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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Bahnen 61600 Tonnen Obst angekommen, gegen 4826 Waggonladungen im Herbst 1902. Die Einfuhr verteilt sich auf die einzelnen in Betracht kommenden Länder wie folgt: Es kamen aus Oesterreich - Ungarn 28 51 1, der Schweiz 8861, Italien 8821, Bayern 5255, Baden 4925, Belgien 2718, Hessen 1507, Tirol 459, Preussen 324, den Niederlanden 183, Elsass-Lothringen 21 und Frankreich 10 Tonnen. Die Einfuhr aus Oesterreich hat also gegenüber dem Vorjahre ganz bedeutend zugenommen, während diejenige aus Frankreich wesentlich zurückgegangen ist, was, wie wir schon an anderer Stelle hervorgehoben haben, auf die geringen letztjährigen Obsternten zurückzuführen ist. Von den angekommenen Mengen fallen auf den Stutt garter Nordbahnhof 24 252, Ulm 6 568, Ess lingen 5084, Reutlingen 2932, Göppingen 1997. Ludwigsburg 1288, Tübingen 1128, Cannstatt 1109, 1108 Tonnen. Auf weiteren 45 Stationen kamen zwischen 100 und 1000 Tonnen und auf 120 Stationen unter 100 Tonnen an. Zum Versand nach Stationen ausserhalb Württembergs gelangten im Herbst 1903 2974 Tonnen gegen 364 Wagenladungen Obst im Vorjahre. — Zum Obstversand in Baden wird uns geschrieben, dass aus den Bezirksämtern der Bodenseegegend Stockach und Ueber- 1 in gen ca. 6 Millionen Kilo Obst in den Monaten September bis November verschickt wurden. Der grösste Teil davon blieb in Süd deutschland, dabei waren auch die Stückgut sendungen ganz bedeutend, denn von der Stadt Ueberlingen wurden etwa allein 1 Million Kilo in Körben, Fässern und Kisten verschickt, in dem Städtchen Markdorf erreichte das Quantum über 2 Millionen Kilo. — Postanweisungsverkehr mitGross- britannien und Irland. Der Meistbetrag ist seit 1. Februar auf 40 Pfd. Sterling erhöht. Die Taxe beträgt wie bisher 20 Pfg. für je 20 Mark. Im Verkehr mit den britischen Kolonien bleiben einstweilen die bisherigen Meistbeträge in Kraft. — Frankreich hat an Tafelobst im Jahre 1903 noch für 54056000 Fr., gegen 39 624 000 Fr. im Vorjahre eingeführt. Die Ausfuhr von Tafelobst war weit geringer. Sie be trug im Werte 26 882 000 Fr., gegen 31 248000 Fr. im Jahre 1892. — Die Einfuhr von Südfrüchten in Hamburg hat in den letzten Jahren eine ausserordentliche Steigerung erfahren, und sich innerhalb sechs Jahren mehr als verdreifacht. Während von 1897/98 25000 Tonnen ankamen, erhöhte sich diese Zahl innerhalb des letzten Jahres auf 82000 Tonnen. Da die vorhandenen Schuppen nicht mehr für Lagerungen, Sortier ungen und Verpackungen ausreichen, hat der Senat bekanntlich im Vorjahre die Vergrösser ungen der Schuppen um nahezu 2731 Quadrat meter beschlossen, und es sind für diese Neu einrichtung Mk. 266 500 bewilligt. — Oesterreich-Ungarns Gartenbau handel 1903. Die Einfuhr an Gemüsen, Obst, Blumen und Pflanzen bewertete sich auf 89 Millionen Kronen, gegen 69 Millionen im Vorjahr, während die Ausfuhr sich auf 81,1 Mill, gegen 72,1 Mill, im Jahre 1902 belief. Nach Deutschland wurden I 186 041 dz Obst expor tiert (1 113 446 dz im Vorjahr). Von Sämereien kam besonders Kleesamen mit 129 683 dz (116165 dz im Vorjahr) nach Deutschland in Frage. Eingeführt wurden aus Deutschland an Sämereien 220 307 