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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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3 ruhen die frommen Wünsche auf Gegenseitig keit. Es braucht nicht wiederholt zu werden, wie gerade die skandinavischen Lande durch Zölle und Abgaben unsern Export dahin er schweren. — Blumendraht ist nach einer Ent scheidung der Kgl. Sachs. Zoll- und Steuer direktlon in Dresden, wenn er zum Gebrauch zerschnitten ist, nicht als „Draht“ im Sinne des Zolltarifs anzusehen, sondern ist nach No. 6e 2 b als Drahtware mit 10 Mk. zu verzollen. — Der böhmische Obstexport nach Berlin hat infolge des, wenn auch geringen Steigens der Elbe und Havel in den letzten Tagen begonnen. Zunächst sind zwar nur wenige Obstzillen, man berichtet dieser Tage von 15, in Berlin eingetroffen, doch rief deren Erscheinen bei den Kleinhändlern und auch in den Kreisen des Publikums eine gewisse Freude hervor, zu mal man sich seit Jahren an die Versorgung der Reichshauptstadt mittels der Obstkähne aus Böhmen gewöhnt hat. Es fehlte gewisser massen den Berlinern in diesem Spätsommer etwas Altbekanntes und auch die Tagespresse hat sich eingehend mit diesem Ereignis be schäftigt. Dadurch ist für die böhmischen Obst händler eine ihnen sicher nicht unerwünschte Reklame hervorgegangen. Rechtspflege. — Ist der Prinzipal unter Umstän den verpflichtet, bei der Kündigung einen Grund anzugeben? Bekanntlich kann jede ordnungsmässige Kündigung ohne Angabe von Gründen erfolgen. Wenn jedoch in einem Dienstvertrage ein Konkurrenzverbot aufgenommen ist, dahin gehend, dass der Ar beitnehmer nach seinem Austritt aus seinem Ge schäft eine gewisse Zeit in kein Konkurrenz geschäft am Platze treten darf, so muss der Prinzipal der kündigt, demselben erklären, aus welchem Grunde die Kündigung erfolgt. Liegt nämlich kein erheblicher Anlass zur Kündigung vor, den der Angestellte verschuldet hätte, so ist letzterer nicht mehr an das Konkurrenzverbot gebunden. Der Prinzipal muss sich also er klären, warum er kündigt. Tut er das nicht, so kann der Angestellte zur Konkurrenz gehen, ohne dass ihm hieraus ein Vorwurf gemacht werden darf. — Offenbarung der Vermögenslage bei Geschäftsabschlüssen. Das Ober landesgericht zu Hamburg entschied durch Ur teil vom 27. November 1903, dass der Käufer einer Ware, der sich in schlechten Vermögens verhältnissen befinde, dies dem Verkäufer nicht zu offenbaren brauche. Eine solche Verpflich tung könne nicht anerkannt werden, vielmehr entspreche es der herrschenden Ansicht, die auch das Reichsgericht teile, dass im blossen Verschweigen der Vermögenslage beim Ver tragsabschlusse weder in strafrechtlicher, noch in zivilrechtlicher Hinsicht ein Betrug zu er blicken sei. Ist es also auch richtig, dass der Käufer zur Zeit, als er bestellte, schon seine Zahlungen eingestellt hatte, so gibt das dem Verkäufer doch nicht das Recht, das Geschäft wegen Betrugs anzufechten. Wir möchten hinzu fügen , dass die Bezugnahme auf das Urteil des Reichsgerichts verfehlt ist. Das Reichs gericht hat sich mit der Frage in dem Urteil vom 10. Mai 1902 beschäftigt. (Bolze, Praxis des Reichsgerichts, Bd. 13, S. 287.) Dort wird aber ausdrücklich hervorgehoben, dass der Käufer die wohlbegründete Aussicht ge ¬ habt habe, Mittel zu erlangen, und gerade des