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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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allen verseuchten Bezirken auf das Schärfste durchgeführt. Wir schliessen damit unseren Bericht und werden auf die Verbreitung der Reblaus im Auslande, sowie die biologischen Beobachtungen über dieses Insekt in besonderen Artikeln zu rückkommen. Irrtum über die Fähigkeiten unserer Angestellten. Viel Verdruss würde im geschäftlichen Leben erspart werden können, wenn man bei Enga- ments von vornherein sich über die Fähigkeiten der Angestellten klar sein könnte, aber weder die üblichen Zeugnisse noch die etwa einge holten Auskünfte werden uns immer eine sichere Anschauung von den Leistungen und Kenntnissen der Angestellten im voraus geben können. Oft tritt auch der Betreffende in eine ganz neue Sphäre hinein, er ist z. B. bislang Gärtnerge hilfe in einer kleinen Kunst- und Handelsgärt nerei gewesen und hat über seine dortige Tätigkeit ein sehr günstiges und auch durchaus der Wahrheit entsprechendes Zeugnis erhalten; jetzt bewirbt er sich auf Grund desselben als Obergehilfe in einer grösseren Gärtnerei mit Spezialkulturen und kommt damit in eine voll ständig neue Umgebung, die er erst näher kennen lernen muss, ehe er darin als Leiter mit hinreichender Sicherheit wird auftreten können. Oder ein anderes Beispiel aus der Praxis. Der Gehilfe ist in einer mittleren Gärt nerei mit gemischten Kulturen tätig gewesen. Dort hat er auch Gelegenheit gefunden sich etwas mit dem Samenhandel vertraut zu machen und hat seinen Posten zur vollsten Zufrieden heit seines Prinzipals ausgefüllt. Nun bewirbt er sich um eine Stellung in einem grösseren Samengeschäft. Auch hier wird er sich zu nächst einarbeiten müssen und vorläufig den an ihn gestellten Anforderungen nicht ohne weiteres in dem Masse gewachsen sein, wie es sich vielleicht der Prinzipal gewünscht und vorgestellt hat. Er wird sich in seinen Er wartungen zunächst getäuscht sehen und meinen, dass er sich in einem Irrtum über die Fähig keiten seines Angestellten bei dessen Engage ment befunden habe. Das führt sehr häufig zu Streitigkeiten, weil der Prinzipal nicht die Geduld besitzt abzu warten, wie sich der Gehilfe entwickelt, sondern ihn entlässt, weil er ihn für unbrauchbar hält. Kann er in solchem Falle wirklich das Ver tragsverhältnis anfechten? Kann er den Gehilfen berechtigter Weise sofort entlassen? Das ist eine Frage, die in einem überaus interessanten Prozess zum Austrag kam, welcher sich vor dem kgl. Landgericht L e i p z i g und in zweiter Instanz vor dem kgl Oberlandesgericht Dresden abge spielt hat. Es handelte sich dabei zwar nicht um einen gärtnerischen Betrieb und Gärtnereiange stellte, sondern vielmehr um einen Fall, wo ein Schuhmacher als Betriebsleiter in einem grossen Schuhwaren - Etablissement angestellt wurde. Aber die Beurteilung des Falles ist ganz die gleiche. Die Schlussfolgerungen, welche das Gericht gezogen hat, wären in den oben von uns angeführten Fällen genau dieselben und das Urteil kann daher auch für Gärtnerei besitzer klärend wirken. Dort hatte der Be sitzer des Fabriketablissements ebenfalls den An gestellten unter Anfechtung des abgeschlossenen Vertrages entlassen, weil er behauptete, sich in einem wesentlichen Irrtum über dessen Fähigkeiten befunden zu haben. Derselbe habe der ihm anvertrauten Oberleitung nicht genügen können, sondern habe sich teilweise erst selbst Erkundigungen und Informationen einholen müssen. Wie schon das Landgericht Leipzig, so hat auch das Oberlandesgericht Dresden diesen Ein wand nicht für stichhaltig erklärt. Insoweit der beklagte Arbeitgeber, so führen die Entschei dungsgründe aus, bei Abschluss des Dienstver trages im Irrtum über die Befähigung des An gestellten zur Betriebsleitung seines Etablisse ments