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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Rundschau. Handel und Verkehr. — Marken für Rückgutsendungen. Vom 1. Februar ab gibt die Eisenbahnverwaltung für das gesamte Gebiet der preussisch-hessischen Eisenbahngemeinscbaft Marken aus, die zur Frankierung von Rückgutsendungen im Eil- und Frachtverkehr dienen sollen. Die Marken sind wesentlich grösser als die Briefmarken. Es werden neue Sorten von 30 Pfg. ab und um je 10 Pfg- steigend bis zu 1 Mk., ausserdem Marken zu 5 Pfg. zum Ausgleich von Neben gebühren ausgegeben. — Frische Aepfel wurden nach Grossbritannien 1903 für 2 781000 Pfd. Sterl, gegen 1 932 000 Pfd. Sterl, im Vorjahre eingeführt. — Skandinavisches Handelsrecht. Von unseren exportierenden Gärtnern wird es, da sie mit dem skandinavischen Norden in reger Verbindung stehen, mit Genugtuung be- grüsst werden, dass der Entwurf eines skan dinavischen Handelsgesetzbuches fertig gestellt ist. Von welcher Wichtigkeit für den Handel diese Tatsache ist, geht daraus hervor, dass in Norwegen noch das Gesetzbuch von 1687, in Schweden das von 1734 gilt, so dass der Entwickelung des Handels dort keinerlei Rechnung getragen ist. Das neue Handels gesetzbuch soll nach seiner Annahme in Schwe den, Norwegen und Dänemark Gültigkeit haben. Dadurch werden die Handelsverbindungen mit den drei Ländern wesentlich erleichtert werden. Der Abwickelung der Geschäfte mit den skan dinavischen Ländern haben sich oft grosse Schwierigkeiten in den Weg gestellt. Um nur ein einziges Beispiel, schreibt die „Frankf. Ztg.“, anzuführen, so ist in Schweden nach dem jetzigen Gesetz der Käufer einer Ware erst in dem Augenblick, wo die Zahlung gefordert wird, verpflichtet, den Kauf zu bestreiten oder Ausstellungen an der Ware zu erheben. Da bei den hiesigen Kreditverhältnissen oft ein drei- bis sechsmonatliches Ziel gewährt wird, so kann er also während dieser langen Zeit die Ware ruhig bei sich liegen lassen, und gelingt es ihm dann, vom Kaufe loszukommen, so geschieht es nur allzu oft, dass die Ware inzwischen da durch, dass sie verdirbt, im Preise fällt oder aus der Mode kommt, an Wert verloren hat Solchen Mängeln sucht der Entwurf abzuhelfen; im übrigen geht derselbe durchgehends darauf hinaus, unter Festhaltung des Grundsatzes, dass alle besonderen Verabredungen höheren Wert besitzen als das Gesetz, zu bestimmen, wo die Grenze zwischen dem Risiko und Recht des Verkäufers und demjenigen des Käufers ge zogen ist. Der Gesetzentwurf enthält am Schlüsse auch die Interpretation einer ganzen Anzahl handelstechnischer Ausdrücke und Klauseln. — Zum Güterverkehr in Russland macht die Berliner Handelskammer bekannt, dass nur diejenigen Güter dem Empfänger avi siert werden, bei denen die Wohnung des letz teren nach Strasse und Hausnummer im Fracht briefe genau angegeben ist. Die Ankunft der übrigen Güter wird nur durch Aushang- oder Nachfrageregister bekannt gegeben, so dass sich unter Umständen erhebliche Verzögerungen und andere Schwierigkeiten in der Zustellung der Sendungen ergeben, wenn die Adresse im Frachtbrief unvollständig ist. Es kann daher den Verfrachtern nur dringend empfohlen wer den, bei Sendungen nach Russland die Woh nung des Empfängers möglichst genau anzu geben. Die Eisenbahnverwaltungen halten es für sehr vorteilhaft, wenn bereits von den Ver sendern, so weit es möglich, die Adressen in deutscher und russischer Sprache aufgegeben werden. Rechtspflege — Wechsel unter üblichem Vor behalt kreditieren, heisst nach einem Gut achten der Handelskammer zu Liegnitz, die Wechsel an Zahlungsstatt annehmen, in der Voraussetzung, dass der Gegenwert am Fällig keitstage prompt eingeht. Erst durch die bare Bezahlung des oder der Wechsel wird die „vor behaltliche Kreditierung“ eine endgültige und der Schuldner befreit. — Die Bedeutung der Worte „Va luta Ende Oktober“ geht im Verkehr, namentlich im Bank- und Wechselgeschäft und bei Zinsberechnungen nach einem Gutachten der Handelskammer Nordhausen zweifellos dahin, dass Ende Oktober die Zahlungspflicht eintritt. — Das Wort „Kornblume“, sowie das Bild einer „Kornblume“ gilt nach einer Ent scheidung des Kaiserlichen Patentamtes als Feilzeichen und ist demgemäss nicht schutz fähig. — Rückwirkende Kraft der Kranken versicherungsnovelle. Versicherungsan sprüche, welche unter dem früheren Kranken versicherungsrecht nicht vollständig erledigt wurden, werden vom 1. Januar 1904 ab nach den Bestimmungen der Novelle des Gesetzes behandelt, wenn die neuen Vorschriften für den Versicherten günstiger sind. Wenn jemand vom 1. Januar seit 121/2 Wochen bei einer Kasse verpflegt worden ist, die nur für 13 Wo chen die Bezüge gewährt, so kann er jetzt nach dem neuen Recht noch für 131/2 Wochen Krankengeld fordern. Auch die höheren Nor malsätze des neuen Rechts sind massgebend. — Unterbringung in Krankenhäu sern. Bekanntlich kann die Ortskrankenkasse verlangen, dass der Erkrankte zur Pflege ein Krankenhaus aufsucht. Dem muss er unbedingt Folge geben, wenn er unverheiratet ist. Es fragt sich aber, ob das auch zutrifft, wenn ein Krankenhaus an einem kleinen Orte in Frage kommt, das gerade für solche Krankheiten, wie sie in Frage kommen, keine besonderen Ein richtungen besitzt. Das Landgericht I in Berlin hat diese Frage verneint. Der § 242 des Bürger lichen Gesetzbuches sehrebe vor, dass jeder, der zu einer Leistung verpflichtet sei, diese so leisten müsse, wie Treue und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordere. Hieraus ergebe sich, dass die Kassenorgane bei der Anordnung von Krankenhauspflege nicht nach Willkür verfahren dürften, sondern dass sie in jedem einzelnen Falle nach pflicht mässigem Ermessen zu prüfen hätten, ob die Krankenhausbehandlung auch geeignet sei, den vom Gesetz gewollten Zweck zu erreichen. Vereine und Versammlungen. — Die Gartenbaugesellschaft zu Frankfurt a. M. zählt nach dem Bericht, der in der kürzlich stattgefundenen General versammlung erstattet wurde, 5 Ehrenmitglie der, 16 korrespondierende und 408 aktive Mit glieder. Das Vermögen der Witwen- und Waisenkasse beläuft sich auf 5700 Mk. Im letzten Jahr wurden an 8 Schulen für die Blumenpflege unter den Kindern Pflanzen ver teilt, wobei sich die Kosten auf 62 Mk. pro Klasse beliefen. — In Viktoria (Australien), wo das Vereins wesen für Gartenbau und Landwirtschaft stark zersplittert war und noch ist, wurde eine Landwirtschaftskammer (Chamber of Agricul- ture) als Interessenvertretung für den gesamten Betrieb von Landwirtschaft und Gartenbau ins Leben gerufen, welche einen grösseren Zusam menhalt erzielen soll. Namentlich will das Ministerium mit den vielen Ausstellungsvereinen aufräumen und es hat ihnen die Beisteuer ver kürzt. Die Kgl. Landwirtschaftsgesellschaft ist die grösste Vereinigung, die ihre Hauptaufgabe in der Veranstaltung einer jährlichen grossen Ausstellung sucht. Daneben bestehen noch zahlreiche Vereine für Wein-, Obst- und Ge müsebau. — Die Ortsverbände des Rheinischen Bauernvereins, wozu die Orte Borth, Büderich, Ginderich, Menzeln und Wallach gehören, hielten kürzlich in Büderich eine Versammlung ab, bei welcher namentlich die Beschickung der Düsseldorfer Ausstellung zur Besprechung kam. Es wurde darauf hingewiesen, dass Holland und Belgien die Ausstellung von Anfang bis Ende mit Gemüse beschicken und es wäre daher eine unbedingte Notwendigkeit geworden, dass auch die deutsche Landwirtschaft, und namentlich die dortige Gegend, sich mit denselben Produkten an der Ausstellung beteiligen. Einstimmig wurde beschlossen, dass aus den dortigen