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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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6 pepping, Edelborsdorfer, Roter Eiserapfel, Gloria mundi, Gelber Richard, Goldrenette von Blen heim, Grosser Rheinischer Bohnenapfel, Jacob Lebel, Königl. Kurzstiel, London-Pepping, Hans- uli, Prinzenapfel, Baumanns Renette, Carmeliter Renette, Grosse Kasseler Renette, Roter Win ter-Stettiner, Oberrieder Glanzrenette, Frischer Weinapfel, Usterapfel, Weisser Astrachan, Win tertaffetapfel. St. Olbrich, Zürich V. Pflanzenkrankheiten and Schädlinge. — Der Hallimasch, ein gefährlicher Pilz unserer Bäume. Für Baumschulen besitzer und Landschaftsgärtner ist es jedenfalls nicht uninteressant etwas über die Lebensweise und Bekämpfung dieses besonders den Nadel hölzern gefährlichen Schädlings zu erfahren. Wir geben daher die von Dr. W. Ruhland in einem Flugblatt des Kaiserl. Gesundheitsamts gemachten Ausführungen im Auszug wieder. Der Hallimasch (Armillaria mellea) ist einer der gefährlichsten Schädiger unserer Forsten und Parkanlagen. Er ist imstande, wo er einmal festen Fuss gefasst hat, ganze Bestände zu vernichten, indem er die Bäume tötet und das Holz für Nutzzwecke entwertet. Die Rinde des Stammes von befallenen Bäumen ist stellen weise abgeblättert, oder lässt sich leicht ab blättern, und es treten dann schneeweisse derbe Pilzhäute zutage, die dem nackten Holze auf sitzen. In ihrer Nähe sieht man schwarzbraune, bandartig flache und vielfach netzig verzweigte Stränge, die hier und da auch aussen auf der Rinde, namentlich aber in und auf dem Boden als runde, lederigzähe, ein bis mehrere Milli meter dicke Stränge sichtbar sind. Man nennt diese Erscheinung Rhizomorpha des Halli- maschs und wo sie gefunden werden, lässt sich mit Sicherheit auf die Anwesenheit dieses Pilzes schliessen. Die Fruchtkörper oder „Hüte“ des Hallimaschs erscheinen nur im Herbst. An der Unterseite trägt der Hut wie der aller Blätterschwämme (Agaricineen) strahlig um den Stielansatz geordnete, und senkrecht auf ihm stehende blasse, dünne Lamellen, welche die Fortpflanzungsorgane (Basidien) mit den weissen Sporen enthalten. Letztere sind mikroskopisch klein und in sehr grossen Massen vorhanden, so dass man oft den Erdboden unter den Hüten von den abgefallenen Sporen wie mit weissem Mehl bestäubt sehen kann. Das Sporenmehl wird durch den Wind verweht und der Pilz kann, wenn die Sporen auf einen günstigen Nährboden, wie feuchtes Holz, modernde Walderde etc. fallen, eine grosse Verbreitung erhalten. Die aus den Sporen keimenden Myzelfäden kriechen beim Weiter wachsen auf und in der Erde von Wurzel zu Wurzel und dringen von dort aus in die Bäume ein. Sie wachsen im Innern des Holzes auf wärts und zerstören dort die Harzkanäle, nach dem sie es zu Wucherungen veranlasst haben. Das Harz senkt sich durch seine eigene Schwere abwärts und tritt dann später am Grunde des Stammes aus Rissen desselben zutage. Dadurch entstehen die grossen Harzklumpen, die Ver anlassung gegeben haben, die Krankheit als „Harzsterben“ zu bezeichnen. Die Tätigkeit des Myzels hat mit dem Dürrwerden des Stammes meist ihr Ende erreicht. Sie besteht hauptsächlich in der Splintholzzersetzung. Der Kern bleibt nämlich in den oberen Baumteilen gewöhnlich verschont. Der Pilz ist nicht nur imstande, die einheimischen und fremden Nadel bäume, sondern auch Laubhölzer zu