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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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welche nicht mit einer Grund- und Gebäudesteuer belastet werden konnten, wurden durch eine der Steuer entsprechende Wertsumme vom Staate ent schädigt und zur neuen Steuer mit herangezogen. Ebenso erhielt auch Erfurt eine bedeutende Summe an Kapital ausgezahlt, deren Zinsen die Grund- und Gebäudesteuer vollkommen deckten. Nach dem in neuerer Zeit eingeführten Miquel- sehen Steuersystem wurde diese nun den Städten überwiesen, und zur Deckung für den Staat die „Ver mögenssteuer“ eingeführt, also eine Reform der Ver schlechterung für den Grundbesitz. Der Grund besitzer hat jetzt seine doppelten Steuern zu zahlen! Die Städte aber, mit dieser Steuer noch nicht zu frieden, haben jetzt nach dem Miquelschen Steuer system noch das Recht, die Grundstücke noch bis zu 300% mit einem Grund- und Gebäudesteuerzuschlag zu belasten. Aber ebenso belastet sind nebenbei die Grundstücke beim Verkauf oder Erbschaft durch die „Umsatzsteuer“. Die Grundstücke werden dadurch, sowie durch die aufgelegten Lasten für soziale Zwecke, immer kostspieliger, aber der Ertrag wächst nicht mit. Es wird dadurch die Zeit nicht mehr fern sein, wo der Gärtner seine Kulturen einstellt, zur Miete wohnt und seine Waren aus dem Auslande bezieht und nur noch handelt. Da braucht er nicht im Schweisse seines Angesichts zu arbeiten und keine übermässigen Steuern mehr zu zahlen, welche nur dazu geschaffen sind, den Rentner zu entlasten und den arbeitenden Gärtner und Landwirt zu be lasten. Die gerechteste Steuer ist und bleibt nur allein ein Zuschlag zur Einkommensteuer, welcher jeden Teil des Einkommens gleichmässig trifft. Und nun soll schliesslich der Gärtner und Landwirt schon eine unabsehbare Zeit vorher, wer weiss aber, ob er jemals daran kommt, seine Grundstücke zu einem hohen Bauwert versteuern, welcher oft durch die ganze Ernte nicht gedeckt wird. Dieses alles nennt man eine „Steuerreform“! Die Hunderttausende, ja Millionen vom Staate ge zahlten Entschädigungssummen, sind spurlos ver schwunden, und da die junge Generation vom alten nichts weiss, geht das Steuermanöver von neuem los. In dieser Beziehung kann nur der Staat ein schreiten und Halt gebieten! In Erfurt müssen die Haus- und Grundbesitzer jetzt 150% Zuschlag zahlen und man geht ebenfalls mit der Absicht um, diese noch viel höher durch eine „Wertzuwachssteuer“ zu erhöhen. Hat nun ein Oekonom in der Nähe der Stadt ein Grundstück, da kommen in vielen Fällen bei einer Missernte die Steuern nicht einmal heraus! H. Das Auspacken der Pflanzen am Sonntag. Zu unserem Artikel über das Auspacken von Blumen wird uns aus unserem Abonnentenkreise ge schrieben: Im „Handelsgärtner“ No. 3 bringen Sie einen Artikel: „Das Auspacken von Blumen während der Sonntagsruhe“. Der Bericht sagt, dass ein Blumen händler wegen Uebertretung der Vorschriften betr. Sonntagsruhe, zu 25 Mark Geldstrafe verurteilt wurde. Die Begründung dieses Urteils ist so klar und folge richtig, dass man glauben sollte, es könnte auch nicht ein Wort darüber verloren werden. Wenn trotz dem allgemeinen Notschrei der gesamten deutschen Gärtner ihre Produkte