halb habe er ein so fernes Zahlungsziel ver einbart. Das ist etwas ganz andres. Das Ham burger Urteil, das wir bereits einmal erwähnten, entspricht durchaus nicht den Anschauungen des allgemeinen Verkehrs. Bemerkenswert ist dagegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 7. April 1903. Dieser Gerichts hof hat in solchen Fällen die Anfechtung wegen arglistischer Täuschung für berechtigt ange sehen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat nach unserem Dafürhalten auch übersehen, dass die Anfechtung doch unter allen Umständen auch auf Grund von § 119, Abs. 2 des Bür gerlichen Gesetzbuchs berechtigt war, weil sich der Verkäufer im Irrtum über solche Eigen schaften des Käufers befand, die im allgemeinen Verkehr als wesentlich angesehen werden. — Ein „Korpsbefehl“ über die Fort zahlung von Lohn bei militärischen Uebungen. Den zur Uebung eingezogenen Reservisten und Landwehrleuten wird neuer dings in Preussen von der Militärbehörde be züglich des Verhaltens ihrem Prinzipal gegen über folgende Belehrung gegeben: „In Fällen, in denen eine rechtzeitige Kündigung des Ar beitsverhältnisses nicht erfolgt ist, bat der Ar beitgeber (Prinzipal, Dienstherr usw.) die Ver pflichtung, dem Arbeitnehmer (Arbeiter, Ge sellen, Gehilfen usw.) auch für die Zeit der militärischen Uebung den Lohn weiterzuzahlen.“ Diese Rechtsprechung im Kommandotone ist verfehlt. So einfach ist die Sache nicht. Beim §616. des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der in solchen Fällen zur Anwendung kommt, ist mit dem „Drill“ nichts zu machen. Der Gehalt ist dem Gehilfen, der eingezogen wird, auch wenn ihm nicht gekündigt wird, nur zu zahlen, wenn die - Dienstversäumnis durch die miltitärische Uebung eine verhältnismässig nicht er hebliche ist. Ob eine erhebliche Zeit in Frage kommt, entscheidet aber nicht das Kommando, sondern die Lage des einzelnen Falles. Ein Gärtnergehilfe, der z. B. erst eine kurze Zeit im Geschäft ist, und dann gleich 4 Wochen eingezogen wird, kann die Fort zahlung des Lohnes nicht fordern, denn bei ihm ist die Dienstversäumnis verhältnismässig erheblich. Ebenso kann ein Gärtnergehilfe, der in Kürze die Gärtnerei verlässt, nicht ver langen, dass ihm noch für vier oder acht Wochen beim Militär der Lohn weitergezahlt wird. Schliesslich wird es auch noch darauf an kommen, ob eine Pflichtübung vorliegt, oder ob die Uebung zu Zwecken des Avancements abgeleistet wird. Im letzteren Falle ist kein Ge halt zu zahlen, denn es liegt keine unver schuldete Dienstversäumnis mehr vor. Man sieht, die Rechtsbelehrung im Tornister lässt sehr viel zu wünschen übrig. — Zurückbehaltung des Mietzinses wegen nicht erfolgter Reparaturen im Laden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem neueren Urteil ausgesprochen, dass der Ladenbesitzer, wenn ihm der Vermieter Reparaturen zugesagt, aber diese nicht ausgeführt hat, oder wenn er solche, obwohl sie notwendig sind, auf geschehene Anzeige unterlässt, doch nicht berechtigt ist, den ganzen Mietzins zurück zuhalten. Er kann nur etwa soviel zurück halten als ungefähr zur Bestreitung der Reparatur kosten notwendig sein würde.. Aber auch das nur, wenn er sich nicht selber Hilfe verschaffen könne. Das sei aber nur möglich, wenn er die Arbeiten, die erforderlich seien, den Laden in Stand zu setzen, für