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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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— Gutachten der Handelskammer Brandenburg über unbestellt zuge sandte Waren. Es ist allgemeiner Handels brauch sagt die Kammer, dass ein Gewerbe treibender jeder Art, der eine Ware unbestellt zugesandt erhalten hat, verpflichtet ist, diese Ware, falls er sie nicht behalten will, auf Kosten des Uebersenders zurückzuschicken. — Zerreissen von Wechseln. Bei dem Zerreissen eines Wechsels müssen zwei Fälle unterschieden werden, derjenige, in welchem durch das Zerreissen der Wechsel einen wesentlichen Teil eingebüsst hat und der, in welchem das nicht der Fall ist; in dem zweiten Falle ist der Wechsel nicht ungültig, wohl aber in dem erstem, wie dies stets ent schieden worden ist. Blosses Auseinanderfallen durch häufiges Kniffen infolge längerer Zirku lation zerstört die Wechseikraft nicht, wohl aber, wenn der Wechsel offenbar zum Zwecke der Vernichtung zerrissen ist, gleichviel, ob aus Versehen oder Vorsatz; ferner ist die Wechsel kraft zerstört, wenn ein einzelner wesentlicher Bestandteil herausgerissen ist, z. B. das auf den Verfalltag, die Wechselsumme, oder das Akzept bezügiche Stück Papier. In dem in den „Mit teilungen“ berichteten Fall wird es sich um ein Zerreissen in obigem Sinne gehandelt haben. — Geschäftsschulden einer Ehefrau. Um ein Gewerbe betreiben zu können, bedarf eine Ehefrau nach dem neuen Reichsrechte nicht mehr der Genehmigung ihres Mannes, sondern sie kann sogar gegen seinen Willen jedes be liebige Gewerbe errichten und weiterführen. Die Pflichten, die sie im Zusammenhänge hier mit übernimmt, erzeugen für sie ganz ebenso Rechte und Pflichten, als wenn sie äusser der Ehe leben würde, oder wie wenn sie eine Person männlichen Geschlechts wäre. Der Unterschied zwischen einem von ihrem Manne genehmigten und von ihm nicht genehmigten gewerblichen Betrieb der Frau zeigt sich nur in den Vermögensbestandteilen, die sie als Mit gift eingebracht hat und an denen dem Ehe mann das Recht der Verwaltung und Nutzniessung zusteht. Hat der Ehemann eingewilligt oder nur stillschweigend den Geschäftsbetrieb seiner Frau geduldet, was der ausdrücklichen Ein willigung gleich steht, so haftet für die Ver bindlichkeiten der Frau aus dem Gewerbebetriebe auch ihr eingebrachtes Vermögen. Der Ehe mann kann in diesem Falle nichts dagegen tun, wenn die Gläubiger diese Mitgift in Anspruch nehmen, die dadurch seinem Rechte der Ver waltung und der Nutzniessung entzogen wird. Hat er aber die Einwilligung versagt, so können die Gläubiger nur auf das in dem Geschäft selbst arbeitende Vermögen und ebenso auf das vorbehaltene Gut der Frau Anspruch erheben, dagegen dürfen sie solange die Ehe besteht, zum Nachteile des Ehemannes das eingebrachte Vermögen nicht antasten. Lebt die Frau in Gütergemeinschaft mit dem Manne und hat letzterer die Einwilligung zu ihrem Gewerbe betriebe gegeben, so haftet für die Geschäfts schulden, welche die Frau eingeht, sogar das ganze gemeinschaftliche Vermögen. — Wem gehören die Ergebnisse der Erfmdertäiigkeit eines Angestellten? Das Oberlandesgericht hat sich in dieser Frage folgendermassen ausgesprochen: Entscheidend ist, ob der Angestellte zur Entfaltung erfinder ischer Tätigkeit angestellt ist oder nicht. Nur im ersteren Fall hat der Dienstherr das Recht auf die Ergebnisse der Erfindertätigkeit, sonst muss das eigene Recht des Autors an seiner geistigen Arbeit vorgehen; hiernach kann also der Anspruch des Dienstherrn auf die Erfin dungen nur dann anerkannt werden, wenn das Machen der Erfindungen in den Rahmen der jenigen Obliegenheiten fiel, die für den Ange stellten aus dem Engagement oder der ihm zu gewiesenen Tätigkeit nach der Absicht der Parteien oder den im betreffenden