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No. 41. Sonnabend, den 8. Oktober 1904. VI. Jahrgang. Der Jiandelsffärfner. Verantwortlicher Redakteur: Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. y / Py • f mee y t r f A g r Für die Handelsberichte und tlanaels-Zeifung für den deutschen Gartenbau, de nachichenTeiveraptworuich: ” 8 ULLO I ICIC-K6I» Verlag von Bernhard Thalacker. Leipzig = Gohlis. Leipzig- Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelspartner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. ürundsätze beider Zwangsenteignung von Gärtnereigrundstücken. in. Bei der Enteignung von Grund und Boden als Gartenland ist zunächst der Wert des Grund und Bodens festzustellen. Wir haben im vorigen Artikel dargetan, welche Grundsätze dabei massgebend sind. Nunmehr handelt es sich darum, zu untersuchen, welche weiteren An sprüche des expropriierten Gärtners zu erfüllen sind. Neben dem Grund und Boden sind ihm die Aufwendungen zu vergüten, welche er zu machen hat, um sein Neuland in kulturfähigen Zustand zu setzen und desgleichen der geschäft liche Schaden, der ihm daraus erwächst, dass er die Lage seiner Gärtnerei hat verändern müssen. Dazu ist im einzelnen folgendes zu sagen: 1 .Herstellung des notwendigen Kult Ur zustandes. Das von dem Enteigneten er worbene Land, meist ein Wiesen- oder Acker grundstück vor dem Weichbilde der Stadt, kann selbstverständlich so nicht zu gärtnerischen Zwecken verwendet werden, wie es der Land mann vordem benutzen konnte. Es ist also eine intensive Bebauung des Stück Landes notwendig, um es aufnahmefähig für gärtnerische Pflanzen zu machen. Das Frankfurter Urteil hat dem Besitzer deshalb 66 759 Mk. zuge billigt, um das eventuell zu erwerbende Gelände in brauchbaren Kulturzustand zu versetzen. Diese Festsetzung ist auf Grund des Gutachtens des gärtnerischen Sachverständigen erfolgt. In den Betrag fallen die Aufwendungen, welche an Arbeitslohn für die Bearbeitung des Landes, Rigolen, Düngen etc. zu machen sind, des gleichen die Aufwendungen für Erde, Sand, Dünger etc., die notwendig sind, um das Acker land in Gartenland umzuwandeln. 2 . Errichtung der Wohn- und Betriebs gebäude. Mit der Herstellung des Kultur zustandes des zu bearbeitenden Landes muss gleichzeitig an die Erbauung der Wohn- und Betriebsgebäude gedacht werden. Auch dies ist in dem Frankfurter Urteil in ausreichender Weise bedacht worden. Vorgesehen als un bedingt notwendig für den Betrieb einer Gärtnerei ist: a) Ein Wohnhaus für die Familie des Gärtners und die bei ihm stationierten Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter; b) ein Arbeits- • -------------- und Geschirrschuppen; c) ein Gewächshaus mit Heizung; d) eine Schattenhalle; e) ein Brunnen; f) ein Motor mit Motorhaus; g) eine Wasser leitung mit Bassin und Zapfstellen und h) die Einfriedigung. Der dafür angesetzte Betrag von 12 600 Mk. kann ebenfalls als angemessen be zeichnet werden. Es kommt nämlich bei der Auswerfung des zu entschädigenden Betrages nicht darauf an, welchen Wert etwa die noch auf dem expropriierten Grundstück stehenden Häuser und Betriebsgebäude haben, vielmehr ist massgebend, für welchen Preis der Gärtner die gleichen Gebäude, wie er sie braucht, um den Betrieb an der neuen Stelle fortsetzen zu können, dort errichten kann. Es würde z. B. eine Ungerechtigkeit sein, den reellen Wert der Gebäude abzuschätzen, die auf dem enteigneten Grundstücke stehen, und zu sagen, wir ent schädigen nur diesen Wert, denn dadurch würde der Gärtner geschädigt werden, weil er für diese Summe Gebäude von gleicher Grösse und Art nicht wieder aufführen könnte. Auch eine Schädigung nach einem gewissen Prozent sätze der gehabten Kosten der Baulichkeiten, etwa 25 oder 33 1/3 Prozent, würde diesen Schaden des Gärtners nicht beheben. Sonach ist der in dem Frankfurter Urteil angewandte Grundsatz offenbar der richtige. 