Gegenden alle Gemüsearten zur Ausstellung gelangen, und man ernannte eine Kommission, welche die näheren Anordnungen treffen sollte. — Die den Gemüsezoll betreffende vorgelegte Resolution wurde einstimmig angenommen, und soll an den Abgeordneten des Bezirkes und an die amtlichen Stellen gerichtet werden. Dieselbe hat folgenden Wortlaut: Die heute tagende Versammlung der Ortsverbände des Rheinischen Bauernvereins Borth, Büderich, Ginderich, Men zeln, Wallach, dessen Mitglieder zum grössten Teile Gartenbau und Gemüsewirtschaft betreiben, ersuchen, mit allen Mitteln dafür sorgen zu wollen, dass im Handelsverträge mit den Nieder landen und Belgien für die Einfuhr von Gemüse ein hinreichender Schutzzoll fest gesetzt wird. Fast das ganze Jahr werden die Märkte, besonders die des rheinisch-westfälischen Industriebezirkes, welche für uns das grösste und beste Absatzgebiet sind, mit holländischem Gemüse überschwemmt und drücken die Aus länder den Preis desselben infolge ihrer billigen Arbeitskräfte derart herunter, dass die Rentabilität für Anpflanzung für uns sehr oft in Frage ge stellt ist. — Der Obst- und Gartenbauverein für das deutsche Elbetal in Böhmen hielt in Aussig eine zahlreich besuchte Ver sammlung ab, zu der auch die Obsthändler und Obstexporteure zugezogen worden waren. Der Versammlung wohnte auch der Hof rat K. Portele, Konsulent für Obst-und Weinbau im k. k. Ackerbauministerium in Wien bei, der in einem Vortrage alle Fragen ausführlich zur Sprache brachte, die den heimischen Obstbau und Obsthandel fördern oder schädigen. Nach dem Referate entspann sich eine lebhafte Debatte, die schliesslich zur einstimmigen An nahme einer Resolution führte, in der folgende Forderungen aufgestellt wurden: „1. Schleu nigste Anschaffung von für den Obsttransport geeigneten Spezialwaggons für Sommer- und Wintertransporte. Beförderung des Obstes zum Frachtgutsatze als Eilgut wie in Deutschland. Zollamtliche Freischreibung in der Aufgabe station, spätestens in der letzten Zollstation vor der Landesgrenze. Einführung des Kolli- Verkehres auf allen Bahnen des Inlandes. 2. Strengste Handhabung des Feld-, Flur- und Vogelschutzgesetzes und unnachsichtliche Be strafung der Frevler. Aufhebung der Nachlese. 3. Bestellung einer besonderen Lehrkraft für Obst-, Wein- und Gartenbau an jeder bestehen den landwirtschaftlichen Schule und weitest gehende Subventionierung von Vereinen und anderen Körperschaften zur Veranstaltung von Kursen zur Erziehung der Landwirte im Obst-, Gemüse- und Weinbau, sowie in der Handels kunde. Unbedingte Erhöhung der allgemeinen Subvention für die Förderung des Obst-, Wein- und Gartenbaues. Definitive Anstellung prak tisch geschulter Wandergärtner. 4. Staatliche Förderung des Genossenschaftswesens auf dem Gebiete des Obst- und Gartenbaues und der Obstverwertung. 5. Die erforderlichen handels politischen Vorkehrungen zum Schutze des heimischen Obstbaues gegen fremdländische Konkurrenz und zur Förderung eines sicheren Absatzes im In- und Auslande. 6. Die An schauungen über die Notwendigkeit der Re gelung des Obsthandels der Produzenten und der Obstexporteure decken sich zum Grossteile vollkommen. Der „Obst- und Gartenbau-Verein für das deutsche Elbetal in Böhmen“ wird er sucht, seinerzeit eine Konferenz, bestehend aus Obstproduzenten und Händlern, einzuberufen, welcher die Aufgabe zufällt, das einschlägige Programm einer beide Teile befriedigenden Lösung zuzuführen.