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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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bei ige ind ann ass mit ine ich be- an die ge- ten len An- ‘ür ige ich me er- ft. tet ibe ge- ten ind sht 1z- ind fel- ge- er- ise en, sie in? er- en alb iie •en nn ro- en zu o- sht le ihe nd en ge- ich id- ch zu iie id- ch rd. :ht sh- ler ge gt de r- en jin im ge- ich ch Es iie Er las iss ler ler tz te, en rte en in nd er tuf e- em ets en n- nd he ler iss ne zu en. an in, al m art en en wird beispielsweise der durch Regen usw. ab gewaschene Kalk dem Boden zugeführt und wirkt dann noch als Düngemittel. Oder es treten Spätfröste ein, wodurch die Frostschäden an den Bäumen entstehen, die auch Glatteis überzüge an der Wetterseite verursachen können. Da tut der Kalk seine guten Dienste als Schutz mittel. Ich möchte deshalb jedem Garten besitzer raten: Wo es sich um Entfernung schor figer Rinde, Ausheilung von kranken Stellen und Tötung von Insektenbrut handelt, seinen Obstbäumen im Spätherbst einen Anstrich mit Karbolineum zu geben. Wer seine Bäume be sonders lieb hat, soll dann im Winter, resp. gegen das Frühjahr hin, einen Kalkanstrich folgen lassen. Die Mühe wird belohnt werden. Bei grossen Wundflächen an den Bäumen, die zu ihrer Ueberwallung Jahre gebrauchen, will ich nach erfolgtem Anstrich mit Karbolineum einen Anstrich mit Teer oder dergleichen ebenfalls befürworten. Ersteres hindert wohl die Fäul nis und fördert die Ueberwallung, schliesst aber nicht wie letzteres gegen Witterungseinflüsse ab. Schliesslich dürfte Karbolineum noch ein wirksames Mittel gegen Hasenfrass abgeben. Ich glaube nicht, dass Meister Lampe Appetit auf Rinde bekommt, die ihm mit Karbolineum serviert wird. Auch hier kommt die leichte Anwendbarkeit in Frage. Man hat erst nötig, dann, wenn wirklich Not für das Wild eintritt, seine Schutzmassregeln anzuwenden. Ein Mann kann ja in einem Tage eine Menge junger Obstbäume bestreichen. Zum Schluss möchte ich noch bemerken, dass ich meine Versuche, Krankheiten an Obst bäumen durch Karbolineum zu heilen, bisher nur an Kernobst, namentlich Aepfeln, gemacht habe. Ob es sich auch bei Erkrankungen an Steinobst wirksam zeigt, werde ich durch wei tere Versuche feststellen. Soweit es sich um erkranktes Holz handelt, ist es im voraus als erwiesen anzusehen. Ob aber auch Harzfluss, der oft an verhältnismässig gesunden Stellen auftritt, durch selbiges gehemmt wird, dürfte immerhin zweifelhaft sein, da Karbolineum be kanntlich nicht in saftführende Teile eindringt. Ich möchte aber doch glauben, dass es die Ursachen des Harzflusses beseitigt. Ich halte die Kenntnis dieser wertvollen Eigenschaften des Karbolineums für äusserst wichtig und wünsche ihre weiteste Verbreitung. Sie ist von mir auf das sorgfältigste geprüft und erprobt. Weder der Fachmann noch der Laie braucht irgendwelche Befürchtungen zu hegen, wenn er meinem Beispiele folgend, seine Bäume mit Karbolineum behandelt. Die Marke, welche man verwendet, ist gleichgültig, ich habe das Mittel aus drei verschiedenen Fabriken bezogen und stets mit dem gleichen guten Er folg benutzt. Rundschau. Handel und Verkehr. — Deutschlands Einfuhr getrock neter Aepfel aus den Vereinigten Staaten von