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Der Handelsgärtner
- Bandzählung
- 6.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf5
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1824034628-190400003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1824034628-19040000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1824034628-19040000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Der Handelsgärtner
-
Band
Band 6.1904
-
- Ausgabe No. 1, 2. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 2, 9. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 3, 16. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 4, 23. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 5, 30. Januar 1904 1
- Ausgabe No. 6, 6. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 7, 13. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 8, 20. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 9, 27. Februar 1904 1
- Ausgabe No. 10, 5. März 1904 1
- Ausgabe No. 11, 12. März 1904 1
- Ausgabe No. 12, 19. März 1904 1
- Ausgabe No. 13, 26. März 1904 1
- Ausgabe No. 14, 2. April 1904 1
- Ausgabe No. 15, 9. April 1904 1
- Ausgabe No. 16, 16. April 1904 1
- Ausgabe No. 17, 23. April 1904 1
- Ausgabe No. 18, 30. April 1904 1
- Ausgabe No. 19, 7. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 20, 14. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 21, 21. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 22, 28. Mai 1904 1
- Ausgabe No. 23, 4. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 24, 11. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 25, 18. Juni 1904 1
- Ausgabe No. 26, 25. Juni 1904 1
- Ausgabe No, 27, 2. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 28, 9. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 29, 16. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 30, 23. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 31, 30. Juli 1904 1
- Ausgabe No. 32, 6. August 1904 1
- Ausgabe No. 33, 13. August 1904 1
- Ausgabe No. 34, 20. August 1904 1
- Ausgabe No. 35, 27. August 1904 1
- Ausgabe No. 36, 3. September 1904 1
- Ausgabe No. 37, 10. September 1904 1
- Ausgabe No. 38, 17. September 1904 1
- Ausgabe No. 39, 24. September 1904 1
- Ausgabe No. 40, 1. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 41, 8. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 42, 15. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 43, 22. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 44, 29. Oktober 1904 1
- Ausgabe No. 45, 5. November 1904 1
- Ausgabe No. 46, 12. November 1904 1
- Ausgabe No. 47, 19. November 1904 1
- Ausgabe No. 48, 26. November 1904 1
- Ausgabe No. 49, 3. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 50, 10. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 51, 17. Dezember 1904 1
- Ausgabe No. 52, 24. Dezember 1904 1
- Register Register 4
-
Band
Band 6.1904
-
- Titel
- Der Handelsgärtner
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No. 37. Sonnabend, den 10. September 1904. VI. Jahrgang. DerJ/andelsffärfner. "nemmn’p- Handels-Zeitung für den deutschen Gartenbau, -"maraua. Leipzig, Sudstrasse 33. Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig-cohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G.“ „Der Handelsgärtner“ kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: fiir Deutschland und Oesterreich-Ungarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelspartner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. Wann muss die Mängelrüge bei gefrorenen Pflanzen erfolgen? Wenn zwei Handelsgärtner miteinander ein grösseres Geschäft abschliessen und dieselben als Kaufleute zu betrachten sind, was wohl zumeist der Fall sein wird, da sie mehr oder minder alle ein Handelsgewerbe betreiben, so fin den die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs auf das Geschäft