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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
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- Der Handelsgärtner
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schaffen, und deren Notschrei — schützt unsere bedrohte Existenz — so leicht ungehört ver hallt. Wir wollen wünschen, dass unsere deut schen Gemüsegärtner niemals in dem Kamp! unterliegen. In diesem Berufszweig steckt ein so gesunder Sinn, so viel Fleiss und Energie, und sie verrichten eine so klare, ziel bewusste Arbeit, dass wir in ihnen das beste Beispiel haben; sie ermahnen uns, zu kämpfen und auszuharren. Es bleibt somit noch mancher Wunsch un erfüllt, und noch vieler Kämpfe wird es be dürfen ehe wir zum Ziel kommen und durch gemeinsame Arbeit und Einigkeit das erreichen, was uns not tut: Schutz und Schirm nicht nur für unseren Handel, sondern auch unsere eigene Produktion — unserer Hände Arbeit! Das Auspacken von Pflanzen während der Sonn tagsruhe. Die Sonntagsruhe hat schon zu viel Streitig keiten im gärtnerischen Verkehr Veranlassung gegeben, und das wird nicht eher aufhören, als bis die reichs- und landesgesetzlichen Be stimmungen derartig getroffen sind, dass der eigenartige Handelsbetrieb der Gärtnereien und der Geschäfte mit gärtnerischen Erzeugnissen ausreichende Berücksichtigung erfährt. Gegenwärtig spielte sich in Leipzig wieder ein Prozess ab, der eine Uebertretung der Vorschriften über die Sonntagsruhe zum Gegen stand hatte und mancherlei Interessantes bot, so dass wir den Verhandlungen gern bei gewohnt haben und im nachstehenden das hauptsächliche Ergebnis derselben mitteilen wollen. Der Handelsgärtner und Blumenhändler Schl, in Leipzig war wegen Uebertretung der §§ 105 a, b der Gewerbeordnung sowie 105c, Abs. 2 mit einer Straf Verfügung in Höhe von 25 Mark belegt worden, gegen welche er Widerspruch erhoben hatte, so dass die Angelegenheit vor dem Kgl. Schöffengericht Leipzig nunmehr zur Aburteilung gelangte. Schl, besitzt ein Engros- und Detailgeschäft in Schnittblumen. Er bringt hiesige, zum grössten Teil aber importierte Schnittblumen von der Riviera in den Handel. Sein Geschäft ist nicht in ein Engros- und Detailgeschäft ge teilt, sondern es wird in demselben gemein schaftlich engros verkauft und detailliert. Es werden Blumen in grossen Quantitäten an Wiederverkäufer abgegeben, es werden aber auch einzelne Tafeldekorationen ausgeführt, Blumen arrangements übernommen, Buketts, Sträusschen, ja einzelne Pflanzen beliebig in dem Verkaufs geschäft abgegeben. Schl, hat nun in seinem Geschäftsbetriebe Sonntags regelmässig in der Zeit von 11—1 Uhr seine Leute, Kontoristen sowohl wie Verkäuferinnen und Binderinnen, im Geschäft arbeiten lassen, einigemale sie auch nebenbei von früh 8—9 Uhr, bezw. 91/2 Uhr beschäftigt. Er hat ihnen trotzdem auch die darauffolgenden Sonntage nicht ganz freigegeben und auch über die Sonntagsarbeiten kein Ver zeichnis geführt. Schl, wandte nun folgendes ein, was von Interesse auch für alle Inhaber von Blumen geschäften ist: Sein Geschäft sei ebensogut Ladengeschäft wie Engrosgeschäft, was auch durch die abgehörten Zeugen bestätigt wurde. Die im Geschäft während der freigegebenen Sonntagszeit beschäftigten Kontoristen seien nun in der Hauptsache zu Arbeiten herange zogen worden, welche mit dem Detailverkauf Zusammenhängen, Sie hätten telephonische Bestellungen entgegenzunehmen, die Fakturen zu der bestellten Ware zu schreiben, Vorschläge bei der Auswahl von Blumen machen müssen, kurz, ihre Tätigkeit um diese Zeit im Geschäft habe nicht dem Engros-, sondern dem Detail handel gegolten, wenn sie auch im nichtöffent lichen Handel erfolgt sei. Das Ortsgesetz der Stadt Leipzig aber besage, dass in der Zeit, wo