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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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No. 7. Sonnabend, den 13. Februar 1904. Beilage zu „Der Handelsgärtner* Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Ans der Zeit — für die Zeit! Vor Port Arthur ist der erste Schuss im russisch-ja panischen Kriege ertönt. Die Japaner haben einige russische Kriegsschiffe auf der Reede vor Port Arthur angeschossen und damit das Signal zum Kampfe gegeben, dessen Schauplatz das Meer, oder was wahrschein licher ist, Korea bilden wird. Wir bedauern den Ausbruch der Feindseligkeiten. Wer wird Vorteile aus dem Kriege ziehen? Geographisch kommen nur zwei Gebiete in Frage: Australien und die Pacific-Küste der Vereinigten Staaten. Allein da Australien nur Kohlen liefern könnte, diese aber infolge der unvermeidlichen Stockung der japanischen Industrie entbehrlich werden dürften, werden für das Land des Känguruhs wenig Kastanien aus dem Kriegsfeuer zu holen sein. Man könnte an Weizen denken, aber die aus gezeichnete Reisernte Japans wird auch diese Einfuhr auf Monate hinaus entbehrlich machen. Es bleiben also nur die Vereinigten Staaten, die denn auch seit Monaten ihre Handels agenten in Japan herumziehen lassen und sich die Lieferungen sichern. Nun herrscht aber in den Vereinigten Staaten keineswegs Ueber- fluss an Weizen und der Ausbruch des Krieges dürfte seinen Einfluss auf die dortigen Preise und damit auf den englischen Weltmarktspreis umsoweniger verfehlen, als schon auf die ersten Nachrichten vom russisch-japanischen Konflikt hin der Weizenpreis sich um einen sh. pro Quarter erhöhte, und dazu kommt, dass die sichtbaren Vorräte an Weizen den 1. Februar in der ganzen Welt nur 16 680 000 Quarter, gegen 17 805 000 und 21 240 000 Quarter in den Vorjahren betrugen. Vorteile werden also somit nicht sein, wohl aber Nachteile. Der Kon sum geht bei Völkern, die in Kriege verwickelt sind, immer zurück, soweit nicht die notwen digsten Produkte in Frage kommen. Die Freude am Genuss erlahmt. Auf die Waffe konzen triert sich das Interesse. So wird nicht nur Japan, sondern auch unser nachbarliches Russ land ein weniger guter Abnehmer für uns werden, und das wird auch der Gartenbau handel spüren. Unsere Ausfuhr nach Russland in getrockneten Blumen, Blüten, Blättern usw., in lebenden Gewächsen, Küchengewächsen, Obst (namentlich Kirschen), sowie Sämereien ist eine sehr starke und es wäre bedauerlich, wenn dieser Export durch die ostasiatischen Kriegswirren geschmälert werden sollte. Auch Japan bezieht von uns Sämereien, steht aber im Handel stark unter französischem und nord amerikanischem Einfluss. Wir verwendeten uns in der letzten Nummer des „Handelsgärtner“ für die Selbstversiche rung der Handelsgärtner für Alter und Invalidität. Bis jetzt hat diese Selbstversiche rung auffälligerweise bei den staatlichen Ver sicherungsanstalten wenig Anklang gefunden. Der § 14 der Novelle zum Invalidenversiche rungsgesetz erlaubt zahlreichen Berufsgruppen in Landwirtschaft, Handel und Handwerk vor dem 40. Lebensjahre die Selbstversicherung, aber die staatlichen Versicherungsanstalten be richten ausnahmslos, dass der Gebrauch, der davon gemacht werde, sich in „einem recht bescheidenen Umfange“ halte. Nur Schleswig- Holstein hat eine Zunahme zu verzeichnen, weil dort dafür vergütet wird. Das sollte auch in anderen Bezirken geschehen. Die Kommission, welcher im Reichstag der Gesetzentwurf über die Kaufmannsgerichte zugewiesen ist, hat sich für die Angliederung an die Gewerbegerichte ausgesprochen. Im preussischen Herrenhaus ist ein Gesetzentwurf über die Wechselproteststunden einge gangen, nach dem Wechselproteste nur von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr abends, zu einer früheren oder späteren Tageszeit aber nur mit Einwilligung des Protestaten er hoben werden dürfen. Das Gesetz soll am 1. Juli 1904 in Kraft treten. Desgleichen ging beim