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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
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Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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6 Pfluges. Später werden gleichfalls mit einem für den besonderen Zweck konstruierten Pfluge die Beetfurchen gezogen. Die Beete sind 1 m, die Beetfurchen 30 cm breit. Die etwa 25 cm tiefen Furchen werden nur etwa zu 8/4 mit Rieselwasser gefüllt, so dass dasselbe seitlich in die Beete eindringen muss. Die Oberfläche wird niemals überrieselt. Das Rieselwasser ist keineswegs eine dicke Masse, sondern eine wasserdünne, wie durch Lehm getrübte, schwach riechende Flüssigkeit und berührt die ober irdischen Teile der Pflanzen niemals. Interessant sind sodann folgende Fest stellungen. Berlin und Vororte zählen rund 3 Millionen Einwohner. Wenn man als Bedarf an frischem Gemüse für den Kopf nur den Wert von 10 Mark annimmt, so ergibt sich ein Verbrauch von 30 Millionen Mark im Jahr. Von den städtischen Rieselfeldern sind zur Zelt wenig mehr als 3000 Morgen für den Ge müsebau verpachtet. Die Produktion kann man bei dem heutigen Betriebe mit etwa 300 Mark pro Morgen, d. i. im ganzen eine Million Mark, schätzen. Nimmt man den Er trag des sonstigen Gemüsebaues in der Nähe von Berlin zum doppelten Betrage an, so er geben sich immer erst im ganzen 3 Millionen Mark. Es wird also nur ein Zehntel des Ver brauches aus nächster Nähe gedeckt, während neun Zehntel von ausserhalb, zum Teil aus weiter Ferne kommen. Die städtische Verwaltung ist in sehr rich tiger Erwägung und Würdigung aller Verhält nisse dazu übergegangen, das Rieselland an geeignete Personen, namentlich an Gärtner zu verpachten und hat, um ihren Pächtern keine Konkurrenz zu machen, den Gemüseverkauf zum öffentlichen Verkauf in eigener Regie völlig aufgegeben. Grosse Summen von Fleiss und Intelligenz betriebsamer Gärtner könnten sich auf den Rieselgütern betätigen! Es kann hier mit grossem Erfolg alles gebaut werden, selbst alle Arten Beerenobst. Trotz der günstigen Vorbedingungen ist zur Zeit nur in Blanken burg. Blankenfelde und Falkenberg Rieselland an Gärtner verpachtet. Für den Osten und das Zentrum der Stadt würden namentlich die neuentstandenen Rieselfelder bei Kaulsdorf für Gärtner sich besonders eignen. Im Süden würden Heinersdorf und Ruhlsdorf durch ihre Lage dicht bei Teltow und zu den südlichen Vororten manchem jungen tüchtigen Gärtner eine gute Existenz bieten. Auch für die weitere Umgebung wird sodann noch eine Reihe von Orten genannt, die sich zur Anlage von Riesel feldern eignen. Auch vom volkswirtschaftlichen Standpunkte ist der hier eingeschlagene Modus des Gemüse baus nach meiner Ueberzeugung hochbedeut sam. Die Stadtverwaltung stellt Grund und Boden, Dünger und Wasser und übernimmt gewissermassen die Kapitalleistungen, die ein privater Besitzer überhaupt nicht bieten kann. Sie fördert eine gute Mittelstandspolitik, indem sie fachkundigen Gärtnern und Landwirten Ge legenheit gibt, mit ganz geringem Kapital, wel ches meist nur in der Beschaffung von Pferd und Wagen und dem nötigen Werkzeug be steht, sich eine Existenz zu gründen. Durch schnittlich pachtet der Gärtner auf dem Riesel feldern 10 Morgen, beginnt aber gewöhnlich