Industrie zweig geltenden Gepflogenheiten sich ergeben. Es kommt also nicht darauf an, ob die Erfin dung nur mit den Werkzeugen des Dienstherrn möglich war, ob ein während der dienstlichen Arbeit gefasster erfinderischer Gedanke nachher in privater Arbeit bis zum Ergebnis einer Er findung fortgesponnen wurde, oder ob in dem Angestellten infolge seiner dienstlichen Tätig keit ein Erfindungsgedanke entsteht, sondern es entscheidet, ob das Resultat der Erfindung in den Rahmen seiner Dienstobliegenheiten gehört. Vereine und Versammlungen. — Der Verein Elsass-Lothringer Rosenfreunde, welcher seinen Sitz in Zabern hat und über dessen erfreuliche Ent wicklung wir den Lesern unseres Blattes wieder holt berichteten, zählt gegenwärt g gegen 350 Mitglieder, von denen über 100 ausserhalb Elsass-Lothringens wohnen. Der vor 3 Jahren angelegte Vereins-Rosengarten enthält über 900 verschiedene Rosensorten und soll demnächst wiederum erweitert werden. — Die Obstverwertungsgenossen schaft zu Obernburg, die nunmehr seit 10 Jahren besteht, ist eine der wenigen derartigen Anstalten, die auf eine höchst nutzbringende Tätig keit zurückblicken ; diesen Erfolg verdankt die Ge nossenschaft ihrem Leiter Benkert, welchen der Prinzregent kürzlich durch die Verleihung des Titels Kgl. Rat für seine Verdienste aus zeichnete. Die günstige pekuniäre Lage der Ver einigung veranlasst denselben, den Vorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen, die Lager- kellereien mit zu erweitern und darüber gleich zeitig eine Marmelade-, Gelee- und Pastenfabrik zu errichten. Im alten Genossenschaftsgebäude sollen die Räume demnächst als Weinkellereien dienen und gelegentlich samt den Baulichkeiten verkauft werden. Durch die Geleefabrik will man das durch Stürme oft massenhaft ge schüttelte Fallobst verwerten und hofft, diesen neuen Fabrikationszweig recht rentabel gestalten zu können. — „Verein der Gärtner Stargards und Umgegend“. In Stargard (Pommern) ist vor wenigen Tagen anlässlich einer Zu sammenkunft der dortigen Handelsgärtner unter dem obigen Namen ein neuer Verein gegründet worden. Die Mitglieder werden monatlich zu sammenkommen und gemeinsam fachliche Be ratungen pflegen, überhaupt zur Vertretung ihrer Interessen sich enger zusammenschliessen. Als erster Vorsitzender wurde Emil Borchert, als zweiter August Hoffmüller gewählt. — Die Deutsche Hagelversicherungs- Gesellschaft a. G. für Gärtnereien etc. hielt am Montag, den 22. Februar er., nach mittags 4 Uhr, in Berlin im Restaurant Schult heiss, Neue Jacobstrasse, ihre diesjährige Ge neralversammlung ab. Aus dem Geschäftsbe richte, welcher von dem Direktor Chone zum Vortrag gebracht wurde, ist zu entnehmen, dass die Prämieneinnahme im Jahre 1903 241002,05 Mark betrug, an Entschädigungen wurden ge zahlt 184223,31 Mark, die Verwaltungskosten betrugen zusammen 73 461,19 Mark. Eine Di vidende kann in diesem Jahre nicht verteilt werden. Das verflossene Geschäftsjahr brachte die grösste Schadensumme, welche seit Be stehen der Gesellschaft zu zahlen war. Der Reingewinn von 7 065.29 Mark fliesst gemäss den Satzungen dem Reservefonds zu. Die ein zelnen Kapitel der Gewinn- und Verlustrechnung riefen eine lebhafte Aussprache unter den 75 erschienenen Mitgliedernher vor. Allgemein stimmte man den von Dresden ausgehenden Vorschlägen zu, welche eine grössere Aus dehnung des Geschäftsbetriebes und Ersparnisse bei den Verwaltungskosten bezweckten und kam dies auch bei den gleichzeitig stattfindenden Wahlen zum Aufsichtsrate zum Ausdruck, in dem die Mehrheit desselben aus solchen Mit gliedern besteht, welche Reformen, wie oben angedeutet, für unerlässlich erachten. Der für drei Jahre gewählte neue Aufsichtsrat wird ge bildet von den Herren: Otto Neumann, Zehlendorf, Vorsitzender, Aug. Clotofski, Berlin, stellvertr. Vorsitzender. Wilh. Ernst, Charlottenburg, Adolf