befallen und zwar konnte er bis jetzt besonders auf Steinobst und Ribes-Arten beobachtet werden. Eine Heilung bereits befallener Bäume ist aus geschlossen. Die Bekämpfung besteht in Vor- beugungs- und Einschränkungsmassregeln. Er krankte Bäume sind rücksichtslos zu entfernen und zwar müssen sie sorgfältig gerodet werden, da der Pilz auf dem toten Stock noch fast üppiger gedeiht als an gesunden Bäumen. Es würde sich daher empfehlen, wenn irgend an gängig, gar nicht erst Hauungen vorzunehmen, sondern prinzipiell die Baumrodung anzustreben. Die Anbringung von schmalen Stichgräben, indem man in diesen Gräben alle Wurzeln durchsticht, um kranke Pflanzen oder Bestände zu isolieren, hat im Walde keinen allgemeinen Wert, dagegen dürfte das Verfahren in Park anlagen, wo die Gräben überwacht werden können, von Erfolg begleitet sein. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: Sch. in M. Ich habe eine Baumschule an H. nach beifolgendem Kaufvertrag (notariell) ver kauft. H. hat die Verpflichtungen nicht erfüllt, Zahlungen nicht gemacht nnd zwei Drittel der Pflanzen ohne mein Wissen verkauft. Ich musste ihn ein klagen und habe Rechtsurteil erlangt — und bereits gepfändet. Da brach der Konkurs aus und ich war mit dem Konkursverwalter übereingekommen, dass gegen Zahlung an Rest V der Anzahlung der Kauf summe die Baumschule freigegeben ist. Nur H. stand mit mir in Konto für Leistungen und Arbeiten, da habe ich vom Konto mein Saldo bis 1/4 der Kauf summe erhalten. Ich habe H. auch die entstandenen Klagekosten und Pfändungskosten an 165 Mk. in Konto gestellt, weil H. den Vertrag nicht erfüllt hat und ich klagen musste. Der Konkursverwalter ver weigert, die 165 Mk. als aufgelaufene Gerichts- und Klage-Pfändungskosten mit als Vorabbefriedigung der Anzahlung anzuerkennen! Ich bemerke, dass die Kosten vor dem Konkurse entstanden sind, durch H.’s Verschulden selbst. Ich glaube doch, dass ich be rechtigt bin, diesen Betrag mit in Konto zu stellen und Vorabbefriedigung zu verlangen als ein Viertel der Anzahlung für die freigegebene Baumschule. Der Betrag ist auch mit als Konkursforderung angemeldet worden. Kann ich mit Erfolg klagen? Antwort: Wenn Sie mit dem Konkursverwalter vereinbart haben, dass gegen Zahlung des Restes der Viertel-Anzahlung die Baumschule der Konkursmasse freigegeben werden soll und dabei wegen der auf gelaufenen Kosten kein Vorbehalt gemacht worden ist, so können Sie auch wegen dieser Kosten keine vorzugsweise Befriedigung verlangen, sondern die Kostenforderung nur als gewöhnliche Forderung geltend machen. Von dem Konkursschuldner H. können Sie natürlich auch später diese Kosten, sowie den Betrag, wegen dessen Sie sonst bei Ausschüttung der Masse austallen, noch einfordern, sobald der Konkurs beendigt ist. Frage: C. Z. in B. Aus welchen Gründen kann eine schon länger bestehende Samenhandlung, ver bunden mit Topfpflanzen-Verkauf und Binderei vom Gericht bei Strafe aufgefordert werden, den Antrag zu stellen auf Eintragung ins Handelsregister? Eigener Gärtnerei-Betrieb ist ausgeschlossen. Antwort: Die Eintragung ins Handelsregister kann gerichtlicherseits gefordert werden, wenn der Betrieb seinem ganzen Charakter und Umfang nach ein solcher ist, der über den gewöhnlichen Hand Werksbetrieb hinausgeht. Das ist der Fall bei einem grösseren Personal, bedeutenderem Lager, grossem Um satz u. s. w. Das Gericht entscheidet darüber nach seinem Ermessen. Fragekasten für Kulturelles. Frage: J. E. in R. 1. Wieviel Jahre behalten Gemüsesämereien ihre Keimkraft? 