mit einer kleineren Fläche. Bel der heute üb lichen Bewirtschaftung wird angenommen, dass selbst bei sehr niedrigen Gemüsepreisen 300 Mk. vom Morgen erzielt werden, so dass nach Ab zug der Pacht für Land, Düngung und Be wässerung mit 60 Mk. noch ein ansehnlicher Betrag verbleibt. Natürlich kann der Ertrag viel höher gesteigert werden. Es kommt in Betracht die Tüchtigkeit des Gärtners, die Wahl der anzubauenden Pflanzen, das Gelingen der Kulturen und der vorteilhafte Absatz. Passende Organisationen und Vereinigung der Pächter zur Wahrung ihrer Interessen, An regung und Förderung derselben durch Ver suchsfelder, Demonstrationen und Belehrung, Bestrebungen, das Gemüse aus -der Hand des Erbauers direkt dem Kleinhandel oder den Haushaltungen zuzuführen, Errichtung von Kon servenfabriken, Beschaffung zweckentsprechen der Wohnungen für die Gemüsebauer, Belehrung des Publikums über Wert, Beschaffenheit und Zubereitung des Gemüses, — alles dieses sind Aufgaben, die ins Auge gefasst und weiter verfolgt werden müssen. Diese Ausführung n sind noch dahin zu ergänzen, dass auch der Obstbau auf den Rieselgütern in den letzten Jahren erfreuliche Fortschritte gemacht hat. Die jungen Obst bäume haben sich ganz vorzüglich entwickelt. In diesem Jahr hat sich der Ertrag der geernteten Aepfel und Birnen auf ungefähr 75000 Mk. gestellt. Ausserdem wurden aber im Laufe des Sommers auch noch Kirschen und Pflaumen geerntet. Der Ertrag muss sich aber für die kommenden Jahre noch wesentlich steigern. In den Alleen sind bis jetzt ungefähr 146 800 Obstbäume angepflanzt und in den Baumschulen befinden sich 130 000 junge Obstbäume. Fragekasten für Rechtssachen. Frage: J. M. in L. Auf dem Baummarkt in St. habe ich bei einem Baumschulenbesitzer nach Zwet- sehen gefragt. Derselbe zeigte mir einen Bund Zwet- sehen und da ich die Etikette nicht finden konnte, hielt ich sie für Bühlerthaler Zwetschen. Als ich nun den Bund zu Hause auflöste und die Etikette fand, stellte es sich heraus, dass ich anstatt Zwetschen, Pflaumen bekommen hatte. Als ich dem Baumschulenbesitzer das mitteilte, schrieb er mir, dass ich mich vorher hätte überzeugen sollen. Die Bäume sind mir aber als Zwetschen angeboten worden. Muss der Verkäufer die Ware wieder zurücknehmen? Antwort: Falls Ihnen die Bäume als Zwetschen angeboten worden sind, waren Sie berechtigt die Ware zur Verfügung zu stellen, da Ihnen ja etwas ganz anderes geliefert worden ist, als was Sie verlangt hatten. Sie brauchen nicht abzunehmen. Frage: K. S. in W. Am 27. August d. J. fuhr ich mit einem leeren Wagen die Chaussee entlang und war auf dem Wagen sitzend wohl etwas einge schlummert. Auf einmal hörte ich Geschrei und ich bemerkte, dass mein Wagen eine in der Mitte der Strasse stehende, an einen Baum gelehnte Leiter er fasst hatte. Der mit Pfiücken von Aepfeln beschäf tigte Mann war heruntergefallen und hat sein Bein zweimal gebrochen. Ich wurde bei der Kgl. Staats anwaltschaft angezeigt und zu 100 Mk. Geldstrafe verurteilt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Ich gab an, dass ich nicht direkt halten konnte, in dem die Strasse dort Gefälle hätte. Ein Zeuge beschwor jedoch, dass die Strasse an dieser Stelle vollständig eben ist. Auf die Aussage hin wurde ich bestraft. Kann ich durch Berufung etwas erreichen? Antwort: Wenn