der öffentliche Handel erlaubt sei, auch Arbeiten des nichtöffentlichen Handels verrichtet werden könnten. Er habe also seine Leute nur im offenen Verkaufsgeschäft während der gesetzlich und ortsstatutarisch nachgelassenen Zeit beschäftigt und habe daher ihnen auch nicht volle Sonntage freigeben und ein Ver zeichnis über die Arbeiten führen müssen. Was nun die ausnahmsweise Beschäftigung am Morgen von 8 Uhr ab betreffe, so sei sie notwendig gewesen, um einen unwiederbring lichen Verlust abzuwenden. Er habe der Hilfs kräfte zum Auspacken, Sortieren und Unter bringen der für ihn angekommenen Blumen dringend bedurft. Die Blumen kämen morgens 3 Uhr mit dem Expresszug von der Riviera hier an. Um diese Zeit ständen ihm Leute zur Abholung nicht zur Verfügung. Dann werde die Post um 8 Uhr geöffnet. Um diese Zeit müssten nun die Blumen sofort abgeholt, ausgepackt und ins Wasser gebracht werden. Jede halbe Stunde Verzögerung könne hier einen Schaden verursachen, da der Transport sowieso schon lange genug dauere. Jeder Gärtner werde ihm bestätigen, dass die Blumen nach jeder Stunde, die sie in den Posträumen unausgepackt zubrächten, schlechter würden. Er berufe sich auf das Zeugnis der Handels gärtner H. und S. Es handle sich beim Aus packen der Pflanzen also um Arbeiten, welche in Notfällen unverzüglich vorgenommen werden müssten, bezw. um Arbeiten, welche zur Ver hütung des Verderbens von Rohstoffen erfor derlich seien. Es decke ihn also § 105 c, Ab satz 1, No. 1, bezw. 4 der Gewerbeordnung. Das Gericht verurteilte nach langer Be ratung den Angeklagten und beliess es bei der in der Strafverfügung ausgeworfenen Strafe. Das Urteil ist insofern von prinzipieller Wichtigkeit, als das Gericht, nach unserem Dafürhalten mit Unrecht, dem Angeklagten nicht zugegeben hat, dass das Auspacken der Blumen in den Sonntags - Morgen stunden als eine Arbeit zur Verhütung des Verderbens von Rohmaterial an zusehen sei. Wenn die Blumen einen so langen Transport ausgehalten hätten, wurde in der Begründung des Urteils ausgeführt, komme es auf die paar Stunden auch nicht an. Da der Angeklagte aber doch periodisch solche Waren von auswärts beziehe, müsse er dafür sorgen, dass diese Ware zu einer anderen Zeit eintreffe, wo er sie sofort in Empfang nehmen könne. Schliesslich stehe es ihm ja auch frei, sich bei der Polizeibehörde für diese Arbeiten Erlaubnis auszuwirken. Auch habe er auf jeden Fall ein Verzeichnis über die Arbeiten führen müssen. Hierin liegt nun unseres Erachtens ein grosser Irrtum. Dass die Schnittblumen zu Bindezwecken als Rohstoffe im Sinne von § 105c, No. 4 anzusehen sind, wird niemand bestreiten wollen. Jeder Gärtner aber wird Herrn Schl, darin Recht geben müssen, dass beim Blumenimport jede Stunde Verzögerung einen Schaden bedeutet und dass unter Um ständen eine Stunde hier zu einem unwieder bringlichen Verlust führen kann. Gerade, wenn die Blumen schon einen grossen Transport hinter sich haben, muss alles getan werden, sie so schnell als möglich der Verkehrsanstalt zu entnehmen und in sachgemässe Pflege zu bringen. Die geeignete Licht-, Luft- und Wasserzufuhr duldet keinen Aufschub. Und wenn sich um 8 Uhr die Besorgung wegen Mangel an Hilfskräften nicht bewerkstelligen lässt, nun so muss eben sofort nach Oeffnung der Postanstalt am Morgen an die Arbeit ge gangen werden. Das erheischt das gärtnerische Interesse. Das sind Arbeiten, welche § 105c der G.