2. Ist Frost den Ge.müsesämereien nachteilig? Antwort: Die Keimdauer der Gemüsesamen ist eine sehr verschiedenartige und ist hauptsächlich abhängig davon, ob die Samen unter normalen Ver hältnissen geerntet sind, d. h. die Samen müssen unter günstigen Witterungsverhältnissen ihre voll kommene Reife erlangt haben und gut eingebracht sein. Werden die zur Samenzucht bestimmten Pflanzen im Sommer durch Befall oder sonstige ungünstige Einflüsse an der Ausbildung behindert, oder der Samen bekommt im Herbst infolge langanhaltender regne rischer Witterung die Notreife, so ist es nicht aus geschlossen, dass die Keimkraft auf ein höchst un genügendes Mass herabgemindert wird. Die Erfahrung hat gelehrt, dass z. B. Kopfsalat, gut ausgereift, seine Keimkraft bis zu 80—90 % acht volle Jahre behalten hat, während derselbe, ungünstig geerntet, im ersten Jahre nur 20—25 % keimfähige Körner besass, und im zweiten Jahre gar nicht mehr keimt; dagegen haben Runkeln unter günstigen Bedingungen sogar eine Keimkraft bis zu 12 Jahren. Wenngleich diese Fälle zu den Ausnahmen gehören, so sollen sie nur be weisen, wie sehr die Art und Weise der Ernte günstig oder ungünstig die Keimkraft beeinflusst. Von längster Keimkraft sind in erster Linie sämtliche ölhaltige Samen, dazu gehören alle Kohlsorten, wie Blumen kohl, Weisskohl, Wirsing, Rosenkohl, Kohlrabi, Kohl rüben, Blätterkohl, Herbst- und Stoppelrüben etc., ferner Radies und Rettich, Gurken, Kürbis, Melonen, Kresse etc. Die Keimdauer beträgt durchschnittlich 4—6 Jahre, hierzu kommen noch mit gleicher Dauer Artischocken, Cardy, Lavendel, Löffelkraut und Cichorienwurzeln, dann folgen mit einem Durchschnitt von 3—5 Jahren: Bohnen, Karotten, Erbsen, Kerbel, Kresse, Lavendel, Löffelkraut, Rabinschen, Sellerie, Spinat und Tomaten. Hieran schliessen sich mit einem Durchschnitt von 2—4 Jahren Runkelrüben, Salatrüben, Kopf-, Pflück- und Schnittsalate, Winter- und Sommer-Endivien, Zwiebeln, Porree, Petersilie, Petersilien- und Schwarzwurzeln. Von kürzester Dauer sind u. a.: Bohnenkraut, Erdnuss, Kerbelrüben, Löwenzahn, Pastinaken, Schnittlauch, Zuckerwurzeln etc. etc. Dies sind die Sorten, für welche Sie sich Ihrer Zuschrift gemäss besonders interessieren. Wir dürfen wohl annehmen, dass Sie Samenhändler sind und dass Sie als solcher von dieser oder jener Sorte vom vorigen Jahr kleinere oder grössere Quantitäten auf Lager behalten haben, und aus diesem Grunde obige Frage an uns stellten. Wenn wir auf Ihre Frage näher eingehen, als es sonst bei uns der Fall ist, so tun wir dieses im allgemeinen Interesse. Wir können für die von uns angegebene Keimdauer in keiner Weise eine Gewähr übernehmen, insofern, als Sie unsere Angaben für massgebend halten wollten. Sie glauben im vorigen Jahre Samen letzter Ernte gekauft zu haben und auf Grund der oben erwähnten Keimzeit müssten die Samen in diesem Jahre auch noch keimen. Die Annahme wäre ganz falsch. Sie können unter den bestellten Samen solche im Alter von 3—4 Jahren erhalten haben, selbstverständlich mit hoher Keimkraft, trotzdem können einige Sorten in einem Jahre derart nachlassen, dass Sie,, ohne in diesem Jahre die Keimfähigkeit selbst auszuproben, unter Umständen recht unangenehme Reklamationen erhalten und somit einen Teil Ihrer Kundschaft ein- büssen könnten. Sie werden daher