Herrenhause der Entwurf eines Wild schongesetzes ein. Es werden darin in § 1 die jagdbaren Tiere aufgeführt und in § 2 die Schonzeiten aufgeführt. Man sollte dabei gleich einmal ein besseres Wildschaden gesetz schaffen, denn die gesetzlichen Bestimmungen von heute schützen leider die Inhaber land wirtschaftlicher und gärtnerischer Betriebe viel zu wenig gegen den von Wild verursachten Schaden. Ein Reichs-Reblausgesetz ist in Vor bereitung. Es soll die Bekämpfung der Reblaus gefahr in Deutschland einheitlich regeln. Wir befürchten, dass dabei die Handelsgärtner wieder in der Ausübung ihres Berufes geschädigt werden sollen. Schon heute haben sie unter der Reblauskonvention ausserordentlich zu leiden, da ihnen der Handel mit Reben vielfach ganz genommen ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das für ganz Deutschland den Gesetz gebern als Ideal erscheint und darum die An zucht von Reben monopolisiert. Wir wollen es nicht hoffen, aber möglich ist alles. Wir kommen bei Gelegenheit auf die Angelegen heit zurück, denn die deutschen Gärtner müssen sich gegen eine etwaige solche Vergewaltigung energisch wehren. Die erste Jahresversammlung der Deutschen Dahliengesellschaft in Halle. Zum erstenmal seit dem Bestehen der „Deut schen Dahliengesellschaft“ wurde die erste Jahresversammlung der Gesellschaft nicht in Berlin, sondern in einer Provinzialstadt ab gehalten. Man sah sich zu dieser Massnahme insofern gezwungen, weil die Erfahrung gelehrt hatte, dass die in Berlin abgehaltenen Jahres versammlungen in der Regel sehr schlecht be sucht waren, da die Reise für die meisten Mit glieder zu weit und infolgedessen zu kostspielig kam. Jedenfalls hatte man durch die Ver legung der Versammlung nach Halle eine glückliche Wahl getroffen, was vor allen Dingen die grössere Beteiligung wie in früheren Jahren bestätigte. Erschienen waren 17 Mitglieder und eine ebenso grosse Zahl von Gästen. Nach Begrüssung der Anwesenden durch den Vor sitzenden, Hofgärtner Hoffmann-Berlin, und nach Verlesung des Geschäftsberichts, den wir den Lesern des „Handelsgärtner“ schon in einer der letzten Nummern bekannt gegeben haben, wurde in die Tagesordnung eingetreten. Der erste Punkt betraf die Besprechung der neubearbeiteten Wertzeugnisbestimmungen. Die einzelnen Paragraphen wurden ohne wesent liche Einwendungen von seifen der Mitglieder angenommen. Im § 4 nahm man auf den Vor schlag von Ko hlmannslehner • Britz - Berlin eine Aenderung vor, so dass derselbe im zweiten Satz folgenden Wortlaut erhält: Die Beurteilung findet nur am Standorte, d. h. im freien Lande, statt und muss an mindestens drei Pflanzen möglichst im Vergleich zu anderen schon vorhandenen Sorten erfolgen. Bornemann-Blankenburg be dauerte, dass in den neuen Bestimmungen das Anerkennungszeugnis fallen gelassen würde, da ein solches wohl für solche Sorten hätte er teilt werden können, die sich entweder beson ders als Bindesorte oder durch ihren Deko rationswert auszeichnen. Crass-Berlin schlug vor, für die Erprobung von neuen Sorten Ver suchsstationen einzurichten, indem man an ein zelne Dahlienfirmen in verschiedenen Gegen den des Deutschen Reiches Pflanzen zur Beob achtung schickt. Dieser Antrag wurde aber allgemein als undurchführbar bezeichnet, da vor allen Dingen dem Vorstande der Gesell schaft eine zu grosse Verantwortlichkeit ent stehe, indem derselbe beispielsweise für die betreffenden Pflanzen zu haften hätte. Eine weitgehende Debatte entspann sich über die Zweckmässigkeit der Wertzeugnisse überhaupt, indem die verschiedensten Gründe für und wider dieselben ins Treffen geführt wurden. Man kam aber allgemein zu der Ueberzeugung, dass die Bewertungen durch die Dahliengesell schaft wohl dazu beitragen, die Verbreitung wertloser Züchtungen, die weder in keiner Weise eine verbesserte Form darstellen, noch in irgend welchen Bodenverhältnissen einen befriedigenden Wuchs, Entfaltung der Blu men usw. aufweisen, zu verhindern. Es wurde mit vollem Recht ganz besonders