gewesen sein will, ist sein Einwand schon in der ersten Instanz mit Recht zurück gewiesen worden, weil die Anfechtung des Ver trages nach vier Monaten als verspätet ange sehen werden muss. Denn man bedarf nicht so langer Zeit, um zu erkennen, ob sich der Angestellte zur Ausführung seiner Obliegen heiten fähig erweist oder nicht. Aber selbst wenn die Anfechtung rechtzeitig erfolgt wäre, würde sie nicht als berechtigt anerkannt werden können. Es kann nämlich dann ein Irrtum nicht angenommen werden, wenn der Prinzipal weiss, dass der Angestellte eine solche Tätig keit, wie sie ihm jetzt übertragen wird, noch gar nicht entwickelt hat, vielmehr zum ersten Mal eine derartige Stelle überhaupt, oder doch in einem so gearteten vielseitigen Betriebe bekleidet. Hier wusste der Arbeitgeber, dass der Angestellte sein Gewerbe in kleinen Be trieben, auch im Ladengeschäft ausgeübt, aber doch noch nicht in einem grösseren Etablissement als Betriebsleiter fungiert hat. einen solchen grossen Betrieb also auch nicht kennen konnte. Nimmt man einen Angestellten für einen Posten an, von dem man weiss, dass er einen solchen Posten noch nicht bekleidet hat, so kann man hinterher das Dienstverhältnis wegen mangelnder Befähigung nur anfechten, wenn über diese Fähigkeiten etwa falsche An gaben gemacht worden sein sollten. Nur dann würde ausserdem auch in sol hem Falle eine Anfechtung des Dienstvertrages wegen Irrtums zulässig sein, wenn sich der Angestellte auch als unfähig erwiese, die von ihm geforderte Tätigkeit nach und nach zu erlernen, d. h. sich einzuarbeiten. Es würde als ein wichtiger Grund zur Auflösung des Dienstverhältnisses an zusehen sein, wenn der Kläger wirklich durch aus unfähig und untauglich gewesen wäre, nach Verlauf eines angemessenen Zeitraumes zur Kennenlernung des Betriebes seines Amtes zu walten. Hier aber waren auch Fehler bei ein zelnen Arbeiten nur auf die gar nicht verwun derliche Unbekanntschaft des Klägers mit den Erfordernissen des ihm noch neuen Betriebes zurückzuführen. Die von Sachverständigen mit dem Kläger angestellten Proben, haben keine absolute Unfähigkeit und Untauglichkeit ergeben. Im Gegenteil sprechen die Sachverständigen die Möglichkeit aus, dass der Kläger in nicht allzulanger Zeit ein brauchbarer Betriebsleiter hätte werden können und jedenfalls innerhalb eines Jahres seinen Posten ordentlich auszu füllen imstande gewesen wäre. Nahm der Be klagte also den Kläger wissend, dass dieser in einem solchen Betrieb noch nicht tätig gewesen war, in Dienst, ohne ihm Zeit und Gelegenheit zur Einarbeitung zu geben, so tat er dies auf seine eigene Gefahr und kann sich der Ver tragserfüllung nicht schon deshalb entziehen, weil der Kläger zur Zeit des Vertrages jene Kenntnisse noch nicht besass. Aus diesem Urteil folgt der auch für unsere Leser beachtenswerte Rechtsgrundsatz: ein Prin zipal, der einen Angestellten für einen Posten mit Kenntnis des Umstandes engagiert, dass jener einen solchen Posten noch nicht bekleidet hat, kann den Angestellten nicht entlassen, wenn er die zur Bekleidung des neuen Postens erforderlichen Fähigkeiten noch nicht besitzt. Vielmehr ist die Entlassung nur zulässig, wenn der Angestellte auch nicht imstande ist, sich einzuarbeiten und sich die nötigen Fähigkeiten in angemessener Zeit anzueignen. | grosse Bezüge teuerer Blumenzwiebeln sich aufhalsen zu lassen. Es wird doch niemand glauben, dass die Holländer Lieferanten selbst die Zinsen der so lange stehenden Beträge decken. Die „Handelsgärtner-Verbindung“ zu Frankfurt hat für ihre Mitglieder ein Schieds gericht gebildet, und macht darauf aufmerksam, dass der Käufer nicht erst bis zum Frühjahr mit seiner Reklamation warten darf, sondern sobald sich ein Verlust zeigt, sofort bei dem Lieferanten die Ware beanstanden muss. Wir haben auf die Notwendigkeit einer sofortigen Mängelanzeige