“ — Der Mainzer Gartenbau-Verein zählt gegenwärtig 383 Mitglieder und hat auch im verflossenen Jahre eine rege Tätigkeit zur Hebung aller Zweige des Gartenbaues, be sonders der Blumenpflege daselbst entwickelt. Grosse Erfolge sind durch die Anregung, die Balkons und Vorgärten gärtnerisch auszu schmücken, erzielt, ausserdem will man im No vember dieses Jahres eine Herbst-Blumen ausstellung ins Leben rufen, wobei vor allem die japanischen Chrysanthemum berück sichtigt werden sollen. Zur Beschaffung und Verlosung von Pflanzen und Blumen an die Mitglieder wurden im verflossenen Jahre allein 2448 Mark ausgegeben und es kamen 2591 Lose bestehend aus Topfpflanzen, Sträuchern, Stauden, Sämereien etc. in den Versammlungen zur Verteilung. Wir wünschen dem Mainzer Gartenbauverein fernerhin die gleichen schönen Erfolge. — Der Verein für Gemüsebau für Braunschweig und Umgebung hielt am 23. d. M. seine diesjährige Generalversammlung ab, welche von ungefähr 600 Mitgliedern be sucht war. Nachdem der Geschäftsbericht und Kassenbericht verlesen, und die Neuwahlen vollzogen waren, wurden die Preise für die kommende Ernte wie folgt festgesetzt: Für 1. Qualität Spargel 45 Pf., für 2. Qualität 31 Pf. und für 3. Qualität 15 Pf. pro Pfund. Für Bohnen Hinrichs - Riesen 41/2 Pf. gegen 4 Pi. pro Pfund in den letzten Jahren. Für Erbsen an Reisern gezogen 88/4 Pf., gegen 81/2, und für Trillererbsen 51/4 gegen 5 Pi. pro Pfund in früheren Jahren. Alle anderen Konserven gemüse-Arten für welche sonst die Preise be- „Also du willst mich empfangen kleiner Freund? Nun denn — auf einen Augenblick will ich schon näher treten.“ Und er betrat mit Fritz, der ihm mit drolliger Würde die Tür öffnete, das Zimmer. Der grosse runde Tisch war mit Schulheften bedeckt. Beim Eintritt des Doktors erhob sich ein schmächtiger, blasser Knabe mit schüchterner Be grüssung von seinem Stuhl. Der Doktor glaubte ihn schon irgendwo gesehen zu haben, erinnerte sich aber nicht wo. „Das ist Erwin Lindner“, stellte Fritz ziemlich con amore vor, „denken Sie bloss, Herr Doktor, jetzt haben wir doch Ferien und jetzt will er schon seine Aufgaben machen. Ich helfe ihm nämlich,“ fügte er in protegierendem Ton bei. „Erst die Pflicht, dann das Vergnügen, weisst du, Fritz, das ist ein gutes Sprichwort,“ meinte der Doktor freundlich; „was ist es denn für eine Aufgabe?“ „0, es sind Rechnungen in Algebra und der deutsche Aufsatz, und dann — da haben wir Landkarten zu zeichnen. Alle schriftlichen Aufgaben will er gleich machen. Er kommt öfters zu mir, weil ihm in der Schule vieles schwer wird; ich begreife das viel schneller als er, aber er behält länger. O, wir sind sehr gute Freunde, Erwin und ich.“ Wie schützend legte der hübsche Knabe die gebräunte Hand auf die Schulter des Kameraden, der mit Glut über gossen und gesenkten Blickes dastand. Kenzius rückte sich einen Stuhl an den Tisch und nahm die grosse Zeichnung prüfend zur Hand. Es war noch nicht viel mehr zu sehn, als die vagen Umrisse des britischen Inselreichs. „So, so, ihr müsst die Länder zeichnen,“ sagte er, „allerdings, auf diese Weise bleibt euch die Geographie besser im Kopfe haften.“ Die Temperaturverhältnisse der Erde. Ueber das Verhältnis der Bodenwärme zur Lufttemperatur in den verschiedenen Gegenden der Erde, werden im „Stein der Weisen“ interessante Ausführungen gemacht, denen wir folgende Angaben entnehmen. Da die Luft ihre Wärme erst vom Erdboden, der wiederum von den Sonnenstrahlen er wärmt wird, empfängt, ist zu erwarten, dass im allgemeinen die Temperatur des Bodens höher sein wird, als die der Luft. Dieser Wärmeunterschied ist sogar oft sehr bedeutend, in Bagdad wurde festgestellt, dass die obersten Bodenschichten sich bis zu 78° C. erwärmten, und der Sand der Nubischen Küste sich bis zum Siedepunkte erhitzte. Humboldt mass im Süden Amerikas die Temperatur eines grobkörnigen Gra nitsandes an einem Nachmittage zu 60,3° C, währendgleich- zeitig die Lufttemperatur 30 0 betrug. Anders verhält es sich mit den jährlichen Mitteltemperaturen des Erdbodens, weil auch da die nächtliche Wärmeausstrahlung in Betracht kommt, welche bei pflanzenleerem