Amerika ergab 1902 einen Wert von nahezu 5 000 000 Mark. Diese Summe macht 45 Prozent des gesamten amerikanischen Ex portes aus, d. h. das Deutsche Reich stand an erster Stelle. Jedenfalls bleibt es bedauer lich, dass dieser Betrag nicht dem eigenen Lande erhalten bleibt. Die Landwirte selbst können zur Hebung des Obstbaues viel bei tragen, es fehlt ihnen aber leider an Unter nehmungslust. — Verzollung von Bandgrassamen in den Vereinigten Staaten. Bandgras samen (Phalaris arundinacea) soll nach einer Zolltarifentscheidung zollfrei eingelassen werden, während Samendes Riesen-Acker-Sperkels (Sper- gula maxima) und der russischen Winterwicke (Vicia villosa) nicht als Feldsamen zollfrei zu lassen, sondern mit 30% des Werts zu ver zollen sind. — Stempelsteuer für Rechnungen, Lieferscheine und Fakturen in Russ land. Ein Lieferschein ist nur in dem Falle zu stempeln, wenn er das einzige, einen Ab schluss bestätigende Dokument ist. Liegt da neben noch eine Rechnung vor, so ist der Lieferschein steuerfrei. Rechnungen und Fak turen, welche der proportionalen Stempelsteuer unterliegen, sind auch stempelpflichtig, wenn sie nicht auf einem Formular geschrieben sind. Um ferner einem Dokument den Charakter einer Rechnung zu geben, ist es nicht erforderlich, dass darin eine Endsumme angegeben ist. — Der neue griechische Zolltarif sieht für Früchte folgende Zollsätze pro 100 Oka (1 Oka = 1280 g) vor: Frische Früchte 2 Drach men, in Papiergeld 2,70 Dr., getrocknete Früchte in der Schale 20 (27) Dr., getrocknete Früchte ohne Schale 40 (54) Dr., trockene weichschalige Früchte 30 (40,50) Dr., getrocknete Aprikosen 30 (40,50) Dr. Rechtspflege. — Kontraktbruch der Arbeiter für Landwirtschaft und Gartenbau. Die Gartenarbeiter gehören zu den landwirtschaft lichen Arbeitern, soweit landwirtschaftliche Be triebe in Frage kommen. Aus diesem Grunde interessiert uns auch ein Antrag Arendt, den das preussische Abgeordnetenhaus im Februar annahm, nach welchem die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll, in dem jeder Arbeit geber, welcher Gesinde oder landwirtschaftliche Arbeiter, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie noch einem anderen Arbeit geber verpflichtet sind, in Dienst nimmt, oder während der Dauer der älteren Verpflichtung in Dienst behält, bestraft werden soll, wenn nicht vier Wochen seit der unrechtmässigen Lösung des Dienstverhältnisses verstrichen sind. Auch Vermittler, welche solchen Arbeitnehmern Dienste verschaffen, und Personen, welche zum Kontraktbruch verleiten, sollen in Strafe ge nommen werden. Der Landwirtschaftsminister v. Podbielski hat erklärt, dass er dem Anträge entsprechen werde. Gegenwärtig äussern sich auch einige Handelskammern zustimmend. — Der blaue Montag wurde nach einer neuen Entscheidung des Gewerbegerichts in Hamburg den Gehilfen und Gesellen nicht als Vorrecht zugestanden. Ein Gehilfe, der auf Lohnentschädigung klagte, und entlassen worden war, weil er am Montag „blau“ gemacht hatte, wurde mit seiner Klage abgewiesen. Der Arbeitgeber hatte, als er sich am Dienstag Morgen zur Arbeit einfand, bereits einen an deren Gehilfen eingestellt. — Die rechtliche Bedeutung der Nichtbeantwortung von Bestätigungs briefen. Das Oberlandesgericht Jena hat sich in einem Urteil dahin