nicht durch einen entsprechenden Zoll gegen die ausländische Konkurrenz geschützt werden, so ist es doch selbstverständlich, dass be züglich der Sendungen von dort her kein deutscher Gärtner wünscht, dass dieselben noch besondere Be günstigungen erlangen sollen. Das Einzige, was uns gegen die erdrückende Uebermacht der auslän dischen Blumenzüchter noch hält, ist, dass jene Ware bis jetzt nicht so frisch verkauft werden kann, wie unsere Blumen. Fällt dieser Unterschied weg, so können die Deutschen aufhören, Schnittblumen zu zu züchten. Es ist daher nur zu begrüssen, wenn diese Sendungen von Süden her nicht noch weitere Begünstigungen erlangen, da sie durch die Express züge doch schon schnell genug befördert werden. Soll etwa der deutsche Reichstag den Ausländern noch weiter entgegenkommen, indem er die Sonn tagsruhe verstümmelt? Mein Schwager wollte vor mehreren Jahren in Nizza oder Cannes in einer Gärtnerei Arbeit nehmen und war von einem mir befreundeten Blumengeschäft, welches viele Blumen von dorther bezog, bei dem Lieferanten in Cannes (eine grosse Gärtnerei) gut empfohlen worden. Der Inhaber dieses Geschäfts bedauerte jedoch, den jungen Mann nicht einstellen zu können, weil, wenn er einen Deutschen ein stellen würde, seine Kundschaft zum Teil weg bleiben würde und er nur Schaden hätte. Dieses nur zum Vergleich! A. B. in L. Wir haben dazu folgendes zu bemerken: So lange der deutsche Gärtner nicht durch einen aus giebigen Zollschutz in seinen Interessen gesichert ist, so lange er selbst daher zu gewissen Jahreszeiten in seinen Blumengeschäften Blumen aus dem Süden mitführen muss, treffen ihn die in jenem Artikel ge schilderten Nachteile selbst mit. Eine grosse Anzahl deutscher Gärtner, die neben ihrem Betriebe einen Blumenladen unterhalten, ist gezwungen, im Winter einzelne Blumensorten, wie Rosen, Ranunkeln usw., weil sie dieselben nicht selbst ziehen, vom Ausland durch die Importeure zu kaufen. Das bringen die gegenwärtigen Verhältnisse so mit sich und an dieser Tatsache lässt sich nicht rütteln. Wenn wir die deutschen Gärtner, die an der rechtzeitigen Abliefe rung solcher Auslandsblumen ein geschäftliches In teresse haben, alle aufführen wollten, so würde das ein kleines Adressbuch geben. Im übrigen wollten wir allerdings, es käme die Zeit, wo der deutsche Gärtner wieder in den Stand gesetzt wäre, seine Treibereien so lukrativ zu gestalten, dass er von den kolossalen Massen des Auslandes nicht in seiner Produktion erdrückt wird, darum sind wir auch immer energisch für den Schutzzoll eingetreten und werdens auch in Zukunft tun. — Aber hier ist noch ein ganz anderer Punkt zu beleuchten! Auch deutsche Blumen, die von Hamburg nach Hannover oder von Dresden nach Breslau gehen, sollen Sonntags nicht dort ausgepackt werden können, sondern in den Kisten liegen bleiben. Jeder Fachmann weiss aber, dass es notwendig ist, Blumen, die von auswärts, auch aus deutschen Städten, kommen, 1—2 Stunden vor dem Oeffnen des Ladens auszupacken, damit die Blüten wieder frisch werden, ihre natürliche Form annehmen, sich von der Reise erholen. In grossen Geschäften erfordert aber das Auspacken oftmals viel Sorgfalt und Zeit. Die Redaktion. Wochenberichte der Grosstädte. Berlin, den 3. Februar. Erfreulicherweise