der Unfall darauf zurückzu führen ist, dass Sie der Schlaf übermannt hat, so trifft Sie überhaupt ein Verschulden, das um so grösser wäre, wenn Sie wussten, dass die Strasse abschüssig liegt. Berufung ist gegen ein Urteil der Strafkam mer des Landgerichts überhaupt nicht zulässig, nur Revision beim Reichsgericht, diese dürfte aber kaum von Erfolg sein. Der Zeuge könnte wegen fahrlässigen Falscheids belangt werden, wenn die Strasse nicht abschüssig gelegen ist. Frage: H. L. in D. Auf Antrag meines ersten Hypothekars kam mein Grundstück am 8. August unter Zwangsverwaltung und am 11. November zur Versteigerung. — Mein zweiter Hypothekar hat mir zum wiederholten Male versprochen, zuletzt durch Handschlag, dass er das Grundstück erstehen, und es mir in Pacht mit Verkaufsrecht geben wollte, hätte ich wieder Geld, könnte ich es jeden Tag zurück kaufen, ohne dass er nur einen Pfennig daran ver dienen wollte. Dass ich es auf den Namen meiner Frau in der Versteigerung kaufen wollte, riet er mir ab, er wollte erst alles glatt machen, die erste Hy pothek auszahlen und dann hätte ich reinen Tisch. — Ursprünglich hatte ich die Absicht, das Grundstück nicht wieder zu übernehmen, liess mich aber auf wiederholtes Zureden und Versprechungen auf die Zukunft bewegen, die Gärtnerei auch in der Zwangs verwaltung weiter zu leiten, und habe ihm das Ver sprechen geben müssen, mich nicht um eine Stellung zu bewerben, kurz so zu arbeiten, dass ich nach der Versteigerung die Gärtnerei gleich weiterführen könnte. — Während dieser Zeit habe ich einen guten Pflanzenbestand und vollbesetzte Häuser ge schaffen, auch wiederholt eigenes Geld hineingesteckt. Am Versteigerungstage kam mein zweiter Hypothekar zu mir, teilte mir das Resultat mit, dass er es ge kauft und der Zuschlag in 8 Tagen erfolgen würde. Ich sollte nur beruhigt sein, sowie der Zuschlag erfolgt sei, würde er mit mir den Vertrag abschliessen, ich sollte nur mit Lust und Liebe weiter arbeiten, da ich das Grundstück doch in Pacht bekäme. — Meine Frau war verschiedentlich bei diesen Ver sprechungen zugegen. Jetzt am 22. stellte er mich vor die vollendete Tatsache, dass er das Grundstück verkauft habe und fordere mich auf, innerhalb 3 Tagen zu räumen. Was kann ich tun um mir Recht zu verschaffen? Muss ich räumen? Kann ich Schadenersatzansprüche geltend machen, da mir da durch ein kaum übersehbarer Schaden erwächst, erstens, dass ich meine Zeit für 1/4 Jahr auf diese Weise verschwendet, meine Gläubiger auf eine baldige sichere Existenz vertröstet habe und nun nach so vielen Versprechungen vor die Tür geworfen werde. Antwort: Dieser Handlungsweise gegenüber bleibt Ihnen nichts weiter übrig, als einen Schadener satzanspruch zu stellen. Der Ersteher muss Ihnen allen Schaden vergüten, der Ihnen daraus erwächst, dass er die Ihnen festgegebenen Zusicherungen nicht gehalten hat. Die Sache ist aber doch so schwer wiegender Art, dass Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen müssen. Frage: H. in S. Habe einen Lehrling Ostern 1904 angenommen. Derselbe war willig und fleissig, aber etwas lügenhaft. Ich habe mit dem Vater des Lehrlings einen Vertrag abgeschlossen bis 1. Oktober 1906, Lehrgeld pro Jahr 40 Mark, Sa. 100 Mark. Vor kurzem, am 30. Oktober kam die Mutter des Lehrlings mit einem Schreiben ihres Mannes