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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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Rechtspflege. — Welchen Schadenersatz leistet die Bahn bei Herausgabe falscher Güter? Durch eine Verwechselung der Bahn wurden dem Kunden einer Firma durch den Spediteur falsche Güter befördert. Als der Irrtum bemerkt wurde, ging die Sendung im Auftrag der Firma an den richtigen Empfänger weiter, während der letztere die ihm fälschlich zugerollten Güter nun an den Kunden sandte. Durch diesen Austausch waren Mehrfrachten und Spesen entstanden, welche die Firma von der Bahn ersetzt verlangte, da dieselben auf die falsche Güterausgabe der Güterabfertigungs stelle zurückzuzuführen seien. Aber die Bahn erklärte sich nur bereit, den Umtausch auf dem Dienstwege gratis vorzunehmen, weigerte sich jedoch, die Kosten zu tragen. Die Firma hat denn auch im Verwaltungswege eine Begleichung ihrer Forderung nicht erreichen können, was „im Zeichen des Verkehrs“ allerdings ein starkes Stück ist. Die Bahn ist nach den be stehenden Vorschriften bei Herausgabe falscher Güter nur zum Umtausch, nicht aber zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Warum nicht, sehe ein, wer kann. — Bei Abnahme nach Bedarf ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm der Schuldner nicht verpflichtet,, auf jeden Fall innerhalb Jahresfrist abzunehmen. Er darf aber auch die Abnahme nicht etwa 10 Jahre hinausziehen. Wesentlich sei doch dabei, dass sich auch der Käufer nur für den Bezug einer Warenmenge festlegen wolle, die er in absehbarer Zeit und unter Konjunkturen abzusetzen Aussicht hatte, die sich von dem zurzeit des Abschlusses bestehenden nicht all zusehr unterschieden. Dementsprechend sei doch auch der verabredete Preis festgesetzt. Es sei also davon auszugehen, dass sich der Besteller in solchem Falle zur Abnahme inner halb einer beschränkten Anzahl von Jahren habe binden wollen; wie auch der Lieferant nur den Auftrag zu dem verabredeten Preise auf eine entsprechende Zeit eingehe. — Zustimmungen zu einem ausser gerichtlichen Vergleich werden un wirksam, wenn der Vergleich nicht zustande kommt. Das Oberlandesgericht Hamburg (I. Zivilsenat, Urt. vom 18. Februar 1903) entschied, dass die Zustimmung eines Gläubigers zu einem Akkordvorschlag so zu verstehen ist, dass derselbe unter der Bedingung zustimmt, dass auch die anderen Gläubiger dem Akkordvorschlag ihre Zustimmung erteilen. Auch das Oberlandesgericht Marienwerder (Urt. vom 13. Oktober 1903, II. Zivilsenat) ist der Ansicht, und fügt hinzu, dass sogar jeder solche Vergleichsvorschlag nach Treue und Glauben hinfällig werde, sobald einer oder der andere Gläubiger mehr oder weniger dabei erhält. Voraussetzung sei vielmehr die gleichmässige Behandlung aller Gläubiger. — Auswahlsendungen bei Blumen, Pflanzen, Sämereien usw. und die Be handlung derselben in Bezug auf ihre Rückgabe. In vielen Branchen, auch in den gärtnerischen, werden „Auswahlsendungen“ ge macht, um dadurch die Kundschaft auf neue Ar tikel hinzuweisen, und sie kauflustig zu machen. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die Frage: Wie lange darf derjenige, dem eine solche Aus- ■wahlsendung zugeht, diese behalten? Das Grossherzogi. Landgericht Karlsruhe hat diese Frage in einem Prozess zu entscheiden gehabt, der auch für unsere Leser von Interesse ist. Die klagende Firma hatte einer anderen Firma auf deren Wunsch am 17. April dieses Jahres eine Partie Waren zur Auswahl gesandt und eine Rechnung beigefügt, auf welcher die Worte vermerkt waren: Nichtdienliches von Auswahl sendungen nehmen wir nur innerhalb von 10 Tagen und in gutem Zustande zurück. Be stellte oder von Auswahlsendungen zurückbe haltene Waren werden nicht mehr zurückge nommen. Am 7. Mai bezahlte die beklagte Firma die Waren, die sie behalten wollte, und schickte den Rest zurück. Aber die Sendung wurde nicht zurückgenommen, weil die 10 Tage verstrichen waren. Vielmehr sollte die beklagte Firma nunmehr die ganze Sendung behalten und Zahlung dafür leisten. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage jedoch abgewiesen, indem es folgendes ausführte: Ist zwischen den Parteien eine Frist, innerhalb welcher Nicht gewünschtes zurückgegeben werden soll, ver einbart, so muss diese eingehalten werden. Wenn sie der Empfänger der Auswahlsendung überschreitet, so muss er die ganze Sendung behalten. Die Vereinbarung einer Frist liegt aber nicht vor, wenn der Lieferant, ohne dass vorher etwas vereinbart würde, auf der Fak tura eine solche Frist festsetzt, denn in solchem Falle kommt nur eine einseitige Bemerkung in Frage, ein Antrag, der von dem Empfänger der Ware erst angenommen werden müsste. Eine solche Annahme liegt weder ausdrücklich vor, noch kann sie als stillschweigend ange nommen werden. Ist eine Frist für die Aus wahl nicht vereinbart, so muss sie in ange messener Frist geschehen und das Nicht dienliche zurückgesandt werden. Dass diese Frist handelsüblich auf 10 Tage auszudeh nen sei, ist nicht der Fall. Die Verkehrssitte geht lediglich dahin, dass der Besteller die Auswahlsendung nicht über Gebühr zurückhalten darf, und 20—25 Tage müssen noch als an gemessen bezeichnet werden. Die Länge der Frist ist immer nach Lage des besonderen Falles zu beurteilen, und muss noch weiter ausgedehnt werden, wenn der Besteller viel leicht die Auswahlsendung, wie dies häufig ge schieht, seiner Kundschaft am Platze oder aus wärts vorlegen will. Vereine und Versammlungen. — Die Wanderversammlung der schlesischen Gartenbauvereine fand am 4. September in Hiischberg gelegentlich der Gartenbau-Ausstellung statt. Der Besuch war von auswärts i ein sehr reger. Nachdem der Landesökonomierat Stoll-Proskau die Ver sammlung mit herzlichen Worten begrüsst hatte, übergab er die Leitung dem als Ehrengast an wesenden ersten Bürgermeister Hartung. Dieser begrüsste im Namen der Behörde die herbei geeilten Gärtner und Gartenfreunde, sprach seine Freude über das Gelingen der Gartenbau- Ausstellung aus, hoffend, dass für die Gärtner viel Segen daraus hervorgehen möge. — Von den Vorträgen erwähnen wir zunächst die Aus führungen von Justizrat Mücke-Kreuzburg, der die Ausbildung einer grösseren Zahl von Kreis-Obergärtnern wünschte, und dafür ein trat, dass an den Chausseen nicht mehr Nutz gehölze, wie Pappeln, Eschen etc., sondern ausschliesslich Obstbäume angepflanzt werden. Er führte eine Reihe von Beispielen an, welchen hohen Nutzen bei richtiger Sortenwahl und entsprechender Pflege der Obstbau einbringt. So dann schilderte er auf Grund eigener Anschauung den Obstbau in Oesterreich und feilte mit, welche bedeutenden