-O. als Ausnahmearbeiten charakterisieren will. Wenn aber das Gericht ferner annimmt, dass der Blumenhändler — auch Handelsgärtner beziehen ja für ihr Ladengeschäft von auswärts — die Blumen zu anderer Zeit kommen lassen könne, so bekundet das eine völlige Unkennt nis des gärtnerischen Handels. Diese Express züge aus dem Süden, in welchen für den Blumenimport Vorkehrungen getroffen sind, treffen eben nur um diese Zeit ein und die Benutzung anderer Züge wäre ein Unding, da die Pflanzen dann noch weit ramponierter ein treffen würden. Wir haben das ja früher erlebt, als diese Expressbeförderung noch nicht ein geführt war. Tage vorher aber kann der Blumenhändler die Schnittblumen erst recht nicht kommen lassen, das wird ihm ebenfalls jeder Sachverständige bestätigen. Die Blumen müssen so kurz wie möglich vor ihrer Ver wendung eintreffen, um noch mit grösstmög lichster Frische in den Handel zu kommen. Treffen sie schon Sonnabend morgen ein, so habe sie am Sonntag, — das ist ja nun ein mal bei der Importware so, — nicht mehr den Wert, denn ihre Widerstandskraft ist doch weit geringer, als die unserer einheimischen Blumen. Es sind also Notarbeiten, die vorliegen, und zu solchen Notarbeiten braucht auch der Han delsgewerbetreibende nicht erst polizeiliche Ge nehmigung einzuholen. Nach alledem ist un seres Erachtens Schl., soweit diese Frage zu erörtern war, zu Unrecht verurteilt, und es wird sich nun fragen, ob sich die Berufungs instanz auf denselben Standpunkt stellen wird, was wir im Interesse der Bindegeschäfte nicht hoffen wollen. Rundschau. Handel und Verkehr. — Bei Lieferung von Kartoffeln in Säcken können gebrauchte Säcke nach einem Gutachten der Handelskammer Halle immer wieder verwandt werden, sofern diese für ihren Zweck noch hinlänglich gebrauchsfähig sind. Wenn neue, sogenannte Exportsäcke verwendet werden sollen, muss dies im Kaufvertrag aus drücklich vereinbart werden. — Stempelsteuer für Rechnungen, Lieferscheine und Fakturen in Russ land. Nach einer Mitteilung aus dem russischen Finanzministerium ist ein Lieferschein nur in dem Falle zu stempeln, wenn er das einzige, einen Abschluss bestätigende Dokument ist. Liegt daneben noch eine Rechnung vor, so ist der Lieferschein steuerfrei. Rechnungen und ebenso Fakturen, welche der proportionalen Stempelsteuer unterliegen, sind auch stempel pflichtig, wenn sie nicht auf einem Formular ausgeschrieben sind. Um einem Dokument den Charakter einer Rechnung zu geben, ist es ferner nicht erforderlich, dass darin eine Endsumme angegeben ist. — Hollands Spezialhandel 1902. Die Einfuhr an Bäumen, Pflanzen und Blumen zwiebeln nach Holland hatte einen Wert von 637 215 Gulden, wovon 45 045 auf die Einfuhr aus Preussen, 3065 Gulden auf die von Ham burg zu rechnen sind. Die Ausfuhr aus Holland in diesen Artikeln bewertete sich auf 9 178 350 Gulden, und zwar ging für 2 210 428 Gulden nach Preussen, iür 269 900 Gulden nach Hamburg und für 7055 Gulden nach Bremen. In Gemüsen stellt sich das Er gebnis wie folgt: 1. Frische und getrocknete Ge müse etc,, Einfuhr: 2 704 673 Gulden,davon für 452 845 Gulden aus Preussen, für 6814 Gulden aus Hamburg. Ausfuhr: 42 196 509 Gulden, davon für 22 253 500 Gulden nach Preussen, für 200 184 Gulden nach Hamburg und für 105 Gulden nach Bremen. 2. Eingemachte Ge müse, Einfuhr: 24 764 Gulden, aus Preussen für 5665 Gulden, aus Hamburg für 24 Gulden. Ausfuhr 3 523 746 Gulden, nach Preussen für 75 137 Gulden, nach Hamburg für 24 193 Gulden. Man muss dabei berücksichtigen, dass der Umsatz mit Preussen, Hamburg und Bremen überhaupt den Umsatz mit Deuschland aus macht, denn auch was nach den übrigen Bundesstaaten geht, nimmt seinen Weg über diese Gebiete. Bemerkenswert ist, dass die Hälfte der Ausfuhr an frischen und getrockneten Gemüsen in Deutschland abgesetzt wird. Was Früchte anlangt, so war Hollands Einfuhr natürlich grösser, wie seine Ausfuhr. Sie repräsentierte in der Einfuhr 2 823 515 Gulden (Preussen: 188 779 Gulden) in der Ausfuhr 1 254 535 (Preussen 527 660 Gulden, Hamburg 847 Gulden, Bremen 3 Gulden). Bei einge machten Früchten