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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
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Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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tatsächlichen Feststellungen richteten, erkannte das Reichsgericht auf Verwerfung des Rechts mittels. — Schadenersatzpflicht bei mangel hafter Lieferung. Eine viel umstrittene Rechtsfrage ist die des Schadenersatzes bei mangelhafter Lieferung. Nach § 642 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird dem Käufer, der mangelhafte Ware erhält, das Recht der Rück gängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises gewährt, und wenn dem ge kauften Gegenstand eine zugesicherte Eigen schaft fehlt, nach § 463 des B.-G.-B. statt des Rücktritts- oder Preisminderungsrechts ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung zugebilligt. Es gibt nun aber unzählige Fälle, in denen keine bestimmte Eigenschaft zugesichert ist und der Käufer doch durch mangelhafte Liefe rung ungeheuren Schaden erleiden kann, spe- ziell wenn er die mangelhafte Ware be- oder verarbeitet. Für solche Fälle ist streng ge nommen aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein Schadenersatzanspruch nicht zu konstatieren. Man hat sich aber bemüht diese Lücke, indem man das Gesetz recht weit auslegt, auszufüllen. So sagt z. B. Staub: „Dem bürgerlichen Recht wohnt der allgemeine, nirgendwo ausgesprochene, aber an zahlreichen Stellen vorausgesetzte Grundsatz inne, dass, wer die ihm obliegenden Verpflichtungen schuld haft verletzt, dem anderen Teil Schadenersatz zu leisten hat, soweit dieser Anspruch nicht ausgeschlossen ist.“ Auch das Reichsgericht bat diese Grundsätze adoptiert und in einem Urteil folgendes ausgesprochen: „Auch wenn bestimmte Eigenschaften nicht zugesichert sind, hat der Käufer auf Grund des allgemeinen, aus § 276 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sich er gebenden Grundsatzes einen Schadenersatz anspruch wegen Verletzung von Sorgfalt bei der Lieferung.“ Dieses Urteil ist für die ge schäftlichen Verhältnisse sehr bedeutungsvoll, da < es den Käufer in weitgehender Weise schützt. Jedenfalls ist aber anzunehmen, dass die Gerichte bei derartigen Entscheidungen nur berechtigte Ansprüche zur Geltung kommen lassen werden. — Irrtümer in Rechnungen. In einem Prozess, der sich vor dem Oberlandes gericht Karlsruhe abspielte, hat das Gericht folgende Entscheidung getroffen: Der in einer Rechnung oder in einem Buchauszuge enthal tene Irrtum über einen zu bestimmtem Preise vereinbarten Kaufvertrag bedarf nicht der An fechtung, weil in der Rechnung oder dem Buchauszug keine Willenserklärung zu finden ist. In der alsbald nach der Entdeckung des Irrtums abgegebenen Erklärung, dass die Rechnung auf einen anderen Betrag lauten solle und der Uebermittlung einer neuen Rechnung wäre übrigens eine Anfechtung zu erblicken. — Bestrafung wegen übler Nach rede. Ein Angestellter, der von seinem Prin zipal entlassen worden war, hatte dritten gegen über geäussert, sein früherer Prinzipal habe ihn aus gesuchten Gründen aus seiner Stellung entlassen; denn einen in der Tat wichtigen Grund zur sofortigen Entlassung habe er ihm nicht geboten. Das Reichsgericht verurteilte den Angestellten wegen übler Nachrede im Sinne des § 6 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb und ermahnte ihn zur Unterlassung derartiger Behauptungen für die Zukunft. Ein Prinzipal, dem nach gesagt wird, dass er nach einem an sich stich ¬ haltigen Vorwande suche, um sich seiner An gestellten, wenn sie missliebig werden, zu ent ledigen, werde schwerlich ein geeignetes Per sonal finden, wenn dieses Vorgehen allgemeiner bekannt werde. Vereine und Versammlungen. — Der Verband mecklenburgischer Obstbauvereine hielt am 28. Februar in Güstrow seinen diesjährigen Verbandstag ab. Es gehören gegenwärtig der Vereinigung 27 Meckl.-Schweriner und Meckl.