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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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No. 51. Beilage zu »Der Handelsgärtner. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Sonnabend, den 17. Dezember 1904. Aus der Zeit — für die leit! Die Petitionskommission des Reichs tages hat sich mit den Eingaben der Arbeitnehmerverbände beschäftigt, welche verlangten, dass die Gärtnerei für ein Gewerbe erklärt, der Gewerbeordnung unterstellt und der § 105 b der Gew.-Ordn., welcher die Sonntags ruhe betrifft, auf gärtnerische Betriebe ange- gewendet werde. Wir haben von diesen Ein gaben mehrfach Notiz genommen und unsere Leser kennen die Argumente, mit denen man die Anträge begründet hat. Wir haben seiner zeit erklärt, dass wir nicht an die Durchführung derselben glaubten und so ist es denn auch gekommen. Die Petitionen haben ein voll ständiges Fiasko zu verzeichnen, denn sie sind der Regierung einfach als Material überwiesen worden. Damit sind sie begraben. 'Wenn die Gehilfen gehofft hatten, dass man ihre Wünsche der Regierung wenigstens zur Erwägung über weisen werde, so haben sie sich dabei aber mals schwer getäuscht. Es ist dasselbe Re sultat gekommen, was bereits der Petition im Jahre 1902 beschieden war. Aber die Pe titionskommission hat diesmal noch mehr getan. Sie hat beschlossen, die Regierung aufzufordern, den Versuch zu machen, eine Trennung zwischen der gewerblichen nnd landwirtschaftlichen Gärt nerei herbeizuführen. Die Kommission ist sich also darüber klar geworden, dass es nicht angängig ist, die gesamte Gärtnerei als Gewerbe, oder gar, wie einige Dunkelköpfe wollten, als Hand werk zu betrachten, sondern dass eine Scheidung stattfinden muss, wenn die Frage der Organi sation der Gärtnerei überhaupt sachgemäss ge löst werden soll. Wir brauchen auf die Sache selbst nicht näher einzugehen, denn wie gesagt, es ist jetzt immer weniger Aussicht vorhanden, die Wünsche der Gehilfen verwirklicht zu sehen. Sie tun besser, den Degen einzustecken und abzuwarten, was die Regierung jetzt infolge des Beschlusses der Kommission vornehmen wird. Im Verband der Handelsgärtner Deutschlands kriselt es noch immer. Ein langjähriges verdientes Mitglied, Fr. Brett schneider hat sein Vorstandsamt niedergelegt und ist aus dem Verband ausgeschieden. Auch der Vorsitzende des „Leipziger Gärtnervereins“, H. Schmidt-Wahren, der in die Reform- Kommission gewählt war, hat seine Mitarbeit abgelehnt und ist aus dem Verband ausgetreten. Wir sind aber der Meinung, gerade jetzt, wo es gilt, Reformen zu schaffen und den Verband zu kräftigen, sollte niemand fahnenflüchtig werden, und seine Mitarbeit zur Durchführung der Re formpläne nicht versagen. In den Gruppen wird noch immer über die Höhe des Verbandsbei trages debattiert. Man ereifert sich über die 2 Mk,, die in diesem Jahre als Zuschlag er hoben werden. Wie will man aber Reformen bei unzulänglichen Mitteln schaffen? Aus Nichts ist nie ein Etwas geworden 1 D a s G e - nossenschaftswesen in der Gärtnerei kommt immer wieder in Frage. So hat jetzt die Verbandsgruppe Westfalen-Ost und Lippe den gemeinschaftlichen Bezug von Koks und Decken besprochen. Es lässt sich in dieser Hinsicht noch viel tun. Gegen die Schwindel-Ausverkäufe wird nunmehr streng vorgeschritten werden. Wie man hört, sind