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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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fälle Ist die Ursache zu suchen. Die edlen Absichten der Unfallversicherung sind ferner von vielen verkannt worden. Der Redner betont im besondern, dass von allen Berufsangehörigen dahin gearbeitet werden muss, dass die Beiträge vermindert werden. Der Arbeitgeber solle nur überall möglichst Vorsicht walten lassen, die Geräte in guter Verfassung halten, dass nie mand zu Schaden kommt; man sollte aber auch die Leute zur Besonnenheit anhalten und un fähige oder unvorsichtige Angestellte aus den Betrieben entfernen. Die Auswahl der Arbeiter und Gehilfen sei von grossem Wert. Ganz besonders soll man nur gesunde Leute Gärtner werden lassen. Personen, die für einen anderen Beruf nicht taugten, schwächlich oder kränk lich seien, solle man einfach zurückweisen, in der Gärtnerei könne man nur gesunde, intakte Leute gebrauchen, denn für jene sei die Gärt nerei viel zu gut. Gabriel weist ferner darauf hin, dass man in der Ausbezahlung der Renten genaue Kontrolle ausüben sollte. In der Herbeiziehung neuer nicht registrierter, zahlreicher privater Nebenbetriebe zur Unfall versicherung müsste schärfer und genauer vorgegangen werden, Vertrauensmänner hätten in einem Jahr im Grossherzogtum Baden mehr als 30000 nicht registrierte Betriebe ermittelt. Ganz besonders spricht sich der Referent auch dahin aus, dass die Beiträge im ganzen Lande gleichgestellt werden sollten, dann die Unterschiede wie sie jetzt bestanden hätten, müssten beseitigt werden. Es seien beispielsweise für einen Gehilfen, der jährlich 950 Mark Lohn bezieht in Leipzig 3,05 Mk. er hoben werden; dagegen aber in Zwickau 7,82 Mk. in Plauen 5,92 Mk., in der Amtshaupt mannschaft Auerbach 10,71 Mk., in Lengenfeld 12,05 Mk., inOelsnitz 12,62 Mk., in Stadt Chem nitz 5,92 Mk. in Frankenberg, Glauchau, Marien berg 9,75 Mk., in Meerane 10,32 Mk., in Lösnitz, Schwarzenberg 8,79 Mk., in Oederan 12,62 Mk., in der Amtshauptmannschaft Chemnitz und Glauchau 10,90 Mk. Die ganzen Ausführungen des Referenten gaben in ihrer Ausführlichkeit ein klares Bild über die Ursachen der Steigerung der Beiträge und wie diese zu vermindern sind. Bei der ausserordentlichen Wichtigkeit dieser Fragen im gärtnerischen Berufsleben kommen wir auf diese Ausführungen in einem besonderen Artikel noch eingehender zurück. E. Gabriel stellte dann die folgenden Anträge: a) Der Gärtnertag wolle beschliessen: „In den Satzungen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen vom 19. Dezember 1902 bei § 31 Abs. 1 hinter dem Worte „Familienange hörige“ ist einzufügen: „jedoch ausschliess lich der Betriebsbeamten und Fach arbeiter (Gärtnergehilfen)“. b) Der Gärtnertag wolle beschliessen: Dem § 47 ist zwischen Absatz 4 und 5 hinzuzu fügen: „Betriebsbeamte und Facharbeiter in Gärtnereien und Gartenbaubetrieben aller Art (Gärtnergehilfen), ingleichen solche, die in versicherungspflichtigen Privatgärt nereien beschäftigt sind, werden nur nach ihrem Jahresarbeitsverdienst veran lagt. Wieviel Steuereinheiten für 30 Mark Lohn oder Lohnwert den sonstigen Steuereinheiten des betr. Betriebsunternehmers hinzuzuschla gen sind, stellt die Genossenschaftsversamm lung nach der Jahresgefährdung fest. « E c) Der Gärtnertag wolle beschliessen: Es ist ferner in § 51 hinter Abs. 2 einzufügen: „Die Zuschläge für die freiwillige Höher- Versicherung der Betriebsunternehmer oder die in den §§ 50 und 51 vorgesehene frei willige Versicherung in Gärtnereibetrieben jeder Art sind nur nach derselben Jahresge fährdung wie bei den in denselben Betrieben beschäftigten Betriebsbeamten und Fachar beitern (Gärtnergehilfen) zu bemessen.