Anwendung. Da ist nun immer wie der auf den § 377 des Handelsgesetzbuchs hin zuweisen, der von der Anzeige von Mängeln an Waren handelt und folgende Rechtsgrund sätze aufstellt: a. Unverzüglich nach Ankunft der Ware ist sie zu untersuchen, so weit es nach ordnungs mässigem Geschäftsgänge tunlich ist. b. Zeigen sich Mängel, so sind sie dem Ver käufer unverzüglich anzuzeigen, da sonst die Ware als genehmigt gilt. c. Ist der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar, so muss er unverzüglich ange zeigt werden, wenn er- zutage tritt. Zeigt sich überhaupt erst später ein Mangel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen. Andernfalls gilt auch hier die Ware als genehmigt. d. Es genügt, dass die Mängelanzeige recht zeitig abgesendet ist. e. Hat der Verkäufer arglistig die Mängel ver schwiegen, so kann er sich nicht darauf berufen, dass die Anzeige der Mängel ver spätet sei und deshalb die Ware als geneh migt gelten müsse. So einfach diese Rechtssätze sind, es herrscht doch ein ewiger Streit um sie. Nament lich ist die Frage, in welcher Frist die Mängelanzeige zu erfolgen hat, fort und fort eine offene Rechtsfrage, da sie je nach Lage des besonderen Falles beurteilt sein will. Richtet es sich doch sehr oft ganz nach der Ware selbst, wenn sie untersucht und ein etwaiger Mangel gerügt werden kann! So handelte es sich in einem interessanten Prozess, in welchem wir dem Beklagten mit unserem Rate gedient haben, um die Frage, wenn Pflanzen, die in gefrorenem Zustande ankommen, untersucht und sich etwa zeigende Mängel gerügt werden müssen. Der Handelsgärtner Karl Sch. in Breslau kaufte von X. 1000 Stück Topfrosen, die ihm, auf Grund seiner Bestellung vom 5. und 10. März 1902, in zwei Teilsendungen geliefert wurden. Der Käufer brachte die Rosen, da sie infolge der eingetretenen kalten Witterung gefroren waren, in Frühbeetkästen, um sie auftauen zu lassen. Als nachmals die Rosen eingehend unter sucht wurden, stellte sich heraus, dass sie krank waren, was namentlich bräunliche Stellen am alten Holze verrieten. Dies teilte der Käufer sofort nach der Entdeckung dem Verkäufer und zwar am 19. März 1902 brieflich mit und nach dem er dann noch weitere Untersuchungen vorgenommen batte, stellte er ihm schliesslich den ganzen Rest zur Verfügung. Der Ver käufer protestierte, da die Anzeige des Mangels verspätet sei, die Ware also für genehmigt zu gelten habe und Käufer dafür Zahlung leisten müsse. Die Topfrosen wurden schliesslich verauktioniert und es kam zum Prozess, in dessen Mittelpunkt die Frage stand: Ist die Mängelanzeige rechtzeitig erfolgt? Wenn muss sie bei gefrorenen Pflanzen erfolgen? Der beklagte Käufer brachte folgendes vor: Die Rosen seien vom Züchter zum Schutz gegen die Winterkälte mit Dünger bedeckt worden. Dadurch habe sich Fäulnis auf den Stämmchen gebildet. Ihre Anzeichen seien aber beim Absenden noch schwach und un deutlich, auch durch die anklebenden Fäulnis erreger selbst verdeckt und deshalb nicht ohne weiteres bemerkbar gewesen. Zu ihrer Ent deckung hätte man die Rinde entfernen müssen. Deshalb habe der Beklagte bei der Ankunft der Rosen den Mangel noch nicht bemerken können und er habe ihn tatsächlich erst im ganzen Umfange wahrgenommen, nachdem er die Rosen aufgetaut, abgespritzt und gereinigt hatte. Das sei ordnungsmässig erst etwa zwei Wochen nach der Ankunft der Ware erfolgt. Er habe aber schon etwa 6—8 Tage nach Ankunft der Rosen, unter Rücksendung von sechs schadhaften Exemplaren, den Fehler an den Rosen gerügt. Das sei aber bereits am 19. März 1902 gewesen, wo ihm zuerst der Mangel aufgefallen sei. Der Verkäufer wandte darauf ein: Die An zeige der Mängel sei unter allen Umständen verspätet. Die Aufbewahrung der angekom menen Rosen in Frühbeetkästen schliesse eine unverzügliche, genaue Untersuchung nicht aus. Auch sei der Beklagte an dieser nicht durch den gefrorenen und