hervorgehoben, dass die von urteilsberechtigter Seite als für wertlos und minderwertig befundenen Neuzüch tungen als solche schon zu einer Zeit gestem pelt werden müssten, bevor dem betreffenden Züchter die Möglichkeit geboten war, ein gutes Geschäft mit denselben zu machen und leicht gläubige Käufer mit seiner angeblichen Neu heit gegen schweres Entgelt zu beglücken. Insofern würden die Wertzeugnisse entschieden dann viel segensreiches stiften, wenn jeder Züchter seine Neuheiten, bevor er sie in den Handel gibt, dem Urteil der Dahliengesellschaft unterwerfen wollte. Die Beibehaltung der Wertzeugniserteilung wurde alsdann mit 14 von 17 Stimmen gutgeheissen. Bei der Vorlegung des neuen Satzungs entwurfs drehte sich die Frage namentlich darum, ob dem von Rosenberg-Halle auf der im vorigen Jahr in Köstritz abgehal tenen Herbstversammlung eingebrachten An trag, betreffend die Verlegung der Vorstands wahl von der ersten Jahresversammlung auf die in der Regel besser besuchte Herbstver sammlung zugestimmt werden sollte. Nach langem Hin - und Herdebattieren entschloss man sich, für das Jahr 1905 den Vorstand auf der im nächsten Herbst in Düsseldorf ab zuhaltenden zweiten Jahresversammlung zu er nennen. Für das Jahr 1904 hatte die Vor standswahl statutengemäss in der ersten Ver sammlung zu erfolgen. Wie zu erwarten war, beschäftigte sich die Versammlung eingehend mit der Beschickung der Düsseldorfer Ausstellung, bei welchem Punkt es zu äusserst lebhaften Debatten kam. Kohlmannslehner-Britz trug zuerst vor, wie weit die Verhandlungen des von der Ge sellschaft ernannten Komitees mit der Düssel dorfer Ausstellungsleitung gediehen sind, und gab die gestellten Bedingungen, bezw. das Ent gegenkommen, das die Leitung bei einer korpo rativen Beteiligung durch die Dahliengesell schaft zeigt, bekannt. Man hielt es von Seiten mancher Mitglieder nicht für angebracht, einen Mann zur Pflege der auf der Ausstellung aus gepflanzten Dahlien während eines Zeitraums von drei bis vier Monaten anzustellen, da das für die Gesellschaft viel zu kostspielig sei und da vor allen Dingen die ausgepflanzten Dahlien allein nicht genügend Arbeit für einen Mann während des ganzen Tages verursachen wür den. Demgegenüber wurde besonders vom Vorstande hervorgehoben, dass man bei stunden weise bezahlter Arbeit gar keine Vorteile haben könnte, da der Stundenlohn auf der Ausstel lung erstens ein sehr hoher sei und dass man dann auch zu erwarten hätte, dass die Pflege viel zu wünschen übrig lasse. Eine längere Debatte entspann sich sodann über die Fracht vergünstigungen. In eingehender Weise refe rierte hierüber, sowie über andere von der Ausstellungsleitung gemachte Bedingungen, Möller-Erfurt. Er betonte, dass, so viel man aus den Verhandlungen des Komitees mit der Leitung in Düsseldorf ersehen könne, so gut wie nichts erreicht worden sei. Was die Frachtvergünstigungen betreffe, hätte man nur zugestanden erhalten, was bis jetzt von jeder anderen Ausstellung bewilligt worden sei. Zu der Art und Weise, wie man das Ausland zu einer Beteiligung an der Ausstellung heran zuziehen suche, führte er folgendes Beispiel an: Es soll von der Düsseldorfer Ausstellungs leitung jemand nach Bordighera geschickt worden sein, um die dortige Firma Winter zu bestimmen, sich an der Ausstellung zu be teiligen, indem man derselben unter anderen Vergünstigungen freie Bahnfracht zusagte. Als ganz verwerflich stellt Möller die Be stimmung hin, dass Aussteller Eintrittsgeld in die Ausstellung zu bezahlen haben, es wäre das ein Modus, der seit 30 Jahren auf keiner Ausstellung gehandhabt worden sei. Auch von anderer Seite wird diese Bedingung missbilligt. Nachdem noch verschiedene der Anwesenden zur Ausstellungsfrage gesprochen hatten, schlägt Kohlmannslehner vor, dass die korpo rative Beteiligung an der Düsseldorfer Ausstel lung seitens der Deutschen Dahliengesellschaft nur dann erfolge, wenn die Ausstellungsleitung auf folgende Bedingungen eingehe: 1. Wenn die Ausstellungsleitung der Gesell schaft für Unkosten noch 500 Mk. bewillige. 