Rechnung des Vermieters selbst vornehmen lasse. Darum kann er auch den aufgewendeten Betrag vom Vermieter er setzt verlangen und eventuell von der Miete kürzen. — Ungenaue Bestimmung von Lie ferfrist. Von einem Wiederverkäufer in E. waren bei einem bekannten Obst-Engros geschäft in Halle vor Jahresfrist 50 Zentner Aepfel bestellt, die im Winter geliefert werden sollten, ein näherer Termin aber wurde zwischen dem Verkäufer und dem Empfänger nicht ver einbart. Nachdem die Sendung im Januar in E. eintraf, verweigerte der Besteller die An nahme, und die Verwaltung der dortigen Güter bahn verkaufte das Obst als leicht verderbliche Ware in öffentlicher Versteigerung. Die gegen den Besteller gerichtete Schadenersatzklage ist sowohl vom Landgericht zu E., als auch später infolge eingelegter Revision von dem Ober landesgericht zu Naumburg als zu Recht an erkannt worden, und der Abnehmer wurde zur Zahlung des Differenzbetrages verurteilt. Vereine und Versammlungen. — Die Hauptversammlung des deut schen Gärtnerbundes, die am 15. Sep tember in Dresden abgehalten wurde, war sehr schwach besucht, denn es hatten sich kaum 30 Teilnehmer eingefunden, trotzdem der Bund in Dresden und der näheren Umgebung nahe zu hundert Mitglieder zählen soll. Direktor a. D. Degenhardt eröffnete die Versammlung und sprach in einigen einleitenden Worten sich da hin aus, dass sich die Gärtner unter einander als Freunde betrachten sollten; wenn sie sich ge genseitig mehr Liebe entgegenbrächten, dann sei auch eine Vereinigung, wie der Bund der Gärtner sie anstrebe, möglich. Der Re ferent K. Maurer-Dresden-Gohlis hob in seinen Ausführungen hervor, dass die Gärtner seit uralten Zeiten an Vorurteilen krankhaft festhalten, er warf ihnen im besonderen Denk faulheit vor. Es sei eine der ersten Aufgaben des Bundes, dass mit dem „alten Schlendrian“ auf geräumt werde. Der „Verband der Handels gärtner Deutschlands“ hätte bis heute seit seiner vor 22 Jahren erfolgten Gründung noch gar nichts geleistet, es mache sich in demsel ben immer mehr eine Dezentralisation bemerk bar, und statt dass durch denselben die deut schen Gärtner in ihrer „Denkfaulheit“ aufge rüttelt worden seien, habe man sie darin erst noch bestärkt! Im Laufe der weiteren Aus führungen besprach der Redner die Aufgaben, die sich der „Deutsche Gärtnerbund“ gestellt habe. Von dem Obmann der Verbandsgruppe Dresden, M. Ziegenbalg- Laubegast wurden die Angriffe, die sich im allgemeinen auf die „Denkfaulheit“ der Gärtner und im besonderen auf den „Verband der Handelsgärtner Deutsch lands“ richteten, unter Zustimmung der meisten Anwesenden energisch zurückgewiesen. — Die Generalversammlung des Hannover’schen Obstbauvereins fand am Sonnabend, den 10. September in Hanno ver statt. Äusser verschiedenen Vereinsange legenheiten und Statutenveränderungen kam der engere Anschluss des „Provinzial-Gartenbauver- eins“ an die Landwirtschaftskammer zur Spra che. und aus dem gleichen Grunde wurde eine Ergänzung der Vorstandsmitglieder von 7 auf 9 beantragt und genehmigt. Von weitge hendem Interesse auch für die Baumschulenbe sitzer und Handelsgärtner ist die für 1905 in Aus sichtgenommene „Grosse nordwestdeutsche Obstausstellung“ in Hannover, über welche Garteninspektor Tatter berichtet: Zunächst will man ein durchaus vereinfachtes Programm durch