dz (110 424 dz im Vor jahr), ungeachtet der Oelsämereien, von denen Deutschland 1 266 840 dz (gegen nur 39 042 dz im Vorjahre) an Oesterreich-Ungarn abgab. — Winke für den BezugvonZwiebeln aus Aegypten gibt das Kaiserl. deutsche Kon sulat in Alexandrien. Die von Aegypten expor tierten Zwiebeln werden von Kairo stromauf wärts bis Girgeh von kleinen Bauern und auch von Grosskultivateuren angebaut. Die Kultur beschränkt sich lediglich wie in Deutschland auf den Landbau. Die Pflanzer verkaufen direkt im Innern und auch bei Ankunft in Alexandrien oder konsignieren nach verschiedenen Häfen Europas. Die Exportfirmen kaufen auf, um Ordres auszuführen oder selbst zu konsignieren. Die bedeutendsten deutschen Exportfirmen in Alexandrien für Gartenbauartikel sind H. Schoeller und Stern freres. Zuweilen verkaufen die Pflanzer auf Lieferung, meistens aber wäh rend der Ernte vom März bis Ende Juni. Die Verkaufspreise schwankten im vorigen Jahre stark zwischen 2,50 und 5 Mk. pro 50 kg. Die Zwiebelausfuhr Aegyptens stellte sich 1899 auf 1 289 570 Sack, 1900 auf 1 445 319 Sack, 1901 auf 1 144767 Sack, 1902 auf 873075 Sack und 1903 auf 1320 324 Sack. Die Kultur erweist sich demnach als eine ausserordentlich lohnende. Rechtspflege. — Invalidenmarken müssen recht zeitig eingeklebt sein. Ein bedeutungs volles Erkenntnis fällte das Landgericht in Hagen, indem es einen Prinzipal verurteilte, einem bei ihm beschäftigt gewesenen Lehrling eine jährliche Rente von 125 Mk. zu zahlen, weil er für die Beschäftigungszeit 58 Beitrags marken zu wenig in die Quittungskarte des Lehrlings eingeklebt hatte. Wegen Verjährung konnten diese Beiträge auch nicht mehr nach geklebt werden. Das Landgericht nahm ein Verschulden des Prinzipals an, das ihn zum Schadensersatz verpflichte. — Das Recht Angestellter zur Ver weigerung des Zeugnisses. Ein Prinzipal klagte gegen einen Käufer auf Bezahlung des Kaufpreises für gelieferte Ware. Der Käufer wendete ein, es sei ihm versichert worden, dass ihm die niedrigsten Preise berechnet werden sollten. Das sei aber nicht geschehen. Er benannte zum Zeugen darüber, ob und inwieweit anderen Kunden billigere Preise eingeräumt worden seien, den Buchhalter beim Kläger. Dieser verweigerte sein Zeugnis, da er hier anvertraute Tatsachen, zu deren Geheimhaltung er im Interesse des Geschäftes verpflichtet sei, preisgeben solle. Das Landgericht hält den Angestellten nicht für berechtigt, das Zeugnis zu verweigern. Das Oberlandesgericht dagegen hielt die Zeugnisverweigerung für begründet, während sich das Reichsgericht wieder auf die Seite des Landgerichts stellte. Das Reichs gericht meint, dass ein solches Zeugnisver weigerungsrecht nur den Personen zustehe, die dem Publikum gegenüber eine Vertrauensstellung einnehmen, wie Rechtsanwälte, Aerzte, Apotheker, Makler und deren Angestellte. Eine solche Stellung nehme aber der Angestellte in einem Geschäft nicht ein. Es komme auch nicht die Preisgebung eines Kunst- oder Gewerbegeheim nisses in Frage, denn dabei müsse es sich um solche Geheimnisse handeln, an deren Geheim haltung ihrer Natur nach derjenige, welcher das Gewerbe ausübt, ein aus den Umständen erkennbares Interesse habe. Zu den Geschäfts geheimnissen in diesem Sinne gehörten