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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Qualität durchaus nicht mit vorzüglich" be zeichnen; diese Kulturen befinden sich fast ausschliesslich in Westholland. In den Baumschulen-Betrieben lässt sich gleichfalls eine intensive Ausdehnung in den letzten Jahren feststellen. Es gilt dies vor allem für die Orte Boskoop und Aismeer Äusser den Forst- und Heckenpflanzen ist es dort vor allem die Rosenzucht, die Kultur der pon- tischen Azaleen, Rhododendron und der immer grünen Gehölze. Auch beschäftigt man sich neuerdings in der Umgebung von Boskoop mit der Kultur von Gewächshauspflanzen und zieht Palmen, indische Azaleen, sowie Treibgehölze, zumeist Flieder, in bedeutendem Masse an Der Absatz ist ebenfalls befriedigend; hierbei steht Deutschland in dem Vordergrund, wohin sehr grosse Posten Obstbäume verlangt wer den. Für die jüngeren Pflanzungen musste die übermässige Feuchtigkeit von Nachteil sein; die Pflanzen sind schwach geblieben und erzielten nicht den sonst üblichen Preis. Von Oudenbosch, Naarden und Bussum sowie Aismeer werden die gleichen günstigen Absatz verhältnisse gemeldet. Man hat mit Erfolg Ge schäftsverbindungen mit Amerika angebahnt und trotz der hohen Einfuhrzölle, die auch in Kanada neuerdings erhoben werden, sollen belangreiche Bestellungen eingegangen sein. Bei Oudenbosch wird bemerkt, dass man stark damit beschäftigt ist, die Kultur der sogenannten „Holsteinschen Artikel“ zu pflegen, um mit den Halstenbeker und Pinneberger Baumschulen auf dem Welt markt erfolgreich konkurrieren zu können. In Aismeer hat man sich auf die Kastentreiberei der Rosen gelegt und schickt neuerdings vor allem nach Deutschland im April und Mai, wenn die südfranzösischen und italienischen Blumen zu Ende gehen, die Erzeugnisse zu uns, wo diese, dem Bericht zufolge, gut be zahlt werden. Der Verkauf von Koniferen und Ziersträuchern sowie Obstbäumen soll in Gelderland nicht so günstige Resultate erzielt haben, da Deutschland zu wenig bezog, so dass die Bestände teilweise unverkäuflich blieben. Die Witterungsverhältnisse haben auch auf die Blumenzwiebelkulturen nachteilig ein gewirkt. Der starke Frost, welcher im No vember so unerwartet einsetzte, hat, da viele Felder noch nicht bedeckt waren, grossen Schaden verursacht. Am meisten haben die Hyazinthen gelitten. Die Zwiebeln sind un regelmässig aufgekommen und die Ware blieb dadurch schwach. Der Total Verlust an Hya zinthenzwiebeln wird auf 20% angegeben. Die später eintretende nasse Witterung war der Ausbildung ebenfalls nicht förderlich, weshalb auch der Bericht angibt, die Ausbeute in den wichtigsten Artikeln sei weit unter dem Durch schnitt geblieben. Auch im Spätsommer, als die Neuanpflanzungen im Vorjahre vorgenom men wurden, hielten die starken Regenfälle die Arbeiten sehr auf, wodurch in manchen Distrik ten das Legen der Zwiebeln zur Weiterkultur unterbrochen werden musste. Trotz der ge ringen Qualität erzielten besonders Hyazinthen zunächst höhere Preise, ebenso Narzissen, später traten Schwankungen und ein bedeuten der Preisfall ein. Bei den Tulpen konnten die guten Notierungen aufrecht erhalten wer den. Zum Schluss wird noch angegeben, dass die Ausfuhr von Blumenzwiebeln und Zwiebel gewächsen im Jahre 1903 10,778,440 kg be trug und gegen das Vorjahr eine Steigerung von etwa 5 % zu verzeichnen war. Wir geben zum Schluss eine Uebersicht unserer Handelsbeziehungen mit Holland unc bemerken hierzu, dass sich die nachfolgenden Zahlen für Doppelzentner (ä 100 kg) verstehen. Die Einfuhr betrug von Holland nach Deutschland im Jahre. 