schon oft im „Handelsgärtner“ Rundschau. Handel und Verkehr. — Postzollvorschriften für die Ein fuhr von Mustern und Briefsendungen nach Italien gibt eine Verfügung des dor tigen Generalzolldirektors vom 24. Sept. 1903. Danach ist die Einfuhr von Pflänzlingen, von Reben und Stecklingen, von Reben mit oder ohne Wurzeln, ferner von Pflanzen oder Misch dünger, Kompost mit der Briefpost nach Italien gänzlich verboten. — Der Aussenhandel Belgiens im Jahre 1903. Die Gesamteinfuhr nach Belgien im Jahre 1903 erreichte einen Wert von 2464 155000 Fr. gegen 2306218000 Fr. im Vorjahre. Die Einfuhr aus Deutschland belief sich dabei in Gemüsen auf 2 907 000 Fr. gegen 1808 000 Fr. im Vorjahre; in Sämereien auf 1 559000 Fr. gegen 1 327 000 Fr. im Vorjahre. Die Ausfuhr von Belgien nach Deutschland er reichte einen Wert in Gemüse von 3 786000 Fr. gegen 4 792000 Fr. im Vorjahre; in Flüchten von 2 764 000 Fr. (3 504000 Fr. im Vor jahre); in Sämereien von 36616000 Fr. (3273 000 Fr. im Vorjahre); in lebenden Pflanzen und Blumen von 2303000 Fr. (1772000 Fr. im Vorjahre). — Der Aussenhandel Spaniens im Jahre 1902 hat gegenüber dem Vorjahre keine wesentliche Steigerung erfahren. Die Gesamt einfuhr erreichte einen Wert von 921 615 000 Pesetas gegen 943 401 000 Pesetas im Jahre 1901. Die Ausfuhr erreichte im Jahre 1901 den Wert von 850 636 000 Pesetas gegen 790 545 000 Pesetas im Vorjahre. Die Gesamtausfuhr nach Deutsch land belief sich auf 45 742 000 Pesetas. Die Ausfuhr in Rosinen erreichte den Wert von 1304 104 Pesetas gegen 2 725 336 Pesetas im Jahre 1901, in Apfelsinen von 4941 892 Pe setas gegen 3 194719 im Vorjahre, Das Deutsche Reich exportierte nach Spanien für 88 702 000 Pesetas. — Zum Blumenzwiebel-Bezug aus Holland äussert sich wiederum die Frank furter Gärtnerverbindung und verschickt an ihre Mitglieder und eine Reihe von Fachleuten ein Flugblatt. Wenn wir auch mit dem Inhalt nicht in allen Punkten übereinstimmen können, so soll doch andererseits zugegeben werden, dass nach Deutschland durchgängig sehr schwache hingewiesen und auf die Folgen verspäteter Beanstandung aufmerksam gemacht. Selbst wenn es sich um falsche Lieferungen oder tatsächlichen Betrug handelt, werden die verspätet erhobenen Ansprüche vom Gericht abge ehnt. — Der internationale Kartoffelhandel des deutschen Reichszollgebietes. Im verflossenen Jahre hat sowohl unsere Einfuhr wie die Ausfuhr von Kartoffeln eine ganz be deutende Steigerung erfahren. Nach dem Deutschen Reich exportierte hauptsächlich Oesterreich-Ungarn grosse Mengen Kartoffeln. Die Einfuhr erreichte im verflossenen Jahre ca. 3200 Doppel-Waggons ä 200 Zentner. Auch Russland ist 1903 an der Einfuhr nach Deutschland trotz unserer verhältnismässig gün stigen Ernten mit 1600 Doppelwaggons be teiligt. Frühkartoffeln liefert uns ausserdem Belgien, die Niederlande, sowie Italien und Malta, Algier etc. Der Wert der Einfuhr be trug im verflossenen Jahre 8 400 000 Mark und weist gegenüber früheren Jahren eine regel mässige Zunahme auf. Unsere Ausfuhr in diesem wichtigen Artikel belief sich 1903 auf über 13 Millionen Mark. Es kommt hierbei als Abnehmer vor allem Grossbritannien mit mehr als 1/3 des gesamten Exportes in Be tracht. Ferner sind noch bedeutende Abnehmer die Niederlande, die Schweiz und Schweden. Gegenüber dem Vorjahre schwanken die Zahlen ganz bedeutend und weisen eine grössere Differenz auf, als diese bei der Einfuhr hervor tritt. Beispielsweise verschickten wir vor zwei Jahren nach Schweden infolge der totalen Missernten daselbst nahezu das Fünffache, da gegen nach England und Belgien kaum den fünften Teil gegenüber 1903. Wir veröffent lichen nachstehend eine Tabelle über die wich tigsten Absatzgebiete für den deutschen Export: Gesamtgewicht \ in Doppelzentnern.) Davon nach Grossbritannien . Niederlande. . . Schweiz .... Schweden . . . Belgien