nimmt der Umsatz immer noch an Umfang zu, so dass der Geschäftsgang nunmehr als ein normaler zu bezeichnen ist. Kleine blühende Azaleen sind gegenwärtig reich lich vertreten, verkaufen sich aber schleppend; an mittleren und grösseren Pflanzen fehlt es dagegen, diese sind daher auch etwas gesucht. Während Flieder stets viel am Platze ist, lässt das Angebot an Prunus triloba viel zu wünschen übrig. Vereinzelt kommen nun auch schöne Rhododendron in der Sorte Prinz C. de Rohan auf den Markt und lassen sich zu an gemessenen Preisen leicht verkaufen. Von Zwiebel gewächsen ist das Angebot in Hyazinthen ziemlich gross, und finden leidlichen Absatz. Dagegen geradezu überschwemmt ist der Markt mit Tulpen, so dass solche leider nur zu oft zu Schleuderpreisen abgegeben werden. Lebhafter als früher war in ver gangener Woche auch das Blattpflanzengeschäft zu bezeichnen. Im Gegensatz zu den Topfpflanzen war der Bedarf in Bindereien ganz und gar nicht befrie digend. Zu Festlichkeiten werden nur billige Sachen, wie lose Sträusse etc. verlangt und auch in Trauer arrangements konnte nichts nennenswertes verarbeitet werden. Infolge dessen blieb selbst in deutschen Schnittblumen, die in grosser Auswahl am Platze waren, vieles unverkauft. Auch vom Süden kamen die Einsendungen in grossen Mengen an, denn der Markt war überfüllt mit Nelken, Rosen etc. Die Witterung war in den letzten acht Tagen sehr ver änderlich, es folgten abwechslungsweise Frost und Tauwetter. Hamburg, den 4. Februar. Die Nachfrage ist gegenwärtig noch äusserst gering, obgleich der Markt mit Saisonpflanzen überschwemmt ist, so dass sich die ganze Geschäftslage äusserst flau gestaltet. Von den zur Verfügung stehenden Topfpflanzen waren nur Azaleen etwas gesuchter, da solche weniger zum Angebot kamen. Besonders gross war dieselbe bei Hyazinthen, Maiblumen, Cinerarien und Primeln, und namentlich Maiblumen mussten zu äusserst billigen Preisen abgegeben werden. Von Blattpflanzen hatten Palmen einen etwas besseren Umsatz zu verzeichnen, dagegen sind Araukarien gegenwärtig weniger ge fragt. In der Festbinderei kamen verschiedene Tafel dekorationen zum Auftrag und ausserdem wurden viel Brautsträusse etc. verlangt, auch in der Trauer binderei zeigte sich ein ziemlich grosser Bedarf. Das Angebot in deutschen Schnittblumen war in der letzten Woche sehr stark, allerdings war mehr II. wie I. Qualität vorhanden. Südfranzösische Blumen kamen in gutem Zustande an, mussten aber trotzdem zu billigen Preisen verkauft werden. Die Witterung liess in den letzten Tagen viel zu wünschen übrig, zum Teil war es neblig, zum Teil windig, und war somit namentlich der Treiberei wenig förderlich. Leipzig, den 3. Februar. Gegenüber der Vor woche hat sich die Geschäftslage wieder merklich gebessert, denn der Absatz in blühenden Pflanzen wie Flieder, Azaleen, Prunus etc. befriedigte im all gemeinen. Die meisten Artikel werden auch in schöner Ware angeboten. Für Hyazinthen, Maiblumen und Tulpen werden normale Preise bewilligt, und sie konnten trotz des reichen Angebotes ziemlich geräumt werden. Eine starke Steigerung erfuhr der Bedarf in Bindereien für Festlichkeiten, da viel Gesellschaften und Bälle stattfanden. Auch in der Trauerbinderei gab es reichlich