führen, das die Konkurrenzen von Vereinen, Händlern und Privaten vollstänlig von einan der trennt. Ausserdem soll eine normale Verpackung festgestellt und diese möglichst auf dem ganzen Gebiete eingeführt werden. Die Kosten der Ausstellung sind auf 25000 Mk. veranschlagt und es sollen zu deren Aufbringung die Pro vinz, die Landwirtschaftskammer und die Kreis verwaltungen zugezogen werden. Die Obst ausstellung soll äusser der Provinz Hannover dasHerzogtum Braunschweig, das Grossherzog tum Oldenburg, die beiden Lippe’schen Fürstentümer, die freien Hansastädte Hamburg und Bremen einschliessen. Da sich ein passen des Lokal bisher nicht finden liess, wurde vor geschlagen, auf die Ausstellung von Obstbäumen, Obstgärten überhaupt zu verzichten bez. diese auszuschliessen, und es fanden sich sonder barer Weise unter den anwesenden Interessen ten keine, welche gegen eine derartige Fern haltung dieses wichtigen Zweiges des Obstbaues Einspruch erhoben hätten. Man sollte doch wohl meinen, dass ein Mangel zwar an ge deckten Räumen eintreten kann, aber ein im freien liegendes Terrain für die Anpilanzung von Obstbäumen, Obststräuchern und Formobst ist wohl stets zu beschaffen. Wir hoffen deshalb im Interesse der zahlreichen Baumschulenbe sitzer in diesem grossen ausgedehnten Interes sentenkreis, dass noch eine Abänderung des Programms stattfindet, und die Platzfrage nicht zum Nachteil dieser Abteilung ungelösst bleibt. — Die Hauptversammlung des pfäl zischen Gärtnerverbandes fand am 18. September im „Pfälzer Hof“ zu Neustadt statt. Es hatten sich zahlreiche Delegierte und Mitglieder aus allen Teilen der Pfalz eingefun den. Unter Leitung des Garteninspektors Ger ling-Neustadt wurde zunächst über das Pro gramm der Chrysanthemum-Ausstellung zu Landau beraten, zu welcher die Mitglieder und ihre Familienangehörigen freien Eintritt haben sollen. Dann referierte Guth-Zwei brücken über die internationale Düsseldorfer Ausstellung; hierauf erstattete Garteninspektor Gerling den Jahresbericht. Velten-Speyer protestierte im Namen der Baumschulenbesitzer dagegen, dass Kreiswanderlehrer den Verkauf von Obstbäumen an Landwirte und andere Interessenten vermittelten und diese von aus wärts zum Nachteil der Pfälzer Baumschulen beziehen; man will hiergegen vorstellig werden. Die weiteren Verhandlungen umfassten aus schliesslich andere interne Angelegenheiten. Ausstellungen. — Eine Ausstellung der Schulgär ten veranstaltete in diesem Jahre die rumä nische Regierung. Es ist das jedenfalls eine uns bisher unbekannte Art von Ausstellungen, die aber folgende Erklärung findet. Man kennt in Rumänien nicht den obligatorischen Schulzwang wie bei uns und selbst auf dem Land in den grösseren Dörfern, die einen ähn lichen Rang einnehmen, als bei uns die kleineren Provinzial-Städte, ist der Schulbe such nur den Kindern der wohlhabenderen Be völkerung möglich. Eine jede solche Dorf schule besitzt einen grösseren Garten, der richtiger als landwirtschaftlicher Versuchsgarten bezeichnet wird. Es wird dort Getreide, Wein, werden. Für hohe Vasen gefiel uns sehr die langstielige Tee-Hybride „Georg Höfer“, die sich auch vorzüglich treiben lassen soll. Dann verdient die wertvolle neueingeführte, rosa farbige Rosa rugosa - Hybride „Conrad Ferd. Meyer“, die sich zu allen Bindearbeiten am besten verwenden lassen