“ Auch diese Anträge werden nach kurzer Debatte einstimmig von der Versammlung ge nehmigt. Eine zeitgemässe Frage wurde sodann von H. Schmidt-Wahren in einem präzisge haltenen Referat beantwortet. Redner ver breitete sich über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, unter Berücksichtigung der Frage, ob im gärtnerischen Berufe eine Gehilfenbe wegung, analog der Streikbewegungen bei anderen Berufsarten, zu erwarten sei und welche Schutzmassregeln dabei in Betracht kommen könnten? Seine Anträge lauteten: a) Der Gärtnertag wolle beschliessen: Die heute hier versammelten Gärtner Sachsens erklären, dass sie sich einig fühlen in dem Bestreben zur Abwendung der Gefahren, die durch eine eventuelle Gehilfenbewegung hervorgerufen werden können: Alle für Einen und Einer für Alle einzustehen. b) Der Gärtnertag wolle beschliessen, den „Garten bauverband für das Königreich Sachsen“ zu ersuchen, zum Zwecke der Ergreifung der nötigen Massregeln gegebenen Falles sofort wiederum einen Gärtnertag einzuberufen. c) Der Gärtnertag wolle beschliessen, den „Gartenbauverband für das Königreich Sach sen“ zu beauftragen, wegen der Gründung einer Arbeitgebervereinigung in der Gärtnerei die geeigneten Schritte zu tun, und in Er örterungen einzutreten, ob sich der Anschluss an den grossen Arbeitgeberbund empfiehlt. Der Referent führte etwa folgendes zur Be gründung seiner Anträge aus: „Ich sehe in unserer Gehilfenschaft die zukünftigen Re präsentanten unseres Berufes! Das ist es, was wir bei der Beratung von Gehilfenfragen uns immer wieder vor Augen halten müssen. Zwei Strömungen machen sich in der Gehilfen schaft bemerklich, einmal die sozialdemo kratische, welche sich den Gewerkschaften an geschlossen haben, und dann die gemässigte, welche durch Behrens und seine Anhänger geleitet wird. Die sozialdemokratischen Ge hilfen führen bekanntlich immer den Streik im Munde. Bestcht aber für uns wirklich die Ge fahr eines Streikes? Ja, aber gross ist diese Gefahr nicht. Es wird sich bei einer solchen Streikbewegung wieder um Lohn steigerung, Verkürzung der Arbeitszeit und Kost- und Logiswesen handeln. Es werden die alten gewerkschaftlichen Phrasen wiederholt werden, aber ein Vergleich zwischen Gärtner gehilfen und gewerkschaftlichem Arbeiter lässt sich gar nicht anstellen. Die Bildung der Gärtnergehilfen ist eine höhere und Leute, die etwas leisten, werden auch ausreichend bezahlt. Infolgedessen lassen sich die Gärtnergehilfen nicht so leicht irre führen wie die Arbeiter massen, und die Gefahr des Streikes ist des halb, wie gesagt, nicht so bedeutend. Aber sie besteht. Darum müssen auch die Arbeit geber etwas zu ihrem Schutze tun. Es muss innerhalb der Gärtnerei eine Arbeitgeber genossenschaft gegründet werden, die ihre Mitglieder gegen frivole Streikbewegungen in Schutz nimmt und der Arbeitnehmergenossen schaft gegenüber auch den Prinzipalen eine feste Position gibt. Ich betone, dass ich für ein friedliches- Verhältnis zwischen dem Handelsgärtner und seinem Gehilfen eintrete. Es würde sich deshalb empfehlen, Schieds gerichte einzusetzen und anzurufen, wenn ein Streik ausgebrochen ist. Hilft das nichts, so müssen die Arbeitgeber unter sich eine Ge nossenschaft bilden, in der kein Mitglied einen Gehilfen beschäftigt, der ein anderes Mitgiied durch Streiken geschädigt hat. Die Gärtner müssen sich solidarisch erklären über ganz Deutschland. Die Tarifgemeinschaft, die von einem Teile angestrebt wird, ist gut gemeint, aber in unserem Berufe noch verfrüht. Die Betriebe sind viel zu verschieden, um einen gemeinschaftlichen Tarif durchzubringen. Unsere Sozialpolitik beschäftigt sich immer nur mit den Arbeitnehmern und es wäre an der Zeit, endlich auch einmal an die Arbeitgeber zu denken. Durch den Tarif würden englische Verhältnisse geschaffen werden. Die kleinen und mittleren Gärtner würden an ihm zu Grunde gehen. Und diese Gärtner haben auch ihre Existenzberechtigung, denn sie tragen die gärt nerischen Produkte in das flache Land hinein. Wir wollen uns friedlich zu den Gehilfen stellen, sie nach bestem Können und nach ihrer Lei stungsfähigkeit entlohnen, aber es muss dem einzelnen überlassen werden, wie weit er da gehen will und kann. Schliessen wir ein Schutz- und Trutzbündnis, wie erwähnt, so wird auch der gewerkschaftliche Anschluss den Gärtner gehilfen nichts nützen. Ist eine solche Ver einigung aber unter den Gärtnern ins Leben gerufen, so wird dann noch die Frage eines An schlusses an den grossen deutschen Zentral- Arbeitgeberverband ins Auge zu fassen, bez. zunächst zu erwägen sein.