aber nicht die Verkaufspreise. Sie seien ihrer Natur nach nicht zur Geheimhaltung bestimmt, würden vielmehr vielfach geschäftsüblich durch Ver sendung von Preislisten zur Kenntnis des Publi kums gebracht. Hieran ändere auch der Umstand nichts, dass die Preise nicht allen Kunden gleich bestimmt würden. Man sieht hieraus, dass die Geschäftsangestellten in der Regel nicht befugt sind, ihr Zeugnis zu verweigern. — Die Verpackung von Weisskohl erfolgt, nach einem Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin, wenn die Sendung per Eisenbahn im Winter gegen Ende Februar geht, auf Bestellung des Käufers, welche sich aber der Ablader besonders einfordert, wenn sie fehlt. Weisskohl kann 4—6 Grad Kälte nicht vertragen, ohne zu erfrieren. Er erhitzt nur leicht und fault dann schnell, wenn während der Fahrt Temperaturwechsel eintritt und die Verpackung nicht sachgemäss erfolgt ist. Weiches Stroh und insbesondere Haferstroh genügt nach dem Gutachten zur Verpackung nicht. — Der Gesetzentwurf über die Grund wertabgabe in Bayern. Der Gesetzent wurf über die Grundwertabgabe hat in Bayern durch den Ausschuss der bayrischen Abgeord netenkammer zwei Aenderungen erfahren. Die eine bestimmt, dass Grundstücke, welche dem Betriebe einer mit Gewerbesteuer veranlagten Kunst- und Handelsgärtnerei unmittelbar dienen, der Grundwertabgabe nicht unterliegen, wenn der Betrieb mit den entsprechenden Einrich tungen durch den Eigentümer selbst erfolgt und als Hauptbetrieb desselben zu erachten ist. Die andere Aenderung besagt, dass die Gemeinden mit Genehmigung des Staatsministeriums des Innern befugt sind, einen Zuschlag zu der Grund wertabgabe bis zur Hälfte des Abgabesatzes ein zuführen. — Eine Kündigungkann auch abends 9 Uhr noch ausgesprochen werden, entschied das Landgericht Breslau (IV. Zivil kammer). Da die Kündigung durch den Gerichts vollzieher auch nach § 188 der Zivilprozess ordnung bis 9 Uhr zugestellt werden könne, müsse das auch von einer selbst ausgebrachten Kündigung gelten. Ausstellungen. — Eine grosse Gartenbau-Ausstel lung in Mannheim im Jahre 1906. Der „Verein selbständiger Handelsgärtner Badens“ plant zur Feier des dreihundertjährigen Be stehens der Stadt Mannheim eine grosse Gartenbau - Ausstellung zu veranstalten. Das Unternehmen soll in grossartigem Stile durch geführt werden und einen der hervorragendsten Glanzpunkte der Jubiläumsfestlichkeiten bilden. Es ist eine Dauer-Ausstellung während der Sommermonate des Jahres 1906 projektiert, wobei gärtnerische Spezial-Ausstellungen abge- halten werden sollen. Der Vorstand des „Ver eins selbständiger Handelsgärtner Badens“ ist mit der städtischen Behörde Mannheims in Ver handlungen getreten, letztere steht der Veran staltung einer grossen Gartenbau - Ausstellung sympathisch gegenüber, so dass man auf eine tatkräftige Unterstützung von dieser Seite rechnen darf. — Die zweite „Erzgebirgische Gar tenbau-Ausstellung zu Chemnitz 1905“ tritt nunmehr mit festen Plänen an ihre Mit glieder, denn in der letzten Sitzung legte der Vorsitzende, Gartendirektor Werner der zahl reich besuchten Versammlung die Entwürfe des Ausstellungsausschusses vor. Hiernach wird auch landschaftlich dieser Ausstellung grösseren Stiles ein vornehmer