in gewissenhafter Weise Ihr vorjähriges Lager auf seine Keimkraft prüfen, und für diejenigen Samen, welche nicht mehr genügend keimen, neuen Vorrat beschaffen müssen. Auch ein sehr einfaches Mittel, die Keimkraft fest zustellen, wollen wir Ihnen kurz noch mitteilen, für den Fall, dass Sie keinen Keimapparat besitzen. Nehmen Sie flache Teller oder ähnliche Gefässe und in diese legen Sie 2 cm hoch frische Säge späne, drücken dieselben fest und feuchten diese gut an. Dann teilen Sie sich etwa durch kleine Holz-Stäbchen die ganze Fläche in ca. 4 oder 8 Teile ein, und füllen einen jeden dieser Teile mit entweder 100 Korn Kohlsamen, resp. 50 Korn Rettich, oder auch 10 Bohnen etc. aus, ohne dabei diese Körner zuzu decken. Dann decken Sie über die ganze Fläche des Tellers eine Glasscheibe, und zwischen dieser und der oberen Fläche der Sägespähne verbleibt ein Raum von ca. 11/2 cm. Die Teller stellen Sie dann an einen warmen Ort und nach einigen Tagen werden Sie sich über die Höhe der Keimkraft Ihrer Samen überzeugen können. Die Samen müssen natürlich gewissenhaft bezeichnet werden, damit keine Ver wechslungen vorkommen. Diese einfache Methode wird für Sie sicher von Interesse sein. — Auf Frage 2 erwidern wir, dass Gemüse-Samen, welche gut und trocken eingebracht sind, durch den Frost in keiner Weise leiden. Es ist uns wenigstens kein Fall be kannt, selbst bei gegen Kälte sehr empfindlichen Pflanzenarten, dass die einer Temperatur von 10° Kälte und mehr ausgesetzten Saaten gelitten haben. Anders verhält es sich mit den Samen und Früchten tropischer Gewächse, welche vielfach weich nnd feucht bleiben müssen, da sie sonst ihre Keimkralt verlieren; wie erinnern hierbei an Palmen, Clivien, Musa etc., denen event. schon ganz geringe Temperaturen unter Null schädlich sind. Frage: H. B. in M. Müssen „Crimson Ramb ler“ bei der Topfkultur wie Remontantrosen nur kurz auf 3—5 Augen geschnitten werden oder verlangen sie einen langen Schnitt? Antwort: Crimson Rambler verlangen in die sem Falle einen längeren Schnitt, man würde sonst das beste Blütenholz wegschneiden. Es wäre aller dings möglich, dass man mit dem erwähnten kurzen Schnitt noch reichblühende Exemplare erziehen könnte, wenn die Pflanzen schon beim Einpflanzen einem längeren Schnitt unterworfen worden wären. Es wären dann wohl sehr viele aber kurze Triebe ent standen, und diese kann man dann auf 3—5 Augen zurückschneiden, weil auf diese Weise auch noch genügend Triebe zur Entwicklung kommen. Je weniger Triebe eine Pflanze hat, und je länger dieselben sind, um so länger schneidet man dieselben, wenn man viel Blütentriebe erreichen will. Man kann diese langen Triebe eventl. auch durch spiralförmiges Binden kürzer gestalten. St. Olbrich, Zürich V. Frage: H. B. in R. Aus welchem Rohmaterial stellt man das beste kaltflüssige Baumwachs her und wie ist die Zubereitung? Antwort: Man macht 2 kg Harz über Kohlen feuer langsam flüssig, giesst dann (aber nicht über dem Kohlenfeuer) unter beständigem Umrühren 280 gr reinen Spiritus (jedoch keinen denaturierten, denn dieser ist schädlich) und zwei Löffel Leinöl hinzu und füllt die Masse in Büchsen. Ein hohes Gefäss muss man unbedingt zur Erwärmung des Harzes nehmen, weil dasselbe beim Flüssigmachen steigt, ebenso auch beim Zugiessen des Spiritus. Man ver meide das starke Steigen im Gefäss, indem man das Harz nur bei schwachem Koblenfeuer flüssig macht und den Spiritus nach