bereiften Zustand der Rosen gehindert gewesen. Sei aber die Aufbewah rung in den Kästen der sofortigen Untersuchung hinderlich gewesen, so habe der Beklagte eben eine andere Aufbewahrungsart wählen müssen. Auch habe der Beklagte die Gefahr des Trans portes zu tragen und bei der Absendung seien die Rosen jedenfalls fehlerfrei gewesen. Das Landgericht Breslau trat den letzteren Ausführungen des Klägers auf Grund der Be weisaufnahme bei, und verurteilte den Beklagten, laut Urteil vom 19. September 1903, zur Zah lung des Betrages. Dagegen legte der Be klagte Berufung ein und das Oberlandesgericht Breslau wies in seinem Erkenntnis vom 28. April 1904 die Klage kostenpflichtig ab. Der wiederholt vernommene Sachverständige, Handelsgärtner W„ hatte bekundet, dass eine sachgemässe Untersuchung gefrorener Pflanzen, hier der Rosen, erst erfolgen könne, nachdem sie einer Lagerung in Frühbeetkästen unterzogen seien, welche das allmähliche Auftauen der Rosen und des den Wurzeln anhaftenden Bo dens bewirkt habe. Daraufhin nahm das Oberlandesgericht Bres lau an, dass der Beklagte, wenn er am 19. März schrieb, dass ein grosser Teil der Rosen mit krankem Holze bestellt sei, wie er an den bei gefügten Proben sehe, seiner Pflicht genügt habe. Diese Rüge sei rechtzeitig im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse, die bei ge frorenen Pflanzen obwalteten. Sie sei auch hinsichtlich der Angabe des Fehlers deutlich genug. Der Sachverständige hatte sogar ausdrück lich erklärt, dass Pflanzen, die zum Zwecke des Auftauens in Kästen aufbewahrt würden, eigentlich erst nach längerer Zeit als nach 8 bis 10 Tagen sich in dem zur Untersuchung geeigneten Zustande befänden. Das Gericht nahm daher eine schuldhafte Verzögerung nicht an, um so mehr, als der Sachverständige weiter be kundet hatte, dass die fauligen Stellen bei Ankunft der Rosen in Breslau voraussichtlich noch hell und in geringer Ausdehnung gewesen und erst durch das Auftauen und das Steigen des Saftes bemerkbar geworden seien. Gerade der letztere Vorgang in den aufgetauten Rosen habe erst nach und nach bei allen Rosen die Krankheit erkennen lassen, so dass die Zurverfügung stellung aller gesandten Rosen die Annahme einer Genehmigung des zuerst noch nicht ge rügten Teiles der Rosen ausschliesse. Als Grund der Abnahmeverweigerung habe der Beklagte das „kranke Holz“ angegeben. Er habe damit, nach Ansicht des Gerichts, die als faulige Stellen bezeichneten bräunlichen Flecke der Stämmchen gemeint. Diese Aus drucksweise sei für den Kläger verständlich gewesen, zumal er gleichzeitig eine Probe der bemängelten Pflanzen erhielt. Es habe also der Beklagte seiner Pflicht nach § 377 des Handels gesetzbuchs vollauf genügt, so dass es nur auf die Frage noch ahkomme, ob die Mängel schon bei Absendung der Rosen vorhanden gewesen seien. Die Zeugen des Klägers hätten bekundet, dass die Pflanzen bei Absendung fehlerfrei gewesen seien. Wenn sie auf dem Transport gelitten hätten, so treffe der Schaden den Be klagten. Daraufhin habe das Landgericht ver urteilt. Aber es sei nur daraus zu folgern, dass die Zeugen die Krankheit der Rosen nicht bemerkt haben, dass sie aber trotzdem vor handen gewesen sein kann. Da die Rosen in Ueberwinterungskästen beim Lieferanten unter gebracht gewesen seien, wobei die Bedeckung zum Schutz gegen den Frost aus Brettern be standen habe, welche mit Spänen und Mist bedeckt waren, so sei es sicher, dass bei dem notwendigen Lüften der Bretter an wärmeren Tagen durch die Spalten Düngerteile auf die Rosen herabgefallen seien und sich dort durch den Wechsel von feuchter Witterung und Frost festgesetzt hätten. Diese übertragene Fäulnis habe unstreitig die Rosen beschädigt. Diesen Anschauungen des Sachverständigen schloss sich das Gericht an. Die Rosen haben, so sagt es in der Begründung des Urteils, schon vor dem entscheidenden Zeitpunkt des Gefahren