Charakter gesichert, wodurch ja jede Ausstellung nur gewinnen kann. Äusser den Mitgliedern des „Erz- gebirgischen Gartenbauvereins“ werden auch diejenigen der Verbandsgruppe „Erzgebirge" als Aussteller zugelassen; auch fand der Vor schlag den „Bezirks-Obstbauverein“, so wie die „Vereine für Aquarien- und Terra- rienkunde“ einzuladen, allgemein Anklang. Doch will man die Anmeldungen sorgfältig prüfen, um alle Misstände fernzuhalten, damit die Ausstellung nicht den Anstrich eines Jahr marktes erhält, wie das ja leider so vielfach üblich ist. Vereine und Versammlungen. — Die Handelsgärtner-Vereinigung zu Bonn und Umgegend hielt kürzlich ihre Generalversammlung ab, die sehr zahlreich besucht wurde. Die Mitglieder haben eine Ein kaufsgenossenschaft zum gemeinsamen Bezug von Rohmaterial aller Art gebildet, welches dann Zentner- oder möglichst waggonweise beschafft wird. Erwähnt wurde, dass sich im verflossenen Jahre die Witterungsverhältnisse sehr günstig gestalteten, und beispielsweise die Chrysanthe mum vorzügliche Kultur-Resultate brachten. Vielfache Klagen tauchten über die grosse Kon kurrenz der Privatgärtnereien auf, die ihre Ware zu Preisen absetzten, mit denen ein Handels gärtner nur schwer konkurrieren könnte. Ferner hin wurde erwähnt, dass der im Frühjahr auf gestellte Lohntarif für die Landschaftsgärtner sich gut bewährt hat. Auch wurde der Wunsch geäussert, dass es notwendig sei, bei der An lage von Villen auch die Landschaftsgärtner mit hinzuzuziehen, und unbedingt nötig sei es, dass Gartenkünstler und Architekten in solchen Fällen Hand in Hand arbeiteten. — Eine Spargelzüchterversammlung fand kürzlich in Helmstedt statt, die haupt sächlich zu dem Zwecke einberufen wurde, um zur Erlangung einer Abänderung des Spargel gesetzes vom 30. Mai 1902 über die erforder lichen Schritte schlüssig zu werden. Man hatte sich schon zuvor in einem Schreiben an die deutsche Landwirtschaftsgesellschaft in der An gelegenheit gewendet, die, ehe sie diese Frage der Sektion für Pflanzenschutz überweist, noch Auskunft über verschiedene Punkte haben will. Was die Abänderung des Spargelgesetzes selbst betrifft, so war die Versammlung allgemein darüber einig, dass das Gesetz, soweit dasselbe die Bekämpfung der Spargelfliege berühre, keiner Aenderung bedürfe. Jedoch hält man die zur Ausrottung des Spargelrostes gesetzlich vor geschriebene, vollständige Verbrennung des Spargelkrautes auf den Feldern bis zum 1. Dezem ber für ebenso undurchfürbar wie zweck- und wertlos. Ganz besonders sei dabei hervorzuheben, dass durch die vorgeschriebene Verbrennung des Spargelkrautes ein wertvolles Futtermittel für Schafe vernichtet wird. Die Versammlung er klärt sich dann mit der Eingabe einer Petition an das Herzogi. Staatsministerium und die Landes versammlung einverstanden. In dieser Petition wird der Wunsch geäussert, das Gesetz vom 30. Mai 1902 dahin abzuärdern, dass das Spargelstroh wieder der freien Verwertung über lassen bleibt. schon daran, Margarete alles zu sagen und sie um die Ent lassung Dietrichs zu bitten. Aber er hatte sich über seine Anstellung doch auf der anderen Seite zu sehr gefreut, um sich zu einem solchen Opfer gleich entschliessen zu können. Auch hoffte er doch noch, dass die