ausgesprochen: „Ein Bestätigungsschreiben schickt der Verkäufer nicht, damit der andere Teil es einfach un besehen zu seinen Papieren nehme, sondern damit er daraus ersehe, wie der Gegenkontrahent den Inhalt des Vertrages auffasst, und prüfe, ob diese Auffassung mit der seinigen überein stimmt. Antwortet der Käufer auf das Schreiben nicht, so muss es als überall genehmigt gelten und nur im Wege besonderer Anfechtung würde der Käufer die in seinem Schweigen liegende Willenserklärung bestätigen können.“ Wenn also ein Gärtner einem Samenzüchter eine Be stellung macht und dieser bestätigt ihm den Auftrag in einem Schreiben und setzt den Ver merk dazu: „Erfüllungsort Erfurt“, und der Gärtner wendet dagegen nichts ein, sondern schweigt, so muss er auch Erfurt als Erfüllungs ort des Vertrages nach obigem Urteil gegen sich gelten lassen. — Von Deutschen gegen Deutsche im Ausland unternommene unlautere Konkurrenzmanöver sind strafbar. Ein deutscher Samenzüchter hatte einen anderen deutschen Samenhändler auf Grund von § 6 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb verklagt, weil dieser in Luxemburg zu In teressenten Aeusserungen getan hatte, die ge eignet seien, seinen Betrieb zu schädigen („Der züchtet den Samen nicht selbst, sondern kauft ihn überall zusammen u. s. w.“). Die Klage lautete auf Unterlassung der Wiederholung und Verbreitung der Behauptung, sowie auf Fest stellung der Pflicht des Beklagten, den durch sein Vorgehen erwachsenen und noch erwach senden Schaden zu ersetzen. Der Verklagte behauptete, da er die Aeusserung im Auslande getan habe, könne er wegen derselben im Inlande nicht belangt werden. Indessen hat das Reichsgericht einen anderen Standpunkt eingenommen. Es sagt: Die Klage aus §§ 1 und 6 des Wettbewerbsgesetzes ist gegen einen Inländer auch dann zulässig, wenn er gegen einen anderen Inländer im Auslande, soweit dasselbe als Konkurrenzgebiet in Betracht kommt, unlautere Reklame macht oder seinen Betrieb und Kredit durch unwahre Behauptungen schädigt. Es ist auch gleichgültig, ob in Luxem burg etwa solche Aeusserungen erlaubt sind. Der Verbotsanspruch ist nicht davon abhängig, ob bereits ein Schaden entstanden ist, also ein Schadenersatzanspruch vorliegt. Die Feststellung der Schadensersatzpflicht aber kann schon be antragt werden, wenn das Gericht annimmt, dass ein Schaden entstehen könnte. — Die Drohung mit Aufnahme in die schwarze Liste ist auch nach einem neuen Erkenntnis der Strafkammer des Land gerichts Verden nicht strafbar. In der An drohung, dass man den böswilligen Schuldner in die Liste der säumigen Zahler aufnehmen werde, liegt nach dembetreffenden freisprechenden Erkenntnis kein Nötigungsversuch. Vereine und Versammlungen. — Die Oberpfälzische Gartenbau gesellschaft hielt am 2. März zu Regens burg ihre diesjährige Generalversammlung unter Vorsitz des Regierungspräsidenten Ex- cellenz von Lutz ab. Unter anderem wurde hierbei zur Anregung gebracht, 1905 oder 1906 eine grössere Blumen- und Pflanzen-Aus stellung abzuhalten. Zunächst hat man eine Ausbreitung der Gesellschaft durch Werbung neuer Mitglieder ins Auge gefasst, um das geplante Unternehmen seiner Zeit dann erfolg reich durchführen zu können. — Der Gartenbauverein Stettin hat nach seinem 41. Jahresbericht im Jahre 1903 10 ordentliche Versammlungen und eine General- Versammlung abgehalten. In einem Vortrage wurde von Dr. Dohrn über die Entwicklung der städtischen Anlagen Stettins ein Bild ge geben, während Garteninspektor Hannig über blühende Stauden sprach. Besonderes Interesse wurde der vom 2.