-Strelitzer Vereine an. Die Einnahmen der Hauptkasse betrugen 5218 Mk., denen eine Ausgabe von 4226 Mark gegenüberstand. Die Ueberschüsse sollen nicht mehr wie bisher angesammelt, sondern zu gemeinnützigen Verbandszwecken verwendet werden. Weiterhin kam zum Beschluss, die Obstbaumwärter auch im Schnitt der Zwerg bäume auszubilden, ferner überwies man der Gendarmerie auf 3 Jahre 50 Mark pro Jahr für das Anzeigen von Baumfrevlern. Auch wurde beschlossen, das Obstsorten-Verzeichnis für Mecklenburg neu zu bearbeiten und eine Kommission hierfür ernannt. Die Beteiligung an der Düsseldorfer Ausstellung lehnte man nach längerer Debatte ab, beschloss dagegen die nächste Wanderversammlung in der zweiten Hälfte des August in Rostock abzuhalten. Eine sehr rege Tätigkeit entwickelte der Wander lehrer Zier, der unermüdlich bestrebt ist, durch Vorträge, Demonstrationen und praktische Kurse den Mitgliedern zur rationellen Pflege des Obst baues behülflich zu sein. Die Zahl der einge richteten Goldberger Vereins - Pachtgärten er reicht 100; dieselben hatten bereits recht be friedigende Erträgnisse aufzuweisen. Die Nach frage nach gutem Obst war in Mecklenburg bedeutend grösser als das Angebot, so dass sehr gute Preise erzielt werden konnten. Bei spielsweise wurden Wirtschaftsäpfel mit 12 bis 16 Mk., Tafeläpfel mit 18 bis 22 Mk., Graven steiner und Gelber Richard mit 30 bis 45 Mk. pro 50 Kilo bezahlt. — Der Kreis-Obstbau-Verein für Unterfranken hielt in Würzburg kürzlich seine diesjährige Generalversammlung ab. Wir entnehmen daraus, dass der Verband gegen wärtig 397 Vereine einschliesst, welche in 450 Ortschaften mehr als 15000 Mitglieder zählen. Die Anpflanzungen haben in dem letzten Jahre wiederum befriedigende Fortschritte gemacht und man kann erfreulicherweise konstatieren, dass auch auf das Baummaterial und die Boden verbreitung weit mehr Wert als früher gelegt wird. In verschiedenen Distrikten fand die planmässige Bekämpfung des Frostnachtspanners und des Apfelblütenstechers, sowie der Gespinst motte statt. An den in mehreren Orten ab gehaltenen Obst- und Gemüseverwertungskursen für Frauen nahmen im verflossenen Jahre über 900 Frauen und Mädchen teil; doch musste die beabsichtigte Obstausstellung unterbleiben. Der Fruchtumsatz ergab bei den Süsskirschen nur eine 1/4-, bei den Sauerkirschen eine s / 4 -Ernte, doch hielten sich die Preise so hoch, dass einzelne Orte bedeutende Einnahmen zu ver zeichnen haften. So konnte Gerbrunn aus dem Obst 75 000 Mark lösen. Sehr hohe Preise erzielte man auch in diesem Jahre bei den Zwetschen. Die Früchte waren gut aus gebildet und die Nachfrage so lebhaft, dass diese mit 12 Mk. pro 50 Kilo bezahlt wurden und auch später der Preis sich auf 5 bis 7 Mk. hielt; allein die kleine Gemeinde Astheim löste 60000 Mk. für Zwetschen. Bei Birnen war der Fruchtansatz sehr gering, während Aepfel nur 'in einzelnen geschützten Lagen an gesetzt hatten und die Herbststürme dem Kern obst vielen Schaden zufügten. Gehilfenbewegung. — Die Arbeiterbewegung in Hol stein. Wie den Lesern des „Handelsgärtner“ nach unseren früheren Mitteilungen bekannt sein dürfte, ist der von dem „Verein Holsteini scher Baumschulenbesitzer“ am 1. März vorigen Jahres anerkannte Tarif mit dem 1. März dieses Jahres abgelaufen. Von Seiten der Arbeit nehmer oder vielmehr des „Allg. Deutschen Gärtner Vereins“ wurde deshalb mit einem neuen Tarif an die Holsteiner Baumschulenbesitzer herangetreten. Derselbe enthielt indessen in seinen Forderungen weder eine Lohnerhöhung noch eine ArbeitsVerkürzung, dagegen waren einige Paragraphen des im vorigen Jahre ab geschlossenen Vertrages zu Ungunsten der Arbeitgeber abgeändert. Die Mitglieder des „Vereins Holsteinischer Baumschulenbesitzer“ haben die Bewilligung der Forderung abgelehnt und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, weil sie nicht durch Vermittlung des „Allg. Deut schen Gärtnervereins", sondern direkt mit ihren Angestellten