und er suchte mich um sofortige Entlassung des Sohnes, da er sich Krankheit, Brustschmerzen, Atemnot etc. zu gezogen habe und zwar infolge zu schwerer Arbeit, die in meinem Betriebe vorkam. Der Lehrling hatte aber den Sonntag vorher frei bekommen, und war per Rad nach Görlitz, eine Entfernung von 12 Kilometer, ge fahren. Der Lehrling hat niemals über Krankheit geklagt, deshalb war ich ganz erstaunt über diese Zumutung. Ich habe dem Lehrling nie zu schwere Arbeit zugemutet. Erst vor kurzem bekam der Lehrling eine Karte von der Mutter. Dieselbe frug an, ob er noch mit dem Handwagen fahren müsste. Äusser ihm waren aber noch 2 Frauen mit zum Ziehen, so dass es für jedes nicht schwer war. Ich frug den Lehrling sofort, ob es ihm zu schwer sei, da sagte er, es mache ihm sogar Freude mitzufabren, aber es geschähe alles bloss auf Antrieb seiner Mutter. Nun frage ich ergebens! an, ob die Eltern berechtigt waren, denselben sofort ohne Grund wegzunehmen. Ich war gerade geschäftlich verreist, und hatte dieselbe auf gleich mitgebrachtem Fuhrwerk die Sachen aufgeladen, mit mir unbekannten Personen. War dieselbe berechtigt ohne mein Wissen und Willen mit mir unbekannten Personen in mein Haus zu gehen und die Sachen herauszuholen? .Der Vater wollte mir ein ärztliches Attest auf Verlangen zu schicken. Bin ich berechtigt denselben bei dem Ortskrankenkassen-Arzt untersuchen zu lassen, um die Wahrheit zu erforschen? Antwort: Der Vater des Lehrlings war nicht berechtigt, denselben durch die Mutter ohne weiteres wegholen zu lassen und würde Ihnen schadenersatz pflichtig sein, wenn der Knabe tatsächlich nicht krank war. Ist er krank und der Arzt verbietet ihm die schweren Arbeiten, so lässt sich allerdings nichts machen. Das Attest eines Hausarztes genügt. Sie können nicht verlangen, dass der Lehrling sich vom Ortskrankenkassen-Arzt untersuchen lässt, wohl aber können Sie im Prozess das Urteil des Arztes an fechten und Untersuchung durch den Gerichtsarzt als Sachverständigen verlangen. Wir glauben aber nicht, dass dabei viel heraus kommt. Solche Burschen lässt man laufen, wenn man sich nicht durch einen Lehrvertrag hinreichend gesichert hat. Frage: M. B. in K. Ich pachtete vor zwei Jahren ein drei Morgen grosses Grundstück mit Woh nung auf die Dauer von 10 Jahren, also bis 1912 und richtete mir darauf eine Gärtnerei ein. Jetzt kommt das ganze Besitztum unter Zwangsversteigerung. Ich möchte nun darüber Auskunft haben, ob dieser Verkauf den Pachtvertrag aufhebt und ob ich Schaden ersatz beanspruchen kann vom neuen Besitzer, wenn ich das Grundstück verlassen muss? Antwort: Der Ersteher des Grundstücks kann von der gesetzlichen Kündigungsfrist Gebrauch machen. Er hat für den Schluss des Pachtjahres, und zwar am ersten Werktage des halben Jahres, mit dessen Ablauf die Pacht endigen soll, zu kündigen. Ist dies nicht mehr möglich, so kommt das nächste Pachtjahr in Frage. Einen längeren Pachtvertrag braucht er nicht zu berücksichtigen, hat auch dieserhalb nicht Schadenersatz zu leisten. Der Pächter kann sich nur an den früheren Besitzer halten. Fragekasten für die Praxis, Frage N. in O. „Was versteht man unter 1. Qualität niedrig veredelter Remontantrosen, wie viele und wie hohe Triebe müssen dieselben haben ?