zu tun. Infolge des grossen Ange botes von abgeschnittenem Flieder, Maiblumen und Veilchen sind die Preise für dieselben etwas zu nie drig, und nur bei einzelnen Sachen auf normaler Höhe. Von Südfrankreich und Italien kommen die Eingänge in guter Beschaffenheit an, und die meisten Artikel sind im Verhältnis zu deutschen Schnittblumen ziemlich teuer. Die Witterung ist gegenwärtig wenig günstig, auf die trockenen sonnigen Tage ist Tau wetter bei bedecktem Himmel gefolgt. Dresden, den 4. Februar. In der Geschäftslage scheint nun allmählich eine Besserung einzutreten, denn gewöhnlich bringt der Februar mehr Beschäfti gung als der erste Monat des Jahres. Der Absatz in blühenden Topfpflanzen war befriedigend, und das vorhandene Material erstreckte sich hauptsächlich auf schöne Azaleen, Flieder, Rhododendron, Amaryllis und Lilien. Blumenzwiebeln und Maiblumen gibt es gegenwärtig reichlich und kommen meist zu Körb chen und Jardinieren in Anwendung. Für Hausbälle und Vereinsfestlichkeiten gibt es in der Festbinderei gegenwärtig genügend Beschäftigung, aber auch für Trauerarrangements ist befriedigender Absatz da. Infolge der reichen Eingänge von südfranzösischen Blumen sind die Preise derselben sehr gedrückt. Die Witterung ist während des Tages meist trübe, dabei kalt und unschön. Der Pariser Schnittblumenmarkt in der zweiten Hälfte des Monats Januar. Der Umsatz, der nach den Festtagen am Ende des letzten Jahres wesentlich abgeflaut hatte, hat auch in den letzten Wochen keine Besserung zu verzeichnen, und obwohl das zur Verfügung stehende Material keineswegs zu reichlich war, mussten die meisten Artikel zu gedrückten Preisen abgegeben werden. Südfranzösische Rosen kommen hauptsäch lich in folgenden Sorten auf den Markt: Paul Na- bonnand, Marie van Houtte, Souv. de la Malmaison, Papa Gontier. Captain Chrisly, Kaiserin Auguste Viktoria etc. Nelken sind wie immer wenig begehrt und nur grossblumige Sorten werden etwas besser bezahlt. Narzissen kommen jetzt in Massen zum Angebot, gesuchter sind dagegen Anemonen. Während sich Maiblumen ziemlich gut absetzen lassen, sind Flieder verhältnismässig nur wenig verlangt, da sie überreichlich zum Verkauf kommen. .Sehr gesucht sind zur Zeit Veilchen, die im Verhältnis zu anderen Sachen viel zu teuer verkauft werden. Lilien sind in Paris stets ein begehrter Artikel und erzielen ebenso wie Calla gute Preise. Auch für Gardenien und Poinsettien werden hohe Preise bewilligt. Tulpen und Hyazinthen werden vernachlässigt. Orchideen ver kaufen sich leidlich, in Betracht kommen hauptsäch lich Cattleyen, Oncidien und Odontoglossum. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: M. M. in O. Ich bezog von einer schweizerischen Samenfirma verschiedene Samen unter der ausdrücklichen Bedingung, dass nur Prima ware, ganz zuverlässiger Samen, zu liefern sei. Im Katalog der betr. Firma sichert dieselbe ausserdem Sortenreinheit und Sortenechtheit zu, lehnt aber, unter der bekannten Ausrede, jede Garantie oder Haftbarkeit für den „Ausfall der Ernte“ ab. Gegen Keimfähigkeit des Samens war nichts einzuwenden, hingegen zeigten sich, betreffend Sortenechtheit und Sortenreinheit, ganz enorme, unverzeihliche Abwei chungen. Ganz abgesehen von der Kreditschädigung, die ich