infolge der zahlreichen an die verschiedenen Regierungsstellen gerichteten Ein gaben in Preussen die Staatsanwaltschaften an gewiesen worden, zukünftig in Fällen, wo es sich um betrügerische Reklame handelt, einzuschreiten bez. Klage zu erheben. Bei der Ausstellung in St. Louis ist der Knalleffekt eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Preisverteilung. Das wundert uns nicht. Hat man schon jemals eine allgemeine Zufriedenheit erlebt? Die Amerikaner meinen, die Ausländer hätten zuviel Preise geschluckt und die Ausländer meinen, dass sie nicht genug bekommen hätten. Vor allem ist man empört, dass auch die goldenen und silbernen Medaillen aus Bronze sind und nur die Aufschrift „Gold“ und „Silber“ tragen. Da hat Bruder Jonathan wieder einmal den Schlaumeier herausgesteckt, übrigens nur nach berühmten Mustern! Die Handelsvertragsverhandlungen mit Oesterreich-Ungarn, die bekanntlich abgebrochen waren, sind wieder im Gange. Diesmal ist Wien nach Berlin gekommen. Die Handelsverträge werden erst nach Weihnachten dem Reichstag vorgelegt und vielleicht ist man bis dahin auch mit Oesterreich einig geworden. Ueber die geschäftliche Lage Oesterreichs geht eine etwas beunruhigende Mitteilung durch die Finanzpresse. Es sollen nach den gemachten Erhebungen für etwa drei Milliarden Ge- fälligkeitsaccepte dort laufen. Wer will also noch behaupten, dass die Oesterreicher nicht gefällige Leute wären? Hoffen wir also auch erneut auf das Zustandekommen der Handelsverträge. Heber die Organisation des Baum- wärterwesens. Von dem staatlichen Konsulenten für Obst- und Gartenbau, R e b h o 1 z - München ist an den Landesverband bayrischer Obstbau-Vereine und an das königliche Staatsministerium des Innern über die Organisation des Baumwärterwesens ein längerer Bericht gerichtet worden. Es wird darin über die Notwendigkeit, die Ausbildung, die Anstellung, Besoldung und Weiterbildung von Gemeinde-Baumwärtern und Bezirks- oder Distriktsbaumwärtern eingehend referiert. Zuerst wird der staatlichen Unterstützung, der Obst- bauvereinstätigkeit, sowie der Mitwirkung der Obstbau-Wanderlehrer, wodurch in den ver schiedenen Teilen des Landes viele Bäume an gepflanzt worden sind, gedacht. Eine grosse Zahl von Gemeinden haben in der Erkenntnis der hohen wirtschaftlichen Bedeutung des Obst baues auf zum Teil ausgedehnten Gemeinde ödungen, die früher keinen oder nur verhältnis mässig kleine Erträge brachten, Obstbaum pflanzungen angelegt, und es sind ausgedehnte Obstbaumplantagen entstanden. Fast überall, selbst in solchen Gegenden, wo früher der Obstbau beinahe unbekannt war, findet man, dass das Interesse für denselben geweckt wor den ist. Es ist schon heute ein grosses Ka pital im Obstbau angelegt. Diese Kapitalanlage wird jedoch nur dann entsprechend Zinsen, so mit eine befriedigendere Rente abwerfen, wenn der Obstbau rationell betrieben wird. Nur jene Obstbaumplantagen werden die auf sie ge setzten Hoffnungen erfüllen und gute Erträgnisse liefern, die in sachgemässer Weise, unter Be rücksichtigung der einschlägigen Verhältnisse zur Bepflanzung gekommen sind, fortdauernd gepflegt und deren Erträgnisse in entsprechen der Weise verwertet werden. Da in Bayern fast überall zur Zeit viel mehr Interesse und Neigung zum Pflanzen wie zum Pflegen der Bäume vorhanden ist — ein sehr bedenklicher Zustand — so