Oesterreich-Ungarn 1903 2 729403 1 036051 589 112 271 288 199498 176 023 164 032 1902 1 972 913 133711 107 656 275 509 891 935 25 947 136 710 1901 2 244 105 638 910 188 308 239 296 812321 26 257 56 108 Rechtspflege. — Gutachten der Handelskammer zu Sorau. Die Handelskammer entschied folgendes: Es ist handelsüblich bei Lieferung Qualität und dadurch meist zu teuere Ware aus Holland geschickt wird. In einer Zeit, wo nur die erste Qualität bezahlt wird, und sonst kaum die Kulturkosten sich decken lassen, ist es auf jeden Fall bedenklich, dass solche Massen minderwertiger Ware nach Deutschland kommen. Ein weit grösserer Nachteil ist jedoch der endlose Kredit, der mit der Ware oft fünf fach verzinst werden muss, und mehr als alles von Thomasmehl eine Abweichung des tatsäch lichen Phosphorsäuregehaltes von den bestellten um 1 % als unerheblich zu betrachten. Jede diesen Spielraum aber überschreitende Ab weichung muss im Preise vergütet werden. Im übrigen enthalten die Verkaufsbedingungen der „Vereinigten Thomasphosphatfabriken“ die Be stimmung, dass Mindergehalt nicht zum Rück tritt vom Vertrage, sondern lediglich zur Ver- oftmals den jungem Geschäftsmann veranlasst, gütung berechtigt. zusammen. Dann, die Sache mit erzwungener Heiterkeit ins Scherzhafte ziehend, rief sie: „Sie wollen wieder anfangen, mir ,kleine Artigkeiten* zu sagen, und wissen doch, dass Sie damit bei mir nicht an kommen.“ Flehende Liebesworte schwebten ihm auf den Lippen, doch er bezwang sich und sagte nur etwas tonlos: „Also, ich muss wieder allein zum Gartenfest gehn.“ „O, Sie werden amüsantere Gesellschaft dort finden, als ich Ihnen bieten kann und dann finden Sie im Kasino Blumen von uns. Die Bühne, die Tafeln sind von uns geschmückt, und bei Tische wird vor Ihrem Platz ein Rosenstrauss stehen, den ich gebunden habe.“ „Das soll das einzige sein, was mich nach dorthin ziehn kann.“ Sie reichte ihn zum Abschied noch einmal die Hand. Er tat, was er noch niemals sich gewagt hatte, er zog die widerstrebende arbeitsgewohnte Hand an die Lippen. Dann wandte er sich hastig ab und ging. Margarete strich sich träumend mit der geküssten Hand über Stirn und Augen. Was war das, was mit einem Mal ihre Seele in Aufruhr setzte? Was wollte dieser Mann von ihr, der ihr schöne Worte sagte, der mit diesen bestrickenden Augen sie so eigen ansah? Warum störte er sie auf aus ihrer Ruhe und bemächtigte sich ihrer Gedanken, dass ihr ihr Heim, dass ihr bis jetzt ein Eden ohne gleichen geschienen, fast leer erscheinen wollte, nachdem er gegangen? War es das süsse Gefühl, von dem sie in den Büchern gelesen und das sie ebenso wie alle leuchtenden Freuden dieser Welt als etwas nicht für sie bestimmtes betrachtet hatte? War das vielleicht die Uebe? Ein Schreck, zugleich taumelndes Entzücken erfassten sie. Minutenlang musste sie die Hände fest auf ihr stark klopfendes Herz drücken, um ihre Fassung wieder zu ge winnen, dann endlich siegte ihr stark ausgeprägter Selbst beherrschungswille. Sie griff nach dem Körbchen und vollendete mit derselben Sorgfalt, wie sie begonnen, die Arbeit. Drüben an der Gittereinfriedung lehnte die breite Gestalt Dietrich Weisers. Seine stahlblauen Augen, die eine rasch auf der Strasse dahinschreitende elegante Männergestalt ver- fo’gten, hatten heute einen düstern Schein. Die Falte auf seiner Stirn, die ihn als Hitzkopf kennzeichnete, erschien schärfer als sonst hervorzutreten. Dr. Kenzius verlebte den Festabend in unbeschreiblicher Stimmung. Seine Traurigkeit hatte in eine Art verzweifelter Lustigkeit umgeschlagen, unter der er seine Sehnsucht zu verbergen suchte. Er war von übersprudelnder Laune, von bestrickender Galanterie gegen alle Damen, so dass er für diesen Abend der ausgesuchte Löwe der Gesellschaft wurde. Sein glänzendes Unterhaltungstalent hatte den Gipfelpunkt erreicht. Bei Tisch hielt