einigem Erkalten zugiesst. — Dieses Baumwachs lässt sich bei jeder Witterung, wenn überhaupt ein Arbeiten im Freien möglich ist, verwenden. Es haftet gut, auch an feuchtem Holz, und es zeigt sich, dass die Verheilung der Wunden unter dem Schutze dieses Materials sehr regelmässig vor sich geht. — Alle Baumwachsarten, zu denen Bienenwachs genommen wird, kommen in der Her stellung etwas teuer, da man das sogenannte, viel billigere „Erdwachs“, um den Veredlungen nicht zu schaden, nicht verwenden darf. Es hat sich nun in der Praxis gezeigt, dass man ein sehr gutes Baum wachs, für alle Anforderungen genügend, viel billiger und ebenso gut, auch ohne Bienenwachs herstellen kann nach obigem Rezept. St. Olbrich, Zürich V. Fragekasten für die Praxis. Frage: R. H. 100. Ich habe zirka 15 Morgen Land, welche bis jetzt verpachtet waren. Da der Pacht gerade jetzt abgelaufen ist, möchte ich einen Teil desselben selbst bebauen, denn der Pachtzins am hiesigen Platze ist ein sehr niedriger, und beträgt bei bestem Lehmboden nur 90 Pfg. bis 1 Mark pro Ar. Ich schrieb deshalb an zwei in der Nähe befindliche Konservenfabriken, ob ich für sie Gemüse anbauen könnte, worauf mir bei der erfolgten Rückantwort folgende Vorschläge gemacht wurden: 20 Ar Stangenbohnen, Preis 10 Mk. pro 100 Kilo 20 » Buschbohnen, „ 8 „ „ 100 „ 20 „ Winterkohl, „ 6 „ „100 „ 15 „ Wirsing, „ 3,50 „ „ 100 „ 15 » Bodenrüben, „2 „ 100 15 " Lauch, „ 6 ’ ” 100 „ 15 „ Sellerie, » 7„ „100 „ 10 „ Rosenkohl, „ 25 „ „ 100 10 „ Blumenkohl nach Tagespreis. Die Produkte sind frachtfrei bis auf den Bahnhof der Fabrik zu liefern, die Fracht ist nur unbedeutend. Würde sich der Anbau des Landes bei den gemachten Bedingungen lohnen bei mittleren Ernteergebnissen? Welche Sorten liefern die besten Erträgnisse? Bei Buschbohnen sind folgende Sorten vorgeschlagen: Kaiser Wilhelm, Hinrichs Riesen. Bei Stangenbohnen: 10 Wochen, Korbfüller, Julibohnen. Antwort: In Braunschweig zahlt man für Stangenbohnen 20 Mk. pro 100 Kilo und 9 Mk. für Buschbohnen. Da bei Hinrichs Riesen die Saat sehr teuer in diesem Jahre ist, so wäre Kaiser Wilhelm, statt der üblichen Hinrichs Riesen sehr vorteilhaft. Die übrigen Preise sind alle günstig und würde sich kein Gemüsegärtner bei diesen Preisen lange besinnen, den Abschluss zu machen. M. Handelsregister. In das Handelsregister Leipzig wurde die Firma Otto Schleusener eingetragen. Der Kunst- und Handelsgärtner Albert Otto Schleusener in Leipzig ist Inhaber. Angegebener Geschäftszweig. Blumenmassen-Export und Blumenbinderei-Geschäft. In das Handelsregister Stralsund wurde die Firma „StralsunderBaumschulen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitze in Stralsund eingetragen. Gegenstand des Unter nehmens ist Baumschulenbetrieb. Das Stammkapital beträgt 50000 Mark. Geschäftsführer ist Kaufmann Edwin Schümann in Stralsund. Der Gesell- Schaftsvertrag datiert vom 1. Mai 1901 und ist am 28. November 1903 und 4. Januar 1904 hinsichtlich der bisher „E. Schümann & Co. m. b. H.