steht nach Rebholz mit Sicherheit zu erwarten, falls nicht besondere Massnahmen getroffen werden, um diesem Misstande vor zubeugen, dass die Erwartungen, die man auf den Obstbau setzt, ausbleiben; eine grosse Ent täuschung wird die Folge sein. Die Ursache der mangelnden Baumpflege ist nicht überall Unkenntnis, sondern sehr häufig der Mangel an geeigneten Kräften, die in den obstbaulichen Arbeiten bewandert sind, und solche gegen Entlohnung ausführen. Es sind in erster Linie unsere obstbautreibenden Ge meinden, die grösseren Guts-, Obstbaum- und Gartenbesitzer, für welche Baumwärter, und zwar in erster Linie Gemeindebaumwärter eine dringende Notwendigkeit sind. Für den kleineren Grund- und Obstbaumbesitzer ist es das vorteil hafteste, wenn er die wichtigsten Arbeiten, wie Pflanzen, Schnitt, Veredelung, Reinigen, Aus putzen, Düngen, Obsternte selbst oder mit seinen eigenen Leuten ausführt, wobei der Obstbau, wie viele Beispiele beweisen, die möglichst höchste Rente abzuwerfen imstande ist. Viele Obstbaumbesitzer, die nicht die nötigen Kennt nisse zur erfolgreichen Baumpflege besitzen, würden sich unter Anleitung eines Sachver ständigen die obstbaulichen Arbeiten aneignen. Es ist dabei nicht nur Aneiferung, sondern Be lehrung und namentlich praktische Unterweisung und Ueberwachung nötig. Diese Aufgaben kommen dem Bezirksbaum wart zu. Der der zeitige Mangel dieser Organe, der Baumwärter, macht sich nicht nur in der Baumpflege und Ver wertung des Obstes fühlbar, sondern leider auch bei einem nicht geringen Teil der Pflanzungen, die nicht selten von sogenannten Obstbau enthusiasten ohne jede technische Beratung und Anleitung zustande gekommen sind. Bei manchen solcher Pflanzungen wurden ohne jegliche Berücksichtigung von Boden, Lage, örtlichen Verhältnissen, Obstarten etc. ausge- gewählt und die Bäume ohne genügende Vor bereitung des Bodens gepflanzt. Solche An lagen sind und bleiben häufig Schmerzens kinder, die durch ihr schlechtes Beispiel ein grosses Hindernis für die Weiterentwicklung des Obstbaus sind. Diesen Misständen und der durch sie drohen den Gefahr für den Obstbau muss nach Kräften vorgebeugt werden. Aus diesen Ausführungen geht also hervor, dass sowohl die Bezirks- wie Gemeindebaumwärter für die weitere För derung des Obstbaues eine Lebensfrage, ja eine dringende Notwendigkeit sind. Mit der ledig- liehen Anstellung von Baumwärtern allein ist aber noch nichts erreicht, denn es gehört dazu weiter auch die Ausbildung, Anstellung, Besol dung etc. derselben. Für Bezirks- oder Distriktsbaumwarte, deren Tätigkeit im all gemeinen in der Anleitung, Unterweisung, Be lehrung und Ueberwachung besteht, fordert Konsulent Rebholz äusser der guten Schul bildung eine praktische Lehrzeit als Obergärtner, die Absolvierung eines längeren Lehrganges von mindestens einem Jahre an einer berufenen Anstalt mit gutem Erfolg; ausserdem ist aber zu verlangen, dass der anzustellende Bezirks baumwärter nachdem noch eine längere Zeit im praktischen Betriebe des Obstbaues in grösseren Obstgärten tätig gewesen ist. — Für einen Gemeindebaumwärter stellt Rebholz die praktische Ausbildung in der Baumpflege und Verwertung des Obstes als Hauptsache hin. Die Obstbaukurse sollen mindestens 12 Wochen dauern, 8 Wochen im Frühjahr und 4 Wochen im Sommer, bez. Herbst. Nach dieser Vorbe reitungszeit müssen die