2. Wenn kein Verein und Unternehmer, der nicht Mitglied der Deutschen Dahliengesell schaft ist, Dahlien auspflanzen und bei der Ausstellung abgeschnittener Blumen, Blüten ausstellen darf. Werden diese Forderungen nicht bewilligt, so wurde beschlossen, dass der Vorstand die Verhandlungen mit der Ausstellungsleitung ab brechen soll und eine korporative Beteiligung ausgeschlossen sei. — Wie weit diese Forde rungen berechtigt sind, wollen wir hier nicht erörtern, wir hoffen aber im Interesse der deutschen Dahlienzucht, dass sich diese augen blicklich sehr zugespitzte Frage zur Befriedi gung beider Teile lösen wird. Die zum Schluss der Versammlung statt gehabte Vorstandswahl hatte folgendes Er gebnis : 1. Vorsitzender: Bornemann, Blankenburg; 2. Vorsitzender: Kotte, Südende-Berlin; Geschäftsführer: Kohl mannslehner, Britz-Berlin; Kassierer: Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Die grosse Rosenschau, verbunden mit dem Kongress des „Vereins deutscher Rosenfreunde“ findet in Düsseldorf vom 25.—28. Juni statt. — Die Generalversamm lung des „Schweizerischen Handelsgärtner-Ver- bandes“ findet am 28. Februar in Baden (Aargau) statt. — In Bamberg soll an einem Herbstmesstag probeweise ein Obstmarkt abgehalten werden, ausserdem soll der grosse Baummarkt eine durchgreifende Besserung erfahren. — Der „Verband deutschen Garten baues, Blumenbinderei, Samen- und Pflanzen handel“ in Böhmen veranstaltet in Aussig am 14. und 15. August eine Rosenschau. — Zur Uebernahme der agrikultur botanischen Versuchs- und Samen kontrollstation zu Breslau in die Ver waltung der Landwirtschaftskammer, wurde in der 11. Plenarsitzung der Landwirt schaftskammer für die Provinz Schlesien vom Vorstande beantragt: 1. Die Landwirtschafts kammer wolle genehmigen, dass die vom land wirtschaftlichen Verein zu Breslau begründete und von diesem bisher unterhaltene agrikultur botanische Versuchs- und Samenkontrollstation unter folgenden Bedingungen von der Land wirtschaftskammer übernommen werde: a) Die dem Verein für seine Mitglieder, soweit die selben ausübende Landwirte sind, seither be züglich der Ermässigung des Gebührentarifs für die sich auf die eigenen Betriebe beziehen den Untersuchungen zustehende Bevorrechtung wird dem Verein in ihrer vollen jetzigen Höhe bezw. bei Tarifveränderungen in gleichem Pro zentverhältnisse für alle Zeiten zugesichert, so dass dieselbe eine Meistbegünstigung darstellt, welche keinem anderen landwirtschaftlichen Verein oder anderen fachlichen Vereinigung gewährt werden darf. Eine Ausnahme von vorstehender Vertragsbestimmung soll jedoch, dem gegenwärtigen Zustand auch hinsichtlich der Höhe des Gebührennachlasses entsprechend, für diejenigen Mitglieder des Hauptverbandes der landwirtschaftlichen Lokalvereine Schlesiens, welche ausübende Landwirte, aber nicht Grund besitzer oder Pächter bezw. Verwalter grösserer Güter sind, nach wie vor zulässig sein, b) Das gesamte Inventar der Station erwirbt die Land wirtschaftskammer gegen eine an den Verein bei der Uebernahme der Station zu zahlende Entschädigung von 5000 Mark, c) Die Land wirtschaftskammer verpflichtet sich, das gesamte Personal der Station unter Belassung in den jetzigen Gehaltsbezügen und Anstellungsver trägen zu übernehmen. 2. Die Landwirtschafts kammer wolle den Vorstand ermächtigen, mit dem landwirtschaftlichen Verein zu Breslau die bezüglichen Abmachungen, auch hinsichtlich des Zeitpunktes der Uebernahme endgültig zu treffen. — Die Regelung der Spargelliefe rungen für die Fabriken in Braunschweig erfolgte in folgender Weise: Erste Qualität Spargel muss weiss, geschlossen, unbeschädigt und nicht über 22 cm lang sein. Zwölf Stangen müssen mindestens ein Pfund ergeben. Bei zweiter Qualität wird dieselbe Länge verlangt und dabei müssen 18 Stangen auf ein Pfund kommen. Aus beiden Sorten ist grüner, rostiger, hohler oder zerbrochener Spargel auszuscheiden und