Mittel der Staat zur För derung des Obstbaues zur Verfügung stellte. Man hätte in O esterreich eigene Landesobstbau- Inspektoren, die direkt dem Landeskulturrat unterständen. Der Redner sprach sich ausser dem über die Errichtung von Kreis-Obstbaum- schulen aus, fand damit aber keinen Anklang. Es äusserten sich verschiedene Redner dahin, dass damit den Handelsbaumschulen eine neue Konkurrenz bereitet würde. Am Schluss wurde der Antrag zur Errichtung von Kreis-Obstbaum schulen abgelehnt, dagegen die Anstellung von Kreis-Obstgärtnern beschlossen. — Der Wan derlehrgärtner Rein-Proskau hielt einen Vor trag „Ueber den Nutzen und die Errichtung von Schulgärten“ und betont hierbei, dass es keine Versuchsgärten, sondern nur mustergültige Haus gärten zur Beschaffung von Lehrmitteln sein sollen. Gute Erfolge seien mit Schulgärten in Schweden, Oesterreich und Belgien er zielt ; er halte die Grösse von 1/3 bis 1/2 Morgen für ausreichend, doch müsse der Gar ten so angelegt und gehalten werden, dass er vorbildlich für die ganze Gemeinde sei. Er befürwortet auch die Führung von Tagebüchern und Rechnungsbüchern über die Schulgärten. Der Redner bemerkt ferner, dass auf dem Lande die Frauen den Garten besorgen, und deshalb die Gärtner sich an die Frauen wenden müsste. — Rektor Lorenz-Neisse wendet sich gegen die Obstschulen, die den Erwartungen bei weitem nicht entsprechen und empfiehlt, statt derartiger Schul-Obstbaumschulen Schulgärten und Muster-Obstgärten zu errichten. Viele Lehrer brächten den Obstbau viel zu wenig Interesse entgegen. Hieraufhin wurde ihm er widert, dass den Lehrern viel zu sehr der Be such der Obstbaukurse in Proskau erschwert würde, da sie selbst für einen Stellvertreter sorgen müssten. Auch Klock-Görlitz rühmt den Vorteil der Schulgärten und führt beispiels weise denjen’gen in Rauschwalde an, indem er erklärt, dass solche Anlagen nur den Obst- und Gartenbau fördern würden. Seine Ansicht tei len verschiedene Handelsgärtner nicht, welche glauben, dass die praktische Ausführung des Gartenbaues in weitere Kreise getragen wird, und der Berufsgärtner leicht geschädigt werden müsse. Von anderer Seite wird diese Aus führung für kleinlich erachtet und es wird dem widersprochen. Schliesslich gelangte aber eine Resolution zur Annahme, in dem die Erwartung ausgesprochen wird, dass die Schule den Obst- und Gartenbau treu fördern möge, ferner be schliesst die Versammlung, dass an Stelle der Schul-Obstbaumschulen Obst-Muster gärten tre ten möchten. — Wir bringen diesen Bericht so ausführlich, weil er verschiedene Fragen berührt, die auch für den Handelsgärtner und Baum schulenbesitzer von grossem Interesse sind. Der erste Alpen=Garten-Kongress wurde kürzlich auf der Spitze des Rochers de Naye (2045 über d. Meer) in der Nähe von Montreux abgebalten. Eine ganze Reihe her vorragender Persönlichkeiten aus den verschie densten Ländern wohnten den Verhandlungen bei. Deutschland war vertreten durch Dr. Goebel-München, Professor Nägeli-Mün chen und Dr. Schmolz-Bamberg. Von an deren Vertretern erwähnen wir Maurice de Vilmorin-Paris, Henry Correvon - Genf, Dr. Flahault-Montpellier, Dr. v. Wettstein Wien etc. Der Kongress wurde eröffnet und geleitet durch Prinz Roland Bonaparte. Durch die Anlange von Alpen-Gärten wird hauptsächlich erstrebt, seltenen und im Aus sterben oder