er mehrere, jedesmal mit begeister tem Applaus aufgenommene, geistsprühende Toaste, aber seine Heiterkeit überschritt nie auch nur um eine Linie die Grenze des guten Geschmacks. Er blieb der vollendeste Gentleman, der er war, von Anfang bis zu Ende. — Niemandem fiel es auf, dass seine schlanke, gepflegte Hand alle Augenblicke nervös nach der glühenden Granate griff, die in seinem Knopfloch steckte, und dass, als ihm der Zweig einmal entfiel, er sich mit solcher Hast danach bückte, als ob ein kostbares Kleinod ihm verloren gehen wollte. Als er spät in der Nacht heimkehrte und beim Oeffnen der Tür die elektrische Flamme aufdrehte, fiel sein Blick in den gegenüberstehenden, zimmerhohen Spiegel. Unwillkürlich, wie überrascht, trat er näher darauf zu. Ein aschfahles Ge sicht, tiefliegende, glanzlose Augen starrten ihn an. Eine Strähne des dunkeln Haars fiel ihm über die Stirn. Er strich sie zurück und murmelte: „Du wirst alt, Kenzius, du kannst den Sekt, die lang ausgedehnten Festgelage nicht mehr vertragen.“ XII. Während Margarete, gequält von bangen Fragen, un ruhigen Zweifeln, in einem traumhaften Zustand, aus dem sie sich nur mit Ioanspruchnahme ihrer ganzen Energie heraus reissen konnte, ihren Pflichten nachging, fuhr der Geist des Neides, der Unzufriedenheit fort, in der Gärtnerei Wurzel zu fassen, und gewann von Tag zu Tag an Boden. Anstatt dass die Gehilfen wie sonst ihre Abende in be schaulicher Ruhe auf der Bank neben dem Hause zugebracht hätten, begannen sie jetzt nach Feierabend das Wirtshaus öfter aufzusuchen. Welser sah das mit heimlicher Er- < bitterung, aber er konnte es ihnen nicht verbieten; wenn die Arbeit getan war, hatte er ihnen nichts mehr zu befehlen. Es waren ja lauter junge Männer, die selbst für ihr Tun und Treiben verantwortlich sein mussten. Das Vertrauen, die gegenseitige Aufrichtigkeit, die sonst zwischen dem Ober gärtner und den Angestellten geherrscht hatte, waren er schüttert. Sie gehorchten ihm widerwillig, als ob er Un billiges von ihnen verlangte, und während sie früher freundlich und gefällig manche Arbeit übernommen hatten, die ihnen nicht unbedingt zukam, so machten sie jetzt nur noch strikte das ihnen zugewiesene und begegneten jeder Forderung, die ihnen darüber zu gehen schien, mit unwilliger Miene, oft mit Murren. Den Obergärtner Welser und seinen Sohn, die oft mals zusammen darüber sprachen, erfüllte dies alles mit Sorge und Unruhe. Beide fühlten sie sich frei von jeder Schuld und mussten sich doch als die Ursache des Zwies palts ansehen. Eines Tages sagte Dietrich ernst, fast heftig, als sie wiederum auf dieses Thema zu reden kamen, mit Ungeduld zu seinem Vater: „Ach was, ich gehe einfach wieder meiner Wege und alles wird wieder beim alten sein. Meinetwegen ist ja der hässliche Neid und die Zwietracht eingezogen; es war mein Lieblingswunsch, dass wir hier so in Frieden zusammenarbeiten könnten. Es ist besser für dich und für mich, dass ich wieder gehe.“ „Sprich nicht so,“ sagte der alte Welser, „wir tun beide unsre Pflicht, und ich kann nicht einsehn warum gerade wir das Feld räumen sollten, weil es ein paar Strebern einfäilt uns unbequem zu finden. Wenn ich auch schon daran ge dacht habe, dich wieder ziehen zu lassen, so geschah es nur des Fräuleins wegen, dem ich nicht gern Unkraut in den Garten säen möchte.“ Dietrich lächelte bitter. „Bahl Weisst du Vater, dass ich glaube, Fräulein Mar garete interessiert sich neuerdings lebhafter für den fremden vornehmen Herrn Doktor — der sich berufen fühlt, den Erwin zu einem so siebengescheiten Kerl zu machen, wie er selber einer ist — als für ihre ganze Gärtnerei.“ „Dietrich!“ brauste der Alte erst zornig auf nnd sagte fast wehmütig: „Muss ich dich so von unserm lieben Fräu lein sprechen hören, das hoch erhaben steht über solche
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