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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Staaten und zwar hauptsächlich von New York und Maine übertroffen worden. Die Ausfuhr der Vereinigten Staaten betrug im vorigen Jahre, wie wir schon kürzlich meldeten 21/2 Millionen Fass Aepfel, in der Hauptsache aus New York und New England stammend, die Totalernte belief sich aber auf 45—50 Mil lionen Fass. Wie neuerdings berichtet wird, soll die diesjährige Ernte die des Vorjahres noch übertreffen und man rechnet mit einem Ergebnis von 60—70 Millionen Fass, zu welcher Zunahme besonders wieder die Staaten von New England und New York beitragen. In Kanada ist die Apfelernte so reichlich aus gefallen, das für den Export 2 Millionen Fass übrig bleiben sollen. Die Preise haben einen ganz niederen Stand eingenommen, denn die dortigen Produzenten sind zufrieden, wenn sie einen Durchschnittspreis von $ 1,50 pro Fass erzie len. Es ist jedenfalls mit Sicherheit anzunehmen, dass sich die amerikanische Obstausfuhr bei weitem nicht so günstig gestaltet wie im vori gen Jahre, denn nicht allein Deutschland, son dern auch Frankreich, die Schweiz, Oesterreich, England etc. haben gute Obsternten zu ver zeichnen gehabt. — Eine Spezialübersicht über den Gartenbauhandel Oesterreich-Ungarns ergibt im Jahre 1903 folgende Zahlen: 1. Einfuhr: Weintrauben 13124 dz im Wert von 486768 Kr., aus Deutschland 254 dz im Wert von 12 596 Kr. Ananas 510 dz im Wert von 178 500 Kr., aus Deutschland 184 dz im Wert von 64 400 Kr. Nüsse und Haselnüsse 61 538 dz im Wert von 3077 858 Kr., aus Deutschland 841 dz im Wert von 42 050Kr. Feine Tafelgemüse 193 184 dz im Wert von 4 857 542 Kr., aus Deutschland 52 509 dz im Wert von 735 126 Kr. Anderes Gemüse, Kraut u. s. w. 254 461 dz im Wert von 2 799 071 Kr., aus Deutschland 96 933 dz im Wert von 10 66 263 Kr. Getrocknetes und zubereitetes Gemüse 2 420 dz im Wert von 60 500 Kr., aus Deutschland 697 dz im Wert von 17 425 Kr. Kirschen, Weichsein, Beeren aller Art 66 263 dz im Wert von 19 878 90 Kr., aus Deutschland 4 947 dz im Wert von 148 410 Kr. Anderes frisches Obst 188 068 dz im Wert von 3 634 250 Kr., aus Deutschland 8 401 dz im Wert von 16 8020 Kr. Sämereien (nicht landwirtschaftliche) 132 480 dz • im Wert von 9 273 600 Kr., aus Deutschland 98 559 dz im Wert von 6 899 130 Kr. Frische Zierblumen aller Art 29 987 dz im Wert von 1 439 220 Kr., aus Deutschland 592 dz im Wert von 35 520 Kr. Setzlinge von Obstbäumen und Reben 1 428 dz im Wert von 148 200 Kr., aus Deutschland 1261 dz im Wert von 116 100 Kr. Lebende Gewächse 29 991 dz im Wert von 1 149 640 Kr., aus Deutschland 20 613 dz im Wert von 824 520 Kr. 2. Ausfuhr: Weintrauben 15 829 dz im Wert von 554 015 Kr., nach Deutschland 15 085 dz im Wert von 527 975 Kr. Nüsse und Haselnüsse 1302 dz im Wert von 59 892 Kr., nach Deutschland 1501 dzimWert von 48346Kr. Feine Tafelgemüse 156 249 dz im Wert von 2 533 202 Kr., nach Deutschland 141 289 dz im Wert von 2 260 624 Kr. Anderes Gemüse 242 233 dz im Wert von 2 665 663 Kr., nach Deutschland 145 81 dz im Wert von 15 98891 Kr. Getrocknetes und zubereitetes Gemüse 10 040 dz im Wert von 251000 Kr., nach Deutschland 5820 dz im Wert von 145 500 Kr. Kirschen, Weichsein, Beeren 48 988 dz im Wert von 881 784 Kr., nach Deutschland 43 650 dz im Wert von 785 700 Kr. Anderes Obst, frisch 1014 341 dz im Wert von 20 286 820 Kr., nach Deutschland 977 825 dz im Wert von 19 556 500 Kr. Sämereien (nicht landwirtschaftliche) 39 747 dz im Wert von 2 076 085 Kr., nach Deutschland 13 435 dz im Wert von 738 925 Kr. Frische Zierblumen aller Art 5621 dz im Wert von 393 470 Kr., nach Deutschland 4920 dz im Wert von 344 400 Kr. Setzlinge von Obstbäumen und