mainz, wurde eingetragen: J. Rose. Das Handelsgeschäft ist auf den zu Gon senheim wohnhaften Kunst- und Handelsgärtner Hugo Kern übergegangen, welcher dasselbe unter unveränderter Firma als Einzelkaufmann fortführt. Der Uebergang der in dem Betriebe des Handelsge schäfts begründeten Forderungen und Verbindlich keiten ist bei dem Erwerbe des Geschäfts durch Hugo Kern ausgeschlossen. In dem Handelsregister B. Diez ist am 5. März 1904 unter No. 7 Kunst- und Handelsgärtnerei Carl Oser & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Diez a. d. Lahn, der Kunst- und Handelsgärtner Karl Oser in Diez als Geschäftsführer gelöscht. Derselbe hat in der Versammlung der Gesellschaft vom 29. Februar 1904 sein Amt als Geschäftsführer niedergelegt und ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Eingegangene Preisverzeichnisse. C. Kaschuge, Ladenburg i. Baden. En gros Vorzugsofferte über Baumschulartikel. Georg Egger, Jaffa (Palaestina). Export-Preis Verzeichnis über B’umenzwiebeln etc. für 1904. Julius Scheider, Wandsbek. Preisverzeichnis über Remontant-Nelken, Kamellien, Azaleen und Cytisus Attleyanus. Gebr. van Zonneveld & Sassenheim (Holland). Engros-Preisverzeichnis über Haarlemer Blumen zwiebeln für 1904. Duchesne, Lanthoine & Co., Rue d’Ixelles, Wa- termael lez-B ruxelles. Preisverzeichnis über Orchideen für 1904. Heinrich Henkel, Darmstadt. Preisverzeichnis über Stauden und Freilandfarne für 1904. Thos. S. Ware (1902) Ltd., Feltham, Middlesex (England). Preisverzeichnis über Stauden, Alpen pflanzen. Begonien, Dahlien etc. für 1904. Heinrich Maurer, Inh. L. Maurer, Grossh. Sachs. Garteninspektor, Jena. Preisverzeichnis der Beeren- und Schalen-Obstschulen. Otto Mann, Leipzig-Eutritzsch. Engros-Preis- liste über Sämereien, Blumenzwiebeln, Knollen, Stauden etc. für 1904. mag Der Nachdruck ist nur bei unverkürzter Quellenangabe, d. h. unter Bezeichnung „Der Handelsgärtner“ gestattet! "4 Eine Wiedergabe der im Feuilleton veröffentlichten Erzählung ist untersagt I Inserata koten pro Zeile 30 Pfg., j) j K I A N 8 7 NT Beilagen kosten zwischen den Textseiten bei Wiederholungen Rabatt. 72255555355532008 KL Ih I /A /T1 IN 58* 1000Stück bis 6 Gr. Gewicht 5 Alk. Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Handelsgärtnerei. Bekannte ausgedehnte Kultur, in: Amaryllis- Hybriden, Anthurlum, Clivien-Hybriden, Aparagus pl. nanus und Sprengeri, Remontant- Nelken, Topf - Chor ■ Nelken, Chrysanthemum, Crozy-Canna, Cactus- Dahlien, Erdbeeren, Stauden etc. 1) s Zum Besuche und persönlichem Einkauf wird frenndlichst eingeladen "79 Gustav JL Schultz, “ Lichtenberg-Berlin. (la empfiehlt seine bekannten •»»9 Spezial-Kulturen eeee in fertigen Berliner Marktpflanzen Maiblumen und Blumenzwiebeln. Frais-Verzeichnisse gern zu Diensten! F. Ä. Riechers Söhne Hamburg-Barmbeck. Spezialkulturen. Azaleen, Palmen, Araukarien, Cyclamen, Flieder, Gloxinien, Treibflieder. 3) Stahlwindrurbine «Herkules'' Kostenlose Betriebskraft für Pumpen WUSntinenllOEA l^mLamlnirfsch.Sewerbl. 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Dienst- Prospekt und jede Auskunft durch den I Direktor Dr. H. Settegast. (4 I : Obergüriner! , Zur Leitung einer grösseren Gärt- „nerei suche ich Stellung als Ober= ‘gärtner oder Geschäftsführer. ‘Erfahren und ausgebildet in sämt- ‘lichen Kalt- und Warmhauskulturen, I Treiberei, Freiland- und Orchideen- ‘kulturen etc., bin ich in der Lage, 'jeder grossen Gärtnerei vorzustehen. * Event, könnte mit grösserem Kapital [mich an einem guten Unternehmen ‘später beteiligen. Gefl. Offert, unter ’H. P. durch die Expedition dieses Blattes erbeten. (7 Verlag »on Bernhard Thalacker. Leipzig-Gohlis. — Druck von Thalacker & Schotter, Leipzig
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