“ Antwort: Es lässt sich das nicht ganz bestimmt in Zahlen und Centimetern ausdrücken was man in diesem Fall unter I. Qualität versteht; auch die Sorten wahl spricht sehr viel dabei mit. Ferner kommt auch der Preis in Frage. Der eine verlangt für I. Qualität 20 Mark, der andere vielleicht nur 15 Mark pro 100 Stück oder weniger. Letztere müssen dann unbedingt schwächer sein als die teurere Ware. Eine bestimmte gesetzliche Norm wie die erste Qualität aussehen muss, kann nicht gegeben werden, es ist das kein Fabrik-Artikel, den man gleichmässig her stellen kann. Jeder Verkäufer kann auch eine andere Meinung von seiner I. Qualität haben, je nach dem Wachstum der Ware, die wiederum von der Witte rung des Sommers abhängig ist. Immer ist es das Beste und einzig richtige, sich vom Verkäufer, ehe man bestimmte Bestellungen macht, Muster seiner I. Qualität kommen zu lassen. An Hand dieser urteilt man, ob die Ware dem geforderten Preis entspricht, überhaupt konveniert und bestellt dann nach geliefertem Muster. Kleinere Abweichungen werden auch in der Sendung gegenüber dem Muster vorkommen, denn die Qualität der Ware wird nicht allein nach der Länge der Triebe (dieselben müssen ja doch zurück- geschnitten werden) und der Zahl derselben, sondern auch nach dem Wurzelvermögen beurteilt. Man kann im allgemeinen annehmen, dass kurztriebige, sich wenig verzweigende Sorten, wie z. B. Captain Christy, Van Houtte, Kaiserin etc. mindestens 2 Triebe von je 20—25 cm Länge haben sollen um als I. Qualität zu gelten. Ulrich Brunner, General Jacqueminot etc. können dagegen 40—60 cm lange Triebe haben und 3—5 an einer Pflanze. Die Sorten aus der Klasse der Theehybriden werden immer kürzere, verzweigtere Triebe haben als die starkwachsenden Remontant sorten. In diesem Sommer sind die meisten Rosen in ihren Trieben schwächer als andere Jahre geblieben. St. Olbrich, Zürich V. Von einem anderen Rosenspezialisten wird uns über diese Frage noch geschrieben : Diese Frage ist so leicht nicht zu beantworten. Es kommt sehr auf den Wuchs der Sorte an. Von starktriebigen Sorten kann man schon Pflanzen mit drei Trieben 15—18 cm lang als I. Qualität rechnen. Sonst genügen 4—5 starke zweige vollkommen. Eingegangene Preisverzeichnisse. Gebrüder Neumann, Olbersdorf und Oybin bei Zittau: Preisverzeichnis über Obstbäume, Zier gehölze und Koniferen. C. Hildebrandt, Lankwitz-Berlin; Preisverzeich nis über Garten- und Gewächshaus-Spritzen und Giesskannen. M. Herb, Neapel: Haupt-Verzeichnis über Samen. Sluis & Groot, Enkhuizen (Niederlande): Haupt- Preisverzeichnis über Gemüse-, Blumen und Feld samen. Ernst Benary-Erfurt: Engros - Preis - Verzeichnis 1904—1905. inserees koeten pro Zele 30 Pig., a-ssssSSssss,ss,s,sOa 1 V ¥ A N | 5 RY Beilagen kosten zwischen den Textseiten bei Wislecbolungen Rabatt, 7222853525252288 1^ Th | Ätv / y| B IN 6088***** 1000Stück bis 6 Gr. Gewicht 5 Mk, Otto Thalacker, Leipzig-Gohlis Handelsgärtnerei. Bekannte ausgedehnte Kultur, in: Amaryllis- Hybriden, Anthurium, Olivlen-Hybrlden, Aparagus pl. nanus und Sprengeri, Remontant- Nelken, Topf ■ Chor ■ Nelken, Chrysanthemum, Crozy-Canna, Cactus- Dahlien, Erdbeeren, Stauden etc. 1) SS* Zum Besuche und persönlichem Einkauf wird freundlichst eingeladen. "WS Arumsunctum, Freesia refr. alba, Babiana, Iris hispanica, Arundo Donax, Lil. Harrisii, etc. für sofortige Lieferung. — Preise auf Verlangen. Hans L. Zinck. Mühlberg.i. Thür. (5 F. A. Riechers Söhne Hamburg-Barmbeck. Spezialkulturen. Azaleen, Palmen, Araukarien, Cyclamen, Flieder, Gloxinien, Treibflieder. 