durch Wiederverkauf schlechten Samens und durch verschiedene Nachteile in Kulturen erlitt, be stand mein Hauptschaden in Kohlpflanzungen (Weiss kohl Braunschweiger, Rotkohl Holländer und Wirsing Vertus), welche % bis %, teilweise sogar noch mehr, ganz minderwertiges unbrauchbares Bastardgewächs hervorbrachten. Meinen direkten, diesbezüglichen Schaden (Arbeit, Landzins usw.) berechne ich auf 800 Frs. Drei Handelsgärtner, die ich als Sachver ständige zuzog, bezeichnen den Ausfall übereinstim mend, als eine Folge des schlechten Samens. Es fehlte also dem Samen die zugesicherte und von mir verlangte Sortenreinheit, Sortenechtheit. Diese Mängelrüge habe ich am 25. August eingeschrieben der betr. Firma mitgeteilt und bemerkt, dass ich unter allen Umständen die Zahlung der schlechten Kohl samen verweigere (es sind dies Frs. 32,— von Frs. 712,60), dass ich nur bei diesem Nachlass zahlen werde, andernfalls jede Zahlung verweigere und Schadenersatz fordern werde. Statt auf diesen Ver gleich einzugehen, antwortete betr. Firma mit gericht lichen Schritten, worauf sich der Prozess entspann. In Betracht zu ziehen ist nun folgendes: Ist die Mängelrüge verspätet? Es musste doch zu einer Beurteilung Kopfbildung abgewartet werden. Wie haben sich andere Gerichte bei solchen Fällen in Bezug auf Kaufminderung und Schadenersatz ver halten? Mein Gegner stützt sich zunächst auf seine Katalogsbestimmung: Ablehnung der Garantie. Dem gegenüber die §§ 243 und 244 des schweizerischen Obligationrechtes bestehen. Ebenfalls sagt der Gegner, ich hätte zu spät reklamiert, ferner sei eine Ablehnung der Garantie allgemein. Ich sage dem gegenüber: eine Garantie für den Ausfall der Ernte, soweit Boden, Witterung, Kultur usw. in Betracht kommen, ist nicht möglich, wohl aber für Sorten echtheit speziell bei erwähnten Kohlsorten. Meine Wiederklage besteht in einer Schadenersatzklage von 800 Frs. und Kaufminderung von 32 Frs. Was halten Sie davon? Haben ähnliche Fälle vor deutschen Gerichten gespielt, welches war der Ausgang? Antwort: § 246 des schweizerischen Obli gationsrechts vom 14. Juni 1881 geht völlig konform mit § 377 des deutschen Handelsgesetzbuchs. Da sich der Mangel der Sortenunreinheit und Unechtheit erst im August zeigte und Sie voraussichtlich sofort gerügt haben, als der Mangel sichtbar wurde, haben Sie getan, was das Gesetz verlangt. Es fragt sich also nur, was die Klausel: „Garantie für Ausfall der Ernte wird abgelehnt“ für eine Bedeutung hat. Das ist zweifelhaft, da die Fassung allgemein gehalten ist. Wir meinen, es handelt sich darum, dass diese Klausel getrennt von der Zusicherung der Sortenreinheit und Sortenechtheit zu halten ist und besagen will: Wenn trotz der Sortenreinheit und Sortenechtheit etwa aus irgendwelchen Umständen eine Missernte und Fehl ernte entsteht, so kommen wir dafür nicht auf. Welche Anschauung das Gericht gewinnen wird, lässt sich natürlich nicht vorhersagen. Wir meinen aber, dass Ihre Schadenforderung berechtigt ist. Frage: F. Q. in Ch. In meiner Angelegenheit teile ich Ihnen noch folgendes mit: Ich habe mir die Abschrift des Kaufvertrages vom 10. Januar 1902 vom Rechtsanwalt und Notar kommen lassen und schreibe Ihnen den ersten Paragraphen ab: „Der Erschienene zu a verkauft an dem ihm gehörigen Grundstück Spandau, Band 79, Blatt Nr. 2615 die Parzelle 22, Kartenblatt 22 der Gemarkung Spandau, Wiese zur Grösse von 1 Hektar 18 Ar 20 qm an den Erschie nenen zu b, Herrn G., für den Preis von 12000 Mk.; die Parzelle wird verkauft so wie sie steht und liegt. Die Grenzen und Male sind dem Käufer bekannt.