überganges (§ 446 des Bürgerl. Gesetzbuchs) diesen, den völligen Verderb der Rosen ver schuldenden Keim der Krankheit in sich gehabt, nämlich bei Auslieferung der Ware von selten des Klägers zur Verfrachtung an die Bahn, so dass auch der Kläger als Verkäufer für den Mangel selbst haftet. Der Prozess dürfte für unsere Leser deshalb von grossem Interesse sein, weil sie aus ihm er sehen, wie sie sich gefrorenen Pflanzen gegenüber hinsichtlich der Pflicht zur Untersuchung und etwaigen Mängelanzeige zu verhalten haben. Die internationale H erbst=Ausstellung zu Düsseldorf. Ein internationaler Festtag für den Gartenbau, so darf wohl mit Recht die am 3. September eröffnete grosse Herbst-Ausstellung bezeichnet werden. Alle die vielen Besucher, welche mit recht geteilten Gefühlen die Reise antraten, sie alle, wohl ohne Ausnahme, waren überrascht und befriedigt. Dabei aber nicht nur von der Menge und Vielseitigkeit, von der Schönheit des Gebotenen, sondern vor allen Dingen von dem Gesamtbild, welches sich dies mal vor ihren Augen in Düsseldorf entfaltete. So mancher, der am 1. Mai zur Eröffnung oder im Laufe des Sommers die Ausstellung besuchte und unzufrieden von dort wegging, ist heute ausgesöhnt. Es war ein Festtag im wahren Sinne des Wortes, denn von dem In- und Auslande waren viele Hunderte von Fach männern und Freunden der Gärtnerei herbei- geströmt, um die schönsten Kulturerzeugnisse, soweit sie als Topfpflanzen herangezogen werden, zu bringen oder zu beurteilen oder zu bewundern. Endlich einmal ging ein erheben der freier Zug durch das ganze Getriebe und man konnte überall anerkennende Worte hören. Wenn auch nicht unerwähnt bleiben soll, dass ja vieles gut zu machen war, dass manche der vorangehenden Ausstellungen so gar nicht recht befriedigten, ein ungenügendes Bild von der Leistungsfähigkeit des Gartenbaues boten, so trägt die Schuld daran allein die oberste Leitung des Unternehmens, welche die Wünsche der Gärtner nicht verstehen wollte und konnte. Dass die günstige zentrale Lage Düsseldorfs eine glänzende Herbst-Ausstellung ermöglichen würde, daran haben wir und mit uns wohl viele andere niemals gezweifelt. Nach alledem, was jedoch vorgegangen war, nachdem die Vertreter des Gartenbaues so oftmals hören mussten: Ihr seid uns willkommen, wir möchten euch und eure Erzeugnisse gern haben, aber vergesst nicht, dass wir euch Räume umsonst zur Verfügung stellen, die Fracht bezahlen, die Unterhaltung der Pilanzen und den Verkauf derselben übernehmen, was wollt ihr also mehr! — trat doch so manch einer mit Bangen die Reise nach dem schönen Rhein an. Man ist sich am grünen Ausstellungs-Tische in Düsseldorf auch heute noch nicht klar darüber, welch kolossale Opfer an Zeit, Material und Arbeit die deut schen Gärtner gebracht haben und unterschätzt immer noch diese Leistungen. Vielleicht ist hierbei der Gedanke massgebend, dass ja alles sowieso vorhanden ist, nur hingeschafft zu wer den braucht, um dann die scheinbar glänzenden Preise einzustecken! Wieviel aber ein Gärtner, der bei einem solchen Sommer seine Scholle verlässt und nach Düsseldorf geht, in den Tagen zu Hause versäumt, wie oft er die besten Pflanzen seinen jahrelangen Abnehmern entzieht, um sie in Düsseldorf verderben zu lassen — was für ein Riesenmaterial an Blumen (die in den meisten Fällen gekauft und gut bezahlt werden müssen), Verwendung findet, dafür fehlt die Berechnung. Das Resultat soll ja für die Unter nehmer sehr glänzend sein, man rechnet heute schon mit einem Ueberschuss von Hundert tausenden und noch sind ziemlich acht Wochen vor uns, und sowohl die internationale Binde kunst-Ausstellung, wie auch die Obstschau und die grosse Chrysanthemum-Ausstellung lassen einen sehr regen Besuch aus allen Teilen des Reiches erwarten. Man glaubt eben in Düssel dorf, dass man den Gärtnern viel zu weit ent gegengekommen ist, und diese Gnade, die man