3 O bst -Wlldlinae, Geissdorn, Rosa cuninu, Forstpflanzen, offerieren in grossen Massen, sehr schön und billig. Preisverzeichnis kostenfrei. (7 J. Heins’Söhne, Halstenbek (Holstein). 9) Vertreter gesucht. Herr C. Schm, in St. schrieb uns am 8.8.04.: Was die Wirkung Ihres Düngers be trifft. so muss ich gestehen, dass derselbe meine Erwartungen noch übertroffen hat. So stehen z. B. meine Kartoffeln, trotz der anhaltenden Trockenheit und grossen Hitze auf ausgesaugtem Sand boden. mit Ihrem Dünger noch stahlgrün, während diejenigen meiner Nachbarn, welche mit Stalldünger gedüngt hatten, gelb aussehen und teilweise schon abge storben sind, so dass sie sich wundern, wie dies zugeht, Ebenso intensiv war die ; Wirkung bei verschiedenen Gemüsen, ( wie Bohnen, Kohlrabi, Möhren etc. Ich liess versuchsweise ein Beet mit Boh nen ungedüngt, der Unterschied war in die Augen springend. U. s. w. — Preislisten und Prospekte gratis. — Niehus & Bittner, Lichtenstein i. Sa. Gustav jl Schultz, S? Lichtenberg-Berlin. 2) empfiehlt seine bekannten Spezial-Kulturen eeeo in fertigen Berliner Marktpflanzen Maiblumen und Blumenzwiebeln. Preis-Verzeichnisse gern zu Diensten. Spargelpflanzen Ruhm von Braunschweig, der Samen hierzu ist nur wirklich I. Qual, und wird eine Anlage mit solchen Pflanzen sehr gute Erträge liefern, trotz der Trockenheit in diesem Jahre sehr schöne, gesunde Pflanzen Vorrat bedeutend, °/0o M 6,—, bei Ab nahme grösserer Posten Preise brieflich. Für Frübjahrslieferung nehme schon jetzt Bestellung an. Proben frei! Nur ausge suchte Pflanz, kommenz. Versand p. Nachn. Hermann Flöter, (8 Altenweddingen bei Magdeburg. Liberty-Rosen, niedrig veredelte, garantiert echt, werden 1—200 Stück zu kaufen gesucht. Angeb. erb. unter Chiffre L. 8 d. d. Exp. d. Bl. (10 Ein liegender schmiedeeiserner Niederdruckdampf- Siederohrkessel von ca. 12 qm Heizfläche, gut erhalten, mit kompl. Armatur, passend für Gewächs häuser, verkaufen billigst Gebr. Körting, Act.-G., Zentralheizungsfabrik, Chemnitz. HHHOIEFFFFI/EEHEEHHEO | Oscar R. Mehlhorn, I Fabrik für E #4 Zentralheizung, Gewäehshausham, Holz- und Zisenkonstruktionen, 4 # Schweinsburg b. Crimmitschau, # (27 Inhaber der Königl. Preuss. Staatsmedaille und vieler hoher Ausxeichnungen Eh SKHHHS: (4 empfiehlt sich zur Lieferung kompletter G e w,ä chshausanlagen (Wintergärten, Treibhäuser, Palmenhäuser, Wein-, Ananashäuser u. s. w.) m nach eigenem Reformsystem "eng und = Heizungsanlagen nach meinem bestbewährten Oberheizsystem. Spezialität: Patent-Firstlüftung (0. R.-P. Nr. 122721). Einziges und unerreichtes System für Treibhäuser, bei ungünstigsten Verhält nissen der Aussenluft milde und vorgewärmte Luft völlig zugfrei den Pflanzen zuzuführen; ohne jeglichen Tropfenfall, selbst bei ärgstem Regenwetter. Einzige Bezugsquelle des Original-Reformfensters. Kostenanschläge und Zeichnungen kostenfrei. (6 Zu beziehen durch Bernhard Thalacker, Leipzig-Gohlis. Lucas, die Lehre vom Baumschnitt. Mit 4 lithogr. Tafeln und 237 Holzschnitten. — 6. vollständig umgearbeitete Auflage. Elegant in Leinwand gebunden M 6,80. 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