durch die Sammelwut gefährdeten Pflanzen einen dauernden Schutz zu gewähren. Dem Botaniker soll es aber auch erleichtert werden auf einem Platz konzentriert Pflanzen kennen zu lernen, die er sonst nur an sehr entfernten und schwer zugänglichen Orten finden würde. Das Sammeln von Samen und der Austausch zwischen den verschiedenen In stituten aller Länder soll dadurch gefördert werden. Zu den besten und wissenschaftlich eingerichteten Alpen-Gärten gehören diejenigen der Universitäten von Grenoble und Montpellier in Frankreich, der Universität von Lausanne, der Linnaea und Rambertia in der Schweiz, sowie die Gärten der „Deutschen GeseJschaft zum Schutz und Studium der Alpenpflanzen“ in Schachen 1500 m über Meer im bayrischen Hochgebirge in Neureuth Bayern, Gschnitzthal in Tirol und der Rex-Alp in Steyermark. Die im Jahre 1900 gegründete deutsche Gesell schaft machte rasche Fortschritte, indem sie heute schon über 350 Mitglieder aufweist. Die angelegten Alpen-Gärten befinden sich in vorzüglichem Zustande und die gesammelten Pflanzen gedeihen freudig an den ihnen zuge wiesenen Orten. In der Schweiz beabsichtigt man noch weitere alpine Gärten anzulegen, so zeigte Professor Hool-Luzern Pläne für Anlagen auf dem Pilatus und Rigi. In der Rambertia, wo der Kongress abgehalten wurde, waren viele Pflanzen in schönster Blüte, so besonders die verschiedenen Papaver alpinum und P. nudicaule. Unter den während des Kongresses gefassten Beschlüssen ist hervorzu heben, dass die bis jetzt existierenden Alpen- gätten stets zu einander in Beziehungen stehen, und dass Listen über geerntete Samen durch diese Gärten veröffentlicht werden sollen. Aus serdem wurde beschlossen, von Zeit zu Zeit weitere Kongresse folgen zu lassen. Ausstellungen. — Die Dahlienausstellung in Lon don, die in diesem Jahre am 2. und 3. Sep tember von der „Englischen Dahliengesellschaft“ abgehalten wurde, nahm nicht den Umfang früherer Jahre an, dafür zeichneten sich die Einsendungen durch die vorzügliche Qualität der Blumen aus. Kaktus-Dahlien waren auch dieses Mal wieder vorherrschend und ebenso befanden sich unter den 11 ausgestellten neuen und vom Komitee ausgezeichneten Dahlien 9 Kak tus-Sorten, welche wir nachfolgend beschreiben: Rosy Morn, eine Kaktus-Dahlie von schöner und angenehmer rosa Farbe, in der Mitte in einen helleren Ton übergehend; die Form der Blume ist sehr gut. Cockatoo, eine Kaktus- Form mit orangegelben Petalen, letztere schön geformt. Beide Sorten stammen von Keynes, Williams & Co., Salisbury. Jeannette, eine ausgezeichnete gelbblühende Kaktusdahlie. Miss Dorothy Oliver, Kaktusform von gutem Bau und orangegelber Farbe. Letztere beiden Sor ten sind Züchtungen von H. Shoesmith, Woking. Mrs. Hobbs, eine reinweisse Schausorte von ziemlicher Grösse und guter Form; sie wurde als der beste Schau- oder „Fancy“-Sämling be zeichnet. Züchtung von Th. Hobbs, Bristol. Fairy, eine weisse Kaktus-Form mit anspre chenden hellen Petalen. S. B. Riding, eine I grosse schöne Blume mit Kaktus-Form Wir beenden den diesmal sehr knapp ge haltenen Bericht über die Düsseldorfer interna tionale Herbst-Ausstellung und hoffen, dass für alle Interessenten äusser dem Ruhm, hohe Preise erworben zu haben, ein recht guter ge schäftlicher Erfolg zu verzeichnen ist, das will uns als der beste Lohn für die grossen An