wird, Erwähnung. Von edlem Bau und leuchtend karminrosa Farben st die neue Tee-Hybride „Farbenkönigin“, auch die kleinblumige, hellgelbe Hybride „Johannes Wesselhöft“ dürfte sich recht gut zu Anstecksträusschen verwenden lassen. — Eine Neueinführung für 1905 hat die obige Firma durch die Tee-Hybride „Baron von Pallant“ in Aussicht gestellt, welche die gleiche Färbe der Nielrose besitzen soll, und eine ähn liche langgestreckte Blume hervorbringt; sie soll aber den Vorteil haben, dass sie bereits am jungen Holze schon blüht. — Zum Schluss be merken wir noch, dass die Firma T. Boehm noch hübsche blühende Pflanzen von „Mad. Levavasseur“ ausstellt, die sich ebenfalls zum Herbstverkauf als Topfpflanze für Blumenge schäfte infolge ihrer lebhaft roten Farbe sehr gut eignet. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Ein Bezirksobstbauverein wurde in Friedberg (Bayern) begründet.—Die Gruppe Vogtland des „Verbandes deutscher Handels gärtner“ veranstaltete Sonntag, den 18. Septbr. in Zwickau eine sehr gut besuchte Pflanzen börse. — Für Mitte Oktober hat der Obstbau verein für Querfurt und Umgegend eine Obst ausstellung angesetzt, an welcher sich auch Nichtmitglieder beteiligen können. — Die Land wirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg veranstaltet vom 25. bis 28. Oktober in Berlin! einen Obstmarkt. — In Königsberg (Preussen) findet in der zweiten Hälfte des Oktober eine Obst-Ausstellung, verbunden mit einem Obstmarkt, statt. — Einen Obstmarkt ver anstaltet der Badische Obstbauverein in der städtischen Ausstellungshalle zu Karlsruhe vom 5. bis 7. Oktober. — Eine Kolonial- ausstellung wird vom 15. Juni bis 15. Juli 1905 in Nogent-sur-Marne stattfinden. — Reynolds Hole, einer der bekanntesten eng lischen Gartenbauschriftsteller, ist kürzlich in Rochester im Alter von 85 Jahren gestorben. — Um den Beitritt in die deutsche Gärtner-Krankenkasse zum 1. Januar zu ermöglichen, ist es für versicherungspflichtige Gärtner von Wichtigkeit spätestens bis zum 30. September ihre Mitgliedschaft bei der Orts krankenkasse zu kündigen. Die deutsche Gärt ner-Krankenkasse verfügt über einen Reserve fonds von 225 000 Mk. und ist somit eine der leistungsfähigsten der freien eingeschriebenen Hilfskassen. Die Kasse erstreckt sich über das ganze Deutsche Reich und besitzt über 350 Geschäftsstellen. In Orten, in welchen 12 Mitglieder oder mehr wohnen, können Ge schäftsstellen errichtigt werden, ebenso in Gärt nereien, welche mehr als 12 Personen be schäftigen. Jeder Handelsgärtner, Baumschu lenbesitzer, Privatgärtner, Gehilfe und Lehrling kann der Krankenkasse beitreten, die ihm vom Tage des Eintrittes an im Erkrankungsfalle neben gänzlich freier ärztlicher Behandlung und Heilmittel Mk. 12,— pro Woche Kranken geld bei einem monatlichen Beitrag von Mk. 1,80; Mk. 10,20 pro Woche bei einem Beitrag von Mk. 1,60 pro Monat und Mk. 7,80 bei einem Beitrag von Mk. 1,30 pro Monat gewährt. Ausserdem wird ein Sterbegeld von 100 Mk. in der ersten Klasse, 75 Mk. in der zweiten Klasse und 50 Mk. in der dritten Klasse gezahlt. An Stelle obiger Leistungen wird auch Krankenhauspflege gewährt, wobei die Angehörigen von Mitgliedern, welche freie ärztliche Behandlung und Verpflegung in einem Krankenhaus nachsuchen, 6 Mk. pro Woche während der Zeit, während welcher ein Mitglied im