3. Entschädigung für das Pilanzen- material. Bei der Bemessung dieser Ent schädigung muss das weiter noch verwendbare Material von dem geschieden werden, das dem Verderben ausgesetzt ist oder doch möglicher weise zu Grunde geht. Dieser Grundsatz gilt allgemein. Ob er der richtige ist, darf bezweifelt werden. Nach unser Ansicht wäre bei der Wertbemessung als Gartenland die volle Höhe des Wertes für Pflanzen, Bäume und Sträucher zu vergüten, denn was wirklich übergeführt wird, ist in der Regel kaum noch zu gebrauchen, vor allem nicht gleich mit Nutzen zu verwerten. Das gibt ja auch das Frankfurter Urteil dar. Der Expropriierte verlange daher immer prin zipiell vollen Ersatz, dann aber, wenn das nicht durchgeht, für die zu überführenden Pflanzen noch einen angemessenen Betrag, der ihn schad los hält, wenn er an dem translozierten Material noch weitere erhebliche Einbussen erleiden sollte. Mit jeder solchen Ueberführung ist ein Risiko verbunden, ein Minderwert der Pflanzen herbei geführt. Sie müssen sich erst langsam wieder erholen, ehe sie zum Verkauf gebracht werden : können. Viele davon gehen ganz ein, ohne dass der Gärtner bezüglich ihrer nachträglich noch Anforderungen stellen könnte. Und es ist nicht das allein. Das Ueberführen ist mit Arbeiten verbunden, die entlohnt sein wollen. Das Ausgraben, Transportieren, Wiederein pflanzen, Begiessen usw. erfordert eine umsichtige und sorgfältige Arbeit. Auch der Lohn für diese muss dem Enteigneten von Rechtswegen erstattet werden. Eine besondere Stelle nehmen unter dem Pflanzenmaterial die Obstbäume ein. Das Frankfurter Urteil sagt sehr richtig, dass das verlegte Gärtnereigeschäft dadurch eine bedeutende Einbusse erleidet, dass die Obstbäume, wenn sie versetzt sind, in den nächsten 4 Jahren schlecht, ja, so gut wie gar nicht tragen, und dass viele erst in etwa zehn Jahren wieder den Standpunkt des bisherigen Ertrages erreichen. Das Frankfurter Urteil nimmt an, das von Pflanzen im Werte von 18 187,75 Mk. für 8286,75 Mk. verpflanzbar seien, mithin 9901 Mk. zu vergüten seien. Nun gewährt es aber in Berechnung der obigen Rechts grundsätze für Einbussen, Arbeitsentschädigung usw. beim Verpflanzen 4500 Mk., für besonderen Schaden an den Obstplantagen 10 000 Mk., also einen sehr erheblichen Betrag, der sich zum Wert des zu verpflanzenden Materials stellt wie 14 500:8 286. Darum sagen wir, es ist immer besser, es werden gleich die sämt lichen Pflanzenbestände bei der Enteignung ab geschätzt und entschädigt. Dass von Seiten des Gärtners diese Entschädigung meist sehr hoch bewertet wird, darf gar nicht Wunder nehmen, denn es ist dabei in Betracht zu ziehen, zu welchem Preis der Gärtner von anderen Firmen nun die Stauden, Sträucher, Zwiebel gewächse usw. beschaffen muss. Viele von den Artikeln sind ihm gerade dadurch, dass sie bei der Kundschaft gut eingeführt waren und flott gingen, vorteilhaft, während nun eine Stockung im Absatz eintreten muss. Wir kommen jedoch dabei schon auf einen andern Punkt zu sprechen, nämlich die Entschädigung für Geschäftsverluste, die weiter unten noch zu betrachten ist. 4. Entschädigung für Wegebau. Dass neben der Urbarmachung des Landes auch ein Betrag für Wegebau besonders eingesetzt werden muss, versteht sich von selbst, denn die Instand setzung der Wege, d. h. die Hauptwege durch die Gärtnerei, erfordert, falls diese Wege einen dauerhaften Grund bekommen sollen, auch erhöhte Aufwendungen an Material und Arbeits zeit. Wenn das Frankfurter Urteil nur 500 Mk. für Wegeanlagen einsetzt, so ist das ein sehr mässiger Betrag. 5. Entschädigung für Erschwerungen im Betrieb. Muss ein Gärtner mit seiner Gärtnerei aus der Stadt oder Vorstadt weiter hinausrücken in den Umkreis seines Handels zentrums, so bringt das für ihn ganz natürlich auch Erschwerungen im Handelsverkehr mit sich. Diese bestehen: a) in den Weiterungen, welche der Transport der Pflanzen zum Absatz an die Kundschaft mit sich bringt. Der Gärtner ist mit einem Male so weit von dem Mittelpunkte des Verkehrs entfernt, dass er sich ein Gefährt halten muss, um seine Waren rechtzeitig zur Kundschaft, auch zu den etwa in Frage kommenden Markthallen usw., oder auch seinem eigenen Verkaufsgeschäft (Blumenladen) zu bringen. Das Frankfurter Urteil rechnet für diese