belief sich die Einfuhr auf 39 653 Gulden (Preussen 14 326 Gulden), der die bedeutende Ausfuhr von 253 368 Gulden gegenübersteht. Allerdings kamen nach Deutsch land nur für 1488 Gulden Ware dieser Art. Unsere heimischen Konservenfabriken sind viel zu leistungsfähig, um einen Import notwendig zu machen, ja überhaupt zuzulassen. Bei Sämereien wollen wir nur die Blumenzwiebeln und Sämereien hervorheben. Hier steht der holländischen Ein fuhr von 460 557 Gulden eine Ausfuhr von 1 168 474 Gulden gegenüber. (Auf Preussen entfallen 86749 : 473 849 Gulden, auf Hamburg 44578: 22 961 Gulden, auf Bremen 0:1 377 dul den. In den landwirtschaftlichen Sämereien ist dagegen die Einfuhr Hollands grösser als seine Ausfuhr und zwar in beträchtlichem Masse. Die ganze Uebersicht zeigt, wie intensiv unser gärtnerischer Handelsverkehr mit unserm west lichen Nachbar ist, und wie dabei auch unser Ausfuhrinteresse mit in Frage kommt. — Bulgariens Ausfuhr an Kohl sämereien wird im verflossenen Jahre voraus sichtlich hinter 1902 bedeutend Zurückbleiben. Es wurde in den ersten Dreivierteln des Jahres 1903 für 622 000 Franken Kohlsaat exportiert. — Sämereien und lebende Pflanzen dürfen nach Deutsch-Ostafrika zollfrei eingeführt werden. (Pos. 12 der neuen Zoll verordnung vom 13. Juni 1903.) Nach Kamerun Dann ergriff Dietrich die Wanderlust. Er arbeitete in Nord- und Süddeutschland in verschiedenen grossen Gärtne reien, kam dann auf Empfehlung einer seiner Freunde nach Paris, und von dort später nach Belgien und England. Während seines Aufenthaltes in der französischen Hauptstadt erreichte ihn die Todesnachricht seiner über alles geliebten, teueren Mutter, ohne dass er damals heimreisen und ihr das letzte Geleit geben konnte. Erst einige Tage, nachdem sie be stattet war, erhielt er von seinem guten Vater die Trauer botschaft durch wenige Zeilen mitgeteilt. Alles das mochte bei dem alten Welser vorüberziehen, als er immer wieder den Brief seines Sohnes durchlas und dabei sagte er mit Stolz zu sich: „Ja, der Dietrich hat mir stets Freude bereitet, er war ein guter Sohn.“ Mit der kleinen Margarete war der junge Dietrich während seiner Schul- und Lehrzeit in Berührung gekommen. Er hatte das zierliche, kleine Mädchen als etwas Besseres, Vor nehmes angesehen, und nur wenig Gelegenheit gehabt, ihr kleine Gefälligkeiten zu erweisen, die sich so häufig der Lehrling dem Prinzipal-Töchterchen gegenüber für verpflichtet hält. Dietrich war zum Nichtstun zu ernst, und immer in seinem Beruf tätig oder mit seinen Büchern beschäftigt. Margarete hörte immer nur Lobenswertes und Gutes über Dietrich, und wenn dann Welser später aus seinen, monatlich kaum einmal eintreffenden Briefen seines Sohnes ihr einiges erzählte, so freute sie sich mit dem Alten über die stets guten Nachrichten, die der Vater erhielt. So vergingen die Jahre, und Margarete schloss sich frühzeitig schon mit hin gebender Verehrung ihrem ernsten und doch so gütigen Vater an, der alles tat, um ihr die Mutter, die sie so früh entbehren musste, durch doppelte Liebe zu ersetzen. Margarete war innerlich erfreut, als sie noch einmal darüber nachdachte, ob der gehegte Plan auch der richtige sei. Aber das junge lebenskluge Mädchen hatte früh gelernt, niemals unüberlegt zu sprechen, geschweige denn zu handeln. Deshalb begnügte sie sich vorläufig damit, Welser herzlich die Hand zu drücken und in warmem Ton zu sagen: „Hoffentlich ist sein erster Gang, wenn er das Heimatland betritt, zum Vater, den er so lange nicht gesehen. Wann kommt er denn?“ Welser blickte wieder in den Brief. Ueber der Freude, dass sein Sohn kam, hatte er gar nicht beachtet, wann er zu kommen gedachte. „In acht Tagen“, rief er jetzt, „schon in acht Tagen!