1903: Lebende Pflanzen, Blumenzwiebeln etc. 89 403 dz Frische Gemüse 712 765 » Frisches Obst (Aepfel) . . . . 68 164 » Sämereien 6 601 » Die Ausfuhr aus Deutschland nach Hol land im gleichen Jahre belief sich: Lebende Pflanzen, Blumenzwiebeln etc. 1 993 dz Sämereien 8130» Gemüse und Obst kommen überhaupt nicht in Betracht. Bei frischen Blumen ist die Ausfuhr und Einfuhr in den Statistiken noch nicht angeführt worden. Wir bemerken noch, dass die Einfuhr von Baumschulartikeln, vielleicht auch Blumenzwiebeln, von Holland nach dem Deut schen Reiche nahezu den Höhepunkt erreicht haben dürfte, da besonders unsere deutschen Baumschulen heute nicht nur leistungsfähig, sondern selbst exportfähig geworden sind. Für den Obstmarkt wird stets ein internatio naler Austausch stattfinden, zumal noch Jahr zehnte vergehen können, bis wir in der Lage sind, unseren Bedarf durchaus selbst zu decken. Die aussergewöhnliche Höhe der Gemüseeinfuhr lässt sich aber durch rationellen Betrieb der Anzucht und eine entsprechende Ueberwinte- rung vor allem der Kraut- und Kohlarten sehr wohl zurückdrängen. Wir haben in allen Tei len des Reiches zur Gemüsekultur geeignete Bezirke, in denen bei der Entfernung, die für Mittel- und Norddeutschland von den Nieder landen in Betracht kommt, mit Erfolg gegen die holländische Konkurrenz angekämpft wer den kann. Das Auspacken von Blnmen während der Sonntagsruhe. In Nr. 3 des „Handelsgärtner“ berichteten wir über einen interessanten Prozess, der ein wichtiges Kapitel zu dem Thema: „Gärtnerei und Sonntagsruhe“ bildet. Der Angeklagte, der Inhaber eines Blumen versandgeschäftes in Leipzig, betreibt daselbst seit Jahren Handel mit Blumen und zwar Gross- und Kleinhandel. Die Pflanzen bezieht er aus den Gärtnereien der Umgegend, die Blumen in den Wintermonaten fast ausschliesslich aus dem Aus- ande. Während der Saison erhielt er nun täglich Blumensendungen aus dem Auslande und zwar n erheblichen Mengen, bis zu 80 Kollis. Es treffen bei ihm, wie gerichtlich festgestellt wurde, öfter an einem Tage, 3—8000 Rosen und 50 Körbe anderer Blumen ein. Diese Sendungen kommen vor allem von der ita- ienischen und französischen Riviera und gelangen m wesentlichen auf drei verschiedenen Wegen: über Genua, Mailand, Ala, Kufstein, München — oder über Paris — oder aber über Belfort- Petit Croix nach Leipzig. Ihre reguläre Reise zeit beträgt auf diesen Wegen 48, 80 und 90 Stunden, doch kommen häufig, infolge der durch die Zollexpedition bedingten Verzögerungen, An schlussversäumnisse und deshalb Verspätungen vor. Die italienischen Sendungen treffen in der Regel als Passagiergut per Bahn 31/2 Uhr morgens, die französischen früh 8 Uhr per Post in Leipzig ein. Der Empfänger hatte nun Sonntags Angestellte in der Zeit von 1/28, bez. 8 bis 9 Uhr und dann wieder von 11 bis 1 Uhr mit Auspacken, Sor tieren, Auffrischen und Vorrichten der Blumen (Andsehten) beschäftigt. Von 11 bis 1 Uhr wurden auch