strengungen und für die guten Kulturleistungen sowie die ganz hervorragende dekorative Aus schmückung scheinen. Vermischtes. Kleine Mitteilungen. — Das Aufgeld bei Zoilzahlungen in Silber ist in Oesterreich-Ungarn auf 19,05 Prozent in Silber festgesetzt worden. — Die diesjährige Wanderversammlung des Verbandes mittel fränkischer Obstbauvereine findet am 20. September in Eichstedt statt, gleichzeitig wird eine Bezirks-Obst-Ausstellung ver anstaltet werden. — Der Kronprinz Friedrich August von Sachsen hat das ihm ange tragene Protektorat über die Zweite Erz- gebirgische Gartenbau-Ausstellung zu Chemnitz 1905 übernommen. — Der Leiter der Spezial-Obst-Ausstellung in Düsseldorf Freiherr A. von Solemacher-Burg Namedy veranstaltet vom 14. bis 20. September eine Spezial- Obst-Ausstellung für Obst. — Die Berliner Schrebergärten oder Laubenkolonien, wie man sie dort nennt, veranstalteten kürzlich durch ihre Vereinigung, welche den Namen „Bund der Pflanzvereine Berlins und Umgegend“ führt, eine grössere Ausstellung, die am 11. und 12. September im Etablissement Buggenhagen stattfand und aussergewöhnlich reich und zum Teil mit recht guten Produkten beschickt war. — Die Lauben kolonien sollen gegenwärtig nahezu 35 000 kleinere Gärten einschliessen und dürften wohl in dieser Hinsicht die bedeutendsten derartiger Anlagen sämtlicher Grosstädte präsentieren. Während manche Kolonien nur aus 12 kleineren Gärten bestehen, zählen andere bis zu 400. Ebenso verschieden ist der Preis, denn im Norden werden für die Quadratrute höchstens 30 bis 40 Pfennige erzielt, während in Rixdorf und Treptow die Quadratrute (14 Quadratmeter) mit 1,20 Mk. bis 1,50 Mk. in Pacht bezahlt werden muss. Interessant sind die Namen, welche den Kolonien ge geben sind und wobei beispielsweise die Welt politik nicht ohne Einfluss ist. Wir nennen hierbei Ohm Paul, Spionkop, Transvaal, Oranje- Freistaat, Johannesburg, Kap der guten Hoff nung, Kiautschou, Kiautschoubucht, China, Taku, Kamerun, Samoa. Andere Bezeichnungen sind: „Hand in Hand“, „Morgenrot“, „Eintracht“, „Friedenstal“, .„Trockenes Dreieck“, „Nasses Dreieck“, „Bauern vom Berge“, „Bauern im Grunde“, „Nordkap“, „Berg und Tal“, „Trok- kene Stulle“ usw. — Für den Gartenbau sind diese Kolonien nicht von dem weitgehenden Nutzen, wie man das häufig annimmt. Es finden dort in grosser Zahl fragwürdige Ele mente Unterschlupf, die dann auch von aus wärts versuchen, Waren ohne Geld zu be kommen und dann spurlos verschwinden, um in einer anderen Gegend wieder aufzutauchen. Ausserdem finden sich vielfach in solchen Kolonien frühere Gartenarbeiter, welche sich eine kleine Existenz gegründet haben und zu sehr billigen Preisen Obstbäume, Beerensträucher, Rosen, Erdbeeren etc. weiter verkaufen. Da durch tritt eine ungewöhnlich grosse Preis drückerei ein, die für den gärtnerischen Handel gleichfalls von höchst schädlichem Einfluss ist. Noch nachteiliger aber wirkt die Möglichkeit, dass auf gewisse Offertenblätter in Berlin durch Post abonniert werden kann und den Leitern solcher Laubenkolonien die Möglichkeit geboten wird, unter Umgehung des gärtnerischen Handels direkt Bestellungen zu machen. Es ist unerklärlich, warum gerade die Berliner Gärtner gegen solche Blätter nicht vorgehen, sondern sich einfach auf das Empfindlichste schädigen lassen. Auf der anderen Seite