Reben 2841 dz im Wert von 284 100 Kr., nach Deutschland 401 dz im Wert von 40 100 Kr. Lebende Gewächse aller Art 3471 dz im Wert von 138 840 Kr., nach Deutschland 1900 dz im Wert von 76 000 Kr. Wir kommen auf diese interessanten statistischen Ergebnisse nochmals zurück. — Die Cideräpfelernte Frankreichs war nach „Semaine agricole“ im Jahre 1904 gegen das schlechte Vorjahr eine sehr reiche, und während im Vorjahr 1000 kg Aepfel 150—165 Fres, kosteten, fielen in diesem Jahre die Preise auf 40—50 Fres. — Nach dem neuen Zolltarif für Panama können in der ersten Klasse der Waren lebende Pflanzen aller Art, Sämereien, Ableger und Schösslinge der Weinrebe zollfrei eingeführt werden. — Zollbefreiung von Sämereien in Uruguay. Durch ein Gesetz vom 16. Juli dieses Jahres ist die Regierung ermächtigt worden, während eines Zeitraumes von drei Jahren die Einfuhr von ihr bestimmter Sämereien frei von Zoll, Lager- und Krangebühren sowie von Stempelsteuer zu gestatten. Rechtspflege. — Die Fakturenklausel „Ziel 3 Mo nate netto gegen unsre Tratte oder Kassa innerhalb 30 Tagen mit 11/2°/0 Skonto“ bedeutet, dass der Lieferant berech tigt sein will, alsbald bei der Lieferung der Ware eine Tratte zu ziehen. Der Empfänger kann jedoch, nach einem Gutachten der Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft, die Trassierung ablehnen mit der Erklärung, dass er innerhalb 30 Tagen unter Abzug von 1 1/2 % Barzahlung leisten wolle. Gibt der Empfänger diese Er klärung nicht ab oder unterlässt er die Bar zahlung innerhalb des angegebenen Zeitraumes, so ist der Lieferant berechtigt, eine Tratte, fällig vom Datum der Faktura, zu ziehen, deren Accept nunmehr der Empfänger der Ware nicht mehr verweigern darf. Eine Verpflichtung des Empfängers zur Barzahlung nach Ablauf von 30 Tagen, lediglich deshalb, weil derselbe die Trassierung innerhalb dieses Zeitraumes nicht verlangt hat, kann nicht als Handelsgebrauch anerkannt werden. — Postkarten mit bayrischer Marke, die im Reichspostgebiet von Württemberg aus geliefert werden, gelten als unfrankiert. Sind solche Karten indessen nach Bayern gerichtet, so wird vom Empfänger nur der nach Abzug des Wertes der Marke verbleibende Betrag ein gezogen. Eine hier eingelieferte, mit einer bayrischen Fünfpfennigmarke versehene Post karte nach München würde sonach den Emp fänger noch 5 Pf. Porto kosten. Dasselbe Ver fahren findet auch bei den in Bayern aufgelie ferten und nach dem Reiehspostgebiet oder Württemberg gerichteten Postkarten Anwen dung, die mit einer Marke des Deutschen Reichs versehen sind. Die ganze Markenverschieden heit zwischen dem Reiche und Bayern ist sehr zu beklagen, namentlich weil es bayrische Ge schäftsleute trotz aller Mahnungen nicht unter lassen können, bayrische Marken nach dem Reiche als Zahlung mitzugeben. Dieselben sollten ohne weiteres zurückgewiesen werden. — Handelsbrauch im Samenhandel. Im Handel mit Weissklee ist es nicht üblich, dass auf Grund der Erklärung des Verkäufers: „eine absolute Garantie für Seidefreiheit könne nicht übernommen werden, da die Atteste zweier Anstalten zwar auf seidefrei lauteten, eine andere dagegen 1 Kom Seide feststelle“, eine Lieferung als vertragsmässig zugelassen werden muss, in welcher sich acht Körner Seide in 200 Gramm vorfinden, vielmehr war, nach einem Gutachten der Aeltesten der Kauf mannschaft in Berlin, bei solcher Feststellung durch die Versuchsstation die Ware nicht mehr als vertragsmässig anzusehen. Das Mindest quantum, das einer Versuchs- oder Prüfungs anstalt dabei zur Feststellung des Seidengehaltes einzusenden ist, beträgt 50 g, meistenteils wird jedoch eine Probe bis zu 250 g eingesandt und diese alsdann von der Prüfungsanstalt unter sucht. — Schadenersatzpflicht