Verstimmung sich vielleicht wieder verziehn könnte, wenn alle erst aner kennen würden, dass Dietrich seinen Platz auf das beste aus füllte und allen er Anfeindungen mit der Ruhe des Gebildeten, dem seine Erfahrungen einen festen klaren Blick gegeben, gegenüberstand. Und so beschloss er, den Dingen zunächst noch eine Weile ihren Lauf zu lassen. (Fortsetzung folgt.) Eine dendrologische Fahrt durch die Felsengebirge Colorados? Von F. von Holdt in Alcott. Wenn man, aus der Ebene kommend, die Felsengebirge Colorados in ihren Schluchten betritt, so erblickt man, oft auch schon in der Prärie vor dem Ge birge, sofort massenhaft unsere Felsenkiefer, Pinus ponderosa scopulorum, die an den steilsten Gebirgsseiten, an den felsigen Wänden, wo von Humus oder Erde nichts mehr zu entdecken ist, bis zur Spitze hinaufklettert und die den Sonnenschein zu lieben scheint; man braucht ihr deshalb auch in der Kultur, selbst als Sämling, weder Schatten noch seitlichen Schutz zu geben. In seiner Fähigkeit, selbst auf den nacktesten Felsen noch brauchbares Heiz zu produzieren, erscheint uns der Baum als ein Held und Wolkenstürmer, er erinnert mich in seinen starren Formen, in seinem Trotz auf sturmumbrausten Höhen immer an die Eichen der Heimat. Er liefert auch heute noch Eisenbahnschwellen, wenngleich nicht mehr in dem Masse wie früher, wo der Baum noch auf für Gespanne zugäng lichen Stellen in grösseren Beständen anzutreffen war. Dass der Baum zwei Formen hat, kann aus eingeschickten Quer schnitten, die beide in gleicher Höhe, etwa 4 m über dem •) Aus. „Mitteilungen der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft.“ Boden gewonnen sind, leicht genug gesehen werden, doch lässt sich über den Wert der beiden Formen streiten und die Meinungen der Holzfäller gehen darüber auseinander. Der Unterschied besteht in der Stärke des Kernholzes, das bei nahe unverwüstlich ist. Die Stämme, denen ich diese Quer schnitte entnahm, haben 10 Jahre in Wind und Wetter ge legen. Es ist aber immerhin sehr schwer, jedes einzelne Exemplar immer richtig zu klassifizieren, da, wie gesagt, botanische Unterschiede nicht zu merken sind. Wer in Deutsch land Gelegenheit hat, junge Bestände, selbst 2—3 jährige zu beobachten, wird sehr bald merken, dass da ein Unterschied im Aussehen ist, aber ihn zu definieren wird wohl auch andere Leute vor Schwierigkeiten stellen. Die Zapfen brauchen zwei Jahre zu ihrer Entwicklung, so dass man schon im Sommer an den etwa eichelstarken Zapfenknospen die Samen ernte des nächsten Jahres beurteilen kann. Zugleich mit der Felsenkiefer sehen wir auch die Dou glastanne und die Plattceder, eine blaunadelige, sehr hübsche Form von Juniperus virginiana, von ihr jedoch recht verschieden (Juniperus scopulorum Sarg). Die Douglas tanne bezeugt ihre Vorliebe für Seitenschutz und Schatten dadurch, dass sie fast nur an den Nordabhängen der Berge wächst und hier Schluchten förmlich überwuchert. Wo sie ihre Bedingungen findet, wächst sie ebenso auf Steinen und Felsen, als in mehr erdigem Boden. Ich habe schon oft ver sucht die Länge der Wurzeln unserer Tannen und Kiefern in dem zerklüfteten Gestein zu untersuchen und glaube jetzt, dass fast jedes, sagen wir z. B. 50 cm starke Exemplar seine