Baumwärter mindestens noch 1 Jahr im Obstbau, am besten auf einem grösseren Obstgute oder in einer Obstgärtnerei praktizieren. Sehr wichtig aber ist es, dass der Gemeindebaumwart auch mit den nötigsten Arbeiten im Gemüse- und Gartenbau, Schnitt der Rosen und Gehölze etc. Bescheid weiss. In erster Linie ist es notwendig, dass in den Bezirken oder Distrikten Bezirks- bez. Distriktsbaumwarte aus Distrikts- oder aus an deren Mitteln angestellt werden. Die Anstellung der Gemeindebaumwärter hat im Einverständnis mit dem Kreiswanderlehrer für Obst - und Gartenbau zu erfolgen. Jede grössere Ge meinde, in der mehr Obstbau betrieben wird, hat einen Gemeindebaumwärter nötig, der von der Gemeinde angestellt und von dieser einen angemessenen Gehalt bekommen sollte. Auch die Anstellung der Gemeindebaumwärter hat im Einvernehmen mit dem Kreiswanderlehrer für Obst- und Gartenbau zu geschehen. Solche Gemeinden, die wenig Obstbäume besitzen, sollen sich mit Nachbargemeinden verbinden und einen gemeinsamen Baumwart anstellen. Ganz ausführlich behandelt Rebhoiz sodann die Besoldung, bezw. das Aufbringen der not wendigen Mittel für die Anstellung von Baum wärtern. Er hält es für notwendig, den Baum wärtern ein angemessenes festes Gehalt, das nicht zu knapp bemessen werden sollte, zu sichern. Behufs Aufbringung der Mittel für das feste Gehalt der Baumwärter sollten zu nächst jene Gemeinden mit Gemeindeobstbau in entsprechender Weise herangezogen werden. Ausserdem empfehle es sich, dass auch die Kreisregierungen aus den Mitteln, die ihnen zur Förderung des Obstbaues zur Verfügung stehen, angemessene Summen zur Anstellung von Baumwärtern gewähren, nötigenfalls Mittel zu diesem Zweck mit in den Etat einstellen. Auch die Obstbauvereine leisten da und dort Zuschüsse zur Besoldung der Baumwärter. Ausserdem wäre zu erwägen, die nötigen Mittel durch Erhebung einer mässigen Steuer, dem Baumbestand der Baumbesitzer angemessen, aufzubringen. Die Gemeinden, Obstbaum- und Gartenbaubesitzer sollten sich befleissigen, den Baumwärtern möglichst Arbeit und Verdienst, eventuell geeigneten Nebenverdienst zukommen zu lassen, um ihr Einkommen zu fördern. Es wird sodann von Rebholz hervorgehoben, dass manche Baumwärter versuchen, auch durch Baumhandel, Baumschulenbetrieb sich ein ge nügendes Einkommen zu verschaffen. Da je doch diese Betriebe aus naheliegenden Gründen gewöhnlich zu Unzuträglichkeiten führen und in der Regel nicht dazu angetan sind, den Obst bau zu fördern, so ist dringend zu empfehlen, den Baumwärtern ein angemessenes Fixum zu gewähren, und ihnen den Handel mit Bäumen und auch Baumschulenbetriebe zu untersagen. Ueber die Weiterausbildung der Baumwärter wird hervorgehoben, dass denselben Gelegen heit zu geben ist, zunächst die obstbaulichen Versammlungen, Vorträge und Obstbaukurse, die in ihrem Wirkungskreis, bezw. in der Nähe stattfinden, zu besuchen. Ferner sollte man ihnen Anregungen und geeignete Obst- und Gartenbau-Zeitschriften zu lesen geben. Vermischtes. — Eine erfolgreiche Wildschaden- Ersatzklage hat der Handelsgärtner Sch. in K. angestrengt, dem Rehe in seinem Gemüse garten Schaden verursacht hatten; der Gemein devorsteher M. dort schätzte denselben auf 53 Mk. Wenn nun auch auf Grund des Wild schaden-Gesetzes der Jagdpachtvertrag acht Tage lang öffentlich ausgelegen hatte, und die Grundeigentümer