“ Die Parzelle von 150 qm hat eine andere Grundbuchnummer gehabt. Der Verkäufer streitet mir das nicht ab, dass er mir das ganze Stück Land verkauft hat, aber der an dere Käufer von der Parzelle will das Stück Land nicht abgeben. Derselbe will 1000 Mk., womöglich noch mehr haben, nach dem Kaufpreis, wie ich es kaufte, würde das einen Wert von 150 Mk. haben. Antwort: Wenn Ihnen die Parzelle, „wie sie steht und liegt“, verkauft worden ist, so kann das nicht von Einfluss auf das Eigentumsrecht eines Dritten sein. Stellt sich wirklich heraus, dass ein Teil der verkauften Gemarkung, infolge von Grenz verwirrung, mit verkauft ist, obwohl er zu einer anderen Parzelle gehört, die an einen Dritten ver kauft wurde, so kann der Dritte verlangen, dass ihm das fehlende Stück übertragen oder er angemessen entschädigt wird. Natürlich darf er nicht übertrie bene Anforderungen an Sie stellen. Ausserdem können Sie sich an Ihrem Verkäufer schadlos halten, der Ihnen irrtümlicherweise das Stück Land mit ver kauft hat. Wenn im Vertrag steht: „Die Grenzen und Male sind dem Käufer bekannt“, so bezieht sich das eben auf die Grenzen, welche gemeinhin als solche angesehen wurden. Frage. R. H. in H. In meiner Nähe, ungefähr 3—4000 m Entfernung, ist eine Braunkohlengrube errichtet, welche mir natürlich das Wasser aus dem Brunnen entzieht. Kann ich von der Grubenverwal tung verlangen, dass sie mir den Brunnen tiefer legen lässt? Da dadurch meine Pumpe nicht passen würde, um das Wasser aus einer solchen Tiefe zu holen, kann ich dann auch eine andere Pumpe verlangen? Welche würde wohl hierzu die beste sein? Hatte bis jetzt eine eiserne von 1,50 m Höhe, welche pro Schub reichlich 2 Liter Wasser schaffte aus 7 m Tiefe. Wenn ich nun hieran noch Rohre anschrauben lassen wollte, würden es Menschenkräfte nicht schaffen. Antwort. Da ein Braunkohlenwerk nicht zu den Anlagen gehört, welche nach § 16 der Gewerbe ordnung einer besonderen Genehmigung bedürfen, so war eine Ausschreibung der Anlage und eine Ver handlung über die Zulässigkeit ihrer Errichtung leider nicht geboten. Sie können sich nun lediglich auf § 907 des Bürgerlichen Gesetzbuchs stützen, wonach der Eigentümer eines Grundstücks verlangen kann, dass auf den Nachbargrundstücken nicht Anlagen hergestellt oder gehalten werden, welche eine unzu lässige Einwirkung auf sein Grundstück, hier die Wasserentziehung, zur Folge haben. Sie würden dann als Schaden die Summe geltend machen, welche Sie aufwenden müssen, um wieder zu Wasser zu gelangen. Das Beste wäre eine gütliche Einigung. Gebrauchsmusterregister. In das Gebrauchsmusterregister wurde einge tragen: Für Ernst Fischer, Heiersdorf bei Ziegelheim unter Kl. 45f. No. 215904 eine durch löcherte Blumentopfeinlage. Für Georg Günther, Cöln-Lindenthal unter Kl. 45f. No. 216 038 eine Berieselungsvorrichtung für Bäume, Sträucher u. dergl., bestehend aus einem auf wärts gerichteten Rohr mit einem Verteilungsmund stück am oberen Ende. 209 Der Nachdruck ist nur bei unverkürzter Quellenangabe, d. h. unter Bezeichnung Eine Wiedergabe der im Feuilleton veröffentlichten Erzählung ist untersagt! „Der Handelsgärtner“ gestattet! 