“ Die Debatte über den beifällig aufge nommenen Vortrag förderte nichts Neues zu Tage. Der letzte Punkt der Tagesordnung betraf ein Referat von R, Schrön-Dresden (Reick) über die Lage des Gemüsemarktes. Redner betonte, dass die Zollpolitik gerade der Gemüsegärtnerei gegenüber eine unglückliche gewesen sei. Man hätte die feinen Gemüse viel höher besteuern sollen, während die groben Gemüse, die als Volksnahrungsmittel anzusehen sind, von einem Zoll befreit bleiben müssten. Auch jetzt dürfe der Schutzzoll noch nicht aus dem Auge gelassen werden. Ein schwerer Schaden entstehe der Gemüsegärtnerei durch den Gemüsehandel von Privatpersonen, Bahn wärtern, Lehrern, Arbeitern usw., die auf er- pachtetem Land Gemüse zögen und in den Städten losschlügen und dadurch die Gartner schädigten. Es müsse dafür gesorgt werden, dass diese Konkurrenz den Gärtnern vom Halse geschafft werde, darum gelte es zunächst einmal Erhebungen darüber anzustellen, wieweit solche Privat - Gemüsegärtnereien überhaupt offiziell bekannt und registriert seien. Redner empfahl daher die Annahme folgenden An trages: „Der Gärtnertag wolle beschliessen: Den Gartenbauverband für das Königreich Sachsen zu ersuchen, Erhebungen darüber an zustellen, welchen Anteil bei der Verwertung gärtnerischer Produkte auf dem Gemüsemarkte Privatunternehmen haben, die bei der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für das Königreich Sachsen nicht registriert sind.“ Der Antrag wurde nach kurzer Debatte eben falls einstimmig angenommen. T. J. Rudolf Seidel schloss hierauf den Gärtnertag mit dem Wunsche für das fernere Wachsen und Gedeihen der Gärtnerei in Sachsen und in ganz Deutsch land —, die Versammelten stimmten in das hierauf ausgebrachte Hoch lebhaft ein. Ein neues Registrier=System für Buchungen, Kundenlisten etc. Seit ungefähr einem lahre ist vielfach von einem neuen Bureauhilfsmatel die Rede, der Karthothek, ohne dass weitere Kreise der Geschäftswelt genau wissen, um was es sich dabei handelt. Da nun das fragliche System eine Verbesserung des gesamten Buchiührungs- wesens darstellt, welche von einschneidender Bedeutung für den Betrieb im allgemeinen und daher auch für grössere Geschäfte in der Gärt nerei, wie beispielsweise Samenhandlungen, Pflanzen Versandgeschäfte werden dürfte, möch ten wir an dieser Stelle die Prinzipien dieser Methode kurz wiedergeben. Das charakteristische Moment der Kartothek ist die praktische Vereinigung der in ihr fest gelegten Buchungen. Es ist ein vollständiges, sowohl für geschäftliche wie behördliche, wissenschaftliche wie private Zwecke dienendes Aufzeichnungssystem. Dieses tritt an Stelle der bisher üblichen Hiifsbücher, Listen, Formu lare und sonstigen Aufzeichnungsmittel, und zwar nicht allein als vollwertiger Ersatz dieser, sondern in nahezu allen ihren Anwendungs arten als ein bedeutender Fortschritt gegenüber der gebundenen oder gehefteten Buch- und Bogenform. Bei allen bisherigen Aufzeichnungsmethoden liegt der einzelne Eintrag iür alle Zeiten an seiner ursprünglich gewählten Stelle fest. Er befindet sich dort in untrennbarem Zusammen hang mit vielen anderen, zwar verwandten, aber nicht unmittelbar zu ihm gehörigen Notizen. Dies ist meistens ein schwerwiegender Fehler, denn es liegt in der Natur sehr vieler schrift lich festzuhaltender Vorgänge, dass sie be weglich bleiben sollten. Diese letztere Form anstatt der starren Aufzeichnungen ist also sehr häufig das Nützlichere und in den wechselnden Verhältnissen Liegende. Die Erkenntnis dieser verschiedenen Eigen schaften der beiden Systeme — des festen und des beweglichen — ist seit einem Menschenalter in staatlichen Betrieben