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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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krankheiten". ausführlichere Mitteilungen ge macht. Die in durchbrochenen Töpfen in Lauberde kultivierten und mit Flusswasser ge gossenen Pflanzen, hauptsächlich der Varietät Ph. amabilis Rimestad ana, zeigten alle Blätter mit Ausnahme der jüngsten gelb bis schwarz fleckig. Die Krankheit schritt augenscheinlich von den älteren nach den jüngeren Blättern hin fort und äusserte sich in ihren Anfängen durch das Auftreten unregelmässig kreisrunder oder ovaler, bleicher, durchschimmernder Flecke. Dieselben sind über die ganze Blattfläche ver teilt, pflegen aber an der Spitze zuerst und am reichlichsten aufzutreten. Wenn derartige Blätter abgeschnitten werden und durch Ver dunstung Wasser verlieren, fühlt man, dass die bei Beginn der Erkrankung verbleichenden Stellen etwas schwielig über den gesunden Blatteil hervortreten. Bei dem Fortschreiten der Krankheit aber ändert sich dieses Verhält nis, indem alsbald die gelben Flecke ein weiss liches Aussehen erhalten und schüsselförmig einsinken. Dabei sieht man, dass einzelne be nachbarte Krankheitsherde miteinander ver schmelzen und zusammenhängende dünne, schliesslich tief schwarzbraun sich färbende Flächen bilden, die nunmehr wallartig von dem gesunden Gewebe eingeschlossen werden. Nach der Braunfärbung vergrössern sich aber die Flecke nicht mehr. Die Untersuchung hat nun ergeben, dass die papierdünne Beschaffen heit nicht durch Gewebeschwund infolge von Insektenbeschädigung oder Bakteriosis ent standen ist, sondern lediglich durch Zusammen trocknen der ihres Inhalts fast gänzlich be raubten Mesophyllzellen hervorgerufen wird. Nach eingehenden Erörterungen kommt Prof Sorauer zu folgendem Resultat: Fasst man die Ergebnisse zusammen, so erkennt man, dass die Erscheinung zunächst mit Verbrauch des Zellinhalts unter Vergilbung in einzelnen Ge webeherden beginnt. Damit verbunden ist eine Ausweitung der Zellen, wodurch das Gewebe zunächst über das Normale sich etwas ver- wölbt, um alsbald nach Bildung goldgelber, ölartiger Tropfen zusammen zu fallen und schliesslich sich zu bräunen und zu vertrocknen. Die gelben Tropfen, die im gebräunten abge storbenen Gewebe auch nicht mehr zu finden sind, gehören den Reaktionen nach in die Carotinreihe und deuten an, dass der Zellinhalt sich vorzeitig schnell ausgelebt hat. Die Aus weitung der Z llen steht in Verbindung mit der Eigentümlichkeit des Zusammenziehens des gesamten Zellinhalts bei 0 ycerineinwirkung zu kugeligen, lichtbrechenden Massen, die im ge sunden Gewebe nicht oder wenig hervortreten. In diesen Zellen ist Zucker nachweisbar, so dass man also auf eine abnorm gesteigerte Zuckerbildung schliessen muss. Aehnliche Zu stände kommen bei den echten Intumeszenzen vor, welche in Form schwieliger Erhabenheiten auf den Blättern von Laelia und Cattle ya von uns beobachtet worden sind und direkt auf Wasser und Wärmeüberschuss zurückgeführt werden müssen, zumal hier wie dort die Wan dungen der Gefässe tiefgebräunt sind. Es liegt also ein Ueberreizungszustand vor, der durch Veränderung der Kultur behoben werden kann. Die Pflanzen sind kühler und trockener zu halten. Da die Erde stark sauer reagierte, wurde Kalkzufuhr und behufs reichlicher Durch lüftung die Verwendung von Holzkohlenstückchen empfohlen. — Die Gloeosporium-Krankheit der Linden. la verschiedenen Gegenden Deutsch lands, namentlich im Harz bei Suderode wurde. schreibt die „Zeitschrift für Pflanzenkrankhei ten“, eine Krankheit beobachtet, die die Bäume zuweilen arg schädigt und daher nicht nur für den Pflanzenpathologen, sondern auch für den Gärtner und Forstmann von Wichtigkeit ist. Ueber die Erscheinungen und den Verlauf der Krankheit wird gesagt: Bereits im Mai, also zu einer Zeit, zu der die Jahrestriebe und mit hin auch die Blätter ihr Wachstum noch lange nicht abgeschlossen