400 Inserate koaten pro Zeile 30 Pg., bei Wiederholungen Rabatt. REKLAMEN Beilagen kosten zwischen den Textseiten 1000 Stück bis 6 Gr. Gewicht 5 Mk. AMVMMMMMA SiistavJL Schute Sg Lichtenberg-Berlin. (2 empfiehlt seine bekannten wp Spezial-Kulturen eese in fertigen Berliner Marktpflanzen Maiblumen und Blumenzwiebeln. Preis-Verzeichnisse gern zu Diensten. Obstbäume, sehr grosser Vorrat in vorzügl. Ware. Äpfel-und Birnhochstämme, 8—12 cm St.-Umfang, 100 St. 80,—, Kirschen- U.Pf laumenhochst., 7—10 cm St.-Umfang, 100 St. A 75,—, Proben senden von 10 Stück an zum Hundert-Preis. [7 Geschw. Gross, Baumschule, Bauerbahn b. Neuss a. Rh. 0000001000000 0000001000000 Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Handeisgärtnerei. Bekannte ausgedehnte Kultur, in: Amaryllis- Hybriden, Anthurlum, Clivien-Hybriden, Aparagus pl. nanus und Sprengeri, Remontant- Nelken, Topf - Chor - Nelken, Chrysanthemum, Crozy-Canna, Cactus- Dahlien, Erdbeeren, Stauden etc. 1) BEF Zum Besuche und persönlichem Einkauf wird freundlichst eingeladen. 38 F. Ä. Riechers Söhne Hamburg-Barmbeck. Spezialkulturen. Azaleen, Palmen, Araukarien, Cyclamen, Flieder, Gloxinien, Treibflieder. 4) 6-*2<DeG*E<9 53 Wilden Wein S und Liguster -Stecklinge, fertig geschnitten, 1000 Stück A 10,—. Gärtnerei Flora, Göntningeg Pacific Florist Californiens illustrierte monatliche (5 Gärtner-Zeitung. Beste Annoncen-Zeitung im west lichen Nordamerika. == 6 Mark per Jahr. == Pacific Florist Publ. Comp. San Francisco, Californien, U. S. A. Gürtner-Lehranstalt * Köstrit3. * Stärkst besuchte höhere Fachschule f. Gärtner. Abt. I, f. Gehilfen, die ihre Lehr zeit beendet u. sachgemässe Wissenschaft, liehe Fachbildung erstreben. Abt. II, Kursus f. Berechtigung z. 1 jähr, freiw. Dienst- Prospekt und jede Auskunft durch den Direktor Dr. H. Settegast. (3 Geivüchshausbau Patent-Gegen strom- Glieder-Kessel. A Aelteste, leistungsfähigste ‘92 Spezialfabrik "8 TU et all-Werke " Bruno Schramm k 9 G. m. b. H. M. ^FlversgehofenErfurt. Eh Man verlange Katalog E. Beut. Stecklinge, nur gute Sorten und starke Pflanzen, Furheione Marktsieg, Tubbenthals IUUIISIEIl weisse, Schneelawine, Cupido, Maikönigin, 100 Stück M 3,50, 1000 Stück M 30,—, in 25 besten Sorten im Rommel 100 St. M 3,—, 1000 St. M 25. Frau Jos. Frankenfeld, beste weisse Fuchsie, Andenken a. Henkel, Fürst Otto zu St.-Wernigerode 100 Stück M 6,—, 10 Stück M 0,75. (10 Heliotrop AnnaTurell 100 St. M 3, Coleus, 10 beste Sorten 100 „ „ 4,— Pelurgonien: tendirektor Dreher, 10 Stück M 6.—, Ruhm v. Zehlendorf, Perle von Neu-Ulm 10 Stück M 4,—. — Später: — Hortensien,Bouvardien u. Petunien. E. Dageförde, Badstrasse 33a. Suche sofort einen (8 = Teilnehmer • mit etwas Vermögen für meine Gärtnerei. L. Jackewitz, Landsberg (Bez. Halle). Die Beerensträucher. Von L. Maurer. Preis gebunden Mk. 1,20. Zu bezieh, durch Bernh. Thalacker, L.-Gohlis. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. — Druck von Thalacker & Schöffer, Leipzig.
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