beim Hinab fallen eines Rolladens in einem Blumen geschäft. In einem Blumengeschäft in D. war an der Eingangstür ein Rolladen ange bracht, dessen Aufwindungsgurt durch Herab drücken eines kleinen Hebels befestigt wurde, wenn der Laden aufgezogen war. Als ein Be amter Blumen kaufen wollte, stürzte der Laden herab, was übrigens schon früher einmal pas siert war und verletzte den Einkäufer schwer an der Schulter. Die Verletzung war so schwer, dass äusser den Kurkosten von ungefähr 2000 Mk. eine jährliche Rente von 1700 Mk. pro Jahr bis zum 65. Lebensjahre, und von da ab von 1270 Mk. pro Jahr gefordert wurde. Das Kölner Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Inhaber des Geschäftes diese Rente zu zahlen hat, da er verpflichtet sei, für eine ausreichende Befestigung des Rolladens Sorge zu tragen. Diese sei in der Vorrichtung mit dem Hebel nicht zu erblicken, da eine solche Einrichtung zuweilen versagen könne. Man sieht daraus, wie vorsichtig ein Ladeninhaber sein muss. Die Rente ist so hoch, dass deren Bestreitung jemand geschäftlich ruinieren kann. — Bedienung der beim Laden schluss schon anwesenden Kunden. Die einheitliche Entscheidung der Frage, ob die Bestimmvng in § 139e der Gew.-O., wo nach die beim Ladenschluss im Laden schon anwesenden Kunden noch bedient werden dür fen, auch auf den Geschäftsverkehr an Sonn- und Festtagen anzuwenden sei, ist von der Handelskammer Wiesbaden angeregt worden. Während das Kammergericht zu Berlin und die Mehrzahl der höchsten deutschen Gerichtshöfe diese Frage unbegreiflicherweise verneint haben, hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe sie be jaht, so dass im Grossherzogtum Baden das Bedienen derartiger Kunden nach Schluss der für den Geschäftsverkehr an Sonn- und Fest tagen festgesetzten Stunden gestattet, in den übrigen meisten deutschen Staaten aber zumeist straffällig ist. Das ist eine Rechtsverschieden heit, die allerdings schleunigst beseitigt werden müsste. Ausstellungen. — Eine Blumen-, Obst-und Gemüse- Ausstellung wurde in Wien am 10. No vember eröffnet, die in Bezug auf die erfolgten Einsendungen einen recht günstigen Eindruck machte. In zahlreichen Gruppen waren pracht volle Begonien „Gloire de Lorraine“ ausge stellt. Die bekannte Gärtnerei des Fürsten Schwarzenberg hat auch diesmal wieder eine grossartige Sammlung von Palmen in einer grossen Gruppe, die von Hofgärtner Bayer geschmack voll arrangiert war, aufgestellt. Chrysanthemum waren in zahlreichen Sorten und schönster Entwicklung vertreten. Aus den Schön brunner Gewächshäusern stammten eben falls eine Reihe von schönen und seltenen Palmen sowie prachtvolle Orchideen. Die gräflich Harrachsche Schlossgärtnerei hatte schönes Obst sowie verschiedenartige Blüten- pflanzen, besonders zahlreiche Sorten von Chrysanthemum ausgestellt. In der Hauptsache sind noch von ausgestellten Pflanzen getriebener Flieder, Maiblumen, Tuberosen und Gladiolen zu erwähnen. Von Baumschulartikeln waren vorherrschend Rosen, Obstbäume und Koniferen vertreten. — Die Chrysanthemum-Ausstellung in Karlsruhe. Der „Verein selbständiger Handelsgärtner zu Karlsruhe und Umgebung“ veranstaltete vom 12.