uns zu Teil werden lassen will, die erkennen wir niemals an. Die Erfolge mögen für Düssel dorf und die umliegenden Orte, für das Lokal ¬ geschäft vielleicht günstige sein, für die deutsche Gärtnerei und für unseren Handel bleiben sie stets recht mässige, und man wird uns das Gegenteil schwerlich beweisen können. Im Laufe des Sommers sind wir mit zahl reichen Besuchern der Düsseldorfer Ausstellung zusammengetroffen, und immer wieder hörte man ungünstige Urteile, besonders über die Pflege und Bepflanzung der äusseren Anlagen. Es muss deshalb auch hier nochmals erwähnt werden, dass ganz abgesehen von unseren eigenen Ansichten, allgemein hervorgehoben wurde, dass das Material ungenügend war, die Farbenzusammenstellung keine Wirkung hervor brachte und dadurch das Vornehme und Ge diegene der Anlage vielfach verloren ging. Es fehlte vor allen Dingen an einem gut vorbe reiteten Gruppen-Pflanzen-Material. Man hatte sich zu sehr auf die auswärtigen Eingänge verlassen und nicht zeitig genug Abmachungen über die Lieferungszeiten und die Qualität des zu Schicken den getroffen. Deshalb konnte für den Gärtner der Eindruck keineswegs befriedigen, zumal man durch die Anlagen in unseren Grossiädten, die fürstlichen Hofgärten und Palmengärten ver wöhnt ist, und in Düsseldorf das alles in höchster Vollendung wiederzufinden hoffte. Der Finanz- Ausschuss hatte hierbei zu sehr gespart, und selbst die dekorative Ausstattung in den Hallen litt zeitweise unter diesen Verhältnissen. Die Herbst-Ausstellung zeigte dagegen mit einem Male ein vollständig neues Bild. Man fühlte heraus, dass diesmal ein Fachmann von vielseitigem Können, welchem Erfahrungen zur Seite stehen, das ganze Arrangement in ge schickter Weise durchgeführt hatte. In der Tat verdanken die Düsseldorfer Unternehmer dieses- mal den Erfolg in allererster Linie Rudolf Seidel. Er war unermüdlich tätig, diese internationale Herbst-Ausstellung in grossartig ster Weise durchzuführen; er hat es verstanden, äusser den grossen deutschen Firmen, die Franzosen und Belgier, die Engländer und Holländer dafür zu interessieren, und wir freuen uns mit seines Erfolges, der so manchen dü steren Eindruck der vorangehenden Monate ver wischen wird. Wenn von dem Vorsitzenden des internationalen Preis-Gerichtes der Aus stellung, R. Wilson Kerr-Liverpool, folgende Aeusserung zu Protokoll genommen wurde: Das internationale Preisgericht kann vor Schluss seiner Arbeiten nicht umhin, Ihnen, Herr Prä sident , seine vollste Bewunderung für die Schönheiten der grossen Herbst - Ausstellung auszusprechen und steht nicht an zu erklären, dass bis zum heutigen Tage keine Herbstaus stellung stattgefunden hat, die der Ihren an die Seite zu stellen wäre. Mit den aufrichtigsten Glückwünschen gez. Die internationale Jury—, so verdient diese Anerkennung Rudolf Seidel sicherlich. Eine glücklichere Hand als am 1. Mai waltete diesmal über dem Ganzen. Wir können es offen aussprechen, dass die Herbst ausstellung bis jetzt weitaus die bedeutendste und schönste ist, welche in Deutschland jemals stattgefunden hat; sie übertraf selbst die Ham burger 97 er Ausstellung an Vielseitigkeit des Gebotenen bei weitem. Die grossen zur Ver fügung stehenden Hallen konnten nicht alle Ein sendungen fassen, doch hat man es diesmal ver standen, jede einzelne Abteilung, jeden einzelnen Raum auch dekorativ zu einem harmonisch wir kenden Ganzen zu gestalten. Jede Halle bildete eine Sonder-Ausstellung für sich, dabei wurde alles Durcheinander, sowie Unzufriedenheit und Störung vermieden. Ueberall herrschte Einigkeit und man hörte nur eine Stimme des Lobes, wie gut es dem Vorsitzenden des Ausstellungs-Komitees gelang, in seiner zuvorkommenden, doch be stimmten Art und Weise auch den Wünschen der Aussteller, welche nur wenige Pflanzen brachten, gerecht zu werden. Diese Harmonie
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