Koschel, Charlotten burg, Reinhold Hoffmann, Weissensee, Otto Olberg, Dresden, Heinrich Münch, Dresden- Leuben, Max Ziegenbalg, Dresden-Leuben, Walter van Vloten, Leipzig Gohlis. Vonden früheren Mitgliedern des Aufsichtsrates schied A. Bitterhof, Berlin freiwillig aus, während F. Bluth, Steglitz nicht die nötige Stimmen zahl auf sich vereinigte. Ausstellungen. —Der „Verein Hamburger Chrysan themum-Freunde“ hat in einer kürzlich stattgefundenen Sitzung auf Anregung seines Vor sitzenden Car IG. A. Schuh mach er beschlossen, sich an der vom 20.— 23. Oktober dieses Jahres in Düsseldorf stattfindenden Chrysan- themum-Ausstellung zu beteiligen. Man hat dem Vorsitzenden des Vereins das Arrange ment der Düsseldorfer Chrysanthemum-Aus- steilung übertragen und dieser fordert alle deutschen Chrysanthemumzüchter auf, im Inter esse der Sache sich an der Ausstellung zu be teiligen, um dieselbe möglichst gelungen zu gestalten. Derselbe wird auch über alle An fragen bereitwilligst Auskunft erteilen. Neuheiten. — Verbene „Miss Ellen Willmott“. In unserem Bericht über die Handelspflanzen ausstellung, die im August des vorigen Jahres in Wandsbek stattgefunden hat, machten wir ganz besonders auf die Blütenpracht dieser hervorragenden neuen Marktpflanze aufmerksam, um deren Einführung in Deutschland sich die Firma E. Neubert in Wandsbek verdient gemacht hat. Schon vor zwei Jahren hatten wir indessen Gelegenheit, einen grösseren Posten schöner Pflanzen in der bekannten eng lischen Gärtnerei von Thomas S. Roch ford in Turnford bei London bewundern zu können und erfuhren damals auch, dass ein Teil der Pflanzen für eine deutsche Firma be stimmt sei. Dass eine so auffallende Neuheit, wenn dieselbe erst einmal bekannt geworden ist. schnell eine allgemeine Verbreitung finden wird war von Anfang an kaum zu bezweifeln, ob wohl dieselbe vielleicht nie so viel von sich reden machen wird, wie die viel besprochene und warm empfohlene, aber auch fast ebenso viel angefeindete Begonie „Gloire de Lorraine“. „Miss Ellen Willmott“ oder „Ellen“, wie sie auch kurzweg genannt wird, unterscheidet sich von den gewöhnlichen Verbenen in erster Linie durch ihren Wuchs, der strauchartig und aufrecht ist, so dass sich die straffen, kräftigen Triebe, ohne aufgebunden zu werden, aufrecht tragen. Diese vorzügliche Haltung macht sie daher als Topfpflanze besonders wertvoll, wobei aber ihr langanhaltender und überaus reicher Blütenflor nicht weniger in Betracht kommt. Ihre Hauptblütezeit ist der Sommer und Herbst, sie können aber bei entsprechender Behand lung bis in den Dezember hinein blühend ge halten werden. Dabei ist eine kühle bis tempe rierte Wärme in einem luftigen Haus für die gesunde Entwicklung der Pflanzen und Entfal tung des Blütenflors unerlässlich. Ganz beson ders ansprechend ist bei dieser Verbene aber die intensiv rosa bis karminrote Farbe der gut ausgebildeten, grossen Blütendolden. Wegen der leuchtenden Farbe sind die Pflanzen namentlich in grösserer Zahl vereinigt von hervorragender Wirkung, und wir bezweifeln nicht, dass „Miss Ellen Willmott“ auch als Gruppenpflanze eine Zukunft hat. Wir haben selbst an wenigen Exemplaren im vorigen Sommer die Erfahrung gemacht, dass sie im Freien ausgepfianzt, sich schön entwickelt haben und andauernd ihre schönen Blüten zur Entfaltung brachten. Am besten aber zeigte sich die brillante Farbe, wenn die Kultur unter Glas, besonders vor Beginn des Blumen flores, stattfindet. Jedenfalls hat diese Ver bene den Vorzug, dass ihre Anzucht auch zur Topfkultur einfach ist; man verwendet dafür humusreiche, schwere Erde. Trotz alledem verlangt sie, wenn man schöne Schaupflanzen ziehen will, wie das bei jeder anderen Pflanzen art der Fall ist, einigermassen Aufmerksamkeit und sachgemässe Behandlung. Wir heben das