Sendungen nach auswärts fertig gestellt und expediert, Bindereien gemacht und Blumen wie Bindereien verkauft. Auch das kauf männische Personal war von 11 bis 1 Uhr im Geschäft mit kaufmännischen Arbeiten beschäf tigt. Diese Blumen kommen nun, wie jeder Gärtner weiss und auch durch den hiesigen Sach verständigen, einem Gärtnereibesitzer, bestätigt wurde, in sehr verschiedener Verfassung hier an. Es sind dabei die Temperaturverhältnisse am Abgangsort, auf der Reise und am An kunftsort, die Reisezeit, die Art der Verpackung und die Art der Blumen selbst von Bedeutung. Eine Viertelstunde Lager in der Nähe der Luft heizung auf dem Postamt kann den bis dahin gut erhaltenen Blumen völliges Verderben bringen. Ausserdem entwickeln die Blumen auf dem Transport häufig selbst Wärme und erhitzen sich so, dass sie manchmal verbrennen. Des halb ist es erforderlich, die eingegangenen Kolli sofort zu öffnen, sich von ihrem Zustande zu überzeugen, sie auseinanderzulegen, mit Wasser anzufeuchten, die Stiele anzuschneiden, und sie ins Wasser zu stecken oder in kühle Räume zu verbringen, auch solche Blumen, insbeson dere Rosen, Kamellien etc., die besonders ge litten haben, mit Draht zu durchstechen und so am Ausfallen zu verhindern. Geschieht nicht sofort nach Eingang der Blumen etwas, so ist Gefahr vorhanden, dass sie viel an Wert verlieren. Manche Blumen, vor allem Veilchen, können durch eine Verzögerung der Arbeiten um 1 bis 2 Stunden sogar wertlos werden. Trotzdem hatte man mittelst Strafbefehl den Obigen in Strafe genommen, weil er, zuwider dem Ortsgesetz der Stadt Leipzig vom 9. Juni 1900 und dem § 105 b der Gewerbeordnung, sein h: ndelsgewerbliches Personal Sonntags über 2 Stunden mit nicht zum öffent- lichen Handel zu zählenden Arbeiten beschäftigt, hm nicht die nächsten drei Sonn- und Fest tage darnach Freiheit von allen Arbeiten ge währt und es unterlassen habe, ein Verzeichnis anzulegen, in das er für jeden einzelnen Sonn tag die Namen der Beschäftigten eintragen musste. Auch das Schöffengericht war bei einer Verurteilung des Angeklagten geblieben (vergl. den Artikel in Nr. 3 des „Handels- gärtner“), während das Landgericht als Be rufungsinstanz den Angeklagten kostenlos freisprach. Das Landgericht ging dabei von den Erwägungen aus: Nach § 105h der Ge werbeordnung stehen die Vorschriften der §§ 105 a—g derselben weitergehenden landes gesetzlichen Beschränkungen der Sonntags arbeit nicht entgegen. Für Sachsen kommt das Gesetz vom 10. September 1870, betreffend die Sonn-, Fest- und Busstagsfeier in Frage. Dieses bestimmt in § 3, dass der öffentliche Handel, namentlich auf Strassen und Plätzen, in Kauf- und Gewerbeläden, Magazinen, Markt buden und Verkaufsständen usw. am Sonntag überhaupt verboten ist, lässt aber Ausnahmen zu. Eine solche ist in Leipzig durch die Be kanntmachung des Rates vom 20. Okt. 1900, die Sonntagsruhe im öffentlichen Handel be treffend, dahin erfolgt, dass an Sonn- und Fest tagen in Verkaufsstellen der öffentliche Handel und die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern im öffentlichen Handel nur nach Massgabe einer Tabelle stattfinden darf, welche für Blumen, Blumengewinde und Topfpflanzen die Zeit von 11—4 Uhr freigibt. Weiter be stimmt das Leipziger Ortsstatut vom 9. Juni 1900, dass