wird der dritten Qualität beigelegt. — Die Lieferungsverträge bestimmen ausserdem noch folgendes: Sonntags wird Spargel nur bis 1 Uhr abgenommen. Zahltermine sind der 15. Juli und der 1. September. Die Frage, ob noch nach dem 24. Juni geliefert werden kann, entscheidet ein Ausschuss, der aus vier Züchtern und vier Fabrikanten besteht. Der Produzent kann jedoch nicht gezwungen wer den, länger als bis zum 24. Juni die Felder abzuernten. — Das Beschlagen und Gefrieren der Schaufenster in Blumenläden. Das beste Mittel gegen das Beschlagen ist eine vollständige Trennung des Fensterraumes vom Ladenlokal, die man neuerdings durch grosse Glasfenster bewirkt. Die gegen den Laden und die Lichtquelle abgeschlossenen Fensterräume bedürfen nur noch einer Verbindung mit der Aussenluft, damit die Temperatur im Innern genau so hoch und niedrig bleibt, wie draussen, denn nur dadurch wird ein Niederschlag des Wasserdampfes auf der Scheibe vermieden. Ueberall da, wo der Schaufensterraum direkt mit dem Laden in Verbindung steht, muss man zu mechanischen Mitteln greifen, die aber mehr oder weniger unzuverlässig und schwierig in der Handhabung sind. Da ist zunächst die Anwendung von konzentrierter Schwefelsäure, Aetzkalk oder Chlorkalium. Diese Chemikalien werden in flache offene Schalen getan und ins Fenster gestellt. Das Chlorkalcium kann wieder holt gebraucht werden, da man die von ihm aufgenommene Wassermenge durch Ausglühen des Salzes auf einer dünnen Eisenblechplatte leicht entfernen kann. Seine Anwendung empfiehlt sich auch beineuerbauten, geschlossenen Schaufenstern, da sich bei ihnen — trotz des Abschlusses — aus dem frischen Mauer- und Holzwerke Wasserdampf in grosser Menge zu entwickeln pflegt. Ein anderes Mittel ist die Erwärmung des Schaufensterglases durch Gas- flämmchen. Die Hitze steigt an der Scheibe empor und bringt eventuelle Wasserdampf- Niederschläge rasch zur Verdunstung. Aber die Sache ist sehr feuergefährlich, besser ist es schon, ein Heizrohr quer unterhalb der Scheibe hinzuziehen, sofern Dampfheizung vor handen ist, oder aber sich der Elektrizität zu bedienen. Ferner kann man (die Scheiben mit einer Mischung von Glyzerin und Alkohol (55 g Glyzerin in 1 1 Spiritus, beides von bester Qualität) einreiben. Diese Schutzschicht muss jedoch sehr oft erneuert werden, da sie leicht Staub auffängt. — Die Weinschädlinge im Rhein gebiet. Die Weinernte ist trotz reichlicher Blüte und Fruchtansatzes stark herabgedrückt worden. Die zahlreichen Schädlinge und die un günstige Witterung trugen die Schuld daran. Der Kampf gegen die Schädlinge des Wein stockes ist, wie man dem „Reichsanzeiger“ aus Wiesbaden schreibt, auch im verflossenen Jahr allgemein in mehr oder weniger durchgreifender Form aufgenommen worden. Das Schwefeln der Weinberge zur Fernhaltung des Oidium hat sich allgemein eingeführt. Anders verhält es sich mit dem Kampf gegen die Peronospora durch das Bespritzen der Weinberge mit Kupfer kalkbrühe. Umfangreiche und stark in die Augen fallende Schädigungen sind durch diesen Pilz im Rheingau in den letzten Jahren nicht erwachsen und das hat zu der Lässigkeit im Kampfe geführt. Tatsächlich ist der Schädling in den letzten Sommer- bezw. Herbstmonaten noch aufgetreten. Die nachteiligen Folgen auf den Zustand des Blattes, wie die Reife der Traube und des Holzes blieben nicht aus. Gleichfalls noch nicht zu allseitigem Aufnehmen ist der Kampf gegen den Heu- und Sauerwurm gelangt. Die Unternehmen der Gemeinden und Weinbergbesitzer sind bei weitem noch nicht zufriedenstellend. Von den augenblicklich be kannten und erprobten Bekämpfungsmitteln kann zur gemeinsamen Anwendung in erster Linie nur der Massenfang empfohlen werden. Um nennenswerte Erfolge zu erzielen, muss die Bekämpfung jahrelang planmässig fortgesetzt werden. Da, wo das seit drei Jahren geschehen ist, im Steinberge und in der Gemeinde Hatten heim, sind solche Erfolge schon jetzt sichtbar.
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