besonders hervor, weil man zu leicht bei eintretenden Misserfolgen zu Vorurteilen ge neigt ist. — Begonia Lubeca. Unter den Neu einführungen der letzten Jahre verdient unter den Begonien die Sorte „Lubeca“ zweifllos grösste Verbreitung. Ueberall hat man mit derselben bis jetzt die besten Erfahrungen ge macht. In ihrer Eigenschaft als Topfpflanze wie auch ganz besonders als Gruppenpflanze besitzt sie vor anderen Begoniensorten wesent liche Vorzüge. Im Freien ausgepflanzt zeichnet sie sich durch ihren grossen Blütenreichtum und namentlich durch ihre Widerstandskraft gegen Wind und Wetter aus, denn die glänzend rosafarbenen Blüten sind bei jeder Witterung in gleicher Fülle vorhanden. Die Pflanzen haben ausserdem einen niedrigen, gleichmässigen Wuchs, so dass die Sorte als eine unserer wertvollsten Teppichbeetpflanzen bezeichnet werden muss. — Salvia splendens „Rudolf Pfitzer“. Diese neue Sorte zeichnet sich besonders durch ihren sehr gedrungenen Wuchs aus, indem die Pflanzen nur ungefähr 40—50 cm hoch werden und daher noch viel niedriger bleiben als die ebenfalls gedrungene und frühblühende, dabei sehr zu empfehlende Sorte „Triumph“. Die aufrechten Blütenrispen mit den scharlachroten Blüten heben sich wirkungsvoll von den leb haft grünen Blättern ab. Auffallend ist der schöne gleichmässige Bau der Pflanzen und eine Gruppe dieser Salvie mit ihren leuchten den Blüten ist in jedem Garten von auffallen dem Effekt. niedrige Vermutungen? Hast du je ein Weib gesehen, das mit dieser Umsicht und Pflichttreue ein solches Geschäft geleitet hätte, wie das unsere? Hat sie sich jemals mit Mädchenallotria abgegeben? Keinen Ball hat sie mitgemacht, kein Vergnügen. Ihr ganzes Leben war bis jetzt nur ihrer Pflicht geweiht. Und du, dem sie mit Güte und Wohlwollen entgegengekommen ist, du sprichst nun so von ihr? Das tut mir leid, Dietrich, niemals hätte ich das von dir erwartet!“ Der junge Mann senkte den Kopf. Ein roter Verlegen heitsschimmer färbte seine gebräunten Wangen. „Es war nicht so schlimm gemeint, Vater, aber man hat doch Augen und sieht!“ „Du bist zu alt, Dietrich, um ins Blaue hinein zu schwatzen und dich um Dinge zu kümmern, die dich am wenigsten angehn. Ueberiege erst. Und nun lass uns an die Arbeit gehn, das Reden hilft nicht und ändert nichts.“ Sie trennten sich. Dietrich ging hinüber nach dem Obstgarten, wo Lorenz und August mit dem Okulieren junger Birnwildlinge beschäftigt waren. Margarete kam in derselben Zeit den breiten Weg der Baumschule entlang, und folgte beim Vorübergehen einen Augenblick mit gespannter Aufmerksamkeit der Hantierung der beiden Gehilfen. Auf den Zügen Augusts lag ein unfreundlicher, häss licher Ausdruck. Er beugte sich zu Lorenz und flüsterte ihm eine halblaute Bemerkung zu, worauf beide die Arbeit ruhen liessen und eine Unterhaltung begannen. Das bedeutete ihrer jungen Prinzipalin gegenüber eine ganz offenkundige Herausforderung. Margarete blickte zunächst betroffen und dann erstaunt auf die beiden. Sie fühlte sofort heraus, dass wiederum August die Veranlassung gab und der Anstifter war, und sie sagte in strengem, fast hartem Ton: „Wissen Sie nicht, dass es Ihnen untersagt ist, während der Arbeit eine Unterhaltung zu führen, und Sie tun es gar beim Okulieren, wobei doch grosse Sorgfalt und ihre volle Aufmerksamkeit erforderlich ist? Ucberhaupt, was soll dieses Betragen mir gegenüber bedeuten?“ August hatte diesen Ausgang sicher erwartet und her beigewünscht. Es bot sich ihm nun endlich die Gelegenheit, die er längst suchte. Er stellte sich zornig, und als der von ihm so verhasste Dietrich sich näherte, verlor er alle Selbst beherrschung, sprang auf und fuchtelte mit dem Messer in der Luft herum. „Da kommt ja der, der alles besser als wir andern kann,“ sagte er mit höhnischem Auflachen, „übergeben Sie doch dem die Arbeit, wenn ich es nicht recht mache.