Erschwerung jährlich 1200 Mk., billigt aber auch noch 150 Mk. jährlich für den unerlässlichen Anschluss an den Tele phonverkehr zu. b) in der Zeitversäumnis, die der Handels gärtner für seine Person wie auch für die seiner Angestellten dadurch erleidet, dass eben die obengenannte Fortschaffung von Waren, aber auch die Beschaffung der Bedarfsartikel für die Gärtnerei erschwert worden ist. Das Urteil nimmt hier jähr lich 100 Mk. Entschädigung als ausreichend an, was nach unserm Dafürhalten als viel zu niedrig gegriffen ist. c) in der notwendig werdenden grösseren Aufsicht über den Betrieb. Wenn der Gärtner immer weiter von den belebten Stadtteilen weg in eine einsame Gegend rücken muss, so liegt auch die Gefahr nahe, dass sein Betrieb von unbefugten Eingriffen fremder Personen leichter heim gesucht wird. (Diebstahl, Sachbeschädigung usw.). Er wird also sein Personal ver mehren müssen, unter Umständen Wach- personal anzustellen haben. Aber auch die Aufsicht über die eigenen Leute muss eine intensivere werden. Wenn das Frank furter Urteil daher nur für den Obergärtner eine Gehaltserhöhung von 500 Mk. vor- Der Gartenbau der deutschen Städte auf der Düsseldorfer Ausstellung. Die hervorragende Beteiligung des „Vereins Deutscher Gartenkünstler“, insbesondere der Gruppe Rheinland und Westfalen haben wir bereits in unserem allgemeinen Artikel im Mai erwähnt und versprachen unseren geschätzten Lesern später eingehend darauf zurückzukommen. Die nachfolgenden Ausführungen unseres ver ehrten Mitarbeiters bieten ein Bild von der Be deutung dieses Teiles der Ausstellung. Beim Eintritt in die Halle gelangen wir zuerst zu den Plänen der Stadt Crefeld. Die Wegführung des dortigen Stadtparkes nimmt sich etwas steif aus, während der Stadtwald mit dem grossen Teiche ein sehr schönes land schaftliches Bild bietet. Die beigefügten Pho tographien veranschaulichen die schönsten Partien aus diesen beiden grösseren Anlagen. Die Pläne der Stadt Zwickau lassen erken nen, dass die Anlagen um den Schwanenteich mit zu den gärtnerisch schönsten Punkten zählen, einen mehr parterreähnlichen Charakter zeigt der Römerplatz daselbst. Wie alle Festungsstädte so besitzt auch Danzig in seinem Inneren nur wenige Schmuckanlagen. In neuerer Zeit konnte auch hier nach dem Schleifen der inneren Festungswälle mehr ge leistet werden, am erwähnenswertesten ist wohl der grosse Volkspark. Mehr Gartenstadt ist die alte Patrizierstadt Augsburg, zahlreiche Photographien nebst ausführlichen Plänen ge ben einen Ueberblick über die dortigen An lagen, von denen wohl der Stadtgarten mit dem Rosenau-Park, dem grossen Blumen parterre und Rosarium und der lang sich hin ziehende Siebentisch-Park mit seinen schönen landschaftlichen Ausblicken jeden Besucher befriedigen wird. Die Industriestadt Bochum zeigt uns in den Plänen ihres erweiterten Stadtparkes, dass sie auch in die Reihe derjenigen industrie- reichen Städte getreten ist, welche im edlen Wettbewerb Stätten zur Erholung für Tausende von Fabrikarbeitern schaffen, ebenso hat Ober hausen, welches im gleichen ludustriegebiete liegt, eine grössere Anlage durch den „Kaiser park“ geschaffen. Cöln hat in übersichtlicher Zusammenstellung die verschiedenen Pläne seiner grösseren öffentlichen Parks, sowie der Ringanlagen gebracht, zahlreiche pho tographische Aufnahmen geben ein anschau liches Bild von den landschaftlichen Reizen dieser ausgedehnten Anlagen. Namentlich bietet der Volksgarten, welcher in den 80 Jahren angelegt wurde, manche malerische Punkte. Die Pläne des Cölner Stadtwaldes geben ein umfassendes Bild von der riesigen Ausdehnung dieses Waldparkes. Von den Ringanlagen ge hört wohl der deutsche Ring zu den schönsten Schmuckplätzen der Stadt Cöln. Viel inter essantes bieten auch die ausgedehnten Fried höfe, namentlich der Friedhof zu Melaten und der im landschaftlichen Stile angelegte Nord friedhof. Düsseldorf, das mit Recht die Gartenstadt am Rhein genannt wird, dessen Hof- garten mit dem prächtig altem Baumbestand, sowie die wohlgepflegten Schmuckplätze und prächtigen Alleen wohl jedem