gegen Lieferung von Holz für etwaigen Wildirass entschädigt werden sollen, so lag doch hier der Fall für Sch. anders. Der letztere hatte von dem früheren Besitzer das Grundstück erst im Vorjahre gekauft, ohne von dem Vertrag etwas zu wissen. Trotz mehrfacher Nachtwachen hat er vor Anbringung eines Zaunes nicht verhindern können, dass acht bis zehn Rehe in das Grundstück ein drangen und den obigen Schaden anrichteten. Der Wald, aus dem das Wild hervortritt, ist nun zwar eingezäunt, doch befindet sich dieser Zaun 1/2 km weit in den Wald hinein. Aus serdem bestritt der Kläger, dass die 17 Raum meter Holz, die er erhalten hat, diesen Schaden ausgleichen und schätzt den Wert des Holzes auf etwa 17 Mk. Seine Klage wurde vom Kreisausschuss als begründet anerkannt und die Gemeinde zur Zahlung des Differenzbetrages in Höhe von 36 Mk. an Sch. aufgefordert. — Die Telegrammgebühren nach unseren Kolonien sind, wie Dr. Sander in der „Kolonial-Zeitung“ ausführt, in den letzten 13 Jahren ganz bedeutend ermässigt worden. Ditse, sowohl dem Staate wie auch der Geschäftswelt zu gute kommende Redu zierung ist der Einwirkung unserer Kaiserlichen Postverwaltung za verdanken, anderseits aber auch auf die Ergänzung der grossen Kabelnetze und die Konkurrenz der einzelnen Gesellschaften untereinander zurückzuführen. Z. B. kostete ein Wort von Deutsch-Ostafrika 1890 Mk. 7,85, seit Januar 1903 Mk. 2,75, von Kamerun 1890 Mk. 10,10, seit . Juli 1904 Mk. 5,30, von Togo 1894 Mk. 8,60, seit Juli dieses Jahres Mk. 5,30, aus Südwest-Afrika ein Wort 1899 Mk. 5,30, seit den 1. Januar 1903 Mk. 2,75. Jedenfalls ist dies ein ausserordentlicher Fortschritt, wenn man die Kürze der Zeit, welche hierbei in Be tracht kommt, berücksichtigt. — Der Befähigungsnachweis für Gärtner in Oesterreich wurde in zwei Petitionen, welche äusser dem allgemeinen österreichischen Gärtnerverband 64 Gartenbau vereine unterzeichnet haben, dem Abgeordneten- Haus unterbreitet Es wird darin ausdrücklich gesagt, dass der Befähigungsnachweis für das Gärtnergewerbe gefordert wird. Die erste Eingabe wünscht die Einreihung der Gärtnerei in die handwerksmässigen Gewerbe. Unsere dortigen Berufsgenossen erwarten hierdurch einen Schutz, indem alle Privatbetriebe, Stifte, Klöster, Herrschaftsgärtnereien, welche mit Pflanzen, Blumen etc. handeln, erhöhte Grund- und ausserdem Erwerbssteuer zahlen müssen. Die andere Petition wünscht eine Abänderung der Regierungsvorlage für Arbeiter, soweit das Dienstverhältnis in den land- und forst wirtschaftlichen Betrieben die Gärtnerei führt. Der erstere Antrag wurde dem Gewerbeaus- schuss, der letztere dem sozialpolitischen Aus schuss zugewiesen. — Wir werden unseren Lesern über die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit, die ein unbedingtes: Frei von der Landwirtschaft! als Losung hat und einen engeren Anschluss an das Gewerbe anstrebt, späterhin weiterberichten. — Ueber Blüte, Befruchtung und Fruchtbildung bei Obstarten hielt an lässlich der Hauptversammlung des Bezirks- Obstbau-Vereins zu Dresden der Dozent für Botanik und Lehrer an der dortigen Garten ¬ bauschule Dr. A. Naumann einen sehr interessanten Vortrag. Derselbe wies auf die Notwendigkeit der Staub- und Fruchtblattkreise für das Zustandekommen von Frucht und Samen eingehend hin und machte interessante Mit teilungen über die