“ Und er warf noch einen hasserfüllten Blick auf Dietrich und ging davon. Das junge Mädchen, dem eine solche Unverschämtheit noch nie geboten worden war, sah ihm voll schmerzlicher Ueberraschung nach. Dietrich hatte Mühe, seinen Zorn nieder zukämpfen. Er, der vor wenigen Minuten dem Vater gegen über fast mit Bitterkeit von Margarete gesprochen, er hätte jetzt am liebsten den andern, der es gewagt, ihr mit solcher Grobheit zu begegnen, durch einen Faustschlag ins Gesicht bestraft. Margarete war etwas blasser geworden, aber ihre Stimme klang dennoch ruhig, als sie sich zu Dietrich wandte: „Einen solchen Gehilfen kann ich nicht brauchen!“ In seinem Gesicht, das so deutlich seine Empfindung verriet, las sie sein Bedauern über den Vorfall, seinen Zorn gegen den Unverschämten. Es tat ihr wohl, das zu sehen, und das Gefühl, einen Verteidiger gegen Rohheit und Unbill neben sich zu haben, beruhigte sie. War es denn bis jetzt ihr schwer gefallen, die Leiterin der stattlichen Gärtnerei zu sein, so lange sie alle sich freundlich und willig ihr unter ordneten? Jetzt aber, wo sie sich auf lehnen wollten gegen Ungerechtigkeiten, die nicht existierten, jetzt erst konnte ihre Stellung schwierig werden, so sagte sie sich. Lorenz hatte abseits weiter gearbeitet, als hätte er von dem ganzen Vorfall nichts bemerkt. Nur ab und zu irrte ein lauernder Blick hinüber zu den andern. Gern hätte er erlauscht, was Dietrich und Margarete zusammensprachen, aber er war zu weit von ihnen entfernt. „So etwas können Sie sich allerdings nicht gefallen lassen, Fräulein Winternitz," sagte Dietrich mit verhaltnem Ingrimm, während seine kundige Hand die vom andern ver lassene Arbeit aufnahm, „und das alles ist nur meinetwegen, es wäre besser, ich ginge wieder, Fräulein!“ „Wieso denn?“ fragte sie erstaunt, „Ihretwegen?“ „Ja, er kann meinen Eintritt in Ihr Geschäft nicht über winden, dieser August, das hab’ ich gleich gemerkt und da rum stachelt er die andern gegen Sie und meinen Vater auf. Das Beste ist’s schon, wenn Sie mich wieder ziehn lassen, so kann es nicht weitergehn! “ Er blickte sie ernst an bei diesen Worten; Margarete aber schüttelte den Kopf. „Das wäre ein sonderbares Vorgehen. Ich denke doch, dass es selbstverständlich ist, wenn ich August den Abschied gebe, er wird anderswo auch wieder sein Unterkommen finden.“ „Aber die andern?“ fragte Dietrich, „denen allen hat er schon das Feuer ins Dach gesetzt, sie sind alle wie bissige Hunde auf mich.“ „Je nun, das ist ihre Sache. Dann mögen sie eben auch gehn, wenn sie finden, dass sie hier nicht ihre Pflicht er füllen wollen. Ich werde aber nicht den Sohn meines alten Mitarbeiters ziehn lassen, um einigen Unzufriedenen einen Gefallen zu erweisen.“ Das Lob, das ohne schmeichlerische Absicht aus dem Munde seiner schönen Prinzipalin ihm gespendet wurde, be glückte Dietrich mehr, als er selbst begreifen konnte. Ein warmer Blick dankte ihm dafür. Sie nickte ihm lächelnd zu. (Fortsetzung folgt.) Eine dendrologische Fahrt durch die Felsengebirge Colorados. 1 ) Von F. von Holdt in Alcott. (Schluss.) Diese unsere bisherigen Gefährten verlassen uns jetzt allmählich beim Weiterfahren und verschwinden bald ganz, in 9000 Fuss Höhe werden sie ebenso selten, wie sie beim Betreten der Berge häufig waren, dagegen fällt uns jetzt die Picea Engelmanni in ihren grünen, blauen und silber grauen Spielarten überall auf, ebenfalls wird Pinus flexilis recht häufig und Picea alba kommt schon in ganzen Wäl dern vor. Noch höher hinauf tritt dann plötzlich Pinus ari stat a auf, ein echtes Hochgebirgskind, das sich hier oben den Verhältnissen nach häuslich eingerichtet hat, d. h. es *) Aus „Mitteilungen der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft.“
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