soweit Sonntags öffentlicher Handel erlaubt ist, in dieser Zeit auch das Personal mit nicht zum öffentlichen Handel gehörigen Arbeiten beschäftigt werden kann, während in anderen Betrieben eine Be schäftigung nur von 11—1 Uhr möglich ist. Es war also zunächst zu prüfen, ob das Geschäft des Angeklagten als ein solches mit öffentlichem Handel anzusehen war. Diese Frage ist bejaht worden, da der Angeklagte seine Lagerräume auch als Verkaufsräume benutzt hat. Der Angeklagte war also berechtigt, in der Zeit von 11 — 1 Uhr, ja bis 4 Ehr, sein Personal auch mit Arbeiten zu beschältigen, welche dem öffentlichen Handel nicht zuzu zählen sind, also z. B. mit Zurichten, Binden von Blumen usw. Insoweit hatte sich also der Angeklagte ein Vergehen nicht zu Schulden kommen lassen. Es war somit nur zu erörtern, ob die Beschäftigung von 1/28 — 9 Uhr Vormittags gegen das Gesetz verstiess. Auch diese Frage ist verneint worden. Die in der Zeit von 1/28 — 9 Uhr vorgenommenen Ar beiten waren zur Verhütung des Verderbens der am Sonntag früh eingetroffenen frischen Blumen, also Rohstoffen, erforderlich und konnten an Werktagen nicht vorgenommen werden, ja sie duldeten nicht einmal einen Aufschub von zwei Stunden, wenn sie ihren Zweck nicht ver fehlen sollten. War dem aber so, so konnte das Auspacken der Blumen und Versorgen der selben zu den Arbeiten gerechnet werden, auf welche die Bestimmungen des § 105 b der Ge werbeordnung keine Anwendung finden dürfen. Diese Arbeiten waren also auch ausserhalb der nach § 105 b zugelassenen 5 Stunden gestattet, und es stellte damit die Beschäftigung der schon genannten Arbeiterinnen mit ihnen — auch in der Zeit von 1/28—9 Uhr Vormittags — keine Verletzung des Gesetzes dar. Da nun aber der Angeklagte nach alledem die erlaubte Be schäftigungsdauer nicht überschritten hatte, war er auch nicht verpflichtet, dem Personal die nächstfolgenden Sonntage ganz freizugeben und ein Verzeichnis über die Beschäftigung anzu legen. Das Urteil ist erfreulich. Die zweite In stanz hat ein grösseres Verständnis für die Sonderverhältnisse der Gärtnerei gezeigt als die erste. Das die ankommenden Blumen so schnell als möglich aus ihrer Haft befreit werden müssen, um in sachgemässe Pflege zu kommen, dürfte eigentlich schon jedem Laien, der sich nur etwas mit Gartenbau beschäftigt hat, klar sein. Bei solchen Ausnahmearbeiten müssen auch Ausnahmen von den starren Vorschriften des Gesetzes gelten. In der ersten Instanz hatte das Gericht ausgesprochen, dass der Blumen händler Vorkehrungen treffen müsse, dass die Blumen zu anderer Zeit ankämen. Wir haben das damals für ein Unding erklärt. Die zweite Instanz hat denn auch diese Begründung nicht wiederholt. Das Auspacken der Blumen gehört zu den freigegebenen Notarbeiten, hinsichtlich denen der Blumenhändler und Gärtner nicht an die bestehenden Vorschriften gebunden ment des landwirtschaftlichen Bezirksausschusses Frankenthal (Pfalz) in sehr gefälliger Anordnung, besonders hervorzuheben sind von Apfelsorten Goldparmäne, Kanada-Renette, Grosse Kassler Renette, Graue französische Renette, Parkers Pepping und von Birnen Diels und Hardenponts Butterbirnen. — Auch der „Bezirksobstbau verein Tettnang“ (Württemberg) hat ein Normalsortiment mit zum grössten Teile sehr vollkommenen