verhandeln wollen. Wie uns mit geteiltwird, hat der Vorstand des dortigen Arbeiter- Verbandes in einer am 29. Februar stattge fundenen Versammlung seinen Mitgliedern vor geschlagen , vorläufig von einer Arbeitsein stellung abzusehen, mit der Motivierung, dass der gegenwärtige Zeitpunkt nicht zur Nieder legung der Arbeit geeignet sei. Jedenfalls sind diese Massnahmen auf das in der letzten Woche herrschende Frostwetter zurückzuführen, und man nimmt in den Arbeitgeberkreisen mit Recht an, dass man sich gegen einen späteren Vorstoss von seifen des Arbeitemehmerver- bandes demnach vorsehen müsse. Die von den Baumschulenbesitzern getroffenen Massnahmen, wie die Errichtung von Arbeiter-Kasernements und Engagierung fremder Saisonarbeiter dürfte für die Arbeiter eine erfolgreiche Durchführung eines Streiks sehr in Frage stellen. Als auf fallend muss es bezeichnet werden, dass in der vom „Allg. Deutschen Gärtner verein“ am 29. Febr. einberufenen Versammlung der Arbeiter sekretär Müller den Anwesenden geraten hat, mit den bereits eingetroffenen und noch zu erwartenden fremden Arbeitern freundschaftlich zu verkehren, um durch diese Taktik desto sicherer deren Sympathie und Unterstützung bei einem eventuell ausbrechenden Streik er warten zu können. — Zur Einführung einer Tarif- gemeinschaft fanden in Berlin und Um gebung in den letzten Tagen öffentliche Ver sammlungen statt, welche vom „Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein“ einberufen waren. In einer solchen, welche in Rixdorf bei Berlin stattfand, schilderte Albrecht in der bekannten übertriebenen Weise die Misstände in den Gärtnereien Berlin’s und Umgebung und veranlasste, dass nach längerer Aussprache folgende Resolution angenommen wurde: „Die heutige Versammlung der Gärtner von Rixdorf- Britz hat Stellung genommen zur Frage der Tarifgemeinschaft. Sie erkennt an, dass es aus sozialen und sittlichen Gründen durchaus notwendig ist, im Gärtnerberuf eine Tarif- gemeinschaft zu errichten, und zwar eine solche, die sich über das ganze Deutsche Reich er streckt. Die Versammelten verpflichten sich, zunächst mit aller Kraft für eine Tarifgemein- schäft in Berlin und Umgegend einzutreten, und erkennen hierzu den vom Zwölfer-Ausschuss aufgestellten Arbeits- und Lohntarif als zweck mässig an.“ Diese Resolution deckt sich auch mit den in anderen Versammlungen gefassten Be schlüssen, welche gleichfalls die baldige Durch führung einer Tarifgemeinschaft befürworteten. Ausstellungen. — Eine Schweizer Winterobst-Aus stellung fand zu Bern am 20. v. Mts. ge legentlich des Schweizer Pomologentages statt. Es hatten sich 23 Aussteller mit zum Teil sehr schönen Aepfeln und Birnen beteiligt, selbst Gravensteiner waren in stattlichen Exem plaren vertreten. Die Versammlung beschäftigte sich u. a. mit den Vorarbeiten für neue Kern obst-Stammsorten, ebenso mit Obstaufbewahrung und Obsthandel. Ferner will man die vielen lokalen Sortenbezeichnungen auf den ursprüng lichen Namen zurückführen und dadurch den Wirrwarr, der gegenwärtig im Handel mit Bäumen und Früchten herrscht, zu beseitigen suchen. Wie nicht anders zu erwarten war, kam ferner auch die Konkurrenzfähigkeit der Schweiz für den Weltmarkt zur Sprache und man befürwortete allgemein die Abhaltung von Obstmärkten in den Haupt-Produktionsgebieten. — Für die grosse Gartenbauaus stellung in Mannheim im Jahre 1906 ist als Terrain das Gelände am Rennplatz aus ersehen. Der Gesamtumfang des Ausstellungs platzes umfasst 47 badische Morgen, die 167 000 Quadratmeter gleichkommen. Auf die dieses Gelände einschliessende und bereits be stehenden Parkanlagen entfallen 46 500 Quadrat meter und der in den Anlagen sich befindliche Weiher hat eine Grösse von über 21/2 Morgen. Es handelt sich demnach bei dieser Ausstellung um ein wirklich grossartiges Unternehmen und es ist kaum zu bezweifeln, dass eine so auf blühende Stadt wie Mannheim dasselbe nach jeder Seite hin tatkräftig unterstützen wird. — Die