haben, bemerkte man auf den Blättern meist vereinzelt, oft aber auch in grösserer Anzahl runde, helle, scharf umgrenzte Flecken. Die Blattsubstanz ist da, wo sich ein solcher Fleck befindet, in ihrer ganzen Dicke abgestorben, gebleicht und vertrocknet, infolge dessen der Fleck auf beiden Seiten des Blattes sichtbar ist. Die Flecke sind recht charakte ristisch, von einer hellen gelblichen bis bräun lich-gelblichen Farbe, stets durch einen schmalen, dunkelgrünen Saum von dem gesunden, grünen Teil des Blattes scharf abgegrenzt und unter scheiden sich ohne weiteres und sehr deutlich von solchen Flecken der Lindenblätter, die durch andere Ursachen, als wie die hier be sprochene Krankheit, hervorgerufen werden. Auf der Oberseite der grösseren Flecke kann man in ihrem mittleren Teil zuweilen schon mit blossem Auge eine kleinere oder grössere An zahl dunkler Pünktchen wahrnehmen. Manch mal sieht man die Krankheitserscheinung nur an den Blättern. Sehr oft treten aber auch Beschädigungen der Blattstiele auf. Es zeigt sich dann an einer Seite des Blattstiels ein kleinerer oder grösserer, meist ovaler, schwärz licher Fleck. Die Substanz des Blattstiels ist an der betreffenden Stelle eingesunken und ab gestorben. Infolgedessen ist der Blattspiel an dieser Stelle leicht geknickt. N.cht selten er langt aber der dunkle Fleck eine solche Aus dehnung, dass die Wasserleitung unterbrochen wird und infolgedessen das ganze Blatt alsbald eintrocknet. Oft kcmmt es auch vor, dass das noch grüne Blatt infolge seiner Schwere an der erkrankten Stulle des Stieles abbricht. Bereits in der zweiten Hälfte des Mal kann man Tausende noch grüner B.ätter unter den erkrankten Linden am Erdboden finden. Diese Fleckenbildung geht aber selbst auf die Zweige über. Es zeigen sich am unteren Teile der Jahrestriebe schwärzliche, eingesunkene Flecke von verschiedener Grösse. Auch diese Be schädigungen gehen oft so tief in die Substanz des Zweiges hinein, dass er an jener Stelle knickt und dann vertrocknen muss. Auch Blüten und Fiügeiblätter werden von der Krank heit nicht verschont. Bis jetzt wurde die Krankheit hauptsächlich an Tilia parviilora be obachtet. D.e Ursache dieser Erscheinung wird auf den als Gloeosporium Tuiae oder Gl. tliae- colum, die beide identisch sein sollen, bestimm ten PJz zurückgeführt. Zur Bekämpfurg der Krankheit können noch keine positiven Vor schläge gemacht werden. Hat sich die Krank heit in einer Baumschule unangenehm bemerk bar gemacht, so wird empfohlen, alle Zweige, welche die charakteristischen eingesunkenen, schwarzen Rindenflecke auf weisen, zurückzu schneiden und die Bäumchen etwa im April unmittelbar vor oder während der Entfaltung der Blattknospen mit einem geeigneten Piz- bekämpfungsmittel, am besten mit einer 1 bis 2 prozent. Kupfervitriolkalkbrühe zu bespritzen. Fragekasten für Rechtssachen. Frage A. K. in N. 1. Ich betreibe hier seit ca. 30 Jahren eine Handelsgärtnerei verbunden mit etwas Samenhandel und Landwirtschaft. Jedes Jaar kaufe ich einige Azaleen und Palmen, welche den Betrag I von höchstens 100 Mk. erreichen. Seit 2 Jahren bin ich nun zu einem Beitrag zur Gewerbesteuer und zur I Handwerkskammer herangezogen worden, und in diesem Jahre soll ich nun auch noch zur landwirt schaftlichen Berufs-Genossenschaft kommen. Bin ich verpflichtet, diese 3 verschiedenen Steuern zu be zahlen? 2. An meinem Grundstück ist die Strasse einer Neubepflasteruug unterzogen worden, wodurch die Toreinfahrt um 35 cm erhöht wurde, und entlang des Zaunes soll ebenfalls in derselben Höhe aufgefüllt werden. Das habe ich aber nicht zugegeben, da dann der Zaun nicht mehr sein richtige Höhe haben würde. Ist nun die Gemeinde verpf.ichtet, mir die Einfahrt im Hofe neu zu bepflastern und das Tor zu heben, und kann ich die Gemeinde verantwortlich machen für den eventuellen Schaden, der mir durch das Zufliessen von Wasser oder eintretendes Wild entstehen kann? Antwort: 1. Der landwirtschaftlichen Berufsge nossenschaft müssen Sie unsers Erachtens angehören. Ebenso wenig werden Sie nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften und gerichtlichen Entschei dungen von der Gewerbesteuer loskommen., Dagegen haben Sie Beiträge zur Handwerkskammer, wie wir schon oft an dieser Stelle dargetan haben, nicht zu zahlen. Erheben Sie dagegen Beschwerde und stützen Sie sich auf den diesbezüglichen Erlass des preussischen Staatsministers Möller. 