Früchten in Halle C aufgestellt, wir heben daraus die Sorten: Schöner von Boskoop, Goldrenette von Blenheim, Berner Rosenapfel etc. und von Schaufrüchten die 900 Gramm schweren Birnen der Sorte König Karl von Württemberg, sowie Clairgeau’s Butterbirne besonders hervor. Sehr übersichtlich hatte auch die Mallinck- rodtsche Schlossgärtnerei, Wachendorf ihre Erzeugnisse ausgestellt. Von den dort in grös serem Masstabe angepflanzten Apfelsorten seien an dieser Stelle Schöner von Boskoop, Ananas- Renette, Goldparmäne, Wachendorfer Reinette und Landsberger Renette genannt. Es würde zu weit führen alle in dieser Halle unterge brachten Aufstellungen eingehender zu be sprechen, wir wollen daher nur kurz die besten Einsendungen erwähnen. Ein sehr reichhaltiges und schönes Sorti ment hatte Richard Zorn-Hofheim im Taunus gebracht, ebenfalls mit einer Kollek tion ausgesucht schöner Früchte war der „Obst- und Gartenbau verein Oppenheim“ vertreten, der „landwirtschaftliche Verein für das Alte Land in York“, der Obstbau verein Weisenheim a. S.“, der „Obst- und Gartenbau verein Gross-Gerau“, der „Obst bauverein von Lechenich und Umgegend“, die Garten Verwaltung des HerzogsAlbrecht zu Mecklenburg; auch die Obstplantagen Overhof, Lichterfelde i. d. Altmark, hatten grössere Einsendungen gemacht. Die Freiherrl. von Oldershausensche Obstplantage „Feld brunnen“ bei Osterode a. H. zeigte in recht übersichtlicher Weise ihre verschiedenen Dün gungsversuche in zahlreichen Proben und durch viele photographische Aufnahmen. Die Halle D. hinter der Industriehalle war zum grössten Teil für die preussischen Land wirtschaftskammern reserviert. Sehr geschmack voll und einheitlich in der Dekoration bot diese Halle ein ganz prächtiges Bild. Der Hinter grund zeigte den preussischen Adler, vor dem sich die sehr wertvollen und zahlreichen Ehren preise vortrefflich präsentierten. Auf beiden Seiten war das Topfobst der Königl. Hof gartendirektion in Sanssouci plaziert. Diese Topfobstbäume zeigten einen sehr reichen Fruchtbehang und es war keine leichte Auf gabe, dieselben mit den fast reifen Früchten von Sanssouci nach Düsseldorf zu bringen. Zum grössten Teil war die edle Sorte „Weisser Wintercalville“ vertreten. Auch hatte hier die „Obst- und Gartenbauschule zu Geisenheim“ ein grösseres Sortiment ihrer edelsten und schönsten Früchte in sehr dekorativer Auf stellung gebracht. Zahlreiche und originelle Fruchtarrangements belebten diese Ausstellung und wir bemerkten namentlich bei den Birnen sorten Früchte, wie dieselben nicht besser bei den französischen Einsendungen zu finden waren. Auch bei den Sortimenten der „Land wirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Wiesbaden“ waren die Früchte von grosser Vollkommenheit, wie wir dieselben nur bei wenig anderen Provinzen zu sehen bekamen. Ausserdem hatten sämtliche Landwirtschafts kammern die Normalsortimente der betreffenden Provinzen vorgeführt. Wir kommen noch bei Besprechung der belehrenden Sammlungen des Handelsobstes auf die Vorzüge der einzelnen Obstsorten in den verschiedenen Provinzen zurück. Sehr dekorativ gehalten war auch die Ausstellung der „Landwirtschaftskammer für die Provinz Hannover“; auch die „Landwirtschaftskammer Brandenburg“ bot durch grosse Pläne eine genaue