soll aber die Anregung, welche diese Anlage von Schreber gärten, und wodurch auch im Winter manche blühende Pflanze für das Zimmer oder als Ge schenk gekauft wird, nicht unerwähnt sein, ebenso ist der Konsum in Samen, Bäumen und Sträuchern ein ganz bedeutender, wenngleich auch hierbei sich immer wieder die Neigung zeigt, selbst heranzuziehen und für ein billiges weiter abzugeben. — Dem Wesen nach fallen diese Laubenkolonien in drei Gruppen, zunächst die Arbeitergärten vom Roten Kreuz, sowie die organisierten und selbständigen Kolonien. Die Arbeitergärten vom Roten Kreuz und des vaterländischen Frauenvereins von Charlotten burg zeichnen sich schon äusserlich durch sorg fältige Einfriedigung, musterhafte Ordnung und Sauberkeit aus, ausserdem ist ein grosser Pavillon und ein geräumiger Turn- und Spiel platz vorhanden. Die Vereinigung gehört natur gemäss nicht zu dem Bund der Pflanzenvereine Berlins und Umgegend. Der letztere verfolgt den guten Zweck, durch Vorträge und eine Bibliothek den Mitgliedern zu ermöglichen, sich einige Kenntnisse zu erwerben und die Be arbeitung des Bodens, das Düngen und Pflanzen fachgemäss auszuführen. Auch finden gemein schaftliche Pachtungen und Einkäufe statt. Gegenwärtig gehören dem Bund etwa 14 Ver eine mit 1000 Mitgliedern an. — Himbeersaft und Himbeersirup. Die Handelskammer in Kiel gab ein Gutachten ab, wonach unter Himbeersaft nur ein aus Früchten gepresster Saft, der durch eine ge ringe Nachpressung verschnitten sein kann, zu verstehen ist. Eine Färbung mit Kirschsaft oder Teerfarbstoffen ist unzulässig. Ein starker Wasserzusatz macht den Saft minderwertig, ist jedoch nicht als unzulässig oder unreell anzu sehen. — Himbeersirup ist der mit Zucker ein gekochte Himbeersaft. Zu demselben soll kein Kapillärsirup verwendet werden, wohl aber ist der Zusatz von Kirschsaft erlaubt. Teerfarb stoffe sind hier ebenfalls zu beanstanden. Das Gutachten ist geeignet, als Norm zu dienen. Leider dauern die Himbeersaft - Pantschereien noch immer fort! — Wetterkanonen und Wetter raketen. Auch in diesem Jahre haben in der Schweiz die „WetterWehrgenossenschaften“ bei den in der Zeit vom 18. Juli bis 11. Aug. stattfindenden Hagelwettern nichts ausrichten können. Das Acker- und Gartenland ist trotz der Benutzung der aufgestellten Wetterkanonen verwüstet worden, ja gerade der höchste Scha den von 50%, der gemeldet wurde, fand in unmittelbarer Nähe einer Wetterkanone statt. In einer andern Gemeinde, wo mit Hagelraketen geschossen wurde, sind vom 1. und 2. August über 100 Schadenanzeigen eingegangen, und der Schaden hat sich bis zu 90 % der Ernte daselbst gesteigert. Die Direktion der Schweize rischen Hagelversicherungsgesellschaft konstatiert dass für 60 aus dieser Gemeinde als beschädigt angemeldete Rebgelände Entschädigungen von 8— 18 % des versicherten Ertrages auszuzahlen gewesen seien. Also nichts als verkrachte Raketen! — Die ersten Schrebergärten in Oesterreich sollen im verflossenen Frühjahr vom Gartenbau verein in Grottau eingerichtet worden sein. Trotz der grossen Trockenheit sind schöne Erfolge erzielt und das Interesse, welches auch von auswärts dem neuen Unter nehmen entgegengebracht wurde, lässt darauf schliessen, dass bald in weiteren Grosstädten derartige Anlagen folgen werden.
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