“ lau tenden Firma, des früheren Sitzes in Berlin und des Gegenstandes des Unternehmens, geändert. Bei mehreren Geschäftsführern sind zur Vertretung ge meinschaftlich zwei Geschäftsführer oder ein Ge schäftsführer und ein Prokurist oder zwei Prokuristen berechtigt. Patente. Als Patent wurde angemeldet von F. Wilh. Sircoulomb, Neuwied unter Kl. 45f. S. 18449 ein vorzugsweise für die Erdbeerkultur bestimmter Pflanzentopf. Gebrauchsmusterregister. In das Gebrauchsmusterregister wurde einge tragen: Für Albert Woche, Hinsdorf (Anhalt), Carl und Heinrich Fiedler, Wülfel, unter Kl. 45 a. No. 215652 ein pflugartiges Gerät zum Be arbeiten der Spargelbeete mit aus einem Hebelge stänge bestehender Ausrückvorrichtung. — Für Friedrich Wilhelm Sircoulomb, Neuwied am Rhein unter Kl. 45f. No. 215690 Namentäfelchen für Pflanzen und dergl. aus einem Blechgehäuse mit mehreren Befestigungslöchern und durch eine über dachte, mittels umgebogener' Blechzunge gehaltene Glastafel geschützten Papierstreifen. Neue Firmen und Aenderungen. Die Firma Otto Berz, Offenbach a. M. ging käuflich an den Sohn des bisherigen Inhabers, den Gartenarchitekten Willy Berz, über. Die Kunst-und Handelsgärtnerei von Friedrich Müller in Frankfurt am Main ist auf eine offene Handelsgesellschaft gleicher Firma, die am 11. Januar mit dem Sitze zu Frankfurt am Main begonnen hat, übergegangen. Gesellschafter sind die zu Frank furt am Main wohnhaften Kunstgärtner Ludwig Karl Müller und Johannes Hugo Müller. Eingegangene Preisverzeichnisse. Chr. Bertram Stendal. Illustrierter Führer durch Garten und Feld. 1904. 1. Teil: Sämereien. Albin Kabisch, Zorban-Weissenfels a. S. En- gros-Preisliste für Wiederverkäufer über Gemüse- und Blumen-Sämereien. Ad. De Clercq van Ghysegham, Ledeberg Gent. Hauptkatalog über Azaleen, Rhododen dron, Palmen und Warmhauspflanzen. Cayeux & le Clerc, Paris. Spezialkatalog für Wiederverkäufer über Gemüse-Sämereien. mjg Der Nachdruck ist nur bei unverkürzter Quellenangabe, d. h. unter Bezeichnung „Der Handelsgärtner“ gestattet! 48 Eine Wiedergabe der im Feuilleton veröffentlichten Erzählung ist untersagt! Inserats koctu pro Zeile 30 Pfg., bet Wiederholungen Rabatt. .ksx i I E A NN 13 NT 222222222222224, Beilagen kosten zwischen den Textseit 722888888888588009 K | I | y / T 1 I 1% 5SsssKKKK55K** 1000 Stück bis 6 Gr. Gewicht 5 Mk. AMMMAAMA 6nsta»JL Schultz, gy Lichtenberg-Berlin. (2 empfiehlt seine bekannten »»»5 Spezial-Kulturen eeee in fertigen Berliner Marktpflanzen Maiblumen und Blumenzwiebeln. Preis-Verzeichnisse gern zu Diensten. MAA eececexcee00 Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Handelsgärtnerei. Bekannte ausgedehnte Kultur, in: Amaryllis- Hybriden, Anthurium, Clivien-Hybriden, Aparagus pl. nanus und Sprengeri, Remontant- Nelken, Topf - Chor - Nelken, Chrysanthemum, Crozy-Canna, Cactus- Dahlien, Erdbeeren, Stauden etc. 1) W Zum Besuche und persönlichem Einkauf wird freundlichst eingeladen. gz8 Obstbäume, sehr grosser Vorrat in vorzügl. Ware. Apfel-und Rirnhochstämme, 8—12 cm St.-Umfang, 100 St. M 80,—, Kir s chen = u.Pflaumenhochst., 7—10 cm St.-Umfang, 100 St. 1 T5, . Proben senden von 10 Stück an zum Hundert-Preis. [5 Geschw. Gross, Baumschule, Bauerbahn b. Neuss a. Rh. M/ W W W1» H? W 83 Billig! M Apfel hoc hstämme in allen gangbarsten Sorten, prachtvolle Ware mit 1 jährigen Kronen. 6—8 cm Umfang . . 100 Stück 80,— 8-10 » „ . . 100 „ „ 100,— Birnhochstämme 100 Stück M 70,— und 90,— derselben / ■ la. Qualität. ===== Alle anderen Obstbäume billigst. 3) Proben nicht unter 25 Stück. 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Wir empfehlen diese Beilagen der gefl. Beachtung. Der Verlag von „Der Handelsgärtner“. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. — Druck von Thalacker & Schöffer, Leipzig.
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