—15. November eine Chrysanthemum-Ausstellung, die sich einer zahl reichen Beteiligung zu erfreuen hatte und recht vorzügliche Leistungen in sich schloss. Trotz dem der Sommer 1904 so ungünstig für die Kultur der Chrysanthemum war, liessen sich dennoch wirklich tadellose Blumen auf dieser Ausstellung wahrnehmen. Äusser Chrysanthe mum waren auch eine Reihe von Winterblüten pflanzen, hauptsächlich Cyclamen und Primula obconica von F. & K. K ö 1 s c h - Karlsruhe, Primula chinensis von Teuscher -Eggenstein ausgestellt. Eine Gruppe eintriebiger Chry santhemum hatte W. B r e h m - Karlsruhe ein gesandt und ein Beet mit der Sorte „Liliput“ war von Lönne & Sprotte in ausserordent lich reichblühenden Pflanzen ausgestellt. Hoch stämmige Chrysanthemum hatten Steeger- Mühlberg, Brehm - Karlsruhe und H. Trede, Inhaber der Firma E. Hummel eingesandt. Von grosser Vollkommenheit waren die zu grösseren zart malvenrosa, eine wundervolle Farbe, ist sicherlich die beste aller rosafarbenen Sorten; Terra Cotta macht prachtvolle grosse Blumen von klarem Terrakotta, die Rückseite der Petalen ist goldig bernsteinfarben; Souvenir de Calvat pre, eine sehr gute weisse Soite mit rosa Schein; Mrs. F. S. Vallis, eine sehr wertvolle dunkelrote Varietät; Mrs. E. Thirkell dunkel gelb; Mrs. A. R. Knight, orangegelb. Als einige Sorten von 1903 mit wundervoll ge formten und gefärbten Blumen fielen uns be sonders folgende auf: Dorothy Pywell, elfen beinweiss; Guy Hamilton, weiss mit grünlicher Tönung; Mile. Clementine Touzet, weiss mit fleischfarben; Mr. F. S. Vallis, hell zitrongelb; Mrs. Alexander Mc. Kinley, rosig terrakotta; Nellie Bean, weiss und zart lavendelrosa; Queen Alexandra, rosig lachsfarben mit chamois. Als bewährte ältere Sorten sind noch folgende anzuführen: Charles Longley, Earl of Aran, Mile. Marie Ligen Mrs. J. E. Neville, eine reinweisse Sorte; Sada Yacco; G. W. Childs, dunkelrot; Western King, sichere, späte weisse Sorte und Lady Francis Osborne. Zwei prachtvolle grün blühende Neuheiten sind: Meerleuchten, grün lich weiss mit meergrüner Mitte, die Petalen sind strahlig fadenförmig, eine äusserst zierliche Blume; Sybaris von feinster lichtgrüner Farbe mit zarteren Petalen als Mme. Ed. Roger. Ein kleines Neuheitensortiment hatte ferner Otto Heyneck-Magdeburg ausgestellt. Erwähnens wert sind die folgenden Sorten: Mme. Mar guerite de Mons, mit grosser, gut gefüllter, tiefgelber Blume; Shakers, dunkelrot; Chry- santhemiste Montigny, eine gelbblühende, schön geformte japanische Sorte; Prinzessin von Schaumburg-Lippe, schön geformte Blume; Sapho, Blume von schöner rosa Farbe. Unter dem Chrysanthemumsortiment von Otto Thalacker-Gohlis fiel besonders eine schöne leuchtend karminrosa Sorte „Satin Rose“ auf. Sie ist nicht nur ganz vorzüglich zum Schnitt, sondern bewährt sich auch als Topf pflanze, da sie gesundes und gut haltendes Laub entwickelt, und kann daher nicht genug empfohlen werden. — In einem zweiten Bericht kommen wir eingehender auf die anderen Aus stellungsobjekte zurück. Vermischtes. — Die Rosenölernte in Bulgarien hat nach der Handelsstatistik seit 30 Jahren kein so günstiges Ergebnis wie im Jahre 1904 zu verzeichnen gehabt. Es wird berechnet, dass 13 700 Pfund Rosenöl erzielt wurden. Zur Gewinnung des Rosenöles werden bekanntlich am meisten die Damaszenerrosen (Rosa damas- cena) angepflanzt. Sie ist eine ziemlich em pfindliche Pflanze, so dass, wenn während der Blüte Frost eintritt, die ganze Ernte zerstört werden kann. Die Ernte dauert in der Regel vom 20. Mai bis 15. Juni, und ein Gebiet von 40 Ar gibt 3 300 Pfund Rosen. Die Blumen werden schon gepflückt, wenn sie noch in Knospe stehen. Für die Gewinnung des Rosen öles kommen äusser Bulgarien auch Ostindien, China, Persien, sowie Südfrankreich in Betracht. Das Oel kommt in mit weissem Filz überzogenen, hermetisch verschlossenen Zinnflaschen über Konstantinopel in den Handel. Seit 1884 stellen Schimmel & Co. in Leipzig Rosenöl her, welches in Feinheit des Geruches dem tür kischen weit überlegen ist. — Ueber die Organisation des Pflanzenschutzdienstes in Sachsen refer ierte im sächsischen Landeskulfurrat Geheimer Hofrat Professor Dr. Kirchner-Leipzig. Er vertrat folgende Anträge: Der Landeskulturrat wolle beschliessen, auf die Verordnung