-4. Oktober veranstalteten Gemüseausstellung entgegengebracht. Die Be kämpfung der Blutlaus, die sich in der Um gebung von Stettin sehr verbreitet hat, betreibt der Verein mit besonderem Eifer. Man trägt sich mit dem Gedanken, darauf hinzuwirken, durch ein recht bald einzuführendes Landesgesetz eine wirksamere Tätigkeit in der Bekämpfung dieses gefährlichen Schädlings herbeizuführen. — Der Gartenbauverein Karlsruhe gibt in seinem Rechenschaftsberichte einen über sichtlichen Rückblick über die Tätigkeit des Vereins. Es kamen im ganzen 30'00 Pflanzen und Blumenzwiebeln an den zahlreichen Ver einsabenden zur Verteilung bezw. Verlosung unter die Mitglieder. In den verschiedenen Monatsversammlungen wurden interessante Vor träge abgehalten. Wir erwähnen hier besonders die Ausführungen des Professors Dr. Schult heiss über das Wetterschiessen. Er betonte, dass allein in Baden der durchschnittliche jähr liche Schaden durch Hagelschlag 5 000000 Mk. ausmacht und rechtfertigt die Versuche, durch starke Erschütterung der Luft die Gewitterwolken unschädlich zu machen. Die Einrichtung einer Schiesstation würde ungefähr 54 000 Mk. kosten, und die jährlichen Unterhaltungskosten etwa 17 000 Mk. ausmachen. Dennoch meint er, dass es für Baden jedenfalls noch in nächster Zeit nicht und vermutlich niemals zu einer solchen Einrichtung kommen würde. — Der -Obstbauverein für den Re gierungsbezirk Kassel hielt seine Jahres versammlung ab, die von einer starken Mit gliederzahl besucht war. Aus dem Jahresbericht geht hervor, dass der Verein im stetigen Auf blühen sich bef.ndet und auch die Mitglieder zahl gerade im letzten Jahre bedeutend zuge nommen hat. Es wurde hervorgehoben, dass der im vergangenen Herbst abgehaltene Obst markt in Kassel sehr stark unter der schlechten Obsternte litt und daher die Beschickung bei sehr starker Nachfrage nur eine mässige war. Im weiteren Verlaufe der Versammlung hielt Hofgärtner Virchow, Wilhelmshöhe, einen interessanten Vortrag über „den Stand des Obst ausstellungswesens“. Er hob in seinen Aus führungen hervor, dass die bisherigen Haupt ausstellungen dem Obstbau selbst wenig Gewinn gebracht hätten und dass man dahin trachten müsse, viel mehr kleinere, sogenannte Bezirks ausstellungen zu veranstalten, die zweifellos zweckentsprechender seien. Beim Anbau von Obstsorten sollte man das Sortiment möglichst einzuschränken suchen. Hofgärtner Virchow weist dann noch auf die erst vor kurzem er folgte Gründung eines „Vogelschutzver eines“ hin und führt dabei aus, dass gerade der Obstzüchter auf den Schutz der Vögel be dacht sein sollte und jeder erfülle nur ein Gebot der Selbsterhaltung, wenn er in seinen Obst plantagen Nist- und Futterkästen anbringe. Gehilfenbewegung. — Eine öffentliche Gärtnergehilfen- Versammlung fand kürzlich in Plauen i. V. statt, in der die Einführung einer Tarifge- meinschaft besprochen wurde. Der Refe rent hob den Wert der Tarifgemeinschaften, lassen, die einen ähnlich hohen Prozentsatz Eisen in