2. Wenn die Strasse not wendiger Weise neu bepflastert und erhöht werden muss, so müssen Sie sich dem fügen, können aber verlangen, dass die Gemeinde Ihnen die Auslagen er setzt, die dadurch entstehen, dass Ihrem Grundstücke der Zugang erschwert wird. Diese Kosten muss die Gemeinde mit übernehmen. Den Schaden, der aus Wasserzuflüssen entstände, hätte sie ebenfalls zu ver güten. Bezüglich der Erhöhung des Zaunes gilt unsres Erachtens dasselbe. Frage F. H. in F. Unterzeichneter pflanzte An fangs des Monats in einem Privatgarten 22 Stück senkrechte Apfelcordons; auf Doucin veredelt, mit Lattenetage in Höhe von 3 Meter. Die Cordons stehen 1 Meter von der Grenze des Nachbars ent fernt. Nun klagte der Nachbar gegen diese Pflanzung und behauptet, sie müsse unbedingt 3 Meter von der Grenze Entfernung haben. Der Besitzer natürlich ent fernte sie nicht. Nun wurde geklagt beim Kgl. Amts gericht hier und am 1. Dezember wird eineVerhand- lung stattfinden. Hierdurch möchte ich Sie ersuchen, mir darüber eine Aufklärung zu geben, wie weit Cordons von der Grenze entfernt gepflanzt werden dürfen, und wie hoch die Lattenetage sein darf. Bitte auch die in Frage kommenden Paragiaphen des Ge setzbuches anzugeben. Antwort: Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält darüber, wie weit eine Obstbaumanlage von der Grenze entfernt zu halten ist, keine Vorschrften. Es würden also nur etwaige landrechtliche Bestimmungen in Frage kommen können. Meist genügt schon eine Ent fernung von 45—50 cm; bei einer Schädigung des nachbarlichen landwirtschaftlichen Betriebes aber eine solche von 2 Meter, wenn die Anlagen selbst über 2 Meter hoch sind, ist eine solche von 4 Meter vor geschrieben. Doch werden Stein- und Kerobstbäume nicht davon ausgenommen. Frage F. R. in L. Ich kaufte im Sommer von einem Reisenden, welcher eine belgische Firma mit vertrat, einen Posten Pflanzen. Ende August sah ich meine Bestellung nochmals durch und ersah, dass ich verschiedene Lieferungen von F rmen verkleinern musste. — Ich schrieb auch unter anderm an obige Füma in Belgien. Alle andern Firmen erklärten sich einverstanden, und bestätigten meine Schreiben. Nur obige liess nichts von sich hören, und dachte ich auch nicht weiter daran, bis ich die Faktura erhielt, in welcher mir angezeigt wurde, dass die ganze Bestellung ausgeführt war. — Ebenso war die Ware einzeln im Waggon verpackt, durch einen Spediteur an mich gesardt und kam dazu zerbrochen und viel zu teuer durch diese Versendung an. Ferner war die Ware viel zu klein und schwach für den Preis. — Ich habe sofort reklamiert und die Pflanzen zur Verfügung gesteht, resp. den angemessenen Wert dafür geboten. Nach mehrmaligem Hm- und Herschrei- ben wul Lieferant die Ware hier in der Umgebung verkaufen, re:p. soll an seine Adresse zurück gehen. — Ich will für meine bezahlte Fracht von ca. 83 Mk. Pflanzen zurück behalten. — Lieferant sagt: ich muss nach dem Handelsgesetz die Fracht nach hierher tragen, er nach Belgien zurück. Stimmt die ses? — Da ich verschiedene Sachen wie Boronien, Cytisus, Acacien pp. aber notwendig für meine B u- mengeschäite gebrauche, kann ich denselben ersatz pflichtig machen? — Kann ich für den Tiansport der Sachen von der Bahn und für Aufbewahrung (Ob jekt der Pflanzen ca. 550 Fres.), welches ca. 3 Wochen dauert, Entschädigung beanspruchen? Antwort: Auf eine Reduzierung der Bestellung braucht sich die Firma nicht einzulassen. Wer den Schaden des Transportes zu tragen hat, richtet siel danach, wo der Erfüllungsort ist. War