Uebersicht über den Stand des dortigen Obstbaues. Hervorzuheben wären noch die schönen Früchte der Einsendungen aus dem Regierungsbezirk Kassel und der Rhein provinz. Wir können nicht umhin, die von der „Lanndwirtschaftskammer für West- preussen“ aufgestellten Transportfässer als abschreckendes Beispiel anzuführen. Wir hätten es nicht für möglich gehalten, dass solche alte schmutzige Fässer, an denen zum Teil die Reifen fehlten, als Transportfässer vor geführt werden könnten. Hoffentlich hat der Arrangeur dieser Abteilung recht viel auf der Düsseldorfer Ausstellung gelernt. In einem weiteren Berichte werden wir noch die hervor ragenden Leistungen von Einzelzüchtern, die Handelsobstausstellung und die Vorführung der Einzelsorten in ihrer praktischen Bedeutung, sowie die Ausstellung von Baumschulartikeln besprechen. Otto Wagner, Bonn. Zur Klassifikation der Dahlien. In der Einteilung der vielen verschiedenen Dahlienformen herrscht heute ziemlich grosse Unklarheit. Die Sortenzahl hat sich in den letzten 15 Jahren ganz bedeutend vergrössert; es sind dabei neue Rassen entstanden und die einzelnen Formen gehen sehr oft durch die gegenseitigen Kreuzungsversuche ineinander über, so dass sich eine bestimmte Grenze über haupt nicht mehr feststellen lässt. Das ist hauptsächlich bei den sogenannten Dekorations dahlien und Kaktusdahlien der Fall. Die meisten Dahlienspezialisten führen ihre Dahliensorten nur noch insofern in ihren Preisverzeichnissen ge trennt auf, dass sie zwischen „Edeldahlien“ und „Einfachblühenden Dahlien“ unterscheiden. Unter dem Begriff der „Edeldahlien“ vereinigen sie dann sowohl die reinen Kaktusdahlien, als auch die edelgeformten anderen gefüllten Sor ten, die aber keineswegs reine Kaktusdahlien darstellen. Die Klassifikation erfolgt in der Regel nach der Form der einzelnen Blüten oder Petalen. Nach der „Revue horticole" hat die amerikanische Gartenbaugesellschaft von Newport folgende Einteilung getroffen: Gefüllte Dahlien. 1. Kaktusdahlien: Petalen zweimal so lang wie breit, die Ränder über zwei Drittel der ganzen Länge nach unten gerollt, mit der Neigung an der Spitze sich wieder nach oben zu richten, leicht und nicht sehr kompakt. Die Spitze muss ganzrandig, weder geschlitzt noch gezahnt sein. Die Farbe der Blume ist ein farbig oder bunt. Die Kelchblätter sind gerade, an den Rändern nach unten gebogen. Zu den ge fransten Dahlien zählen alle die Sorten mit Blumen wie sie hier beschrieben sind, deren Petalen aber an der Spitze entweder geschlitzt oder gezähnt sind. Beispiele: Mrs. J. J. Crowe, Fernande Viger, Gabriel, Gloriosa; für die ge fransten Captain Broad und Progenitor. 2. Dekorationsdahlien. Petalen fast eben so breit wie lang oder noch breiter, flach geformt, oder die Ränder sanft nach aufwärts gebogen, an der Spitze oft etwas zurück gekrümmt. Kelchblätter breit und beinahe ganz lach. Beispiele: Madame Van den Daele, Minos, Maid of Kent, Domino. 3. Gefüllte Dahlien mit grossen Blumen. Grösse variierend zwischen mittel gross und sehr gross, Petalen röhrenförmig. Diese Klasse wird in zwei Unterklassen ein geteilt: a. einfarbig oder bunt, die Ränder und Spitzen der Petalen dunkler gefärbt als die übrigen Teile. Beispiele: Storm King, Sou-
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