Boden sehr bedeutend ist. In den Ländern, in welchen die Regenmenge ziemlich gleichmässig durch das ganze Jahr verteilt, und die Erde nur für eine Zeit mit Schnee bedeckt ist, ist die Mitteltemperatur des Erd bodens fast ganz dieselbe, wie die der Luft. In solchen Ländern, welche eine trockene und eine nasse Jahreszeit be sitzen, oder in denen der Schnee lange Zeit hindurch liegen bleibt, kann die jährliche Mitteltemperatur des Bodens höher oder niedriger sein, als die der Luft. Da der Schnee ein schlechter Wärmeleiter ist, hindert er die Bodenwärme, nach den erkalteten Luftschichten empor zu dringen. Südlich von Archangel beträgt z. B. die Mitteltemperatur der Luft 0°, die des Bodens 9°, in Semipalatinsk, im südwestlichen Sibirien gelegen, ist die Mitteltemperatur der Luft 5°, die des Erd bodens 10°. Die Bodenwärme hat gleich der Lufttemperatur eine täg liche und eine jährliche Periode, aber nur unmittelbaran der Erdoberfläche sind die Temperaturschwankungen auffällig, in Deutschland z. B. reichen die täglichen Veränderungen der Temperatur kaum bis zu 1 m Tiefe, die jährlichen aber ver schwinden in einer Tiefe von 30 m. Im Keller der Pariser Sternwarte befindet sich 27,6 m unter dem Niveau des Erd bodens ein Thermometer, das seit mehr als einem Jahrhundert unverändert die gleiche Temperatur von 11,8° C. zeigt. Wäh rend in Deutschland die Tiefenschicht mit 9° C. unveränder licher Temperatur ungefähr 25 m unter der Oberfläche liegt, ist in Schottland schon in einer Tiefe von über 13 m keine Bewegung des Thermometers mehr zu beobachten, in den Aequatorialgegenden etwa in einer Tiefe von 5—6 m. Wo die mittlere Jahrestemperatur unter 0° liegt, muss naturgemäss der Boden in einer gewissen Tiefe fortwähren gefroren sein. Im östlichen Sibirien soll dies auch im Sommer schon bei 1 m Tiefe der Fall sein. Es gibt eine Zone des ewigen unterirdischen Eises, welche die nördlichsten Teile Europas, Asiens und Amerikas umfasst. Sie liegt in Europa und Asien innerhalb einer Linie, die sich von Lappland über Tobolsk, den Baikalsee schneidend, nordwärts von der Amur mündung bis zur Küste zieht. Innerhalb dieser ungeheuren Zone entwickelt sich denn auch nur eine kümmerliche Vege tation und höchstens in den südlichen Teilen derselben ist Ackerbau möglich. Die beständige Eisschicht kann in diesen Gegenden sehr tief in den Boden dringen, Beim Graben eines Schachtes in Jakutsk fand man in einer Tiefe 116,5m eine Temperatur von 0,6° C. und nach den Untersuchungen von Middendorff würde man dort erst in einer Tiefe von 186—196 m auf flüssiges Wasser stossen können. Sobald man im Boden über die Schicht unveränderlicher Temperatur hinaus tiefer gräbt, findet man eine Zunahme der Wärme, und man hat bis jetzt angenommen, dass die Temperatur mit dem Wachsen der Tiefe durchschnittlich um 1 0 C. für je 33 m zunehme; jedoch haben die neuesten Untersuchungen gezeigt, dass die Temperatur-Zunahme langsamer erfolgt, nämlich nur um 1 0 C. auf je 36,9 m, ferner dass die Temperatur-Zunahme mit dem Wachsen der Tiefe sich verlangsamt. Man nennt die Tiefe, welche einer Temperatursteigerung von 1 0 C. ent spricht, die geothermische Tiefenstufe. Vermischtes. — Der Tiergarten zu Berlin braucht im Jahre 1904 zu seiner Unterhaltung die bedeutende Summe von 266 640 Mk. Die von Jahr zu Jahr mehr vorgenommenen Ausholzungen haben diesem vornehmen Park ein gänzlich verändertes Aus sehen gegeben, so dass der forstwirtschaftliche Betrieb gegen über dem gärtnerischen immer mehr zurückgetreten ist. Der preussische Fiskus, dem der Tiergarten unterstellt ist, be absichtigt die bisherige Försterstelle aufzuheben und dafür neben dem jetzigen Gartendirektor Geitner noch einen Garteninspektor einzustellen.
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