bereits vorhanden, nur die Geschäftswelt bediente sich, an der Tradition hängend, bisher der alten Methoden und wurde sich ihrer Uebelstände selten bewusst. Jetzt erst beginnt die Karto thek*) als Vertreterin des beweglichen, lebenden Eintrags auf Karten sich allerorts Bahn zu brechen, und jeder im Erwerbsleben Stehende sollte die Methoden und Eigenschaften dieses Organisationsmittels im allgemeinen und speziell im Hinblick auf die Verwendungsmöglichkeit derselben in seinem Arbeitskreise gründlich studieren. Es bedeutet, passend angewandt, eine enorme Ersparnis an Zeit und Arbeit und zu gleicher Zeit einen Gewinn an Ordnung und der sonst fehlenden Uebersicht. *) Zu beziehen durch Glugowski&Co., Berlin W. 8. Uche Topfpflanze von Bedeutung. Als solche muss ihr zwar von vornherein ein etwas anderes Kulturverfahren zukommen, indem die Pflanzen von Anfang an in Töpfen zu kultivieren sind und den Sommer über auf Mistbeeten gehalten werden, wo sie, sobald sich die Temperatur abends nicht mehr zu sehr abkühlt, vollständig ohne Glasschutz und in voller Sonne stehen können. Ihre Hauptblütezeit fällt dann in die Monate August, September und Obtober, also mitten in die Zeit, in der so sehr über die geringe Auswahl an Blütenpflanzen geklagt wird. Wenn die Verbenen ausgepflanzt kulti viert werden und erst als ausgewachsene Pflanzen, wenn sie schon in ihrem vollen Blüten flor dastehen, in Töpfe eingepflanzt wer den, wird man an ihnen wenig Freude erleben. Sie empfinden diese Störung im Wachstum ausserordentlich; die Blätter werden gelb und fallen ab und auch die Blüten verlieren ihre schöne Färbung. Wenn man das aber durch die Anzucht dieser Verbene in Töpfen zu ver hindern versucht, so besitzen wir in ihr eine prachtvolle Topfpflanze, die sich durch ihren schnellen, kräftigen, aufrechten Wuchs auszeich net und die mit ihren grossen, edelgeformten Dolden von hellkarminroter in der Mitte etwas dunkler schattierten Färbung tatsächlich grossen Wert besitzt. Durch die wertvollen Eigen schaften der Blumen sind diese auch für die Binderei sehr begehrt. Abgehärtete, gut etablierte Pflanzen blühen in Töpfen ausserordentlich lange Zeit. Wir kommen nun zu einer Pflanzenfamilie, deren Vertreter in den deutschen Gärtnereien ausserordentlich vernachlässigt worden sind und die nur in einigen, wenigen Spezialbetrieben eine besondere Aufmerksamkeit in der Anzucht erfahren, wir meinen die Bromeliaceen. Verschiedene Arten unter ihnen sind wirklich hervorragende Blüher, deren Blütezeit auf die Sommermonate, ja selbst auf den Spätsommer und Herbst fällt. Wenn nun auch die Brome liaceen nie eine allgemeine Verbreitung erhalten werden, oder die Bedeutung eines grossen Handelsartikels erlangen, so sind doch viele ihrer Arten wegen ihrer schönen, interessanten Blüten und der schön gezeichneten Blätter es wert, dass sie mehr herangezogen werden, denn sie zählen zu den aparten und vornehmen Blütenpflanzen. Es ist ja eine sehr häufige Erscheinung in der Gärtnerei, dass neuere als sehr einträglich geltende Artikel überall Aufnahme finden, während man andere Kulturen zu gunsten der neu aufgenommenen fallen lässt. So ist es auch mit. vie’en Bromeliaceen ge gangen. Eine der schönsten Arten, die zu den besten Handelssorten zählt und deren Blüte zeit auf den Spätsommer und Frühjahr fällt, ist Billbergia rhodocyanea Lem. (Syn. Hohenbergia fasclata Schult.) Diese Art wächst äusserst willig und auch die Vermehrung durch Kindel bietet keine Schwierigkeiten. Sie bildet starke üppige Rosetten, etwa 45 cm langer, verhältnismässig breiter Blätter, die nach den Herzen zu auf der Unterseite mit wolligen, weissen Querstreifen geziert sind. Die ganze Pflanze und auch der Blütenstand erscheint leicht weiss gepudert, was in Verbindung mit der bläulichgrauen Grundfärbung der Blätter dieser Art schon ohne Blüten einen hohen Zierwert verleiht. Die blass himmelblauen Blüten stehen zu einer dichten, kopfförmigen Rispe vereinigt und erheben sich frei über die