“ Dann den Brief zusammenfaltend, fügte er bei: „Es ist eine ernste Sache, einen Sohn wieder zu sehen, dem man zehn Jahre lang nicht in die Augen gesehen hat“. „Aber“, meinte Margarete freundlich, „Sie wissen doch, dass er sich draussen gut gehalten hat; Sie sagten mir selbst, dass er immer bevorzugte Stellungen hatte, und von seinem Prinzipalen nur ungern wieder fortgelassen wurde“. „Das gewiss, das schon“, erwiderte Welser, „aber es kann einem so manches verloren gehen im Lebenskämpfe, — man sieht’s nicht von aussen. Die Ehre mag rein, die Arbeitskraft ungeschwächt sein — aber das Inwendige kann doch ein Leck bekommen haben. Ich weiss nicht, ob Sie mich verstehen, Fräulein Margarete?“ Sie blickte überrascht in das Gesicht des alten Mannes, den sie nie so sprechen gehört. „Ich glaube wohl, dass ich Sie verstehe“, sagte sie ge dankenvoll. Er nahm eine Rose aus dem Korb, der an Margaretens Arm hing. Es war eine voll entfaltete La France von ent zückender Zartheit und Frische, kein Makel daran zu sehn. „Sehn Sie, wer flüchtig hinsieht, erkennt in dieser Rose nur ein tadelloses Meisterwerk der Natur.“ Damit bog er die sammetweichen Blätter auseinander, immer mehr, bis der Keim plötzlich herausfiel und im Innersten eine hohle Stelle sichtbar wurde, die Blüte war vom Wurm zerfressen. „Das mein’ ich, Fräulein Winternitz.“ Sie nickte nur, seltsam ergriffen von dem einfachen Sinnbild, das der schlichte und in seinem Innern doch so gebildete Mann ihr gezeigt. Nach einigem Schweigen fuhr er fort, indem er die Gar tenschere wieder hervorzog, um seine unterbrochene Arbeit aufzunehmen: „Darum fürchte ich mich ein wenig vor der Stunde, wo ich dem Jungen zum ersten Male nach zehn Jahren ins Auge sehen werde.“ „Haben sie einen besonderen Grund, hat Ihnen der Junge jemals Sorgen bereitet?“ Welser zuckte die Schultern. „Nein, das niemals. Ein Hitzkopf war er wohl immer, ein wenig stolz und hochfahrend — das kam von dem Be suche der Realschule her — nicht leicht befriedigt, aber ein guter pflichtgetreuer Sohn, trotz alledem. Und Fräulein Mar garete , er ist mir ans Herz gewachsen, mehr als ich sagen kann, und es täte mir weh, sehr weh, wenn er mir durch irgend etwas entfremdet wäre“. „Ich begreife das wohl, auch ich hoffe aufrichtig, dass alle Ihre Befürchtungen grundlos sein mögen.“ Mit einem freundlichen Kopfnicken nach ihrem getreuen Mitarbeiter ging sie zurück, der dämmerigen Laube zu, wo Tante Verena sass, die Hände mit dem Strickstrumpf im Schoss ruhen lassend und sich zu Erwin neigend, der eifrig mit glühenden Wangen über ein Buch gebeugt war. Als Margarete eintrat sprang der Knabe auf und flog ihr entgegen. „O Tante Lete, kannst Du mir nicht helfen? Ich bringe meine Aufgabe nicht fertig, und Tante Verena findet sich auch nicht in unserer Methode zurecht.“ Die alte Dame lächelte gütig. „Nein, wirklich, mein alter Kopf kann das Zeug nicht mehr fassen.“ „Was ist es denn?“ fragte Margarete, indem sie sich neben die Tante setzte und sich anschickte, mit flinken Hän den die Sträusse zu binden. „Ach, die französische Grammatik“, seufzte Erwin, „das ist alles so komisch, so verkehrt“. Das junge Mädchen lachte. „Na, geh hin, ich werde Dir zunächst einmal die Vo kabeln abhören — aber aufpassen, bei der Sache bleiben!“ Erwin war leicht etwas zerfahren mit seinen Gedanken. Es war ihm schwer, diese auf irgend etwas zu konzentrieren, sie flogen gar zu leicht mit dem erstbesten Schmetterling, der an ihm vorüberflatterte, ins weite. Daher kam es auch, dass er in der Schule stets zurückblieb. Den beiden Frauen zu Hause war es oft unmöglich, ihm das nicht Begriffene in ein facher Weise zu erklären; es fehlte ihnen beiden weniger an Zeit, sondern an einer entsprechenden Vorbereitung, auch
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