dieser am Sitze der Handelsniederlassung der Firma, so fällt er Ihnen zu, wenn nicht die Firma eine Schuld bei der Verpackung betrifft, was der Fall zu sein scheint. Wenn obendrein die Ware der Bestellung nicht ent sprach, so waren Sie berechtigt, dieselbe zur Verfügung zu stellen, und haben auch keine Fracht zu zahlen. Sie können wegen der Fracht die Pflanzen zurück behalten. Schadenersatz können Sie nur fordern, wenn den Lieferanten ein Verschulden trifft. Wegen der Aufbewahrung können Sie Lagergeld nicht be anspruchen. Sie konnten aber die Waren zu einem Spediteur geben. Konkurse. Ueber das Vermögen des Gärtners Hermann Selka in Posen, Mühltor 1—4, wurde am 14. No vember 1904 das Konkursverfahren eröffnet Ver walter: Kaufmann Paul Hill in Posen. Offener Arrest mit Anzeige- sowie Anmeldefrist bis zum 10. Dezember 1904. Erste Gläubigerversammlung am 14. Dezember 1904, Vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 17. Dezember 1904, Vormittags 101/2 Uhr, im Zimmer 35 des Amtsgerichtsgebäudes in Posen. Gebrauchsmusterregister. In das Gebrauchsmusterregister wurde eingetra gen für: August Raschig, Brandenburg (Havel) unter Klasse 45 f 237300, Horde für Obstschränke mit aus geviertteiltem Rundstab hergestellten Leisten. Handelsregister. In Schleswig wurde die Firma Schleswiger Baumschule, Gerhard Lemper, E. Mohrbutter Nachfolger in Schleswig und als deren Inhaber der Gärtner Franz Gerhard Lemper in Schleswig ein getragen Patente. Als Patent wurde angemeldet von: Adolph Fuchs, Burg Dattenberg, Rhein, unter Klasse 45f. F. 18425', eine Vorrichtung zum Sammeln und Töten von Insekten und deren Brut. Neue Firmen. Witold Breyer, Blumenhandlung, Dessau, Friedrstr. 3. Richard Elze, Handelsgärtnerei, Dessau. Fritz Hensel, Haudeisgärtnerei, Schweiz a. Weichsel. Ludwig Herzog, Handelsgärtnerei,Kulmbach, Hinter d. neuen Friedhof. G. Jensch, Handelsgärtnerei, Spremberg, Bautzenerstr. 24. M. Klingel, Handelsgärtnerei, Winnsheim (O.-Amt Leonberg) Württbg. Kupfer & Co., Baumschule, Rixdorf. Adolf Merkel, Handelsgärtnerei, Einbeck (Hann.). H. Neuer, Baumschule, Neckarsteinbach (Hess -Stackbg.). Carl Pantel, Blumenhandluug, Beeck b. Ruhr ort, Kaiserstr. 160 Aug. Stapel, Garten-Ingenieur, Gera (Reuss). C. Worch, Handelsgärtnerei, Lauchstädt (Bz. Halle). F irmen» Aend erungen. Hermann Böhmer in Berthelsdorf verlegte seine Gärtnerei nach Cossen in Sachsen. W. Richter, bekannter Kartoffelzüchter in Zwickau verkaufte seine Kartoffelzucht-Anstalt an die Firma Reese G. m. b. H. in Hameln und wird das Geschäft unter der Firma Wilhelm Richter in Hameln weitergeführt. Friedrich Kretschmann übernahm die mit Landschaftsgärtnerei verbundene Blumen- u. Samen handlung von Carl Dix in Werdau i. Sa. Die Handelsgärtnerei von Jul. Lepper in Bederkesa ging in den Besitz von 0. Michel unter der Firm Lepper’s Gärtnerei, Inh. 0. Michel, über. Max Malchow verlegte seine Gärtnerei von Wilhelmsaue b. Letschin nach Ortwig i. Oderbruch. W. Riemer übernahm die Gärtnerei von Arthur Röhnisch in Wittenberge (Bz. Potsdam). Friedrich Böhme verlegte seine Gärtnerei von Campe b. Berne nach Wilhelmshaven, Ost friesenstrasse 69. Erloschene Firmen. Scholz & Schnabel N acht., Samenhdlg., Breslau Beilagen kosten zwischen den Textseite: 1000 Stück bis 6 Or. Gewicht 5 Ml: ieseret katma pro Zeüie 3 Piz. bei Windeholungea Rabatt {Arumsuncium,' 4 Freesia refr. alba, Babiana, 2 $ Iris hispanica, Arundo Donax, 2 9 k Lil. Harrisii, etc. für sofortige 2 $ Lieferung. — Preise auf Verlangen. 2 Hans L. Zinck, > 2 • Mühlberg i. Thür. (4 2 Spargelpflanzen Ruhm von Braunschweig, der Samen hierzu ist nur wirklich I. Qual, und wird eine Anlage m t solchen Pflanzen sehr gute Erträge liefern, trotz der Trockenheit in diesem Jahre sehr schöne, gesunde Pflanzen Vorrat bedeutend, °/006,—, bei Ab nahme grösserer Posten Preise brieflich Für Frürjahrslieferung nehme schon jetzt Bestellung an. Proben frei! 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