Wurzeln 150—200 m durch das Felsgeklüft hindurch schickt, sowohl um sich zu halten, als auch der im Nachsommer sinkenden Feuchtigkeit willen. Die Douglastanne wagt sich nicht mehr auf die Spitzen der Berge, diesen Platz überlässt sie der besonders anspruchslosen Pinus contorta Murrayana, die vielleicht unter allen Koniferen diejenige ist, die sich zu SchutzpfIan zungen am besten eignet, weil im Habitus äusserst schlank und dicht, sich in dichten Beständen gut gefällt, hier noch vortreffliche Bohnenstangen liefert und sowohl Wind und Wetter, wie jede Bodenart gut verträgt. Ihr frisches, sehr helles Grün stempelt sie besonders im Frühling zu einer an sprechenden Erscheinung, obgleich ihr Holz wenig Wert hat undjsehr harzig ist. Wir finden sie bald vermischt mit Pinus flexilis, die lose und dünn wächst, keinen Schatten gibt und weiches, weisses Holz liefert, das nur zur Fabrikation billiger Kisten verwandt werden kann. Der Baum ist nur jung leid- ich hübsch. An laubabwerfenden Bäumen finden wir nur die Zitterpappel, oft in ganzen Beständen, ferner an den Bach ufern Betula occidentalis, Ainus tenuifolia, Acer glabrum, Po- pulus balsamifera, Crataegus coccinea und einige andere, aber immer nur einzeln. Die Zitterpappel erscheint überall da, wo Feuer die Koniferenbestände vernichtet hat, in ihrem Schutze wächst das Nadelholz wieder heran, überholt sie bald und die Zitterpappel hat ihre Beschützerrolle ausgespielt, sie wird er drückt und verschwindet wieder. Merkwürdig ist auch, dass aus solchen, durch Feuer vernichteten, gemischten Nadel wäldern, sich fast immer nur Pinus contorta Murrayana, unsere Bohnenstangenkiefer erhebt. Der Same scheint überall zu liegen und sich jahrelang keimfähig zu erhalten. Alte Exem plare dieses Baumes habe ich bisher noch nicht gefunden. Fahren wir etwas weiter hinan, so bemerken wir bald Picea alba und Picea Engelmanni, einander recht ähnliche Vettern, und die schönste: Picea pungens. Letztere sieht man fast nur an den Bachrändern, während sich ihre ver wandten Arten schon eher etwas an den Bergwänden hinauf wagen, jedoch nie sehr viel. Keine von diesen liefert gutes Bauholz; während jedoch Picea alba noch leidlich Verwen dung findet und Picea Engelmanni zu Telegraphen- und Teiephonstangen gern genommen wird, geht der Holzfäller der Picea pungens aus dem Wege, da das Holz wertlos ist. Picea Engelmanni ist ein verwöhntes Kind der Berge, in die Ebene gepflanzt, fällt sie bald dem Sonnenbrand zum Opfer, während Picea pungens das baummörderische Klima der amerikanischen Prairie gut verträgt und überall gut gedeiht. Ihre Spielarten glauca und argentea verlieren jedoch oft nach dem Verpflanzen ihren prächtigen Schimmer, erhalten ihn oft erst nach Jahren, manchmal auch nie wieder. Sie übersteht jedoch das Herausreissen aus ihrem Heimatsboden weit besser als ihre verwandten Arten, als die Douglastanne, die Felsen- und andere Kiefern. Die Douglastanne wird hier zu Zaunpfosten, Eisenbahnschwellen und Gewächshausbau ver wendet, liefert Dachschindeln, Balken und Bohlen zum in wendigen Ausbau, zu Brückenpfeilern etc., weil sie viel Wider standskraft gegen Nässe, Erde u. s. w. zeigt. (Forts, folgt.)
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