sich aufnehmen. Ausserdem beweist diese neue Forschung wiederum, wie wichtig das Gemüse als Volksnahrungsmittel ist, und dass auch jeder Staat aufs eifrigste bestrebt sein sollte, die Ausdehnung des Gemüsebaues zu fördern. In Deutschland sollten in allen Kreisen Versuchsgärten für solche Volksnahrungsmittel aller Art angelegt und diese tüchtigen Fachleuten zur Bewirtschaftung anvertraut werden. Sicher lässt sich auch die Einrichtung treffen, dass Gärtner auf ihren eigenen Grundstücken durch Zuwendung einer staatlichen Subvention derartige Versuchsfelder unterhalten. — Lieber Arbeitergärten im oberschlesischen Industriebezirk hielt kürzlich A. Gruschke, aus Borsig werk einen sehr interessanten Vortrag. Er bemerkte zu nächst, dass man mit gutem Erfolg in den Industriestädten sogenannte Schrebergärten (benannt nach dem zu Mitte des vor. Jahrhunderts in Leipzig lebenden Dr. Sehreber) er richtet hat und diese sich zunehmenden Interesses von seifen der Arbeiterschaft erfreuen. Umfangreiche derartige Anlagen bestehen gegenwärtig in Laurahütte beim Kommerzienrat Fitzner, in Gleiwitz bei den Huldschinsky’schen I Werken, in Donnersmarckhütfe, in Borsigwerk, in Zalenze bei der Verwaltung von Giesches Erben, in Ruda (Graf Ballestrem) und auf der Dubenskogrube der Königs- und Laurahütte. Bei Michalkowitz wurden im vergangenen Jahre nahe der Maxgrube 54 deiartige Arbeitergärten angelegt und gegenwärtig ist man wie derum mit der Vorrichtung von weiteren . 79 beschäftigt. Weiterhin spricht der Vortragende speziell über die Arbeiter gärten bei den Borsigwerken, deren Anlage dem edlen Sinne des so früh verstorbenen Arnold Borsig zu ver danken ist. Zunächst wurden einhundert je 36 Quadratmeter grosse Gärtchen vorgesehen, später kamen jedes Jahr eine Anzahl dazu, so dass gegenwärtig mehrere Hundert derartiger Erholungsstätten für die Arbeiterfamilien vorhanden sind. Diese Fürsorge für die schlesischen Arbeiter ist jedenfalls eine Saat, welche goldene Früchte tragen wird und veredelnd auf die Inhaber der Gärten und Familienmitglieder einwirken muss. — Die japanische Papierpflanze „Mitsumata", welche in ihrer Heimat als Rohstoff eines sehr feinen Papieres dient, will man in den südlichen Staaten von Amerika ein bürgern. Das Ministerium für Landwirtschaft der Vereinigten Staaten hat die Besitzer von Ländereien in den Staaten Florida, Texas, Kalifornien und Kolorado aufgefordert, sich dem Anbau des Mitsumata zu widmen. Die klimatischen Verhältnisse dürften zur Kultur äusserst günstig sein und es stehen weite öde Flächen zur Verfügung. Jedenfalls ist es nicht ausgeschlossen, dass die Grosskultur dieser Pflanze im Süden der Vereinigten Staaten einen vollständigen Um schwung in der Papierindustrie hervorrufen kann, zumal die Fracht von Texas und Florida nach Deutschland zu Wasser nicht so bedeutend ist, um eine Konkurrenz mit unseren Rohstoffen auszuschliessen. — Die neue Friedhofsanlage zu Weimar. Wie wir bereits kurz berichtet haben, hat die städtische Verwaltung von Weimar beschlossen, eine neue Friedhofsanlage zu schaffen, bez. den an der Berkaer Strasse gelegenen alten Kirchhof zeitgemäss zu erweitern. Die Pläne sind vom Stadt baurat Schmidt, dem als gärtnerischer Sachverständiger Hoflieferant Franz Grimm zur Seite stand, entworfen