Besucher der Aus stellung in angenehmer Erinnerung bleiben werden, hat noch durch Pläne seiner neueren Anlagen wie des Volksgartens und des Ost parkes gezeigt, dass auch an der Peripherie der Stadt sich landschaftlich grössere Anlagen befinden. Erst in den letzteren Jahren wurden in Dortmund grössere Anlagen geschaffen, von denen die ausgestellten Pläne des Kaiser- Wilhelm-Hains und des Waldparkes Westerholz einen Ueberblick bieten. Elberfeld, dessen waldumrahmte bergige Lage schon ein dank bareres Gebiet für den Gartenkünstler bietet, hat durch Ansichten und Pläne seiner Hardt- Anlagen gezeigt, welche herrlichen Ausblicke und romantische Partien dieser schöne Park ent hält. Ebenso ist der Mirker Hain, welcher an Grösse die Hardt vielleicht um das 10 fache übertrifft, ein für die luftbedürftigen Bewohner sehr beliebter Aufenthaltsort. Es dürfte über haupt noch wenig bekannt sein, dass Elberfeld diejenige Stadt ist, welche in Bezug auf die Kopfzahl der Bevölkerung, die umfangreichsten Anlagen von ganz Deutschland besitzt. Eine hier ausgestellte Tabelle gibt hierüber genaue Auskunft. Das Material ist dem 10. Jahrgang des statistischen Jahrbuches deutscher Städte entnommen. Danach kommen auf je 1000 Einwohner in Magdeburg 100 ar, Dortmund 78, Leipzig 55, Cöln 48, Dresden 39, Han nover 38, Düsseldorf 37, Brauusch weig 37, Aachen 34, Barmen 34, Bremen 31, Breslau 32, München 29, Stettin 26, Strassburg 22, Hamburg 16, Chemnitz 16, Cassel 16, Essen 15, Altona 14, Nürnberg 13, Halle 13, Cre feld 12, Frankfurt a. M. 12, Charlottenburg 10, Berlin 9, Kiel 7, Königsberg 5, Stuttgart 4. Mannheim 3, Posen 2 1/2, und Elberfeld 126 ar. Sehr schön gezeichnete Pläne brachte die Residenzstadt Dresden, Wenn auch in den Residenzstädten die Hofgärten etc. meistens schon in grösserem Masse diesen Städten einen gärtnerischen Schmuck verleihen, so besitzt doch Dresden noch ausgedehnte städtische An lagen, von denen das lange schmale Gelände der sogenannten Bürgerwiesen der bekannteste Teil ist. Ebenso geben die Entwürfe zu dem in Ausführung begriffenen König-Albert-Park einen Ueberblick über die Ausdehnung dieser Schöpfung. Die öffentlichen Anlagen der Stadt Hannover sind erst in den letzten Jahrzehn ten in ihrem heutigen Bestand geschaffen worden, in erster Linie ist der grosse. Wald park „Eilenriede“ zu nennen, welcher im Jahre 1900 vollendet wurde. Grössere Pläne von diesem ausgedehnten Parke, sowie dem herr lichen Marschpark bieten einen genauen Ueber blick, während prächtige Malereien einzelne hervorragende Partien veranschaulichen. Un sere Reichshauptstadt Berlin sandte von seinen sämtlichen städtischen Parks und Schmuck plätzen zahlreiche Pläne ein. Einer der gröss ten dortigen Parks ist wohl der Humboldthain, welcher nicht nur dem Orosstädter angenehme Erholung bietet, sondern zugleich auch noch durch Anpflanzung von Nutzgehölzen, Gift pflanzen etc. den Zweck, allgemein wissen schaftlich und lehrreich zu wirken, verfolgt. Ein anderer Plan gibt ein umfassendes Bild des Friedrichshains. Einer der bekanntesten Ber liner Parks ist der Viktoriapark, von dem äusser einem grösseren Plan, noch ein voll ständiges Modell, die Erdbewegung des Parkes darstellend, gleichzeitig aufgestellt ist. Ferner zu erwähnen sind die Pläne der bekannten Park anlagen und Spielplätze bei Treptow. Gegen 130 grössere und kleinere gärtnerische Schmuck plätze besitzt Berlin und mehrere Pläne geben von den bedeutendsten dieser Anlagen Aufschluss. Welcher Fachmann kennt nicht das herrliche „Nizza“ mit seinen exotischen Gewächsen in der alten Reichsstadt Frankfurt am Main! Von diesen Mainuferanlagen bieten zahlreiche photographische Aufnahmen ein anschauliches Bild. Ein grösserer Plan gibt einen Ueber blick über die gesamte Promenade um die Innenstadt, welche auf den ehemaligen Fest ungswällen angelegt wurde. Auch ein sehr übersichtlich ausgeführtes Modell des Hohen- zollernplatzes, welcher erst im Werden be griffen ist und vielleicht in zwei Jahren fertig wird, verdient erwähnt zu werden. Dasselbe ist gegenüber den anderen2Modellen ganz in