Gartenbau - Ausstellung in Darmstadt im Jahre 1905. Ueber die aus Anlass des 70jährigen Bestehens des Garten bauvereins in Darmstadt abzuhaltende Garten bauausstellung hat der Grossherzog von Hessen das Protektorat übernommen. Als Ausstellungs gelände wurde auf einer der letzten Vorstands sitzungen der Grossherzogi. Hoforangeriegarten in Aussicht genommen. Sowohl von dem Gartenbauverein, wie von der Handelsgärtner verbindung sollen je 1000 Mk. zur Verfügung gestellt werden und jeder der beiden Vereine ausserdem durch seine Mitglieder je 2000 Mk. durch ev. rückzahlbare Anteilscheine aufbringen. Des weiteren rechnet man auf einen Garantie fonds und auf freiwillige Beiträge von 4000 Mk. Die Handelsgärtner Darmstadts, die sich von der im Jahre 1895 stattgefundenen Ausstellung, da eine Vereinigung zwischen den beiden Ver einen nicht erzielt werden konnte, fern hielten, werden durch eine reiche Beschickung die Aus stellung zu einer möglichst glänzenden veran stalten helfen. Ausstellungstafel. Steglitz. Frühjahrsausstellung des Garten bauvereins vom 25.—28. März 1904. Berlin. Frühjahrsausstellung des „Vereins zur Beförderung des Gartenbaues in den preussischen Staaten“ vom 29. April bis 8. Mai 1904. „Das weiss ich, Vater, das weiss ich alles. Nie hab’ ich daran gedacht, für mich etwas zu hoffen; in dieser Minute erst ist mir’s klar geworden, was ich gern hoffen möchte. Aber mach dir keine Sorge, ich weiss schon, was mir ziemt. Wenn nur der andere nicht wäre,“ seine Züge verdüsterten sich, „der hat ebensowenig ein Recht auf sie, als ich.“ „Von dieser Seite sehe ich keine Gefahr, gär keine, da kennst du unser Fräulein schlecht.“ Die beiden Männer sassen dann still nebeneinander. Sie merkten es nicht, wie die Herbstnebel draussen sich senkten und alles einhüllten in ihr einförmig graues, dichtes Tuch. Auch Kenzius merkte es nicht, der, nachdem er Erwin und die Seinen verlassen, äusser der Stadt zwischen öden Feldern dahin wanderte. Nur unwillkürlich knöpfte er den seidegefütterten Ueberrock zu und schlug den Kragen in die Höhe, als ein Frostschauer ihn überrieselte. Seine Gedanken waren nicht hier im nordischen Nebel, sondern fern in sonne- gesegneten Ländern, wo er sich an der Seite des geliebten Mädchens sah, das er mit trotzigem Herzen zu erringen strebte, während sein skeptischer Verstand ihm sagte: „Du erringst sie nicht.“ XIV. Nach Augusts Weggang hatten die übrigen Gehilfen ihre frühere Arbeitsfreudigkeit wiedergewonnen. Nicht mehr durch fortwährende Sticheleien und Einflüsterungen gereizt, fanden sie, dass Zufriedenheit, wenn kein ernstlicher Grund zum Gegenteil vorliegt, das Leben doch nicht angenehmer macht. Zwar legten sie dem jungen Welser gegenüber immer noch ein etwas scheues Wesen an den Tag, aber sie zeigten sich wenigstens wieder willig zur Arbeit und respektvoll gegen Margarete. Dietrich aber war ein anderer geworden. Sein sonst heiteres Gesicht hatte etwas Düsteres bekommen, seine Augen einen beständig forschenden Ausdruck. Es war fast, als habe er einen heimlichen Feind aufzulauern. Sein Vater verfolgte ihn oft mit sorgenvollen Blicken und auch Margarete empfand es bald schmerzlich, dass er ihr nicht mehr mit dem früheren, offenen Vertrauen entgegenkam, es oft sichtlich vermied, ihr zu begegnen, und wenn er ihr doch Rede stehen musste, ihren Blick nie mehr so freimütig auffing, wie vordem. Es war ihr, als habe sie einen Halt verloren, eine der Stützen, deren sie sicher zu sein glaubte, dann aber sagte sie sich oft mit herber Selbstanklage: „Wie kann ich auf andere zählen wollen, wenn ich mir selbst nicht treu zu sein vermag?“ Der Zwiespalt in ihrem Innern wurde immer grösser; die Sehnsucht nach dem gebotenen Glück der Liebe, die bittere Wehmut um den schwindenden Frieden, den die Einhaltung des rechten Weges gibt, kämpften in ihrem Herzen. Freilich niemand ahnte den Kampf, äusser Dr. Kenzius, der jede Regung auf ihrem schönen Gesicht mit forschenden Augen verfolgte und sich oft mit einem Gefühl momentaner Selig keit sagte: „Sie liebt dich doch.