Krankenhause behandelt wird, erhalten. — Einen Obstsorten-Bestimmungs- tag für Böhmen hat der Obst- und Garten bau-Verein für das deutsche Elbetal in Böhmen für Sonntag den 9. Oktober im Dampfschiff Hotel zu Aussig in Aussicht gestellt. Gleich zeitig findet daselbst ein Obst-Kosttag statt und es wird uns mitgeteilt, dass auch aus Sachsen, Schlesien und anderen Ländern Obst sorten willkommen sind. Erwünscht ist es, dass wenigstens drei Früchte mit Laub, Zweigteilen und möglichst genauem Nimen versehen, eingeschickt werden, auch Obst bäume sind zugelassen. Etwaige Anfragen und Sendungen sind portofrei zu richten an den Vereinswandergärtner Franz Turetschek in Aussig, Berggasse 4. — Die über ganz Mitteleuropa auf getretenen Frühfröste haben in den Morgen stunden des Montag und Dienstag der ver flossenen Woche grossen Schaden hervorge rufen. Der eingetretene Nord-Ostwind rief einen solchen Temperaturrückgang hervor, so dass auch während der Tagesstunden selbst in geschützten Lagen das Thermometer nicht über 10° kam, und äusser den Dahlien, leider auch Nelken und Chrysanthemum sehr gelitten haben. Es ist häufig beobachtet worden, dass direkt über der Erdoberfläche die empfindlichsten Frost schäden zu verzeichnen sind, während in der Höhe von 1 m und höher durch Zäune und Schuppen etc. mehr geschützt, die Bäume und Pflanzen unbedeutend gelitten haben. Auch von Süddeutschland wird uns beispielsweise aus Stuttgart gemeldet, dass auch dort zum Teil die Dahlien vollständig erfroren sind, und dadurch ein grosser Blumenmangel hervortreten wird. — Eine Gartenstadt in Deutsch land soll, wie wir erfahren, in der Nähe des hessischen Städtchens Sprendlingen unweit Frankfurt (Main) begründet werden. Die Pläne sind durch Professor Pützer an der technischen Hochschule zu Darmstadt entworfen, und es wird eine einheitliche und dabei prak tische Bauweise durchgeführt. Man will eine Musterstadt errichten, bei welcher jede Steige rung des Grundwertes ausgeschlossen ist. Es sollen schöne Strassenzüge, grosse Plätze an gelegt und alle Einrichtungen getroffen werden, welche der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Bewohner dienlich sind. Durch das Ent gegenkommen der hessischen Regierung ist der neubegründeten Gesellschaft ein Terrain von zunächst 30 Hektar zu sehr günstigen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Es ist das ein Waldgebiet, welches bisher zu dem grossherzoglichen Familienbesitz gehörte. Der Kaufpreis wird als mässig bezeichnet. — Dem Umfang der Anlage nach kann es sich zunächst wohl nur um eine sehr bescheidene Villen- kolonie handeln, von denen wir in der Nähe der Grosstädte zahlreiche ähnliche Anlagen be reits besitzen. — Eine weitere Gartenstadt soll übrigens bei Nieder-Ramstadt-Traisa. etwa4 km von Darmstadt entfernt, angelegt werden. — Die Gründung von Schrebergär ten in Aachen scheint endlich einer Ver wirklichung entgegenzusehen. Da es bisher nicht möglich war, das nötige Betriebskapital zu em pfangen, ist zur Bildung einer Genossenschaft geschritten und es sind zunächst 300 Anteilscheine zu je 20 Mk. verausgabt worden. Man hofft, dass der erste Versuch Nachahmung finden wird und auch in anderen westdeutschen Städten Schrebergärten oder Gartenkolonien eingerichtet werden.
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