worden. Die neue Anlage wird durch einen schmalen Waldstreifen, durch welchen ein kleiner Bach fliesst, von der Chaussee ab geschlossen; dieses Gehölz ist mit Promenadenwegen ver sehen. Inmitten des neuen Terrains auf einem sanft ansteigenden Hügel, von welchem aus die ganze Stadt Weimar sich über sehen lässt, wird die neue Friedhofskapelle nebst Totenhalle errichtet und hinter dieser ist ein entsprechender Raum zur späteren Anlage eines Krematoriums reserviert. Da zunächst nur ein Teil als Begräbnisplätze gebraucht wird, soll der grösste Teil des etwa 12 Hektar umfassenden Terrains park artig angelegt werden. Die Wege der einzelnen Quartiere werden sämtlich mit Alleebäumen bepflanzt und zwar sind hierbeiLinden, Kugelakazien und Crataegus vorgesehen. Von der Berkaer Strasse aus führt eine breite Einfahrt nach der Kapelle, vor welcher zwei grosse symmetrische Baum- und Gehölzgruppen vorgesehen sind. Nach dem uns vorliegenden Plan verspricht diese Friedhofsanlage, wenn man die Grösse Weimars, das gegenwärtig etwa 30000 Einwohner zählt, in Betracht zieht, hervorragend schön im Verhältnis zu dieser deutschen Mittelstadt zu werden. — Das Anpflanzen von Rosen an Wohn häusern. In Eutin hat sich der Verein zur Beförderung des Gemeinwohls die Aufgabe gestellt, zur Verschönerung der Stadt an eine Anzahl Hausbesitzer Rosenstämme und Schling rosen unentgeltlich abzugeben. Wenn sich auch diese Ein richtung in den Grossstädten nicht durchführen lässt, so verdient es doch Anerkennung, in welcher Weise dieser Verein die Lust zur Blumenpflege anregt und fördert. — Die Allgemeine deutsche Handwerker-Aus stellung findet in der Zeit vom 11. August bis 18. Sep tember dieses Jahres zu Magdeburg statt und es wird hierbei sicher auch mancher, den Gartenbau interessierenden Industrie zweig vertreten sein. Um so bedauerlicher ist es, dass der „Gartenbauverein zu Magdeburg“ die Einladung zu einer Be teiligung zur Verschönerung und Ausschmückung der Aus stellung abschläglich beschieden hat. Jedenfalls steht zu er warten, dass die „Handelsgärtner-Verbindung“ der Einladung Folge leisten und sich um so umfangreicher beteiligen wird. — Unser gärtnerischer Handel mit der Kap- kolonie. Es liegt eine genaue englische Statistik für das Jahr 1902 vor, aus welcher wir einige uns interessierende Posten herausheben wollen. Im allgemeinen zeigt die Statistik folgendes Bild: Menge Wert Pfd. Sterl. Aus Deutschl. Wert Pfd. Sterl. 1. Blumen, Pflanzen, Menge lebende Bäume . . . Gallon. — 4 064 — — 2. Garten-u.Gemüsesäm. Pfund — 20 816 — 1 230 3. Hanf-, Raps-u.Leinsaat „ 25 406 185 — — 4. Nichtbesond.gen.Säm. „ 99 997 1 139 — — 5. Zwiebeln „ 1 400 704 4 956 82 115 236 6. Bohnen und Erbsen . „ 2 020 083 11 755 890 933 4 724 7. Gemüsekonserven . . „ 3 333 569 49 571 223 790 7 013 8. Frische Früchte . . . 52 374 — 110 9. Getrocknete Früchte . " 1 242 258 26 715 60 998 1 143 10. Fruchtkonserven . . „ 2 551 732 39 403 17 527 558 11. Obstmus „ 3 312 931 51 859 5 607 111 12. Obstwein Gallon. 7 298 1 504 — — Bei der Ausfuhr kommen nur Zwiebeln (515 038 Pfund) im Werte von 3 245 Pfd. Sterl, und frische Früchte im Werte von 6 741 Pfd. Sterl, in Frage. Nach Deutschland wurde davon nichts exportiert.
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