“ Aber er, der feine Beob achter, er sah wohl, dass diese Liebe sie nicht beglückte, vielmehr dass sie den Kampf in ihrer Seele entfesselt hatte, den uralten Kampf zwischen Pflicht und Glück. Zu wessen Gunsten würde ihr Herz sich entscheiden? Der Gelehrte erkannte ihre Pflicht nicht an. Erfüllt von der Ueberzeugung, dass er endlich das Weib gefunden, mit der allein er die Höhen des Lebens würde ersteigen können, sah er kein anderes, kein besseres Ziel für sich und sie, als ihre Vereinigung. An freie Entschliessung von frühester Jugend an gewöhnt, konnte er es nicht begreifen, dass es Bande gibt über ein Grab hinaus, die einen Menschen fesseln können an ein Stücklein Erde. Dr. Kenzius wusste nichts von dem innigen Zusammen leben Margaretens mit ihrem Vater, von der Harmonie, die diese zwei Seelen zusammen verbunden hatte, von der ge meinsamen Arbeit, den gemeinsamen Hoffnungen und auch Enttäuschungen. Er sah in ihrer Anhänglichkeit für die Heimat nur eine lobenswerte Pietät für den Verstorbenen, die sie ja seiner Ansicht nach nicht verletzt hätte, wenn sie die Gärtnerei einem tüchtigen Pächter übergeben hätte, um alljährlich einmal nach ihrem Stand zu sehen. Oft wollte es ihm leicht erscheinen, sie davon zu überzeugen, wenn er aber dann wieder in ihre Augen sah, die mit einem Aus druck tiefer Wehmut den seinen begegneten, so sank ihm der Mut. Und noch eine war da, die von dem heimlichen Ringen in Margaretens Seele eine Ahnung hatte, eine, die in ihrer stillen und geräuschlosen Weise das Haus zu dem traulichen Heim machte, in dem man jetzt an den stürmischen Herbst abenden sich gerne aufhielt, eine, deren Gegenwart nie auf fiel und doch warm empfunden wurde, die keine Neugier verriet, sondern ihre Margarete nur mit den Augen der Liebe beobachtete, Tante Verena. (Fortsetzung folgt.) Vermischtes. — Man braucht seinen Lieferanten nicht zu erzählen, dass man kein Geld hat. Diesen merk würdigen Leitsatz stellte das Liegnitzer Landgericht in einem Urteil auf. Es handelt sich dabei um die schon oft erörterte Frage, ob ein Geschäftsmann, welcher den Offen barungseid geleistet hat und notorisch mittellos ist, bei An knüpfung neuer Geschäftsverbindungen, wobei er den Kredit anderer in Anspruch nimmt, verpflichtet ist, seinen Liefe ranten seine Zahlungsunfähigkeit mitzuteilen. Ein Geschäfts mann, der schon wegen Unterschlagung mit sechs Monaten Gefängnis vorbestraft war, hatte im Herbst 1901 bei einem Fabrikanten Ware im Werte von 600 Mk. bestellt und diese gegen bar weiter verkauft, ohne von dem Erlös den Liefe ranten zu bezahlen. Auch die versprochene monatliche Ab zahlung von 50 Mk. hielt er nicht inne. Als nun der Lieferant erfuhr, dass sein Abnehmer schon den Offenbarungseid ge leistet hatte und überhaupt mittellos ist, stellte er wegen Betrugs Strafantrag, dem auch stattgegeben wurde, indem man annahm, dass der Angeklagte die Absicht gehabt habe, den Lieferanten um sein Geld zu bringen. Auch der Staats anwalt stellte sich auf diesen Standpunkt und beantragte sechs Monate Gefängnis. Die Strafkammer dagegen war anderer Ansicht und sprach aus, dass dem Angeklagten eine betrügerische Absicht nicht nachgewiesen sei, obwohl manches dafür spreche, da ausserdem der Angeklagte rechtlich nicht verpflichtet war, seinem Lieferanten zu offenbaren, dass er bereits den Offenbarungseid geleistet, so liege ein non liquet vor und der Angeklagte sei daher freizusprechen. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Angeklagte doch die Absicht gehabt habe, von dem Erlös den Lieferanten zu bezahlen und durch anderweitige Verpflichtungen daran gehindert worden sei. — Durch dieses Gerichtsurteil wird Treu und Glauben im Geschäftsleben nicht gerade gewinnen. Da das Reichs gericht den Kreditbetrug für strafbar erklärt hat, dürfte dasselbe 1 anderer Ansicht sein.
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