Blätterkrone. Sie werden von einer Rosette leuchtend rosenroter Deckblätter umgeben und auch der Blütenschaft hat dieselbe Färbung. Diese Art zeichnet sich auch durch ihre ausser ordentliche Haltbarkeit aus und ist daher zur Dekoration der Schaufenster sehr geeignet. Für die Sommermonate kommt ferner die Gattung Nidulariumln Betracht. Diese wird von allen! Bromeliaceen noch fast am häufigsten kultiviert. Es sind sehr haltbare Zimmer- und Dekorations pflanzen. Die Blüten sind meist unscheinbar, werden aber von einer, die übrigen Blätter überragenden Rosette lebhaft gefärbter Herz blätter umgeben, die sich meist im Frühjahr färben und dann noch während drei bis vier Monaten ihre volle Schönheit behalten. Die be kannteste und wohl auch schönste Art ist Nidularium fulgens, welche niedrige Ro setten elegant gebogener, etwa 30 bis 35 cm langer, lebhaft grüner Blätter entwickelt, die schön glänzend sind und dunklere Flecken auf weisen. Die Herzblätter sind bei dieser Art feurig karminrot gefärbt. N. Meyendorffi unterscheidet sich von vorgenannter durch schmälere Blätter, durch schwächere Zähnung des Blattrandes und durch die blutrote Färbung der Herzblätter. Weniger wertvollere Arten sind N. Makoyanum, N. Innocenti und N. princeps. Die Vermehrung erfolgt durch Seltensprossen, die diese Art sehr leicht und in grosser Zahl hervorbringt. Es bleiben uns jetzt noch unter den Zwiebel gewächsen eine Reihe verschiedener Arten, die als Sommer- und Herbstblüher in Frage kommen, anzuführen. Die einzelnen Lilien arten wie Lilium auratum, L. longiflorum, L. Takesima, L. speciosum sind heute ziemlich stark verbreitet und erfreuen sich so wohl als Topfpflanzen, wie auch besonders als Schnittblumen ziemlich grosser Beliebtheit. Wenn manche dieser Arten durch ihren hohen Wuchs als Topfpflanzen weniger gezogen werden, muss darauf hingewiesen werden, dass man bei entsprechender Behandlung auch schöne kompakte Pflanzen erzielen kann. Man erreicht das hauptsächlich dadurch, dass man sie möglichst kühl und luftig heranzieht. Eine bedeutende Handelspflanze bildete früher Vallota purpurea, die aber heute so stark zurückgegangen ist, dass man sie fast nur noch in den grösseren Pflanzensammlungen antrifit. Sie wird auch kaum mehr jemals eine grössere Rolle in den Kulturen spielen, denn einerseits ist sie von anderen Zwiebel gewächsen an Schönheit übertroffen worden, andererseits zeigt sie ein meist recht langsames Wachstum, und wenn man ihr nicht die er forderliche Aufmerksamkeit in der Pflege zu wendet, so wird man stets mit einem grös seren Blütenausfall zu rechnen haben. Die elegante Form der Blüte sowie die schöne Färbung derselben, verleihen dieser Art, be sonders für die Binderei einen gewissen Wert. Je nach der Kulturmethode fällt die Blütezeit in die Monate Juli bis Oktober. Eine sehr hervorragende Blütenpflanze, die sicherlich noch eine weitere Verbreitung erfahren wird, bilden die H a e m an th us- Hybriden. Grosses Aufsehen erregten seiner Zeit die zuerst von der L’horticole Coloniale-Brüssel ausgege- stellten HaemanthusLfodeniHybriden. Die grossen feurig roten Blütendolden sind von hervorra gender Wirkung und geben der ganze Pflanze den Charakter einer wirklich wertvollen, feineren Ladenverkaufspflanze, die überall zur Dekoration, sei es von Wintergärten, Veranden etc un übertroffen dastehen wird. Leider haben sich gerade diese belgischen Sorten etwas empfind lich gezeigt, während die von J. Nicolai- Coswig gezogene Hybride „König Albert“ viel härter und leichter wachsend ist. Die Blüten lassen an Schönheit den belgischen Kreuzungen nichts nach, sondern übertreffen diese eher noch an Grösse und der intensiveren Farbe. Für die Topfkultur als auch zur Gewinnung von Schnittblumen kommen die Calla oder Richardia Elliotiana während des Sommers in Betracht. Ihre Blütezeit hält sehr lange an und die tiefgeiben Blütenscheiden sind sehr widerstandsfähig. Hier verdient auch die
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