Verschiedenheit der Grösse und der Anzahl der Staubbeutel, die zwischen hundert und drei Millionen schwankt. So dann schildert er die natürlichen Schutzvor richtungen des Pollens, besonders bei Stein obst, gegen Kälte und Nässe. So konnten beispielsweise Pflaumen im Schwarzwald — 4°C. ohne Schaden vertragen. Das Austreiben des Pollenschlauches erfolgt beim Obst erst bei Temperaturen von 10° C. Ferner ging Dr. Naumann auf die natürliche Bestäubung näher ein und führte hierbei aus, dass in vielen Fällen erst dann eine Fruchtbarkeit der Narbe mög lich ist, wenn diese mit dem Staube anderer gleichartiger Blüten befruchtet wird. Dieses geschieht bei den meisten Obstarten durch Wind, ebenso häufig aber auch durch Insekten, in erster Linie Bienen und Hummeln. Der Duft, die leuchtende Farbe der Blüten und der Honigsaft in denselben lockt die In sekten an. Selten wird die Selbstbefruchtung einen so günstigen Ansatz erzeugen, als die Fremdbestäubung. Der Redner schildert dann an der Hand wohlgelungener Abbildungen die Blüteneinrichtung beim Kern-, Stein- und Beeren obst, und empfiehlt weniger sortenreine, son dern gemischte Anpflanzungen, vor allem beim Kernobst. Die interessanten theoretischen Aus führungen des Vortragenden wurden von den zahlreich versammelten Mitgliedern mit grossem Beifall aufgenommen. — Der Guayulestrauch in Mexiko schwingt sich nach einem Berichte des Kaiser lichen Konsuls für das Jahr 1903 zu hoher Bedeutung auf, nachdem „La Anglo Mexlcana“ in San Luis Potosi auf ihren Anlagen daraus einen brauchbaren Gummi hergestellt hat, der auf dem Markt der Vereinigten Staaten lohnen den Absatz findet. — Die Ausnutzung der Pflanze Euphorbia Tirucalli in Angola. Durch Kgl. Dekret hat der portugiesische Kolonial minister die wirtschaftliche Ausnutzung der für die Harzgewinnung wichtigen Pflanze Euphorbia Tirucalli (Almeidina) in Angola geregelt. Die Verordnung bestimmt unter anderem, dass die Ausnutzung der Pflanzen nur Portugiesen oder portugiesischen Gesellschaften erlaubt werden soll. Fremde sind nur unter portugiesischer Firma zugelassen. Die von der Regierung ab gegebenen Licenzen sollen nicht den Charakter von Monopolen haben. Die Licenzinhaber müssen sich verpflichten, die Pflanzen bei der Ausnutzung nicht zu schädigen, das von der Pflanze gewonnene Harz über Lissabon auszu führen, jährlich ein bestimmtes Quantum davon zu fördern und nur portugiesische Handwerker und Arbeiter anzustellen. Der Staat behält sich bei Gesellschaften einen Gewinnanteil von 5% ihres Aktienkapitals vor. Für unbefugten Harz gewinn werden Geld und Haftstrafen in Aus sicht gestellt. Man kann nicht leugnen, dass die portugisische Regierung darüber wacht, dass der Nutzen auch wirklich ein wachsender ist und den Portugiesen selbst zufällt. Man steht leider noch nicht überall auf diesem Standpunkt. — Eine grosse städtische Markt halle zu Elberfeld wird demnächst zur Ausführung gelangen und es sollen im zweiten Stock auch die Blumenhändler untergebracht werden. Wir wollen hoffen, dass sich die dortigen Handelsgärtner rechtzeitig zusammen schliessen und ihre Wünsche, vor allem, dass ihnen auch heizbare Räume während des Win ters zur Verfügung gestellt werden, der dor tigen Bauverwaltung unterbreiten, bevor der Plan endgültig festgestellt und geregelt ist.
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