des königlichen Ministeriums des Innern dahin zu wirken, dass der Pflanzenschutzdienst in Sachsen in der vom Landeskulturrate in seiner Denkschrift vom 19. Mai 1903 vorgeschlagenen Weise eingerichtet werde, und ferner beim Ministerium zu beantragen, dass die landwirt schaftlichen Staats- und die landwirtschaftlichen Diplomprüfungen an der Universität Leipzig durch folgende Fächer ergänzt werden können: Die Pflanzenpathologie, die Pflanzenzüchtung, die landwirtschaftliche Maschinen- und Geräte kunde, das Molkereiwesen, das landwirtschaft liche Genossenschaftswesen. Diesen Anträgen wurde einstimmig zugestimmt. — Ueber die Vertretung des säch sischen Gartenbaues im Landeskultur rat wurde in der 42. Gesamtsitzung des sächsischen Landeskulturrats folgende Bestim mung vorgeschlagen: „Der Ausschuss für Gar tenbau besteht aus 6 Mitgliedern, deren Wahl auf sechs Jahre in sechs Wahlbezirken, die vom Ministerium des Innern gebildet werden, zugleich mit den Wahlen zum Landeskulturrat erfolgt. Stimmberechtigt sind alle männlichen volljährigen, im Besitze der bürgerlichen Ehren rechte befindlichen Inhaber bezw. Bevollmäch tigten derjenigen gärtnerischen Betriebe, die zur Deckung des aus der Vertretung des Gar tenbaues beim Landeskulturrat erwachsenden Aufwandes Beiträge zu leisten verpflichtet sind. Wählbar sind alle Inhaber bezw. zur Ausübung des Stimmrechts Bevollmächtigte, sofern sie das 30. Lebensjahr zurückgelegt haben, die sächsische Staatsangehörigkeit und die bürger lichen und politischen Rechte besitzen“. Be züglich der letzten beiden Punkte ergaben sich im Laufe der Debatte verschiedene Bedenken. Was die Festlegung der Grenze, bis zu welcher der Landeskulturrat Beiträge erheben kann, auf einen Pfennig angeht, so bedeutet das eine wesentliche Erhöhung gegenüber dem, was jetzt erhoben werden darf. Das könnte, wie betont wurde, im Lande falsche Befürchtungen erwecken, als beabsichtige man in nächster Z it besondere Anforderungen an die Beitragen den zu stellen. Bezüglich der Vertretung des Gartenbaues im Landeskulturrat wurde die Frage aufgeworfen, ob man auch die kleinen Gärtnereien (bis zu 120 Steuereinheiten) mit zu der Wahl und damit auch zu den Beiträgen heranziehen solle. Beide Punkte wurden einem Sonderausschüsse zur Vorberatung überwiesen. Im übrigen wurden die Vorschläge zur Abände rung des genannten Gesetzes in dem gekenn zeichneten Sinne angenommen. — Der botanische Garten in Bremen, über den wir neulich eine kurze Mitteilung brachten, soll hauptsächlich als Bildungsmittel dienen und in seiner ganzen Anlage vorzugs weise den Bedürfnissen des Schulunterrichts angepasst werden. Er soll aber zugleich auch ein Erholungsort sein, weshalb auch bei der Anlegung auf landschaftliche Schönheiten Rück sicht genommen wird. Die dortigen Schul behörden haben sich über die Wichtigkeit eines solchen Gartens als Lehr- und Bildungsmittel überzeugt, da nur die Beobachtung im Freien das Verständnis der Lebensbedingungen für die Pflanzen ermöglicht. Man beabsichtigt, die einzelnrn Arten nach den Ursprungsländern zu gruppieren und besonders die mehr und mehr verschwindende einheimische Vegetation der Heide und des Moores, der Düne und des Strandes, soweit es möglich ist, dort einzubürgern und somit zur Anschauung zu bringen. Wie noch mitgeteilt wird, bleibt der Garten Eigen tum des Kaufmanns Schuette, der sämtliche Kosten der Anlage und der Unterhaltung über nimmt. Die für die Fortführung des Unternehmens erforderlichen Mittel sollen für 25 Jahre sicher gestellt werden. Der Zutritt wird während des grössten Teiles des Tages allen Erwachsenen und den von Ihnen beaufsichtigten Kindern offen stehen.
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